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Video: Corinna Miazga (AfD): Warum diese Petition gegen den Migrationspakt die Wichtigste ist (11:02)

27 Nov


Video: Corinna Miazga (AfD): Warum diese Petition gegen den Migrationspakt die Wichtigste ist (11:02)

Der Widerstand gegen den Global Compact For Migration hat eine neue Qualität erreicht

Selten ist den Deutschen ein Vertragswerk mit so viel Halbwahrheiten und fadenscheinigen Argumenten angedreht worden, wie der unselige UN-Migrationspakt.

Nachdem die Taktik des Totschweigens dank Alternativer Medien und der AfD gescheitert ist, kommt jetzt der Versuch, uns den Hagelschlag, der mit diesem Machwerk auf unsere Köpfe niederprasseln würde, als Mairegen zu verkaufen.

Indem die Regierung und ihre Hofberichterstatter sich dabei nicht einmal die Mühe machen, Argumente für den Pakt zu finden, die sich nicht selber widerlegen, beleidigen sie dabei auch noch gleich unsere Intelligenz.

Was bedeutet der Migrationspakt für Deutschland?

Für alle, die gerade erst vom Mond wieder hier gelandet sind, keine Zeitung lesen und ihren Internetzugang von der Telekom haben (sprich: häufig kein Internet), hier nochmal eine Zusammenfassung der „Wohltaten“, die der Migrationspakt für Deutschland bereit hält:

• Es wird ein Menschenrecht für Migration definiert

• Der Pakt wird Eingang in die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte finden

• Migranten dürfen an der Grenze nicht mehr zurückgewiesen werden

• Migranten dürfen nicht in Ankerzentren untergebracht werden

• Falls die Migranten ins Land geschleust worden sind, dürfen sie nicht mehr wegen illegaler Einreise belangt werden

• Den Migranten müssen Ausweispapiere beschafft werden

• Die Migranten bekommen den selben uneingeschränkten Zugang zu den Sozialsystemen wie die einheimische Bevölkerung

• Aufgrund der hohen Sozialleistungen wird es zu vermehrter Einwanderung nach Deutschland kommen (dieser Punkt wird von den Befürwortern des Paktes bestritten)

Die Initiatoren des Migrationspaktes werden nicht müde zu behaupten, dass das Abkommen für die Annehmerstaaten rechtlich nicht bindend sei. Aber im selben Atemzug verkünden sie, dass der Pakt zu einer Entlastung Deutschlands führen wird, weil andere Länder durch ihn ihre Standards bei der Versorgung von Migranten anheben müssen und deshalb die Sogwirkung der deutschen Sozialsysteme wegfällt.

*Doch wieso sollten diese Staaten das tun, wo doch der Pakt rechtlich nicht bindend ist? Warum sollten jene Staaten, die es angeht, darunter viele „Shithole countries”, so dumm sein und aufgrund eines unverbindlichen Paktes Unsummen ausgeben, damit es die Migranten in ihren Ländern besser haben und sie nicht mehr nach Deutschland wollen?

Nur die Hippie-Staaten werden sich an den Pakt halten

Die Erfahrung zeigt, dass sich an solche Abkommen nur die Hippie-Staaten, also jene Nationen halten, in denen die Degeneration den gesunden Menschenverstand bereits ausgemerzt hat [also in Deutschland und Frankreich und in den korrupten islamischen und afrikanischen Diktaturen].

Das beste Beispiel hierfür ist Gender Mainstreaming: 1995 wurde in Peking auf der Vierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen das (rechtlich nicht bindende) Gender-Mainstreaming Konzept in der Politik der Vereinten Nationen verankert. Dieses umfassende Programm ist von 189 Staaten in der sogenannten Pekinger Erklärung einstimmig angenommen worden.

Darin verpflichten sich alle Mitgliedstaaten den Inhalt umzusetzen. Doch nur wenige der Annehmerstaaten, die Hippie-Staaten, haben diese idiotische Irrlehre wirklich umgesetzt. Das Ergebnis sehen wir jetzt bei uns in den Kindergärten, an den Unis und in der Vergewaltigung der deutschen Sprache in Wort und Schrift und der "Vergewaltigung" der Kinder in den deutschen Kindergärten und Schulen (Frühsexualisierung und Homosexualisierung der Kleinkinder)

Und genauso wird oder würde es auch beim Migrationspakt kommen. Diejenigen Staaten, deren Regierung von allen guten Geistern verlassen ist, setzen ihn um und die anderen lassen ihn in der Schublade verrotten und sehen grinsend zu, wie Deutschland jene aufnimmt, die sie loswerden wollen (Ungebildete, Asoziale, Kriminelle, Clans, Großfamilien, Kranke, Islamisten, Salafisten, Muslimbrüder, ISIS, Al Quaida, Dschihadisten, Terroristen…).

Druck gegen Migrationspakt auf neuem Höhepunkt

Inzwischen hat sich dank der Gegenbewegung der Druck gegen dieses Machwerk von Woche zu Woche gesteigert und wird nun auch von den Mainstream Medien mitgetragen.

Nicht ganz unschuldig an dieser Entwicklung ist die Tatsache, dass inzwischen die voraussichtlichen Aufnahmeländer scharenweise abspringen und den Bundestagsabgeordneten in ihren Wahlkreisen von aufgebrachten Bürgern die Türe eingerannt wird. Und eines ist den Mitgliedern und Funktionsträgern in der CDU mittlerweile klar: Sollte der Pakt unterzeichnet werden, werden die Christdemokraten in künftigen Wahlen Stimmenverluste erleiden, gegen die sich die letzten Wahlniederlagen wie ein Kindergeburtstag ausnehmen.

Es ist geschafft: Eine der Petitionen wurde veröffentlicht

Wie PI-NEWS bereits im Rahmen eines anderen Artikels berichtete, haben die Gegner des Abkommens ein weiteres Etappenziel erreicht: Eine der zahlreichen Petitionen, die gegen den Pakt eingereicht wurden, ist nun dank der AfD seit Mittwoch auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages online und kann von den Bürgern unterzeichnet werden.

Hier nochmal der Text der Petition Nummer 85565:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung dem globalen Migrationspakt (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) nicht beitrete, sich in der UN-Generalversammlung im September 2019 in der Abstimmung darüber der Stimme enthalte und eine Erklärung bei den Vereinten Nationen abgebe, wonach der globale Migrationspakt für Deutschland nicht bindend sei.

Der große Vorteil dieser Petition liegt darin, dass sie eine Fernwirkung auf das Jahr 2019 enthält. Die Details zu dieser wichtigen Petition und ihrer gescheiterten Vorgänger können Sie aus dem Video der AfD-Bundestagsabgeordneten Corinna Miazga am Anfang dieses Beitrags erfahren.

Wie ist die Rechtslage bei Petitionen?

In Deutschland ist das Petitionsrecht als Grundrecht in Art. 17Grundgesetz (GG) festgeschrieben:

„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

Seit dem 1. September 2005 ist es möglich, Online-Petitionen über ein Internetformular beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen. Zugleich sind Öffentliche Petitionen eingeführt worden.

Wird eine Petition innerhalb von vier Wochen nach Eingang (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht. Der Petitionsausschuss kann die Bundesregierung nur auffordern, im Sinne einer Petition tätig zu werden. Aufgrund der Gewaltenteilung wäre die Bundesregierung aber nicht verpflichtet, der Aufforderung zu folgen.

Äußerst ärgerlich: Petition wird erst im Februar behandelt

Behandelt wird die Petition Nummer 85565 voraussichtlich aber erst im Februar 2019, wenn der Pakt von Deutschland längst angenommen wurde. Die Betonung liegt auf „annehmen“ im Sinne von akzeptieren. Es wird bei der Konferenz in Marrakesch keine Unterschrift geleistet, weshalb die Begriffe „unterschreiben“ oder „Unterzeichnerstaaten“ nicht ganz korrekt sind. Das nur nebenbei. Zurück zur Petition:

Gerade weil die Annahme vor der Behandlung der Petition im Ausschuss erfolgt, ist es wichtig, durch möglichst viele Mitunterschriften den politischen Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen. Je höher die Zahl der Mitunterschriften ist, umso schwieriger wird es, den Volkswillen zu ignorieren. Wie gut unsere Aussichten in dieser Hinsicht sind, zeigt der Zusammenbruch der Bundestagsserver aufgrund des riesigen Ansturms auf die Petition gleich am ersten Tag der Veröffentlichung (PI-NEWS berichtete).

Offensichtlich wird die Petition auf einem Server mit geringer Kapazität gehostet. Wäre man ein Schelm, würde man vermuten, dass hier Absicht dahinter steckt. Wie auch immer: Falls Sie beim ersten Mal nicht durchkommen, bitte immer wieder versuchen! Sollte hier vorsätzlich ein leistungsschwacher Server eingesetzt worden sein, um die Unterschriftsleistung zur Qual zu machen, dann darf diese Taktik aufgehen!

Dass die Petition voraussichtlich erst im Februar im deutschen Bundestag behandelt wird, ist zwar äußerst ärgerlich, aber es bleibt immer noch die Möglichkeit, mit ihrer Hilfe bei der Abstimmung über den Pakt auf der UN-Generalversammlung im September 2019 eine Stimmenthaltung Deutschlands herbeizuführen. Deshalb: Unbedingt die Petition unterzeichnen!

Quelle: Video: Corinna Miazga (AfD): Warum diese Petition gegen den Migrationspakt die Wichtigste ist (11:02)

Dieses Video von Corinna Miazga (AfD) zum Migrationspakt ist sehr gut. Falls ihr es noch nicht kennt, solltet ihr es euch unbedingt ansehen:


Video: Corinna Miazga (AfD): Migrationspakt stoppen! Bundestag ausgebremst! Petitionen zensiert! (29:44)

Friedrich Merz: Asyl-Umfaller: Führungsschwach, feige und politisch korrekt

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Prof. Dr. Jörg Meuthen (AfD) schreibt:

Liebe Leser, Friedrich Merz, der vermeintliche Heilsbringer der CDU, hat sich in den vergangenen Tagen gnadenlos selbst entzaubert. Er tat dies bei dem Thema, das in den nächsten Jahren für die Zukunft unseres Landes das alles entscheidende sein wird, nämlich beim Problem der illegalen Einwanderung über das Asylrecht. Und er tat dies gleich in mehrfacher Hinsicht.

So hörte sich seine mittlerweile hinlänglich bekannte Äußerung, man müsse "irgendwann einmal eine Debatte über das Asylrecht in Deutschland" führen, für konservative Bürger zwar gut an, aber sie ignorierte völlig, dass diese Debatte längst geführt wurde. Und zwar schon zu Beginn der Neunzigerjahre. Diese Diskussion verlief auch keineswegs fruchtlos, da die CDU seinerzeit noch konservativ und die SPD noch nicht von allen guten Geistern verlassen war.

Das Ergebnis dieser Diskussion war nämlich, wie linke Kritiker es seinerzeit entsetzt feststellten, die faktische Abschaffung des deutschen Asylrechts – und zwar mit doppelter Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Bis dato galt nämlich Artikel 16 des Grundgesetzes uneingeschränkt, wonach politisch Verfolgte Asylrecht genießen. Nach dem vielhundertausendfachen Missbrauch dieser Regelung entschlossen sich CDU und SPD seinerzeit, nicht zuletzt aus Angst vor der Wut der Bürger, diesen Artikel zu streichen und durch Art. 16a zu ersetzen.

