Tag Archives: Grenzübertritt

Dr. Nicolaus Fest: Die vergessenen Opfer muslimischer Frauenfeindlichkeit

31 Mär

vergessene_opferMesserattacke (Symbolfoto) Foto: picture alliance/PIXSELL

„Neonazis ertränkten Kind. Am helllichten Tag im Schwimmbad. Keiner half. Und eine ganze Stadt hat es totgeschwiegen“. So titelte Bild am 23. November 2000. Seitdem steht der Ort Sebnitz, der damals verleumdet wurde, für einen der großen Presseskandale. Denn der rassistische Mord, den viele Medien vermuteten, war keiner; der sechsjährige Sohn der Familie Kantelberg-Abdullah war schlicht ertrunken.

Kaum ein tagesaktuelles Medium machte damals eine gute Figur. „Ertränkt wie eine Katze“, empörte sich die Süddeutsche Zeitung, auch die FAZ wusste um makabre Details: „‘Mach’s endlich und schmeiß ihn schon rein.’ Die ganze Gruppe lachte und schaute zu.“

Die Vorurteile der Journalisten prägten die Berichterstattung

Das Tatgeschehen, halluziniert von der Mutter, die über den Tod ihres Kindes nicht hinwegkam, passte perfekt zu den Vorurteilen vieler Journalisten: Der Osten ist „braun“, an jeder Ecke drei Nazis, und Ausländer sind dort ausnahmslos Opfer.

Später, nach der Blamage, beruhigte man sich gegenseitig. Dass eine ganze Stadt ein schweres Verbrechen verschweige, sei im zivilisierten Europa undenkbar. In der Wirklichkeit scheitere jede Vertuschung schon an der Konkurrenz der Medien untereinander.

Schön wär’s. Tatsächlich häufen sich im „zivilisierten Europa“ die Fälle des vorsätzlichen Wegschauens, nur mit anderem Vorzeichen. England gibt einige Beispiele: In Rotherham missbrauchten pakistanische Banden über 16 Jahre rund 1.400 minderjährige Mädchen, die sie mit Drogen und Alkohol, mit Schlägen und Drohungen gefügig machten und zur Prostitution zwangen.

Die Täter von Rotherham, Rochdale, Keighley und Telford waren kein Thema

Ähnliche Fälle, in geringerem Ausmaß, gab es in Rochdale, Keighley und jüngst in Telford. Und allen war gemein: Die Täter waren, wenngleich in britischen wie deutschen Medien zumeist „Asiaten“ genannt, fast ausnahmslos Muslime, und zwar Pakistanis, Bengalen oder Afghanen.

Mindestens die Sozialbehörden, oft auch Polizei und Medien, wussten von den kriminellen Machenschaften, blieben aber untätig, weil sie den Vorwurf des Rassismus fürchteten. Und immer waren die Opfer weiße Mädchen. Rassismus dürfte also durchaus eine Rolle gespielt haben, nur eben gegenüber den Einheimischen.

Auch in Schweden und anderen Ländern mit starker muslimischer Einwanderung hat sich die Zahl der frauenfeindlichen Verbrechen drastisch erhöht. Ebenso in Deutschland. Doch für deutsche Medien scheint dies, abgesehen von Emma, kein Thema.

Ein ungeschicktes Kompliment provoziert den linksgrünen #meetoo-Aufschrei

Während ein ungeschicktes Kompliment den Aufschrei der linksgrünen #meetoo-Society [1] evoziert [verursachen, bewirken], werden brutalste Verbrechen als regionales Ereignis oder folkloristische, auch in Deutschland alltägliche Ruppigkeit abgetan – so als wären Oktoberfest, Karneval oder Cannstatter Wasen Orte sexueller Massendelikte.

[1] Bei der #meetoo-Debatte klagten Frauen in den sozialen Netzwerken über sexuelle Belästigungen, sexuelle Übergriffe und sexuellen Missbrauch, die sie in der Film- und Modebranche, in der Musikindustrie, in der Wissenschaft und Politik und anderswo erfahren hatten.

Gern als Erklärung [Ausrede, Entschuldigung] genommen wird auch die „psychische Labilität“ der Täter, die allerdings niemals zur sofortigen Ausweisung führen darf. In letzter Zeit sind sexuelle oder gewalttätige Attacken von Migranten zumeist „Beziehungstaten“ – wohl auch, weil zu viele psychisch Labile die Frage aufwerfen könnten, warum gemeingefährliche Psychopathen überhaupt ins Land gelassen wurden.

Mit der Etikettierung als „Beziehungstat“ wird das Verbrechen ins Private verschoben, in den zwischenmenschlichen Bereich jenseits allen Staatsversagens beim ungeprüften Grenzübertritt. „Beziehungstat“ suggeriert: Passiert überall, auch unter Deutschen.

Eben nicht. Noch vor wenigen Jahren waren enthemmte Messerattacken auf Frauen, in aller Öffentlichkeit und sogar im Beisein ihrer Kinder, in Deutschland völlig unbekannt. Gleiches gilt für die massenhafte sexuelle Nötigung auf öffentlichen Plätzen wie Silvester 2015, ein aus arabischen Ländern importiertes Phänomen. Und auch Mord diente, jenseits von Parallelgesellschaften, in den Jahren vor 2015 eher selten zur Lösung von Beziehungsfragen.

Die Täter sind fast ausnahmslos Muslime

Nun aber liest man davon in den Polizeiberichten jeden Tag. Nur eben nicht in den Medien. Dort wird weiterhin verheimlicht und verklärt. Denn jede ungeschönte Berichterstattung kommt an einem Faktum nicht vorbei: dass die Täter fast ausnahmslos Muslime sind. Und das hat Gründe.

Die Abwertung der Frau ist im Koran vorgegeben

Die Abwertung der Frau ist im Koran vorgegeben, wie auch ihre Unterordnung unter den Mann und sexuelle Verfügbarkeit. Und ebenso vorgegeben ist die angebliche Minderwertigkeit der „Ungläubigen“. Das macht alle nichtmuslimischen Frauen zu Zielen religionsrassistischer Gewalt.

Und es öffnet auch die Tore zur widerlichsten Form der Zwangsprostitution, wie nun in England zu sehen: der systematisch betriebene Kindesmissbrauch zur sexuellen Versklavung. Doch zumeist geht es, wie in der Kölner Silvesternacht, gar nicht um Sex. Es geht um Demütigung, um Macht.

Die Botschaft solcher Attacken an alle nichtmuslimischen Frauen lautet: „Ihr seid religiös minderwertig, als Geschlecht zweitrangig, als Person Verfügungsgut. Wir Männer entscheiden über eure körperliche und sexuelle Unversehrtheit.“ Was von vielen als sexueller Akt gewertet wird, ist tatsächlich ein Akt der Dehumanisierung und Geschlechter-Apartheid [Frauendiskriminierung, Frauenunterdrückung, Frauenausbeutung]. Hier die Herrscher, dort der Harem [über den der Herrscher (der Mann) nach Belieben verfügen kann, die Frauen haben keinerlei Rechte]

Aus Sicht der Linken ist Frauenfeindlichkeit nur bei Biodeutschen ein Thema

Doch hier geschieht kein Aufschrei. Während in England Politiker inzwischen klar den kulturellen Hintergrund der Täter als Teil des Problems benennen, wird hier die gewalttätige Misogynie [Frauenfeindlichkeit, Frauenhass, Frauenverachtung] des Islam nicht thematisiert. Aus Sicht der Linken ist Frauenfeindlichkeit nur bei Biodeutschen ein Thema.

Als sich vorige Woche hunderte konservative Intellektuelle in der Erklärung 2018 mit jenen Frauen solidarisierten, die gegen die importierte Gewalt demonstrieren, war das den meisten Medien nicht einmal eine Meldung wert. So werden Frauenrechte gerade ertränkt wie eine Katze. Und ein ganzer Berufsstand schweigt es tot.

Quelle: Nicolaus Fest: Die vergessenen Opfer

Meine Meinung:

Das muss man sich einmal vorstellen, fast zwanzig Jahre lang werden minderjährige britischen Mädchen in etwa zehn britischen Städten von muslimischen Sexgangstern vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen und niemand hat den Mut, dies an die Öffentlichkeit zu bringen, weil sie befürchten, als Rassist denunziert zu werden.

Mit anderen Worten über ganz  Europa hat sich eine linke Geisteskrankheit ausgebreitet, die sich politische Korrektheit nennt und deren Ziel es ist, die Wahrheit über den Islam und über das kriminelle Treiben muslimischer Sexverbrecher zu verschweigen.

Die Linken, die andere so gerne als Nazis  und Rassisten beschimpfen, weil sie die Wahrheit aussprechen, sind in Wirklichkeit die wahren Nazis und Rassisten und sie haben bis heute nichts daraus gelernt, denn noch immer versuchen sie, die Wahrheit über den Islam zu verschweigen.

Noch ein klein wenig OT:

München: Afrikaner schlitzt 22-Jährigen rechte Halsseite bis zum Ohr auf

muenchen_hauptbahnhof

Wie die Bundespolizei mitteilt, erschienen am Sonntag gegen 00.15 Uhr zwei 22 und 25 Jahre alte Deutsche in der Wache der Bundespolizei am Münchner Hauptbahnhof. Beide waren stark alkoholisiert. Sie berichteten, dass einer von ihnen gegen 23 Uhr von einem Unbekannten mit einem Messer verletzt wurde. Zum Hergang der Tat konnten beide keine genauen Angaben machen.

Schnittverletzung vom Hals bis zu den Ohren

Der 22-Jährige aus Gräfelfing erlitt eine Schnittverletzung an der rechten Halsseite, die bis zum Ohr verlief. Die Wunden des mit 1,64 Promille Alkoholisierten wurden in einer Klinik erstversorgt. Der Verletzte hatte einen kompletten Blackout und konnte sich an nichts mehr erinnern. Sein 25-jähriger Begleiter aus Eching beschrieb den Unbekannten als südländische Erscheinung mit dunklerer Haut, 1,80 Meter groß mit Dreitagebart. >>> weiterlesen

Video: Markus Wagner (AfD) zur Wahl der Verfassungsrichter in NRW und der Ausgrenzung der AfD (05:04)


Video: Markus Wagner (AfD) zur Wahl der Verfassungsrichter in NRW und der Ausgrenzung der AfD (05:04)

Video: Dr. Marc Jongen (AfD): Sie haben den Kulturkampf eröffnet! (03:39)


Video: Dr. Marc Jongen (AfD): Sie haben den Kulturkampf eröffnet! (03:39)

Siehe auch:

Federica Mogherini: „Der Sharia-Islam ist ein fester Bestandteil Europas“

Asylsuchende überziehen deutsche Verwaltungsgerichte mit Klageverfahren – Jeder zweite abgelehnte Asylbewerber gewinnt vor Gericht

Akif Pirinçci: Das Herumgeeiere um den importierten Mörder-Moslem Hussein Khavari

Vera Lengsfeld: Die große Enteignung der Deutschen

Großburgwedel (Hannover): Vivien (24) ist das nächste Opfer brutaler Moslemgewalt

Prof. Dr. Jög Meuthen (AfD): Die Unterwerfung geht weiter – Karstadt in Hamburg nennt "Osterhasen" jetzt "Traditionshasen"

Offener Brief eines sachkundigen Bürgers an CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer

28 Feb

andreas_scheuer

Dies ist ein etwas längerer offener Brief eines bayrischen Bürgers, ich vermute, eines Juristen, denn er geht am Ende des Artikels sehr gut und sehr ausführlich auf die Rechtslage zur Einwanderungspolitik ein. Dabei behandelt er viele wichtige Themen und beschreibt, welche Folgen sie für die deutsche Gesellschaft haben, wie sie Deutschland beeinflussen und verändern werden.

