Tag Archives: Flüchtlingsschutz

Die Asylbewerberzahlen explodieren: Zwei Drittel der Migranten wandern illegal in Deutschland ein!

13 Aug

asylbewerberzahlen

Die AfD schreibt:

305.000 Migranten haben im ersten Halbjahr einen Erstantrag auf Asyl in der EU gestellt. Ihr Hauptziel ist unangefochten das vermeintliche Paradies Deutschland.

Inklusive der Folgeanträge waren es rund 337.000 Aufnahmegesuche. Die Statistiken zeigen darüber hinaus klar, dass im ersten Halbjahr ein Zehntel mehr Menschen über die Grenzen kamen als noch von Januar bis Ende Juni 2018. Die Anerkennungsquoten liegen zwischen 30 und 50 Prozent. Mehrheitlich handelt es sich also laut den Asylprüfverfahren der nationalen Migrationsbehörden mitnichten um Flüchtlinge, auch wenn Medien und Politik stets versuchen, ein ganz anderes Bild zu zeichnen.

Bis Ende Juli hat das BAMF [Bundesamt für Migration und Flüchtlinge] über 119.000 Asylanträge entschieden: 24 Prozent erhielten Flüchtlingsschutz, 10 Prozent Subsidiärschutz und 3,3 Prozent einen Abschiebungsschutz. Letzteren erhalten Migranten, die weder individuell verfolgt werden noch aus Kriegsregionen kommen. Bei ihnen bestehen Erkrankungen oder „existenzielle Gefahren“. [1]

[1] Und welche Gefahren drohen den Europäern durch die illegale Massenmigration? Sollten diese Gefahren nicht im Vordergrund stehen?

Wenn nur 24 Prozent rechtmäßig als Flüchtlinge laut Asylrecht eingestuft wurden, dann wanderten im letzten Halbjahr 90.440 Menschen unrechtmäßig nach Deutschland ein. Ihr Zustrom reißt nicht ab, abgeschoben wird nur im Promillebereich. Wie lange kann unser Sozialsystem diesen Ansturm noch schultern?

Wie lange hält der soziale Friede, angesichts Ressourcenverknappung, wirtschaftlicher Probleme, zunehmender Arbeitslosigkeit und wachsender Kriminalität? Europa muss zur Festung werden! Die europäischen Außengrenzen bedürfen einer gemeinschaftlichen Kraftanstrengung aus Schutz und festem Willen, um der Lage wieder Herr zu werden!

Zahl der Asylbewerber in der EU steigt wieder an (welt.de)

Imad Karim: Paris versinkt in der islamischen Bereicherung

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Und wenn Ihr mir nicht glaubt, fragt Audrey Hepburn und Cary Grant!

DAS IST DIE VIELFALT, FÜR DIE DIE MEHRHEIT STIMMTE! Und diese „Vielfalt“ bedeutet heute Dreck, Heere von Lumpenproletariat, Analphabetismus, sozialen Schmarotzern, religiöser Fanatismus, Mord und Totschlag, Vergewaltigungen und sexuelle Belästigungen von Frauen, die sich bis gestern zu jeder Tageszeit, frei bewegen konnten.

Diese Vielfalt bedeutet Bahnhofsmorde, Messerung der Bevölkerung, Terrorisierung von Familien in Parks und Schwimmbädern, Blockierung der Autobahnen und Straßen bei Korsos von Hochzeiten, auf denen man für die Frauen und minderjährigen Mädchen eine Menge Geld (Morgengabe, Hochzeitsgeschenke nach der Hochzeitsnacht (Gold, Geld, Güter)) hinblättern musste, alltägliches Prügeln von Polizisten, Sanitätern, Feuerwehrmännern, Krankenhauspersonal, Lehrern und Sozialarbeitern.

Vielfalt ist heute nichts anders als die eklige und widerliche Einfalt einer menschenverachtenden Importreligion, die mit Hilfe einer Armee von im 7 Jahrhundert stehen gebliebenen „Soldaten“ diesen kleinen einst einzigartigen Kontinent bis zu Mitte des 21. Jahrhunderts vollständig verdecken (vernichten), islamisieren, radikalisieren und für Jahrhunderte zerstören wird.

Und wenn Ihr mir nicht glaubt, fragt Audrey Hepburn und Cary Grant (Schauspieler), aber keinesfalls jemanden vom Bundeskanzleramt, irgendwelchen Pseudo-Geschwafel-Wissenschaftler und auch bloß nicht die Leute von der (SPD-nahen) Bertelsmann Stiftung. Alle diese Leute sind IA und IA bedeutet Inoffizielle Angestellten der Regierung. Quelle

Angela Merkel löst ihr Wahlversprechen: 10.000 neue "Resettlement-Flüchtlinge" – Doch am Ende sind es 50.000

22 Apr

merkel_wahlversprechen

Von WOLFGANG HÜBNER | Wer hat im letzten Herbst schon das vollständige Wahlprogramm der CDU, also 75 Seiten gelesen? Von den über 17 Millionen Wähler, die sich für die CDU oder CSU entschieden haben, sicher nur ein ganz geringer Teil. Doch alle, die ihre Stimme am 24. September 2017 der Union gegeben haben, erklärten faktisch ihr Einverständnis mit dem Wahlprogramm dieser Partei.

