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Neues Asylgesetz und schnellere Abschiebungen: Wer’s glaubt, der werde selig!

1 Jun

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© Yann Forget – Katze mit kurzen Haaren – CC BY-SA 4.0
Und noch etwas für unsere rot-grünen Klimahysteriker: Den Klimaschutz können wir vergessen, wenn wir immer mehr Migranten ins Land holen, noch mehr Grünflächen zubetonieren, Straßen, Fabriken, Wohnungen, Autos, Busse, Züge, S-Bahnen bauen und noch mehr Müll produzieren. Aber Herr Seehofer als Bauminister, meint,  „Bauen, bauen, bauen“ sei die Lösung aller Probleme. Es werden in den kommenden Jahrzehnten wahscheinlich noch viele Millionen Migranten nach Deutschland kommen.

Conservo

(www.conservo.wordpress.com)

Von Klaus Hildebrandt

Offener Brief an Horst Seehofer

Vorliteratur: https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/asylgesetz-von-seehofer-was-bringt-das-geordnete-rueckkehr-gesetz-61304358,view=conversionToLogin.bild.html

Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister Horst Seehofer,

mit 70 wird’s tatsächlich Zeit, sich aus dem aktiven politischen Leben zu verabschieden, auch wenn es in Rheinland-Pfalz bei der letzten Kommunalwahl eine sogar Hundertjährige noch in einen Gemeinderat schaffte. Ihren wohl letzten wichtigen Akt zu vollziehen, nämlich Abschiebungen endlich zu beschleunigen bzw. erst richtig möglich zu machen, begrüße ich sehr, auch wenn nichts daraus werden wird, solange die Kanzlerin noch Angela Merkel heißt und Ihnen auf die Finger guckt. Nehmen wir Herrn Maaßen, der heute „dank“ Ihrer Zustimmung im Garten sitzt und den Vögeln beim Nestbau zuschaut, nur weil er die Wahrheit sprach und sich nicht einschüchtern ließ.

Es war unsere Kanzlerin, die sich über Recht und Gesetz hinwegsetzte und D spaltete, wie kein anderer seit Bestehen der Bundesrepublik. Bürger haben das Vertrauen in ihr Land verloren und um es…

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Prof. Dr. Jörg Meuthen (AfD): Spurwechsel: Seehofer wird zum Einwanderungsminister

5 Okt

seehofers_spurwechsel

Prof. Dr. Jörg Meuthen (AfD) schreibt:

Liebe Leser, was hatte Horst Seehofer uns Bürgern vor der Bundestagswahl permanent erzählt: Es gehe ihm um "Steuerung und Begrenzung" der (illegalen) Zuwanderung. Abgesehen davon, dass sich mir ohnehin nicht erschließt, warum ein Staat illegale Zuwanderung "steuern" solle, anstatt sie schlicht und einfach durch Grenzschutz zu unterbinden, ist das ganze Wahlkampfgerede des Herrn Seehofer ohnehin mittlerweile Makulatur.

Nun hat er nämlich seinen Segen zu einem Zuwanderungsgesetz erteilt, das eindeutig durch die Handschrift der mitregierenden Sozis geprägt ist. So sollen nun, wie die FAZ es zusammenfasst, "Menschen mit einer qualifizierten Berufsausbildung für sechs Monate nach Deutschland kommen und sich hier eine Arbeit suchen dürfen. Voraussetzung ist, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können und ausreichend Deutsch sprechen."

Was genau eine "qualifizierte Berufsausbildung" ist, bleibt allerdings ebenso im Dunkeln wie die Konkretisierung, wie sichergestellt ist, dass diese Zuwanderer ihren Lebensunterhalt wirklich selbst finanzieren und nicht wieder uns allen auf der Tasche liegen, wie dies bereits weit über eine Million von Merkels Gästen permanent tun.

Auch die von der FAZ zu Recht gestellte Frage, was denn eigentlich sei, wenn der arbeitssuchende Zuwanderer nach sechs Monaten nicht fündig geworden ist, sich dann aber – wie mittlerweile hunderttausende andere – weigert, das Land zu verlassen, scheint in dieser Regierung niemanden zu kümmern – nun sind sie halt mal da, dann bleiben sie eben, frei nach Merkel. [also neue Sozialschmarotzer und ansteigende Migrantenkriminalität]

Und genau dieses Prinzip – nun sind sie halt mal da, dann bleiben sie eben – soll nun auch mit Seehofers Segen für abgelehnte Asylbewerber gelten, die das Land de jure [aus rechtlichen Gründen] verlassen müssten, es aber nicht tun. Für sie soll nun der von den zuwanderungsfanatischen Sozis so heiß ersehnte "Spurwechsel" möglich werden.

Sprich: Auf einmal sollen diese Leute nicht mehr nach den Vorschriften des Asylgesetzes behandelt werden, sondern nach dem künftigen Zuwanderungsgesetz, wenn sie irgendeine berufliche Tätigkeit ausüben. Damit können dann auch abgelehnte Asylbewerber ohne Ausbildung ihrer anstehenden Abschiebung entgehen. Ein Sozi-Traum wird also nun wahr: Seid willkommen, künftige SPD-Wähler! [1]

[1] Die Sozis sollten sich nicht zu früh freuen, denn bald werden die Migranten islamische Parteien wählen und die SPD bekämpfen, wenn sie sich nicht den islamischen Forderungen beugt. Die SPD arbeitet also weiter fleißig an ihrer eigenen Abschaffung. Aber so viel Hirn hat wohl niemand in der SPD, um das zu erkennen. Das Denken der Politiker reicht eben nur von zwölf bis Mittag und nicht in die Zukunft.

Für alle, die im Gegensatz zur SPD noch klar denken können, bedeutet all das dagegen nichts anderes, als dass der Rechtsbruch der illegalen Einwanderung in unser Vaterland schlussendlich mit dem "Spurwechsel" und dem daraus folgenden dauerhaften Aufenthaltsrecht belohnt wird. In Anbetracht dieser geplanten, massenhaften Legalisierung von illegalen Einwanderern kann man Horst Seehofer nur zurufen: Ein Geisterfahrer, der die Spur wechselt, bleibt immer noch ein Geisterfahrer.

Zeit für die Wähler in Bayern, den Geisterfahrer aus dem Verkehr zu ziehen. Zeit für Grenzschutz statt "Spurwechsel". Zeit für die #AfD.

Einwanderungsgesetz: Irgendwie auf irgendwas geeinigt – der große Bluff mit der Arbeitsmigration (faz.net)

Zuwanderungsgesetz SPD setzt mehr Spurwechsel für abgelehnte Asylbewerber durch (welt.de)

Spurwechsel schreibt:

Spurwechsel ist die Immigration in die Sozialsysteme auf Umwegen, ich kenne Fälle, da nehmen Migranten zuerst einen Job, holen dann Frau und Familie nach, wenn der Nachwuchs kommt, wird gekündigt und man lebt von der Sozialhilfe. Gewinne macht der Unternehmer und die Bürger und Steuerzahler haften für die Risiken.

Es wird nur versucht billige Arbeitskräfte zu bekommen. Gegen Arbeitslose wird gewettert und auf anerkannte Asylanten wird nicht zurückgegriffen. Zur Erdbeer- und Spargelernte kommen immer weniger Osteuropäer, aber Flüchtlinge werden nicht als Erntehelfer eingesetzt, weil sie den Job nicht machen wollen. Es gibt ein rechtliches Problem, siehe Kommentar von Ex-Minister Rupert Scholz in der Bild, Spurwechsel widerspricht der Gesetzgebung, deshalb muss dagegen geklagt werden.

Robert schreibt:

Was mich erschüttert ist, das eine Wahlprognose für die Landtagswahl für Hessen androht, das die verfassungsfeindlichen Grünen angeblich auf 18%! kommen sollen. Ich frage mich echt, wie verblendet kann man nur sein!

Jens schreibt:

Ich bin der Ansicht, dass mit diesen Umfrageergebnissen der Wahlbetrug zu Gunsten der Grünen vorbereitet wird – anders kann ich es mir nicht erklären.

Prof. Dr. Jörg Meuthen: Wie rot-grüne Öko-Terroristen im Hambacher Forst wüten

Prof. Dr. Jörg Meuthen (AfD schreibt:

tausend_polizistenGedanken von Gabi, Anwohnerin am Hambacher Forst: Ich hätte gerne tausend weitere Polizisten gehabt, die Euch weggejagt hätten, damit wir wieder in Ruhe leben können.

Lesen Sie anbei den erschütternden Erfahrungsbericht, was im Hambacher Forst WIRKLICH passiert – linksgrüne Öko-"Aktivisten", die Polizisten mit Molotow-Cocktails, Steinen und Fäkalien angreifen. Wo sind die Sondersendungen hierzu? Und was wäre wohl in diesem Land los, gerierten sich Mitglieder der AfDi auch nur im Entferntesten wie diese kriminellen Öko-Horden im Hambacher Forst?

Während unserer regelmäßigen Berichterstattung aus dem Hambacher Forst gibt es nicht wenige, die behaupten, Angriffe mit Fäkalien oder Molotowcocktails auf die Kollegen hätte es nie gegeben. Darüber würde nirgends berichtet. Doch auch wenn diese Menschen lieber ihren Scheuklappen folgen, haben wir regelmäßig erzählt, was wir von den Kollegen dort berichtet bekamen (http://p-m.blue/hambi). Und nun lassen wir eine Anwohnerin zu Wort kommen, die fassungslos Augenzeugin dieser Angriffe wurde:

Liebes polizistmensch.de-Team,

danke, dass Sie mich zu Wort kommen lassen. Zuerst einmal möchte ich auf meine Person eingehen. Ich bin eine Ehefrau und Mutter, die schon Jahre hier in der Nähe des Hambacher Forstes lebt und eigentlich einmal dieses Leben hier sehr geschätzt hat.

Am Anfang hatte ich sehr viel Verständnis für die Menschen, die sich gegen RWE-AG (bis 1990 Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk AG) aufgelehnt haben und diesem Konzern den Kampf angesagt haben. Den Kampf um die Umwelt. Ich hatte Respekt und war Stolz auf diese Menschen. Doch mittlerweile muss ich sagen, dass ich diesen verloren habe.

Ich habe hier in den letzten Jahren viel erlebt und vieles macht mich nur noch fassungslos. Seit über sechs Jahren tobt nun im Grunde der Kampf um den Hambacher Forst. Junge Menschen haben sich unbefugt dort Baumhäuser gebaut und jeder der nicht erwünscht ist, wurde bereits schon früher mit Fäkalien beworfen.

Seit Mitte August ist es jedoch wirklich extrem geworden. Ich war mit meiner Tochter unterwegs und wollte einfach nur eine Runde drehen. Als ich am Hambi (wie wir ihn nennen) ankamen, kam uns ein Polizist entgegen gerannt und meinte es sei hier zu gefährlich, ich solle bitte umdrehen. Ich dachte erst: "Spinnt der?"… Doch da flog er raus, aus dem Wald, ein Molotowcocktail und dies gezielt auf die Polizisten. Auch Steine wurden auf die Beamten geworfen.

Jeder der leugnet, dass es diese Angriffe gab, sollte sich schämen. Auch ein Rettungswagen wurde angegriffen, Steine flogen, die Windschutzscheibe ging zu Bruch. Dies waren nicht die einzigen Angriffe. Es gibt sie immer häufiger und viele Polizisten und RWE-Mitarbeiter wurden verletzt. Was jedoch immer schlimmer wird, sind die Krawalltouristen. Es werden immer mehr. Diese sind definitiv nicht an unserer Umwelt interessiert, sondern wollen nur Krawall machen. Überall hinterlassen die ihren Müll!

Ich glaube, dass es keinem mehr dort um die Umwelt oder um den Wald geht. Ich war die letzten Tage immer wieder im Wald oder in der Nähe, weil ich mir einfach ein weiteres Bild machen wollte. Angebliche Umweltschützer trampeln zu hunderten oder noch mehr durch diesen Forst, schreien und singen. Tiere werden verschreckt, wenn diese nicht mittlerweile das Weite gesucht haben.

Das soll Umweltschutz sein? Ihr kommt aus anderen Bundesländern oder sogar aus dem Ausland mit teilweise den dicksten Fahrzeugen und protestiert für Umweltschutz? Sorry, aber seid Ihr bekloppt? Wenn Ihr mit dem Fahrrad kommt, dann Respekt, aber alles andere ist Doppelmoral vom Feinsten.

Auch bin ich fassungslos darüber wie ihr den Tod des Bloggers [der aus 15 Meter Höhe von einer Hängebrücke stürzte] für euch instrumentalisiert. Ihr beschimpft die Polizisten als Mörder. Aber entschuldigt bitte, diese haben weder die Baumhäuser gebaut noch haben diese Beamten den jungen Mann da hoch gezwungen. Ihr habt diese Häuser gebaut und Ihr seid verantwortlich für die Sicherheit. Kein anderer.

Des Weiteren äußern sich im Netz Menschen, die keine Ahnung haben, die unseren Hambi nur von Bildern kennen. Sie kommen in Scharen und wollen in den Forst. Sie Missachten Anweisungen der Polizei und wundern sich dann wenn diese durchgreifen? Überall sonst greifen Sie eurer Meinung nach nicht hart genug durch und hier dann plötzlich doch? Wieder diese Doppelmoral.

Ihr drängt im Wald Beamte in die Enge, schmeißt Stöcke nach ihnen und wundert euch wenn die sich wehren? Ganz ehrlich, ich hätte noch gerne tausend weitere Polizisten gehabt, die Euch aus dem Forst gejagt hätten. Wisst Ihr, dass RWE über 10 Millionen Bäume gepflanzt hat? Wisst Ihr, was sie die letzten dreißig Jahre hier geschaffen haben? Die Sophienhöhe, so wunderschön. Naturschutzgebiete, einfach nur traumhaft. Dies seht Ihr nicht oder wollt es nicht sehen.

Natürlich ist es nicht gut was hier passiert, vor allem nicht für Braunkohle. Aber wir brauchen sie noch. Ich habe Beamte gesehen mit der sprichwörtlichen Scheiße auf der Uniform. Einem überreichte ich mein Wasser. Er lächelte und sagte einfach nur "Danke". Es baute sich ein kleines Gespräch auf, sehr nett und voller Respekt. Mir tat er nur noch leid. Doch er winkte ab und meinte: "Die Uniform lässt sich waschen". Doch dies haben diese Menschen [Polizisten] einfach nicht verdient. Es ist entwürdigend und unmenschlich.

Zum Abschluss sagte ich zu ihm : "Guter Mann, ich hoffe wir sehen uns so bald nicht wieder". Er schaute mich verdutzt an. Ich wünschte ihm und all seinen Kollegen einfach, dass dies alles bald vorbei ist und sie alle wohlbehalten zu ihren Familien zurückkehren können. Da lächelte er erneut und wünschte mir einen schönen Tag. Diese Beamten dort im Einsatz machen lediglich ihre Arbeit und haben unseren Respekt verdient und dürfen nicht angegriffen werden!

Ich möchte nur noch, dass Ihr [die rot-grünen Krawallos] endlich abhaut und wir wieder in Ruhe leben können. In den letzten Tagen hab ich immer wieder zu meinem Mann gesagt: "Schatz, lass uns die Kettensäge holen und wir machen dem allem ein Ende". Er hat gelacht und gemeint: "Bin dabei, wann geht’s los?" Zum Abschluss möchte ich noch meine Worte an die eingesetzten Polizisten richten:

Ich bin überaus dankbar dafür, dass Ihr hier alle für unsere Sicherheit sorgt. Gebt bitte nichts auf die, die nur gegen euch stänkern. Es gibt sehr, sehr viele Menschen, die hinter euch stehen. Aber ich würde mich auch gerne vor euch stellen, um euch zu zeigen, dass wir mehr sind. Mehr sind, die euch und eure Arbeit schätzen.