In seinem Artikel zieht es das Fazit, dass die illegale Einwanderung von Hunderttausenden Migranten zu fast 100 Prozent gegen das Gesetz verstieß. Er schreibt: „Es ist schlichtweg ein unbestrittener Teil der territorialen Souveränität eines Staates – folglich auch Deutschlands – den Zugang zu seinem Gebiet zu kontrollieren. Es ist Drittstaatsangehörigen, die keine Einreiseberechtigung aufweisen, an der Grenze die Einreise zu verweigern.”

Der offenen Brief ist sehr gut geschrieben, er spricht wichtige Punkte an, die vielen Wählern auf der Seele brennen. Aber warum der Briefschreiber den Brief ausgerechnet an Andreas Scheuer von der CSU schreibt, bleibt mir ein Rätsel. Die CSU ist Teil des Problems und nicht Teil der Lösung. Sie hat alle wesentlichen Entscheidungen Merkels mitgetragen.

Im Moment versucht die CSU, angesichts der kommenden Landtagswahlen am 14. Oktober 2018 zwar, sich patriotisch und deutschenfreundlich zu geben, aber bei mir hat die CSU längst alle Sympathien verloren, weil sie ihre Fahne stets in den aktuellen Wind hält und stramm dem Merkelkurs folgt

Das einzige, was die CSU wieder zur Besinnung bringen kann, ist eine erneute Klatsche bei der Landtagswahl am 14. Oktober, denn die Ursachen für die Wahlniederlage bei der Bundestagswahl hat sie offenbar immer noch nicht erkannt und macht weiter so wie immer. Versauen wir der CSU also ihr Oktoberfest.

Frankfurt am Main ist die erste deutsche Großstadt, in der die deutsche Bevölkerung mit 49% in der Minderzahl ist. Gesetzeswidrig wird "Flüchtlingsschutz" zu Einwanderungsrecht, ist der Kern des Schreibens eines sachkundigen Bürgers an CSU-Generalsekretär Scheuer, dem er offensichtlich eine andere Politik zutraut.

In einem ebenso sachkundigen wie sehr ausführlichem Brief zur illegalen Eínwanderung wendet sich ein Bürger stellvertretend für die ganze Union an den Generalsekretär der CSU. Wir dokumentieren das Schreiben.

Sehr geehrter Herr Scheuer,

anlässlich der zum Thema der (illegalen) Zuwanderung in die breite Öffentlichkeit durchgedrungenen Ergebnisse der sogenannten Sondierungsgespräche zwischen der CDU/CSU und der SPD sehe ich mich nunmehr gezwungen, mich mit den nachfolgenden Zeilen an Sie persönlich zu wenden. Ich bin in größter, ja sogar bedrückender Sorge um die weitere Zukunft dieses Landes. Ich verbinde mit diesem Anschreiben die – hoffentlich nicht naive – Hoffnung, dass Sie in den anstehenden Koalitionsgesprächen sowie in der darauf folgenden Legislaturperiode der neuen (alten) Bundesregierung als Generalsekretär der CSU Ihren politischen Einfluss geltend machen und ein „Weiter so“ der seit September 2015 andauernden und ohne Beteiligung des Bundestages erfolgten Migrationspolitik von Frau Dr. Merkel verhindern.

Wenn man allerdings die dankenswerterweise von Robin Alexander (Journalist „Die Welt“ d. Red.) öffentlich gemachten Abstimmungen der Koalitionsparteien zur Einwanderungspolitik sieht, in denen an der Öffentlichkeit vorbei nachträglich die Beschränkung auf Sachleistungen [für die Migranten] und die Residenzpflicht [bleiben in dem Ort, wo die Unterkunft ist] gestrichen wurde sowie weiterhin eine illegale Zuwanderung von über 200.000 Menschen pro Jahr – von einer Begrenzung ist mit keinem Wort die Rede – als unproblematisch angesehen wird, sehe ich keine Anzeichen eines entsprechenden politischen Willens der handelnden Personen.

Bei der stets die öffentliche Wahrnehmung dominierenden Diskussion um eine sog. Obergrenze handelt es sich um eine Scheindebatte, ohne dass die Bevölkerung davon zutreffend in Kenntnis gesetzt wird. Es gibt weder einen Anspruch auf Einwanderung noch – aufgrund der geographischen Lage Deutschlands – in ca. 98% der Fälle einen Anspruch auf Schutz als Flüchtling (eingehend unter B.). Es ist im Allgemeinen äußerst bedauerlich, in welcher Art und Weise das deutsche Volk – ja ich benutze diesen von Frau Dr. Merkel so gemiedenen Begriff – mit unvollständigen und teils auch unzutreffenden Informationen über den wahren Sachstand und vor allem auch die wahre Rechtslage in Deutschland getäuscht wird.

Ich erlaube mir nachfolgend Ihnen die bisherigen und auch zukünftigen Folgen der Migrationspolitik der Bundesregierung sowie die geltende Rechtslage aufzuzeigen, bei deren konsequenter und vor allem rechtsstaatlich gebotener Anwendung weiterer Schaden vom deutschen Volk und den zukünftigen Generationen abgewendet werden kann.

Ich sehe es schlichtweg als meine staatbürgerliche Pflicht an, Sie persönlich mit meinem Schreiben in die Pflicht zu nehmen, da trotz eines politisch verheerenden Ergebnisses bei der Bundestagswahl am 24.9.2017 – schlechtestes Wahlergebnis der CDU auf Bundesebene sei 1949 – Frau Dr. Merkel keinen Anlass sieht, eine Änderung ihrer eigenmächtigen und rechtsstaatlich letztendlich nicht vertretbaren Migrationspolitik vorzunehmen. Auch wenn die breite Öffentlichkeit aufgrund entsprechender medialer Berichterstattung sowie der Aussagen der Vertreter der Bundesregierung davon ausgeht, dass die sog. „Flüchtlingskrise“ beendet ist, wissen Sie genauso gut wie ich, dass dies nicht den Tatsachen entspricht.

Weiterhin überqueren im Durchschnitt ca. 15.000 Menschen monatlich die deutschen Staatsgrenzen, mit dem Ziel eines dauerhaften Aufenthalts in unserem Land, ohne dass dies durch das geltende Recht gedeckt wäre. Im Ergebnis kommt somit – bei realistischerweise unterstelltem Andauern dieses Zustands – jedes Jahr eine neue „Großstadt“ von illegalen Zuwanderern hinzu, was erhebliche Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland und für die Zukunft dieses Landes hat.

Man muss es als geradezu unglaublich und absurd bezeichnen, wenn der Bundesinnenmister nunmehr registrierte Asylanträge in einer Größenordnung von 186.000 im Jahr 2017 als Erfolg verkauft. Zum einen spiegeln diese Zahlen nicht die tatsächliche Sachlage wider, da sonstige, nicht registrierte illegale Einwanderung und der [vermutlich millionenfache] Familiennachzug per Visum überhaupt nicht eingerechnet werden. [Familiennachzug: Die Nebelkerzen der Großen Koalition – wie Deutschland in Wirklichkeit mit Migranten überflutet wird]

Zum anderen zeigt sich die Absurdität dieser Einschätzung vor dem Hintergrund, dass hinlänglich bekannt ist, dass die Bundesrepublik Deutschland und ihre Vollzugsbehörden bisher – aus welcher Motivation dies auch sein mag – vollständig dabei scheitern, die Antragssteller abgelehnter Anträge auch konsequent und damit gemäß der geltenden Rechtslage des Landes zu verweisen. Es wird nach dem Prinzip verfahren, wer einmal Deutschland erreicht hat, der kann bleiben. Die makabre Wahrheit in diesem Zusammenhang lautet wie folgt: Jeder kommt ohne Pass ins Land, jedoch scheitert die Ausreise dann am fehlenden Pass.

A. Tatsächliche Auswirkungen

Ich darf in einem ersten Schritt zusammenfassend und auszugsweise – aufgrund der täglich hinzukommenden Auswüchse der Masseneinwanderung ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die bisherigen Auswirkungen der Einwanderungspolitik der Bundesregierung veranschaulichen:

I. Arbeitsmarkt: Mit am dramatischsten zeigt sich die Fehleinschätzung der Bundesregierung bzw. Fehlerhaftigkeit des Zulassens einer Masseneinwanderung am Arbeitsmarkt. Deutschland ist ein hochtechnologisierter Wirtschaftsstandort, welcher – wenn überhaupt – eine Zuwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften benötigt. Diese haben und werden wir nicht durch Armutszuwanderung von „Flüchtlingen“ aus Ländern erhalten, in denen keine hinreichenden Qualifikationen in der Bevölkerung vorhanden sind, um einem Standort wie Deutschland weiterzuhelfen.

Ich möchte an dieser Stelle gar nicht auf die offensichtlich irreführenden Äußerungen führender Persönlichkeiten in Politik und Wirtschaft aus dem Jahr 2015 eingehen, als der deutschen Gesellschaft „syrische Ärzte“ und ein „Wirtschaftswunder 2.0“ versprochen wurden. Bekanntlich ist es vielmehr eine Tatsache, dass bereits nach Aussage von Frau Andrea Nahles als ehemalige Bundesarbeitsministerin nur ein Anteil von 10% überhaupt in den Arbeitsmarkt integrierbar ist. Von hochqualifizierten Tätigkeiten ist dabei nicht die Rede.

Nach aktuellen Berichten melden die deutschen Kommunen als „Leidtragende“ der Politik der Bundesregierung bereits jetzt einen Anteil von 600.000,00 ALG-II-Empfängern [Arbeitslosengeld II] bei den „Zugewanderten“ seit 2015. Allgemein hat bereits jetzt jeder zweite Arbeitslose in West-Deutschland einen Migrationshintergrund bzw. sind 26% der arbeitslosen Menschen ohne deutsche Staatangehörigkeit. Die Ausländer-Arbeitslosenquote ist überdies mit 13,6% mehr als dreimal so hoch wie die der deutschen Staatsbürger.

Bei den aktuell besonders beliebten Zuwanderungsländern wie Syrien, Eritrea und Afghanistan liegt die Erwerbslosenquote sogar bei 43%. Aufgrund des bekanntlich bei diesen Ländern weit verbreiteten Analphabetismus sind auch keine Verbesserungen in dieser Hinsicht zu erwarten. Es stellt sich schlicht und einfach die offensichtliche Frage, was diese Menschen gegenwärtig und zukünftig in Deutschland beitragen sollen? Diese Frage stellt sich insbesondere auch deshalb, weil aufgrund der hohen staatlichen Leistungen für diese Menschen keine Motivation besteht, einer regulären Tätigkeit nachzugehen, bei welcher sie aufgrund ihrer Qualifikation im Zweifel nicht mehr verdienen werden.

Kein anderes Land der Welt betreibt eine Einwanderungspolitik in der von Deutschland praktizierten Weise, im Rahmen welcher die Einwanderer nicht nach ihrer Integrationsfähigkeit und -willigkeit, nicht nach ihren beruflichen Qualifikationen und ebenso wenig nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes ausgesucht werden. Deutschland nimmt unter der Führung von Frau Dr. Merkel ohne Auswahl jede Person unter dem Vorwand des „Schutzbedürfnisses“ und ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse des eigenen Landens und ohne jede Integrationsprognose in unbeschränkter Zahl auf. Es handelt sich schlicht und einfach um eine von der Bundesregierung veranlasste Masseneinwanderung Drittstaatsangehöriger in den deutschen Sozialstaat.