Der erste Absatz dieses neu geschaffenen Artikels gewährt zwar immer noch dieses Asylrecht, aber der zweite Absatz hebelt dies fast vollständig aus: Wer nämlich über ein sicheres Drittland nach Deutschland einreist (und von solchen Ländern sind wir nun einmal vollständig umgeben!), genießt seit 1993 keinen Anspruch mehr auf Asyl.

Das also ist seit langem die geltende Rechtslage – ob es den linksgrünen Vertretern einer grenzenlosen Masseneinwanderung vom Schlage Merkel, Göring-Eckardt und Claudia Roth nun passt oder nicht, Punkt. Außer bei Einreise per Flugzeug oder per Schiff aus fernen Ländern gibt es seit 25 Jahren (!) keine Chance mehr auf Asyl in Deutschland.

Friedrich Merz erwähnte dies mit keinem Wort. Stattdessen tat er so, als müsse man die Diskussion noch mal ganz von vorne beginnen. Was für ein Unsinn – jede Diskussion erübrigt sich doch, solange die politisch Verantwortlichen, also Angela Merkel & Co., sich standhaft weigern, auch nur das GELTENDE Recht umzusetzen!

Erkennt Friedrich Merz dies nicht, oder will er die öffentliche Meinung bewusst über den andauernden Rechtsbruch, getragen insbesondere von seinem Kanzlerwahlverein, täuschen? Beides qualifiziert ihn keinesfalls, und zwar weder zum Vorsitzenden der Union (wobei das die Unions-Mitglieder natürlich parteiintern selbst entscheiden müssen) und schon gar nicht zu Höherem, wozu sich ein Herr Merz fraglos berufen fühlt.

Das aber war nicht sein einziger Lapsus [Missgeschick, Fehler] in dieser Diskussion. Die Tatsache, dass er am Tag nach seiner Äußerung unmittelbar wieder zurückruderte, zeugte von ängstlicher Führungsschwäche und nicht vorhandener Standfestigkeit, getrieben von der Furcht, in die Mühlen der "politischen Korrektheit" zu geraten. Er sah sich daher nicht einmal in der Lage, die aufkommende Diskussion auszuhalten, geschweige denn ihr durch klare Impulse die richtige Richtung zu geben.

Vielmehr ließ sich Merz den Schneid abkaufen sowohl von weit links delirierenden [wahnsinnigen, geistesgestörten] Zeitgenossen vom Schlage eines Heiko Maas und eines Ralf Stegner als auch von seinen parteiinternen Rivalen, allen voran Merkels Nachlassverwalterin Annegret Kramp-Karrenbauer (AKK).

Letztere schwadronierte doch tatsächlich von "Kohls Erbe", das mit dem Asylrecht verbunden sei und dem sie sich nun verpflichtet fühle. Was für ein Quatsch! Nur zur Erinnerung: Es war exakt jener Helmut Kohl, der die eingangs erwähnte faktische Abschaffung des bis dahin grenzenlosen Asylrechts durchsetzte – und Merkels Regierung weigert sich seit Anbeginn, diese Regelung an der deutschen Grenze durchzusetzen. Peinlich, AKK!

Und peinlich, Friedrich Merz. Ein solcher Kandidat ist gewiss nicht der Hoffnungsträger, zu dem er medial stilisiert wurde, sondern er ist das, was ich bereits vor kurzem sagte: Ein pseudokonservativer Totalausfall. Zeit für echte Konservative. Zeit für freiheitliche Patrioten. Zeit für die #AfD

Merz’ Rückzieher ist kein Zeichen von Stärke, sondern von Schwäche (focus.de)

Merz-Vorstoß: Grundrecht auf Asyl: Ist eine Abschaffung überhaupt möglich? (focus.de)

Gudrun schreibt:

Das ist nicht mehr der Merz der seinerzeit die Politik verlassen hat. Der hat sich in der Zwischenzeit auch weiter entwickelt. Weiterentwicklung muss nicht zwangsläufig eine Entwicklung zum Guten sein.

Monika schreibt:

Damit hat sich Merz fast schon selbst aus dem Rennen zum Parteivorsitz geschossen. Von einem Politiker der Kanzler werden will hätte ich mehr Standhaftigkeit erwartet.

Kamerun: Brutales „Brustbügeln“: Warum Mädchen verunstaltet werden – Abgebunden und mit heißen Steinen gequält, um potentielle Vergewaltiger abzuhalten

Anse_SourceBy Tobias Alt, Tobi 87 – Seychellen (Afrika) – CC BY-SA 4.0

Sobald die Pubertät beginnt, erwartet viele afrikanische Mädchen ein schmerzhaftes Prozedere: Ihre Brüste werden abgebunden oder mit heißen Steinen beschwert, um das Wachstum zu bremsen. Ziel ist, dass die Brust möglich unattraktiv aussieht und so potenzielle Vergewaltiger abhält. Frauenrechtlerinnen protestieren. Das Brustbügeln wird vor allem in Kamerun, aber auch in anderen Ländern der Region wie Tschad und Togo praktiziert.

Wenn junge Mädchen erste Anzeichen der Pubertät zeigen, werden ihnen heiße Steine auf die Brust gelegt. Häufig wird sie zusätzlich mit Bandagen abgebunden oder "massiert". "Das Wort beschönigt das. Es hat nichts mit Massage zu tun", erklärt Tahtis Kollegin Winnie Eyono Ndong den Schülern; "es ist unglaublich schmerzhaft". >>> weiterlesen

Randnotizen:

Hagen (NRW): Jugendlicher (16) durch Messerstiche schwer verletzt – Stichwunden an Hals und an der Schulter – den Rest verschweigt die Lügenpresse (wp.de)

Berlin: NPD-Mitglieder laufen Streife – Braucht Deutschland Bürgerwehren? (morgenpost.de)

Horst Seehofer: Ganz unten angekommen: Horst Seehofer outet sich als Fan des Migrationspakts

Petr Bystron (AfD): Steinmeier schwärmt in Südafrika vom „Zusammenleben in Vielfalt“ und ignoriert die Morde an den weißen Farmern (epochtimes.de)

Siehe auch:

Stefan Aust warnt vor dem Migrationspakt

Deutsche Journalistenschule in München auf dem Weg zur Islamistenschule

Jutta Cenang: Ich möchte mein Land zurück

Video: Nicolaus Fest zu Friedrich Merz, Annegret Kramp-Karrenbauer, Jens Spahn (04:08)

Der Migrationspakt ist in Wirklichkeit ein Merkel-Pakt

Video: AfD: Nächster Irrsinn der UN: Auch der "Globale Pakt für Flüchtlinge" muss abgelehnt werden! (01:16)

Video: Maybrit Illner: „Zerbricht Europa am Brexit?“ (65:20)

Bayerische Kommunalwahl 2020: Geflüchtete aus Nicht-EU Ausland sollen abstimmen dürfen

Prof. Dr. Jörg Meuthen: Im EU-Parlament zeigt die CSU ihr wahres Gesicht

12 Apr

Prof. Dr. Jörg Meuthen (AfD) schreibt:

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Liebe Leser, bekanntlich bin ich für unsere Bürgerpartei ins Europaparlament gegangen, weil auf EU-Ebene viele Weichen für die nationale Gesetzgebung gestellt werden und ich die Deutschen über all die Fehlentwicklungen, die von den Kartellparteien hier verursacht werden, aus erster Hand informieren möchte.

Besonders interessant war nun, was sich vor einigen Wochen im EU-Parlament zugetragen hat. Im Rahmen einer Abstimmung über die aktuelle Lage der Grundrechte in der EU musste über zahlreiche Änderungsanträge entschieden werden.

Änderungsanträge, die hauptsächlich von mir im Namen meiner Fraktion "Freiheit und Direkte Demokratie" (EFDD) eingereicht wurden. Änderungsanträge, die aus unserer Sicht hochnotwendig waren, um eine Fortsetzung der völlig fehlgeleiteten Politik unter anderem auf dem Gebiet der Masseneinwanderung zu verhindern.

Abgestimmt wurde namentlich. Das Ergebnis dieser namentlichen Stimmabgabe wirft nun ein bezeichnendes Licht auf die sich in Deutschland (allerdings nur exakt bis zur bayerischen Landtagswahl) stets als billige AfD-Kopie aufführende CSU.

So lässt der neue Innenminister und alte CSU-Chef Seehofer bekanntlich keine Gelegenheit aus, viel heiße Luft zu verbreiten bezüglich schnellerer Abschiebungen und einer geringeren Zahl illegaler Einwanderer.

Ganz nebenbei sei an dieser Stelle die Frage erlaubt: Warum wird die illegale Einwanderung von ihm als Innenminister denn nicht in Gänze unterbunden? Entscheidet nun er selbst, welche Gesetze in Deutschland gelten – und welche nicht?

Doch zurück zum Abstimmungsverhalten der CSU-Mitglieder des Europaparlaments, welches entlarvender nicht hätte sein können. Belege gefällig, liebe Leser?

Die Forderung nach zentralen Auffangzentren unter gemeinsamer Verwaltung der EU und des Flüchtlingswerks der Vereinten Nationen: ABGELEHNT.

Die Unterscheidung von politisch Verfolgten bzw. Kriegsflüchtlingen mit Asylanspruch und irregulären Wirtschaftsmigranten (ohne Asylanspruch): ABGELEHNT.

Die Forderung nach rascheren und effizienteren Verfahren zur Rückführung abgelehnter Asylbewerber: ABGELEHNT.

Die Feststellung, es sei „ein herausragendes Merkmal staatlicher Souveränität aller EU-Mitgliedsstaaten, über Qualität und Quantität der Einwanderung selbst zu bestimmen“: ABGELEHNT.

Stattdessen stimmten die CSUler geschlossen für die unbegrenzte Masseneinwanderung: Es solle "sichere und legale Migrationswege für ALLE nach Europa" geben. Sie taten dies in trauter Einigkeit mit CDU, Grünen, SPD und Linken, die das ja in Deutschland unter Merkels rot-rot-grüner Einheitsführung allesamt ganz offen befürworten.

Hier fühlen sich die CSUler, anders als in Deutschland, offensichtlich unbeobachtet – und stimmen deshalb so ab, wie es in der Union mittlerweile erwartet wird. Da wundert es nicht, dass auch auf anderen Gebieten interessante Ergebnisse herauskamen: Die CSU-Abgeordneten stimmten beispielsweise dagegen, dass die EU die jeweilige nationale Identität der Mitgliedsstaaten achten muss.

Sie stimmten für die verpflichtende gegenseitige Anerkennung der Homo-Ehe auch in denjenigen Mitgliedsstaaten, welche diese gar nicht vorgesehen haben. Sie stimmten für „Lehrpläne der Toleranz“. Sie stimmten für Gender-Unterricht an Schulen ohne elterliches Einverständnis.

Sie stimmten gegen die Aufforderung an die Kommission und die Mitgliedsstaaten, sich entschlossen für die Bekämpfung von religiöser Intoleranz und Gewalt gegen Christen einzusetzen und Fälle von Diskriminierung und Gewalt gegen christliche Flüchtlinge ausführlicher zu dokumentieren.

Und selbst beim Thema "Abtreibung als Menschenrecht" konnte sich auf Seiten der abstimmenden CSU-Parlamentarier nur die Strauß-Tochter Monika Hohlmeier zu einer Enthaltung durchringen.