Liebe Grüße von Gabi

Die Autorin ist uns namentlich bekannt. Ihre Zeilen geben ihre persönliche Meinung wieder.

Wien: 8 Iraker vergewaltigten Deutsche (28) – Berufungen abgewiesen: 90 Jahre Haft bestätigt

Caladenia_flavaBy Gnangarra – Schlüsselblume – CC BY 2.5

Im Fall einer Gruppenvergewaltigung – eine junge Deutsche war in der Silvesternacht 2015 von der Wiener City in eine Wohnung in der Leopoldstadt verschleppt und dort von acht Irakern missbraucht worden – bleibt es bei den vom Erstgericht verhängten langjährigen Haftstrafen. Ein Berufungssenat des Wiener Oberlandesgerichts hat am Donnerstag alle Strafberufungen der Angeklagten zurückgewiesen.

Das Landesgericht für Strafsachen hatte Anfang März 2017 über die aus dem Irak stammenden Männer insgesamt 90 Jahre Haft verhängt. Der Rädelsführer der Gruppe und ein Täter, der sich zweimal an der 28-Jährigen vergangen hatte, fassten je 13 Jahre aus. Einmal wurden zwölf Jahre, dreimal elf und jeweils einmal zehn und neun Jahre Haft ausgesprochen. >>> weiterlesen

Siehe auch:

Kopenhagen: Bars und Restaurants von islamischer Scharia-Polizei erpresst

Video: Dr. Alice Weidel (AfD): Islamischer "Friedensrichter" ordnet Ehrenmord an! (02:40)

Elmar Hörig: Der osmanische Proktologe hat uns gezeigt, wo der Hammer hängt!

Video: Martin Sellner (IB): Umsturz mit dem Luftgewehr? Was steckt hinter "Revolution Chemnitz" (14:20)

Video: Beatrix von Storch (AfD): „Es kommt jetzt offiziell zur vollständigen Vermischung von Migration und Asyl.“ (08:40)

Video: Nicolaus Fest: Der Global Migration Compact und das Ende Europas (04:28)

Video: Erst Kauder, dann Merkel? – Protest in Rostock: Die Woche COMPACT (21:43)

Der UN-Migrationspakt. Ein Experiment riskiert den sozialen Frieden

Prof. Rupert Scholz: Der Fall Sami A. ist ein „Desaster für den Rechtsstaat“

7 Sept


Video: Verfassungsrechtler Rupert Scholz: "Es gab erhebliche Rechtsverstöße durch die Bundesregierung" (01:57)

Staatsrechtler Rupert Scholz fordert eine Anpassung des Asylrechts an geltendes Deutsches Recht. „Wir brauchen klare Rechtsmaßstäbe“ – Staatsrechtler Rupert Scholz fordert eine Anpassung des Asylrechts an geltendes Deutsches Recht und Zurückweisungen an den Grenzen: Was seit „Herbst 2015 geschehen ist, war verfassungswidrig“, konstatiert er.

In seinem epischen Zwei-Minuten-Interview vom November 2015 (!) brachte es der ehemalige Verteidigungsminister und immer noch führende Staatsrechtler Deutschlands, Rupert Scholz, 81, bereits mit aller Klarheit auf den Punkt: Durch den Import von Millionen Illegaler aus allen archaischen Kulturen der Welt wurden alle relevanten Asyl-, Einreise- und Aufenthaltsgesetze Deutschlands gebrochen – sowie das Grundgesetz.

Bei der Flutung Deutschlands mit „Geflüchteten“ missachtete die Bundesregierung das Abkommen von Dublin (III), den Vertrag von Schengen, das Asylverfahrensgesetz und insbesondere den Artikel 16 Grundgesetz – ein so genanntes Individualrecht. Nach seiner Ansicht erfolgte daher so gut wie keine einzige „Asyl-Einreise“ auf verfassungskonformen Weg. Die multiplen Rechtsverstöße der Bundesregierung liegen nach Ansicht von Rupert Scholz „auf der Hand“.

In einem Interview mit der „Bild“ am Sonntag bekräftigt Rupert Scholz, der seit 35 Jahren auch in führenden Positionen CDU-Mitglied tätig war, sein Diktum [seine Aussage], dass nach geltendem Staatsrecht kein einziger so genannter „Asylbewerber“ einen rechtlichen Anspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland habe. Alles andere wäre ein verfassungswidrige Auslegung der geltenden deutschen Rechtsnormen.

Scholz: Kein Anspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland

Die „angeblich rechtswidrige“ Abschiebung des Gefährders Sami Al-Mujtaba nach Tunesien (PI-NEWS berichtete vielfach über den bislang mit einigen 100.000 Euro vom Steuerzahler subventionierten Hassprediger, Bin-Laden-Leibwächter, Koran-Gelehrten und Bochumer 9/11-Massenmord-Mithelfer) sorgt weiter für Diskussionen – auch die höchst abstrusen Reaktionen auf die Gerichtsentscheidung wird heftig kritisiert. Staatsrechtler Rupert Scholz (CDU) fordert im aktuellen BZ-Interview nun noch einmal eine Anpassung des Asylrechts an geltendes Recht und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen.

Frage: Herr Professor Scholz, Sie fordern eine Verfassungsänderung beim Asylrecht. Warum?

Rupert Scholz: „Das deutsche Asylrecht ist in der Krise. Laut Grundgesetz haben Personen, die aus einem sicheren Drittstaat kommen, überhaupt keinen Anspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland. Was im Herbst 2015 geschehen ist, war verfassungswidrig. Seitdem sind 1,5 Millionen Menschen nach Deutschland gekommen. Jeden Monat kommen im Schnitt 10.000 hinzu.“

Frage: Kommen die Gerichte hinterher?

Scholz: „Unsere Verwaltungsgerichte stehen vor dem Kollaps. Schon heute sind bis zu 400.000 Verfahren anhängig. Um die abzuarbeiten, braucht es zehn Jahre. So geht es nicht weiter. Das ist nicht zu bewältigen, auch nicht mit Blick auf den Sozialstaat und die Integration.

Wer heute in Deutschland einen Asylantrag stellt und abgewiesen wird, klagt in der Regel sofort. Die Prozesse ziehen sich über Jahre hin. Hinterher steht man vor der Frage, ob man jemanden nach so langer Zeit noch abschieben kann. Deshalb sollten wir das Asylrecht von einem subjektiv einklagbaren Recht in ein objektiv-rechtliches umwandeln – „nach Maßgabe der Gesetze“. So wie es auch die meisten EU-Staaten handhaben.“

Frage: Was heißt das?

Scholz: „Jeder einzelne Fall würde weiterhin geprüft. Aber der Gesetzgeber hätte mehr Möglichkeiten der Beschränkung und zur Ausgestaltung des Verfahrens. So wie die Niederländer. Die haben ein kurzes konzentriertes Beschwerdeverfahren ohne Gerichtsverfahren. Die Fälle sind in wenigen Wochen entschieden. Dann kann man direkt in die Abschiebung gehen.“

Frage: Könnte man damit auch Gefährdern wie Sami A. beikommen?

Scholz: „Der Fall Sami A. ist ein Desaster für das Vertrauen in unseren Rechtsstaat, der die Sicherheit der Bürger garantieren soll. Tatsächlich könnte man etwas tun. In ein Asylrecht „nach Maßgabe der Gesetze“ könnte man zum Beispiel reinschreiben: Wer eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, wird sofort abgeschoben. Die Franzosen machen das so.“

„Eindeutige Rechtslage“

Frage: Die Franzosen weisen auch an ihren Grenzen zurück. Warum sagen so viele Juristen, dass das an deutschen Grenzen nicht geht?

Scholz: „Es würde auch an den deutschen Grenzen gehen. Deshalb habe ich den Streit zwischen Horst Seehofer und Angela Merkel nicht verstanden. Natürlich haben wir das Recht, jeden zu kontrollieren und zu prüfen, ob er ein Einreiserecht hat. Und wenn jemand aus einem sicheren Drittstaat kommt und Asyl begehrt, kann er sofort zurückgeschickt werden. Das ist eindeutige Rechtslage. Andere EU-Staaten machen das so. Die Dänen schicken jeden zurück, der aus Deutschland kommt. Auch die Schweden weisen inzwischen zurück.“

Frage: Man kann aber doch nicht alles auf die EU-Grenzstaaten abladen!

Scholz: „Wenn das nicht geschieht, dann aus Solidarität. Aber es gibt aktuell keine Rechtsgrundlage für die Verteilung von Flüchtlingen in der EU. Um sie zu schaffen, bräuchte es einen einstimmigen Beschluss. Ich denke nicht, dass Ungarn, Polen, Tschechien zustimmen werden. Diese viel beschworene europäische Lösung ist eine politische Floskel.“

Frage: Aber wie könnte man die Staaten in Südeuropa entlasten?

Scholz: „Es geht zunächst um den Ausbau von Frontex zur Sicherung der Außengrenzen. Diese Grenzsicherung sollte – über eine entsprechende Ergänzung – im EU-Vertragswerk um eine gemeinsames europäisches Asylverfahren schon an der Außengrenze ergänzt werden.“

Frage: Aktuell wird diskutiert, abgelehnten Asylbewerber, die integriert sind und einen Job haben, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen. Was halten Sie von diesem so genannten „Spurwechsel“?

Scholz: „Einwanderung und Asylrecht muss man strikt auseinanderhalten. Ein solcher Spurwechsel würde alles durcheinander werfen und neue Unsicherheiten und Ungerechtigkeiten schaffen. Der eine Meister will den Mitarbeiter behalten, der andere nicht … Das kann nicht nach Gusto laufen, wir brauchen klare Rechtsmaßstäbe. Nur über ein Einwanderungsgesetz kann zuverlässig geregelt werden, wo wir Bedarf und wo wir keinen Bedarf für bestimmte Arbeitskräfte haben. Dann kann man fragen, ob ein Bewerber die Maßgaben erfüllt und bleiben kann.“ [1]

[1] Dann sollten wir aber nicht denselben Fehler machen, wie bei der türkischen Zuwanderung, indem man die Familien nachholt, die dann in Deutschland bleiben und jahrzehntelang Sozialleistungen fordern. Die Aufenthaltsgenehmigung sollte nur so lange erteilt werden, wie der Migrant einer Arbeit nachgeht, seinen Lebensunterhalt selber bestreitet, dem Staat nicht auf der Tasche liegt, weder kriminell wird oder sich radikalen religiösen Gruppen anschließt.

Dies sollte für alle Migranten gelten, auch für die, die schon länger hier leben. Wer keine Arbeit hat, wer nicht bereit ist, sich zu integrieren, wer nicht in der Lage ist, seine Kinder anständig zu erziehen, sollte umgehend ausgewiesen werden. Moscheen und Islamverbände sollten nicht mehr finanziell unterstützt werden.

Vor allem sollten die Moscheen und Koranschulen überwacht werden und alle Hassprediger sofort ausgewiesen werden, was wohl auf die Mehrheit der Moscheen und Koranschulen zutrifft. Der islamische Religionsunterricht an den Schulen sollte sofort eingestellt werden, weil er die muslimischen Schüler radikalisiert und zum Hass gegen Andersgläubige aufruft. Nicht selten haben sich etliche dieser Schüler der ISIS angeschlossen und sind zum Töten nach Syrien oder in den Irak gegangen.

Frage: Was sagen Sie zur aktuellen Wehrpflicht-Debatte?

Scholz: Die Aussetzung der Wehrpflicht war überstürzt. Sie hat wesentlich dazu geführt, dass die Bundeswehr heute nicht nur materiell, sondern auch personell nicht funktionstüchtig ist. Deshalb bin ich froh, dass das Thema durch den Vorstoß der CDU-Generalsekretärin Kramp-Karrenbauer wieder ins Blickfeld gerückt ist. Mein Vorschlag wäre, eine Übergangsregelung zu schaffen. Man könnte beispielsweise die Musterung wieder einführen und für denjenigen, die erfolgreich bestehen, Anreize schaffen, den Dienst aufzunehmen.

Frage: Laut Gallup-Umfrage sind nur noch 18 Prozent der Deutschen bereit, ihr Land zu verteidigen. Zweitletzter Platz in Europa … Warum ist das so?

Scholz: Das Ende des Kalten Kriegs hat zu dem Irrglauben geführt, der ewige Friede sei ausgebrochen. Es wurde von heute auf morgen so getan, als wäre Verteidigung ein Ding von gestern. Das hat zu einem Unverständnis für eine vernünftige Sicherheitsvorsorge geführt. Dabei muss jedes Land, das die Sicherheit seiner Bürger gewährleisten will, verteidigungsfähig sein. Dass wir es nicht sind, in mehrfacher Hinsicht, ist eine Katastrophe. Man sieht doch, wie unsicher die Weltlage ist. Einige regionale Konflikte sind uns verdammt nahe.

„AfD als Korrektiv“

Frage: Schleswig-Holsteins Regierungschef Daniel Günther (CDU) denkt laut über Koalitionen zwischen CDU und Linkspartei im Osten nach. Eine Option?

Scholz: Eine verheerende Aussage! Das wäre das Ende der CDU – die durch die Große Koalition schon weit nach links gerückt ist. Dass die AfD entstanden ist, hat viel damit zu tun, dass die Union das rechte konservative Bürgertum vernachlässigt hat. Ich halte mich da an Franz-Josef Strauß. Grundziel muss sein: keine Partei rechts von der Union.

Frage: Was tun gegen die AfD?

Scholz: „Die Auseinandersetzung wurde bislang völlig falsch geführt. Der Vorwurf des Rechtspopulismus ist kein Argument. Man muss in der Sache argumentieren. Und die Wählerbeschimpfung halte ich für undemokratisch und gefährlich. Dass die AfD so stark werden konnte, liegt auch daran, dass die Entscheidung von 2015 kein einziges Mal im Bundestag diskutiert wurde. Die AfD ist jetzt da. Insofern ist sie auch ein Korrektiv“.

Betroffenheitsmedien alarmiert: „Sieben rechtswidrige Abschiebungen“ seit 2017

Laut Katastrophenmeldungen der „Betroffenheitsmedien“ hätten deutsche Behörden im laufenden Jahr bereits fünf rechtswidrige „Asylbewerber rechtswidrig“ abgeschoben, inklusive Sami Al-Mujtaba und Nasibullah S., der bereits wieder auf Steuerkosten nach Germoney zurückgejettet wurde! Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Anfrage der bayerischen „Grünen-Bundestagsabgeordneten“ Margarete Bause hervor.

In allen Fällen seien „die erforderlichen Verwaltungsakte noch nicht vollziehbar“ gewesen, schreibt das Ministerium. Die Zahlen beziehen sich auf den Stand vom 8. August 2018. Seitdem gab es noch einen Abschiebeflug nach Afghanistan. Die „Häufung“ [der rechtswidrigen Abschiebungen] seit Jahresbeginn sei auffällig – für das Jahr 2017 seien zwei Fälle bekannt – PI-NEWS berichtete mehrfach über die tragischen „Einzelfälle“ der illegalen Rückführung Illegaler durch den deutschen Staat. [2]

[2] Und wie viele illegale und abgelehnte Asylbewerber hätten ausgewiesen werden müssen? Man spricht von 600.000! Stefan Schubert: 600.000 abgelehnte Asylbewerber wurden nicht abgeschoben

Die seit 2017 insgesamt „sieben Betroffenen“ wurden in ihre Herkunftsländer Nigeria, Afghanistan, Kosovo, Marokko, Simbabwe, China und Tunesien abgeschoben – alles sichere Herkunftsstaaten im Übrigen.