Darin enthalten ist auch die Zustimmung zu einer umfassenden Bevölkerungsumwälzung in Deutschland. Und deshalb darf sich niemand so wenig über weitere 10.000 Umvolker aus aller Welt wundern oder gar empören als diese Wähler von Merkel und Seehofer.

Auf Seite 63 des CDU-Wahlprogramms steht im Kapitel „Sicherheit im Inneren und nach außen“:

„Wir wollen, dass die Zahl der Flüchtlinge, die zu uns kommen, dauerhaft niedrig bleibt. Das macht es möglich, dass wir unseren humanitären Verpflichtungen durch Resettlement und Relocation nachkommen.“

Schon im ersten Satz musste irritieren, dass ausgerechnet die Partei, deren Kanzlerin die Grenzen des Landes für Krisen- und Armutsflüchtlinge aus aller Welt weit öffnen ließ, die Zahl der „Flüchtlinge“ künftig „dauerhaft niedrig“ halten will. Kein Wort allerdings darüber, wie die CDU das ohne die von ihrer Kanzlerin vehement abgelehnte Obergrenze oder strenge Grenzkontrollen durchzusetzen beabsichtigt.

Das ist auch der Grund, warum die CDU nur von „wollen“ statt davon schrieb, dass sie für eine Begrenzung steht und es deshalb für unverzichtbar hält, die Zahl „dauerhaft niedrig“ – was auch immer das zahlenmäßig bedeuten mag – zu halten. Im Klartext: Mit der gewählten Formulierung hält sich die CDU alle Möglichkeiten offen, auch mal wieder so großzügig wie 2015 angeblich „unseren humanitären Verpflichtungen“ nachzukommen.

Womit wir schon bei folgendem Satz aus dem Wahlprogramm wären, der so ziemlich das Trickreichste und Perfideste darstellte, was überhaupt in den vorliegenden Parteiprogrammen zur Bundestagswahl zu lesen war [um die Wahrheit zu vertuschen]. Um das erkennen zu können, bedarf es jedoch der Übersetzung der zwei englischen Ausdrücke „Resettlement“ und „Relocation“. Dass es diese Mühe braucht, liegt schlicht in der Absicht der CDU begründet, ihre wahren Absichten in der Bevölkerungspolitik zu verbergen.

„Resettlement“ ist der englische Begriff für „Umsiedlung“ [aus Nicht-EU-Staaten] [1]. Und „Relocation“ bezeichnet in der Asylpolitik laut Wikipedia „eine Umsiedlung von schutzbedürftigen Personen innerhalb der EU“. Wer das bezweifelt, mag das gerne nachprüfen. Die CDU-Programmverfasser werden das allerdings nicht so gerne haben. Denn ihre Formulierung bekommt mit den oben angegebenen Übersetzungen eine geradezu ungeheuerliche Bedeutung.

[1] Resettlement: Der Begriff Resettlement (engl. für ‚Umsiedlung‘) bezeichnet sowohl die dauerhafte, als auch die zeitlich begrenzte Aufnahme und Eingliederung von besonders gefährdeten Flüchtlingen von einem zur Aufnahme bereiten Drittstaat, der ihnen entweder vollen Flüchtlingsstatus oder nur temporären humanitären Schutz zuerkennt und ihnen deshalb die Möglichkeit bietet, sich im Land zu integrieren. Auf die EU bezogen bezeichnet „Resettlement“ die Aufnahme und den Flüchtlingsschutz von Personen aus einem Nicht-EU-Staat in einem Staat der EU.

Die CDU will „dauerhaft niedrige“ Flüchtlingszahlen, damit die Umsiedlung von Ausländern auf deutschen Boden, insbesondere von Orientalen und Afrikanern, sowie die Verlagerung von Krisen- und Armutsflüchtlingen aus anderen EU-Staaten nach Deutschland nicht allzu auffällt.

Welchen anderen Sinn und Hintersinn sollte ansonsten die merkwürdige Formulierung mit den zwei englischsprachigen Begriffen haben? Denn es gibt weder eine „humanitäre Verpflichtung“, [außer-europäische] Ausländer nach Deutschland umzusiedeln, noch gibt es eine „humanitäre Verpflichtung“, Italien, Griechenland, Spanien oder welchem anderen Staat auch immer „schutzbedürftige Personen“ ab- und selbst aufzunehmen. Deutschland hat dank der CDU-Kanzlerin seinen Beitrag für diese Variante der „Umsiedlung“ im Jahr 2015 bekanntlich schon für die nächsten zwei bis drei Jahrzehnte übererfüllt.

Dazu wird eine „humanitäre Verpflichtung“ behauptet, ohne anzugeben, wem gegenüber die eigentlich bestehen soll oder bestehen könnte. Tatsächlich gibt es keine internationale „Verpflichtung“, die Deutschland dazu nötigen könnte, ansiedlungswillige Menschen aus aller Welt aufzunehmen. Es ist jedoch offensichtlich: Die CDU beabsichtigt so massiv „Resettlement“ und „Relocation“ zwischen Flensburg und Konstanz, zwischen Aachen und Görlitz zu betreiben, dass sie das sogar in ihrem Wahlprogramm, wenngleich raffiniert vernebelt und verschwurbelt formuliert, angekündigt hat.