Deutlicher wurde es selten: Die CSU ist am Gängelband Angela Merkels zur Karikatur einer konservativen Partei geworden. Ob den bayerischen Wählern das bei der Landtagswahl im Herbst reichen wird? Ich bezweifle es. Sie werden, tief enttäuscht von einer entkernten CSU, nach einer konservativen, freiheitlichen und zugleich patriotischen Alternative Ausschau halten – und ich bin mir sicher: Viele von ihnen werden sie auch finden. Zeit, die Wählertäuschung und Wählerenttäuschung zu beenden. Zeit für die #AfD.

Grundrechte? Welche Grundrechte? Wie das EU-Parlament die Grundrechte einordnet

Noch ein klein wenig OT:

Jetzt leben 10,6 Millionen Ausländer in Deutschland

Ende 2017 waren insgesamt rund 10,6 Millionen Menschen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Das waren rund 585.000 beziehungsweise 5,8 Prozent mehr als im Vorjahr.

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Ausländeranteil in % der Gesamtbevölkerung nach Landkreisen und kreisfreien Städten, Stichtag: 31.12.2017

Die Karte auf der Seite ist interaktiv. Wenn man mit der Maus auf den Ort klickt, wird einem angezeigt, wie groß der prozentuale Anteil der Ausländer ist: Frankfurt 28,2 % – München 25,9 % – Groß-Gerau 20, 7 % – Duisburg 19,9 % – Düsseldorf 19,2 % – Köln 19,1 % – Gelsenkirchen 18,5 % – Wiesbaden 18,2 % – Offenbach 18,1 % – Wuppertal 18 % – Böblingen 17,3 % – Berlin 16.7 % – Esslingen 16,3 % – Hamburg 15,6 %. Den Zuwachs von 585.000 Ausländern im Jahre 2017 finde ich sehr beachtlich. Leider wird nicht gesagt woher die kamen. >>> weiterlesen

Wie die Bild unter Berufung auf das Bundesamt für Arbeit berichtete, erhalten insgesamt Menschen aus 193 Staaten Sozialleistungen. Das sind 2,03 Millionen Ausländer. Davon stammen 438.850 aus anderen EU-Staaten – vor allem aus Bulgarien (84 334), Polen (80 517) und Rumänien (65 902).

Fast die Hälfte von ihnen (959.000) stammen aus nicht europäischen Ländern. Die größte Gruppe stellen Syrer mit inzwischen 588.301 Leistungsempfängern. Damit stammt mittlerweile jeder zehnte Hartz-IV-Empfänger bereits aus Syrien. Die zweitgrößte Gruppe ausländischer Arbeitslosengeld-II-Bezieher nach den Syrern stammt mit 259.447 aus der Türkei.

Meine Meinung:

Es heißt zwar, es sollen nur 220.000 Migranten nach Deutschland kommen. Es kommen natürlich auch noch Hunderttausende von europäischen Ausländern nach Deutschland. Und ich möchte nicht wissen, wie viele von ihnen es sich in der Sozialhilfe gemütlich machen. Ich fürchte, die Einwanderung wird genau in diesem rasanten Tempo weiter gehen. Statt 220.000 Ausländer kommen dann eben über 500.000 Ausländer nach Deutschland. Mal sehen, wie lange unser Sozialsystem das noch aushält. Und die CSU tut, wie man oben sehen kann, alles, damit Deutschland weiter geflutet werden kann. Was für eine deutschenfeindliche Partei.

Siehe auch:

Rosenburg (Österreich): Attacke auf Polizei: FPÖ-Landesrat streicht Asylwerber Grundversorgung und Privatwohnung

Ist Sigmar Gabriel jetzt zum Rechtspopulisten mutiert? Geht doch!

Fragen an hirnlosen Trump, Macron und unsere doofe Regierung – Was planen Macron, Merkel und Trump in Syrien?

Allahu Akbar, Mama Münster: Jens Rüther – Hurra – ein Deutscher aus Deutschland!

Michael Dunkel: Die teuflische Liaison der Linken mit dem Islam

Video: Hart aber Fair (09.04.2018): Islam ausgrenzen, Muslime integrieren, mit Hamed Abdel-Samad (75:29)

ARD-Antifa-Heldin Julia Ebner über die “Erklärung 2018”

Offener Brief eines sachkundigen Bürgers an CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer

28 Feb

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Dies ist ein etwas längerer offener Brief eines bayrischen Bürgers, ich vermute, eines Juristen, denn er geht am Ende des Artikels sehr gut und sehr ausführlich auf die Rechtslage zur Einwanderungspolitik ein. Dabei behandelt er viele wichtige Themen und beschreibt, welche Folgen sie für die deutsche Gesellschaft haben, wie sie Deutschland beeinflussen und verändern werden.

In seinem Artikel zieht es das Fazit, dass die illegale Einwanderung von Hunderttausenden Migranten zu fast 100 Prozent gegen das Gesetz verstieß. Er schreibt: „Es ist schlichtweg ein unbestrittener Teil der territorialen Souveränität eines Staates – folglich auch Deutschlands – den Zugang zu seinem Gebiet zu kontrollieren. Es ist Drittstaatsangehörigen, die keine Einreiseberechtigung aufweisen, an der Grenze die Einreise zu verweigern.”

Der offenen Brief ist sehr gut geschrieben, er spricht wichtige Punkte an, die vielen Wählern auf der Seele brennen. Aber warum der Briefschreiber den Brief ausgerechnet an Andreas Scheuer von der CSU schreibt, bleibt mir ein Rätsel. Die CSU ist Teil des Problems und nicht Teil der Lösung. Sie hat alle wesentlichen Entscheidungen Merkels mitgetragen.

Im Moment versucht die CSU, angesichts der kommenden Landtagswahlen am 14. Oktober 2018 zwar, sich patriotisch und deutschenfreundlich zu geben, aber bei mir hat die CSU längst alle Sympathien verloren, weil sie ihre Fahne stets in den aktuellen Wind hält und stramm dem Merkelkurs folgt

Das einzige, was die CSU wieder zur Besinnung bringen kann, ist eine erneute Klatsche bei der Landtagswahl am 14. Oktober, denn die Ursachen für die Wahlniederlage bei der Bundestagswahl hat sie offenbar immer noch nicht erkannt und macht weiter so wie immer. Versauen wir der CSU also ihr Oktoberfest.

Frankfurt am Main ist die erste deutsche Großstadt, in der die deutsche Bevölkerung mit 49% in der Minderzahl ist. Gesetzeswidrig wird "Flüchtlingsschutz" zu Einwanderungsrecht, ist der Kern des Schreibens eines sachkundigen Bürgers an CSU-Generalsekretär Scheuer, dem er offensichtlich eine andere Politik zutraut.

In einem ebenso sachkundigen wie sehr ausführlichem Brief zur illegalen Eínwanderung wendet sich ein Bürger stellvertretend für die ganze Union an den Generalsekretär der CSU. Wir dokumentieren das Schreiben.

Sehr geehrter Herr Scheuer,

anlässlich der zum Thema der (illegalen) Zuwanderung in die breite Öffentlichkeit durchgedrungenen Ergebnisse der sogenannten Sondierungsgespräche zwischen der CDU/CSU und der SPD sehe ich mich nunmehr gezwungen, mich mit den nachfolgenden Zeilen an Sie persönlich zu wenden. Ich bin in größter, ja sogar bedrückender Sorge um die weitere Zukunft dieses Landes. Ich verbinde mit diesem Anschreiben die – hoffentlich nicht naive – Hoffnung, dass Sie in den anstehenden Koalitionsgesprächen sowie in der darauf folgenden Legislaturperiode der neuen (alten) Bundesregierung als Generalsekretär der CSU Ihren politischen Einfluss geltend machen und ein „Weiter so“ der seit September 2015 andauernden und ohne Beteiligung des Bundestages erfolgten Migrationspolitik von Frau Dr. Merkel verhindern.

Wenn man allerdings die dankenswerterweise von Robin Alexander (Journalist „Die Welt“ d. Red.) öffentlich gemachten Abstimmungen der Koalitionsparteien zur Einwanderungspolitik sieht, in denen an der Öffentlichkeit vorbei nachträglich die Beschränkung auf Sachleistungen [für die Migranten] und die Residenzpflicht [bleiben in dem Ort, wo die Unterkunft ist] gestrichen wurde sowie weiterhin eine illegale Zuwanderung von über 200.000 Menschen pro Jahr – von einer Begrenzung ist mit keinem Wort die Rede – als unproblematisch angesehen wird, sehe ich keine Anzeichen eines entsprechenden politischen Willens der handelnden Personen.

Bei der stets die öffentliche Wahrnehmung dominierenden Diskussion um eine sog. Obergrenze handelt es sich um eine Scheindebatte, ohne dass die Bevölkerung davon zutreffend in Kenntnis gesetzt wird. Es gibt weder einen Anspruch auf Einwanderung noch – aufgrund der geographischen Lage Deutschlands – in ca. 98% der Fälle einen Anspruch auf Schutz als Flüchtling (eingehend unter B.). Es ist im Allgemeinen äußerst bedauerlich, in welcher Art und Weise das deutsche Volk – ja ich benutze diesen von Frau Dr. Merkel so gemiedenen Begriff – mit unvollständigen und teils auch unzutreffenden Informationen über den wahren Sachstand und vor allem auch die wahre Rechtslage in Deutschland getäuscht wird.

Ich erlaube mir nachfolgend Ihnen die bisherigen und auch zukünftigen Folgen der Migrationspolitik der Bundesregierung sowie die geltende Rechtslage aufzuzeigen, bei deren konsequenter und vor allem rechtsstaatlich gebotener Anwendung weiterer Schaden vom deutschen Volk und den zukünftigen Generationen abgewendet werden kann.

Ich sehe es schlichtweg als meine staatbürgerliche Pflicht an, Sie persönlich mit meinem Schreiben in die Pflicht zu nehmen, da trotz eines politisch verheerenden Ergebnisses bei der Bundestagswahl am 24.9.2017 – schlechtestes Wahlergebnis der CDU auf Bundesebene sei 1949 – Frau Dr. Merkel keinen Anlass sieht, eine Änderung ihrer eigenmächtigen und rechtsstaatlich letztendlich nicht vertretbaren Migrationspolitik vorzunehmen. Auch wenn die breite Öffentlichkeit aufgrund entsprechender medialer Berichterstattung sowie der Aussagen der Vertreter der Bundesregierung davon ausgeht, dass die sog. „Flüchtlingskrise“ beendet ist, wissen Sie genauso gut wie ich, dass dies nicht den Tatsachen entspricht.

Weiterhin überqueren im Durchschnitt ca. 15.000 Menschen monatlich die deutschen Staatsgrenzen, mit dem Ziel eines dauerhaften Aufenthalts in unserem Land, ohne dass dies durch das geltende Recht gedeckt wäre. Im Ergebnis kommt somit – bei realistischerweise unterstelltem Andauern dieses Zustands – jedes Jahr eine neue „Großstadt“ von illegalen Zuwanderern hinzu, was erhebliche Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland und für die Zukunft dieses Landes hat.

Man muss es als geradezu unglaublich und absurd bezeichnen, wenn der Bundesinnenmister nunmehr registrierte Asylanträge in einer Größenordnung von 186.000 im Jahr 2017 als Erfolg verkauft. Zum einen spiegeln diese Zahlen nicht die tatsächliche Sachlage wider, da sonstige, nicht registrierte illegale Einwanderung und der [vermutlich millionenfache] Familiennachzug per Visum überhaupt nicht eingerechnet werden. [Familiennachzug: Die Nebelkerzen der Großen Koalition – wie Deutschland in Wirklichkeit mit Migranten überflutet wird]

Zum anderen zeigt sich die Absurdität dieser Einschätzung vor dem Hintergrund, dass hinlänglich bekannt ist, dass die Bundesrepublik Deutschland und ihre Vollzugsbehörden bisher – aus welcher Motivation dies auch sein mag – vollständig dabei scheitern, die Antragssteller abgelehnter Anträge auch konsequent und damit gemäß der geltenden Rechtslage des Landes zu verweisen. Es wird nach dem Prinzip verfahren, wer einmal Deutschland erreicht hat, der kann bleiben. Die makabre Wahrheit in diesem Zusammenhang lautet wie folgt: Jeder kommt ohne Pass ins Land, jedoch scheitert die Ausreise dann am fehlenden Pass.