In fünf der sieben Fälle hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben „eine umgehende Rückholung“ betrieben – in drei dieser Fälle reisten die Betroffenen auch bereits wieder nach Deutschland ein. Die Bundesregierung nennt zwar keine weiteren Details zu den betroffenen Personen, ein Teil ist aber öffentlich bekannt.

Der zu Unrecht aus Neubrandenburg abgeschobene Afghane Nasibullah S. ist seit dem vergangenen Wochenende zurück in Deutschland und auch Haschmatullah F. wird sich im deutschen Sozialsystem nach seiner Re-Re-Migration für immer pudelwohl fühlen – Inschallah [so Allah es will]! Denn nach Maßgabe der Blutraute ist das Wichtigste: „Rückführung – Rückführung – und nochmals Rückführung“!

Die millionenfache rechtswidrige Einwanderung und Subventionierung illegaler Einwanderer in Höhe von derzeit 160-190 Milliarden Euro durch die deutschen Sozialsysteme wurde in den verlogenen „Mainstreammedien“ des Merkel-Einheitsregimes allerdings bislang noch nicht thematisiert.

Von Rupert Scholz könnte auch sein Namensvetter, der sogenannte „Vizekanzler“ (dieses Amt gibt es laut deutschem Grundgesetz gar nicht), Winkeladvokat, G-20-Mittäter, der jetzige Bundesfinanzminister „Olaf Scholz“, SPD, noch eine Menge juristisches Handwerkszeug lernen. [3]

[3] Schweden zerbricht gerade daran, dass viele Gelder für die Flüchtlingspolitik ausgegeben wurden. Dabei wurde vor allen bei der schwedischen Bevölkerung Einsparungen vorgenommen und die innere Sicherheit dermaßen vernachlässigt, das die Migrantenkriminalität geradezu explodierte. Am Sonntag sind Reichstagswahlen und ich will hoffen, dass die Sozialdemokraten massiv verlieren, die Grünen aus dem Reichstag fliegen und die rechtspopulistischen Schwedendemokraten die Wahl gewinnen.

Hätte man das nicht alles schon vorher wissen können. Aber die Schweden sind leider genau so blöde wie die Deutschen, sie nehmen die Warnungen der Rechtspopulisten nicht ernst. Sie wollen sie nicht hören. Sie müssen das Elend erst selber am eigenen Leib erfahren, bevor sie ihr Gehirn einschalten. Dabei gab es bereits mindestens seit 10 Jahren Warnungen, wie vom norwegischen Blogger Fjordmann: Fordman: Schweden: Der Triumph des Kulturmarxismus

Zur Person: Prof. Dr. Rupert Scholz, deutscher Staatsrechtler

Professor Rupert Scholz (81, CDU) war deutscher Verteidigungsminister von 1988-89 und zuvor Justizsenator in Berlin. Heute praktiziert der renommierte Staatsrechtler in einer Kanzlei in Berlin.

Rupert Scholz folgte 1978 dem Ruf der LMU München [Ludwig-Maximilians-Universität] auf den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Verwaltungslehre und Finanzrecht. Mit Ablauf des Sommersemesters 2005 wurde der gebürtige Berliner emeritiert [altersbedingt freigestellt].

Von 1981 bis 1983 war er unter dem Regierenden Bürgermeister Richard von Weizsäcker Senator für Justiz, von 1982 bis 1988 unter Weizsäcker und dessen Nachfolger Eberhard Diepgen auch Senator für Bundesangelegenheiten des Landes Berlin. Am 18. Mai 1988 wurde er als Bundesminister der Verteidigung in das Kabinett von Bundeskanzler Helmut Kohl berufen.

• Siehe auch: Staatsrechtler Rupert Scholz (CDU) „Fall Sami A. ist ein Desaster für das Vertrauen in den Rechtsstaat“ (bild.de)

Die Anmerkungen in eckigen Klammern sind vom Admin.

Quelle: Prof. Rupert Scholz: Der Fall Sami A. ist ein „Desaster für den Rechtsstaat“

Noch ein klein wenig OT:

Video: Dresden: Allahu-Akbar-Afghane bedroht Passanten mit 25 Zentimeter langem Messer (00:49)


Video: Dresden: Allahu-Akbar-Afghane bedroht Passanten mit 25 Zentimeter langem Messer (00:49)

Die Armleuchter von Youtube haben das Video offensichtlich wieder gelöscht. Was nicht in ihre politisch korrekte Scheiße passt, wird gelöscht.

Masseneinwanderung ist Messereinwanderung – im Stadtzentrum von Dresden bedrohte ein 23-jähriger Afghane am Donnerstagvormittag mehrere Passanten mit einem 25 cm langen Schlachtermesser. Daraufhin wurden zahlreiche Einsatzkräfte, darunter auch Interventionskräfte (Sicherheitskräfte, Eingreiftruppe, Spezialeinheit) in Schutzmontur, in Richtung Prager Straße mobilisiert.

Der afghanische „Schutzbedürftige“ wurde gegen 10.35 Uhr von den Beamten vor Ort an der Sprachschule gefasst und in Gewahrsam genommen – sein Schlachtermesser wurde sichergestellt. Die Personalien des „Mannes“ wurden aufgenommen, er werde nun „befragt“, teilte eine Polizeisprecherin mit. >>> weiterlesen

Bundesweites Buchhändlerkartell boykottiert Spiegel-Bestseller "Die Destabilisierung Deutschlands" von Stefan Schubert

Schubert_Boykott-Die-Destabilisierung-DeutschlandsSeiteneinsteiger auf Platz 20 in die Spiegel-Bestsellerliste: "Die Destabilisierung Deutschlands" aus dem KOPP Verlag.

Schon im letzten Jahr haben wir die breit angelegte Medienzensur des Buches „Kontrollverlust“ von Silberjunge Thorsten Schulte, welches wenige Wochen vor der Bundestagswahl erschienen und mit der selbsternannten politischen Machtelite um Merkel und Schulz hart ins Gericht gegangen ist, von Beginn an journalistisch begleitet.

Denselben Leidensweg muss gerade der neue Enthüllungsbestseller „Die Destabilisierung Deutschlands“ von Ex-Polizist und Spiegel-Bestsellerautor Stefan Schubert bestreiten. Im letzten Kapitel des Buches, welches sich ausführlich mit dem Moslem-Terroristen Anis Amri beschäftigt und mit Insiderinformationen aus hochrangigen Ermittlerkreisen den Grund seiner Nichtfestnahme belegt, birgt einen staatspolitischen Skandal erster Güte. >>> weiterlesen

Siehe auch:

Video: Prof. Dr. Jörg Meuthen lässt Katrin Göring-Eckardt verstummen! (22:27)

Die Mutter aller Probleme ist die Migration. Und Seehofer der Vater aller Merkel-Sorgen

Merkel und Seibert sprechen nicht mehr von "Hetzjagden" auf Menschen – Wie kommt’s?

Prof. Werner Patzelt: „Frau Bundeskanzler, bitte belegen Sie Ihre Behauptungen, dass es in Chemnitz „Hetzjagden“ und „Zusammenrottungen“ gegeben hat“

Fake News bei Anne Will und niemand hat’s bemerkt: Serdar Somuncu: “NPD hatte im Saarland 7,2% bei der letzten Bundestagswahl”

Spiel nicht mit den Schmuddelkindern – Inge Steinmetz: Offener Brief an Frau Dunja Hayali

Video: Leif-Erik Holm (AfD): Hat es in Chemnitz „Hetzjagden“ und „Zusammenrottungen“ gegeben, wie Merkel und Seibert behaupten? (04:50)

Video: Tim Heilig: Wie Deutschland immer weniger deutsch wird (04:43)

30 Mai


Video: Tim Heilig : Wie Deutschland immer weniger deutsch wird (04:43)

Internet-Star Tim Heilig wirkt auf den ersten Blick wie ein Emo-Modeopfer [Emo: Jugendkultur] und linker Spinner, haut aber Videos raus, die sogar Weidel, Gauland und Curio alle Ehre machen würden. Er schockiert und vergrätzt damit hunderttausende seiner linksdrehenden Follower. Respekt! Das Video gibt es auch auf vimeo.com oder bei vk.com Nur für den Fall, dass youtube das Video löscht.

Video: AfD-Demonstration in Berlin – Zukunft Deutschland: Der Erfolg von Berlin (41:21)

Die linke Szene hatte bundesweit getrommelt, um „den AfD-Großaufmarsch am 27. Mai in Berlin“ zu „verhindern“, und die Party- und Drogenszene war sich sicher: sie würde die AfD „wegbassen“. Damit waren Blockaden sowie die akustische Übertönung der AfD gemeint. Beides wurde durchaus auch versucht, blieb aber wirkungslos angesichts der starken Präsenz von rund 10.000 AfD-Anhängern auf den Straßen Berlin an diesem Sonntag.

„Danke Polizei“ lautete am Schluss der Versammlung eine der Losungen der freiheitlichen Versammlungsteilnehmer. Zurecht, denn die aus anderen Bundesländern verstärkte Berliner Polizei machte am 27. Mai ihrer Aufgabe als Ordnungshüter alle Ehre.

Ganz zum Schluss scheiterte auch noch der Versuch eines linken Aktivisten, die Lautsprecheranlage der AfD zu beschädigen. Der junge Mann erklomm zu diesem Zweck einen hohen Mast, an dessen oberem Ende Lautsprecher angebracht waren, die er aber nicht ausschalten konnte. Unverrichteter Dinge musste er auf den harten Boden der Tatsachen zurückklettern, wo ihn die Polizei in Empfang nahm. Manche wollen die Wahrheit eben nicht hören.

Sehen Sie in diesem Video eine umfassende Dokumentation des Demo-Geschehens am 27. Mai sowie die wichtigsten Passagen aus den Reden von Christoph Berndt („Zukunft Heimat“), Marie Thérèse Kaiser („Merkel muss weg“), Andreas Kalbitz, Beatrix von Storch, Prof. Dr. Jörg Meuthen, Georg Pazderski, Albrecht Glaser und Dr. Alexander Gauland.


Video: AfD-Demonstration in Berlin – Zukunft Deutschland: Der Erfolg von Berlin (41:21)

Bankrotterklärung der Staatsführung: Hunderttausendfacher Rechtsbruch im BAMF bestätigt: Die Verantwortlichen sitzen auf der Regierungsbank

Asylberechtigung für Syrer, normalerweise unter 1 Prozent – in Niedersachsen 31,5 %, in Rheinland-Pfalz, 33,2 %, in Bremen 52,2 %!

Hier geht es zweifellos um eine Bankrotterklärung der Staatsführung selbst, nicht nur um ein Behördenversagen. Die dafür verantwortlich und nach wie vor im Amt befindliche Regierung der Bundesrepublik Deutschland muss Konsequenzen ziehen. Angemessen wäre zurücktreten.

Sortiert sieht das am Beispiel syrischer Antragsteller im ersten Halbjahr 2017 folgendermaßen aus (Vorab erwähnt werden muss hier, dass die tatsächliche Asylberechtigung fast durchgängig unter ein Prozent liegt. Wir sprechen hier also lediglich über Anerkennungen nach § 3 I AsylG bzw. über subsidiären Schutz gemäß §4 I AsylG.):

Nach § 3 I AsylG sind die Anerkennungsquoten bestimmter Länder zunächst vergleichbar: Niedersachsen 31,5 %, Rheinland-Pfalz, 33,2 %, Sachsen 34, 6 %, Schleswig-Holstein 31,1 % und Baden-Württemberg mit 33,5 %. Dann kommen die Ausreißer mit Bremen 52,1 %, Mecklenburg-Vorpommern 42,1 %, Saarland 47,1 % und Sachsen-Anhalt mit 47,2 %.

Was Afghanen, Iraner, Iraker und Asylbewerber aus Eritrea anbelangt, erscheint es sogar völlig schleierhaft, wie es möglich sein konnte, dass in Bremen doppelte bzw. dreifach höherer Anerkennungsquoten in der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Linkspartei schon im Oktober 2017 dokumentiert vorlagen und dennoch keine massiven Irritationen auslösen konnten. >>> weiterlesen

Meine Meinung:

In den Behörden überall nur linke und grüne Deutschlandhasser?

Anschlag in Solingen: Fünf tote türkische Mädchen und Frauen – Jugendliche Mörder und ein V-Mann

Vor 25 Jahren begingen vier junge Neonazis in Solingen einen Brandanschlag, bei dem fünf Frauen und Mädchen starben. Stachelten staatlich bezahlte Informanten die Täter an?

Den ganzen Tag werden wir in den Medien mit der Nachricht berieselt, dass am 29. Mai 1993 in Solingen, also vor 25 Jahren, ein Haus angezündet wurde, in dem fünf türkische Mädchen und Frauen starben. Das ist zwar schlimm, aber für mich sind die Schuldigen nicht nur die Neonazis, die das Haus angezündet haben, sondern auch die Regierung, die Millionen Migranten nach Deutschland einwandern lies, ohne das deutsche Volk zu fragen.

Und jetzt lese ich in der "Zeit", dass die rechtsradikalen Brandstifter möglicherweise von einem V-Mann des Verfassungsschutzes zu der Tat angestiftet wurden. Das erinnert mich alles an die NSU-Morde, bei dem offensichtlich auch der Verfassungsschutz seine Hände im Spiel hatte und die Neonazis zu den Morden an neun Türken (ein Grieche) ermunterte. >>> weiterlesen

Randnotiz:

Bosnien: Die Zahl der ankommenden Flüchtlinge hat sich verzwölffacht (zeit.de)

Siehe auch:

Video: Neues Datenschutzgesetz: Alles nicht sooo wild, sagt der Berliner AfD-Anwalt Markus Roscher-Meinel (53:20)

Video: Antifa: Bezahlte Demonstranten, UNO: Migranten nach Europa – Die Woche COMPACT (19:48)

Video: Neues Datenschutzgesetz: Alles nicht sooo wild, sagt der Berliner AfD-Anwalt Markus Roscher-Meinel (53:20)

Michael Dunkel: der BaMF-Skandal – ein Versuch, den Staat zu zerstören

Video: Anne Will: Die Bremer Asyl-Affäre – Systemfehler oder Einzelfall? – mit Prof. Alexander Gauland (AfD) (60:52)

Erika Steinbach: „Claudia Roth sollte endlich eine Burka tragen!“

Italien: Umfrage sieht Mehrheit für Rechtsbündnis aus Lega (Matteo Salvini), Forta Italia (Forca Italia, Silvio Berlusconi), FdI (Fratelli d’Italia, Georgia, Meloni) und Ncl (Noi con l’Italia, Mitte-Rechts)

Video: Neues Datenschutzgesetz: Alles nicht sooo wild, sagt der Berliner AfD-Anwalt Markus Roscher-Meinel (53:20)

29 Mai

DeadleavesBy Thegreenj – Own work, CC BY-SA 3.0

Im Gespräch mit Oliver Flesch erklärt der Berliner Rechtsanwalt Markus Roscher-Meinel, inwieweit sich das neue EU-Datenschutzgesetz auf unsere Pressefreiheit auswirken wird. Er zeichnet düstere Zukunftsprognosen für unser Land: Wenn wir nicht erfolgreich gegenhalten, wird hier spätestens 2030 alles zusammenbrechen (Sozialsystem usw.). Dennoch ist und bleibt Roscher-Meinel voller Hoffnung, dass wir den Kampf am Ende gewinnen werden.

