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Offener Brief eines sachkundigen Bürgers an CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer

28 Feb

andreas_scheuer

Dies ist ein etwas längerer offener Brief eines bayrischen Bürgers, ich vermute, eines Juristen, denn er geht am Ende des Artikels sehr gut und sehr ausführlich auf die Rechtslage zur Einwanderungspolitik ein. Dabei behandelt er viele wichtige Themen und beschreibt, welche Folgen sie für die deutsche Gesellschaft haben, wie sie Deutschland beeinflussen und verändern werden.

In seinem Artikel zieht es das Fazit, dass die illegale Einwanderung von Hunderttausenden Migranten zu fast 100 Prozent gegen das Gesetz verstieß. Er schreibt: „Es ist schlichtweg ein unbestrittener Teil der territorialen Souveränität eines Staates – folglich auch Deutschlands – den Zugang zu seinem Gebiet zu kontrollieren. Es ist Drittstaatsangehörigen, die keine Einreiseberechtigung aufweisen, an der Grenze die Einreise zu verweigern.”

Der offenen Brief ist sehr gut geschrieben, er spricht wichtige Punkte an, die vielen Wählern auf der Seele brennen. Aber warum der Briefschreiber den Brief ausgerechnet an Andreas Scheuer von der CSU schreibt, bleibt mir ein Rätsel. Die CSU ist Teil des Problems und nicht Teil der Lösung. Sie hat alle wesentlichen Entscheidungen Merkels mitgetragen.

Im Moment versucht die CSU, angesichts der kommenden Landtagswahlen am 14. Oktober 2018 zwar, sich patriotisch und deutschenfreundlich zu geben, aber bei mir hat die CSU längst alle Sympathien verloren, weil sie ihre Fahne stets in den aktuellen Wind hält und stramm dem Merkelkurs folgt

Das einzige, was die CSU wieder zur Besinnung bringen kann, ist eine erneute Klatsche bei der Landtagswahl am 14. Oktober, denn die Ursachen für die Wahlniederlage bei der Bundestagswahl hat sie offenbar immer noch nicht erkannt und macht weiter so wie immer. Versauen wir der CSU also ihr Oktoberfest.

Frankfurt am Main ist die erste deutsche Großstadt, in der die deutsche Bevölkerung mit 49% in der Minderzahl ist. Gesetzeswidrig wird "Flüchtlingsschutz" zu Einwanderungsrecht, ist der Kern des Schreibens eines sachkundigen Bürgers an CSU-Generalsekretär Scheuer, dem er offensichtlich eine andere Politik zutraut.

In einem ebenso sachkundigen wie sehr ausführlichem Brief zur illegalen Eínwanderung wendet sich ein Bürger stellvertretend für die ganze Union an den Generalsekretär der CSU. Wir dokumentieren das Schreiben.

Sehr geehrter Herr Scheuer,

anlässlich der zum Thema der (illegalen) Zuwanderung in die breite Öffentlichkeit durchgedrungenen Ergebnisse der sogenannten Sondierungsgespräche zwischen der CDU/CSU und der SPD sehe ich mich nunmehr gezwungen, mich mit den nachfolgenden Zeilen an Sie persönlich zu wenden. Ich bin in größter, ja sogar bedrückender Sorge um die weitere Zukunft dieses Landes. Ich verbinde mit diesem Anschreiben die – hoffentlich nicht naive – Hoffnung, dass Sie in den anstehenden Koalitionsgesprächen sowie in der darauf folgenden Legislaturperiode der neuen (alten) Bundesregierung als Generalsekretär der CSU Ihren politischen Einfluss geltend machen und ein „Weiter so“ der seit September 2015 andauernden und ohne Beteiligung des Bundestages erfolgten Migrationspolitik von Frau Dr. Merkel verhindern.

Wenn man allerdings die dankenswerterweise von Robin Alexander (Journalist „Die Welt“ d. Red.) öffentlich gemachten Abstimmungen der Koalitionsparteien zur Einwanderungspolitik sieht, in denen an der Öffentlichkeit vorbei nachträglich die Beschränkung auf Sachleistungen [für die Migranten] und die Residenzpflicht [bleiben in dem Ort, wo die Unterkunft ist] gestrichen wurde sowie weiterhin eine illegale Zuwanderung von über 200.000 Menschen pro Jahr – von einer Begrenzung ist mit keinem Wort die Rede – als unproblematisch angesehen wird, sehe ich keine Anzeichen eines entsprechenden politischen Willens der handelnden Personen.

Bei der stets die öffentliche Wahrnehmung dominierenden Diskussion um eine sog. Obergrenze handelt es sich um eine Scheindebatte, ohne dass die Bevölkerung davon zutreffend in Kenntnis gesetzt wird. Es gibt weder einen Anspruch auf Einwanderung noch – aufgrund der geographischen Lage Deutschlands – in ca. 98% der Fälle einen Anspruch auf Schutz als Flüchtling (eingehend unter B.). Es ist im Allgemeinen äußerst bedauerlich, in welcher Art und Weise das deutsche Volk – ja ich benutze diesen von Frau Dr. Merkel so gemiedenen Begriff – mit unvollständigen und teils auch unzutreffenden Informationen über den wahren Sachstand und vor allem auch die wahre Rechtslage in Deutschland getäuscht wird.

Ich erlaube mir nachfolgend Ihnen die bisherigen und auch zukünftigen Folgen der Migrationspolitik der Bundesregierung sowie die geltende Rechtslage aufzuzeigen, bei deren konsequenter und vor allem rechtsstaatlich gebotener Anwendung weiterer Schaden vom deutschen Volk und den zukünftigen Generationen abgewendet werden kann.

Ich sehe es schlichtweg als meine staatbürgerliche Pflicht an, Sie persönlich mit meinem Schreiben in die Pflicht zu nehmen, da trotz eines politisch verheerenden Ergebnisses bei der Bundestagswahl am 24.9.2017 – schlechtestes Wahlergebnis der CDU auf Bundesebene sei 1949 – Frau Dr. Merkel keinen Anlass sieht, eine Änderung ihrer eigenmächtigen und rechtsstaatlich letztendlich nicht vertretbaren Migrationspolitik vorzunehmen. Auch wenn die breite Öffentlichkeit aufgrund entsprechender medialer Berichterstattung sowie der Aussagen der Vertreter der Bundesregierung davon ausgeht, dass die sog. „Flüchtlingskrise“ beendet ist, wissen Sie genauso gut wie ich, dass dies nicht den Tatsachen entspricht.

Weiterhin überqueren im Durchschnitt ca. 15.000 Menschen monatlich die deutschen Staatsgrenzen, mit dem Ziel eines dauerhaften Aufenthalts in unserem Land, ohne dass dies durch das geltende Recht gedeckt wäre. Im Ergebnis kommt somit – bei realistischerweise unterstelltem Andauern dieses Zustands – jedes Jahr eine neue „Großstadt“ von illegalen Zuwanderern hinzu, was erhebliche Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland und für die Zukunft dieses Landes hat.

Man muss es als geradezu unglaublich und absurd bezeichnen, wenn der Bundesinnenmister nunmehr registrierte Asylanträge in einer Größenordnung von 186.000 im Jahr 2017 als Erfolg verkauft. Zum einen spiegeln diese Zahlen nicht die tatsächliche Sachlage wider, da sonstige, nicht registrierte illegale Einwanderung und der [vermutlich millionenfache] Familiennachzug per Visum überhaupt nicht eingerechnet werden. [Familiennachzug: Die Nebelkerzen der Großen Koalition – wie Deutschland in Wirklichkeit mit Migranten überflutet wird]

Zum anderen zeigt sich die Absurdität dieser Einschätzung vor dem Hintergrund, dass hinlänglich bekannt ist, dass die Bundesrepublik Deutschland und ihre Vollzugsbehörden bisher – aus welcher Motivation dies auch sein mag – vollständig dabei scheitern, die Antragssteller abgelehnter Anträge auch konsequent und damit gemäß der geltenden Rechtslage des Landes zu verweisen. Es wird nach dem Prinzip verfahren, wer einmal Deutschland erreicht hat, der kann bleiben. Die makabre Wahrheit in diesem Zusammenhang lautet wie folgt: Jeder kommt ohne Pass ins Land, jedoch scheitert die Ausreise dann am fehlenden Pass.

A. Tatsächliche Auswirkungen

Ich darf in einem ersten Schritt zusammenfassend und auszugsweise – aufgrund der täglich hinzukommenden Auswüchse der Masseneinwanderung ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die bisherigen Auswirkungen der Einwanderungspolitik der Bundesregierung veranschaulichen:

I. Arbeitsmarkt: Mit am dramatischsten zeigt sich die Fehleinschätzung der Bundesregierung bzw. Fehlerhaftigkeit des Zulassens einer Masseneinwanderung am Arbeitsmarkt. Deutschland ist ein hochtechnologisierter Wirtschaftsstandort, welcher – wenn überhaupt – eine Zuwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften benötigt. Diese haben und werden wir nicht durch Armutszuwanderung von „Flüchtlingen“ aus Ländern erhalten, in denen keine hinreichenden Qualifikationen in der Bevölkerung vorhanden sind, um einem Standort wie Deutschland weiterzuhelfen.

Ich möchte an dieser Stelle gar nicht auf die offensichtlich irreführenden Äußerungen führender Persönlichkeiten in Politik und Wirtschaft aus dem Jahr 2015 eingehen, als der deutschen Gesellschaft „syrische Ärzte“ und ein „Wirtschaftswunder 2.0“ versprochen wurden. Bekanntlich ist es vielmehr eine Tatsache, dass bereits nach Aussage von Frau Andrea Nahles als ehemalige Bundesarbeitsministerin nur ein Anteil von 10% überhaupt in den Arbeitsmarkt integrierbar ist. Von hochqualifizierten Tätigkeiten ist dabei nicht die Rede.

Nach aktuellen Berichten melden die deutschen Kommunen als „Leidtragende“ der Politik der Bundesregierung bereits jetzt einen Anteil von 600.000,00 ALG-II-Empfängern [Arbeitslosengeld II] bei den „Zugewanderten“ seit 2015. Allgemein hat bereits jetzt jeder zweite Arbeitslose in West-Deutschland einen Migrationshintergrund bzw. sind 26% der arbeitslosen Menschen ohne deutsche Staatangehörigkeit. Die Ausländer-Arbeitslosenquote ist überdies mit 13,6% mehr als dreimal so hoch wie die der deutschen Staatsbürger.

Bei den aktuell besonders beliebten Zuwanderungsländern wie Syrien, Eritrea und Afghanistan liegt die Erwerbslosenquote sogar bei 43%. Aufgrund des bekanntlich bei diesen Ländern weit verbreiteten Analphabetismus sind auch keine Verbesserungen in dieser Hinsicht zu erwarten. Es stellt sich schlicht und einfach die offensichtliche Frage, was diese Menschen gegenwärtig und zukünftig in Deutschland beitragen sollen? Diese Frage stellt sich insbesondere auch deshalb, weil aufgrund der hohen staatlichen Leistungen für diese Menschen keine Motivation besteht, einer regulären Tätigkeit nachzugehen, bei welcher sie aufgrund ihrer Qualifikation im Zweifel nicht mehr verdienen werden.

Kein anderes Land der Welt betreibt eine Einwanderungspolitik in der von Deutschland praktizierten Weise, im Rahmen welcher die Einwanderer nicht nach ihrer Integrationsfähigkeit und -willigkeit, nicht nach ihren beruflichen Qualifikationen und ebenso wenig nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes ausgesucht werden. Deutschland nimmt unter der Führung von Frau Dr. Merkel ohne Auswahl jede Person unter dem Vorwand des „Schutzbedürfnisses“ und ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse des eigenen Landens und ohne jede Integrationsprognose in unbeschränkter Zahl auf. Es handelt sich schlicht und einfach um eine von der Bundesregierung veranlasste Masseneinwanderung Drittstaatsangehöriger in den deutschen Sozialstaat.

II. Gesellschaft: Die von der Bundesregierung seit 2015 zugelassene Massenzuwanderung – ohne rechtliche Grundlage – hat bereits und wird zukünftig noch stärker dramatische Auswirkungen auf die deutsche Gesellschaft haben. Es können nicht massenhaft aus fremden Kulturkreisen Menschen einwandern, die mit unseren Wertvorstellungen und den Übereinkünften des Zusammenlebens nicht kompatibel sind, ohne dass es zu gravierenden Verwerfungen kommt bzw. weiterhin kommen wird.