II. Gesellschaft: Die von der Bundesregierung seit 2015 zugelassene Massenzuwanderung – ohne rechtliche Grundlage – hat bereits und wird zukünftig noch stärker dramatische Auswirkungen auf die deutsche Gesellschaft haben. Es können nicht massenhaft aus fremden Kulturkreisen Menschen einwandern, die mit unseren Wertvorstellungen und den Übereinkünften des Zusammenlebens nicht kompatibel sind, ohne dass es zu gravierenden Verwerfungen kommt bzw. weiterhin kommen wird.

Das hinlänglich bekannte Wort der „Parallelgesellschaften“ ist längst Realität in Deutschland. Insoweit möchte ich beispielhaft auf viele Großstädte in NRW und diverse Stadtteile in Berlin hinweisen – Tendenz deutschlandweit steigend. Die Stadt Frankfurt am Main ist überdies die erste deutsche Großstadt in der die deutsche Bevölkerung mit einem Anteil von 49% in der Minderheit ist. Vor allem die Menschen aus muslimischen Gesellschaften sind – wie sich auch in den Zeiten der Gastarbeiterzuwanderung gezeigt hat – weitestgehend nicht integrationsfähig oder häufig gar nicht integrationswillig.

Eine weitere Ausbreitung der dominanten muslimischen Kultur und Religion wird zu großen Problemen für die deutsche Gesellschaft führen. Ich möchte Sie an dieser Stelle gerne auf die Lektüre des Buches „Islamischer Faschismus“ von Hamed Abdel-Samad oder auch des Buches „Der islamische Kreuzzug“ von Samuel Schirmbeck verweisen. Ich darf insoweit überdies nur als pars pro toto [ein Teil steht für das Ganze] sowie als in beliebiger Zahl zu ergänzendes Beispiel auf die Massendemonstrationen in deutschen Städten für den türkischen „Präsidenten“ Erdogan verweisen, dessen Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit hinlänglich bekannt ist.

Ebenso soll Deutschland offensichtlich nunmehr mit der im islamischen Kulturkreis zulässigen Bigamie bzw. Polygamie [Vielehe] „bereichert“ werden. Unter dem Vorwand des Kindeswohls werden inzwischen im Rahmen des sog. Familiennachzugs per Visum vielfach „Zweitfrauen“ ins Land geholt und selbstverständlich vom deutschen Steuerzahler als Familienangehörige ausgehalten [finanziert], obwohl gem. § 1306 BGB eine Zweitehe nach deutschem Recht untersagt ist. [Nicht zu vergessen, die Kinderehen.]

Ebenso ist zu berücksichtigen, dass sich das Bildungsniveau in Deutschland dramatisch verschlechtert, wenn eine Zuwanderung in dem bisherigen Ausmaß fortgeführt wird. Es gibt bereits jetzt in vielen Kommunen verheerende Auswirkungen auf den Schulunterricht. In großer Zahl bestehen Schulklassen, in welchen deutsch „1. Fremdsprache“ ist.

In NRW hat überdies zum aktuellen Zeitpunkt jedes dritte Kindergartenkind – wie es im politisch korrekten Deutsch heißt – einen Migrationshintergrund. Aufgrund enormer sprachlicher Schwierigkeiten ist kein geordneter Ablauf mehr möglich. Schließlich hat die Bundesregierung auch die sich ergebende Wohnungsnot in Deutschland verheerender Weise unterschätzt oder gar ignoriert. Der dramatische Anstieg von Obdachlosen sei hier nur am Rande erwähnt.

Abschließend sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es nicht ausreicht mantraartig in Bezug auf Deutschland von einem Einwanderungsland zu sprechen. Ein „klassisches“ Einwanderungsland wie die USA, Kanada und Australien bestimmt und sucht sich aus, wer im Land leben darf. Deutschland lässt sich von den unter dem Deckmantel des „Asylrechts“ einreisenden Menschen diktieren, wer hier lebt.

Bekanntlich wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entgegen dem verliehenen Flüchtlingsstatus nach drei Jahren der Fortbestand der Schutzgründe nicht mehr überprüft. So wird gesetzeswidrig ein „Flüchtlingsschutz“ zu einem Einwanderungsrecht! Die vollständige Überforderung der deutschen Gesellschaft mit dieser Massenzuwanderung zeigen doch die Auswirkungen in diversen Kommunen, wie derzeit die aktuellen Entwicklungen in Cottbus und Freiberg sowie bereits zuvor in Salzgitter, Delmenhorst, Hof oder Bamberg in dramatischer Weise veranschaulichen.

III. Kriminalität: In Bezug auf den Aspekt der Kriminalität kann ich mich aufgrund deren Offensichtlichkeit am wohl Kürzesten fassen. Die täglichen (!) Meldungen zu schweren Körperverletzungen, Messerattacken, Vergewaltigungen, Raub- und Diebstahlsdelikten oder Morden, welche von den „Schutzsuchenden“ verübt werden, können (zumindest in Teilen) den Zeitungen in Deutschland entnommen werden, die sich nicht auf eigenwillige Entschuldigungen wie „regionale Bedeutung“ und „Hat es immer schon gegeben“ berufen. Besonders auffällig ist überdies die schier unfassbar große Zahl 17-jähriger unter den Straftätern, mit denen Deutschland nunmehr aus den Herkunftsländern gesegnet ist … [1]

[1] Kinder und Jugendliche erhalten in Deutschland eine besonders intensive Zuwendung und Betreuung und sie dürfen in der Regel ihre Familien nachholen. Warum schickt man sie nicht in die Heimat zurück, denn die meisten dieser Minderjährigen kommen, ums mitsamt der Großfamilie ins deutsche Sozialsystem einzutauchen. Sie lassen sich ihr Leben vom deutschen Steuerzahler finanzieren, während nicht wenige von ihnen, Deutschland, den Westen, das Christentum und die Demokratie abgrundtief hassen, sich immer stärker radikalisieren und den deutschen Staat bekämpfen. Nicht wenige von ihnen werden kriminell.

Die mir bisher einzig erkennbare Reaktion der Verantwortlichen in der Bundesregierung ist die stete Berufung auf „Einzelfälle“. Hier stellt sich mir die Frage, wie viele Jahre lang es noch täglich Einzelfälle benötigt, damit endlich (!) ein kultureller Zusammenhang erkannt bzw. verstanden wird und die zwingend notwendigen Konsequenzen gezogen werden.

Die seit 2015 in den einzelnen Bundesländern dramatisch angestiegenen Kriminalitätsraten von „Schutzsuchenden“ – soweit man sich traut, die Zahl separat auszuweisen – sprechen für sich. Die einschlägigen polizeilichen Kriminalitätsstatistiken sind öffentlich zugänglich, so dass ich mir insoweit eine detaillierte Darstellung ersparen möchte. Es erscheint für die politisch Verantwortlichen offenbar geradezu verführerisch zu sein, die insgesamt sinkenden Kriminalitätszahlen vorzuweisen, ohne die Bevölkerung darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um die Gesamtzahlen sämtlicher Straftaten handelt.

Maßgeblich sind jedoch die Zahlen der Straftaten von „Schutzsuchenden“, die in den zurückliegenden Jahren – bereits unter Nichtberücksichtigung von sowieso nicht verfolgten ausländerrechtlichen Delikten – enorm angestiegen sind. Beispielhaft darf ich Sie insoweit auf mein Wohnsitzland Bayern verweisen.

Überdies ist von besonderer Bedeutung, dass sich die Straftaten nicht nur gegen die deutsche Bevölkerung richten, sondern dass auch religiöse Konflikte aus den Herkunftsländern in unser Land importiert werden. Ebenso erschreckend ist die dramatische Zunahme des Antisemitismus, welcher „intetressanterweise“ aufgrund seiner nunmehrigen Herkunft aus muslimischen Kulturkreisen selbst in der Öffentlichkeit geduldet wird. [Wie es scheint, sind die etablierten Parteien längst auf den antisemitischen Zug aufgesprungen: SPD immer stärker antisemitisch – sucht sich ein neues Wahlvolk]

Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass diese Personen unter dem Vorwand des „Flüchtlingsschutzes“ unter enormem finanziellen Aufwand in Deutschland aufgenommen werden und man es der deutschen Bevölkerung, die diese Lasten aus Steuergeldern zu tragen hat, dann auf diese Weise „dankt“ [mit einer hohen Kriminalitätsrate und dem neuen muslimische Antisemitismus].

Der hohe Anteil an ausländischen Gefängnisinsassen spricht überdies Bände. Bereits im März 2016 – mithin ohne Berücksichtigung der Folgen der unkontrollierten Massenzuwanderung – waren dies bspw. in Baden- Württemberg über 46%. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die großen Probleme mit Gewaltkriminalität von „Eingewanderten“ aus vorherigen Jahrzehnten, denen in der jüngeren Vergangenheit großzügig deutsche Pässe ausgegeben wurden, dabei gar nicht eingerechnet werden. [Baden-Württemberg: Ausländeranteil bei Häftlingen klettert auf 46 Prozent]

IV. Terrorismus: In Bezug auf die gegenwärtige und zukünftige Terrorgefahr in Deutschland durch die Migrationspolitik der Bundesregierung kann ich mich aufgrund dramatischer Offensichtlichkeit ebenfalls kurzfassen. Über das furchtbare politische Totalversagen im Fall des „Flüchtlings“ Anis Amri brauche ich keine Worte mehr zu verlieren. Es sei an dieser Stelle nur ergänzend erwähnt, dass die Täter des brutalen Anschlags in Paris über Deutschland nach Frankreich als „Flüchtlinge“ eingereist sind und dass auch der Täter des im Frühjahr 2017 begangenen Anschlags in Manchester mit 22 Toten mehrfach über Deutschland (Düsseldorf, Frankfurt am Main) nach Großbritannien eingereist ist.

Man kann diese Sicherheitspolitik Deutschlands nur einen einzigen Offenbarungseid nennen. Zudem nehmen die sog. Salafisten zahlenmäßig und in ihrer Gewaltbereitschaft enorm zu. Auch hier zeigt sich wieder einmal die völlig falsch verstandene Toleranz des deutschen Staates. Alles ist bereichernd, Hauptsache bunt und multikulti. In diesem Bereich werden inzwischen Fakten geschaffen, mit unabsehbaren Folgen für unser Land.

Es passt ins Bild des vollständigen Versagens in Bezug auf die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in Deutschland – im Übrigen eine der primären staatlichen Aufgaben -, dass nunmehr veröffentlicht worden ist, dass die Bundesanwaltschaft mit geradezu absurder Begründung in 564 Fällen Ermittlungsverfahren gegen [afghanische] Terrorverdächtige eingestellt hat. Demnach handele sich um reine Auslandstaten, etwa im Dienst der radikalislamistischen Taliban, und deutsche Staatsschutzinteressen seien aus Sicht der Bundesanwaltschaft nicht beeinträchtigt gewesen, wie der Generalbundesanwalt Peter Frank erklärte.

Dass diese Personen selbstverständlich ebenso in der Lage sind, derartige Taten auch in Deutschland zu begehen, sollte ohne weitere Überlegungen eindeutig sein und hat sich bei vielen Terroranschlägen im europäischen Ausland in furchtbarer Weise als Realität erwiesen. Selbstverständlich werden auch Taliban- oder IS-Kämpfer, die beim Grenzübertritt angeben, in ihrem Herkunftsland wegen ihrer Verbrechen mit entsprechenden Strafen rechnen zu müssen, aus „humanitären Gründen“ aufgenommen. Frei nach dem Motto: Lasst uns allen Schutz gewähren, nur nicht dem deutschen Volk!

V. Gesundheit: Die Politik der offenen Grenzen wird gravierende Belastungen der Gesundheit der Bevölkerung haben. Von der Öffentlichkeit vollkommen unbemerkt ist durch den unkontrollierten Zuzug von Menschen aus Ländern, in welchen äußerst bedenkliche Hygienezustände herrschen, auch die Gefahr der Ver- und Ausbreitung von in Deutschland nicht (mehr) vorkommenden ansteckenden und vor allem hoch gefährlichem Krankheiten eingeführt worden. In der Schweiz sind bereits bei „Flüchtlingen“ multiresistente Tuberkulosekeime diagnostiziert worden, was zu einer Einrichtung eines europaweiten Warnsystems geführt hat.