Markus Roscher-Meinel: „Ein Recht auf Asyl kann es nicht mehr geben“

Im ersten Teil des Videos geht es um die neue Datenschutzverordnung. Im zweiten Teil wird es dann politisch und der Rechtsanwalt stellt uns seine persönliche politische Ansicht dar, die mir sehr gefällt. Und ich stimme auch mit ihm überein, wenn er fordert, dass das Recht auf Asyl, aufgrund der katastrophalen Asylpolitik der Bundesregierung zumindest vorerst eingestellt und auf Grund der Bevölkerungsexplosion in Afrika vermutlich sogar ganz abgeschafft werden muss.

In Minute 24:18 sagt Anwalt, Markus Roscher-Meinel: „Wir sind nicht so stark, wie wir glauben. Wir sind auch anfällig (Zusammenbruch des Wirtschafts- und Finanzsystems, Zusammenbruch des Sozialleistungs- und Rentensystems). Aber wir müssen uns schützen. Und wir können nur dann anderen helfen, wenn wir uns selber auch schützen. Das heißt, Grenzen dicht machen. Wir brauchen ein vernünftiges und ordentliches Grenzregime (Grenzschutzsystem).

Das hört sich dann immer so schlimm an und sieht nach DDR aus. Aber es ist ja nicht so (wie in der DDR), dass wir Leute am weglaufen hindern, sondern es ist ja umgekehrt. Wir schützen unser Land vor denjenigen, die hier reinkommen. Wir möchten auch nicht alle davon abhalten, sondern wir möchten kontrollieren, wer hier reinkommt, ob er uns was bringt, ob er krank ist. Es kommen ja auch Leute, die Krankheiten haben.

Das, was Grundvoraussetzung ist, wenn Leute einwandern oder zuwandern, sie zu überprüfen, das gibt es ja alles gar nicht. Wir brauchen erst einmal vernünftige Grenzen. Das ist das erste. Und, wenn ich eine Sache noch sagen kann, ich glaube auch, dass das Asylrecht in Deutschland geändert werden muss. Ich glaube, dass das Grundgesetz geändert werden muss. Ein Recht auf Asyl kann es nicht mehr geben. Es kann nur noch eine Art Gnadenrecht sein, aber kein Grundrecht mehr. Das geht einfach nicht.“


Video: Neues Datenschutzgesetz: Alles nicht sooo wild, sagt ein Anwalt (53:20)

Quelle: Oliver Flesch im Gespräch mit RA Markus Roscher-Meinel

Noch ein klein wenig OT:

Video: Hyperion: Ich hasse die Linken (04:29)

Angeblich sollen ja Leute mit Migrationshintergrund eher links eingestellt sein, aber in diesem Video erkläre ich warum ich die Linken hasse. Das ist für mich echte Hassrede! Eine Rede über meinen Hass gegenüber der linken Ideologie. https://www.youtube.com/hyperionlebt


Video: Hyperion: Ich hasse die Linken (04:29)

Video: Berlin: Prof. Jörg Meuthens großartige Abschlußrede am Brandenburger Tor bei der AfD Großdemo am 27.05.18 (15:26)


Video: Berlin: Prof. Jörg Meuthens großartige Abschlußrede am Brandenburger Tor – AfD Großdemo 27.05.18 (15:26)

Siehe auch:

Michael Dunkel: der BaMF-Skandal – ein Versuch, den Staat zu zerstören

Video: Anne Will: Die Bremer Asyl-Affäre – Systemfehler oder Einzelfall? – mit Prof. Alexander Gauland (AfD) (60:52)

Erika Steinbach: „Claudia Roth sollte endlich eine Burka tragen!“

Italien: Umfrage sieht Mehrheit für Rechtsbündnis aus Lega, Forta Italia (Forca Italia, Silvio Berlusconi), FdI (Fratelli d’Italia, Georgia, Meloni) und Ncl (Noi con l’Italia, Mitte-Rechts)

Der „friedliche“ Islam!: Militante Muslime drohen Frau, die sich vom Islam losgesagt hatte, zum Islam zurück zu kehren, sonst werde sie getötet

Berlin: Gewalt im Nahverkehr – Schläge aus dem Nichts

Tommy Robinson in Leeds verhaftet – Ist dies sein Todesurtel?

Offener Brief eines sachkundigen Bürgers an CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer

28 Feb

andreas_scheuer

Dies ist ein etwas längerer offener Brief eines bayrischen Bürgers, ich vermute, eines Juristen, denn er geht am Ende des Artikels sehr gut und sehr ausführlich auf die Rechtslage zur Einwanderungspolitik ein. Dabei behandelt er viele wichtige Themen und beschreibt, welche Folgen sie für die deutsche Gesellschaft haben, wie sie Deutschland beeinflussen und verändern werden.

In seinem Artikel zieht es das Fazit, dass die illegale Einwanderung von Hunderttausenden Migranten zu fast 100 Prozent gegen das Gesetz verstieß. Er schreibt: „Es ist schlichtweg ein unbestrittener Teil der territorialen Souveränität eines Staates – folglich auch Deutschlands – den Zugang zu seinem Gebiet zu kontrollieren. Es ist Drittstaatsangehörigen, die keine Einreiseberechtigung aufweisen, an der Grenze die Einreise zu verweigern.”

Der offenen Brief ist sehr gut geschrieben, er spricht wichtige Punkte an, die vielen Wählern auf der Seele brennen. Aber warum der Briefschreiber den Brief ausgerechnet an Andreas Scheuer von der CSU schreibt, bleibt mir ein Rätsel. Die CSU ist Teil des Problems und nicht Teil der Lösung. Sie hat alle wesentlichen Entscheidungen Merkels mitgetragen.

Im Moment versucht die CSU, angesichts der kommenden Landtagswahlen am 14. Oktober 2018 zwar, sich patriotisch und deutschenfreundlich zu geben, aber bei mir hat die CSU längst alle Sympathien verloren, weil sie ihre Fahne stets in den aktuellen Wind hält und stramm dem Merkelkurs folgt

Das einzige, was die CSU wieder zur Besinnung bringen kann, ist eine erneute Klatsche bei der Landtagswahl am 14. Oktober, denn die Ursachen für die Wahlniederlage bei der Bundestagswahl hat sie offenbar immer noch nicht erkannt und macht weiter so wie immer. Versauen wir der CSU also ihr Oktoberfest.

Frankfurt am Main ist die erste deutsche Großstadt, in der die deutsche Bevölkerung mit 49% in der Minderzahl ist. Gesetzeswidrig wird "Flüchtlingsschutz" zu Einwanderungsrecht, ist der Kern des Schreibens eines sachkundigen Bürgers an CSU-Generalsekretär Scheuer, dem er offensichtlich eine andere Politik zutraut.

In einem ebenso sachkundigen wie sehr ausführlichem Brief zur illegalen Eínwanderung wendet sich ein Bürger stellvertretend für die ganze Union an den Generalsekretär der CSU. Wir dokumentieren das Schreiben.

Sehr geehrter Herr Scheuer,

anlässlich der zum Thema der (illegalen) Zuwanderung in die breite Öffentlichkeit durchgedrungenen Ergebnisse der sogenannten Sondierungsgespräche zwischen der CDU/CSU und der SPD sehe ich mich nunmehr gezwungen, mich mit den nachfolgenden Zeilen an Sie persönlich zu wenden. Ich bin in größter, ja sogar bedrückender Sorge um die weitere Zukunft dieses Landes. Ich verbinde mit diesem Anschreiben die – hoffentlich nicht naive – Hoffnung, dass Sie in den anstehenden Koalitionsgesprächen sowie in der darauf folgenden Legislaturperiode der neuen (alten) Bundesregierung als Generalsekretär der CSU Ihren politischen Einfluss geltend machen und ein „Weiter so“ der seit September 2015 andauernden und ohne Beteiligung des Bundestages erfolgten Migrationspolitik von Frau Dr. Merkel verhindern.

Wenn man allerdings die dankenswerterweise von Robin Alexander (Journalist „Die Welt“ d. Red.) öffentlich gemachten Abstimmungen der Koalitionsparteien zur Einwanderungspolitik sieht, in denen an der Öffentlichkeit vorbei nachträglich die Beschränkung auf Sachleistungen [für die Migranten] und die Residenzpflicht [bleiben in dem Ort, wo die Unterkunft ist] gestrichen wurde sowie weiterhin eine illegale Zuwanderung von über 200.000 Menschen pro Jahr – von einer Begrenzung ist mit keinem Wort die Rede – als unproblematisch angesehen wird, sehe ich keine Anzeichen eines entsprechenden politischen Willens der handelnden Personen.

Bei der stets die öffentliche Wahrnehmung dominierenden Diskussion um eine sog. Obergrenze handelt es sich um eine Scheindebatte, ohne dass die Bevölkerung davon zutreffend in Kenntnis gesetzt wird. Es gibt weder einen Anspruch auf Einwanderung noch – aufgrund der geographischen Lage Deutschlands – in ca. 98% der Fälle einen Anspruch auf Schutz als Flüchtling (eingehend unter B.). Es ist im Allgemeinen äußerst bedauerlich, in welcher Art und Weise das deutsche Volk – ja ich benutze diesen von Frau Dr. Merkel so gemiedenen Begriff – mit unvollständigen und teils auch unzutreffenden Informationen über den wahren Sachstand und vor allem auch die wahre Rechtslage in Deutschland getäuscht wird.

Ich erlaube mir nachfolgend Ihnen die bisherigen und auch zukünftigen Folgen der Migrationspolitik der Bundesregierung sowie die geltende Rechtslage aufzuzeigen, bei deren konsequenter und vor allem rechtsstaatlich gebotener Anwendung weiterer Schaden vom deutschen Volk und den zukünftigen Generationen abgewendet werden kann.

Ich sehe es schlichtweg als meine staatbürgerliche Pflicht an, Sie persönlich mit meinem Schreiben in die Pflicht zu nehmen, da trotz eines politisch verheerenden Ergebnisses bei der Bundestagswahl am 24.9.2017 – schlechtestes Wahlergebnis der CDU auf Bundesebene sei 1949 – Frau Dr. Merkel keinen Anlass sieht, eine Änderung ihrer eigenmächtigen und rechtsstaatlich letztendlich nicht vertretbaren Migrationspolitik vorzunehmen. Auch wenn die breite Öffentlichkeit aufgrund entsprechender medialer Berichterstattung sowie der Aussagen der Vertreter der Bundesregierung davon ausgeht, dass die sog. „Flüchtlingskrise“ beendet ist, wissen Sie genauso gut wie ich, dass dies nicht den Tatsachen entspricht.

Weiterhin überqueren im Durchschnitt ca. 15.000 Menschen monatlich die deutschen Staatsgrenzen, mit dem Ziel eines dauerhaften Aufenthalts in unserem Land, ohne dass dies durch das geltende Recht gedeckt wäre. Im Ergebnis kommt somit – bei realistischerweise unterstelltem Andauern dieses Zustands – jedes Jahr eine neue „Großstadt“ von illegalen Zuwanderern hinzu, was erhebliche Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland und für die Zukunft dieses Landes hat.

Man muss es als geradezu unglaublich und absurd bezeichnen, wenn der Bundesinnenmister nunmehr registrierte Asylanträge in einer Größenordnung von 186.000 im Jahr 2017 als Erfolg verkauft. Zum einen spiegeln diese Zahlen nicht die tatsächliche Sachlage wider, da sonstige, nicht registrierte illegale Einwanderung und der [vermutlich millionenfache] Familiennachzug per Visum überhaupt nicht eingerechnet werden. [Familiennachzug: Die Nebelkerzen der Großen Koalition – wie Deutschland in Wirklichkeit mit Migranten überflutet wird]

Zum anderen zeigt sich die Absurdität dieser Einschätzung vor dem Hintergrund, dass hinlänglich bekannt ist, dass die Bundesrepublik Deutschland und ihre Vollzugsbehörden bisher – aus welcher Motivation dies auch sein mag – vollständig dabei scheitern, die Antragssteller abgelehnter Anträge auch konsequent und damit gemäß der geltenden Rechtslage des Landes zu verweisen. Es wird nach dem Prinzip verfahren, wer einmal Deutschland erreicht hat, der kann bleiben. Die makabre Wahrheit in diesem Zusammenhang lautet wie folgt: Jeder kommt ohne Pass ins Land, jedoch scheitert die Ausreise dann am fehlenden Pass.

A. Tatsächliche Auswirkungen

Ich darf in einem ersten Schritt zusammenfassend und auszugsweise – aufgrund der täglich hinzukommenden Auswüchse der Masseneinwanderung ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die bisherigen Auswirkungen der Einwanderungspolitik der Bundesregierung veranschaulichen:

I. Arbeitsmarkt: Mit am dramatischsten zeigt sich die Fehleinschätzung der Bundesregierung bzw. Fehlerhaftigkeit des Zulassens einer Masseneinwanderung am Arbeitsmarkt. Deutschland ist ein hochtechnologisierter Wirtschaftsstandort, welcher – wenn überhaupt – eine Zuwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften benötigt. Diese haben und werden wir nicht durch Armutszuwanderung von „Flüchtlingen“ aus Ländern erhalten, in denen keine hinreichenden Qualifikationen in der Bevölkerung vorhanden sind, um einem Standort wie Deutschland weiterzuhelfen.

Ich möchte an dieser Stelle gar nicht auf die offensichtlich irreführenden Äußerungen führender Persönlichkeiten in Politik und Wirtschaft aus dem Jahr 2015 eingehen, als der deutschen Gesellschaft „syrische Ärzte“ und ein „Wirtschaftswunder 2.0“ versprochen wurden. Bekanntlich ist es vielmehr eine Tatsache, dass bereits nach Aussage von Frau Andrea Nahles als ehemalige Bundesarbeitsministerin nur ein Anteil von 10% überhaupt in den Arbeitsmarkt integrierbar ist. Von hochqualifizierten Tätigkeiten ist dabei nicht die Rede.

Nach aktuellen Berichten melden die deutschen Kommunen als „Leidtragende“ der Politik der Bundesregierung bereits jetzt einen Anteil von 600.000,00 ALG-II-Empfängern [Arbeitslosengeld II] bei den „Zugewanderten“ seit 2015. Allgemein hat bereits jetzt jeder zweite Arbeitslose in West-Deutschland einen Migrationshintergrund bzw. sind 26% der arbeitslosen Menschen ohne deutsche Staatangehörigkeit. Die Ausländer-Arbeitslosenquote ist überdies mit 13,6% mehr als dreimal so hoch wie die der deutschen Staatsbürger.

Bei den aktuell besonders beliebten Zuwanderungsländern wie Syrien, Eritrea und Afghanistan liegt die Erwerbslosenquote sogar bei 43%. Aufgrund des bekanntlich bei diesen Ländern weit verbreiteten Analphabetismus sind auch keine Verbesserungen in dieser Hinsicht zu erwarten. Es stellt sich schlicht und einfach die offensichtliche Frage, was diese Menschen gegenwärtig und zukünftig in Deutschland beitragen sollen? Diese Frage stellt sich insbesondere auch deshalb, weil aufgrund der hohen staatlichen Leistungen für diese Menschen keine Motivation besteht, einer regulären Tätigkeit nachzugehen, bei welcher sie aufgrund ihrer Qualifikation im Zweifel nicht mehr verdienen werden.