Das hinlänglich bekannte Wort der „Parallelgesellschaften“ ist längst Realität in Deutschland. Insoweit möchte ich beispielhaft auf viele Großstädte in NRW und diverse Stadtteile in Berlin hinweisen – Tendenz deutschlandweit steigend. Die Stadt Frankfurt am Main ist überdies die erste deutsche Großstadt in der die deutsche Bevölkerung mit einem Anteil von 49% in der Minderheit ist. Vor allem die Menschen aus muslimischen Gesellschaften sind – wie sich auch in den Zeiten der Gastarbeiterzuwanderung gezeigt hat – weitestgehend nicht integrationsfähig oder häufig gar nicht integrationswillig.

Eine weitere Ausbreitung der dominanten muslimischen Kultur und Religion wird zu großen Problemen für die deutsche Gesellschaft führen. Ich möchte Sie an dieser Stelle gerne auf die Lektüre des Buches „Islamischer Faschismus“ von Hamed Abdel-Samad oder auch des Buches „Der islamische Kreuzzug“ von Samuel Schirmbeck verweisen. Ich darf insoweit überdies nur als pars pro toto [ein Teil steht für das Ganze] sowie als in beliebiger Zahl zu ergänzendes Beispiel auf die Massendemonstrationen in deutschen Städten für den türkischen „Präsidenten“ Erdogan verweisen, dessen Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit hinlänglich bekannt ist.

Ebenso soll Deutschland offensichtlich nunmehr mit der im islamischen Kulturkreis zulässigen Bigamie bzw. Polygamie [Vielehe] „bereichert“ werden. Unter dem Vorwand des Kindeswohls werden inzwischen im Rahmen des sog. Familiennachzugs per Visum vielfach „Zweitfrauen“ ins Land geholt und selbstverständlich vom deutschen Steuerzahler als Familienangehörige ausgehalten [finanziert], obwohl gem. § 1306 BGB eine Zweitehe nach deutschem Recht untersagt ist. [Nicht zu vergessen, die Kinderehen.]

Ebenso ist zu berücksichtigen, dass sich das Bildungsniveau in Deutschland dramatisch verschlechtert, wenn eine Zuwanderung in dem bisherigen Ausmaß fortgeführt wird. Es gibt bereits jetzt in vielen Kommunen verheerende Auswirkungen auf den Schulunterricht. In großer Zahl bestehen Schulklassen, in welchen deutsch „1. Fremdsprache“ ist.

In NRW hat überdies zum aktuellen Zeitpunkt jedes dritte Kindergartenkind – wie es im politisch korrekten Deutsch heißt – einen Migrationshintergrund. Aufgrund enormer sprachlicher Schwierigkeiten ist kein geordneter Ablauf mehr möglich. Schließlich hat die Bundesregierung auch die sich ergebende Wohnungsnot in Deutschland verheerender Weise unterschätzt oder gar ignoriert. Der dramatische Anstieg von Obdachlosen sei hier nur am Rande erwähnt.

Abschließend sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es nicht ausreicht mantraartig in Bezug auf Deutschland von einem Einwanderungsland zu sprechen. Ein „klassisches“ Einwanderungsland wie die USA, Kanada und Australien bestimmt und sucht sich aus, wer im Land leben darf. Deutschland lässt sich von den unter dem Deckmantel des „Asylrechts“ einreisenden Menschen diktieren, wer hier lebt.

Bekanntlich wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entgegen dem verliehenen Flüchtlingsstatus nach drei Jahren der Fortbestand der Schutzgründe nicht mehr überprüft. So wird gesetzeswidrig ein „Flüchtlingsschutz“ zu einem Einwanderungsrecht! Die vollständige Überforderung der deutschen Gesellschaft mit dieser Massenzuwanderung zeigen doch die Auswirkungen in diversen Kommunen, wie derzeit die aktuellen Entwicklungen in Cottbus und Freiberg sowie bereits zuvor in Salzgitter, Delmenhorst, Hof oder Bamberg in dramatischer Weise veranschaulichen.

III. Kriminalität: In Bezug auf den Aspekt der Kriminalität kann ich mich aufgrund deren Offensichtlichkeit am wohl Kürzesten fassen. Die täglichen (!) Meldungen zu schweren Körperverletzungen, Messerattacken, Vergewaltigungen, Raub- und Diebstahlsdelikten oder Morden, welche von den „Schutzsuchenden“ verübt werden, können (zumindest in Teilen) den Zeitungen in Deutschland entnommen werden, die sich nicht auf eigenwillige Entschuldigungen wie „regionale Bedeutung“ und „Hat es immer schon gegeben“ berufen. Besonders auffällig ist überdies die schier unfassbar große Zahl 17-jähriger unter den Straftätern, mit denen Deutschland nunmehr aus den Herkunftsländern gesegnet ist … [1]

[1] Kinder und Jugendliche erhalten in Deutschland eine besonders intensive Zuwendung und Betreuung und sie dürfen in der Regel ihre Familien nachholen. Warum schickt man sie nicht in die Heimat zurück, denn die meisten dieser Minderjährigen kommen, ums mitsamt der Großfamilie ins deutsche Sozialsystem einzutauchen. Sie lassen sich ihr Leben vom deutschen Steuerzahler finanzieren, während nicht wenige von ihnen, Deutschland, den Westen, das Christentum und die Demokratie abgrundtief hassen, sich immer stärker radikalisieren und den deutschen Staat bekämpfen. Nicht wenige von ihnen werden kriminell.

Die mir bisher einzig erkennbare Reaktion der Verantwortlichen in der Bundesregierung ist die stete Berufung auf „Einzelfälle“. Hier stellt sich mir die Frage, wie viele Jahre lang es noch täglich Einzelfälle benötigt, damit endlich (!) ein kultureller Zusammenhang erkannt bzw. verstanden wird und die zwingend notwendigen Konsequenzen gezogen werden.

Die seit 2015 in den einzelnen Bundesländern dramatisch angestiegenen Kriminalitätsraten von „Schutzsuchenden“ – soweit man sich traut, die Zahl separat auszuweisen – sprechen für sich. Die einschlägigen polizeilichen Kriminalitätsstatistiken sind öffentlich zugänglich, so dass ich mir insoweit eine detaillierte Darstellung ersparen möchte. Es erscheint für die politisch Verantwortlichen offenbar geradezu verführerisch zu sein, die insgesamt sinkenden Kriminalitätszahlen vorzuweisen, ohne die Bevölkerung darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um die Gesamtzahlen sämtlicher Straftaten handelt.

Maßgeblich sind jedoch die Zahlen der Straftaten von „Schutzsuchenden“, die in den zurückliegenden Jahren – bereits unter Nichtberücksichtigung von sowieso nicht verfolgten ausländerrechtlichen Delikten – enorm angestiegen sind. Beispielhaft darf ich Sie insoweit auf mein Wohnsitzland Bayern verweisen.

Überdies ist von besonderer Bedeutung, dass sich die Straftaten nicht nur gegen die deutsche Bevölkerung richten, sondern dass auch religiöse Konflikte aus den Herkunftsländern in unser Land importiert werden. Ebenso erschreckend ist die dramatische Zunahme des Antisemitismus, welcher „intetressanterweise“ aufgrund seiner nunmehrigen Herkunft aus muslimischen Kulturkreisen selbst in der Öffentlichkeit geduldet wird. [Wie es scheint, sind die etablierten Parteien längst auf den antisemitischen Zug aufgesprungen: SPD immer stärker antisemitisch – sucht sich ein neues Wahlvolk]

Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass diese Personen unter dem Vorwand des „Flüchtlingsschutzes“ unter enormem finanziellen Aufwand in Deutschland aufgenommen werden und man es der deutschen Bevölkerung, die diese Lasten aus Steuergeldern zu tragen hat, dann auf diese Weise „dankt“ [mit einer hohen Kriminalitätsrate und dem neuen muslimische Antisemitismus].

Der hohe Anteil an ausländischen Gefängnisinsassen spricht überdies Bände. Bereits im März 2016 – mithin ohne Berücksichtigung der Folgen der unkontrollierten Massenzuwanderung – waren dies bspw. in Baden- Württemberg über 46%. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die großen Probleme mit Gewaltkriminalität von „Eingewanderten“ aus vorherigen Jahrzehnten, denen in der jüngeren Vergangenheit großzügig deutsche Pässe ausgegeben wurden, dabei gar nicht eingerechnet werden. [Baden-Württemberg: Ausländeranteil bei Häftlingen klettert auf 46 Prozent]

IV. Terrorismus: In Bezug auf die gegenwärtige und zukünftige Terrorgefahr in Deutschland durch die Migrationspolitik der Bundesregierung kann ich mich aufgrund dramatischer Offensichtlichkeit ebenfalls kurzfassen. Über das furchtbare politische Totalversagen im Fall des „Flüchtlings“ Anis Amri brauche ich keine Worte mehr zu verlieren. Es sei an dieser Stelle nur ergänzend erwähnt, dass die Täter des brutalen Anschlags in Paris über Deutschland nach Frankreich als „Flüchtlinge“ eingereist sind und dass auch der Täter des im Frühjahr 2017 begangenen Anschlags in Manchester mit 22 Toten mehrfach über Deutschland (Düsseldorf, Frankfurt am Main) nach Großbritannien eingereist ist.

Man kann diese Sicherheitspolitik Deutschlands nur einen einzigen Offenbarungseid nennen. Zudem nehmen die sog. Salafisten zahlenmäßig und in ihrer Gewaltbereitschaft enorm zu. Auch hier zeigt sich wieder einmal die völlig falsch verstandene Toleranz des deutschen Staates. Alles ist bereichernd, Hauptsache bunt und multikulti. In diesem Bereich werden inzwischen Fakten geschaffen, mit unabsehbaren Folgen für unser Land.

Es passt ins Bild des vollständigen Versagens in Bezug auf die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in Deutschland – im Übrigen eine der primären staatlichen Aufgaben -, dass nunmehr veröffentlicht worden ist, dass die Bundesanwaltschaft mit geradezu absurder Begründung in 564 Fällen Ermittlungsverfahren gegen [afghanische] Terrorverdächtige eingestellt hat. Demnach handele sich um reine Auslandstaten, etwa im Dienst der radikalislamistischen Taliban, und deutsche Staatsschutzinteressen seien aus Sicht der Bundesanwaltschaft nicht beeinträchtigt gewesen, wie der Generalbundesanwalt Peter Frank erklärte.

Dass diese Personen selbstverständlich ebenso in der Lage sind, derartige Taten auch in Deutschland zu begehen, sollte ohne weitere Überlegungen eindeutig sein und hat sich bei vielen Terroranschlägen im europäischen Ausland in furchtbarer Weise als Realität erwiesen. Selbstverständlich werden auch Taliban- oder IS-Kämpfer, die beim Grenzübertritt angeben, in ihrem Herkunftsland wegen ihrer Verbrechen mit entsprechenden Strafen rechnen zu müssen, aus „humanitären Gründen“ aufgenommen. Frei nach dem Motto: Lasst uns allen Schutz gewähren, nur nicht dem deutschen Volk!

V. Gesundheit: Die Politik der offenen Grenzen wird gravierende Belastungen der Gesundheit der Bevölkerung haben. Von der Öffentlichkeit vollkommen unbemerkt ist durch den unkontrollierten Zuzug von Menschen aus Ländern, in welchen äußerst bedenkliche Hygienezustände herrschen, auch die Gefahr der Ver- und Ausbreitung von in Deutschland nicht (mehr) vorkommenden ansteckenden und vor allem hoch gefährlichem Krankheiten eingeführt worden. In der Schweiz sind bereits bei „Flüchtlingen“ multiresistente Tuberkulosekeime diagnostiziert worden, was zu einer Einrichtung eines europaweiten Warnsystems geführt hat.