Von Seiten der Bundesregierung und im Speziellen seitens des Bundesgesundheitsministeriums ist keine Verlautbarung zu diesem Thema erfolgt. Auch hier scheint bedauerlicherweise wieder einmal die Strategie verfolgt zu werden, dass man die deutsche Bevölkerung über die erheblichen Risiken der seit 2015 praktizierten Migrationspolitik schlichtweg uninformiert lässt; frei nach dem Motto des Bundesinnenministers „Diese Informationen könnten die Bevölkerung beunruhigen.“ Auszugsweise darf ich an dieser Stelle aus dem epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Instituts Nr. 43/2017 (S. 487 ff.) wie folgt zitieren:

„Mit dem Anstieg der Fallzahlen geht zugleich eine veränderte demografische Struktur der Erkrankten einher. Der Anteil an TB-Neuerkrankten [Tuberkulose], die nicht in Deutschland geboren wurden, betrug zwischen 2002 und 2012 40–50% und nahm bis zum Jahr 2015 auf 72,1% zu. Der Anstieg der TB-Inzidenz [Neuerkrankungen] kann daher auch mit der hohen Anzahl an Menschen, die im Rahmen der Migrationsbewegungen in den Jahren 2014 und 2015 nach Deutschland gekommen sind, erklärt werden.“

Welche weiteren hochgefährlichen Infektionskrankheiten aus den Herkunftsländern der illegal Einreisenden in nächster Zeit hinzukommen und welche Gesundheitsrisiken sich verwirklichen werden, lässt sich nur erahnen. Überdies kann insbesondere nicht abgeschätzt werden, welche Gesundheitsrisiken sich verwirklichen, wenn nunmehr zu hunderttausenden der sog. Familiennachzug vollzogen wird.

Bekanntlich ist bei deren Einreise nach Deutschland gesetzlich überhaupt keine Gesundheitsuntersuchung vorgesehen. So heißt es in § 62 AsylG, dass Personen, die im Wege des Familiennachzugs zu anerkannten Schutzberechtigten nach Deutschland kommen, der Regelung [Verpflichtung zur ärztlichen Untersuchung] nur unterfallen können, wenn sie in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Bei dezentraler Unterbringung von Familien erfolgt somit keine Gesundheitsuntersuchung der nachreisenden Familienangehörigen.

VI. Finanzielle Belastung: Schließlich darf ich auf die enormen finanziellen Belastungen dieser gesetzlich nicht zulässigen Politik der Bundesregierung für die deutschen Steuerzahler eingehen. Es ist wirklich ein Hohn, wenn sich die deutschen Steuerzahler allen Ernstes von Mitgliedern der Bundesregierung sagen lassen müssen, dass ihnen durch die Umverteilung der Steuergelder an Drittstaatsangehörige nichts vorenthalten wird.

So kann man auch nur sprechen, wenn man das Geld Dritter verteilt. Selbstverständlich werden durch die enormen Ausgaben für die Migrationspolitik der Bundesregierung den öffentlichen Haushalten Mittel entzogen, die an anderen Stellen, bspw. bei der Investition in marode Infrastruktur, dringend benötigt werden und somit nicht zur Verfügung stehen. Die vielen Fälle dringend sanierungsbedürftiger Schulen, Universitäten, Schwimmbäder, Brücken, Straßen und sonstiger öffentlicher Einrichtungen sind Ihnen mit Sicherheit bekannt und müssen daher von mir an dieser Stelle nicht im Einzelnen namentlich aufgeführt werden.

Je nach Berechnungsgrundlage werden die Kosten – nach derzeitigem Stand der illegalen Einwanderung – pro Jahr für den deutschen Steuerzahler auf Beträge zwischen 40 und 60 Milliarden € angegeben. Um welche enorme Größenordnung es sich dabei handelt, kann an dem Umstand belegt werden, dass im Jahr 2017 über diese Summe die Bundesministerien für Verkehr (27,91 Milliarden €), für Bildung und Forschung (17,65 Milliarden €) sowie für Familien, Frauen, Senioren und Jugend (9,52 Milliarden €) zusammen verfügen dürfen. [27,91 + 17,65 + 9,52 = 55,08 Milliarden €]

Insbesondere sind als Kostenfaktor die Ausgaben für sog. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu nennen. Diese kosten die öffentlichen Haushalte monatlich zwischen 5.000,00 € und 8.000,00 €. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass selbst nach Angaben des Bundesfamilienministeriums davon ausgegangen wird, dass jeder zweite „Minderjährige“ bei seinen Altersangaben gelogen hat. Eine flächendeckende nachträgliche Überprüfung anhand von zuverlässigen körperlichen Untersuchungen wird „selbstverständlich“ von politischer Seite abgelehnt.

Geradezu absurd ist es, dass seitens des Bundesinnenministeriums nunmehr auch noch sog. Rückkehrprämien von bis zu 3.000,00 € gezahlt werden. Erst werden Menschen trotz offensichtlich fehlendem Einreise- und Bleiberecht ins Land gelassen, sodann wird die rechtsstaatlich vorgegebene Ausreise von den Betroffenen verweigert und „zum Dank“, dass sie sich der in Deutschland bestehenden Gesetzeslage verweigern, wird ihnen aus Steuergeldern auch noch Geld für die Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtung gezahlt. Dieses Vorgehen sucht weltweit Seinesgleichen.

Trotz der im Jahr 2015 viel gepriesenen hochqualifizierten Zuwanderer stellen diese letztendlich eine enorme Kostenbelastung dar. Welche Gesamtbelastungen realistischer Weise angenommen werden müssen, lässt sich den Berechnungen renommierter und vor allem unabhängiger Finanzexperten wie Prof. Bernd Raffelhüschen und Prof. Hans-Werner Sinn entnehmen. Beide gehen vor allem auch aufgrund der mit der illegalen Einwanderung einhergehenden Zunahme der Arbeitslosigkeit von einer Gesamtbelastung zwischen 900 Milliarden und 1 Billion € aus. Da ich davon ausgehe, dass Sie Zugang zu diesen Studien haben, werde ich von detaillierteren Ausführungen an dieser Stelle absehen.

B. Rechtslage

Man mag es in einem Land wie Deutschland schwerlich für möglich erachten, jedoch scheint es notwendig zu sein, daran zu erinnern, dass die Bundesregierung als einen elementaren Bestandteil unseres Grundgesetzes das Rechtsstaatsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG zu beachten und anzuwenden hat. Dort heißt es unzweideutig, dass die vollziehende Gewalt (Exekutive) an Gesetz und Recht gebunden ist. Da dies jedoch seit Frau Dr. Merkels „Anordnung“ der offenen Grenzen nicht der Fall ist, darf ich nachfolgend die einschlägigen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften darstellen und erläutern, die dieser Politik [von Angela Merkel] entgegenstehen.

Das von Frau Dr. Merkel und weiteren Mitgliedern der Bundesregierung stets ausgegebene Postulat, man könne Grenzen nicht sichern, ist bestenfalls irreführend, wenn es sich nicht gar um eine bewusste Fehlinformation der breiten Öffentlichkeit handelt. Ein Staat definiert sich und sein Hoheitsgebiet durch seine Grenzen. Es ist eine der primären Aufgaben des Staates dieses Hoheitsgebiet zu schützen und zu bewahren.

Dass ein Grenzschutz unproblematisch äußerst effektiv und erfolgreich durchgeführt werden kann, zeigte sich (interessanterweise) bei den Sicherheitsvorkehrungen zu den in Deutschland ausgerichteten G7- und G-20-Gipfeln. Innerhalb weniger Tage wurden eine Großzahl an Menschen am illegalen Grenzübertritt gehindert. Grenzkontrollen funktionieren scheinbar doch … Bedauerlicherweise wird dieser Grenzschutz nur gewährt, wenn es um den Schutz der politischen Elite geht.

Nachfolgend möchte ich darstellen, dass auf Basis der geltenden Rechtslage eine illegale Einwanderung durch „Flüchtlinge“ ohne weiteres verhindert werden kann bzw. nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verhindert werden muss. Dies allein vor dem rein faktischen Hintergrund, dass es sich bei Menschen, welche um die halbe Welt reisen, nicht mehr um Flüchtlinge handelt. Bestenfalls handelt es sich um „Wirtschaftsflüchtlinge“, welche nach keiner national oder international geltenden Rechtsvorschrift den „Flüchtlingsstatus“ verliehen bekommen.

Dass überdies – ohne Berücksichtigung des Asyslrechts – kein Anspruch auf Einwanderung besteht, ist eine Selbstverständlichkeit und muss nicht weiter vertieft werden. An dieser Stelle darf ich besonders hervorheben, mit welchen Zahlen von Schutzsuchenden es die deutsche Bevölkerung tatsächlich zu tun hätte, wenn sich die Bundesregierung nicht weigern würde, das geltende Recht anzuwenden. [2]

[2] Dass nicht einmal an Anrecht auf Asyl besteht, jedenfalls nicht in der jetzigen Form, kann man der Forderung der dänischen Chefin der Sozialdemokraten, Mette Frederiksen, entnehmen, die nämlich das Asylrecht in seiner jetzigen Form abschaffen möchte. Und zwar aus genau demselbem Grund, die der Leserbriefschreiber hier erwähnt.

Kurz gesagt, will Mette Frederiksen das Asylrecht auf dänischem Boden abschaffen: Es soll für Nicht-EU-Bürger nicht mehr möglich sein, in Dänemark ein Asylgesuch zu stellen. Wer es versucht, so der Plan, soll in ein von Dänemark geführtes Lager in Nordafrika gebracht werden, wo das Gesuch behandelt wird. Ins Land gelassen werden sollen lediglich noch direkt von der UNO ausgewählte Quotenflüchtlinge. Für alle anderen soll gelten: Wem in den nordafrikanischen Lagern Asyl gewährt wird, der soll danach sein Leben in einem UN-Lager fortsetzen [also nicht in Dänemark]. >>> weiterlesen

Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind im Jahr 2016 nur 905 Menschen nach Deutschland gekommen, welche sich im Zeitpunkt ihrer Einreise nicht bereits in einem sicheren Drittstaat befunden haben. Bezeichnenderweise ist inzwischen auch instanzgerichtlich die Aufhebung der Rechtsstaatlichkeit festgestellt worden. Ich darf insoweit einen Strafsenat des OLG Koblenz (Urteil v. 14.02.2017 – 13 UF 32/17) zitieren: „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

I. Genfer Flüchtlingskonvention / Europäische Menschenrechtskonvention / Charta der Grundrechte der EU / Dublin-III-Verordnung

Entgegen vielfacher Verlautbarungen der politisch Handelnden in Deutschland, bietet das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) keine Rechtsgrundlage für die Migrationspolitik der Bundesregierung. Die Genfer Flüchtlingskonvention beinhaltet keinen individual-rechtlichen Anspruch auf Asyl. D.h. mit anderen Worten, dass auch die Genfer Flüchtlingskonvention keinen Anspruch auf territoriales Asyl gewährt.

Darüber hinaus ist an dieser Stelle zu betonen, dass es sich in der ganz überwiegenden Zahl von Menschen – letztendlich sämtliche auf dem Landweg die Grenze überschreitenden Personen -, welchen die Einreise nach Deutschland gestattet wird, um solche handelt, die eine große Zahl sicherer Drittstaaten durchreist haben. Bei ihrer Ankunft an der deutschen Grenze befinden sie sich bzw. haben sie sich schon seit geraumer Zeit nicht mehr in einer Situation befunden, in welcher eine Gefahr für Leib und Leben bzw. ihr körperliches und gesundheitliches Wohlbefinden besteht.