Damit wollte die Merkel-Partei eine Generalvollmacht von ihren in aller Regel völlig ahnungslosen Wählern für das, was als „Umvolkung“ bezeichnet werden kann und muss. Ein Blick in die Straßen deutscher Städte und Geburtsregister zeigt, wie sehr dieser als „polemisch“ und „rechtspopulistisch“ beschimpfte Begriff den Tatbestand richtig kennzeichnet. Auf Seite 63 des CDU-Wahlprogramms steht der Plan – Schwarz auf Weiß. Jetzt wird er nur noch umgesetzt.

Quelle: Merkel löst Wahlversprechen ein: 10.000 neue Umvolker: Das ist CDU-Programm pur!

Meine Meinung:

Wer hat das Recht, als Resettlement-Flüchtling anerkannt zu werden? Es seien einmal einige Personengruppen genannt: 1. Personen mit besonderen rechtlichen und physischen Schutzbedürfnissen. Wer kann dies nicht für sich in Anspruch nehmen? Gründe lassen sich immer finden oder konstruieren. Denken wir einmal an die Bevölkerungsexplosion in Afrika, die unweigerlich zu Bürgerkriegen führen wird. Und die sollen dann alle nach Europa kommen dürfen?

2. Personen mit besonderem medizinischen Behandlungsbedarf. Die Anzahl dieser Menschen dürfte riesengroß sein und Deutschland darf dann die teuren Behandlungskosten bezahlen, während den Deutschen immer häufiger die Behandlungskosten verweigert werden. 3. Personen, deren Familienangehörige sich bereits im Resettlement-Staat befinden. Dies entspricht gewissermaßen dem Familiennachzug. Bei den afrikanischen Großfamilien, dürften dies nicht selten 10 oder 20 Personen sein.

Mir hat die Rede von Norbert Kleinwächter von der AfD im Bundestag sehr gut gefallen, in der er deutlich macht, dass Deutschland überhaupt nicht verplichtet ist, irgend einen Migranten in Deutschland aufzunehmen und ihm Asyl zu gewähren. Dies gilt zumindest für die Migranten, die über den Landweg und über Drittstaaten nach Deutschland kommen. Die Verträge mit den Vereinten Nationen (UNHCR), die Deutschland unterschrieben hat, sind allerdings bindend.

Norbert Kleinwächter (AfD) sagte in einer Rede am 19.04.2018 im deutschen Bundestag: „Es gibt kein Recht auf Migration! Das UN-Regelwerk „Global Compact for Migration“ ist ein Umsiedlungsprogramm.”

„Artikel 13 Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sagt: Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren. Man darf also niemanden in sein Land einsperren, so wie es die SED getan hat. Es gibt aber auch keine Pflicht, jemanden aufzunehmen. In ein anderes Land aufgenommen zu werden, ist hingegen ein Privileg.

Und die Entscheidung über diese Aufnahme ist ein Grundpfeiler der Souveränität eines Landes. Für Deutschland heißt das, wir als Deutsche dürfen und sollten entscheiden, wer zu uns kommen darf und wer nicht. Ausländern sollten wir vermitteln, dass es ein Privileg ist und kein Recht hier zu sein. Es gibt kein Recht auf Aufnahme. Es gibt auch kein allgemeines Recht auf Nichtzurückweisung. Es gibt das Non-Refoulementverbot, Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention, aber das geht nur bei Zurückweisung in Staaten, wo Folter und politische Verfolgung drohen. [3]”

[3] Refoulement-Verbot: Der Grundsatz des Non-Refoulement beruht auf der Überzeugung der Staatengemeinschaft, dass keine Person in einen Staat zurückgewiesen werden darf, in dem ihr eine Verletzung fundamentaler Menschenrechte droht. Die Staaten werden damit verpflichtet, die gefährdete Person vor dem unmittelbaren Zugriff des Verfolgerstaates zu schützen.

Das Refoulement-Verbot begründet zwar keinen Rechtsanspruch auf Asyl, wohl aber ein Recht von Flüchtlingen, dem Zugriff des Verfolgerstaates auf Dauer entzogen zu bleiben und nicht gegen ihren Willen dorthin zurückkehren zu müssen, solange die Verfolgungsgefahr andauert.


Video: Es gibt kein Recht auf Migration! – Norbert Kleinwächter – AfD-Fraktion im Bundestag (05:29)

Alexander Wallasch schreibt, dass nicht nur 10.000 Flüchtlinge von Deutschland mittels des Resettlement-Programms aufgenommen werden sollen, sondern in Wahrheit 50.000. Hinzu kommt aber noch der Familiennachzug. Und das könnten locker noch einmal weitere Hundertausende sein:

Die Flüchtlingsaufnahme wird eigentlich schon gar nicht mehr in Deutschland selber entschieden, sondern längst in Brüssel und Genf (New York), in den Backstuben der EU und des UNHCR (UN). Hier werden noch über die aufgeweichtesten Asylgesetze hinweg, über die sperrangelweit offenen deutschen Grenzen hinaus, Menschen verschoben, hingeschoben, nach Deutschland abgeschoben aus den vielen Flüchtlingslagern der Welt.

Dimitris Avaramopoulos, EU-Kommissar für Migration, nennt den Forderungskatalog sogar selbstbewusst beim Namen: Einerseits fordert er Berlin auf, die innerdeutschen Grenzkontrollen rasch zu beenden (welche Grenzkontrollen?). Andererseits wird Deutschland aktuell verpflichtet erneut 10.000 Immigranten via EU-Resettlement-Programm aufzunehmen. Zwei bemerkenswerte, miteinander harmonierende Sachverhalte.