Von Seiten der Bundesregierung und im Speziellen seitens des Bundesgesundheitsministeriums ist keine Verlautbarung zu diesem Thema erfolgt. Auch hier scheint bedauerlicherweise wieder einmal die Strategie verfolgt zu werden, dass man die deutsche Bevölkerung über die erheblichen Risiken der seit 2015 praktizierten Migrationspolitik schlichtweg uninformiert lässt; frei nach dem Motto des Bundesinnenministers „Diese Informationen könnten die Bevölkerung beunruhigen.“ Auszugsweise darf ich an dieser Stelle aus dem epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Instituts Nr. 43/2017 (S. 487 ff.) wie folgt zitieren:

„Mit dem Anstieg der Fallzahlen geht zugleich eine veränderte demografische Struktur der Erkrankten einher. Der Anteil an TB-Neuerkrankten [Tuberkulose], die nicht in Deutschland geboren wurden, betrug zwischen 2002 und 2012 40–50% und nahm bis zum Jahr 2015 auf 72,1% zu. Der Anstieg der TB-Inzidenz [Neuerkrankungen] kann daher auch mit der hohen Anzahl an Menschen, die im Rahmen der Migrationsbewegungen in den Jahren 2014 und 2015 nach Deutschland gekommen sind, erklärt werden.“

Welche weiteren hochgefährlichen Infektionskrankheiten aus den Herkunftsländern der illegal Einreisenden in nächster Zeit hinzukommen und welche Gesundheitsrisiken sich verwirklichen werden, lässt sich nur erahnen. Überdies kann insbesondere nicht abgeschätzt werden, welche Gesundheitsrisiken sich verwirklichen, wenn nunmehr zu hunderttausenden der sog. Familiennachzug vollzogen wird.

Bekanntlich ist bei deren Einreise nach Deutschland gesetzlich überhaupt keine Gesundheitsuntersuchung vorgesehen. So heißt es in § 62 AsylG, dass Personen, die im Wege des Familiennachzugs zu anerkannten Schutzberechtigten nach Deutschland kommen, der Regelung [Verpflichtung zur ärztlichen Untersuchung] nur unterfallen können, wenn sie in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Bei dezentraler Unterbringung von Familien erfolgt somit keine Gesundheitsuntersuchung der nachreisenden Familienangehörigen.

VI. Finanzielle Belastung: Schließlich darf ich auf die enormen finanziellen Belastungen dieser gesetzlich nicht zulässigen Politik der Bundesregierung für die deutschen Steuerzahler eingehen. Es ist wirklich ein Hohn, wenn sich die deutschen Steuerzahler allen Ernstes von Mitgliedern der Bundesregierung sagen lassen müssen, dass ihnen durch die Umverteilung der Steuergelder an Drittstaatsangehörige nichts vorenthalten wird.

So kann man auch nur sprechen, wenn man das Geld Dritter verteilt. Selbstverständlich werden durch die enormen Ausgaben für die Migrationspolitik der Bundesregierung den öffentlichen Haushalten Mittel entzogen, die an anderen Stellen, bspw. bei der Investition in marode Infrastruktur, dringend benötigt werden und somit nicht zur Verfügung stehen. Die vielen Fälle dringend sanierungsbedürftiger Schulen, Universitäten, Schwimmbäder, Brücken, Straßen und sonstiger öffentlicher Einrichtungen sind Ihnen mit Sicherheit bekannt und müssen daher von mir an dieser Stelle nicht im Einzelnen namentlich aufgeführt werden.

Je nach Berechnungsgrundlage werden die Kosten – nach derzeitigem Stand der illegalen Einwanderung – pro Jahr für den deutschen Steuerzahler auf Beträge zwischen 40 und 60 Milliarden € angegeben. Um welche enorme Größenordnung es sich dabei handelt, kann an dem Umstand belegt werden, dass im Jahr 2017 über diese Summe die Bundesministerien für Verkehr (27,91 Milliarden €), für Bildung und Forschung (17,65 Milliarden €) sowie für Familien, Frauen, Senioren und Jugend (9,52 Milliarden €) zusammen verfügen dürfen. [27,91 + 17,65 + 9,52 = 55,08 Milliarden €]

Insbesondere sind als Kostenfaktor die Ausgaben für sog. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu nennen. Diese kosten die öffentlichen Haushalte monatlich zwischen 5.000,00 € und 8.000,00 €. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass selbst nach Angaben des Bundesfamilienministeriums davon ausgegangen wird, dass jeder zweite „Minderjährige“ bei seinen Altersangaben gelogen hat. Eine flächendeckende nachträgliche Überprüfung anhand von zuverlässigen körperlichen Untersuchungen wird „selbstverständlich“ von politischer Seite abgelehnt.

Geradezu absurd ist es, dass seitens des Bundesinnenministeriums nunmehr auch noch sog. Rückkehrprämien von bis zu 3.000,00 € gezahlt werden. Erst werden Menschen trotz offensichtlich fehlendem Einreise- und Bleiberecht ins Land gelassen, sodann wird die rechtsstaatlich vorgegebene Ausreise von den Betroffenen verweigert und „zum Dank“, dass sie sich der in Deutschland bestehenden Gesetzeslage verweigern, wird ihnen aus Steuergeldern auch noch Geld für die Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtung gezahlt. Dieses Vorgehen sucht weltweit Seinesgleichen.

Trotz der im Jahr 2015 viel gepriesenen hochqualifizierten Zuwanderer stellen diese letztendlich eine enorme Kostenbelastung dar. Welche Gesamtbelastungen realistischer Weise angenommen werden müssen, lässt sich den Berechnungen renommierter und vor allem unabhängiger Finanzexperten wie Prof. Bernd Raffelhüschen und Prof. Hans-Werner Sinn entnehmen. Beide gehen vor allem auch aufgrund der mit der illegalen Einwanderung einhergehenden Zunahme der Arbeitslosigkeit von einer Gesamtbelastung zwischen 900 Milliarden und 1 Billion € aus. Da ich davon ausgehe, dass Sie Zugang zu diesen Studien haben, werde ich von detaillierteren Ausführungen an dieser Stelle absehen.

B. Rechtslage

Man mag es in einem Land wie Deutschland schwerlich für möglich erachten, jedoch scheint es notwendig zu sein, daran zu erinnern, dass die Bundesregierung als einen elementaren Bestandteil unseres Grundgesetzes das Rechtsstaatsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG zu beachten und anzuwenden hat. Dort heißt es unzweideutig, dass die vollziehende Gewalt (Exekutive) an Gesetz und Recht gebunden ist. Da dies jedoch seit Frau Dr. Merkels „Anordnung“ der offenen Grenzen nicht der Fall ist, darf ich nachfolgend die einschlägigen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften darstellen und erläutern, die dieser Politik [von Angela Merkel] entgegenstehen.

Das von Frau Dr. Merkel und weiteren Mitgliedern der Bundesregierung stets ausgegebene Postulat, man könne Grenzen nicht sichern, ist bestenfalls irreführend, wenn es sich nicht gar um eine bewusste Fehlinformation der breiten Öffentlichkeit handelt. Ein Staat definiert sich und sein Hoheitsgebiet durch seine Grenzen. Es ist eine der primären Aufgaben des Staates dieses Hoheitsgebiet zu schützen und zu bewahren.

Dass ein Grenzschutz unproblematisch äußerst effektiv und erfolgreich durchgeführt werden kann, zeigte sich (interessanterweise) bei den Sicherheitsvorkehrungen zu den in Deutschland ausgerichteten G7- und G-20-Gipfeln. Innerhalb weniger Tage wurden eine Großzahl an Menschen am illegalen Grenzübertritt gehindert. Grenzkontrollen funktionieren scheinbar doch … Bedauerlicherweise wird dieser Grenzschutz nur gewährt, wenn es um den Schutz der politischen Elite geht.

Nachfolgend möchte ich darstellen, dass auf Basis der geltenden Rechtslage eine illegale Einwanderung durch „Flüchtlinge“ ohne weiteres verhindert werden kann bzw. nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verhindert werden muss. Dies allein vor dem rein faktischen Hintergrund, dass es sich bei Menschen, welche um die halbe Welt reisen, nicht mehr um Flüchtlinge handelt. Bestenfalls handelt es sich um „Wirtschaftsflüchtlinge“, welche nach keiner national oder international geltenden Rechtsvorschrift den „Flüchtlingsstatus“ verliehen bekommen.

Dass überdies – ohne Berücksichtigung des Asyslrechts – kein Anspruch auf Einwanderung besteht, ist eine Selbstverständlichkeit und muss nicht weiter vertieft werden. An dieser Stelle darf ich besonders hervorheben, mit welchen Zahlen von Schutzsuchenden es die deutsche Bevölkerung tatsächlich zu tun hätte, wenn sich die Bundesregierung nicht weigern würde, das geltende Recht anzuwenden. [2]

[2] Dass nicht einmal an Anrecht auf Asyl besteht, jedenfalls nicht in der jetzigen Form, kann man der Forderung der dänischen Chefin der Sozialdemokraten, Mette Frederiksen, entnehmen, die nämlich das Asylrecht in seiner jetzigen Form abschaffen möchte. Und zwar aus genau demselbem Grund, die der Leserbriefschreiber hier erwähnt.

Kurz gesagt, will Mette Frederiksen das Asylrecht auf dänischem Boden abschaffen: Es soll für Nicht-EU-Bürger nicht mehr möglich sein, in Dänemark ein Asylgesuch zu stellen. Wer es versucht, so der Plan, soll in ein von Dänemark geführtes Lager in Nordafrika gebracht werden, wo das Gesuch behandelt wird. Ins Land gelassen werden sollen lediglich noch direkt von der UNO ausgewählte Quotenflüchtlinge. Für alle anderen soll gelten: Wem in den nordafrikanischen Lagern Asyl gewährt wird, der soll danach sein Leben in einem UN-Lager fortsetzen [also nicht in Dänemark]. >>> weiterlesen

Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind im Jahr 2016 nur 905 Menschen nach Deutschland gekommen, welche sich im Zeitpunkt ihrer Einreise nicht bereits in einem sicheren Drittstaat befunden haben. Bezeichnenderweise ist inzwischen auch instanzgerichtlich die Aufhebung der Rechtsstaatlichkeit festgestellt worden. Ich darf insoweit einen Strafsenat des OLG Koblenz (Urteil v. 14.02.2017 – 13 UF 32/17) zitieren: „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

I. Genfer Flüchtlingskonvention / Europäische Menschenrechtskonvention / Charta der Grundrechte der EU / Dublin-III-Verordnung

Entgegen vielfacher Verlautbarungen der politisch Handelnden in Deutschland, bietet das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) keine Rechtsgrundlage für die Migrationspolitik der Bundesregierung. Die Genfer Flüchtlingskonvention beinhaltet keinen individual-rechtlichen Anspruch auf Asyl. D.h. mit anderen Worten, dass auch die Genfer Flüchtlingskonvention keinen Anspruch auf territoriales Asyl gewährt.

Darüber hinaus ist an dieser Stelle zu betonen, dass es sich in der ganz überwiegenden Zahl von Menschen – letztendlich sämtliche auf dem Landweg die Grenze überschreitenden Personen -, welchen die Einreise nach Deutschland gestattet wird, um solche handelt, die eine große Zahl sicherer Drittstaaten durchreist haben. Bei ihrer Ankunft an der deutschen Grenze befinden sie sich bzw. haben sie sich schon seit geraumer Zeit nicht mehr in einer Situation befunden, in welcher eine Gefahr für Leib und Leben bzw. ihr körperliches und gesundheitliches Wohlbefinden besteht.

De facto und de jure handelt es sich somit, insbesondere nach der Genfer Flüchtlingskonvention, nicht um Flüchtlinge. Auch die Genfer Flüchtlingskonvention gewährt kein Menschenrecht auf den angenehmsten Sozialtstaat. Nichts anderes ergibt sich aus dem sog. Refoulement-Verbot [3] iSv Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention. Dieses, wie auch die Genfer Flüchtlingskonvention als solche, gewährt nur Rechte für denjenigen, welcher – auf welche Weise auch immer- sich bereits im Land befindet. Dies ist bekanntlich der Grund dafür, dass die Bundesregierung die teilweise geforderten Transitzentren direkt an der deutschen Staatsgrenze tunlichst vermeiden will – ein Schelm der Böses dabei denkt …

[3] Unter dem Refoulement-Verbot versteht man ein Nichtzurückweisungsverbot. Das Non-refoulement-Gebot oder Refoulement-Verbot genannt, ist ein völkerrechtlicher Grundsatz, der die Rückführung von Personen in Staaten untersagt, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beinhaltet kein über die Genfer Flüchtlingskonvention hinausgehendes individuelles Recht auf Einreise. Vielmehr besteht bei Nichtstaatsangehörigen auch auf Basis der EMRK – wie sich auch aus Art. 3 4. Zusatzprotokoll EMRK eindeutig ergibt – kein Recht auf Einreise oder auf Aufenthalt in einem „Wunschstaat“.