De facto und de jure handelt es sich somit, insbesondere nach der Genfer Flüchtlingskonvention, nicht um Flüchtlinge. Auch die Genfer Flüchtlingskonvention gewährt kein Menschenrecht auf den angenehmsten Sozialtstaat. Nichts anderes ergibt sich aus dem sog. Refoulement-Verbot [3] iSv Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention. Dieses, wie auch die Genfer Flüchtlingskonvention als solche, gewährt nur Rechte für denjenigen, welcher – auf welche Weise auch immer- sich bereits im Land befindet. Dies ist bekanntlich der Grund dafür, dass die Bundesregierung die teilweise geforderten Transitzentren direkt an der deutschen Staatsgrenze tunlichst vermeiden will – ein Schelm der Böses dabei denkt …

[3] Unter dem Refoulement-Verbot versteht man ein Nichtzurückweisungsverbot. Das Non-refoulement-Gebot oder Refoulement-Verbot genannt, ist ein völkerrechtlicher Grundsatz, der die Rückführung von Personen in Staaten untersagt, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beinhaltet kein über die Genfer Flüchtlingskonvention hinausgehendes individuelles Recht auf Einreise. Vielmehr besteht bei Nichtstaatsangehörigen auch auf Basis der EMRK – wie sich auch aus Art. 3 4. Zusatzprotokoll EMRK eindeutig ergibt – kein Recht auf Einreise oder auf Aufenthalt in einem „Wunschstaat“.

Kein Mitgliedsstaat ist aufgrund der EMRK verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen oder Asyl zu gewährleisten. Ebenso wenig verleiht die EMRK ein Recht auf Zuerkennung eines bestimmten Aufenthaltsstatus. In diesem Sinne hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Zusammenhang mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen mehrfach entschieden, dass die Mitgliedsstaaten in der Gestaltung des jeweiligen Einreise- und Aufenthaltsrechts frei sind.

Ebenso wenig bietet Art. 18 der Charta der Grundrechte der EU einen individuellen Schutzanspruch gegenüber dem deutschen Staat. Dieser gewährt das Recht auf Asyl „nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.“ Auch insoweit gilt wiederum – wie bereits erläutert – der Grundsatz, dass derjenige keines Schutzes bedarf, der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt oder auf seiner Flucht die Möglichkeit hatte, in einem sicheren Drittstaat um Schutz nachzusuchen.

Schließlich stellt sich die Rechtslage auch nach der allgemein bekannten Dublin-III-Verordnung nicht abweichend dar. Als europarechtliche Verfahrensregelung begründet sie bekanntlich gerade keine Asylzuständigkeit Deutschlands. Dies gilt insbesondere auch für an der deutschen Staatsgrenze gegenüber deutschen Behörden gestellte Schutzanträge. Der vielfach übergegangene Art. 20 Abs. 4 Dublin-III-Verordnung als vorrangige Zuständigkeitsregelung an den europäischen Binnengrenzen bestimmt unzweideutig, dass selbst das vorgelagerte Zuständigkeitsprüfungsverfahren von dem Mitgliedsstaat durchzuführen ist, in dem sich der Antragssteller befindet – dies ist im Regelfall Österreich.

Dieser Mitgliedsstaat [Österreich] ist auch im Übrigen sodann für das Verfahren zuständig (Abs. 4 S. 2). Es besteht insoweit gerade kein Ermessen deutscher Grenzbehörden. Dem Antragssteller ist somit nach dieser Regelung an der Grenzübergangsstelle die Einreise zu verweigern. Soweit die Bundesregierung meint – insoweit auch irreführend unter Verweis auf das EuGH-Urteil C-646/16 v. 26.7.2017 – ihre Einwanderungspolitik auf das Eintrittsrecht nach Art. 17 Dublin-III-Verordnung stützen zu können, ist auch dies rechtlich unzutreffend.

Zwar bietet diese Vorschrift Mitgliedsstaaten die Möglichkeit sich für das Asylverfahren von Schutzsuchenden für zuständig zu erklären, jedoch handelt es sich dabei ersichtlich um einen Ausnahmetatbestand. Dies lässt sich ohne weiteres mit Erwägungsgrund 17 der Dublin-III-Verordnung belegen,

Danach soll es den Mitgliedsstaaten insbesondere aus humanitären Gründen oder in Härtefällen möglich sein, „von den Zuständigkeitskriterien abweichen zu können, um Familienangehörige, Verwandte oder Personen jeder anderen verwandtschaftlichen Beziehung zusammenzuführen.  und einen bei ihm oder einem anderen Mitgliedstaat gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn sie für eine solche Prüfung nach den in dieser Verordnung festgelegten verbindlichen Zuständigkeitskriterien nicht zuständig sind.“

Eine etwaige Wahrnehmung dieses Eintrittsrecht nicht lediglich in Ausnahmefällen und eine etwaige darauf gestützte Massenzuwanderung von durchschnittlich 200.000 Menschen pro Jahr nach Deutschland ist daher eindeutig von Art. 17 Dublin-III-Verordnung nicht gedeckt und läuft dessen Zweck vielmehr zuwider.

II. Art. 16a GG

Da – wie aufgezeigt – entgegen politischer Verlautbarungen, dass internationale Recht im Rahmen der „Flüchtlingspolitik“ keineswegs die nationalen Vorschriften überlagert, richtet sich die Frage des rechtsstaatlichen Vorgehens im Zusammenhang mit dem Grenzschutz in Deutschland nach unserer Rechtsordnung. Von der Normenhierarchie ausgehend, ist zuvörderst Art. 16a GG zu berücksichtigen. Obwohl seit nunmehr bald drei Jahren von Vertretern sämtlicher Parteien – abgesehen von der AfD – medienwirksam postuliert wird, das Grundrecht auf Asyl kenne keine Grenzen, woraus offensichtlich gefolgert werden soll, dass einer unbegrenzte Zahl von Menschen unter Berufung auf diese Norm eine Einreise gewährt werden muss, stellt sich die wahre Rechtslage diametral anders dar [gegenteilig, entgegengesetzt].

Bereits der Tatbestand des Art. 16a Abs. 1 GG ist nicht auf Schutzsuchende aus Bürgerkriegsländern anwendbar. Ebenso wenig werden „Wirtschaftsflüchtlinge“ geschützt bzw. wird diesen ein Anspruch auf Asyl gewährt. Genauso wesentlich ist die tatbestandliche Schranke des Art. 16a Abs. 2 GG, welche durch den sog. Asylkompromiss ins Grundgesetz eingefügt und vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 14.5.1996 als verfassungsrechtlich unbedenklich beurteilt worden ist.

Aufgrund des darin verankerten Konzepts der sicheren Drittstaaten und Deutschlands geopolitischer Lage, ist verfassungsrechtlich zu berücksichtigen, dass eine Einreise auf dem Landweg nicht zu einem Anspruch auf Asyl auf Grundlage von Art. 16a GG führen kann. Zur Verdeutlichung des geltenden Rechts darf ich insoweit auszugsweise aus der Entscheidung zitieren (Hervorhebungen d. d. Verfasser): „Die Drittstaatenregelung [geht] davon aus, dass der Ausländer den im Drittstaat für ihn möglichen Schutz in Anspruch nehmen muss und dafür gegebenenfalls auch die von ihm geplante Reise zu unterbrechen hat.

Der sichere Drittstaat muss nicht die letzte Station vor der Einreise des Ausländers in die Bundesrepublik Deutschland gewesen sein. Vielmehr reicht es für die Anwendung des Art. 16a Abs. 2 GG aus, dass der Ausländer sich während seiner Reise irgendwann in einem sicheren Drittstaat befunden hat und dort Schutz nach den Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention hätte finden können. Er bedarf dann des Schutzes gerade der Bundesrepublik Deutschlands nicht mehr […] Art. 16a Abs. 2 GG nimmt dem Ausländer die Möglichkeit, das Land, in dem er um Schutz nachsuchen will, frei zu wählen. […] Wer aus einem sicheren Drittstaat […] einreist kann sich auf Absatz 1 GG nicht berufen. Damit wird der betroffene Ausländer aus dem persönlichen Geltungsbereich des Grundrechts auf Asyl ausgeschlossen.“

III. § 18 AsylG / § 15 AufenthG

Die einfachgesetzliche Vorschrift des § 18 AsylG bringt als gesetzliche Verpflichtung sogar eine Einreiseverweigerungspflicht bei einer Einreise – wie im absoluten Regelfall – aus einem sicheren Drittstaat zum Ausdruck. So heißt es in § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG, dass dem Ausländer die Einreise zu verweigern ist, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Weiter heißt es in Abs. 3, dass der Ausländer über die deutsche Staatsgrenze zurückzuschieben ist, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegen.

Auch Abs. 4 Nr. 2 des § 18 AsylG bietet keine Rechtsgrundlage für eine Politik der „offenen Grenzen“ und der damit einhergehenden Masseneinwanderung nach Deutschland. Die dort vorgesehene Möglichkeit des Bundesinnenministeriums, die grundsätzlich bestehen Verpflichtung zur Zurückschiebung an der Grenze aus humanitären Gründen oder zur Wahrung der politischen Interessen Deutschlands nicht durchzusetzen, ist völlig unumstritten auf individuelle Einzelfälle zugeschnitten und ermächtigt keineswegs dazu, generell und unkontrolliert die Einreise zu ermöglichen. Die Ausnahmeregelung entspricht von ihrem Anwendungsbereich somit Art. 17 Dublin-III-Verordnung.

In diesem Zusammenhang ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass auch das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) einen entsprechenden Anwendungsbefehl enthält. Gem. § 15 AufenthG werden Ausländer, die unerlaubt einreisen wollen, an der Grenze zurückgewiesen. Da, wie zuvor aufgezeigt, keine Einreiseberechtigung besteht, ist schlichtweg die gesetzliche Verpflichtung zur Zurückweisung an der Grenze umzusetzen. Dies ist vor allem für die bekanntlich vielfach ohne Pass erfolgende Einreise der „Schutzsuchenden“ von Relevanz (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).

IV. Fazit: Zusammenfassend kann an dieser Stelle somit festgehalten werden – so wie es auch das Bundesverfassungsgericht in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht hat -, dass sämtliche vorgenannten Regelungen die Gemeinsamkeit aufweisen, wonach ein (vermeintlich) Asyl- bzw. Schutzsuchender sich den Zufluchtsort nicht aussuchen kann und dann keinen Schutzanspruch hat, wenn er anderweitig hätte Schutz erhalten können. Es ist schlichtweg ein unbestrittener Teil der territorialen Souveränität eines Staates – folglich auch Deutschlands – den Zugang zu seinem Gebiet zu kontrollieren. Es ist Drittstaatsangehörigen, die keine Einreiseberechtigung aufweisen, an der Grenze die Einreise zu verweigern.