Fangen wir bei den zehntausend Personen an: Eigentlich sind es fünfzigtausend. Andere EU-Staaten sollen auch aufnehmen. Aber nicht für lange. Denn dafür steht dann die Forderung an Deutschland, schnellst möglich zum Schengensystem der offenen innereuropäischen Grenzen zurückzukehren. So wird dann der Weg nach Deutschland auch für die restlichen vierzigtausend Immigranten dieser neuerlichen Resettlement-Charge frei.

Der griechische EU-Kommissar für Migration Dimitris Avaramopoulos sagt, dass nicht Deutschland darüber entscheiden solle, wie viele Migranten nach Deutschland kommen sollen, sondern dass die EU über die Zuwanderung entscheiden soll, die dann für Deutschland bindend ist. Das bedeutet für Deutschland nichts anderes als die Massenzuwanderung von weiteren Hunderttausenden, wenn nicht Millionen Migranten. Hinzu kommt, dass die Resettlementflüchtlinge umgehend einen Aufenthaltstitel nach §23 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz samt Arbeitserlaubnis erhalten und kein Asylverfahren durchlaufen müssen.

Alexander Wallasch kritisiert die UNHCR als Netzwerk aus Inkompetenz und kommissarisch verwalteter, antidemokratischer Selbstherrlichkeit und erinnert daran, dass es die UNHCR war, der jetzt Resettlement-Quoten für Deutschland bestimmt, der im Jahr 2015 die Lebensmittelrationen u.a. in den türkischen Flüchtlingscamps an der syrischen Grenze faktisch halbierte und damit den Flüchtlingsstrom Hunderttausender nach Deutschland erst losgetreten hat.

Er sagt weiter: „50.000 Flüchtlinge sind eben auch 50.000 Menschen, die weitere Familienmitglieder haben, die dann ebenfalls aus humanitären Gründen nachreisen werden dürfen. Härtefälle halt. Aber solche Härtefälle gibt es weltweit fast eine Milliarde.”

Meine Meinung:

Ich habe das Gefühl, wenn wir jetzt nicht sofort unsere Grenzen hermetisch verschließen und uns nicht sofort aus diesen ganzen europäischen (EU) und internationalen Flüchtlingsverträgen (UNHCR) verabschieden und uns unsere Souveränität aus Brüssel zurückholen, wie Norbert Kleinwächter von der AfD es im Bundestag forderte, dann ist Deutschland in fünf oder zehn Jahren mausetot, mit anderen Worten, ein Bürgerkriegsland. Der Beginn eines dreißigjährigen Bürgerkrieges? Und ich glaube, die Deutschen werden dabei nicht besonders gut aussehen.

Hier noch der Hinweis auf einen sehr guten Artikel von Tomas Spahn zur Flüchtlingsproblematik:

UN und EU: nach uns die Sintflut UN-Umsiedlungspläne: Die EU marschiert unbeirrt weiter

Hinter den Plänen der EU-Kommission steht die Auffassung, dass Europas Sozialsysteme mittelfristig zusammenbrechen müssen, weil die Bevölkerung überaltere. Statt nun aber sich Gedanken darüber zu machen, wie junge Menschen aus europäischen Ländern sinnvoll innerhalb Europas diesem prognostizierten Zusammenbruch entgegen wirken können, sollen weiterhin unqualifizierte, vorwiegend junge Männer aus vorrangig islamischen Staaten in die EU geholt werden. Die Erfahrung der Merkel‘schen Migrantenflut jedoch zeigt: Das Gros dieser Leute strebt entweder selbst unmittelbar in die Sozialsysteme oder taucht in die Illegalität ab.

Dabei gäbe es in Europa für die Arbeitsagenturen genug zu tun, um den Zustrom kulturfremder Migration in die Sozialsysteme zu verhindern. So wies die EU selbst für den Februar 2018 die aktuellen Quoten der Arbeitslosigkeit unter den 15 bis 24-jährigen Europäern aus: Griechenland 45 %, Spanien 35,5 %, Italien 32,8 %, Kroatien 25 %, Zypern 23,1 %, Frankreich 21,6 %, Portugal 21,4 % – und so weiter. „Menschenmaterial“ aus dem europäischen Kulturkreis ist also mehr als genug vorhanden, um die Schimäre des sozialen Zusammenbruchs abzuwenden. Die EU-Kommission müsste sich nur ihrer eigentlichen Aufgaben bewusst werden und endlich wieder Politik für Europa und die Europäer machen.

Doch wie ich es bereits 2016 beschrieb, steckt hinter diesem „Resettlement-Programm“ eben nicht die Sorge um Europas Sozialsysteme. Vielmehr macht sich die EU hier einmal mehr zum Büttel einer durch nichts und niemanden legitimierten „Weltregierung“, als welche sich das Konstrukt der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs namens „Vereinte Nationen“ selbst begreift. Und diese selbsternannte Weltregierung hat längst kapituliert vor dem „Torrent of Faces“ [Flüchtlingsströmen], der in rasantem Tempo als Sturzbach von Gesichtern in den Ländern südlich des europäisch geprägten Wohlstandsgürtels geschaffen wird.