Kein Mitgliedsstaat ist aufgrund der EMRK verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen oder Asyl zu gewährleisten. Ebenso wenig verleiht die EMRK ein Recht auf Zuerkennung eines bestimmten Aufenthaltsstatus. In diesem Sinne hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Zusammenhang mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen mehrfach entschieden, dass die Mitgliedsstaaten in der Gestaltung des jeweiligen Einreise- und Aufenthaltsrechts frei sind.

Ebenso wenig bietet Art. 18 der Charta der Grundrechte der EU einen individuellen Schutzanspruch gegenüber dem deutschen Staat. Dieser gewährt das Recht auf Asyl „nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.“ Auch insoweit gilt wiederum – wie bereits erläutert – der Grundsatz, dass derjenige keines Schutzes bedarf, der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt oder auf seiner Flucht die Möglichkeit hatte, in einem sicheren Drittstaat um Schutz nachzusuchen.

Schließlich stellt sich die Rechtslage auch nach der allgemein bekannten Dublin-III-Verordnung nicht abweichend dar. Als europarechtliche Verfahrensregelung begründet sie bekanntlich gerade keine Asylzuständigkeit Deutschlands. Dies gilt insbesondere auch für an der deutschen Staatsgrenze gegenüber deutschen Behörden gestellte Schutzanträge. Der vielfach übergegangene Art. 20 Abs. 4 Dublin-III-Verordnung als vorrangige Zuständigkeitsregelung an den europäischen Binnengrenzen bestimmt unzweideutig, dass selbst das vorgelagerte Zuständigkeitsprüfungsverfahren von dem Mitgliedsstaat durchzuführen ist, in dem sich der Antragssteller befindet – dies ist im Regelfall Österreich.

Dieser Mitgliedsstaat [Österreich] ist auch im Übrigen sodann für das Verfahren zuständig (Abs. 4 S. 2). Es besteht insoweit gerade kein Ermessen deutscher Grenzbehörden. Dem Antragssteller ist somit nach dieser Regelung an der Grenzübergangsstelle die Einreise zu verweigern. Soweit die Bundesregierung meint – insoweit auch irreführend unter Verweis auf das EuGH-Urteil C-646/16 v. 26.7.2017 – ihre Einwanderungspolitik auf das Eintrittsrecht nach Art. 17 Dublin-III-Verordnung stützen zu können, ist auch dies rechtlich unzutreffend.

Zwar bietet diese Vorschrift Mitgliedsstaaten die Möglichkeit sich für das Asylverfahren von Schutzsuchenden für zuständig zu erklären, jedoch handelt es sich dabei ersichtlich um einen Ausnahmetatbestand. Dies lässt sich ohne weiteres mit Erwägungsgrund 17 der Dublin-III-Verordnung belegen,

Danach soll es den Mitgliedsstaaten insbesondere aus humanitären Gründen oder in Härtefällen möglich sein, „von den Zuständigkeitskriterien abweichen zu können, um Familienangehörige, Verwandte oder Personen jeder anderen verwandtschaftlichen Beziehung zusammenzuführen.  und einen bei ihm oder einem anderen Mitgliedstaat gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn sie für eine solche Prüfung nach den in dieser Verordnung festgelegten verbindlichen Zuständigkeitskriterien nicht zuständig sind.“

Eine etwaige Wahrnehmung dieses Eintrittsrecht nicht lediglich in Ausnahmefällen und eine etwaige darauf gestützte Massenzuwanderung von durchschnittlich 200.000 Menschen pro Jahr nach Deutschland ist daher eindeutig von Art. 17 Dublin-III-Verordnung nicht gedeckt und läuft dessen Zweck vielmehr zuwider.

II. Art. 16a GG

Da – wie aufgezeigt – entgegen politischer Verlautbarungen, dass internationale Recht im Rahmen der „Flüchtlingspolitik“ keineswegs die nationalen Vorschriften überlagert, richtet sich die Frage des rechtsstaatlichen Vorgehens im Zusammenhang mit dem Grenzschutz in Deutschland nach unserer Rechtsordnung. Von der Normenhierarchie ausgehend, ist zuvörderst Art. 16a GG zu berücksichtigen. Obwohl seit nunmehr bald drei Jahren von Vertretern sämtlicher Parteien – abgesehen von der AfD – medienwirksam postuliert wird, das Grundrecht auf Asyl kenne keine Grenzen, woraus offensichtlich gefolgert werden soll, dass einer unbegrenzte Zahl von Menschen unter Berufung auf diese Norm eine Einreise gewährt werden muss, stellt sich die wahre Rechtslage diametral anders dar [gegenteilig, entgegengesetzt].

Bereits der Tatbestand des Art. 16a Abs. 1 GG ist nicht auf Schutzsuchende aus Bürgerkriegsländern anwendbar. Ebenso wenig werden „Wirtschaftsflüchtlinge“ geschützt bzw. wird diesen ein Anspruch auf Asyl gewährt. Genauso wesentlich ist die tatbestandliche Schranke des Art. 16a Abs. 2 GG, welche durch den sog. Asylkompromiss ins Grundgesetz eingefügt und vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 14.5.1996 als verfassungsrechtlich unbedenklich beurteilt worden ist.

Aufgrund des darin verankerten Konzepts der sicheren Drittstaaten und Deutschlands geopolitischer Lage, ist verfassungsrechtlich zu berücksichtigen, dass eine Einreise auf dem Landweg nicht zu einem Anspruch auf Asyl auf Grundlage von Art. 16a GG führen kann. Zur Verdeutlichung des geltenden Rechts darf ich insoweit auszugsweise aus der Entscheidung zitieren (Hervorhebungen d. d. Verfasser): „Die Drittstaatenregelung [geht] davon aus, dass der Ausländer den im Drittstaat für ihn möglichen Schutz in Anspruch nehmen muss und dafür gegebenenfalls auch die von ihm geplante Reise zu unterbrechen hat.

Der sichere Drittstaat muss nicht die letzte Station vor der Einreise des Ausländers in die Bundesrepublik Deutschland gewesen sein. Vielmehr reicht es für die Anwendung des Art. 16a Abs. 2 GG aus, dass der Ausländer sich während seiner Reise irgendwann in einem sicheren Drittstaat befunden hat und dort Schutz nach den Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention hätte finden können. Er bedarf dann des Schutzes gerade der Bundesrepublik Deutschlands nicht mehr […] Art. 16a Abs. 2 GG nimmt dem Ausländer die Möglichkeit, das Land, in dem er um Schutz nachsuchen will, frei zu wählen. […] Wer aus einem sicheren Drittstaat […] einreist kann sich auf Absatz 1 GG nicht berufen. Damit wird der betroffene Ausländer aus dem persönlichen Geltungsbereich des Grundrechts auf Asyl ausgeschlossen.“

III. § 18 AsylG / § 15 AufenthG

Die einfachgesetzliche Vorschrift des § 18 AsylG bringt als gesetzliche Verpflichtung sogar eine Einreiseverweigerungspflicht bei einer Einreise – wie im absoluten Regelfall – aus einem sicheren Drittstaat zum Ausdruck. So heißt es in § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG, dass dem Ausländer die Einreise zu verweigern ist, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Weiter heißt es in Abs. 3, dass der Ausländer über die deutsche Staatsgrenze zurückzuschieben ist, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegen.

Auch Abs. 4 Nr. 2 des § 18 AsylG bietet keine Rechtsgrundlage für eine Politik der „offenen Grenzen“ und der damit einhergehenden Masseneinwanderung nach Deutschland. Die dort vorgesehene Möglichkeit des Bundesinnenministeriums, die grundsätzlich bestehen Verpflichtung zur Zurückschiebung an der Grenze aus humanitären Gründen oder zur Wahrung der politischen Interessen Deutschlands nicht durchzusetzen, ist völlig unumstritten auf individuelle Einzelfälle zugeschnitten und ermächtigt keineswegs dazu, generell und unkontrolliert die Einreise zu ermöglichen. Die Ausnahmeregelung entspricht von ihrem Anwendungsbereich somit Art. 17 Dublin-III-Verordnung.

In diesem Zusammenhang ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass auch das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) einen entsprechenden Anwendungsbefehl enthält. Gem. § 15 AufenthG werden Ausländer, die unerlaubt einreisen wollen, an der Grenze zurückgewiesen. Da, wie zuvor aufgezeigt, keine Einreiseberechtigung besteht, ist schlichtweg die gesetzliche Verpflichtung zur Zurückweisung an der Grenze umzusetzen. Dies ist vor allem für die bekanntlich vielfach ohne Pass erfolgende Einreise der „Schutzsuchenden“ von Relevanz (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).

IV. Fazit: Zusammenfassend kann an dieser Stelle somit festgehalten werden – so wie es auch das Bundesverfassungsgericht in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht hat -, dass sämtliche vorgenannten Regelungen die Gemeinsamkeit aufweisen, wonach ein (vermeintlich) Asyl- bzw. Schutzsuchender sich den Zufluchtsort nicht aussuchen kann und dann keinen Schutzanspruch hat, wenn er anderweitig hätte Schutz erhalten können. Es ist schlichtweg ein unbestrittener Teil der territorialen Souveränität eines Staates – folglich auch Deutschlands – den Zugang zu seinem Gebiet zu kontrollieren. Es ist Drittstaatsangehörigen, die keine Einreiseberechtigung aufweisen, an der Grenze die Einreise zu verweigern.

C. Appelle

Ich darf aus den vorgenannten Gründen nun folgende dringliche Appelle an Sie – stellvertretend für die CDU/CSU als Regierungspartei – richten, welche ich Sie nur inständig bitten kann, nicht zu ignorieren:

• Stellen Sie die verfassungsmäßige Ordnung wieder her

• Sorgen Sie dafür, dass die geltenden Gesetze an den deutschen Staatsgrenzen
durchgesetzt werden

• Demokratisch legimitierte Gesetzgebung darf nicht durch individuelle Moralvorstellungen ausgehöhlt werden

• Beenden Sie die rechtswidrige Einwanderungspolitik mit sog. „Flüchtlingen“

• Sagen Sie dem deutschen Volk die Wahrheit über die Hintergründe der seit 2015 andauernden Staatskrise

• Beenden Sie die „Jetzt-sind-Sie-halt-da“-Politik der Bundeskanzlerin

• Setzen Sie endlich die dem deutschen Volk versprochene nationale Kraftanstrengung bezüglich der dringend notwendigen Abschiebungen sämtlicher unrechtmäßig sich im Land aufhaltenden Menschen um – mit Abschiebeflügen von 19 Menschen geben Sie sich der Lächerlichkeit preis

• Hören Sie auf, gegenüber der Bevölkerung Rechtsstaatlichkeit als Rassismus und Populismus zu bezeichnen

• Sorgen Sie dafür, dass die bereits eingetretenen gesellschaftlichen Veränderungen nicht unumkehrbar werden

Schließen möchte ich meine Ausführungen mit einem Zitat aus der Rede von Frau Dr. Merkel auf dem CDU-Bundesparteitag vom 1.12.2003 in Leipzig, welches bezeichnenderweise heute als vollkommen berechtigter Vorwurf gegenüber der aktuellen Bundesregierung Geltung beanspruchen muss:

„Manche unserer Gegner können es sich nicht verkneifen, uns in der Zuwanderungsdiskussion in die rechtsextreme Ecke zu rücken, nur weil wir im Zusammenhang mit der Zuwanderung auf die Gefahr von Parallelgesellschaften aufmerksam machen. Das, liebe Freunde, ist der Gipfel der Verlogenheit, und eine solche Scheinheiligkeit wird vor den Menschen wie ein Kartenhaus in sich zusammenbrechen. Deshalb werden wir auch weiter eine geregelte Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung fordern.“

In der Hoffnung, dass Sie sich die Zeit zur Lektüre meines Schreibens nehmen und die Ernsthaftigkeit sowie Bedeutung meines Anliegens erkennen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

Die Anmerkungen in eckigen Klammern sind vom Admin.