Kein anderes Land der Welt betreibt eine Einwanderungspolitik in der von Deutschland praktizierten Weise, im Rahmen welcher die Einwanderer nicht nach ihrer Integrationsfähigkeit und -willigkeit, nicht nach ihren beruflichen Qualifikationen und ebenso wenig nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes ausgesucht werden. Deutschland nimmt unter der Führung von Frau Dr. Merkel ohne Auswahl jede Person unter dem Vorwand des „Schutzbedürfnisses“ und ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse des eigenen Landens und ohne jede Integrationsprognose in unbeschränkter Zahl auf. Es handelt sich schlicht und einfach um eine von der Bundesregierung veranlasste Masseneinwanderung Drittstaatsangehöriger in den deutschen Sozialstaat.

II. Gesellschaft: Die von der Bundesregierung seit 2015 zugelassene Massenzuwanderung – ohne rechtliche Grundlage – hat bereits und wird zukünftig noch stärker dramatische Auswirkungen auf die deutsche Gesellschaft haben. Es können nicht massenhaft aus fremden Kulturkreisen Menschen einwandern, die mit unseren Wertvorstellungen und den Übereinkünften des Zusammenlebens nicht kompatibel sind, ohne dass es zu gravierenden Verwerfungen kommt bzw. weiterhin kommen wird.

Das hinlänglich bekannte Wort der „Parallelgesellschaften“ ist längst Realität in Deutschland. Insoweit möchte ich beispielhaft auf viele Großstädte in NRW und diverse Stadtteile in Berlin hinweisen – Tendenz deutschlandweit steigend. Die Stadt Frankfurt am Main ist überdies die erste deutsche Großstadt in der die deutsche Bevölkerung mit einem Anteil von 49% in der Minderheit ist. Vor allem die Menschen aus muslimischen Gesellschaften sind – wie sich auch in den Zeiten der Gastarbeiterzuwanderung gezeigt hat – weitestgehend nicht integrationsfähig oder häufig gar nicht integrationswillig.

Eine weitere Ausbreitung der dominanten muslimischen Kultur und Religion wird zu großen Problemen für die deutsche Gesellschaft führen. Ich möchte Sie an dieser Stelle gerne auf die Lektüre des Buches „Islamischer Faschismus“ von Hamed Abdel-Samad oder auch des Buches „Der islamische Kreuzzug“ von Samuel Schirmbeck verweisen. Ich darf insoweit überdies nur als pars pro toto [ein Teil steht für das Ganze] sowie als in beliebiger Zahl zu ergänzendes Beispiel auf die Massendemonstrationen in deutschen Städten für den türkischen „Präsidenten“ Erdogan verweisen, dessen Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit hinlänglich bekannt ist.

Ebenso soll Deutschland offensichtlich nunmehr mit der im islamischen Kulturkreis zulässigen Bigamie bzw. Polygamie [Vielehe] „bereichert“ werden. Unter dem Vorwand des Kindeswohls werden inzwischen im Rahmen des sog. Familiennachzugs per Visum vielfach „Zweitfrauen“ ins Land geholt und selbstverständlich vom deutschen Steuerzahler als Familienangehörige ausgehalten [finanziert], obwohl gem. § 1306 BGB eine Zweitehe nach deutschem Recht untersagt ist. [Nicht zu vergessen, die Kinderehen.]

Ebenso ist zu berücksichtigen, dass sich das Bildungsniveau in Deutschland dramatisch verschlechtert, wenn eine Zuwanderung in dem bisherigen Ausmaß fortgeführt wird. Es gibt bereits jetzt in vielen Kommunen verheerende Auswirkungen auf den Schulunterricht. In großer Zahl bestehen Schulklassen, in welchen deutsch „1. Fremdsprache“ ist.

In NRW hat überdies zum aktuellen Zeitpunkt jedes dritte Kindergartenkind – wie es im politisch korrekten Deutsch heißt – einen Migrationshintergrund. Aufgrund enormer sprachlicher Schwierigkeiten ist kein geordneter Ablauf mehr möglich. Schließlich hat die Bundesregierung auch die sich ergebende Wohnungsnot in Deutschland verheerender Weise unterschätzt oder gar ignoriert. Der dramatische Anstieg von Obdachlosen sei hier nur am Rande erwähnt.

Abschließend sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es nicht ausreicht mantraartig in Bezug auf Deutschland von einem Einwanderungsland zu sprechen. Ein „klassisches“ Einwanderungsland wie die USA, Kanada und Australien bestimmt und sucht sich aus, wer im Land leben darf. Deutschland lässt sich von den unter dem Deckmantel des „Asylrechts“ einreisenden Menschen diktieren, wer hier lebt.

Bekanntlich wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entgegen dem verliehenen Flüchtlingsstatus nach drei Jahren der Fortbestand der Schutzgründe nicht mehr überprüft. So wird gesetzeswidrig ein „Flüchtlingsschutz“ zu einem Einwanderungsrecht! Die vollständige Überforderung der deutschen Gesellschaft mit dieser Massenzuwanderung zeigen doch die Auswirkungen in diversen Kommunen, wie derzeit die aktuellen Entwicklungen in Cottbus und Freiberg sowie bereits zuvor in Salzgitter, Delmenhorst, Hof oder Bamberg in dramatischer Weise veranschaulichen.

III. Kriminalität: In Bezug auf den Aspekt der Kriminalität kann ich mich aufgrund deren Offensichtlichkeit am wohl Kürzesten fassen. Die täglichen (!) Meldungen zu schweren Körperverletzungen, Messerattacken, Vergewaltigungen, Raub- und Diebstahlsdelikten oder Morden, welche von den „Schutzsuchenden“ verübt werden, können (zumindest in Teilen) den Zeitungen in Deutschland entnommen werden, die sich nicht auf eigenwillige Entschuldigungen wie „regionale Bedeutung“ und „Hat es immer schon gegeben“ berufen. Besonders auffällig ist überdies die schier unfassbar große Zahl 17-jähriger unter den Straftätern, mit denen Deutschland nunmehr aus den Herkunftsländern gesegnet ist … [1]

[1] Kinder und Jugendliche erhalten in Deutschland eine besonders intensive Zuwendung und Betreuung und sie dürfen in der Regel ihre Familien nachholen. Warum schickt man sie nicht in die Heimat zurück, denn die meisten dieser Minderjährigen kommen, ums mitsamt der Großfamilie ins deutsche Sozialsystem einzutauchen. Sie lassen sich ihr Leben vom deutschen Steuerzahler finanzieren, während nicht wenige von ihnen, Deutschland, den Westen, das Christentum und die Demokratie abgrundtief hassen, sich immer stärker radikalisieren und den deutschen Staat bekämpfen. Nicht wenige von ihnen werden kriminell.

Die mir bisher einzig erkennbare Reaktion der Verantwortlichen in der Bundesregierung ist die stete Berufung auf „Einzelfälle“. Hier stellt sich mir die Frage, wie viele Jahre lang es noch täglich Einzelfälle benötigt, damit endlich (!) ein kultureller Zusammenhang erkannt bzw. verstanden wird und die zwingend notwendigen Konsequenzen gezogen werden.

Die seit 2015 in den einzelnen Bundesländern dramatisch angestiegenen Kriminalitätsraten von „Schutzsuchenden“ – soweit man sich traut, die Zahl separat auszuweisen – sprechen für sich. Die einschlägigen polizeilichen Kriminalitätsstatistiken sind öffentlich zugänglich, so dass ich mir insoweit eine detaillierte Darstellung ersparen möchte. Es erscheint für die politisch Verantwortlichen offenbar geradezu verführerisch zu sein, die insgesamt sinkenden Kriminalitätszahlen vorzuweisen, ohne die Bevölkerung darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um die Gesamtzahlen sämtlicher Straftaten handelt.

Maßgeblich sind jedoch die Zahlen der Straftaten von „Schutzsuchenden“, die in den zurückliegenden Jahren – bereits unter Nichtberücksichtigung von sowieso nicht verfolgten ausländerrechtlichen Delikten – enorm angestiegen sind. Beispielhaft darf ich Sie insoweit auf mein Wohnsitzland Bayern verweisen.

Überdies ist von besonderer Bedeutung, dass sich die Straftaten nicht nur gegen die deutsche Bevölkerung richten, sondern dass auch religiöse Konflikte aus den Herkunftsländern in unser Land importiert werden. Ebenso erschreckend ist die dramatische Zunahme des Antisemitismus, welcher „intetressanterweise“ aufgrund seiner nunmehrigen Herkunft aus muslimischen Kulturkreisen selbst in der Öffentlichkeit geduldet wird. [Wie es scheint, sind die etablierten Parteien längst auf den antisemitischen Zug aufgesprungen: SPD immer stärker antisemitisch – sucht sich ein neues Wahlvolk]

Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass diese Personen unter dem Vorwand des „Flüchtlingsschutzes“ unter enormem finanziellen Aufwand in Deutschland aufgenommen werden und man es der deutschen Bevölkerung, die diese Lasten aus Steuergeldern zu tragen hat, dann auf diese Weise „dankt“ [mit einer hohen Kriminalitätsrate und dem neuen muslimische Antisemitismus].

Der hohe Anteil an ausländischen Gefängnisinsassen spricht überdies Bände. Bereits im März 2016 – mithin ohne Berücksichtigung der Folgen der unkontrollierten Massenzuwanderung – waren dies bspw. in Baden- Württemberg über 46%. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die großen Probleme mit Gewaltkriminalität von „Eingewanderten“ aus vorherigen Jahrzehnten, denen in der jüngeren Vergangenheit großzügig deutsche Pässe ausgegeben wurden, dabei gar nicht eingerechnet werden. [Baden-Württemberg: Ausländeranteil bei Häftlingen klettert auf 46 Prozent]

IV. Terrorismus: In Bezug auf die gegenwärtige und zukünftige Terrorgefahr in Deutschland durch die Migrationspolitik der Bundesregierung kann ich mich aufgrund dramatischer Offensichtlichkeit ebenfalls kurzfassen. Über das furchtbare politische Totalversagen im Fall des „Flüchtlings“ Anis Amri brauche ich keine Worte mehr zu verlieren. Es sei an dieser Stelle nur ergänzend erwähnt, dass die Täter des brutalen Anschlags in Paris über Deutschland nach Frankreich als „Flüchtlinge“ eingereist sind und dass auch der Täter des im Frühjahr 2017 begangenen Anschlags in Manchester mit 22 Toten mehrfach über Deutschland (Düsseldorf, Frankfurt am Main) nach Großbritannien eingereist ist.

Man kann diese Sicherheitspolitik Deutschlands nur einen einzigen Offenbarungseid nennen. Zudem nehmen die sog. Salafisten zahlenmäßig und in ihrer Gewaltbereitschaft enorm zu. Auch hier zeigt sich wieder einmal die völlig falsch verstandene Toleranz des deutschen Staates. Alles ist bereichernd, Hauptsache bunt und multikulti. In diesem Bereich werden inzwischen Fakten geschaffen, mit unabsehbaren Folgen für unser Land.

Es passt ins Bild des vollständigen Versagens in Bezug auf die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in Deutschland – im Übrigen eine der primären staatlichen Aufgaben -, dass nunmehr veröffentlicht worden ist, dass die Bundesanwaltschaft mit geradezu absurder Begründung in 564 Fällen Ermittlungsverfahren gegen [afghanische] Terrorverdächtige eingestellt hat. Demnach handele sich um reine Auslandstaten, etwa im Dienst der radikalislamistischen Taliban, und deutsche Staatsschutzinteressen seien aus Sicht der Bundesanwaltschaft nicht beeinträchtigt gewesen, wie der Generalbundesanwalt Peter Frank erklärte.

Dass diese Personen selbstverständlich ebenso in der Lage sind, derartige Taten auch in Deutschland zu begehen, sollte ohne weitere Überlegungen eindeutig sein und hat sich bei vielen Terroranschlägen im europäischen Ausland in furchtbarer Weise als Realität erwiesen. Selbstverständlich werden auch Taliban- oder IS-Kämpfer, die beim Grenzübertritt angeben, in ihrem Herkunftsland wegen ihrer Verbrechen mit entsprechenden Strafen rechnen zu müssen, aus „humanitären Gründen“ aufgenommen. Frei nach dem Motto: Lasst uns allen Schutz gewähren, nur nicht dem deutschen Volk!

V. Gesundheit: Die Politik der offenen Grenzen wird gravierende Belastungen der Gesundheit der Bevölkerung haben. Von der Öffentlichkeit vollkommen unbemerkt ist durch den unkontrollierten Zuzug von Menschen aus Ländern, in welchen äußerst bedenkliche Hygienezustände herrschen, auch die Gefahr der Ver- und Ausbreitung von in Deutschland nicht (mehr) vorkommenden ansteckenden und vor allem hoch gefährlichem Krankheiten eingeführt worden. In der Schweiz sind bereits bei „Flüchtlingen“ multiresistente Tuberkulosekeime diagnostiziert worden, was zu einer Einrichtung eines europaweiten Warnsystems geführt hat.

Von Seiten der Bundesregierung und im Speziellen seitens des Bundesgesundheitsministeriums ist keine Verlautbarung zu diesem Thema erfolgt. Auch hier scheint bedauerlicherweise wieder einmal die Strategie verfolgt zu werden, dass man die deutsche Bevölkerung über die erheblichen Risiken der seit 2015 praktizierten Migrationspolitik schlichtweg uninformiert lässt; frei nach dem Motto des Bundesinnenministers „Diese Informationen könnten die Bevölkerung beunruhigen.“ Auszugsweise darf ich an dieser Stelle aus dem epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Instituts Nr. 43/2017 (S. 487 ff.) wie folgt zitieren:

„Mit dem Anstieg der Fallzahlen geht zugleich eine veränderte demografische Struktur der Erkrankten einher. Der Anteil an TB-Neuerkrankten [Tuberkulose], die nicht in Deutschland geboren wurden, betrug zwischen 2002 und 2012 40–50% und nahm bis zum Jahr 2015 auf 72,1% zu. Der Anstieg der TB-Inzidenz [Neuerkrankungen] kann daher auch mit der hohen Anzahl an Menschen, die im Rahmen der Migrationsbewegungen in den Jahren 2014 und 2015 nach Deutschland gekommen sind, erklärt werden.“

Welche weiteren hochgefährlichen Infektionskrankheiten aus den Herkunftsländern der illegal Einreisenden in nächster Zeit hinzukommen und welche Gesundheitsrisiken sich verwirklichen werden, lässt sich nur erahnen. Überdies kann insbesondere nicht abgeschätzt werden, welche Gesundheitsrisiken sich verwirklichen, wenn nunmehr zu hunderttausenden der sog. Familiennachzug vollzogen wird.

Bekanntlich ist bei deren Einreise nach Deutschland gesetzlich überhaupt keine Gesundheitsuntersuchung vorgesehen. So heißt es in § 62 AsylG, dass Personen, die im Wege des Familiennachzugs zu anerkannten Schutzberechtigten nach Deutschland kommen, der Regelung [Verpflichtung zur ärztlichen Untersuchung] nur unterfallen können, wenn sie in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Bei dezentraler Unterbringung von Familien erfolgt somit keine Gesundheitsuntersuchung der nachreisenden Familienangehörigen.

VI. Finanzielle Belastung: Schließlich darf ich auf die enormen finanziellen Belastungen dieser gesetzlich nicht zulässigen Politik der Bundesregierung für die deutschen Steuerzahler eingehen. Es ist wirklich ein Hohn, wenn sich die deutschen Steuerzahler allen Ernstes von Mitgliedern der Bundesregierung sagen lassen müssen, dass ihnen durch die Umverteilung der Steuergelder an Drittstaatsangehörige nichts vorenthalten wird.