Die Angst davor, dass die Menschenflut Afrikas und Südasiens ihre Heimatländer in die finale Katastrophe führen muss, hatte bereits Kofi Annan veranlasst, entsprechende Bevölkerungsverschiebungskonzepte entwickeln zu lassen. Die Hoffnung: Die reichen Nationen im Norden werden in der Lage sein, einen bedeutenden Teil des Menschenüberschusses der Südländer aufzunehmen und zu finanzieren und so den Druck im Kessel der Länder Afrikas und Asiens abmildern. Die Tatsache, dass damit dort bestenfalls ein Aufschub der Katastrophe erreicht werden wird, spielt bei diesen Überlegungen ebenso wenig eine Rolle wie die zu erwartende Überforderung der Wohlstandsnationen. >>> weiterlesen

Noch ein klein wenig OT:

Video: Martin Sellner über seine zweite Festnahme in England Angehalten, Festgehalten, Abgeschoben – London die Zweite (11:49)

Der identitäre Aktivist Martin Sellner wollte letztes Wochenende bei einer Konferenz der identitären Bewegung Englands als Redner auftreten. Er wurde bei seiner Einreise am Freitag am Flughafen von der Polizei erneut festgenommen und bis Sonntag in einem Gefängnis festgehalten. Im nachfolgendem Video führt Sellner ein sehenswertes Interview mit dem Buchautor und Politikwissenschaftler Dr. Michael Ley (das Video beginnt am Minute 1.30) über „Islamismus und Deislamisierung“. Sellners Buch „Identitär – Geschichte eines Aufbruchs“ ist im Antaios-Verlag erschienen und kann auch dort bestellt werden. >>> weiterlesen


Video: Martin Sellner (Identitäre Bewegung) in GB: Angehalten, Festgehalten, Abgeschoben – London die Zweite (11:49)


Video: Islamismus und Deislamisierung – Martin Sellner im Gespräch mit Dr. Michael Ley (36:54)

Buchvorstellung von Dr. Michael Ley: „Die letzten Europäer“ – Westeuropa ist größtenteils verloren

Dr. Michael Ley ist ein in Wien lebender Politikwissenschaftler und Buchautor („Die kommende Revolte“, „Der Selbstmord des Abendlandes. Die Islamisierung Europas“). Ley sieht im Islam die größte Gefahr für Europa angesichts der die etablierte Politik und die Medien komplett versagen und blind seien gegenüber dem islamischen Judenhass und Faschismus.

Diese „Blindheit“ sieht er eng verknüpft mit den Bestrebungen, nationale, ethnische Identitäten zugunsten eines zentralistischen Multikulti-Kontinents Europa aufzulösen. Diese utopische Mischkultur wird aus Sicht des Wissenschaftlers niemals funktionieren. Das derzeitig politische Motto „Erlösung durch Selbstvernichtung“ wird durch Hidschra (Dschihad durch Einwanderung) befördert, erklärt Ley und zeichnet in der Buchpräsentation seines neues Buches „Die letzten Europäer“ ein düsteres Zukunftsbild. >>> weiterlesen


Video: Buchpräsentation „Die letzten Europäer“ von Michael Ley (01:15:46)

Siehe auch:

Die „Vereinten Nationen“ wollen eunen Bevölkerungsaustausch in Europa

Grüne Deutschlandhasser unterwandern den Beamtenapparat

Mathias von Gersdorff: Gender: Eine radikale, gefährliche und fanatische Revolution

UNO, EU und USA planen die Massenmigration und den Völkermord an Deutschland seit Jahrzehnten

Mobbing in Berliner Schulen: „Vom Krankenwagen aus der Schule abgeholt“

Völkermord: Umsiedlung von 50.000 “schutzbedürftigen” afrikanischen und arabischen Flüchtlingen nach Europa

Offener Brief eines sachkundigen Bürgers an CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer

28 Feb

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Dies ist ein etwas längerer offener Brief eines bayrischen Bürgers, ich vermute, eines Juristen, denn er geht am Ende des Artikels sehr gut und sehr ausführlich auf die Rechtslage zur Einwanderungspolitik ein. Dabei behandelt er viele wichtige Themen und beschreibt, welche Folgen sie für die deutsche Gesellschaft haben, wie sie Deutschland beeinflussen und verändern werden.

In seinem Artikel zieht es das Fazit, dass die illegale Einwanderung von Hunderttausenden Migranten zu fast 100 Prozent gegen das Gesetz verstieß. Er schreibt: „Es ist schlichtweg ein unbestrittener Teil der territorialen Souveränität eines Staates – folglich auch Deutschlands – den Zugang zu seinem Gebiet zu kontrollieren. Es ist Drittstaatsangehörigen, die keine Einreiseberechtigung aufweisen, an der Grenze die Einreise zu verweigern.”

Der offenen Brief ist sehr gut geschrieben, er spricht wichtige Punkte an, die vielen Wählern auf der Seele brennen. Aber warum der Briefschreiber den Brief ausgerechnet an Andreas Scheuer von der CSU schreibt, bleibt mir ein Rätsel. Die CSU ist Teil des Problems und nicht Teil der Lösung. Sie hat alle wesentlichen Entscheidungen Merkels mitgetragen.