Siehe auch:

Alexander Wendt: SPD immer stärker antisemitisch? – sucht sich ein neues Wahlvolk

Video: Laut Gedacht #70: GroKo – Der Anfang vom Ende (07:11)

Armes, dummes Schweden: Integration krachend gescheitert

Einige interessante Reden von AfD-Abgeordneten, die man gehört haben sollte

Akif Pirincci: Heimat ist voll Nazi

Berliner Flüchtlingshilfe alarmiert über das wahre Gesicht der Zuwanderung

Die afrikanisch-muslimische Massenmigration nach Europa geht dank Straßburger Rechtsexperten und deutscher “Menschenrechtler” weiter

5 Okt

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Europäische Menschenrechte überwinden jeden Zaun – Der Tod ist ein Menschenrechtler aus Deutschland

Die unerbittliche Logik der Straßburger Rechtsexperten lässt auch bereits vorhersehen, dass derzeitige unbeholfene Versuche Italiens und der EU, in Libyen Agenten mit der Zurückhaltung von Migrationswilligen zu beauftragen, ebenfalls in Straßburg scheitern werden. Das Ziel der UNO, des Europarats, des Europäischen Parlaments und der Vereinigten Menschenrechtler lautet: „Legale Zugangswege für Afrikaner nach Europa“. Jeder Afrikaner muss sich frei in Europa Asyl niederlassen können und dort zumindest so lange versorgt werden, wie ein rechtsstaatliches Asylverfahren dauert. Das ist mit dem „Recht auf Rechte“ gemeint.

Aus Straßburg ergingen seit 2012 reihenweise "Todesurteile" dieser Art, zunächst gegen Italien, zuletzt gegen Ungarn. Jedes Mal wurden Mitgliedsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dazu verurteilt, die Invasion ihres Territoriums nicht abzuwehren, sondern zu erleichtern und durch ein Asylverfahren zu belohnen.

Rechtsgrundlage war das Nichtzurückweisungsprinzip aus Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Spanien handelte bereits weitgehend dem Urteil entsprechend. Deshalb wurden die Angriffe auf den Grenzzaun von Ceuta dieses Jahr immer stürmischer und erzeugten immer mehr Verletzte, ähnlich wie die Überfahrten über das Mittelmeer dank Straßburger "Todesurteile" immer mehr Leichen erzeugten.

Siehe auch: Marokko / Spanien: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Wer den Zaun in Ceuta und Melilla stürmt, muss erst mal bleiben dürfen (welt.de)

War der Mord in Freiburg in Wirklichkeit ein Badeunfall?

6 Dez

lieber_gutmensch

Einer war bei der Tat dabei und hat offensichtlich alles ganz genau mit angesehen, nämlich Natascha von der Freiburger Flüchtlingshilfe "Weitblick Freiburg e.V.". 😉 Ich würde vermuten, hier wird nicht die Wahrheit gesagt. Nicht einmal nach dem Tod von Maria wollen die Flüchtlingshelfer der Wahrheit ins Auge blicken, wollen sie die Wahrheit vertuschen. Muss erst noch eine Frau vergewaltigt werden oder sterben, bevor sie den Mut haben der Realität ins Auge zu sehen? Zwei junge Frauen sind bereits gestorben. Und man weiß ja, wie das ist, wenn man sich verliebt hat, dann setzt oft die Vernunft aus. Dann ist die Realität abgemeldet. 

freiburg_mord_mariaKlicke auf das Bild, um es zu vergrößern – (Natascha Victoria)

Rene schreibt:

todesanzeige

Heute am 06.12.2016 wäre Maria L. 20 Jahre alt geworden (†). Maria durfte keine 20 Jahre alt werden, weil Bundeskanzlerin Angela Merkel durch ihren Alleingang am 5. September 2015 entschieden hat, ihren Mörder ohne ausreichende Grenzkontrollen und ohne gültige Papiere in unser Land zu lassen.  Maria musste sterben, weil die deutsche Lügenpresse ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen ist, die Bevölkerung umfassend vor den Gefahren einer unkontrollierten Masseneinwanderung, zumeist junger muslimischer Männer, zu warnen. Ruhe in Frieden Maria…

Maria L. Opfer egalitär-frömmlerischer Eliten-Erziehung?

Hier noch ein Abschnitt aus bayernistfrei.com, der sich etwas näher mit Marias Vater beschäftigt:

maria_ladenburgerAm 16. Oktober vergewaltigte ein durch das weltoffene Europa illegal eingereister 17jähriger afghanischer Asylbewerber die 19-jährige Medizinstudentin Maria L. in Freiburg. Maria L. war von einer Studentenparty mit dem Fahrrad auf den Heimweg. Eine Joggerin fand die getötete Studentin am Morgen des 16. Oktober. Eine Ermittler-Sondereinheit konnte den Mord aufklären.

In der heutigen  Pressekonferenz offenbarte man uns, dass der Täter als Minderjähriger Unbegleiteter Flüchtling (MUFl) und somit Familiennachzugsanwärter in unseren Humanitätsstaat eingereist war. Von ihm durfte keine größere Gefahr als von einheimischen Männern ausgehen. Wer anders denkt, wäre womöglich „rassistisch“ oder „bigott“ gesonnen und verpflichtet, durch fahrlässiges Handeln das Gegenteil zu beweisen.

Wie bekannt wurde, hat Maria L. in der Flüchtlingshilfe Freiburg gearbeitet. Behütet aufgewachsen, sich keiner Gefahr bewusst, vom Schulsystem zur richtigen Gesinnung erzogen.

clemens_ladenburger01Nur vom Schulsystem? Marias Vater Dr. Clemens Ladenburger ist seit 2008 Assistent des Generaldirektors des Juristischen Dienstes der Europäischen Kommission und als solcher der maßgebliche Autor einiger vielzitierter Stellungnahmen der Europäischen Kommission in Fragen der Grundrechtscharta und ihres Verhältnisses zum Lissabon-Vertrag und zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Zugleich ist er Verbindungsmann des Bundesministeriums der Justiz und in kirchlichen und menschenrechtspolitischen Organisationen tätig, die sich für genau die europäische Humanitär-Migrationsplanwirtschaft stark machen, die auch der Berliner GroKo und den Brüsseler Spitzenpolitikern vorschwebt.

Marias Vater ist ein führender Schriftgelehrter der Europäischen  Menschenrechtszivilreligion und insoweit womöglich sogar eine Schlüsselfigur der europäischen Staatsschlepperei-Politik, aus der die meisten Freiburger Asylbewerber kommen, sowie Vorreiter der Flucht nach vorne, mit der Merkel, Juncker, Schulz, Verhofstadt, Weber und fast alle europäische Parteispitzen und Menschenrechtslobbygruppen im September 2015 die Dublin-Verordnung begraben und eine neue Ära der europaweit zentral gesteuerten Asylpolitik einleiten wollten.

Noch auf Marias Beerdigung sammelte Familie Ladenburger für den Flüchtlingshelferverein Weitblick Freiburg e.V. Spenden, der sich gegen Abschiebungen stark macht Damit handelten sie vordergründig im Sinne ihrer verstorbenen Tochter.   Allerdings war Maria in unmittelbarer Nähe eines Asylantenwohnheims an der Dreisam ermordet worden. Dort sagten sich noch bis vor kurzem Hase und Fuchs Gute Nacht. >>> weiterlesen

Meine Meinung:

Ich kann durchaus verstehen, wenn Dr. Clemens Ladenburger seine Tochter zu Toleranz und Hilfsbereitschaft erzieht. Warum aber sehen solche Menschen nicht auch die Gefahr, die von Flüchtlingen ausgehen? Und wenn ich dieses bedenke, dann setze ich keinen Fuß über die Schwelle eines Flüchtlingsheims, sondern mache darum einen großen Bogen und gehe nach Möglichkeit jedem Flüchtling aus dem Weg. Die Silvesternacht in Köln sollte Alarmzeichen genug sein, um jeden klar denkenden Menschen wachzurütteln. Ist dies vielleicht der Grund, warum der Kölner Flüchtlingsverein kaum noch freiwilligen Helfer findet?

Frustration, Ernüchterung und Ermüdung: Kölner Asylinitiativen fehlen freiwillige Helfer

Nachtrag: 07:12.2016 – 21:40 Uhr

Freiburg: Das ist Hussein Khavari, Marias Mörder!

hussein_khavari01

Das obige Bild postete Hussein Khavari, der Vergewaltiger und Mörder von Maria L. (kleines Foto eingefügt), nur eine Woche vor seiner Festnahme auf Facebook. Die Fotos auf der Seite zeigen einen selbstverliebten Macho mit offenbar Dominations- und Gewaltfantasien. Khavari soll im November 2015 nach Deutschland eingereist sein. Derzeit sitzt er in der JVA-Freiburg und schweigt. Hier findet ihr weitere Bilder von Hussein Khavari

Quelle: Das ist Hussein Khavari, Marias Mörder!

Siehe auch:

Freiburg: Mordfall Maria L.: Tatverdächtiger ist ein afghanischer Flüchtling

Indexexpurgatorius's Blog

Ist für manche das Wetter schon zu kalt, oder haben sie von Natur aus ein Frostgehirn?

Ursprünglichen Post anzeigen

Freiburg: Mordfall Maria L.: Tatverdächtiger ist ein afghanischer Flüchtling

4 Dez

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Im Fall der getöteten Medizinstudentin Maria L. (Bild) hat die Polizei einen Tatverdächtigen verhaftet. Es handelt sich dabei um einen 17 Jahre alten afghanischen Flüchtling. Der Verdächtige habe bislang keine Angaben gemacht, teilten die Ermittler auf einer Pressekonferenz am Samstag mit. Der Mann soll 2015 illegal nach Deutschland eingereist sein. Er war bei einer Familie untergebracht. >>> weiterlesen

Freiburg: Maria L. war Mitglied in der Flüchtlingshilfe – ihr Vater war Christ und hoher Beamter in Brüssel, der sich ebenfalls für die Migration aussprach

Rüdiger schreibt:

Die Getötet war Mitglied bei der Flüchtlingshilfe Freiburg. Ihr Vater Dr. Clemens Ladenburger ist ein hoher Beamter in Brüssel und ein engagierter Christ, der sich ebenfalls für die Aufnahme von Migranten aussprach. Dr. Clemens Ladenburger bekleidet das Amt des Assistenten des Generaldirektors des Juristischen Dienstes der EU-Kommission (siehe Video). Das Reqiem (die Totenmesse) fand in Brüssel, die Beerdigung in Wezembeek-Oppem in der Nähe von Brüssel statt.

Video: Der Mord an Maria: Die verschwiegenen Fakten (07:00)

Sebastian schreibt:

Ein wirklich gutes Mädchen mit besten Absichten wurde ermordet. Sie half den sogenannten Flüchtlingen und belohnt wurde sie mit dem Tod. Die eigentlichen Mörder aber tragen Designer-Anzug und den Kopf hoch, ihre Augen sind stolz und sie sitzen in den Parlamenten, den Richterstühlen und Redaktionen. Das sind nicht die Helfershelfer. Das sind die Organisatoren unserer Vernichtung!

Meine Meinung:

Wenn ich das so lese, stelle ich mir die Frage, warum hat sie nicht auch die andere Seite bedacht, die einwanderungskritische? Wenn sie es getan hätte, wäre ihr vielleicht der Tod erspart geblieben und sie hätte sich gegen die Massenmigration und gegen den Islam engagiert, statt sich in ihrer naiven und gutmenschlichen Art für die Migration einzusetzen. Am Ende hat ihr nämlich die Migration den Tod gebracht. Vielleicht war sie sogar mit dem Täter bekannt.

Michael Stürzenberger: Maria von afghanischem Rapefugee (Vergewaltiger) ermordet

afghanischer_rapefugee

Der 17-jährige unbegleitete afghanische „Flüchtling“ drang 2015 in unser Land ein und war bislang auf Kosten des deutschen Steuerzahlers bei einer Pflegefamilie untergebracht. Nun füttern wir ihn weiter in U-Haft durch. Gegen ihn wurde bereits wegen Körperverletzung ermittelt, was sich nach Angaben der Polizei nicht erhärtet habe. Die 19-jährige Maria arbeitete in der „Flüchtlings“-Hilfe Freiburg. Ob sie dort Kontakt mit ihrem späteren Mörder hatte, ist bisher noch nicht bekannt. >>> Weitere Infos bei PI

Freiburg: Eltern der ermordeten Maria L. sammelten auf Beerdigung spenden für Flüchtlinge

maria_l_freiburg
mitglieder_fluechtlinshilfe_freiburgMaria L. war in der Flüchtlingshilfe Freiburg aktiv. Der bedachte Verein Weitblick Freiburg e.V. warb noch am selben Tag für weniger Abschiebungen.