C. Appelle

Ich darf aus den vorgenannten Gründen nun folgende dringliche Appelle an Sie – stellvertretend für die CDU/CSU als Regierungspartei – richten, welche ich Sie nur inständig bitten kann, nicht zu ignorieren:

• Stellen Sie die verfassungsmäßige Ordnung wieder her

• Sorgen Sie dafür, dass die geltenden Gesetze an den deutschen Staatsgrenzen
durchgesetzt werden

• Demokratisch legimitierte Gesetzgebung darf nicht durch individuelle Moralvorstellungen ausgehöhlt werden

• Beenden Sie die rechtswidrige Einwanderungspolitik mit sog. „Flüchtlingen“

• Sagen Sie dem deutschen Volk die Wahrheit über die Hintergründe der seit 2015 andauernden Staatskrise

• Beenden Sie die „Jetzt-sind-Sie-halt-da“-Politik der Bundeskanzlerin

• Setzen Sie endlich die dem deutschen Volk versprochene nationale Kraftanstrengung bezüglich der dringend notwendigen Abschiebungen sämtlicher unrechtmäßig sich im Land aufhaltenden Menschen um – mit Abschiebeflügen von 19 Menschen geben Sie sich der Lächerlichkeit preis

• Hören Sie auf, gegenüber der Bevölkerung Rechtsstaatlichkeit als Rassismus und Populismus zu bezeichnen

• Sorgen Sie dafür, dass die bereits eingetretenen gesellschaftlichen Veränderungen nicht unumkehrbar werden

Schließen möchte ich meine Ausführungen mit einem Zitat aus der Rede von Frau Dr. Merkel auf dem CDU-Bundesparteitag vom 1.12.2003 in Leipzig, welches bezeichnenderweise heute als vollkommen berechtigter Vorwurf gegenüber der aktuellen Bundesregierung Geltung beanspruchen muss:

„Manche unserer Gegner können es sich nicht verkneifen, uns in der Zuwanderungsdiskussion in die rechtsextreme Ecke zu rücken, nur weil wir im Zusammenhang mit der Zuwanderung auf die Gefahr von Parallelgesellschaften aufmerksam machen. Das, liebe Freunde, ist der Gipfel der Verlogenheit, und eine solche Scheinheiligkeit wird vor den Menschen wie ein Kartenhaus in sich zusammenbrechen. Deshalb werden wir auch weiter eine geregelte Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung fordern.“

In der Hoffnung, dass Sie sich die Zeit zur Lektüre meines Schreibens nehmen und die Ernsthaftigkeit sowie Bedeutung meines Anliegens erkennen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

Die Anmerkungen in eckigen Klammern sind vom Admin.

Siehe auch:

Alexander Wendt: SPD immer stärker antisemitisch? – sucht sich ein neues Wahlvolk

Video: Laut Gedacht #70: GroKo – Der Anfang vom Ende (07:11)

Armes, dummes Schweden: Integration krachend gescheitert

Einige interessante Reden von AfD-Abgeordneten, die man gehört haben sollte

Akif Pirincci: Heimat ist voll Nazi

Berliner Flüchtlingshilfe alarmiert über das wahre Gesicht der Zuwanderung

Europäischer Gerichtshof verlangt Einhaltung der Asylregeln – Müssen Millionen Migranten Deutschland wieder verlassen?

27 Jul

Die Dublin-Regeln gelten auch für die Flüchtlingskrise 2015. Das gab der Europäische Gerichtshof bekannt.

europaeischer_gerichtshofVideo: Kroatien ließ Hundertausende Migranten illegal die Grenze nach Slowenien passieren (00:47)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einen zentralen Punkt der EU-Asylgesetzgebung geklärt, der indirekt auch die Situation zahlreicher Flüchtlinge in Deutschland betrifft. Die Luxemburger Richter urteilten am Mittwoch, dass ein Grenzübertritt auch dann „illegal“ sein könne, wenn ein EU-Staat die Einreise aus humanitären Gründen und in einer außergewöhnlichen Situation gestattet.

Folglich gilt auch dann das Prinzip der Dublin-III-Verordnung, wonach Menschen in dem EU-Staat Asyl beantragen müssen, wo sie zuerst europäischen Boden betreten haben. Die Richter folgten damit nicht den Argumenten der EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston, die unter den damaligen ungewöhnlichen Umständen ein Abweichen von den Dublin-Regeln für rechtens hielt.

Das Urteil betrifft indirekt auch Deutschland, das grundsätzlich in derselben Situation ist wie Österreich und Slowenien. Auch in Deutschland sind damals zahlreiche Migranten eingereist, die auf der Balkanroute zunächst andere EU-Staaten passiert haben. >>> weiterlesen

Jörg schreibt:

Merkel und Schulz hatten und haben Unrecht : Die Grenzübertritte waren illegal. EuGH-Urteil: Asylan- träge MÜSSEN in den Durchreise-Ländern gestellt werden. Mio’n müssen Deutschland nun verlassen.

umano schreibt:

Das Gericht hat zwar entschieden, die Kanzlerin wird sich jedoch gewohnt starrsinnig darüber hinweg setzen.

Meine Meinung:

Wieso verklagt der Europäische Gerichtshof die Rechtsbrecherin und Volksverräterin Angela Merkel dann nicht? Was gedenkt der Europäische Gerichtshof jetzt zu tun?

H. schreibt:

Hut ab vor den Richtern! Das ist ein Urteil, das ich nicht erwartet hatte.

Abrigal schreibt:

Verstehe ich das jetzt richtig dass die deutschen Behörden gegen geltendes Gesetz verstoßen zum Nachteil der eigenen Bevölkerung, Gelder veruntreuen und die deutsche Justiz keine Verfahren gegen Politiker und Behörden einleitet, weil sie vielleicht doch nicht mehr unabhängig ist?

Alexander schreibt:

Sehr interessant, würde das bitte einmal jemand der Frau Merkel erklären? Gesetze sind auch von Kanzlerinnen zu befolgen! Es steht ihr m.E. frei in die Türkei zu übersiedeln. Dort herrscht ein politisches Klima das ihr sicher mehr zusagt!

Meine Meinung:

Auf Volksverrat stand früher die Todesstrafe oder zumindest lebenslängliche Freiheitsstrafe. Merkel und all ihre Lakaien hätten solch eine Strafe mehr als verdient. Niemand hat Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg mehr Schaden zugefügt als Angela Merkel.

Was ist jetzt zu tun? Der Krieg in Syrien ist vorbei. Darum stoppt die Familienzusammenführung und schickt die Syrer und Iraker wieder in ihre Heimat zurück, damit sie ihre Städte wieder aufbauen, so wie es die Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg auch getan haben. Oder sollen wir das etwa auch machen, während die Migranten sich in der sozialen Hängematte ausruhen, die Kriminalitätsstatistik immer weiter nach oben treiben und Deutschland mit ihrem mittelalterlichen, intoleranten, frauenfeindlichen und inhumanen Islam nerven, den hier niemand haben will.

Siehe auch:

EuGH-Urteil zum Dublin-Abkommen: Ein Sieg für Merkel – eine Katastrophe für Deutschland

DUBLIN GILT – ohne Wenn und Aber! – EuGH: Merkels “humanitäre” Masseneinwanderung 2015 war illegal

Merkels Lockruf in das deutsche Sozialsystem und die Folgen

Video: Servus TV: Ist der Islam noch zu retten? (69:39)

Berlin: Teurer Luxus für Merkels Gäste – Elf Millionen Euro Hotelkosten pro Monat

Was hat die CDU aus 2015 gelernt? – Die Deutschen lieben den Untergang!

Video: Dr. Nicolaus Fest über Schrulle Merkel und Martin „Chancenlos“ (04:53)

DUBLIN GILT – ohne Wenn und Aber! – EuGH: Merkels “humanitäre” Masseneinwanderung 2015 war illegal

27 Jul

afrikaner_nach_deutschlandDer von George Soros bezahlte „Kanzler-Flüsterer“ und „Merkel-Berater“ Gerald Knaus sagte heute im ARD/ZDF-Morgenmagazin sinngemäß:

„Europa muss durch „Multi-Kulti“ sowohl wirtschaftlich, als auch politisch, als auch in Bezug auf die „Übermacht“ immer noch vorherrschender christlicher Werte durch gezielte Einwanderungen von Nicht-Europäern (möglichst von Muslimen aus westafrikanischen Ländern) DESTABILISIERT werden.”

Zum Beispiel könnten deutsche Fluggesellschaften – bezahlt von der Bundesregierung (und unseren Steuergeldern!) dafür sorgen, dass über „Luftbrücken“ massenhaft einwanderungswillige muslimische Westafrikaner (z.B. aus Nigeria) als MIGRANTEN in die Bundesrepublik Deutschland eingeflogen werden.

Begründen könnte man (z.B. Knaus) diese „Massen-Einwanderung“ (z.B. 500 vollbesetzte Flugzeuge pro Tag!- wie wär das?) damit, dass dann „niemand mehr im Mittelmeer auf der Flucht ertrinkt“ (Jean Asselborn) – und: Asylanträge (von denen legal nur die wenigsten begründet wären) müssten bei legaler „Einwanderung“ nicht mehr gestellt werden. Die so viel gepriesene „Integration“ gelänge schneller…usw. usw.

Zusammenfassung: die heutigen Nachrichten und der Beitrag des „Kanzlerflüsterers“ Gerald Knaus (engster Kanzlerin-Berater von Soros‘ Gnaden) zeigen Folgendes: Der EuGH hat GEGEN das Gutachten der Generalanwältin Eleanor Sharpston rechtsverbindlich entschieden: DUBLIN GILT auch WEITERHIN – ohne Wenn und Aber!

Das Gutachten der Generalanwältin Eleanor Sharpston, die Angela Merkels illegale Flüchtlingsaufnahme im Jahre 2015 aus humanitären Gründen für rechtens erklärt hatte, wurde heute vom EuGH unter Verweis auf die selbstverständlich weiterhin ohne Ausnahme gültige Dublin-Verordnung, abgeschmettert.

Somit ist Merkels Grenzöffnung für Hundertausende Flüchtlinge illegal! (so jedenfalls habe ich es verstanden.)

Conservo

(www.conservo.wordpress.com)

Von Heinz Ess *)

Der EuGH hat gestern (26.07.17) entschieden, dass die DUBLIN-Regelung auch weiterhin die rechtsverbindlich geltende Regelung bezüglich aller Asylsuchenden ist und bleibt- ungeachtet der Aktionen einiger (uns längst bestens bekannter) Eiferer, sich in der Flüchtlingsfrage als Asylantrag-Bewilligungshelfer zu betätigen, ohne die Asylsuchenden in das Land zurück zu schicken, in dem sie als ERSTES europäischen Boden betreten haben.

Die von links geforderte „Einführung der Drittlandregelung in der Asylfrage und die de facto Unterhöhlung der „Dublin“-Regelung wurde vom EuGH abgelehnt!

Das ist eine der größten Ohrfeigen der höchsten EU – Gesetzeshüter gegen Merkel und indirekt natürlich gegen ihren von George Soros finanzierten „Berater“ Gerald Knaus, den Leiter der „Europäischen Stabilitätsinitia-tive“ (der Name ist ein Hohn, denn die ESI will ja Europa DESTABILI-SIEREN!).

Ursprünglichen Post anzeigen 847 weitere Wörter

Michael Klonovsky: "Pöbel-Ralle" Stegner (SPD) – der beste Wahlkampfhelfer der AfD

13 Mai

poebel_ralle_stegnerSieht er nicht zum verlieben aus? Hat ihm jemand seine Mr.-Beaker-Puppe weggenommen oder warum schaut er schon wieder so grimmig?

Beaker_(Muppet)Michael Klonovsky hat für die Junge Freiheit einen trefflichen Artikel über “Pöbel-Ralle” Ralf Stegner geschrieben. Den stellvertretenden SPD-Bundesvorsitzenden bezeichnete er mit seinen unerträglichen öffentlichen Auftritten als “besten Wahlkampfhelfer der AfD”. Der “Wiedergänger des Mr. Beaker aus der Muppet-Show” (Bild links) mit seinem “hölzernen Gesicht” und den “nach unten gezogenen Mundwinkeln” wirke stets “frustriert, dumpf, hasserfüllt und harthirnig”. Der “Kastenschädel aus Bordesholm/Kreis Rendsburg-Eckernförde” mache den Eindruck, als habe er ständig “ein Stück Gammelfleisch im Mund”. Besser kann man diesen “roten Rabauken” kaum beschreiben.