Im Moment versucht die CSU, angesichts der kommenden Landtagswahlen am 14. Oktober 2018 zwar, sich patriotisch und deutschenfreundlich zu geben, aber bei mir hat die CSU längst alle Sympathien verloren, weil sie ihre Fahne stets in den aktuellen Wind hält und stramm dem Merkelkurs folgt

Das einzige, was die CSU wieder zur Besinnung bringen kann, ist eine erneute Klatsche bei der Landtagswahl am 14. Oktober, denn die Ursachen für die Wahlniederlage bei der Bundestagswahl hat sie offenbar immer noch nicht erkannt und macht weiter so wie immer. Versauen wir der CSU also ihr Oktoberfest.

Frankfurt am Main ist die erste deutsche Großstadt, in der die deutsche Bevölkerung mit 49% in der Minderzahl ist. Gesetzeswidrig wird "Flüchtlingsschutz" zu Einwanderungsrecht, ist der Kern des Schreibens eines sachkundigen Bürgers an CSU-Generalsekretär Scheuer, dem er offensichtlich eine andere Politik zutraut.

In einem ebenso sachkundigen wie sehr ausführlichem Brief zur illegalen Eínwanderung wendet sich ein Bürger stellvertretend für die ganze Union an den Generalsekretär der CSU. Wir dokumentieren das Schreiben.

Sehr geehrter Herr Scheuer,

anlässlich der zum Thema der (illegalen) Zuwanderung in die breite Öffentlichkeit durchgedrungenen Ergebnisse der sogenannten Sondierungsgespräche zwischen der CDU/CSU und der SPD sehe ich mich nunmehr gezwungen, mich mit den nachfolgenden Zeilen an Sie persönlich zu wenden. Ich bin in größter, ja sogar bedrückender Sorge um die weitere Zukunft dieses Landes. Ich verbinde mit diesem Anschreiben die – hoffentlich nicht naive – Hoffnung, dass Sie in den anstehenden Koalitionsgesprächen sowie in der darauf folgenden Legislaturperiode der neuen (alten) Bundesregierung als Generalsekretär der CSU Ihren politischen Einfluss geltend machen und ein „Weiter so“ der seit September 2015 andauernden und ohne Beteiligung des Bundestages erfolgten Migrationspolitik von Frau Dr. Merkel verhindern.

Wenn man allerdings die dankenswerterweise von Robin Alexander (Journalist „Die Welt“ d. Red.) öffentlich gemachten Abstimmungen der Koalitionsparteien zur Einwanderungspolitik sieht, in denen an der Öffentlichkeit vorbei nachträglich die Beschränkung auf Sachleistungen [für die Migranten] und die Residenzpflicht [bleiben in dem Ort, wo die Unterkunft ist] gestrichen wurde sowie weiterhin eine illegale Zuwanderung von über 200.000 Menschen pro Jahr – von einer Begrenzung ist mit keinem Wort die Rede – als unproblematisch angesehen wird, sehe ich keine Anzeichen eines entsprechenden politischen Willens der handelnden Personen.

Bei der stets die öffentliche Wahrnehmung dominierenden Diskussion um eine sog. Obergrenze handelt es sich um eine Scheindebatte, ohne dass die Bevölkerung davon zutreffend in Kenntnis gesetzt wird. Es gibt weder einen Anspruch auf Einwanderung noch – aufgrund der geographischen Lage Deutschlands – in ca. 98% der Fälle einen Anspruch auf Schutz als Flüchtling (eingehend unter B.). Es ist im Allgemeinen äußerst bedauerlich, in welcher Art und Weise das deutsche Volk – ja ich benutze diesen von Frau Dr. Merkel so gemiedenen Begriff – mit unvollständigen und teils auch unzutreffenden Informationen über den wahren Sachstand und vor allem auch die wahre Rechtslage in Deutschland getäuscht wird.

Ich erlaube mir nachfolgend Ihnen die bisherigen und auch zukünftigen Folgen der Migrationspolitik der Bundesregierung sowie die geltende Rechtslage aufzuzeigen, bei deren konsequenter und vor allem rechtsstaatlich gebotener Anwendung weiterer Schaden vom deutschen Volk und den zukünftigen Generationen abgewendet werden kann.

Ich sehe es schlichtweg als meine staatbürgerliche Pflicht an, Sie persönlich mit meinem Schreiben in die Pflicht zu nehmen, da trotz eines politisch verheerenden Ergebnisses bei der Bundestagswahl am 24.9.2017 – schlechtestes Wahlergebnis der CDU auf Bundesebene sei 1949 – Frau Dr. Merkel keinen Anlass sieht, eine Änderung ihrer eigenmächtigen und rechtsstaatlich letztendlich nicht vertretbaren Migrationspolitik vorzunehmen. Auch wenn die breite Öffentlichkeit aufgrund entsprechender medialer Berichterstattung sowie der Aussagen der Vertreter der Bundesregierung davon ausgeht, dass die sog. „Flüchtlingskrise“ beendet ist, wissen Sie genauso gut wie ich, dass dies nicht den Tatsachen entspricht.

Weiterhin überqueren im Durchschnitt ca. 15.000 Menschen monatlich die deutschen Staatsgrenzen, mit dem Ziel eines dauerhaften Aufenthalts in unserem Land, ohne dass dies durch das geltende Recht gedeckt wäre. Im Ergebnis kommt somit – bei realistischerweise unterstelltem Andauern dieses Zustands – jedes Jahr eine neue „Großstadt“ von illegalen Zuwanderern hinzu, was erhebliche Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland und für die Zukunft dieses Landes hat.