Es muss für Eltern unfassbar sein: Ihre 19 Jahre junge Tochter Maria L. kehrte nie von einer Studentenparty zurück. Am 18. Oktober wurde ihre Leiche am Fluss Dreisam gefunden. Die Autopsie ergab: Maria wurde zunächst brutal vergewaltigt und danach bewusstlos in den Fluss geworfen. Dort ertrank sie. Der Täter ist ein 17 Jahre alter afghanischer Asylbewerber Die Suche nach dem Täter ist nun endlich vorüber:

Ein 17 Jahre alter Afghane wurde auf Grund von einem ihm gehörenden schwarzen Schal, seinem vermutlich von Flüchtlingshelfern gespendeten Fahrrad und eines schwarzen Haares, welche im Flussbett lagen, überführt und nun endlich festgenommen. Seine DNA entspricht der am Leichnam des Opfers gefundenen. Der Täter war 2015 illegal nach Deutschland eingereist und zählte zu den so genannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Er war bereits im Rahmen einer Schlägerei strafrechtlich in Erscheinung getreten, wurde jedoch nicht abgeschoben. >>> weiterlesen

Freiburg: Familie der ermordeten Maria L. bat um Spenden – auch für Flüchtlinge und für einen Verein, der Flüchtlinge unterstützt (bild.de)

Akif Pirincci schreibt:

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Maria, dich hat nicht diese lediglich als Mensch verkleidete Missg**** umgebracht. Das importierte Monster war nur ein Instrument unserer blutbesudelten Drecksregierung zum Ziele der Schlachtung und Auslöschung unseres Volkes. Du warst nur eine der Ersten zum Weg dahin. Viele andere Schwestern und Brüder werden dir folgen. Deshalb ein Trost: Du bist nicht allein. Leb wohl, Hübsche … Quelle

Freiburgs grüner Oberbürgermeister Dieter Salomon: Der Mord der Studentin Maria L. habe nichts mit Flüchtlingen zu tun…

salomon_einzelfallFreiburgs Oberbürgermeister Dieter Salomon (l, Bündnis 90/Die Grünen) und Martin Jäger, Staatssekretär im Innenministerium von Baden-Württemberg.

#Einzelfall. Ich kann es nicht mehr hören… Der wievielte? Millionste? Über 10.000 dieser Einzelfälle, die ALLE etwas mit diesen „Flüchtlingen“ zu tun haben, sind in der Einzelfall-Map gut dokumentiert. Auch dieses Blut der Flüchtlingshelferin Maria klebt an den Händen der unseligen Kanzlerin und ihren Vasallen der Blockparteien, an den Händen eines JEDEN #RefugeesWelcome-Vereinsverbrecher.

An den Händen eines JEDEN Flüchtlingshelfers, der diesen Typen hier den Aufenthalt so angenehm wie möglich macht. Auch das Blut eines JEDEN folgenden Opfers klebt an Euren Händen, die Euch abfaulen mögen! Macht endlich die Grenzen dicht. Schützt die Bürger dieses Landes! >>> weiterlesen +++ und hier

Daniel schreibt:

Es wird immer besser! Laut Pressekonferenz der Polizei ist der Afghane keine 17, sondern zwischen 20-25!

hiroshima [#8] schreibt:

Die Freiburger Polizei schätzte das Alter des Mörders in der Personenbeschreibung auf 20 – 25 Jahre.

Er wurde auf zwischen 20 und 25 Jahre alt geschätzt, ist hellhäutig, hat dunkle, seitlich abrasierte Haare, die am Oberkopf länger und zu einem Zopf zusammen gebunden waren (sogenannter Undercut).

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110970/3501240

Andrea schreibt:

Keiner, aber auch wirklich keiner hat es verdient so zu sterben! Dieses „selber-schuld-Gedöns“ ist so was von falsch. Sie war ein junges hübsches Mädel das ihr ganzes Leben noch vor sich hatte! Sie wurde so erzogen und das ist doch eigentlich nicht schlecht. Helfen ist doch gut! Was nicht gut ist, sind diese kranken Typen. Was gar nicht gut ist, sind die die diese Tiere in unser Land lassen .

Und was ich richtig abartig finde, ist das jeder von uns weiß, dass der Islam verantwortlich dafür ist (und zwar für jeden scheiß Einzelfall) und keiner spricht es aus! Wir machen uns mitschuldig an jedem Mord und jeder Vergewaltigung und jeder Stichwunde, wenn wir es nicht mal schaffen das Kind beim Namen zu nennen. – Und was ich noch tu, ist meine Kinder über den Islam aufzuklären. DAS ist wichtig in einer Zeit wo den Schlächtern Tür und Tor geöffnet wird.

Meine Meinung:

Es ist zwar gut, wenn Eltern ihre Kinder zur Hilfsbereitschaft ermuntern, es ist aber auch total naiv, wenn die Eltern nicht gleichzeitig auf die Gefahren des Islam und der Einwanderung hinweisen. Leider wissen es die Eltern meist selber nicht und die Lehrer in der Schule ebenfalls nicht. Und dies ist ein typisches Kennzeichen unserer Jugend. Sie sind zu total naiven Gutmenschen erzogen worden, die Null Ahnung vom Islam haben. Und sie wollen es auch gar nicht wissen.

Die meisten Lehrer in der Schule haben nicht nur keine Ahnung vom Islam, sondern sie erzählen den Kindern auch noch, dass der Islam eine Religion wie jede andere ist und wir die Migranten mit offenen Armen empfangen sollten. Welche tödlichen Gefahren damit verbunden sein können, erzählen sie ihren Schülern natürlich nicht, denn das wäre politisch nicht korrekt und sie könnten sich eine Menge Ärger einhandeln.

Die Opfer dieser Naivität sind dann meist junge Mädchen und Frauen, die von Migranten sexuell bedrängt oder gar vergewaltigt werden. Aber wollen wir einmal ehrlich sein, darf man von einer Medizinstudentin, die in der Flüchtlingshilfe aktiv ist, nicht eigentlich erwarten, dass sie sich intensiv mit dem Islam und mit der Einwanderungspolitik auseinander gesetzt hat?

Das wird Maria L. vielleicht auch getan haben, aber ich fürchte, genau in der linksliberal politischen Einseitigkeit, die man bei fast allen jungen Menschen antreffen kann, also rein oberflächlich, ohne auch nur einmal den Islamkritikern zugehört zu haben. Es ist tatsächlich so, dass die meisten Schüler und Studenten saublöde sind und nicht die geringste Kenntnis über den Islam besitzen. Aber trotzdem jubeln sie den Migranten zu. Sie werden noch einen teuren Preis dafür bezahlen, vielleicht sogar, so wie Maria, mit dem eigenen Leben.

Und da fällt mir gerade noch etwas ein. Die Zeitung “Junge Freiheit” bekam vom Deutschen Presserat eine Rüge, weil sie es gewagt hatte, den afghanischen Migrationshintergrund eines Straftäters zu nennen. So weit sind wir also schon mit der politischen Korrektheit. Der Migrationshintergrund sollte möglichst verschwiegen werden, damit niemand auf die Idee kommt, dass die Mehrheit der Sexual- und Gewaltdelikte von Migranten verübt wird und der dumme Deutsche der Zuwanderung, sprich, seinem eigenen Untergang, weiterhin applaudiert. Er darf zwar alles bezahlen, aber alles wissen darf er nicht.

Oliver schreibt:

Mir egal. Angehender Kernphysiker bereichert Bahnhofsklatscherin aus Bahnhofsklatscherfamilie, die gar nicht genug von den Kernphysikern bekommen kann. Mag zynisch und gemein klingen, aber ich hatte schon mit Anders Breiviks Opfern in Utoja (Norwegen) kein Mitleid, da auch diese sich für eine bedingungslose Zuwanderung aus zivilisationsfernen Ländern eingesetzt hatten. Wer in einer archaischen Gewaltkultur aufwächst und sozialisiert wird, wird diese nicht automatisch ablegen, sobald er die deutsche Grenze überschreitet. Wird Zeit, dass unsere linken Meinungsdiktatoren das mal in ihre verkifften Birnen kriegen!

Meine Heimatstadt ist eine Hochburg der politischen Korrektheit. Hier kann man die spannende Erfahrung machen, dass sich Menschen auf Feiern ganz unaufgeregt darüber unterhalten, wie schlimm es in den Schwimmbädern zugeht, in welchem Viertel gerade besonders viel eingebrochen wird oder dass Frauen nach Anbruch der Dämmerung besser nur noch mit Kampfhund das Haus verlassen. Aber damit hat es sich dann auch. Man diskutiert nicht, warum das so ist, woher die Täter stammen, welche komische Einwanderungspolitik dafür verantwortlich ist und ob nicht auch die Justiz ihren Anteil an diesem Dilemma hat.

ARD-Tagesschau: Kein Bericht zum Mordfall Maria – es gilt „besonderer Täterschutz“

mordfall_maria

Gestern Abend waren sogar die Systemmedien voll der Meldungen um die von einem Gast der Kanzlerin vergewaltigte und danach in einem Fluss in Baden-Württemberg ertrunkene 19-jährige Maria aus Freiburg (PI berichtete). Wer allerdings dem Publikum diese brandheiße Story eisern vorenthielt war die „Tagesschau“ um 20 Uhr.

Die ARD-Redaktion ist wohl in hündischer Ergebenheit dem Regime und der Political Correctness schon so weit abseits jeder journalistischen Intention, dass sie offenbar nicht einmal mehr in bewährter Lügenpresse-Manier – „der Mann“ oder „der Verdächtige“ wurde festgenommen – über derartige Fälle zu berichten in der Lage ist. Stattdessen 15 Minuten „Nachrichten“ und kein Wort über Maria und ihren Mörder, obwohl es schon Stunden davor eine ausführliche Pressekonferenz der Ermittler gegeben hatte, an der man eigentlich gar nicht vorbei konnte.

Etwas später am Abend gab es dann auf Facebook eine Erklärung der Lückenredaktion des GEZ-Senders. Der Fall Maria habe nur „regionale Bedeutung“, die ARD berichte aber überregional, außerdem handle es sich bei dem Verdächtigen um einen 17-Jährigen, wo der besondere Schutz von Heranwachsenden zum Tragen käme, so der Lügensender in seiner kläglich-peinlichen Rechtfertigung. >>> weiterlesen

Man erkenne den Unterschied zwischen einem “regionalen Zwischenfall” und einem” nationalen Ereignis”

nationales Ereignis

Meine Meinung:

Ob der ARD sich auch so verhält, wenn ein 17-jähriger Deutscher einen Migranten tötet oder ein Flüchtlingsheim anzündet? Natürlich nicht. Dann wird groß und breit berichtet und zwar in allen Medien und in jeder Tagesschau. Vielleicht wird sogar noch eine Sondersendung veranstaltet. Die ARD ist so was von verlogen und merkeltreu. Ihr habt euch den Namen Lügenpresse redlich verdient. Aber wir glauben euren Sendungen ohnehin nicht mehr. Wir hassen und verachten euch nur noch für eure politisch korrekte Scheiße. Alfred Hugenberg (Lügenpresse der Nazis) wäre stolz auf euch gewesen.

Und was noch hinzu kommt, der afghanische Vergewaltiger und Mörder scheint überhaupt nicht siebzehn Jahre alt zu sein, denn die Polizei schätzt ihn auf 20 bis 25 Jahre (siehe oben). Es scheint also so zu sein, dass der Afghane die Behörden belogen hat. Und die Trottel von der Tagesschau können nicht einmal richtig recherchieren. Richtig müsste es aber heißen, sie können natürlich richtig recherchieren, aber sie wollen die Öffentlichkeit bewusst belügen, bzw. sie wollen die Wahrheit verschweigen, was ebenfalls einer Lüge gleich kommt.

Siehe auch: Freiburg: Tagesschau verschweigt Mord an Maria L.: So macht’s die „Tagesschau“ den Lügenpresse-Hetzern recht (stern.de)

Meine Meinung:

Was heißt hier eigentlich “Hetzer”. Nur weil jemand verlangt, dass über diese Dinge auch berichtet wird, ist er ein Hetzer? Ihr seid die wahren Hetzer, ihr Idioten!

Frau Holle [#32] schreibt:

Gibt’s eigentlich schon eine Stellungnahme zu Freiburg von einer der folgenden Personen:

• Joachim Gauck
• Angela Merkel
• Sigmar Gabriel
• Heiko Maas
• Manuela Schwesig
• Aydan Özoguz
• Ralf Stegner
• Cem Özdemir
• Claudia Roth
• Renate Künast
• Anton Hofreiter
• Katrin Göring-Eckardt
• Volker Beck
• …

Ich höre nichts. Bin ich taub?