Von Michael Stürzenberger

Einige Kostproben der höchst zutreffenden Charakterisierung Stegners durch Michael Klonovsky:

Das wirklich Drollige, ja Hochkomische an der Konstellation Stegner-AfD besteht ja darin, dass der Sozi habituell (in seinem Getue und Gehabe) genau jene Eigenschaften verkörpert, die er der politischen Konkurrenz unterstellt: Er wirkt frustriert, dumpf, hasserfüllt und harthirnig. Stegners Charme gehört in eine Liga mit der Virilität ((Un-)Männlichkeit) von Anton Hofreiter und der Selbstironie von Martin Schulz. Gäbe es eine rechte „Heute-Show“, er wäre mit deren personifizierter running gag (stets wiederholter Witz, leicht abgeändert).

Wer der SPD Arges will, muss nichts weiter tun, als Stegner ins Fernsehen einzuladen. Optimisten kalkulieren um die 10.000 Minusstimmen für die Sozialdemokraten pro Talkshow-Auftritt von Stegner. Nie wirken Rechtspopulisten sympathischer, als wenn der Kastenschädel aus Bordesholm/Kreis Rendsburg-Eckernförde neben ihnen sitzt und ein Gesicht macht, als habe er ein Stück Gammelfleisch im Mund. (..)

„Fakt bleibt, man muss Positionen und Personal der Rechtspopulisten attackieren, weil sie gestrig, intolerant, rechtsaußen und gefährlich sind“, hatte er schon am 8. Mai 2016 getwittert, um 0.33 Uhr übrigens, da war der grobianische Spross eines Gastwirts-Ehepaars vielleicht schon etwas beschickert. Wer ihn wegen solcher Äußerungen angesichts der ständigen körperlichen Attacken auf AfD-Politiker einen geistigen Brandstifter nennt, geht dennoch fehl; geistig und Stegner, das ist wie eloquent (redegewandt, schlagfertig) und Merkel.

Hier der gesamte Artikel von Klonovsky in der Jungen Freiheit. Prädikat: Besonders wertvoll. Wie Stegner für die AfD.

Quelle: Der beste Wahlkampfhelfer der AfD

Noch ein klein wenig OT:

Lauren Southern von den "Identitären" wegen Behinderung deutscher Flüchtlingshelfer festgenommen

lauren_southern_2_croppedDie französische Aktivistengruppe Génération Identitaire, von der sich die Identitären anderer Länder herleiten, hat mit eigenen Booten medienwirksam die Aktionen der MS Aquarius, einem deutschen Flüchtlingshelferschiff der „SOS Méditeranëe“ des vielgefeierten deutschen „Lebensretters“ Klaus Vogel gestört und wurde dafür festgenommen. Die PR-Aktion kommt zu einer Zeit,wo die maritimen Flüchtlingshelfer in Konflikt mit einer neuen EU-Politik gerät, die mehr Abstand von der Küste Libyens fordert und Libyens Küstenwache zum Abfangen der Boote ermuntert.

Die Flüchtlingshelfer können sich darauf berufen, dass diese Politik dem Straßburger Menschenrecht widerspreche. Dennoch kann es verwundern, dass wir jetzt nicht von Festnahmen deutscher Flüchtlingshelfer durch libyische Küstenschützer erfahren, sondern von Festnahmen von Identitären lesen, deren Protest sich einigermaßen in Einklang mit der neuen EU-Politik befindet.

Interessant wäre, zu erfahren, was passieren würde, wenn auch die Identitären einen Frachter wie MS Aquarius mieten und „Menschen aus Seeenot retten“ und der libyischen Küstenwache übergeben würden. Vermutlich würde es Straßburg schwer fallen, dies zu verbieten, da die Identitären ja keine Staatsorgane sind. Sie müssten sich lediglich auf einen handfesten, mitunter bewaffneten Interessenkonflikt und auf eine feindselige Vierte Gewalt einstellen, die sie in einer ähnlichen Weise zu „Terroristen“ und „Verfassungsfeinden“ stilisieren würde, wie sie es schon mit Tatjana Festerling und „Festung Europa“ versucht hat.

Tatjana Festerling hat mit bulgarischen Freiwilligen zusammen die dortigen Grenzen bewacht, um von der Türkei her eindringende illegale Grenzübertreter festzusetzen und den Behörden zu übergeben, damit sie wie vom Dubliner System vorgesehen im Sinne des von Politikern stets beschworenen Schutzes der EU-Außengrenzen an der nächsten Außengrenze abgefangen und in der Transitzone asylrechtlich beurteilt werden können.

philosophia perennis schreibt:

(David Berger) Lauren Southern, eine aus British Columbia stammende liberal-konservative Aktivistin und Journalistin wurde gestern von der italienischen Küstenwache festgenommen. Ihr Vergehen: Sie hatte versucht, ein Schlepperboot davon abzuhalten, illegal Migranten ins Land zu bringen.

In einem Livestream-Video auf Periscope erklärte Southern, die in Kanada lebt, dass das große Schiff, das sie zu stoppen versuchten, „Aquarius“ heißt und ein deutsches NGO-Boot sein soll, das illegal Migranten vom Libyschen Meer nach Sizilien bringt. Southern erklärte, dass das Schiff auf dem Weg war, um noch mehr Migranten abzuholen. Sie hatte gehofft, zusammen mit der Aktivistengruppe „Génération Identitaire“ diesen illegalen Menschen-Transport zu stoppen. Ursprünglichen Post anzeigen 154 weitere Wörter

Quelle: "Identitäre" wegen Behinderung deutscher Flüchtlingshelfer vor Libyen festgenommen

Hier noch ein Artikel von “Politically Incorrect” zum Thema:

Italien: 25 Aktivisten der "Identitären Bewegung" blockieren NGO-Schlepperschiff im Hafen von Catania (Italien)

ib_schiff-blockade

Etwa 25 Aktivisten der Identitären Bewegung (IB) aus mehreren europäischen Ländern behinderten am Freitagabend im Hafen von Catania ein Schlepperschiff der Organisation „SOS-Mediterrane“. Die NGO “SOS-Mediterrane” wurde 2015 in Berlin gegründet. Vorsitzender ist der Deutsche Klaus Vogel. Mit der Aktion will die IB ihre Forderungen nach einer „Festung Europa“ unterstreichen. >>> weiterlesen

Essen-Kettwig: 250 ungeladene Menschen stürmen Privatparty und bestehlen Gäste – jetzt fahndet die Polizei mit Fotos

diebe_essen250 ungeladene Gäste haben im Januar eine private Feier mit rund 150 Gästen gestürmt. Die Party musste daraufhin beendet werden. Kurz danach stellten viele Partygäste fest, dass sie bestohlen worden waren: Portemonnaies, Wertgegenstände und vieles mehr wurde entwendet. >>> weiterlesen

Meine Meinung:

Immer wieder verschweigen die Lügenmedien die wahren Täter. Da bleibt nur eins, sofort das Abo kündigen und die Zeitungen boykottieren. Ich musste erst im Internet suchen, um das rechte Bild zu finden.

Scharia in Duisburg: Kein Alkohol mehr in der Innenstadt – nach Herne nun also auch in Duisburg Alkoholverbot

duisburg-alkoholDa brauchen wir nicht einmal eine Schariapolizei – das erledigt das rot-grüne Stadtparlament nun für die Salafisten.

Der Islam wirkt – auch in Duisburg. Der Rat der Stadt hat beschlossen, dass es ab dem 16. Mai verboten ist, außerhalb von Gaststätten in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken – zumindest in der Innenstadt. Damit wäre Duisburg nach Herne die zweite Stadt, die halal wird. Der Grund für diese Maßnahme: Laut „WAZ“ soll es zuletzt immer wieder Ärger mit Aggressivität nach Alkoholgelagen gegeben haben. Außerdem hätte sich in der Innenstadt eine Trinkerszene breitgemacht. Nur, Trinkerszenen gab es schon immer und kleine Prügeleien sowieso. Anscheinend aber gibt es immer mehr Zeitgenossen, die den Stoff nicht so richtig vertragen können. Warum werden die eigentlich nicht aus der Innenstadt vertrieben, damit die friedlichen Duisburger weiterhin in IHRER Innenstadt feiern können? >>> weiterlesen

Meine Meinung:

Der wahre Grund ist doch wohl, dass immer mehr Migranten aggressiv werden, wenn sie Alkohol getrunken haben. Dann belästigen und vergewaltigen sie Frauen und begehen nicht selten schwere Körperverletzungen. Warum erteilt man diesen Schlägern kein Platzverbot oder am besten, warum weist man sie nicht gleich aus? Statt dessen verhängt man lieber Kollektivstrafen gegen die eigene Bevölkerung.

Ein Alkoholverbot bringt eher noch mehr Stress, weil sich niemand daran hält und die Polizei ohnehin zu feige ist den Migranten das Bier wegzunehmen. Also erwischt es wieder einmal den kleinen friedlichen und harmlosen Bürger, der sich mal ein Bierchen gönnt. Der bekommt dann eine ordentliche Strafe aufgebrummt. Irgendwie muss ja Geld in die Kasse kommen, um den Multikultiwahn zu finanzieren.

Andererseits und das ist mir eben erst eingefallen, ist es vielleicht doch sinnvoll ein Alkoholverbot auszusprechen, nämlich an den Orten und Treffpunkten, an denen vermehrt Gewalt stattfindet, wie z.B. an den Rheinterassen in Köln. Und wer hält sich dort vorwiegend auf? Migranten! Nur müsste die Polizei dort gleich mit einer Hundertschaft aufkreuzen. Man sollte nicht vergessen, vor ein paar Wochen, Anfang April, als der Frühling sich zum ersten Mal blicken ließ, kam es in vielen deutschen Großstädten zu 35 Massenschlägereien, die meisten davon von Migranten. Und wenn der Frühling zurückkehrt, dann geht es vermutlich erst richtig los.

In zahlreichen deutschen Städten kam es auch am vergangenen Wochenende zu Massenschlägereien. In Düsseldorf gab es eine Schlägerei zwischen zwei verfeindeten osteuropäischen Familien. In Saarbrücken, Köln, Heilbronn, Hanau, Bad Sobernheim, Zwickau, Berlin, Stuttgart, Neumünster, Hamburg, Pforzheim, Plauen, Kassel, Bremen, Speyer, Friedrichshafen, Düsseldorf, Hamburg, Dresden, Aachen, Stuttgart, Hildesheim oder Essen kam es zu ganz ähnlichen Vorfällen. In Peine hallten am Samstagabend „Allahu Akbar”-Rufe durch die Nacht [Video], während sich Asylbewerber auf offener Straße eine Massenschlägerei lieferten.

Beaker_(Muppet)

Wenn ich Pöbel-Ralle sehe, kriege ich so’nen Hals.

Siehe auch:

Video: Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD, Sachsen-Anhalt): „Bildet euch ja nicht ein, hier Wurzeln schlagen zu können!” (14:59)

Video: Beatrix von Storch (AfD) beim "Illner-Spezial" nur am Katzentisch (75:56)

Michael Mannheimer: 2017 wird die „3-Millionen-Flüchtlings“-Grenze überschritten

Akif Pirincci: Ticket to hell – Wenn naive Gutmenschinnen um Vergewaltigung betteln

Michael Klonovsky: Bewährtes aus der Lückenpresse

Warum Ärzte immer häufiger Opfer von Gewalt werden

Trotz Türkei-Deal tausende Illegale in Deutschland

30 Dez

Von L.S.Gabriel

tayyip_recip_erdogan_angela_merkel
Was hat Merkel Erdogan nicht alles versprochen: drei Milliarden Euro, Visaliberalisierung, also de facto freie Flutung Deutschlands mit Türken, die daheim keiner will und Neubelebung der EU-Beitrittsverhandlungen, obwohl sich in den besonders strittigen Punkten nichts zum Besseren, eher zum Schlechteren verändert hat.