A. Tatsächliche Auswirkungen

Ich darf in einem ersten Schritt zusammenfassend und auszugsweise – aufgrund der täglich hinzukommenden Auswüchse der Masseneinwanderung ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die bisherigen Auswirkungen der Einwanderungspolitik der Bundesregierung veranschaulichen:

I. Arbeitsmarkt: Mit am dramatischsten zeigt sich die Fehleinschätzung der Bundesregierung bzw. Fehlerhaftigkeit des Zulassens einer Masseneinwanderung am Arbeitsmarkt. Deutschland ist ein hochtechnologisierter Wirtschaftsstandort, welcher – wenn überhaupt – eine Zuwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften benötigt. Diese haben und werden wir nicht durch Armutszuwanderung von „Flüchtlingen“ aus Ländern erhalten, in denen keine hinreichenden Qualifikationen in der Bevölkerung vorhanden sind, um einem Standort wie Deutschland weiterzuhelfen.

Ich möchte an dieser Stelle gar nicht auf die offensichtlich irreführenden Äußerungen führender Persönlichkeiten in Politik und Wirtschaft aus dem Jahr 2015 eingehen, als der deutschen Gesellschaft „syrische Ärzte“ und ein „Wirtschaftswunder 2.0“ versprochen wurden. Bekanntlich ist es vielmehr eine Tatsache, dass bereits nach Aussage von Frau Andrea Nahles als ehemalige Bundesarbeitsministerin nur ein Anteil von 10% überhaupt in den Arbeitsmarkt integrierbar ist. Von hochqualifizierten Tätigkeiten ist dabei nicht die Rede.

Nach aktuellen Berichten melden die deutschen Kommunen als „Leidtragende“ der Politik der Bundesregierung bereits jetzt einen Anteil von 600.000,00 ALG-II-Empfängern [Arbeitslosengeld II] bei den „Zugewanderten“ seit 2015. Allgemein hat bereits jetzt jeder zweite Arbeitslose in West-Deutschland einen Migrationshintergrund bzw. sind 26% der arbeitslosen Menschen ohne deutsche Staatangehörigkeit. Die Ausländer-Arbeitslosenquote ist überdies mit 13,6% mehr als dreimal so hoch wie die der deutschen Staatsbürger.

Bei den aktuell besonders beliebten Zuwanderungsländern wie Syrien, Eritrea und Afghanistan liegt die Erwerbslosenquote sogar bei 43%. Aufgrund des bekanntlich bei diesen Ländern weit verbreiteten Analphabetismus sind auch keine Verbesserungen in dieser Hinsicht zu erwarten. Es stellt sich schlicht und einfach die offensichtliche Frage, was diese Menschen gegenwärtig und zukünftig in Deutschland beitragen sollen? Diese Frage stellt sich insbesondere auch deshalb, weil aufgrund der hohen staatlichen Leistungen für diese Menschen keine Motivation besteht, einer regulären Tätigkeit nachzugehen, bei welcher sie aufgrund ihrer Qualifikation im Zweifel nicht mehr verdienen werden.

Kein anderes Land der Welt betreibt eine Einwanderungspolitik in der von Deutschland praktizierten Weise, im Rahmen welcher die Einwanderer nicht nach ihrer Integrationsfähigkeit und -willigkeit, nicht nach ihren beruflichen Qualifikationen und ebenso wenig nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes ausgesucht werden. Deutschland nimmt unter der Führung von Frau Dr. Merkel ohne Auswahl jede Person unter dem Vorwand des „Schutzbedürfnisses“ und ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse des eigenen Landens und ohne jede Integrationsprognose in unbeschränkter Zahl auf. Es handelt sich schlicht und einfach um eine von der Bundesregierung veranlasste Masseneinwanderung Drittstaatsangehöriger in den deutschen Sozialstaat.

II. Gesellschaft: Die von der Bundesregierung seit 2015 zugelassene Massenzuwanderung – ohne rechtliche Grundlage – hat bereits und wird zukünftig noch stärker dramatische Auswirkungen auf die deutsche Gesellschaft haben. Es können nicht massenhaft aus fremden Kulturkreisen Menschen einwandern, die mit unseren Wertvorstellungen und den Übereinkünften des Zusammenlebens nicht kompatibel sind, ohne dass es zu gravierenden Verwerfungen kommt bzw. weiterhin kommen wird.

Das hinlänglich bekannte Wort der „Parallelgesellschaften“ ist längst Realität in Deutschland. Insoweit möchte ich beispielhaft auf viele Großstädte in NRW und diverse Stadtteile in Berlin hinweisen – Tendenz deutschlandweit steigend. Die Stadt Frankfurt am Main ist überdies die erste deutsche Großstadt in der die deutsche Bevölkerung mit einem Anteil von 49% in der Minderheit ist. Vor allem die Menschen aus muslimischen Gesellschaften sind – wie sich auch in den Zeiten der Gastarbeiterzuwanderung gezeigt hat – weitestgehend nicht integrationsfähig oder häufig gar nicht integrationswillig.

Eine weitere Ausbreitung der dominanten muslimischen Kultur und Religion wird zu großen Problemen für die deutsche Gesellschaft führen. Ich möchte Sie an dieser Stelle gerne auf die Lektüre des Buches „Islamischer Faschismus“ von Hamed Abdel-Samad oder auch des Buches „Der islamische Kreuzzug“ von Samuel Schirmbeck verweisen. Ich darf insoweit überdies nur als pars pro toto [ein Teil steht für das Ganze] sowie als in beliebiger Zahl zu ergänzendes Beispiel auf die Massendemonstrationen in deutschen Städten für den türkischen „Präsidenten“ Erdogan verweisen, dessen Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit hinlänglich bekannt ist.

Ebenso soll Deutschland offensichtlich nunmehr mit der im islamischen Kulturkreis zulässigen Bigamie bzw. Polygamie [Vielehe] „bereichert“ werden. Unter dem Vorwand des Kindeswohls werden inzwischen im Rahmen des sog. Familiennachzugs per Visum vielfach „Zweitfrauen“ ins Land geholt und selbstverständlich vom deutschen Steuerzahler als Familienangehörige ausgehalten [finanziert], obwohl gem. § 1306 BGB eine Zweitehe nach deutschem Recht untersagt ist. [Nicht zu vergessen, die Kinderehen.]

Ebenso ist zu berücksichtigen, dass sich das Bildungsniveau in Deutschland dramatisch verschlechtert, wenn eine Zuwanderung in dem bisherigen Ausmaß fortgeführt wird. Es gibt bereits jetzt in vielen Kommunen verheerende Auswirkungen auf den Schulunterricht. In großer Zahl bestehen Schulklassen, in welchen deutsch „1. Fremdsprache“ ist.

In NRW hat überdies zum aktuellen Zeitpunkt jedes dritte Kindergartenkind – wie es im politisch korrekten Deutsch heißt – einen Migrationshintergrund. Aufgrund enormer sprachlicher Schwierigkeiten ist kein geordneter Ablauf mehr möglich. Schließlich hat die Bundesregierung auch die sich ergebende Wohnungsnot in Deutschland verheerender Weise unterschätzt oder gar ignoriert. Der dramatische Anstieg von Obdachlosen sei hier nur am Rande erwähnt.

Abschließend sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es nicht ausreicht mantraartig in Bezug auf Deutschland von einem Einwanderungsland zu sprechen. Ein „klassisches“ Einwanderungsland wie die USA, Kanada und Australien bestimmt und sucht sich aus, wer im Land leben darf. Deutschland lässt sich von den unter dem Deckmantel des „Asylrechts“ einreisenden Menschen diktieren, wer hier lebt.

Bekanntlich wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entgegen dem verliehenen Flüchtlingsstatus nach drei Jahren der Fortbestand der Schutzgründe nicht mehr überprüft. So wird gesetzeswidrig ein „Flüchtlingsschutz“ zu einem Einwanderungsrecht! Die vollständige Überforderung der deutschen Gesellschaft mit dieser Massenzuwanderung zeigen doch die Auswirkungen in diversen Kommunen, wie derzeit die aktuellen Entwicklungen in Cottbus und Freiberg sowie bereits zuvor in Salzgitter, Delmenhorst, Hof oder Bamberg in dramatischer Weise veranschaulichen.

III. Kriminalität: In Bezug auf den Aspekt der Kriminalität kann ich mich aufgrund deren Offensichtlichkeit am wohl Kürzesten fassen. Die täglichen (!) Meldungen zu schweren Körperverletzungen, Messerattacken, Vergewaltigungen, Raub- und Diebstahlsdelikten oder Morden, welche von den „Schutzsuchenden“ verübt werden, können (zumindest in Teilen) den Zeitungen in Deutschland entnommen werden, die sich nicht auf eigenwillige Entschuldigungen wie „regionale Bedeutung“ und „Hat es immer schon gegeben“ berufen. Besonders auffällig ist überdies die schier unfassbar große Zahl 17-jähriger unter den Straftätern, mit denen Deutschland nunmehr aus den Herkunftsländern gesegnet ist … [1]

[1] Kinder und Jugendliche erhalten in Deutschland eine besonders intensive Zuwendung und Betreuung und sie dürfen in der Regel ihre Familien nachholen. Warum schickt man sie nicht in die Heimat zurück, denn die meisten dieser Minderjährigen kommen, ums mitsamt der Großfamilie ins deutsche Sozialsystem einzutauchen. Sie lassen sich ihr Leben vom deutschen Steuerzahler finanzieren, während nicht wenige von ihnen, Deutschland, den Westen, das Christentum und die Demokratie abgrundtief hassen, sich immer stärker radikalisieren und den deutschen Staat bekämpfen. Nicht wenige von ihnen werden kriminell.

Die mir bisher einzig erkennbare Reaktion der Verantwortlichen in der Bundesregierung ist die stete Berufung auf „Einzelfälle“. Hier stellt sich mir die Frage, wie viele Jahre lang es noch täglich Einzelfälle benötigt, damit endlich (!) ein kultureller Zusammenhang erkannt bzw. verstanden wird und die zwingend notwendigen Konsequenzen gezogen werden.

Die seit 2015 in den einzelnen Bundesländern dramatisch angestiegenen Kriminalitätsraten von „Schutzsuchenden“ – soweit man sich traut, die Zahl separat auszuweisen – sprechen für sich. Die einschlägigen polizeilichen Kriminalitätsstatistiken sind öffentlich zugänglich, so dass ich mir insoweit eine detaillierte Darstellung ersparen möchte. Es erscheint für die politisch Verantwortlichen offenbar geradezu verführerisch zu sein, die insgesamt sinkenden Kriminalitätszahlen vorzuweisen, ohne die Bevölkerung darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um die Gesamtzahlen sämtlicher Straftaten handelt.