Wann kommen die Sondersendungen zu Freiburg von

• Maybrit Illner
• Anne Will
• Sandra Maischberger
• Markus Lanz
• …

Ich sehe nichts. Bin ich blind?

D Mark [#52] schreibt:

Die AfD-Freiburg wollte heute eine Kundgebung gegen Merkels Flüchtlingspolitik abhalten. Diese wurde von 300 linken Gegendemonstranten verhindert. Auf welcher Seite wohl Marias Eltern und ihre Freunde stehen?

Freiburg: AfD-Mahnwache für Flüchtlingsopfer Maria L. von Linksextremisten angegriffen

freiburg_linksextremisten

Für die von einem 17-jährigen Afghanen brutal vergewaltigte und anschließend ermordete 19-jährige Maria L. rief der AfD-Ortsverband Freiburg am gestrigen Sonntag zu einer spontanen Mahnwache und Kundgebung gegen die „Merkelsche Politik“ auf dem Münsterplatz auf. Ebenso wie die ARD Tagesschau zuvor (PI berichtete), so wollten auch Linksextremisten bis hin zu Vertretern von SPD und FDP jegliche öffentliche Erinnerung und Solidarisierung mit dem Opfer vor Ort verhindern. Zu groß die Angst, die Bevölkerung könnte das eigene Versagen, den Zusammenhang zwischen einer fehlgeschlagenen Gesellschafts-Politik und deren Protagonisten erkennen. [mehr]

Sunny [#59] schreibt:

Ach meine Damen und Herren, gerade weil 300 Deppen zur Gegendemo kamen ist für mich das Thema erledigt. Für die Tagesschau ist es ein regionales Problem, die Eltern wollen noch mehr von diesen Monstern, der Bürgermeister labert was von Einzelfall etc. etc…. Warum soll ich mir noch den Kopf machen über irgendeine Vergewaltigung. Solange es niemanden aus meiner Familie erwischt interessiert es mich nicht mehr, wenn die Freiburger oder Kölner oder oder oder Weiber eine Massenvergewaltigung erleben mit anschließendem Bad im heimischen Bach… eine Änderung ist nicht erwünscht.. also schmückt eure Bude so richtig weihnachtlich und genießt euer Leben in vollsten Zügen…Prost….

Nachrichten aus dem bunten Freiburg: „Das machen Deutsche doch auch”

Oliver Janich scheibt:

freiburg_straftatenKlicke auf das Bild, um es zu vergrößern.

Sebastian schreibt (ironisch):

Ist schon hart, wie wir böse Rechte das alles „instrumentalisieren“. Fühle mich deswegen fast so schlecht wie all die eingefallenen Mörder, Vergewaltiger, Einbrecher, Diebe, Drogenhändler, Betrüger, etc. …Man beachte, dass das alles die Region Freiburg ist und den kurzen Zeitraum.

Rene schreibt:

todesanzeige

Heute am 06.12.2016 wäre Maria L. 20 Jahre alt geworden (†). Maria durfte keine 20 Jahre alt werden, weil Bundeskanzlerin Angela Merkel durch ihren Alleingang am 5. September 2015 entschieden hat, ihren Mörder ohne ausreichende Grenzkontrollen und ohne gültige Papiere in unser Land zu lassen. Maria musste sterben, weil die deutsche Lügenpresse ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen ist, die Bevölkerung umfassend vor den Gefahren einer unkontrollierten Masseneinwanderung, zumeist junger muslimischer Männer, zu warnen. Ruhe in Frieden Maria…

Siehe auch: Freiburg: Ein Haar führte die Polizei zum Tatverdächtigen: Flüchtling (17) aus Afghanistan in U-Haft (bild.de)

freiburg_todesfallVideo: Freiburg in Breisgau – Tödliche Korrektheit (09:44)

Nachtrag: Dienstag 06.12.2016 – 14:12 Uhr

War der Mord in Freiburg in Wirklichkeit ein Badeunfall?

Einer war bei der Tat dabei und hat offensichtlich alles ganz genau mit angesehen, nämlich Natascha von der Freiburger Flüchtlingshilfe „Weitblick Freiburg e.V.“. 😉 Ich würde vermuten, hier wird nicht die Wahrheit gesagt. Nicht einmal nach dem Tod von Maria wollen die Flüchtlingshelfer der Wahrheit ins Auge blicken, wollen sie die Wahrheit vertuschen. Muss erst noch eine Frau vergewaltigt werden oder sterben, bevor sie den Mut haben der Realität ins Auge zu sehen? Zwei junge Frauen sind bereits gestorben. Und man weiß ja, wie das ist, wenn man sich verliebt hat, dann setzt oft die Vernunft aus. Dann ist die Realität abgemeldet.

freiburg_mord_mariaKlicke auf das Bild, um es zu vergrößern – (Natascha Victoria)

Maria L. Opfer egalitär-frömmlerischer Eliten-Erziehung?

Hier noch ein Abschnitt aus bayernistfrei.com, der sich etwas näher mit Marias Vater beschäftigt:

maria_ladenburgerAm 16. Oktober vergewaltigte ein durch das weltoffene Europa illegal eingereister 17jähriger afghanischer Asylbewerber die 19-jährige Medizinstudentin Maria L. in Freiburg. Maria L. war von einer Studentenparty mit dem Fahrrad auf den Heimweg. Eine Joggerin fand die getötete Studentin am Morgen des 16. Oktober. Eine Ermittler-Sondereinheit konnte den Mord aufklären.

In der heutigen Pressekonferenz offenbarte man uns, dass der Täter als Minderjähriger Unbegleiteter Flüchtling (MUFl) und somit Familiennachzugsanwärter in unseren Humanitätsstaat eingereist war. Von ihm durfte keine größere Gefahr als von einheimischen Männern ausgehen. Wer anders denkt, wäre womöglich „rassistisch“ oder „bigott“ gesonnen und verpflichtet, durch fahrlässiges Handeln das Gegenteil zu beweisen.

Wie bekannt wurde, hat Maria L. in der Flüchtlingshilfe Freiburg gearbeitet. Behütet aufgewachsen, sich keiner Gefahr bewusst, vom Schulsystem zur richtigen Gesinnung erzogen.

clemens_ladenburger01Nur vom Schulsystem? Marias Vater Dr. Clemens Ladenburger ist seit 2008 Assistent des Generaldirektors des Juristischen Dienstes der Europäischen Kommission und als solcher der maßgebliche Autor einiger vielzitierter Stellungnahmen der Europäischen Kommission in Fragen der Grundrechtscharta und ihres Verhältnisses zum Lissabon-Vertrag und zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Zugleich ist er Verbindungsmann des Bundesministeriums der Justiz und in kirchlichen und menschenrechtspolitischen Organisationen tätig, die sich für genau die europäische Humanitär-Migrationsplanwirtschaft stark machen, die auch der Berliner GroKo und den Brüsseler Spitzenpolitikern vorschwebt.

Marias Vater ist ein führender Schriftgelehrter der Europäischen Menschenrechtszivilreligion und insoweit womöglich sogar eine Schlüsselfigur der europäischen Staatsschlepperei-Politik, aus der die meisten Freiburger Asylbewerber kommen, sowie Vorreiter der Flucht nach vorne, mit der Merkel, Juncker, Schulz, Verhofstadt, Weber und fast alle europäische Parteispitzen und Menschenrechtslobbygruppen im September 2015 die Dublin-Verordnung begraben und eine neue Ära der europaweit zentral gesteuerten Asylpolitik einleiten wollten.

Noch auf Marias Beerdigung sammelte Familie Ladenburger für den Flüchtlingshelferverein Weitblick Freiburg e.V. Spenden, der sich gegen Abschiebungen stark macht Damit handelten sie vordergründig im Sinne ihrer verstorbenen Tochter. Allerdings war Maria in unmittelbarer Nähe eines Asylantenwohnheims an der Dreisam ermordet worden. Dort sagten sich noch bis vor kurzem Hase und Fuchs Gute Nacht. >>> weiterlesen

Meine Meinung:

Ich kann durchaus verstehen, wenn Dr. Clemens Ladenburger seine Tochter zu Toleranz und Hilfsbereitschaft erzieht. Warum aber sehen solche Menschen nicht auch die Gefahr, die von Flüchtlingen ausgehen? Und wenn ich dieses bedenke, dann setze ich keinen Fuß über die Schwelle eines Flüchtlingsheims, sondern mache darum einen großen Bogen und gehe nach Möglichkeit jedem Flüchtling aus dem Weg. Die Silvesternacht in Köln sollte Alarmzeichen genug sein, um jeden klar denkenden Menschen wachzurütteln. Ist dies vielleicht der Grund, warum der Kölner Flüchtlingsverein kaum noch freiwilligen Helfer findet?

Frustration, Ernüchterung und Ermüdung: Kölner Asylinitiativen fehlen freiwillige Helfer

Nachtrag 07.12.2016 – 21:31 Uhr

Freiburg: Das ist Hussein Khavari, Marias Mörder!

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Das obige Bild postete Hussein Khavari, der Vergewaltiger und Mörder von Maria L. (kleines Foto eingefügt), nur eine Woche vor seiner Festnahme auf Facebook. Die Fotos auf der Seite zeigen einen selbstverliebten Macho mit offenbar Dominations- und Gewaltfantasien. Khavari soll im November 2015 nach Deutschland eingereist sein. Derzeit sitzt er in der JVA-Freiburg und schweigt. Hier findet ihr weitere Bilder von Hussein Khavari

Quelle: Das ist Hussein Khavari, Marias Mörder!

Nachtrag 13.12.2015 – 16:45 Uhr

Mord in Freiburg: Der mutmaßliche afghanische Mörder von Maria L., Hussein Khavari, soll ein vorbestrafter Gewalttäter sein – er warf eine Studentin in Griechenland eine Steilküste herunter

Der mutmaßliche Mörder und Vergewaltiger von Maria L. soll einem Medienbericht nach ein vorbestrafter Gewalttäter sein. Der Verdächtige soll in einer Mainacht 2013 auf der griechischen Insel Korfu eine 20-jährige Studentin überfallen und eine Steilküste hinabgeworfen haben. Das Opfer überlebte den Angriff wie durch ein Wunder, verletzte sich aber schwer. Das berichtet der „Stern“. Griechische Medien berichteten in der Folge über die Festnahme des Täters und die Ermittlungen aufgrund versuchten Mordes und Raubes. >>> weiterlesen

Meine Meinung:

Im Februar 2014 wurde Hussein Khavari zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Im November 2015 kam er nach Deutschland. Heißt dies, dass die griechische Regierung ihre kriminellen Migranten jetzt nach Deutschland abschiebt? Und wieso dürfen solche kriminellen Migranten in Deutschland einreisen? Und da sage noch jemand Merkel und ihre Regierung, sowie die EU und ihre Helfershelfer, tragen keine Mitschuld am Tod von Maria, Frau Käßmann? >>> Margot Käßmann: Schämt euch, ihr Hetzer

Nachtrag 15.12.2016 – 19:33 Uhr

Trägt der Maria-Mörder ein Hakenkreuz-Tattoo?

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Aufmerksamen PI-Lesern entgeht nichts. Während unsere Behörden vermutlich noch im Nebel stochern, wurde PI auf Bildmaterial in griechischen Zeitungsartikeln aufmerksam gemacht. Es geht um den afghanischen Sexualmörder Hussein Khavari, der die Studentin Maria L. († 19) auf dem Gewissen hat. Es ist noch nicht hundertprozentig sicher, ob der Klippentäter von Korfu und Hussein Khavari identisch sind. Der Stern hatte von einem Kerzen-Tattoo berichtet. Der Klippentäter hat das Tattoo auf der rechten Oberkörperseite, Hussein Khavari auf der linken (siehe rechtes Bild) wie man an den Bildern oben erkennen kann. [mehr]

Quelle: Trägt der Maria-Mörder ein Hakenkreuz-Tattoo?

Die Freiburger Nachrichten schreiben:

Die Polizei in Freiburg untersucht in Zusammenhang mit den griechischen Behörden aktuell die Zusammenhänge, ein Gutachten bezüglich des Alters steht noch aus. Die griechische Anwältin (Maria-Eleni Nikolopoulou) des vermeintlichen Dreisam-Täters, der sich hier Hussein K. nennt, bestätigt anhand vorgelegter Bilder absolut sicher die Übereinstimmung der in Freiburg verhafteten Person mit der aus dem Prozess in Griechenland. Eine Tätowierung auf der Brust (eine Kerze) sei überdies damals wie heute ein Merkmal des Täters.