So kann man auch nur sprechen, wenn man das Geld Dritter verteilt. Selbstverständlich werden durch die enormen Ausgaben für die Migrationspolitik der Bundesregierung den öffentlichen Haushalten Mittel entzogen, die an anderen Stellen, bspw. bei der Investition in marode Infrastruktur, dringend benötigt werden und somit nicht zur Verfügung stehen. Die vielen Fälle dringend sanierungsbedürftiger Schulen, Universitäten, Schwimmbäder, Brücken, Straßen und sonstiger öffentlicher Einrichtungen sind Ihnen mit Sicherheit bekannt und müssen daher von mir an dieser Stelle nicht im Einzelnen namentlich aufgeführt werden.

Je nach Berechnungsgrundlage werden die Kosten – nach derzeitigem Stand der illegalen Einwanderung – pro Jahr für den deutschen Steuerzahler auf Beträge zwischen 40 und 60 Milliarden € angegeben. Um welche enorme Größenordnung es sich dabei handelt, kann an dem Umstand belegt werden, dass im Jahr 2017 über diese Summe die Bundesministerien für Verkehr (27,91 Milliarden €), für Bildung und Forschung (17,65 Milliarden €) sowie für Familien, Frauen, Senioren und Jugend (9,52 Milliarden €) zusammen verfügen dürfen. [27,91 + 17,65 + 9,52 = 55,08 Milliarden €]

Insbesondere sind als Kostenfaktor die Ausgaben für sog. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu nennen. Diese kosten die öffentlichen Haushalte monatlich zwischen 5.000,00 € und 8.000,00 €. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass selbst nach Angaben des Bundesfamilienministeriums davon ausgegangen wird, dass jeder zweite „Minderjährige“ bei seinen Altersangaben gelogen hat. Eine flächendeckende nachträgliche Überprüfung anhand von zuverlässigen körperlichen Untersuchungen wird „selbstverständlich“ von politischer Seite abgelehnt.

Geradezu absurd ist es, dass seitens des Bundesinnenministeriums nunmehr auch noch sog. Rückkehrprämien von bis zu 3.000,00 € gezahlt werden. Erst werden Menschen trotz offensichtlich fehlendem Einreise- und Bleiberecht ins Land gelassen, sodann wird die rechtsstaatlich vorgegebene Ausreise von den Betroffenen verweigert und „zum Dank“, dass sie sich der in Deutschland bestehenden Gesetzeslage verweigern, wird ihnen aus Steuergeldern auch noch Geld für die Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtung gezahlt. Dieses Vorgehen sucht weltweit Seinesgleichen.

Trotz der im Jahr 2015 viel gepriesenen hochqualifizierten Zuwanderer stellen diese letztendlich eine enorme Kostenbelastung dar. Welche Gesamtbelastungen realistischer Weise angenommen werden müssen, lässt sich den Berechnungen renommierter und vor allem unabhängiger Finanzexperten wie Prof. Bernd Raffelhüschen und Prof. Hans-Werner Sinn entnehmen. Beide gehen vor allem auch aufgrund der mit der illegalen Einwanderung einhergehenden Zunahme der Arbeitslosigkeit von einer Gesamtbelastung zwischen 900 Milliarden und 1 Billion € aus. Da ich davon ausgehe, dass Sie Zugang zu diesen Studien haben, werde ich von detaillierteren Ausführungen an dieser Stelle absehen.

B. Rechtslage

Man mag es in einem Land wie Deutschland schwerlich für möglich erachten, jedoch scheint es notwendig zu sein, daran zu erinnern, dass die Bundesregierung als einen elementaren Bestandteil unseres Grundgesetzes das Rechtsstaatsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG zu beachten und anzuwenden hat. Dort heißt es unzweideutig, dass die vollziehende Gewalt (Exekutive) an Gesetz und Recht gebunden ist. Da dies jedoch seit Frau Dr. Merkels „Anordnung“ der offenen Grenzen nicht der Fall ist, darf ich nachfolgend die einschlägigen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften darstellen und erläutern, die dieser Politik [von Angela Merkel] entgegenstehen.

Das von Frau Dr. Merkel und weiteren Mitgliedern der Bundesregierung stets ausgegebene Postulat, man könne Grenzen nicht sichern, ist bestenfalls irreführend, wenn es sich nicht gar um eine bewusste Fehlinformation der breiten Öffentlichkeit handelt. Ein Staat definiert sich und sein Hoheitsgebiet durch seine Grenzen. Es ist eine der primären Aufgaben des Staates dieses Hoheitsgebiet zu schützen und zu bewahren.

Dass ein Grenzschutz unproblematisch äußerst effektiv und erfolgreich durchgeführt werden kann, zeigte sich (interessanterweise) bei den Sicherheitsvorkehrungen zu den in Deutschland ausgerichteten G7- und G-20-Gipfeln. Innerhalb weniger Tage wurden eine Großzahl an Menschen am illegalen Grenzübertritt gehindert. Grenzkontrollen funktionieren scheinbar doch … Bedauerlicherweise wird dieser Grenzschutz nur gewährt, wenn es um den Schutz der politischen Elite geht.

Nachfolgend möchte ich darstellen, dass auf Basis der geltenden Rechtslage eine illegale Einwanderung durch „Flüchtlinge“ ohne weiteres verhindert werden kann bzw. nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verhindert werden muss. Dies allein vor dem rein faktischen Hintergrund, dass es sich bei Menschen, welche um die halbe Welt reisen, nicht mehr um Flüchtlinge handelt. Bestenfalls handelt es sich um „Wirtschaftsflüchtlinge“, welche nach keiner national oder international geltenden Rechtsvorschrift den „Flüchtlingsstatus“ verliehen bekommen.

Dass überdies – ohne Berücksichtigung des Asyslrechts – kein Anspruch auf Einwanderung besteht, ist eine Selbstverständlichkeit und muss nicht weiter vertieft werden. An dieser Stelle darf ich besonders hervorheben, mit welchen Zahlen von Schutzsuchenden es die deutsche Bevölkerung tatsächlich zu tun hätte, wenn sich die Bundesregierung nicht weigern würde, das geltende Recht anzuwenden. [2]

[2] Dass nicht einmal an Anrecht auf Asyl besteht, jedenfalls nicht in der jetzigen Form, kann man der Forderung der dänischen Chefin der Sozialdemokraten, Mette Frederiksen, entnehmen, die nämlich das Asylrecht in seiner jetzigen Form abschaffen möchte. Und zwar aus genau demselbem Grund, die der Leserbriefschreiber hier erwähnt.

Kurz gesagt, will Mette Frederiksen das Asylrecht auf dänischem Boden abschaffen: Es soll für Nicht-EU-Bürger nicht mehr möglich sein, in Dänemark ein Asylgesuch zu stellen. Wer es versucht, so der Plan, soll in ein von Dänemark geführtes Lager in Nordafrika gebracht werden, wo das Gesuch behandelt wird. Ins Land gelassen werden sollen lediglich noch direkt von der UNO ausgewählte Quotenflüchtlinge. Für alle anderen soll gelten: Wem in den nordafrikanischen Lagern Asyl gewährt wird, der soll danach sein Leben in einem UN-Lager fortsetzen [also nicht in Dänemark]. >>> weiterlesen

Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind im Jahr 2016 nur 905 Menschen nach Deutschland gekommen, welche sich im Zeitpunkt ihrer Einreise nicht bereits in einem sicheren Drittstaat befunden haben. Bezeichnenderweise ist inzwischen auch instanzgerichtlich die Aufhebung der Rechtsstaatlichkeit festgestellt worden. Ich darf insoweit einen Strafsenat des OLG Koblenz (Urteil v. 14.02.2017 – 13 UF 32/17) zitieren: „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

I. Genfer Flüchtlingskonvention / Europäische Menschenrechtskonvention / Charta der Grundrechte der EU / Dublin-III-Verordnung

Entgegen vielfacher Verlautbarungen der politisch Handelnden in Deutschland, bietet das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) keine Rechtsgrundlage für die Migrationspolitik der Bundesregierung. Die Genfer Flüchtlingskonvention beinhaltet keinen individual-rechtlichen Anspruch auf Asyl. D.h. mit anderen Worten, dass auch die Genfer Flüchtlingskonvention keinen Anspruch auf territoriales Asyl gewährt.

Darüber hinaus ist an dieser Stelle zu betonen, dass es sich in der ganz überwiegenden Zahl von Menschen – letztendlich sämtliche auf dem Landweg die Grenze überschreitenden Personen -, welchen die Einreise nach Deutschland gestattet wird, um solche handelt, die eine große Zahl sicherer Drittstaaten durchreist haben. Bei ihrer Ankunft an der deutschen Grenze befinden sie sich bzw. haben sie sich schon seit geraumer Zeit nicht mehr in einer Situation befunden, in welcher eine Gefahr für Leib und Leben bzw. ihr körperliches und gesundheitliches Wohlbefinden besteht.

De facto und de jure handelt es sich somit, insbesondere nach der Genfer Flüchtlingskonvention, nicht um Flüchtlinge. Auch die Genfer Flüchtlingskonvention gewährt kein Menschenrecht auf den angenehmsten Sozialtstaat. Nichts anderes ergibt sich aus dem sog. Refoulement-Verbot [3] iSv Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention. Dieses, wie auch die Genfer Flüchtlingskonvention als solche, gewährt nur Rechte für denjenigen, welcher – auf welche Weise auch immer- sich bereits im Land befindet. Dies ist bekanntlich der Grund dafür, dass die Bundesregierung die teilweise geforderten Transitzentren direkt an der deutschen Staatsgrenze tunlichst vermeiden will – ein Schelm der Böses dabei denkt …

[3] Unter dem Refoulement-Verbot versteht man ein Nichtzurückweisungsverbot. Das Non-refoulement-Gebot oder Refoulement-Verbot genannt, ist ein völkerrechtlicher Grundsatz, der die Rückführung von Personen in Staaten untersagt, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beinhaltet kein über die Genfer Flüchtlingskonvention hinausgehendes individuelles Recht auf Einreise. Vielmehr besteht bei Nichtstaatsangehörigen auch auf Basis der EMRK – wie sich auch aus Art. 3 4. Zusatzprotokoll EMRK eindeutig ergibt – kein Recht auf Einreise oder auf Aufenthalt in einem „Wunschstaat“.

Kein Mitgliedsstaat ist aufgrund der EMRK verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen oder Asyl zu gewährleisten. Ebenso wenig verleiht die EMRK ein Recht auf Zuerkennung eines bestimmten Aufenthaltsstatus. In diesem Sinne hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Zusammenhang mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen mehrfach entschieden, dass die Mitgliedsstaaten in der Gestaltung des jeweiligen Einreise- und Aufenthaltsrechts frei sind.

Ebenso wenig bietet Art. 18 der Charta der Grundrechte der EU einen individuellen Schutzanspruch gegenüber dem deutschen Staat. Dieser gewährt das Recht auf Asyl „nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.“ Auch insoweit gilt wiederum – wie bereits erläutert – der Grundsatz, dass derjenige keines Schutzes bedarf, der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt oder auf seiner Flucht die Möglichkeit hatte, in einem sicheren Drittstaat um Schutz nachzusuchen.

Schließlich stellt sich die Rechtslage auch nach der allgemein bekannten Dublin-III-Verordnung nicht abweichend dar. Als europarechtliche Verfahrensregelung begründet sie bekanntlich gerade keine Asylzuständigkeit Deutschlands. Dies gilt insbesondere auch für an der deutschen Staatsgrenze gegenüber deutschen Behörden gestellte Schutzanträge. Der vielfach übergegangene Art. 20 Abs. 4 Dublin-III-Verordnung als vorrangige Zuständigkeitsregelung an den europäischen Binnengrenzen bestimmt unzweideutig, dass selbst das vorgelagerte Zuständigkeitsprüfungsverfahren von dem Mitgliedsstaat durchzuführen ist, in dem sich der Antragssteller befindet – dies ist im Regelfall Österreich.

Dieser Mitgliedsstaat [Österreich] ist auch im Übrigen sodann für das Verfahren zuständig (Abs. 4 S. 2). Es besteht insoweit gerade kein Ermessen deutscher Grenzbehörden. Dem Antragssteller ist somit nach dieser Regelung an der Grenzübergangsstelle die Einreise zu verweigern. Soweit die Bundesregierung meint – insoweit auch irreführend unter Verweis auf das EuGH-Urteil C-646/16 v. 26.7.2017 – ihre Einwanderungspolitik auf das Eintrittsrecht nach Art. 17 Dublin-III-Verordnung stützen zu können, ist auch dies rechtlich unzutreffend.

Zwar bietet diese Vorschrift Mitgliedsstaaten die Möglichkeit sich für das Asylverfahren von Schutzsuchenden für zuständig zu erklären, jedoch handelt es sich dabei ersichtlich um einen Ausnahmetatbestand. Dies lässt sich ohne weiteres mit Erwägungsgrund 17 der Dublin-III-Verordnung belegen,

Danach soll es den Mitgliedsstaaten insbesondere aus humanitären Gründen oder in Härtefällen möglich sein, „von den Zuständigkeitskriterien abweichen zu können, um Familienangehörige, Verwandte oder Personen jeder anderen verwandtschaftlichen Beziehung zusammenzuführen.  und einen bei ihm oder einem anderen Mitgliedstaat gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn sie für eine solche Prüfung nach den in dieser Verordnung festgelegten verbindlichen Zuständigkeitskriterien nicht zuständig sind.“

Eine etwaige Wahrnehmung dieses Eintrittsrecht nicht lediglich in Ausnahmefällen und eine etwaige darauf gestützte Massenzuwanderung von durchschnittlich 200.000 Menschen pro Jahr nach Deutschland ist daher eindeutig von Art. 17 Dublin-III-Verordnung nicht gedeckt und läuft dessen Zweck vielmehr zuwider.

II. Art. 16a GG

Da – wie aufgezeigt – entgegen politischer Verlautbarungen, dass internationale Recht im Rahmen der „Flüchtlingspolitik“ keineswegs die nationalen Vorschriften überlagert, richtet sich die Frage des rechtsstaatlichen Vorgehens im Zusammenhang mit dem Grenzschutz in Deutschland nach unserer Rechtsordnung. Von der Normenhierarchie ausgehend, ist zuvörderst Art. 16a GG zu berücksichtigen. Obwohl seit nunmehr bald drei Jahren von Vertretern sämtlicher Parteien – abgesehen von der AfD – medienwirksam postuliert wird, das Grundrecht auf Asyl kenne keine Grenzen, woraus offensichtlich gefolgert werden soll, dass einer unbegrenzte Zahl von Menschen unter Berufung auf diese Norm eine Einreise gewährt werden muss, stellt sich die wahre Rechtslage diametral anders dar [gegenteilig, entgegengesetzt].

Bereits der Tatbestand des Art. 16a Abs. 1 GG ist nicht auf Schutzsuchende aus Bürgerkriegsländern anwendbar. Ebenso wenig werden „Wirtschaftsflüchtlinge“ geschützt bzw. wird diesen ein Anspruch auf Asyl gewährt. Genauso wesentlich ist die tatbestandliche Schranke des Art. 16a Abs. 2 GG, welche durch den sog. Asylkompromiss ins Grundgesetz eingefügt und vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 14.5.1996 als verfassungsrechtlich unbedenklich beurteilt worden ist.