Maßgeblich sind jedoch die Zahlen der Straftaten von „Schutzsuchenden“, die in den zurückliegenden Jahren – bereits unter Nichtberücksichtigung von sowieso nicht verfolgten ausländerrechtlichen Delikten – enorm angestiegen sind. Beispielhaft darf ich Sie insoweit auf mein Wohnsitzland Bayern verweisen.

Überdies ist von besonderer Bedeutung, dass sich die Straftaten nicht nur gegen die deutsche Bevölkerung richten, sondern dass auch religiöse Konflikte aus den Herkunftsländern in unser Land importiert werden. Ebenso erschreckend ist die dramatische Zunahme des Antisemitismus, welcher „intetressanterweise“ aufgrund seiner nunmehrigen Herkunft aus muslimischen Kulturkreisen selbst in der Öffentlichkeit geduldet wird. [Wie es scheint, sind die etablierten Parteien längst auf den antisemitischen Zug aufgesprungen: SPD immer stärker antisemitisch – sucht sich ein neues Wahlvolk]

Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass diese Personen unter dem Vorwand des „Flüchtlingsschutzes“ unter enormem finanziellen Aufwand in Deutschland aufgenommen werden und man es der deutschen Bevölkerung, die diese Lasten aus Steuergeldern zu tragen hat, dann auf diese Weise „dankt“ [mit einer hohen Kriminalitätsrate und dem neuen muslimische Antisemitismus].

Der hohe Anteil an ausländischen Gefängnisinsassen spricht überdies Bände. Bereits im März 2016 – mithin ohne Berücksichtigung der Folgen der unkontrollierten Massenzuwanderung – waren dies bspw. in Baden- Württemberg über 46%. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die großen Probleme mit Gewaltkriminalität von „Eingewanderten“ aus vorherigen Jahrzehnten, denen in der jüngeren Vergangenheit großzügig deutsche Pässe ausgegeben wurden, dabei gar nicht eingerechnet werden. [Baden-Württemberg: Ausländeranteil bei Häftlingen klettert auf 46 Prozent]

IV. Terrorismus: In Bezug auf die gegenwärtige und zukünftige Terrorgefahr in Deutschland durch die Migrationspolitik der Bundesregierung kann ich mich aufgrund dramatischer Offensichtlichkeit ebenfalls kurzfassen. Über das furchtbare politische Totalversagen im Fall des „Flüchtlings“ Anis Amri brauche ich keine Worte mehr zu verlieren. Es sei an dieser Stelle nur ergänzend erwähnt, dass die Täter des brutalen Anschlags in Paris über Deutschland nach Frankreich als „Flüchtlinge“ eingereist sind und dass auch der Täter des im Frühjahr 2017 begangenen Anschlags in Manchester mit 22 Toten mehrfach über Deutschland (Düsseldorf, Frankfurt am Main) nach Großbritannien eingereist ist.

Man kann diese Sicherheitspolitik Deutschlands nur einen einzigen Offenbarungseid nennen. Zudem nehmen die sog. Salafisten zahlenmäßig und in ihrer Gewaltbereitschaft enorm zu. Auch hier zeigt sich wieder einmal die völlig falsch verstandene Toleranz des deutschen Staates. Alles ist bereichernd, Hauptsache bunt und multikulti. In diesem Bereich werden inzwischen Fakten geschaffen, mit unabsehbaren Folgen für unser Land.

Es passt ins Bild des vollständigen Versagens in Bezug auf die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in Deutschland – im Übrigen eine der primären staatlichen Aufgaben -, dass nunmehr veröffentlicht worden ist, dass die Bundesanwaltschaft mit geradezu absurder Begründung in 564 Fällen Ermittlungsverfahren gegen [afghanische] Terrorverdächtige eingestellt hat. Demnach handele sich um reine Auslandstaten, etwa im Dienst der radikalislamistischen Taliban, und deutsche Staatsschutzinteressen seien aus Sicht der Bundesanwaltschaft nicht beeinträchtigt gewesen, wie der Generalbundesanwalt Peter Frank erklärte.

Dass diese Personen selbstverständlich ebenso in der Lage sind, derartige Taten auch in Deutschland zu begehen, sollte ohne weitere Überlegungen eindeutig sein und hat sich bei vielen Terroranschlägen im europäischen Ausland in furchtbarer Weise als Realität erwiesen. Selbstverständlich werden auch Taliban- oder IS-Kämpfer, die beim Grenzübertritt angeben, in ihrem Herkunftsland wegen ihrer Verbrechen mit entsprechenden Strafen rechnen zu müssen, aus „humanitären Gründen“ aufgenommen. Frei nach dem Motto: Lasst uns allen Schutz gewähren, nur nicht dem deutschen Volk!

V. Gesundheit: Die Politik der offenen Grenzen wird gravierende Belastungen der Gesundheit der Bevölkerung haben. Von der Öffentlichkeit vollkommen unbemerkt ist durch den unkontrollierten Zuzug von Menschen aus Ländern, in welchen äußerst bedenkliche Hygienezustände herrschen, auch die Gefahr der Ver- und Ausbreitung von in Deutschland nicht (mehr) vorkommenden ansteckenden und vor allem hoch gefährlichem Krankheiten eingeführt worden. In der Schweiz sind bereits bei „Flüchtlingen“ multiresistente Tuberkulosekeime diagnostiziert worden, was zu einer Einrichtung eines europaweiten Warnsystems geführt hat.

Von Seiten der Bundesregierung und im Speziellen seitens des Bundesgesundheitsministeriums ist keine Verlautbarung zu diesem Thema erfolgt. Auch hier scheint bedauerlicherweise wieder einmal die Strategie verfolgt zu werden, dass man die deutsche Bevölkerung über die erheblichen Risiken der seit 2015 praktizierten Migrationspolitik schlichtweg uninformiert lässt; frei nach dem Motto des Bundesinnenministers „Diese Informationen könnten die Bevölkerung beunruhigen.“ Auszugsweise darf ich an dieser Stelle aus dem epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Instituts Nr. 43/2017 (S. 487 ff.) wie folgt zitieren:

„Mit dem Anstieg der Fallzahlen geht zugleich eine veränderte demografische Struktur der Erkrankten einher. Der Anteil an TB-Neuerkrankten [Tuberkulose], die nicht in Deutschland geboren wurden, betrug zwischen 2002 und 2012 40–50% und nahm bis zum Jahr 2015 auf 72,1% zu. Der Anstieg der TB-Inzidenz [Neuerkrankungen] kann daher auch mit der hohen Anzahl an Menschen, die im Rahmen der Migrationsbewegungen in den Jahren 2014 und 2015 nach Deutschland gekommen sind, erklärt werden.“

Welche weiteren hochgefährlichen Infektionskrankheiten aus den Herkunftsländern der illegal Einreisenden in nächster Zeit hinzukommen und welche Gesundheitsrisiken sich verwirklichen werden, lässt sich nur erahnen. Überdies kann insbesondere nicht abgeschätzt werden, welche Gesundheitsrisiken sich verwirklichen, wenn nunmehr zu hunderttausenden der sog. Familiennachzug vollzogen wird.

Bekanntlich ist bei deren Einreise nach Deutschland gesetzlich überhaupt keine Gesundheitsuntersuchung vorgesehen. So heißt es in § 62 AsylG, dass Personen, die im Wege des Familiennachzugs zu anerkannten Schutzberechtigten nach Deutschland kommen, der Regelung [Verpflichtung zur ärztlichen Untersuchung] nur unterfallen können, wenn sie in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Bei dezentraler Unterbringung von Familien erfolgt somit keine Gesundheitsuntersuchung der nachreisenden Familienangehörigen.

VI. Finanzielle Belastung: Schließlich darf ich auf die enormen finanziellen Belastungen dieser gesetzlich nicht zulässigen Politik der Bundesregierung für die deutschen Steuerzahler eingehen. Es ist wirklich ein Hohn, wenn sich die deutschen Steuerzahler allen Ernstes von Mitgliedern der Bundesregierung sagen lassen müssen, dass ihnen durch die Umverteilung der Steuergelder an Drittstaatsangehörige nichts vorenthalten wird.

So kann man auch nur sprechen, wenn man das Geld Dritter verteilt. Selbstverständlich werden durch die enormen Ausgaben für die Migrationspolitik der Bundesregierung den öffentlichen Haushalten Mittel entzogen, die an anderen Stellen, bspw. bei der Investition in marode Infrastruktur, dringend benötigt werden und somit nicht zur Verfügung stehen. Die vielen Fälle dringend sanierungsbedürftiger Schulen, Universitäten, Schwimmbäder, Brücken, Straßen und sonstiger öffentlicher Einrichtungen sind Ihnen mit Sicherheit bekannt und müssen daher von mir an dieser Stelle nicht im Einzelnen namentlich aufgeführt werden.

Je nach Berechnungsgrundlage werden die Kosten – nach derzeitigem Stand der illegalen Einwanderung – pro Jahr für den deutschen Steuerzahler auf Beträge zwischen 40 und 60 Milliarden € angegeben. Um welche enorme Größenordnung es sich dabei handelt, kann an dem Umstand belegt werden, dass im Jahr 2017 über diese Summe die Bundesministerien für Verkehr (27,91 Milliarden €), für Bildung und Forschung (17,65 Milliarden €) sowie für Familien, Frauen, Senioren und Jugend (9,52 Milliarden €) zusammen verfügen dürfen. [27,91 + 17,65 + 9,52 = 55,08 Milliarden €]

Insbesondere sind als Kostenfaktor die Ausgaben für sog. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu nennen. Diese kosten die öffentlichen Haushalte monatlich zwischen 5.000,00 € und 8.000,00 €. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass selbst nach Angaben des Bundesfamilienministeriums davon ausgegangen wird, dass jeder zweite „Minderjährige“ bei seinen Altersangaben gelogen hat. Eine flächendeckende nachträgliche Überprüfung anhand von zuverlässigen körperlichen Untersuchungen wird „selbstverständlich“ von politischer Seite abgelehnt.

Geradezu absurd ist es, dass seitens des Bundesinnenministeriums nunmehr auch noch sog. Rückkehrprämien von bis zu 3.000,00 € gezahlt werden. Erst werden Menschen trotz offensichtlich fehlendem Einreise- und Bleiberecht ins Land gelassen, sodann wird die rechtsstaatlich vorgegebene Ausreise von den Betroffenen verweigert und „zum Dank“, dass sie sich der in Deutschland bestehenden Gesetzeslage verweigern, wird ihnen aus Steuergeldern auch noch Geld für die Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtung gezahlt. Dieses Vorgehen sucht weltweit Seinesgleichen.

Trotz der im Jahr 2015 viel gepriesenen hochqualifizierten Zuwanderer stellen diese letztendlich eine enorme Kostenbelastung dar. Welche Gesamtbelastungen realistischer Weise angenommen werden müssen, lässt sich den Berechnungen renommierter und vor allem unabhängiger Finanzexperten wie Prof. Bernd Raffelhüschen und Prof. Hans-Werner Sinn entnehmen. Beide gehen vor allem auch aufgrund der mit der illegalen Einwanderung einhergehenden Zunahme der Arbeitslosigkeit von einer Gesamtbelastung zwischen 900 Milliarden und 1 Billion € aus. Da ich davon ausgehe, dass Sie Zugang zu diesen Studien haben, werde ich von detaillierteren Ausführungen an dieser Stelle absehen.