Gemäß Berichterstattung in den griechischen Medien hat er einer damals 20-jährigen Frau die Tasche entreißen wollen, als ein Auto heranfuhr, was ihn veranlasste die Frau zu packen und über ein Geländer ca. 10 Meter in die Tiefe auf steinigen Untergrund zu werfen. Die Frau überlebte die Verletzungen. Ob der in Freiburg festgenommene tatsächlich dieselbe Person ist, die in 2014 in Griechenland verurteilt wurde und damals angab, aus dem Iran zu stammen und warum er später offensichtlich nach Deutschland einwandern konnte, ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Die Dailymail veröffentlichte Bilder der Tätowierungen, die eine Übereinstimmung belegen sollen.

Hussein K. mittlerweile im Gefängniskrankenhaus Hohenasperg?

Nach bislang unbestätigten Informationen sei der Untersuchungsgefangene Hussein K. aktuell gar nicht mehr in der Justizvollzugsanstalt Freiburg, sondern im Gefängniskrankenhaus Hohenasperg (bei Ludwigsburg), da er Selbstmordabsichten hat erkennen lassen. Dort stehe er unter strenger Bewachung. Den zuletzt dort eingesetzten medizinische Leiter, Dr. Kaweh Tabakhtory-Fard, der aus Teheran stammte, hat er leider knapp verpasst. Dieser wurde zwischenzeitlich durch Dr. Ralph-Michael Schulte ersetzt. >>> weiterlesen

Nachtrag: 16.12.2016 – 00:05 Uhr

Freiburg: Hussein K. im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg

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Ein aufmerksamer PI-Leser hat festgestellt, dass der afghanische Sexualmörder Hussein Khavari, der die Studentin Maria L. († 19) auf dem Gewissen hat, fast alle seine Facebook-Fotos in gespiegelter Form gepostet hat. Von daher ist das Rätsel um das Kerzen-Tattoo wohl gelöst. Ein großes Rätsel bleibt allerdings Khavaris Alter. Der Sexualmörder wird derweil weiter gepampert und befindet sich jetzt in einer psychotherapeutischen Gefängniseinrichtung. [mehr]

Nachtrag: 16.12.2016 – 20:22 Uhr

Die Daten von Hussein K. waren in EU-System gespeichert – allerdings nur in der griechischen Fahndungsliste

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Griechenland wehrt sich gegen den Vorwurf, Daten des mutmaßlichen Mörders Hussein K. verschlampt zu haben. Personalien und Fingerabdrücke seien „allen europäischen Sicherheitsbehörden zugänglich“ gewesen. 0 Kommentare Anzeige Die griechische Regierung hat am späten Donnerstagabend erstmals offiziell auf den Fall des mutmaßlichen Mörders von Freiburg reagiert.

Entgegen anderslautenden Vorwürfen seien die Fingerabdrücke und die Personalien des Mannes im Eurodac-System (europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken) eingespeichert gewesen, teilten das Bürgerschutz- und das Justizministerium mit. Und das seit seiner Ankunft in Griechenland im Jahre 2013.

„Diese Daten waren allen europäischen Sicherheitsbehörden zugänglich“, hieß es weiter. Warum die griechische Polizei den jungen Mann nicht auf die internationale, sondern nur auf die nationale Fahndungsliste gesetzt hatte, blieb offen. Der Mann war nach einer Attacke auf eine junge Frau auf der Insel Korfu zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er wurde aber im Oktober 2015 unter Auflagen freigelassen. Anschließend tauchte er unter und reiste nach Deutschland. >>> weiterlesen

Nachtrag: 26.02.2017 – 12:55 Uhr

Freiburg: Marias Mörder Hussein K. ist kein „MUFL“ (Minderjähriger Unbegleiteter Flüchtling), sondern 22 Jahre alt

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Auch wenn es uns klar war, die Justiz braucht Beweise. Hussein Khavari (Foto), der angeblich „minderjährige unbegleitete Flüchtling“ (MUFL), Vergewaltiger und Mörder der Freiburger Studentin Maria Ladenburger (19) war zum Tatzeitpunkt nicht wie angegeben erst 17, sondern mindestens 22 Jahre alt. Zu diesem Schluss kommt ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Altersgutachten.

Dieser Unterschied ist nicht nur in Bezug darauf, dass er einmal mehr beweist, wie unsere Behörden sich veralbern lassen relevant, sondern viel mehr für das Strafmaß im Falle einer Verurteilung. Mit 22 Jahren oder mehr kann der Afghane nach Erwachsenenstrafrecht angeklagt auch zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt werden. Nach dem Jugendstrafrecht würden ihm höchstens zehn Jahre blühen. Allerdings hat weder das eine noch das andere Vorgehen Auswirkung auf ein Asylverfahren. >>> weiterlesen

Quelle: Marias Mörder ist kein „MUFL“

eule54 [#35] schreibt:

Freiburger Mörder Hussein K. wird nach Erwachsenenstrafrecht angeklagt (bild.de)

Nachtrag 01.04.2017 – 18:29 Uhr

Freiburg: Ermordete Studentin Maria L. – Verdächtiger Afghane Hussein K. wird nach Jugendstrafrecht angeklagt

EUROPE-MIGRANTS/GERMANY-CRIMEDer afghanische Asylbewerber Hussein Khavari soll die 19-jährige Freiburger Studentin Maria L. vergewaltigt und ermordet haben. Er soll vor einer Jugendkammer angeklagt werden, obwohl Gutachter ihn für mindestens 22 Jahre halten. Ihm droht trotzdem lebenslange Haft. >>> weiterlesen

Nachtrag: 15.09.2017 – 12:09 Uhr

Freiburg: Der Fall Maria L. (19) vor Gericht – Nach der Tat rauchte Hussein K. einen Joint

Maria_L_Hussein_KVideo: Hussein K. vor Gericht (01:04)

Laut Staatsanwaltschaft zerrte er Maria beim Freiburger Fußballstadion vom Fahrrad, biss sie unter anderem in Gesicht und Brust und misshandelte sie brutal. Durch die Qualen soll das Mädchen das Bewusstsein verloren haben. Der Ankläger ist sich sicher, dass Hussein das Mädchen danach mit dem Gesicht nach unten in den Fluss Dreisam legte und sie ertrank… Außerdem soll Hussein K. als 14-Jähriger in Afghanistan eine Zwölfjährige vergewaltigt haben. Das habe der junge Flüchtling während der Untersuchungshaft einem Mitinsassen erzählt, berichtete der Leiter der Ermittlungen als Zeuge vor Gericht. >>> weiterlesen

Siehe auch:

Video: Martin Sellner: Maria Ladenburgers Tod und der Moloch von Multikulti (13:05)

• Siehe auch: War der Mord in Freiburg in Wirklichkeit ein Badeunfall!?

Nachtrag 23.03.2018 – 03:04 Uhr

Freiburg: Marias Mörder Hussein K. zu Höchststrafe verurteilt

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Höchststrafe für den feigen Mörder von Maria Ladenburger Hussein K.

Es war der erste Sexualmord nach der unkontrollierten Grenzöffnung durch einen „Flüchtling“ an einem deutschen Mädchen. Jetzt hat das Freiburger Landgericht nach 25 Verhandlungstagen das Urteil gesprochen: Hussein K. muss für den brutalen Sexualmord an der 19-jährigen Studentin Maria Ladenburger aus Freiburg lebenslang hinter Gitter. Das Gericht ordnete den Vorbehalt anschließender Sicherheitsverwahrung an.

Das Gericht wendete Erwachsenenstrafrecht an. Damit folgte das Gericht weitgehend der Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die unter Bezug auf Erwachsenenstrafrecht lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung gefordert hatten.

Der mutmaßlich afghanisch stämmige Mörder war im November 2015 illegal als minderjähriger Flüchtling eingereist und genoss von Beginn an die volle Rundumversorgung der deutschen Sozialbehörden. Bis heute kennt niemand sein genaues Alter. Hussein K. gab sich zunächst als 17-Jähriger aus, dann als 19-Jähriger. Für zwei Millionen Euro veranlasste das Gericht eine aufwendige Altersbestimmung, die ihn auf ein Alter zwischen 22 bis 26 Jahre schätzte.

Was zum damaligen Zeitpunkt niemand wusste, war, dass Hussein K. in Griechenland im Mai 2013 eine Frau töten wollte, aber im Zuge einer Amnestie im Oktober 2015 freikam und weiter nach Deutschland „flüchtete“. Hier bekam er ein eigenes Zimmer in einer Villa und 400 Euro Taschengeld monatlich, das er hauptsächlich für Alkohol und Drogen verpulverte. Schule und Arbeit lehnte er ab. Am 16. Oktober 2016 stieß er nachts am Uferweg der Dreisam die 19-jährige Maria Ladenburger vom Rad, vergewaltigte sie brutal und ließ sie dann im Fluss ertrinken.

Der Sexualmord erregte deutschlandweit Empörung, auch weil sich anfangs das öffentlich-rechtliche Fernsehen (ARD) weigerte, über den Mord zu berichten. Es galt, die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin nicht zu beschädigen. Die bekannte Gerichtsreporterin Giesela Friedrichsen schrieb, dass „der Freiburger Mordprozess wie unter dem Brennglas die Folgen der unkontrollierten Zuwanderung von tatsächlichen oder angeblichen Flüchtlingen zeigt.

Von einer Willkommenskultur, die dem Missbrauch Tür und Tor öffnet.“ Dazu gehörte, dass der Freiburger Jugendhilfeträger 5000 Euro pro Monat für die „Betreuung“ von Hussein K. bekam und davon 2.800 monatlich Euro an die Pflegeltern abgab, eine afghanische Arztfamilie.

Die getöteten Maria Ladenburger aus Freiburg und Mia V. aus Kandel sind inzwischen zum Synonym für die fast unzähligen Vergewaltigungen und
die Häufung von Morden von Mädchen und Frauen durch „Flüchtlinge“ geworden. (hg)

Update: Uhr: Nur zwei Stunden nach der Urteilsverkündung hat Hussein K. seinen Verteidiger beauftragt, Revision gegen das Urteil einzulegen. Er war vom Freiburger Landgericht am Donnerstag vormittag zur Höchststrafe verurteilt worden und hätte eine Woche Zeit gehabt, Revision zu beantragen.

Viele hatten das hohe Urteil erhofft, mancher erwartet. Nach der Urteilsverkündung klatschen die Zuschauer Beifall. Er gehe davon aus, sagte sein Pflichtverteidiger Sebastian Glathe, dass Hussein K. bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen sei, meldet die Welt. Der junge Mann habe Alkohol und Drogen in erheblichem Umfang zu sich genommen. Das Gericht hatte dies in seinem Urteil jedoch verneint und volle Schuldfähigkeit attestiert. Er werde die Urteilsbegründung daher gründlich prüfen. Dazu diene die Revision.

Am vorletzten Tag des mehr als ein halbes Jahr dauernden Prozesses hatte er sich entschuldigt mit den Worten, es tue ihm leid. Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte ihm hingegen eine hohe Gewaltbereitschaft ohne Anzeichen für Reue und Mitgefühl. Hussein K. selber zeigte während der rund eineinhalbstündigen Urteilsbegründung keine Regung, blickte stets auf den Boden. Die Eltern des Opfers waren während der Urteilsverkündung nicht anwesend.

Es ist die höchste Strafe, die ein Gericht wegen Mordes verhängen kann. Eine vorzeitige Entlassung scheidet aus. Nach frühestens 15 Jahren wird geprüft, ob Hussein K. weiterhin in Sicherheitsverwahrung inhaftiert wird. Von ihm darf dann keine Gefährlichkeit mehr ausgehen. Das wird gutachterlich überprüft.

Quelle: Freiburg: Marias Mörder Hussein K. zu Höchststrafe verurteilt

Siehe auch:

Video: Best of Joachim Radke (Berliner Busfahrer, Pegida-Teilnehmer und AfD-Mitglied) bei Sandra Maischberger (17:34)

Nicolaus Fest: Castros Kuba, ein Herz der Finsternis

Prof. Soeren Kern: Ein Monat des Islam und Multikulturalismus in Deutschland: Oktober 2016 – Kinderehen, No-go-Areas, Gruppenvergewaltigung

Frankreich am Rande des totalen Kollapses

Video: hart aber fair – Der Sprung ins Dunkle: Was bringt die Ära Trump?

Video: Sandra Maischberger: Vorwurf „Lügenpresse“ – Kann man Journalisten noch trauen? (59:27)

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