Aufgrund des darin verankerten Konzepts der sicheren Drittstaaten und Deutschlands geopolitischer Lage, ist verfassungsrechtlich zu berücksichtigen, dass eine Einreise auf dem Landweg nicht zu einem Anspruch auf Asyl auf Grundlage von Art. 16a GG führen kann. Zur Verdeutlichung des geltenden Rechts darf ich insoweit auszugsweise aus der Entscheidung zitieren (Hervorhebungen d. d. Verfasser): „Die Drittstaatenregelung [geht] davon aus, dass der Ausländer den im Drittstaat für ihn möglichen Schutz in Anspruch nehmen muss und dafür gegebenenfalls auch die von ihm geplante Reise zu unterbrechen hat.

Der sichere Drittstaat muss nicht die letzte Station vor der Einreise des Ausländers in die Bundesrepublik Deutschland gewesen sein. Vielmehr reicht es für die Anwendung des Art. 16a Abs. 2 GG aus, dass der Ausländer sich während seiner Reise irgendwann in einem sicheren Drittstaat befunden hat und dort Schutz nach den Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention hätte finden können. Er bedarf dann des Schutzes gerade der Bundesrepublik Deutschlands nicht mehr […] Art. 16a Abs. 2 GG nimmt dem Ausländer die Möglichkeit, das Land, in dem er um Schutz nachsuchen will, frei zu wählen. […] Wer aus einem sicheren Drittstaat […] einreist kann sich auf Absatz 1 GG nicht berufen. Damit wird der betroffene Ausländer aus dem persönlichen Geltungsbereich des Grundrechts auf Asyl ausgeschlossen.“

III. § 18 AsylG / § 15 AufenthG

Die einfachgesetzliche Vorschrift des § 18 AsylG bringt als gesetzliche Verpflichtung sogar eine Einreiseverweigerungspflicht bei einer Einreise – wie im absoluten Regelfall – aus einem sicheren Drittstaat zum Ausdruck. So heißt es in § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG, dass dem Ausländer die Einreise zu verweigern ist, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Weiter heißt es in Abs. 3, dass der Ausländer über die deutsche Staatsgrenze zurückzuschieben ist, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegen.

Auch Abs. 4 Nr. 2 des § 18 AsylG bietet keine Rechtsgrundlage für eine Politik der „offenen Grenzen“ und der damit einhergehenden Masseneinwanderung nach Deutschland. Die dort vorgesehene Möglichkeit des Bundesinnenministeriums, die grundsätzlich bestehen Verpflichtung zur Zurückschiebung an der Grenze aus humanitären Gründen oder zur Wahrung der politischen Interessen Deutschlands nicht durchzusetzen, ist völlig unumstritten auf individuelle Einzelfälle zugeschnitten und ermächtigt keineswegs dazu, generell und unkontrolliert die Einreise zu ermöglichen. Die Ausnahmeregelung entspricht von ihrem Anwendungsbereich somit Art. 17 Dublin-III-Verordnung.

In diesem Zusammenhang ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass auch das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) einen entsprechenden Anwendungsbefehl enthält. Gem. § 15 AufenthG werden Ausländer, die unerlaubt einreisen wollen, an der Grenze zurückgewiesen. Da, wie zuvor aufgezeigt, keine Einreiseberechtigung besteht, ist schlichtweg die gesetzliche Verpflichtung zur Zurückweisung an der Grenze umzusetzen. Dies ist vor allem für die bekanntlich vielfach ohne Pass erfolgende Einreise der „Schutzsuchenden“ von Relevanz (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).

IV. Fazit: Zusammenfassend kann an dieser Stelle somit festgehalten werden – so wie es auch das Bundesverfassungsgericht in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht hat -, dass sämtliche vorgenannten Regelungen die Gemeinsamkeit aufweisen, wonach ein (vermeintlich) Asyl- bzw. Schutzsuchender sich den Zufluchtsort nicht aussuchen kann und dann keinen Schutzanspruch hat, wenn er anderweitig hätte Schutz erhalten können. Es ist schlichtweg ein unbestrittener Teil der territorialen Souveränität eines Staates – folglich auch Deutschlands – den Zugang zu seinem Gebiet zu kontrollieren. Es ist Drittstaatsangehörigen, die keine Einreiseberechtigung aufweisen, an der Grenze die Einreise zu verweigern.

C. Appelle

Ich darf aus den vorgenannten Gründen nun folgende dringliche Appelle an Sie – stellvertretend für die CDU/CSU als Regierungspartei – richten, welche ich Sie nur inständig bitten kann, nicht zu ignorieren:

• Stellen Sie die verfassungsmäßige Ordnung wieder her

• Sorgen Sie dafür, dass die geltenden Gesetze an den deutschen Staatsgrenzen
durchgesetzt werden

• Demokratisch legimitierte Gesetzgebung darf nicht durch individuelle Moralvorstellungen ausgehöhlt werden

• Beenden Sie die rechtswidrige Einwanderungspolitik mit sog. „Flüchtlingen“

• Sagen Sie dem deutschen Volk die Wahrheit über die Hintergründe der seit 2015 andauernden Staatskrise

• Beenden Sie die „Jetzt-sind-Sie-halt-da“-Politik der Bundeskanzlerin

• Setzen Sie endlich die dem deutschen Volk versprochene nationale Kraftanstrengung bezüglich der dringend notwendigen Abschiebungen sämtlicher unrechtmäßig sich im Land aufhaltenden Menschen um – mit Abschiebeflügen von 19 Menschen geben Sie sich der Lächerlichkeit preis

• Hören Sie auf, gegenüber der Bevölkerung Rechtsstaatlichkeit als Rassismus und Populismus zu bezeichnen

• Sorgen Sie dafür, dass die bereits eingetretenen gesellschaftlichen Veränderungen nicht unumkehrbar werden

Schließen möchte ich meine Ausführungen mit einem Zitat aus der Rede von Frau Dr. Merkel auf dem CDU-Bundesparteitag vom 1.12.2003 in Leipzig, welches bezeichnenderweise heute als vollkommen berechtigter Vorwurf gegenüber der aktuellen Bundesregierung Geltung beanspruchen muss:

„Manche unserer Gegner können es sich nicht verkneifen, uns in der Zuwanderungsdiskussion in die rechtsextreme Ecke zu rücken, nur weil wir im Zusammenhang mit der Zuwanderung auf die Gefahr von Parallelgesellschaften aufmerksam machen. Das, liebe Freunde, ist der Gipfel der Verlogenheit, und eine solche Scheinheiligkeit wird vor den Menschen wie ein Kartenhaus in sich zusammenbrechen. Deshalb werden wir auch weiter eine geregelte Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung fordern.“

In der Hoffnung, dass Sie sich die Zeit zur Lektüre meines Schreibens nehmen und die Ernsthaftigkeit sowie Bedeutung meines Anliegens erkennen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

Die Anmerkungen in eckigen Klammern sind vom Admin.

Siehe auch:

Alexander Wendt: SPD immer stärker antisemitisch? – sucht sich ein neues Wahlvolk

Video: Laut Gedacht #70: GroKo – Der Anfang vom Ende (07:11)

Armes, dummes Schweden: Integration krachend gescheitert

Einige interessante Reden von AfD-Abgeordneten, die man gehört haben sollte

Akif Pirincci: Heimat ist voll Nazi

Berliner Flüchtlingshilfe alarmiert über das wahre Gesicht der Zuwanderung

Ist Tariq Ramadan ein sadistischer Vergewaltiger? Kommt er wegen mehrfacher sexueller Übergriffe vor Gericht?

6 Nov

tariq-ramadan

Der gefeierte islamische Intellektuelle Tariq Ramadan aus der Schweiz, der Enkel des Gründers der Muslimbruderschaft in Ägypten, Hassan al-Banna, soll mehrere Frauen sexuell missbraucht haben. Er gilt als der Vordenker des „Euro-Islam“ und hatte viele Anhänger.

Auch der Islamwissenschaftler Bassam Tibi gehörte einst zu seinen Befürwortern. Mittlerweile hat er sich allerdings von der Illusion verabschiedet, dass sich dieser aufgeklärte Euro-Islam wirklich durchsetzen könnte. Angesichts der Entwicklung in den arabischen Staaten, aber auch in der Türkei, stellt der Wissenschaftler ernüchtert fest: „Die Islamisten sind stärker als wir.”

Ich persönlich glaube auch, dass der Euro-Islam in Wirklichkeit, nur eine Mogelpackung, ein Wolf im Schafspelz, ein Türöffner für den radikalen Islam ist. Die Ahmadiyya versucht einen ähnlichen Weg zu beschreiten.

Eugen Sorg schreibt in der Baseler Zeitung:

„Nach Henda Ayari haben in den letzten Tagen noch zwei muslimische Französinnen Klagen gegen den einflussreichen islamistischen Prediger und Autor Tariq Ramadan eingereicht. Und weitere Frauen überlegten sich eine Anzeige. Die Vorwürfe gleichen sich. Ramadan habe sie „geschlagen” und „geohrfeigt”, zitiert Le Monde eine der Klägerinnen, eine gehbehinderte Konvertitin, zu „Oral- und Analverkehr gezwungen”, „je mehr ich schrie, desto mehr schlug er”, an den „Haaren durchs Hotelzimmer geschleift” und in der Dusche „über sie uriniert”.”

Sollten sich die Vorwürfe gegen Tariq Ramadan erhärten lassen, dann dürfte sein guter Ruf ein für alle mal ruiniert sein. Ramadan selbst tritt für eine strenge konservative Moral ein und befürwortet die Steinigung bei Ehebruch. Wie sich dies allerdings mit einem liberalen Euro-Islam vertreten lässt, ist mir eine Frage.

Die Anschuldigungen der zweiten Frau, laut „Le Monde“ handelt es sich und eine 45-jährige Frau, deren Identität überprüft wurde, die Tariq Ramadan anzeigte, sind noch weitaus gravierender, als die der 40-jährigen französisch-tunesischen Henda Ayari, die einst der salafistischen Bewegung angehörte. Tariq Ramadan soll sie im November 2009 in einem Hotel in Lyon geschlagen, mehrfach vergewaltigt und auf sadistische Weise behandelt haben.

Taraq Ramadan hat die Anschuldigungen energisch bestritten und seinerseits Henda Ayari wegen falscher Anschuldigungen und Verleumdung angezeigt. Aber die wahren Schuldigen, die Tariq Ramadan hinter dieser Kampagne sieht sind natürlich die Juden. Dies ist nicht weiter verwunderlich, denn ein paranoider Judenhass ist in der arabisch-islamischen Kultur weit verbreitet. Für die Fans des islamischen Predigers Tariq Ramadan ist die Schuldfrage damit längst geklärt. Eugen Sorg schreibt:

„Die Juden stecken hinter allen Übeln der Welt, den kleinen und den großen, hinter den Revolutionen, den Weltkriegen, dem Atheismus, der Prostitution, dem Zerfall der Familie und dem Niedergang des osmanischen Kalifats. Dies war nicht nur die Auffassung der von Tariq Ramadan verehrten Hassan al-Banna und Sayyid Qutb, Ersterer sein Großvater und Gründer der Muslimbruderschaft, Letzterer dessen wortgewaltiger und giftiger Theoretiker.”

„Ein paranoider Judenhass ist heute common sense [Mehrheitsmeinung] in der gesamten islamo-arabischen Kultur, vom Schuhputzer in Saana bis zum Vorsteher der Al-Azhar-Universität und auch in Teilen der muslimischen Diaspora in Europa. Die ewige Versuchung: Man stilisiert sich zum Opfer und schiebt die Schuld am eigenen Versagen den anderen zu. Sollten sich weitere vergewaltigte Frauen melden und Tariq Ramadan einst von einem Gericht schuldig gesprochen werden, nichts wird seine Gemeinde anfechten. Für sie ist das Urteil längst gefällt: Der Jude ist schuld.”

Bisher haben drei französische Musliminnen eine Anzeige gegen den einflussreichen islamischen Autor und Prediger Tariq Ramadan gestellt. Weitere Frauen überlegen sich, ob sie es ebenfalls tun. Mir scheint, das Ende von Tariq Ramadan ist eingeläutet. Am Ende bricht das islamische Lügengebäude vom Euro-Islam, der nichts ist, als ein weiteres Märchen aus „Tausendundeine Nacht“ in sich zusammen und das ist gut so. Tariq Ramadan ist seit 1986 verheiratet und hat vier Kinder. Ist demnächst also eine Steinigung angesagt? Hier der ganze Artikel von Eugen Sorg: Der Jude ist schuld

Noch ein klein wenig OT:

Video: Die Sprachpolizei der Altparteien –  mit Claudia Roth (Grüne), Wolfgang Bosbach (CDU), Detlef Seif (AfD), Steffen Königer (AfD), Joachim Gauck, Gregor Gysi (Linke) (17:07)


Video: Sprachpolizei der Altparteien (17:07)

Siehe auch: Wolfgang Hübner: Anmerkungen zur Verfassung der deutschen Linken – Dumm, bequem und hilflos aggressiv (pi-news.net)

Siehe auch:

Glyphosat, stumme Zeugnisse einer schleichenden Katastrophe

700 Euro Weihnachtsgeld – Linke hetzen mit Fake-News gegen Flüchtlinge

Akif Pirincci: Ihr Kopftuchtanten und Schleiereulen schleicht euch in eure Heimat zurück

Dr. R. Lopez: Die selbstmörderische Willkommenskultur führt zum Zusammenbruch des deutschen Wirtschafts-, Sozial- und Rechtssystems

Video: Tatjana Festerling’s Wutrede: Es geht ums Überleben – tut endlich was! (07:20)

Bremen Burg-Lesum: St. Martini-Kirche verwüstet – 500.000 Euro Schaden

Roger Köppel: Die Menschen haben die Nase gestrichen voll von den europäischen Eliten – Jetzt zeigen sie Widerstand an den Wahlurnen

Akif Pirincci: 1000 Meisterwerke – ein Araber und eine deutsche Irre treten der CDU bei

20 Feb

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(auf den Link klicken, um das ganze Bild zu sehen)

Heute, liebe Zuschauer, nähern wir uns einem Gemälde aus dem 21. Jahrhundert vormohammedanischer Zeit in Deutschland, erschaffen vom Tauber, dem Jüngeren mit der schrecklichen Glatzenkrankheit. Das Bild ist ein Teil einer zur Collage verkommenen Gesamtkunstwerkes namens „cdu.de” und trägt den Titel „Ein Araber und eine deutsche Irre treten völlig unmotiviert der CDU bei.“ [der Araber hat sogar sein Kamel mitgebracht!].