B. Rechtslage

Man mag es in einem Land wie Deutschland schwerlich für möglich erachten, jedoch scheint es notwendig zu sein, daran zu erinnern, dass die Bundesregierung als einen elementaren Bestandteil unseres Grundgesetzes das Rechtsstaatsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG zu beachten und anzuwenden hat. Dort heißt es unzweideutig, dass die vollziehende Gewalt (Exekutive) an Gesetz und Recht gebunden ist. Da dies jedoch seit Frau Dr. Merkels „Anordnung“ der offenen Grenzen nicht der Fall ist, darf ich nachfolgend die einschlägigen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften darstellen und erläutern, die dieser Politik [von Angela Merkel] entgegenstehen.

Das von Frau Dr. Merkel und weiteren Mitgliedern der Bundesregierung stets ausgegebene Postulat, man könne Grenzen nicht sichern, ist bestenfalls irreführend, wenn es sich nicht gar um eine bewusste Fehlinformation der breiten Öffentlichkeit handelt. Ein Staat definiert sich und sein Hoheitsgebiet durch seine Grenzen. Es ist eine der primären Aufgaben des Staates dieses Hoheitsgebiet zu schützen und zu bewahren.

Dass ein Grenzschutz unproblematisch äußerst effektiv und erfolgreich durchgeführt werden kann, zeigte sich (interessanterweise) bei den Sicherheitsvorkehrungen zu den in Deutschland ausgerichteten G7- und G-20-Gipfeln. Innerhalb weniger Tage wurden eine Großzahl an Menschen am illegalen Grenzübertritt gehindert. Grenzkontrollen funktionieren scheinbar doch … Bedauerlicherweise wird dieser Grenzschutz nur gewährt, wenn es um den Schutz der politischen Elite geht.

Nachfolgend möchte ich darstellen, dass auf Basis der geltenden Rechtslage eine illegale Einwanderung durch „Flüchtlinge“ ohne weiteres verhindert werden kann bzw. nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verhindert werden muss. Dies allein vor dem rein faktischen Hintergrund, dass es sich bei Menschen, welche um die halbe Welt reisen, nicht mehr um Flüchtlinge handelt. Bestenfalls handelt es sich um „Wirtschaftsflüchtlinge“, welche nach keiner national oder international geltenden Rechtsvorschrift den „Flüchtlingsstatus“ verliehen bekommen.

Dass überdies – ohne Berücksichtigung des Asyslrechts – kein Anspruch auf Einwanderung besteht, ist eine Selbstverständlichkeit und muss nicht weiter vertieft werden. An dieser Stelle darf ich besonders hervorheben, mit welchen Zahlen von Schutzsuchenden es die deutsche Bevölkerung tatsächlich zu tun hätte, wenn sich die Bundesregierung nicht weigern würde, das geltende Recht anzuwenden. [2]

[2] Dass nicht einmal an Anrecht auf Asyl besteht, jedenfalls nicht in der jetzigen Form, kann man der Forderung der dänischen Chefin der Sozialdemokraten, Mette Frederiksen, entnehmen, die nämlich das Asylrecht in seiner jetzigen Form abschaffen möchte. Und zwar aus genau demselbem Grund, die der Leserbriefschreiber hier erwähnt.

Kurz gesagt, will Mette Frederiksen das Asylrecht auf dänischem Boden abschaffen: Es soll für Nicht-EU-Bürger nicht mehr möglich sein, in Dänemark ein Asylgesuch zu stellen. Wer es versucht, so der Plan, soll in ein von Dänemark geführtes Lager in Nordafrika gebracht werden, wo das Gesuch behandelt wird. Ins Land gelassen werden sollen lediglich noch direkt von der UNO ausgewählte Quotenflüchtlinge. Für alle anderen soll gelten: Wem in den nordafrikanischen Lagern Asyl gewährt wird, der soll danach sein Leben in einem UN-Lager fortsetzen [also nicht in Dänemark]. >>> weiterlesen

Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind im Jahr 2016 nur 905 Menschen nach Deutschland gekommen, welche sich im Zeitpunkt ihrer Einreise nicht bereits in einem sicheren Drittstaat befunden haben. Bezeichnenderweise ist inzwischen auch instanzgerichtlich die Aufhebung der Rechtsstaatlichkeit festgestellt worden. Ich darf insoweit einen Strafsenat des OLG Koblenz (Urteil v. 14.02.2017 – 13 UF 32/17) zitieren: „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

I. Genfer Flüchtlingskonvention / Europäische Menschenrechtskonvention / Charta der Grundrechte der EU / Dublin-III-Verordnung

Entgegen vielfacher Verlautbarungen der politisch Handelnden in Deutschland, bietet das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) keine Rechtsgrundlage für die Migrationspolitik der Bundesregierung. Die Genfer Flüchtlingskonvention beinhaltet keinen individual-rechtlichen Anspruch auf Asyl. D.h. mit anderen Worten, dass auch die Genfer Flüchtlingskonvention keinen Anspruch auf territoriales Asyl gewährt.

Darüber hinaus ist an dieser Stelle zu betonen, dass es sich in der ganz überwiegenden Zahl von Menschen – letztendlich sämtliche auf dem Landweg die Grenze überschreitenden Personen -, welchen die Einreise nach Deutschland gestattet wird, um solche handelt, die eine große Zahl sicherer Drittstaaten durchreist haben. Bei ihrer Ankunft an der deutschen Grenze befinden sie sich bzw. haben sie sich schon seit geraumer Zeit nicht mehr in einer Situation befunden, in welcher eine Gefahr für Leib und Leben bzw. ihr körperliches und gesundheitliches Wohlbefinden besteht.

De facto und de jure handelt es sich somit, insbesondere nach der Genfer Flüchtlingskonvention, nicht um Flüchtlinge. Auch die Genfer Flüchtlingskonvention gewährt kein Menschenrecht auf den angenehmsten Sozialtstaat. Nichts anderes ergibt sich aus dem sog. Refoulement-Verbot [3] iSv Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention. Dieses, wie auch die Genfer Flüchtlingskonvention als solche, gewährt nur Rechte für denjenigen, welcher – auf welche Weise auch immer- sich bereits im Land befindet. Dies ist bekanntlich der Grund dafür, dass die Bundesregierung die teilweise geforderten Transitzentren direkt an der deutschen Staatsgrenze tunlichst vermeiden will – ein Schelm der Böses dabei denkt …

[3] Unter dem Refoulement-Verbot versteht man ein Nichtzurückweisungsverbot. Das Non-refoulement-Gebot oder Refoulement-Verbot genannt, ist ein völkerrechtlicher Grundsatz, der die Rückführung von Personen in Staaten untersagt, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beinhaltet kein über die Genfer Flüchtlingskonvention hinausgehendes individuelles Recht auf Einreise. Vielmehr besteht bei Nichtstaatsangehörigen auch auf Basis der EMRK – wie sich auch aus Art. 3 4. Zusatzprotokoll EMRK eindeutig ergibt – kein Recht auf Einreise oder auf Aufenthalt in einem „Wunschstaat“.

Kein Mitgliedsstaat ist aufgrund der EMRK verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen oder Asyl zu gewährleisten. Ebenso wenig verleiht die EMRK ein Recht auf Zuerkennung eines bestimmten Aufenthaltsstatus. In diesem Sinne hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Zusammenhang mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen mehrfach entschieden, dass die Mitgliedsstaaten in der Gestaltung des jeweiligen Einreise- und Aufenthaltsrechts frei sind.

Ebenso wenig bietet Art. 18 der Charta der Grundrechte der EU einen individuellen Schutzanspruch gegenüber dem deutschen Staat. Dieser gewährt das Recht auf Asyl „nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.“ Auch insoweit gilt wiederum – wie bereits erläutert – der Grundsatz, dass derjenige keines Schutzes bedarf, der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt oder auf seiner Flucht die Möglichkeit hatte, in einem sicheren Drittstaat um Schutz nachzusuchen.

Schließlich stellt sich die Rechtslage auch nach der allgemein bekannten Dublin-III-Verordnung nicht abweichend dar. Als europarechtliche Verfahrensregelung begründet sie bekanntlich gerade keine Asylzuständigkeit Deutschlands. Dies gilt insbesondere auch für an der deutschen Staatsgrenze gegenüber deutschen Behörden gestellte Schutzanträge. Der vielfach übergegangene Art. 20 Abs. 4 Dublin-III-Verordnung als vorrangige Zuständigkeitsregelung an den europäischen Binnengrenzen bestimmt unzweideutig, dass selbst das vorgelagerte Zuständigkeitsprüfungsverfahren von dem Mitgliedsstaat durchzuführen ist, in dem sich der Antragssteller befindet – dies ist im Regelfall Österreich.

Dieser Mitgliedsstaat [Österreich] ist auch im Übrigen sodann für das Verfahren zuständig (Abs. 4 S. 2). Es besteht insoweit gerade kein Ermessen deutscher Grenzbehörden. Dem Antragssteller ist somit nach dieser Regelung an der Grenzübergangsstelle die Einreise zu verweigern. Soweit die Bundesregierung meint – insoweit auch irreführend unter Verweis auf das EuGH-Urteil C-646/16 v. 26.7.2017 – ihre Einwanderungspolitik auf das Eintrittsrecht nach Art. 17 Dublin-III-Verordnung stützen zu können, ist auch dies rechtlich unzutreffend.

Zwar bietet diese Vorschrift Mitgliedsstaaten die Möglichkeit sich für das Asylverfahren von Schutzsuchenden für zuständig zu erklären, jedoch handelt es sich dabei ersichtlich um einen Ausnahmetatbestand. Dies lässt sich ohne weiteres mit Erwägungsgrund 17 der Dublin-III-Verordnung belegen,

Danach soll es den Mitgliedsstaaten insbesondere aus humanitären Gründen oder in Härtefällen möglich sein, „von den Zuständigkeitskriterien abweichen zu können, um Familienangehörige, Verwandte oder Personen jeder anderen verwandtschaftlichen Beziehung zusammenzuführen.  und einen bei ihm oder einem anderen Mitgliedstaat gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn sie für eine solche Prüfung nach den in dieser Verordnung festgelegten verbindlichen Zuständigkeitskriterien nicht zuständig sind.“

Eine etwaige Wahrnehmung dieses Eintrittsrecht nicht lediglich in Ausnahmefällen und eine etwaige darauf gestützte Massenzuwanderung von durchschnittlich 200.000 Menschen pro Jahr nach Deutschland ist daher eindeutig von Art. 17 Dublin-III-Verordnung nicht gedeckt und läuft dessen Zweck vielmehr zuwider.

II. Art. 16a GG

Da – wie aufgezeigt – entgegen politischer Verlautbarungen, dass internationale Recht im Rahmen der „Flüchtlingspolitik“ keineswegs die nationalen Vorschriften überlagert, richtet sich die Frage des rechtsstaatlichen Vorgehens im Zusammenhang mit dem Grenzschutz in Deutschland nach unserer Rechtsordnung. Von der Normenhierarchie ausgehend, ist zuvörderst Art. 16a GG zu berücksichtigen. Obwohl seit nunmehr bald drei Jahren von Vertretern sämtlicher Parteien – abgesehen von der AfD – medienwirksam postuliert wird, das Grundrecht auf Asyl kenne keine Grenzen, woraus offensichtlich gefolgert werden soll, dass einer unbegrenzte Zahl von Menschen unter Berufung auf diese Norm eine Einreise gewährt werden muss, stellt sich die wahre Rechtslage diametral anders dar [gegenteilig, entgegengesetzt].