Das Ergebnis der Kriecherei Deutschlands vor dem türkischen Kalifen ist gleich Null, zumindest für Deutschland. Allein am vergangenen Sonntag kamen rund 3.500 Illegale aus der Türkei in Griechenland an. Davor waren es stets 4.000 bis 5.000 Invasoren, die auf diesem Weg in die EU eindrangen und ihre Reise nach Deutschland fortsetzen. Die von der Türkei versprochene Grenzsicherung in Richtung Europa bleibt also aus.

Die Türkei gilt als Einfallstor für einen Großteil der Invasoren aus Syrien, Afghanistan oder dem Irak. Etwa 2 Millionen „Flüchtlinge“ leben in der Türkei. Dort werden sie zwar auch nicht verfolgt, jedoch ein dauerhaftes Recht auf Asyl gibt es in der Türkei nicht. Für das Land steht auch per Gesetz fest, die „Flüchtlinge“ erhalten nur vorübergehend Schutz, bekommen keinen Status und müssen wieder zurück in ihre Heimatländer, oder praktischerweise eben in den Rundumversorgungsbetrieb Europa, am besten nach Deutschland. Der Deal mit der Türkei ist also wertlos, zumindest für uns, für Erdogan hat es sich aber wohl gelohnt.

Aber auch über Österreich strömen nach wie vor die illegalen Massen ins Land. Über Slowenien kommen täglich etwa 3.000 Menschen nach Österreich und werden weiter nach Deutschland gebracht. Vier Mal pro Tag werden im Bundesland Kärnten Busse Richtung Deutschland abgefertigt. Nur etwa 10 Prozent der Illegalen stellen in Österreich einen Asylantrag.

Am Wochenende verweigerte aber die österreichische Polizei mehreren hundert Invasoren wegen „Vorspiegelung falscher Staatsbürgerschaft“ den Grenzübertritt, sie mussten zurück nach Slowenien.

Laut Polizeisprecher Rainer Dionisio werden die Personen in Slowenien zwar registriert, aber dann noch einmal stichprobenartig befragt. Da flog der großangelegte Schwindel dann auf. Laut Innenministerium handelt es sich überwiegend um Marokkaner. Die Gesamtzahl der derzeit Ankommenden bezeichnet Innenministeriumssprecher Alexander Marakovits als ungewöhnlich groß.

So wie es aussieht wird Deutschland eben weiter erstes Zielland bleiben und es kommen zurzeit täglich immer noch rund 3.000 Eindringlinge bei uns an. Wenn es in einigen Wochen wieder wärmer wird, werden die Zahlen auch wieder steigen. Jeder kann sich selber ausrechnen, was das für Deutschland 2016 bedeuten wird.

Quelle: Trotz Türkei-Deal tausende Illegale

rock [#2] schreibt:

Merkel steht auf dem gleichen Niveau wie Erdogan, beide betreiben Politik gegen ihre Bevoelkerung. Der kleine Unterschied, Merkel ruiniert durch Gesetzesbrüche am laufendem Band, die deutsche Bevoelkerung durch Islamisierung, zu der sie offensichtlich keinerlei Beziehung mehr hat. Erdogan radikialisiert seine Bevoelkerung zurück Richtung Islamistischer Staat unter Missbrauch seines Präsidentenamtes und gleichzeitigem Bruch bestehender Gesetze. Am Ende wird die Türkei der Verlierer sein, da Unrecht nicht auf Dauer gedeihen kann.

Meine Meinung:

An der letzten Wahl in der Türkei erkennt man, wie sehr Erdogan die türkische Bevölkerung, die oft nicht sehr gebildet ist, sondern eher durch die türkischen Medien fanatisiert, fest im Griff hat. Dies ist im Prinzip in allen islamischen Staaten so. Gegen Dummheit und islamische Gehirnwäsche ist eben kein Kraut gewachsen.

Templer [#3] schreibt:

Die irre Kanzlerin muss weg oder in eine geschlossene Abteilung einer Fachklinik! Bald werden wir wegen der irren Kanzlerin Zustände wie im Nahen Osten haben. Erdogan darf seine Kurden killen und bekommt sogar Milliarden unserer Steuergelder von der irren Kanzlerin. Diese Frau wird wie Adolf Hitler Deutschland in den Abgrund reißen. Hoffen wir dass eine Spezialeinheit der GSG9 diese Irre dann aus ihrer Fluchthazienda aus Paraguay holt und sie in Deutschland vor einem ordentlichen Gericht zur Rechenschaft gezogen wird.

Meine Meinung:

Die Henker warten schon.

bright knigt [#9]

Die Zonenwachtel hat einfach noch nicht kapiert, dass man Quranimals grundsätzlich nicht trauen kann… oder sie hat es kapiert und wird fürstlich entlohnt

Meine Meinung:

bright knight, ich glaube, beim Letzteren liegst du wahrscheinlich bei der Wahrheit. Aber das gehirnamputierte deutsche Volk ist wahrscheinlich erst zufrieden, wenn es vollkommen ausgerottet ist.

Volker Spielmann [#13] schreibt:

Der neue Großtürke hilft den USA gerne dabei Europa mit Muselmanen zu überschwemmen. Während die christlichen Völkerschaften Südosteuropas – wie die Rumänen, Serben, Kroaten oder Bulgaren – dümmer sind als die Polizei erlaubt und die Scheinflüchtlinge ihr Gebiet durchqueren lassen, obwohl sie in der Vergangenheit den teuflischen Osmanen erlegen sind und sie durch die morgenländisch-afrikanische Völkerwanderung einen weiteren mohammedanischen Feind im Rücken bekommen werden, sollte der deutsche Rumpfstaat fallen.

So weiß der neue Großtürke durchaus, was er tut. Hat er doch verkündet, daß er Europa bis spätestens Anno 2071 vom Mohammedanismus überwältigt haben möchte und der beste Weg dies zu erreichen, ist dessen Flutung mit mohammedanischen Kolonisten. Und sollten die europäischen Völker tatsächlich doch noch ernsthaften Widerstand gegen ihre Verdrängung und Vernichtung leisten, wie dies die wackeren Ungarn gerade ein wenig versuchen, so stehen dem neuen Großtürken 600,000 Kriegsknechte zur Verfügung, um den mohammedanischen Kolonisten den Weg frei zu kämpfen.

hiroshima [#32] schreibt:

Deutschland liegt auf dem Rücken und jeder kann es nach Belieben mit ihr treiben. Und es ist wie ein Wunder, die Hure bezahlt ihre Freier auch noch für den Dienst. Das muß die dümmste Hure der ganzen Welt sein.

Meine Meinung:

Wen bezeichnet hiroshima denn da als Hure? Doch nicht etwa….?

Cendrillon [#34] schreibt:

Ist die Merkel schon bei Madame Tussaud? Hier wäre ein geeigneter Platz für sie:

Madame_TussaudMadame Tussaud begann ihre Karriere mit dem Anfertigen von Totenmasken. Das Bild zeigt die Totenmasken von Hébert, Robespierre, Louis XVI. und Marie Antoinette.

Meine Meinung:

Die schauen alle so aus, als ob sie nicht in den Himmel kommen. Vielleicht traut Merkel sich noch nicht hin. Vielleicht träumt sie immer noch von 72 Jungmännern, wenn sie zum Islam übertritt.

INSMAN [#45] schreibt:

Sehen sie sich das Bild unserer „irren Kanzlerin“, mal genauer an. Sie werden feststellen: ist das womöglich eine Patientin aus dem Bezirkskrankenhaus?

Meine Meinung:

Also, wenn ich genauer hinsehe, beschleicht mich der Verdacht,….

Horst_Voll [#72] schreibt:

Bald wird eine Zeit kommen, wo es ein allgemeiner Brauch sein wird, auszuspucken, wenn der Name „Merkel“ fällt. Man muss für so eine Prophezeiung kein Nostradamus sein.

Meine Meinung:

Ich muss mich jetzt schon jedes mal übergeben, wenn… sorry ich muss mal eben auf die….

Symkope [#73] über Angela Merkels Asyl-Milchmädchenrechnung:

17 Mrd€ für Flüchtlinge? – LÜGENPRESSE! LÜGENPOLITIKER!

146 Mrd€ für Asyl-Dschihad! für 2016

1. Fehler: Land PLUS Bund
Summe aus Land + Bund bilden:
17 Mrd.€ von Ländern, macht 1771€/Monat und Person
PLUS Bund: 670€/Monat und Person
= 2441 €/Monat und Person
= 30.000€/Jahr und Person

2. Fehler: Anzahl
Es wird von 0,8 Mio. AsylDschihadisten ausgegangen.
Real:
1,2 Mio. geschätzte reale Anzahl (viele bisher nicht registriert, andere sagen auch 1,5 Mio)
+ 0,6 Mio. im Asylverfahren abgelehnte, aber bisher nicht abgeschobene
+ (0,8) 1,6 Mio neue AsylDschihadisten im nächsten Jahr, falls Grenzen nicht zu gemacht werden.
Rechnerisch nur 1/2 (halb) angerechnet, als Mittelwert der Kosten übers ganze Jahr.
2,4 Mio. Familiennachzug der 2015er (hier schon mal einberechnet, auch wenn diese erst in den nächsten Jahren kommen.
—–
5 Mio. Asyl-Dschihadisten

3. Fehler: größtenteils Asyl-Dschihadisten nicht „Flüchtlinge“.
„Dschihadist“, das sind alle, die eine Islamisierung als Ziel haben, dazu gehört Geburten-Dschihad, Asyl-Dschihad, Unterwanderungs-Dschihad, Terror-Dschihad, … Das bedeutet auf 50 Jahre: Einführung der Scharia und Zerstörung von unserem GG (Grundgesetz). (Einführung der Scharia.) Das ist noch schlimmer als diese 146 Mrd€/Jahr

Das sind Schätzungen, es kann etwas mehr oder weniger werden. Wenn die Grenzen nicht radikal dicht gemacht werden, kommen die nächsten Jahre entsprechend dazu.

Merkel schreit: „Alle rein“ ohne die Kosten und Islamisierung vorher klar zu benennen. Wer auf Kosten und Islamisierung hingewiesen hat, wurde von Linken Deutschlandhassern mit „Nazi“ mundtot gemacht. Jetzt wachen die „dumpfbackigen“ Politiker anscheinend langsam auf. Politiker sind entsetzt über die „17 Mrd“, dabei liegen die realen Kosten um den Faktor 10 höher. Da machen die 3 Mrd. € für den Islamisten Erdowahn auch nichts mehr aus …

Fazit, sobald A.Mok in der Klapse ist: RE-migration aller Illegalen! – RE-migration aller Faschist-Mohammed-Verehrer

Länder zahlen 17 Milliarden für Flüchtlinge (welt.de)

Rhreinlaenderin [#136] schreibt:

Und nicht vergessen, die syrischen Flüchtlinge in der Türkei vermehren sich dort auch wie die Karnickel:

Seit dem Ausbruch des Syrien-Krieges wurden bereits mehr als 100.000 syrische Kinder in der Türkei geboren

Siehe auch:

Flüchtlingshelferin Sylvia aus München: Meine Hilfsbereitschaft wurde missbraucht

Helmut Zott: Islam und Islamismus sind nicht voneinander zu trennen

Helmut Zott: Die katholische Kirche und der Islam

Rainer Grell: Wie man einen Staat zugrunde richtet

Tschechiens Präsident Zeman in Weihnachtsansprache: Flüchtlingsstrom ist „organisierte Invasion”

Korsika: Korsische Patrioten zerstören islamischen Gebetsraum und verbrennen Korane…