Auf den ersten Blick strahlt das Werk eine schier euphorisierte Fröhlichkeit aus, da die zwei Protogonisten [Deutschlandabschaffer] am rechten Rand sich offenkundig gerade vor Lachen bepissen, nur weil sie ein Schild mit der Aufschrift „aktiv“ in den Händen halten. Ein Insert am linken Rand wiederum ist ganz klar als Verarsche zu verstehen und fordert den Betrachter zu einer Absurdität auf: „Jetzt Mitglied werden!“ Bei der CDU, hihi. >>> weiterlesen

Weitere Texte von Akif Pirincci

Noch ein klein wenig OT:

Niedersachsen: 18.655 Ermittlungen gegen Flüchtlinge im Jahr 2016 – Körperverletzungen um 83,74 % gestiegen

kriminalitaet_niedersachsen

Die gestiegene Zahl der Asylbewerber in Niedersachsen macht sich in der Kriminalstatistik für 2016 bemerkbar. Einen starken Anstieg gab es vor allem bei Körperverletzungsanzeigen. Flüchtlinge fallen vor allem mit Diebstählen, Schwarzfahren, Sozialleistungsbetrug und Körperverletzungen auf. Die Körperverletzungsanzeigen, bei denen ein Flüchtling als Tatverdächtiger registriert wurde, sind laut Landespolizeipräsident Uwe Binias um 83,74 Prozent (plus 726 Fälle) gestiegen. >>> weiterlesen

Elf Strafverfahren gegen den Tunesier Anis Amri, dem Attentäter vom Berliner Weihnachtsmarkt, seit Einreise nach Deutschland – Darunter versuchte Tötung, Körperverletzung, Verstoß gegen das Asylgesetz

attentat_berliner_weihnachtsmarkt

Die Vorwürfe gegen Anis Amri in den Ermittlungsverfahren vor dem Berliner Anschlag reichen laut "Express" von der unerlaubten Einreise bis zu einer möglichen Beteiligung an einem versuchten Tötungsdelikt. Ferner werden demnach gefährliche Körperverletzung, besonders schwerer Diebstahl, Leistungsbetrug, Handel mit Betäubungsmitteln, mittelbare Falschbeurkundung, Schwarzfahren, Verstoß gegen das Asylgesetz, Diebstahl von zwei Mobiltelefonen, unerlaubter Aufenthalt und Urkundenfälschung genannt. >>> weiterlesen

Bremen-Gröpelingen: Bewaffneter Mob geht auf Polizisten los: Gefangenenbefreiung in Bremen scheitert

bremen_gefangenenbefreiung

Eine äußerst heikle Situation haben Beamte der Polizei Bremen am Dienstagabend erlebt. Sie wurden von bewaffneten Jugendlichen angegriffen mit Holzlatten angegriffen, die teils mit Nägeln bespickt waren und die einen Mann befreien wollten. Aber der Reihe nach. >>> weiterlesen

Sebastian schreibt:

Die Grünen in Bremen wollten ja vor kurzem noch dafür sorgen, dass die Polizei dort ohne Waffen Streife fährt.

Harald schreibt:

Die Grünen würden sich ja auch für den Veggi Day in der Polizeikantine und das Ausziehen der Schuhe vor Betreten der Täterwohnung bzw. einer Moschee einsetzen.

Siehe auch:

Prof. Soeren Kern: Deutschlands Zukunft ist muslimisch

Video: Martin Lichtmesz (sezession.de): beim "Talk im Hangar-7"

Video: Sven aus Halle als “Hassprediger”

Video: Martin Sellner (Identitäre Bewegung): “Patriot Peer” – die App für Patrioten

Video: Sandra Maischberger: Donald Trump gegen den Rest der Welt? (64:57)

Joachim Nicolaus Steinhöfel: Europäischer Gerichtshof will erst einmal alle Migranten reinlassen. Das wäre das Ende Europas!

Video: Hart aber fair: Die Methode Trump – erobern Krawallmacher und Populisten die Macht?

8 Jun

hart_aber_fair_trump[4]Hart aber fair: Die Methode Trump – erobern Krawallmacher und Populisten die Macht? (74:00)

Er poltert und beleidigt, ist schrill und politisch unkorrekt: Donald Trump macht in den USA vor, wie Populismus zum Erfolg führt. Funktioniert diese Methode auch bei uns? Und darf ein Politiker alles laut sagen, was manche nur im Stillen denken?

Gastgeber: Frank Plasberg, Gäste: Norbert Röttgen (CDU), Serdar Somuncu (Schiftsteller, Kabarettist), Ingo Zamperoni (Filmautor WDR), Dirk Schümer (Journalist, Welt), Roger Köppel (SVP, Weltwoche)

Noch ein klein wenig OT:

SVP verliert die Asylabstimmung, gewinnt aber neue Verbündete

asyl_blockade[4]

Es ist eine Niederlage für die SVP (Rechtspopulisten) und ein Erfolg für die anderen Parteien: Das Stimmvolk hat gestern die Asylgesetzrevision mit knapp 67 Prozent angenommen. Nun ist der Weg frei für beschleunigte Asylverfahren. Die Asyldebatte ist damit allerdings nicht zu Ende. Denn CVP (Christdemokraten) und FDP wollen die Asylpraxis verschärfen – ganz im Sinne der SVP. Die Schweiz müsse sich permanent den aktuellen Geschehnissen anpassen, sagt CVP-Präsident Gerhard Pfister mit Blick auf die steigende Anzahl Flüchtlinge, die derzeit über das Mittelmeer Italien erreichen: „Asylbewerber, die bereits in einem anderen europäischen Land ein Asylgesuch gestellt haben, sollen gar nicht erst in die Schweiz einreisen.” >>> weiterlesen

Video: Frankreich: Moslems greifen Paar brutal an

frankreich_moslems_greifen_paar_an[4] Video: Frankreich: Moslems greifen Paar brutal an (02:04)

Sachsen: DRK entlässt Hunderte Flüchtlingshelfer

sachsen_fluechtlingshelfer[4]

Döbeln/Plauen: Fluch der guten Tat? Plötzlich stehen Hunderte Flüchtlingshelfer auf der Straße. Weil der Freistaat Hals über Kopf 15 Erstaufnahmeeinrichtungen schließt, trennen sich DRK und andere Wohlfahrts-Verbände von ihren Mitarbeitern. >>> weiterlesen

Siehe auch:

Flüchtlingspolitik von Spanien: Blockade der Flüchtlingsroute und illegale Einwanderer abschieben – notfalls auch zwangsweise

Libyen will keine „Flüchtlinge“ zurücknehmen

Wiener Lehrerin packt aus: So arg geht es in unseren Schulen zu

Roger Köppel: Afrikas Schuld, Afrikas Pflicht – Afrika und die Entwicklungshilfe

Giulio Meotti: Der Westen muss sagen: „Ich bin Asia Bibi” („Je suis Asia Bibi”)

Video: Anne Will – Guter Nachbar, schlechter Nachbar – Wie rassistisch ist Deutschland?

Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz: Kein „Flüchtling“ hat Anspruch auf Asyl in Deutschland

26 Dez

rupert_scholzDie „Bereicherungen“ durch sogenannte „Flüchtlinge“ oder möglicherweise schon Eingebürgerte reißen natürlich nicht ab. Nachfolgend wieder einige Beispiele – wie immer ohne den geringsten Anspruch auf Vollständigkeit. Außerdem: Im Video unten erklärt der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz in einem N24-Interview vom November 2015 dezidiert, welche Rechtsverstöße die Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel in den letzten Monaten begangen hat.

Der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz sagt u.a.:  Es sind erhebliche Rechtsverstöße durch die Bundesregierung begangen worden. Es wurde das Abkommen von Dublin missachtet. Wir haben den Vertrag von Schengen missachtet. Man hat das Asylverfahrensgesetz teilweise außer Kraft gesetzt. Man hat sogar den Artikel 16 a des Grundgesetz, den Asylartikel, auch nicht voll verfassungsmäßig gehandhabt, etwa mit der Aussage: alle Syrer erhalten Asyl.

Das Asylrecht ist ein Individualrecht. Hier muss jede Person individuell nachweisen, dass sie politisch verfolgt wird in seiner Heimat. Man kann also nicht pauschal sagen, alle Syrer erhalten bei uns Asyl. Der Artikel 16 a Grundgesetz sagt, dass bei uns niemand Anspruch auf Asyl hat, der aus einem sicheren Drittstaat kommt. Die Flüchtlinge, die zu uns kommen, kommen ALLE aus einem sicheren Drittstaat: Österreich, Kroatien, Ungarn, Italien, Griechenland, usw.. Das Asylverfahrensgesetz sagt das gleiche.

Das Asylverfahrensgesetz sagt des weiteren, dass die Bundespolizei wirksame Grenzkontrollen durchführen muss. Das ist nicht geschehen. (Deutsche Polizei „Haben nur zehn Prozent der Flüchtlinge kontrolliert“ (welt.de).) Das Abkommen von Dublin sagt das gleiche, wie Artikel 16 a: kein Asylrecht in einem (europäischen) Land, für den, der aus einem sicheren Drittstaat kommt. Auch das ist verletzt worden. Auch das Abkommen von Schengen, das die gemeinsamen Außengrenzen festlegt, ist in dem Sinne verletzt worden, in dem wir im Grunde genommen Menschen fast eingeladen haben, in unser Land zu kommen, unter Verletzung der Außengrenze, die Schengen festgelegt hat.

Summa, Summarum, die Rechtsverstöße liegen auf der Hand und wenn Bayern dies zum Thema einer solchen Klage macht, halte ich eine solche Klage möglicherweise auch für aussichtsreich.

Meine Meinung: Wenn Prof. Rupert Scholz hier von „möglicherweise“ redet, bedeutet dies doch, dass wir schon lange in einer Bananenrepublik leben.

Video: Prof. Rupert Scholz: Kein Flüchtling hat Anspruch auf Asyl in Deutschland (01:57)

Die Meinungsdiktatoren von Youtube haben dieses Video entfernt.

Hier nun die “Bereicherungen”:

Passau: Ein 30-jähriger Afghane attackierte am Samstag, 13.12.15, gegen 04.30 Uhr in der Spitalhofstraße zwei Personen auf sexuelle Art und Weise. Ein beherztes Eingreifen eines 20-Jährigen Bekannten der Frau verhindert Schlimmeres. Der erheblich alkoholisierte Beschuldigte konnte noch am Tatort vorläufig festgenommen werden. Beide Opfer zogen zum Teil erhebliche äußerliche Verletzungen davon. Die Kripo Passau hat die Bearbeitung des Falles übernommen.

Zur Tatzeit sprach der 30-jährige Asylbewerber auf offener Straße zuerst den 39-Jährigen in zudringlicher Weise an und forderte ihn zum Oralverkehr auf. Als sich dieser das verbat und mit seinem Handy die Polizei verständigen wollte, kickte der Beschuldigte mit dem Fuß das Handy des Opfers aus dessen Hand.

Anschließend wurde der 39-Jährige von seinem Angreifer massiv niedergeschlagen, sodass er stationär in ein Klinikum eingeliefert werden musste. Unmittelbar danach traf der 30-jährige Afghane auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf eine 18-jährige Frau. Auch bei ihr forderte der Triebtäter Oralverkehr und zog dabei seine bereits geöffnete Hose herunter.

Dem Opfer gelang es noch rechtzeitig, mit ihrem Handy einen in der Nähe wohnenden 20-jährigen Bekannten zu alarmieren, der sich unverzüglich auf dem Weg zu ihr machte. Des Weiteren rief sie in ihrer Angst und Verzweiflung lautstark um Hilfe und äußerte, dass sie die Polizei anrufen werde. Daraufhin schlug der Täter auch auf die junge Frau massiv ein und warf sie zu Boden. Sie verletzte sich dabei erheblich im Kopf- und Oberkörperbereich.

Mittlerweile kam der 20-jährige, über Handy verständigte Bekannte der Geschädigten hinzu und sprach den 30-jährigen Afghanen an. Völlig unvermittelt ging der Beschuldigte auch auf diesen Mann los und schlug auf ihn ein. Größtenteils konnte der Helfer die Schläge des Angreifers abwehren und ihn sogar anfangs noch fixieren, wenig später gelang es dem Schläger jedoch, sich loszureißen und zu flüchten.

Der 20-jährige Helfer wurde leicht verletzt. Mittlerweile wurde bereits die Polizei verständigt. Im Zuge der sofort eingeleiteten Nahbereichsfahndung konnte der Tatverdächtige durch eine Streife der Bereitschaftspolizei in unmittelbarer Nähe zum Ort des Geschehens gesichtet und widerstandslos vorläufig festgenommen werden.

Kirchheim unter Teck: 18-Jährige sexuell angegriffen […] Eine 18-Jährige verlässt eine Disco in Kirchheim unter Teck, als ein Unbekannter sie anspricht. Plötzlich zieht er sie in einen Hinterhof und wird zudringlich. Der Täter hatte sich davon gemacht. Er soll nach Angaben des Opfers maximal 1,80 Meter groß sein und schmalen, aber athletisch gebaut sein. Er hat dunkles Haar und einen dunklen Teint und trug Jeans sowie eine dunkle Lederjacke. Außerdem sprach er Englisch.

Bad Hersfeld (ots) – ROTENBURG A.D. FULDA / BAD HERSFELD / FULDA. Die Staatsanwaltschaft in Fulda und die Kriminalpolizei in Bad Hersfeld ermitteln gegen einen 23jährigen afghanischen Asylbewerber wegen sexueller Handlungen an einem 9jährigen Jungen. Der Tatverdächtige soll, unter einem Vorwand, am Donnerstag, 16.12.15, in der Mittagszeit, das Kind in das Kellergeschoss in der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in der Dickenrücker Straße gelockt haben.

Dort soll der 23jährige dann sexuelle Handlungen an dem Jungen vorgenommen haben. Die Ermittlungen dauern an. Der Tatverdächtige sowie der Junge mit seinen Eltern, ebenfalls Asylbeweber aus Afghanistan, wohnen derzeit in der Einrichtung. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Tatverdächtige gestern der Haftrichterin beim Amtsgericht in Bad Hersfeld vorgeführt. Sie erließ Untersuchungshaftbefehl. Im Anschluss wurde der junge Mann in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht.

Ich habe mich auf diese drei Fälle beschränkt. Die meisten Opfer sind übrigens Frauen. Wer die weiteren „Bereicherungen“ lesen will, lese hier die übrigen Fälle aus Landshut, Mühldorf, Bad Tölz, Weingarten, Dietzenbach, Stuttgart-Weilimdorf, Regensburg, Michendorf, Waldkraiburg, Regen, Bodenmais, Duisburg, Leipzig und Chemnitz.

Weitere Bereicherungen

Quelle: Scholz: Kein „Flüchtling“ hat Anspruch auf Asyl in Deutschland / Weitere Bereicherungen

Noch ein klein wenig OT:

Justizminister Heiko Maas fordert Stasimethoden – er will die Bürger bespitzeln lassen

stasi_spitzel_heiko_maas
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD, Foto) zeigt immer mehr, wes Geistes Kind er ist. Nachdem er mit Nachdruck eine Internetzensurbehörde mit ehemaligen Stasiagenten als Überwacher installierte (Anetta Kahane, Inoffizielle Mitarbeiterin des Ministerium für Staatssicherheit (MfS), jetzt: Amadeu-Antonio-Stiftung) will er nun in Phase zwei eintreten und nach alter DDR-Tradition die Bürger als Spitzel gegeneinander einsetzen. Die Aufforderung zum Bespitzeln und Denunzieren nennt der selbsternannte oberste Meinungswächter „zu Wort melden“. >>> weiterlesen

Quelle: Justizminister Heiko Maas fordert Stasimethoden – er will die Bürger bespitzeln lassen

Hier noch das Video einer sehr mutigen und wütenden jungen Frau: Politisches Irrenhaus Deutschland 7 – Stephanie Schulz#

Video: Politisches Irrenhaus Deutschland 7 Stephanie Schulz (17:48)

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Siehe auch:

Oliver Zimski: Erinnerungen an Weihnachten 1985 – als der Weihnachtsmann noch Irokese trug

Japan: glückliches Land – Land ohne Muslime

Hamed Abdel-Samad: Die Ziege zur Gärtnerin gemacht

Thilo Thielke: Alles Hasen. Außer Ralf und Sibylle

Prof. Dr. Dr. Gunnar Heinsohn: Die Deutschen leben in einem abstiegsgefährdeten Land

Stefan Schubert: Braunschweig: Asylanten terrorisieren ganzen Stadtteil

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