Bereits der Tatbestand des Art. 16a Abs. 1 GG ist nicht auf Schutzsuchende aus Bürgerkriegsländern anwendbar. Ebenso wenig werden „Wirtschaftsflüchtlinge“ geschützt bzw. wird diesen ein Anspruch auf Asyl gewährt. Genauso wesentlich ist die tatbestandliche Schranke des Art. 16a Abs. 2 GG, welche durch den sog. Asylkompromiss ins Grundgesetz eingefügt und vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 14.5.1996 als verfassungsrechtlich unbedenklich beurteilt worden ist.

Aufgrund des darin verankerten Konzepts der sicheren Drittstaaten und Deutschlands geopolitischer Lage, ist verfassungsrechtlich zu berücksichtigen, dass eine Einreise auf dem Landweg nicht zu einem Anspruch auf Asyl auf Grundlage von Art. 16a GG führen kann. Zur Verdeutlichung des geltenden Rechts darf ich insoweit auszugsweise aus der Entscheidung zitieren (Hervorhebungen d. d. Verfasser): „Die Drittstaatenregelung [geht] davon aus, dass der Ausländer den im Drittstaat für ihn möglichen Schutz in Anspruch nehmen muss und dafür gegebenenfalls auch die von ihm geplante Reise zu unterbrechen hat.

Der sichere Drittstaat muss nicht die letzte Station vor der Einreise des Ausländers in die Bundesrepublik Deutschland gewesen sein. Vielmehr reicht es für die Anwendung des Art. 16a Abs. 2 GG aus, dass der Ausländer sich während seiner Reise irgendwann in einem sicheren Drittstaat befunden hat und dort Schutz nach den Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention hätte finden können. Er bedarf dann des Schutzes gerade der Bundesrepublik Deutschlands nicht mehr […] Art. 16a Abs. 2 GG nimmt dem Ausländer die Möglichkeit, das Land, in dem er um Schutz nachsuchen will, frei zu wählen. […] Wer aus einem sicheren Drittstaat […] einreist kann sich auf Absatz 1 GG nicht berufen. Damit wird der betroffene Ausländer aus dem persönlichen Geltungsbereich des Grundrechts auf Asyl ausgeschlossen.“

III. § 18 AsylG / § 15 AufenthG

Die einfachgesetzliche Vorschrift des § 18 AsylG bringt als gesetzliche Verpflichtung sogar eine Einreiseverweigerungspflicht bei einer Einreise – wie im absoluten Regelfall – aus einem sicheren Drittstaat zum Ausdruck. So heißt es in § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG, dass dem Ausländer die Einreise zu verweigern ist, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Weiter heißt es in Abs. 3, dass der Ausländer über die deutsche Staatsgrenze zurückzuschieben ist, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegen.

Auch Abs. 4 Nr. 2 des § 18 AsylG bietet keine Rechtsgrundlage für eine Politik der „offenen Grenzen“ und der damit einhergehenden Masseneinwanderung nach Deutschland. Die dort vorgesehene Möglichkeit des Bundesinnenministeriums, die grundsätzlich bestehen Verpflichtung zur Zurückschiebung an der Grenze aus humanitären Gründen oder zur Wahrung der politischen Interessen Deutschlands nicht durchzusetzen, ist völlig unumstritten auf individuelle Einzelfälle zugeschnitten und ermächtigt keineswegs dazu, generell und unkontrolliert die Einreise zu ermöglichen. Die Ausnahmeregelung entspricht von ihrem Anwendungsbereich somit Art. 17 Dublin-III-Verordnung.

In diesem Zusammenhang ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass auch das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) einen entsprechenden Anwendungsbefehl enthält. Gem. § 15 AufenthG werden Ausländer, die unerlaubt einreisen wollen, an der Grenze zurückgewiesen. Da, wie zuvor aufgezeigt, keine Einreiseberechtigung besteht, ist schlichtweg die gesetzliche Verpflichtung zur Zurückweisung an der Grenze umzusetzen. Dies ist vor allem für die bekanntlich vielfach ohne Pass erfolgende Einreise der „Schutzsuchenden“ von Relevanz (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).

IV. Fazit: Zusammenfassend kann an dieser Stelle somit festgehalten werden – so wie es auch das Bundesverfassungsgericht in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht hat -, dass sämtliche vorgenannten Regelungen die Gemeinsamkeit aufweisen, wonach ein (vermeintlich) Asyl- bzw. Schutzsuchender sich den Zufluchtsort nicht aussuchen kann und dann keinen Schutzanspruch hat, wenn er anderweitig hätte Schutz erhalten können. Es ist schlichtweg ein unbestrittener Teil der territorialen Souveränität eines Staates – folglich auch Deutschlands – den Zugang zu seinem Gebiet zu kontrollieren. Es ist Drittstaatsangehörigen, die keine Einreiseberechtigung aufweisen, an der Grenze die Einreise zu verweigern.

C. Appelle

Ich darf aus den vorgenannten Gründen nun folgende dringliche Appelle an Sie – stellvertretend für die CDU/CSU als Regierungspartei – richten, welche ich Sie nur inständig bitten kann, nicht zu ignorieren:

• Stellen Sie die verfassungsmäßige Ordnung wieder her

• Sorgen Sie dafür, dass die geltenden Gesetze an den deutschen Staatsgrenzen
durchgesetzt werden

• Demokratisch legimitierte Gesetzgebung darf nicht durch individuelle Moralvorstellungen ausgehöhlt werden

• Beenden Sie die rechtswidrige Einwanderungspolitik mit sog. „Flüchtlingen“

• Sagen Sie dem deutschen Volk die Wahrheit über die Hintergründe der seit 2015 andauernden Staatskrise

• Beenden Sie die „Jetzt-sind-Sie-halt-da“-Politik der Bundeskanzlerin

• Setzen Sie endlich die dem deutschen Volk versprochene nationale Kraftanstrengung bezüglich der dringend notwendigen Abschiebungen sämtlicher unrechtmäßig sich im Land aufhaltenden Menschen um – mit Abschiebeflügen von 19 Menschen geben Sie sich der Lächerlichkeit preis

• Hören Sie auf, gegenüber der Bevölkerung Rechtsstaatlichkeit als Rassismus und Populismus zu bezeichnen

• Sorgen Sie dafür, dass die bereits eingetretenen gesellschaftlichen Veränderungen nicht unumkehrbar werden

Schließen möchte ich meine Ausführungen mit einem Zitat aus der Rede von Frau Dr. Merkel auf dem CDU-Bundesparteitag vom 1.12.2003 in Leipzig, welches bezeichnenderweise heute als vollkommen berechtigter Vorwurf gegenüber der aktuellen Bundesregierung Geltung beanspruchen muss:

„Manche unserer Gegner können es sich nicht verkneifen, uns in der Zuwanderungsdiskussion in die rechtsextreme Ecke zu rücken, nur weil wir im Zusammenhang mit der Zuwanderung auf die Gefahr von Parallelgesellschaften aufmerksam machen. Das, liebe Freunde, ist der Gipfel der Verlogenheit, und eine solche Scheinheiligkeit wird vor den Menschen wie ein Kartenhaus in sich zusammenbrechen. Deshalb werden wir auch weiter eine geregelte Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung fordern.“

In der Hoffnung, dass Sie sich die Zeit zur Lektüre meines Schreibens nehmen und die Ernsthaftigkeit sowie Bedeutung meines Anliegens erkennen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

Die Anmerkungen in eckigen Klammern sind vom Admin.

Siehe auch:

Alexander Wendt: SPD immer stärker antisemitisch? – sucht sich ein neues Wahlvolk

Video: Laut Gedacht #70: GroKo – Der Anfang vom Ende (07:11)

Armes, dummes Schweden: Integration krachend gescheitert

Einige interessante Reden von AfD-Abgeordneten, die man gehört haben sollte

Akif Pirincci: Heimat ist voll Nazi

Berliner Flüchtlingshilfe alarmiert über das wahre Gesicht der Zuwanderung

Bayern: Größter CSU-Wahlverlust seit 60 Jahren: Nicht Joachim Herrmann (CSU) kommt in den Bundestag, sondern Petr Bystron (AfD)

3 Okt

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Was ist schief gelaufen beim CSU-Spitzenversager Nr. 1? „CSU-Spitzelkandidat“ Joachim Herrmann war auf Platz 1 der CSU-Landesliste todessicher gesetzt für den Einzug ins fröhliche Jamaica-Kabinett und sollte dort als „seriös-wirkender“ Seehofer-Sheriff für Zucht und Ordnung im zu bunten Mutti-Kulti-La-La-Land sorgen.

Herrmann, der absolut siegessicher auf einen Direkt-Wahlkreis verzichtete, scheiterte nach endgültigen amtlichen Angaben daran, dass die CSU-Landesliste angesichts der christlich-sozialen Wahlverluste hinfällig wurde.

Die CSU erlitt in Bayern ein historisches Debakel und verlor 11 Prozent. Sie sicherte sich zwar die Direktmandate in allen Wahlkreisen, erreichte aber nur 38,8 Prozent der Zweitstimmen. Die SPD erreichte in Bayern ebenfalls nur magere 15 Prozent.

Verzockt: Bystron Mega-IN – Herrmann Giga-OUT.

 „Schuld“ daran ist das unerwartet brachiale Abschneiden von Petr Bystrons Bayern-AfD mit von den CSU-Strategen niemals für möglich gehaltenen 12,4 Prozent. Die CSU wurde so zum Opfer ihrer eigenen auto-suggestiven Wahlmanipulationen. Denn noch vor genau vier Wochen verkündete das GMS-Marktforschungsinstitut stolz auf Sat.1: CSU: 48% CSU, AfD: 6% – die AfD befände sich in Bayern „im freien Fall“. Im Moment befindet sich jedoch Obertrickser Herrmann im Selbigen – Knall auf Fall!

Größter CSU-Wahlverlust seit 60 Jahren – Idiotensicherer Listenplatz Nummer Eins

Wie schlimm seine persönliche Blamage ausfällt, erfährt er erst in den frühen Morgenstunden am „Day After“ der größten Wahlniederlage der CSU seit 60 Jahren! Er hat sogar persönlich ein idiotensicher geglaubtes Nr.1-Listenmandat verpasst. Die CSU bekommt keinen einzigen Listenabgeordneten, AfD wirkt.

Für die sicher geglaubte CSU-Strategie, in der Merkel-IV-Koalition den dubiosen „Bayernplan“ (hauptsächlich von der AfD abgeschrieben) durchzusetzen und den nächsten Bundesinnenminister zu stellen, ist das der absolute Super-Gau! „Es ist jetzt nicht die Frage, was aus mir wird“, sagt er in die laufenden Kameras. „Was in Berlin wird, wird sich zeigen.“ Das allerdings wohl nicht mehr in diesem Jahr, und auch nicht mehr in den nächsten 100 Jahren. Auch über den zweiten Strategiepunkt „Außenminister zu Guttenberg“ wird Grabesruhe gehüllt.

Quelle: Herrmann allein zu Haus

Meine Meinung:

Auch diese Promi-Politiker wurden vom Wähler abgestraft und haben bei der Bundestagswahl 2017 ihren Wahlkreis verloren – und vielleicht noch mehr: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU), Sarah Wagenknecht (Die Linke), Cem Özdemis (Grüne) >>> weiterlesen

Noch ein klein wenig OT:

Bandenkrieg in Ludwigsburg (Baden-Württemberg): Türkisch-kurdische Osmanen-Rocker bedrohen Richter und Journalisten

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Prozesse gegen Anhänger des nationaltürkischen Boxclubs Osmanen Germania und des kurdischen Netzwerks Bahoz bringen die Justiz an ihre Grenzen. Sie erfordern viel Personal und sind für alle Beteiligen mit Gefahren verbunden. >>> weiterlesen

Meine Meinung:

Im rot-grünen und islamfreundlichen Baden-Württemberg fühlen sich die muslimischen Rocker natürlich pudelwohl. Am besten den Rockerclub verbieten und alle zu ihrem “geliebten” Sultan Erdogan in die Türkei schicken.