Man muss es als geradezu unglaublich und absurd bezeichnen, wenn der Bundesinnenmister nunmehr registrierte Asylanträge in einer Größenordnung von 186.000 im Jahr 2017 als Erfolg verkauft. Zum einen spiegeln diese Zahlen nicht die tatsächliche Sachlage wider, da sonstige, nicht registrierte illegale Einwanderung und der [vermutlich millionenfache] Familiennachzug per Visum überhaupt nicht eingerechnet werden. [Familiennachzug: Die Nebelkerzen der Großen Koalition – wie Deutschland in Wirklichkeit mit Migranten überflutet wird]

Zum anderen zeigt sich die Absurdität dieser Einschätzung vor dem Hintergrund, dass hinlänglich bekannt ist, dass die Bundesrepublik Deutschland und ihre Vollzugsbehörden bisher – aus welcher Motivation dies auch sein mag – vollständig dabei scheitern, die Antragssteller abgelehnter Anträge auch konsequent und damit gemäß der geltenden Rechtslage des Landes zu verweisen. Es wird nach dem Prinzip verfahren, wer einmal Deutschland erreicht hat, der kann bleiben. Die makabre Wahrheit in diesem Zusammenhang lautet wie folgt: Jeder kommt ohne Pass ins Land, jedoch scheitert die Ausreise dann am fehlenden Pass.

A. Tatsächliche Auswirkungen

Ich darf in einem ersten Schritt zusammenfassend und auszugsweise – aufgrund der täglich hinzukommenden Auswüchse der Masseneinwanderung ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die bisherigen Auswirkungen der Einwanderungspolitik der Bundesregierung veranschaulichen:

I. Arbeitsmarkt: Mit am dramatischsten zeigt sich die Fehleinschätzung der Bundesregierung bzw. Fehlerhaftigkeit des Zulassens einer Masseneinwanderung am Arbeitsmarkt. Deutschland ist ein hochtechnologisierter Wirtschaftsstandort, welcher – wenn überhaupt – eine Zuwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften benötigt. Diese haben und werden wir nicht durch Armutszuwanderung von „Flüchtlingen“ aus Ländern erhalten, in denen keine hinreichenden Qualifikationen in der Bevölkerung vorhanden sind, um einem Standort wie Deutschland weiterzuhelfen.

Ich möchte an dieser Stelle gar nicht auf die offensichtlich irreführenden Äußerungen führender Persönlichkeiten in Politik und Wirtschaft aus dem Jahr 2015 eingehen, als der deutschen Gesellschaft „syrische Ärzte“ und ein „Wirtschaftswunder 2.0“ versprochen wurden. Bekanntlich ist es vielmehr eine Tatsache, dass bereits nach Aussage von Frau Andrea Nahles als ehemalige Bundesarbeitsministerin nur ein Anteil von 10% überhaupt in den Arbeitsmarkt integrierbar ist. Von hochqualifizierten Tätigkeiten ist dabei nicht die Rede.

Nach aktuellen Berichten melden die deutschen Kommunen als „Leidtragende“ der Politik der Bundesregierung bereits jetzt einen Anteil von 600.000,00 ALG-II-Empfängern [Arbeitslosengeld II] bei den „Zugewanderten“ seit 2015. Allgemein hat bereits jetzt jeder zweite Arbeitslose in West-Deutschland einen Migrationshintergrund bzw. sind 26% der arbeitslosen Menschen ohne deutsche Staatangehörigkeit. Die Ausländer-Arbeitslosenquote ist überdies mit 13,6% mehr als dreimal so hoch wie die der deutschen Staatsbürger.

Bei den aktuell besonders beliebten Zuwanderungsländern wie Syrien, Eritrea und Afghanistan liegt die Erwerbslosenquote sogar bei 43%. Aufgrund des bekanntlich bei diesen Ländern weit verbreiteten Analphabetismus sind auch keine Verbesserungen in dieser Hinsicht zu erwarten. Es stellt sich schlicht und einfach die offensichtliche Frage, was diese Menschen gegenwärtig und zukünftig in Deutschland beitragen sollen? Diese Frage stellt sich insbesondere auch deshalb, weil aufgrund der hohen staatlichen Leistungen für diese Menschen keine Motivation besteht, einer regulären Tätigkeit nachzugehen, bei welcher sie aufgrund ihrer Qualifikation im Zweifel nicht mehr verdienen werden.

Kein anderes Land der Welt betreibt eine Einwanderungspolitik in der von Deutschland praktizierten Weise, im Rahmen welcher die Einwanderer nicht nach ihrer Integrationsfähigkeit und -willigkeit, nicht nach ihren beruflichen Qualifikationen und ebenso wenig nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes ausgesucht werden. Deutschland nimmt unter der Führung von Frau Dr. Merkel ohne Auswahl jede Person unter dem Vorwand des „Schutzbedürfnisses“ und ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse des eigenen Landens und ohne jede Integrationsprognose in unbeschränkter Zahl auf. Es handelt sich schlicht und einfach um eine von der Bundesregierung veranlasste Masseneinwanderung Drittstaatsangehöriger in den deutschen Sozialstaat.