Volksabstimmung in der Schweiz: Kanton Zürich stoppt Sozialhilfe für Flüchtlinge und Migranten

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Flüchtlinge, die im Schweizer Kanton Zürich vorübergehend aufgenommen wurden, verlieren ihren Anspruch auf Sozialhilfe. Das ging am Sonntag aus einem Volksentscheid hervor. Betroffen sind hier jene mit Status F, die mit subsidiär Schutzberechtigten vergleichbar sind. Das Ergebnis der Abstimmung betrifft rund 5600 Menschen vor allem aus Syrien, Afghanistan und dem Irak, die derzeit im Kanton Zürich leben.

Bei ihnen wurde das Asylgesuch zwar abgelehnt, wegen der Lage in ihrer Heimatländer können sie jedoch nicht abgeschoben werden. Wie „Krone.at“ berichtet, erhalten diese vorläufig Aufgenommenen nun nur noch 360 Franken (rund 310 Euro) im Monat, statt wie bisher 900 Franken (rund 780 Euro). >>> weiterlesen

Frankfurt: Mann attackiert Familie  mit Axt und rammt Vater Messer in den Hals

Daniel Nikola B.Der 40-Jährige Daniel Nikola B. ist hochintelligent, hat Philosophie studiert. Derzeit sitzt er in der Psychiatrie

Dreifacher Mordversuch an Familienangehörigen wird von Donnerstag (9.30 Uhr) an einem 40 Jahre alten Mann vor dem Landgericht Frankfurt zur Last gelegt. Laut Anklage schlug er im Januar dieses Jahres in einem Haus in Frankfurt zunächst seiner Stiefschwester und kurz danach der Stiefmutter mit einer Axt auf den Kopf. Danach lockte er seinen Vater ins Badezimmer, wo er ihm schließlich mit einem Messer in den Hals stach. >>> weiterlesen

Meine Meinung:

Es handelt sich offensichtlich um einen hochintelligenten schizophrenen und paranoiden Deutschen, der sogar Philosophie studiert haben soll. Er sagt, er haben weder Drogen, noch Alkohol oder Kaffee getrunken. Er litt unter Verfolgungswahn und hatte eine gespaltene Persönlichkeit. Was mag da wohl passiert sein?

Siehe auch: Frankfurt: Wollte dieser Mann Vater Stiefmutter und Stiefschwester massakrieren? (bild.de)

Siehe auch:

AfD in Sachsen auf Platz 1 – CDU verliert 15 %

Von Edmonton bis Marseille: Wieder ein Wochenende des „Allahu Akbar“-Terrors

Michael Klonovsky über das Verhalten von Frauke Petry auf der Bundespressekonferenz

Embrach / Winterthur (Schweiz): Afrikanische „Asyl“-Bewerberin massakriert Betreuerin mit Machete

Spanien: Raad Salam Naaman: Wo findet man den wahren Islam?

Drei Golf-Staaten warnen wegen Burkaverbot vor Reisen nach Österreich

Italien vor dem Asyl-Kollaps – bis Jahresende 300.000 Afrikaner in Italien

30 Aug

italien_asylkollapsWo die wohl alle hinwollen? Wollen die alle zu Mutti?

Das geht nicht mehr lange gut: Die nächste große Migrantenkrise, diesmal aus Afrika, bahnt sich an. Sie hat Europa längst erreicht – in Italien. Schon über 100.000 afrikanische Migranten sind dieses Jahr über die zentrale Mittelmeerroute von Libyen her an Italiens Küsten angekommen – genau 101.851 bis zum 19. August 2016. Und es werden immer mehr: derzeit kommen jede Woche etwa 2000 [gestern kamen 5.800 und am Wochende 6.300 Flüchtlinge].

Schon im März befürchtete man im italienischen Innenministerium, dass es bis zum Jahresende 300.000 Migranten werden könnten – das wären dann auf dieser Route doppelt so viele wie im Völkerwanderungsjahr 2015. „Die meisten Anlandungen in Italien“, so die Expertise, erfolgten „im Wege der Rettung aus Seenot“, durch Schiffe der EU-Operation Sophia, Frontex oder der italienischen Küstenwache, aber auch private Handelsschiffe, „welche die geretteten Migranten dann in italienische Häfen bringen“.

Laut dem österreichischen Papier sind praktisch alle dieses Jahr in Italien gelandeten Migranten Schwarzafrikaner, die kaum einen Anspruch auf Flüchtlingsstatus und Asyl haben können: Angeführt wird die bis zum 5. August reichende Übersicht von 19.061 Nigerianern, gefolgt von Eritreern (12.146), Gambiern (7142), Bewohnern der Elfenbeinküste (6739), Sudan (6499), Senegal (5265), Somalia (5152), Mali (5113).

Interessant und beunruhigend: 3053 Migranten kamen aus Ägypten. In Italiens Nachbarländern hat man die sich zuspitzende Situation sehr im Auge, besonders in Österreich. Niemand rechnet dort mit einer baldigen Entspannung der Migrantenkrise. „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis in Italien alle Dämme brechen und Tausende Afrikaner eine Ausweichroute Richtung Deutschland nehmen wollen, über den Brenner, nach Tirol“, zitiert die Kronen Zeitung Wiener Regierungskreise.

Auszüge aus einem Artikel des CSU-Bayernkurier

Die Invasion der „Ich-reise-um-die-halbe-Welt-durch-zig-sichere-Länder-zielgerichtet-in-das-Land-mit-dem-besten-Sozialsystem“-Flüchtlinge wird niemals enden. Bis zum Jahr 2100 wird sich die Bevölkerung Afrikas aufgrund einer völlig verantwortungslosen und selbstverschuldeten Bevölkerungsexplosion auf 4,4 Milliarden von heute an nahezu vervierfachen. Laut Umfragen möchten sich 38 Prozent der Afrikaner in Europa ansiedeln, sodass sich die Europäer auf über eine Milliarde neuer Mitbürger alleine aus Afrika freuen dürfen.

Europäer stellen weltweit schon jetzt eine ethnische Minderheit dar. Sie werden eher kurz- als langfristig auch zu Minderheiten in ihren eigenen Ländern und dann als Völker aus der Geschichte verschwinden. In diesem Zusammenhang verweisen wir wie stets auf den PI-Artikel „Was ist ein Völkermord gemäß UN-Defintion?“.

Quelle: Italien vor dem Asyl-Kollaps

Siehe auch:

Invasorenplage aus Afrika: Kommen jetzt 600.000 somalische Flüchtlinge?

Afrika: Die Reichen leben im Luxus – die Armen oft von weniger als zwei Dollar am Tag

Fakten [#18] schreibt:

Ich neige nicht zwingend zur Schwarz-Weiß-Denke, aber mir scheint, wir haben nur noch 2 Möglichkeiten. Nummer 1: die Zuwanderung kompromisslos stoppen und Europa zur Festung ausbauen. Nummer 2: Die Europiden aus Europa und USA sammeln sich bis Ende des Jahrhunderts in Mittel und Nordwest-USA inkl. Kanada (der Rest wird hispanisch und schwarz) zu einer ausgebauten Festung, denn das Multikultigemisch wird derart chaotisch und frustrierend, dass die Europäer flüchten müssen, um nicht irrsinnig zu werden. Werde ich leider nicht mehr erleben… Schade, wird sicher spannend!

Erbsensuppe [#44] schreibt:

Zum Asylkollaps in Italien hatte ich hier auch schon einige Kommentare geschrieben. Jeder der klar bei Verstand ist, weiß was sich da in Italien gerade anstaut. Hundertausende Neger die in verantwortungsloser Weise auf Geheiß von Ursula von der Leyen und Merkel nach Italien angelandet wurden, lungern und vagabundieren nun in Italien herum. Merkel war ja schon bei Renzi und ich und viele andere sind der festen Überzeugung, dass die verlogene Merkel mit Renzi ausgehandelt hat, dass er die immer stärker und gewalttätiger werdenden marodierenden Neger aus Afrika bis wenigstens zum 5. September zurückhalten soll, wegen der Wahl in Mecklenburg Vorpommern (MV).

Nach dem 5. September sollen dann hunderttausende Neger (Männer) nach Deutschland geholt werden, weil in Italien Aufstände und der totale Zusammenbruch drohen. Die EU droht durch den Negerkollaps in Italien zu zerfallen, deshalb will Merkel die nach der MV-Wahl nach Deutschland reinlassen. In Deutschland regiert die verlogenste Sippe, die es jemals gegeben hat. Widerstand!

Noch ein klein wenig OT:

Dietzenbach: 29-Jähriger von 10 bis 12 Arabern (Marokkanern?) bedrängt und mit Messer bedroht und ausgeraubt

dietzenbach_Araber_ueberfall

DIETZENBACH. Ein 29 Jahre alter Mann aus Rodgau ist am Donnerstagmorgen im Theodor-Heuss-Ring Opfer eines Raubüberfalles geworden. Der Rodgauer stand gegen 7.30 Uhr an der dortigen S-Bahn-Haltestelle, als er plötzlich von einer Gruppe von 10 bis 12 Männern angegangen wurde, die die Herausgabe seines Rucksacks forderten. Darin befanden sich unter anderem Schuhe, ein Buch sowie ein Kopfhörer. >>> weiterlesen 

Berlin: Finanzbeamter bangt um sein Leben – Mafiaclans regieren ganze Stadtteile

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Ein Finanzbeamter aus Berlin bangt um seine Existenz. Schlimmer noch: um sein Leben! Kriminelle Tätergruppen in Berlin prägen das Bild der Stadt – einige Stadtteile sind sogar für Finanzbeamte tabu. Mafiaclans aus Osteuropa, Libanon, Türkei oder Afrika regieren ganze Stadtteile. >>> weiterlesen

Ralf schreibt:

Beim Deutschen holt man das Geld einfacher ab. Notfalls mit SEK und Schusswaffengebrauch ….

Italien: Vater verprügelte Migranten, der seine Tochter entführte – Genitalien mussten entfernt werden

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Catania/Italien: Afrikanischer Flüchtling versuchte 13 Jährige zu vergewaltigen und wurde vom Vater des Mädchens dabei erwischt. Der Vater hatte seine Tochter an der Bushaltestelle abgesetzt und war weiter zur Arbeit gefahren, als ihm auffiel dass das Mädchen ein Schulheft im Auto vergessen hatte. Er kehrte um und sah dass ein Afrikanischer Flüchtling gerade seine Tochter von der Bushaltestelle Richtung Strand zerrte. Der Vater befreite seine Tochter und schlug und trat wohl ziemlich kräftig auf den Angreifer ein. Laut dem Bericht mussten dem Mann im Krankenhaus die durch Fusstritte zerstörten Genitalien entfernt werden. Africano Molesta 13enne: Il Papa Lo massacre  e lo castra a suon di calci [supernotizie.net] >>> weiterlesen

Siehe auch:

Helmut Zott: Allah im Koran und Jesus

Michael Klonovsky zitiert Harald Martenstein

Christian Ortner: Wenn unerwünschte Meinungen auf Facebook verschwinden

Afrika: Die Reichen leben im Luxus – die Armen oft von weniger als zwei Dollar am Tag

Helmut Zott: Islam und Ethik

Der Fetisch des Islam ist die Sexualität der Frau

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