II. Gesellschaft: Die von der Bundesregierung seit 2015 zugelassene Massenzuwanderung – ohne rechtliche Grundlage – hat bereits und wird zukünftig noch stärker dramatische Auswirkungen auf die deutsche Gesellschaft haben. Es können nicht massenhaft aus fremden Kulturkreisen Menschen einwandern, die mit unseren Wertvorstellungen und den Übereinkünften des Zusammenlebens nicht kompatibel sind, ohne dass es zu gravierenden Verwerfungen kommt bzw. weiterhin kommen wird.

Das hinlänglich bekannte Wort der „Parallelgesellschaften“ ist längst Realität in Deutschland. Insoweit möchte ich beispielhaft auf viele Großstädte in NRW und diverse Stadtteile in Berlin hinweisen – Tendenz deutschlandweit steigend. Die Stadt Frankfurt am Main ist überdies die erste deutsche Großstadt in der die deutsche Bevölkerung mit einem Anteil von 49% in der Minderheit ist. Vor allem die Menschen aus muslimischen Gesellschaften sind – wie sich auch in den Zeiten der Gastarbeiterzuwanderung gezeigt hat – weitestgehend nicht integrationsfähig oder häufig gar nicht integrationswillig.

Eine weitere Ausbreitung der dominanten muslimischen Kultur und Religion wird zu großen Problemen für die deutsche Gesellschaft führen. Ich möchte Sie an dieser Stelle gerne auf die Lektüre des Buches „Islamischer Faschismus“ von Hamed Abdel-Samad oder auch des Buches „Der islamische Kreuzzug“ von Samuel Schirmbeck verweisen. Ich darf insoweit überdies nur als pars pro toto [ein Teil steht für das Ganze] sowie als in beliebiger Zahl zu ergänzendes Beispiel auf die Massendemonstrationen in deutschen Städten für den türkischen „Präsidenten“ Erdogan verweisen, dessen Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit hinlänglich bekannt ist.

Ebenso soll Deutschland offensichtlich nunmehr mit der im islamischen Kulturkreis zulässigen Bigamie bzw. Polygamie [Vielehe] „bereichert“ werden. Unter dem Vorwand des Kindeswohls werden inzwischen im Rahmen des sog. Familiennachzugs per Visum vielfach „Zweitfrauen“ ins Land geholt und selbstverständlich vom deutschen Steuerzahler als Familienangehörige ausgehalten [finanziert], obwohl gem. § 1306 BGB eine Zweitehe nach deutschem Recht untersagt ist. [Nicht zu vergessen, die Kinderehen.]

Ebenso ist zu berücksichtigen, dass sich das Bildungsniveau in Deutschland dramatisch verschlechtert, wenn eine Zuwanderung in dem bisherigen Ausmaß fortgeführt wird. Es gibt bereits jetzt in vielen Kommunen verheerende Auswirkungen auf den Schulunterricht. In großer Zahl bestehen Schulklassen, in welchen deutsch „1. Fremdsprache“ ist.

In NRW hat überdies zum aktuellen Zeitpunkt jedes dritte Kindergartenkind – wie es im politisch korrekten Deutsch heißt – einen Migrationshintergrund. Aufgrund enormer sprachlicher Schwierigkeiten ist kein geordneter Ablauf mehr möglich. Schließlich hat die Bundesregierung auch die sich ergebende Wohnungsnot in Deutschland verheerender Weise unterschätzt oder gar ignoriert. Der dramatische Anstieg von Obdachlosen sei hier nur am Rande erwähnt.

Abschließend sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es nicht ausreicht mantraartig in Bezug auf Deutschland von einem Einwanderungsland zu sprechen. Ein „klassisches“ Einwanderungsland wie die USA, Kanada und Australien bestimmt und sucht sich aus, wer im Land leben darf. Deutschland lässt sich von den unter dem Deckmantel des „Asylrechts“ einreisenden Menschen diktieren, wer hier lebt.

Bekanntlich wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entgegen dem verliehenen Flüchtlingsstatus nach drei Jahren der Fortbestand der Schutzgründe nicht mehr überprüft. So wird gesetzeswidrig ein „Flüchtlingsschutz“ zu einem Einwanderungsrecht! Die vollständige Überforderung der deutschen Gesellschaft mit dieser Massenzuwanderung zeigen doch die Auswirkungen in diversen Kommunen, wie derzeit die aktuellen Entwicklungen in Cottbus und Freiberg sowie bereits zuvor in Salzgitter, Delmenhorst, Hof oder Bamberg in dramatischer Weise veranschaulichen.

III. Kriminalität: In Bezug auf den Aspekt der Kriminalität kann ich mich aufgrund deren Offensichtlichkeit am wohl Kürzesten fassen. Die täglichen (!) Meldungen zu schweren Körperverletzungen, Messerattacken, Vergewaltigungen, Raub- und Diebstahlsdelikten oder Morden, welche von den „Schutzsuchenden“ verübt werden, können (zumindest in Teilen) den Zeitungen in Deutschland entnommen werden, die sich nicht auf eigenwillige Entschuldigungen wie „regionale Bedeutung“ und „Hat es immer schon gegeben“ berufen. Besonders auffällig ist überdies die schier unfassbar große Zahl 17-jähriger unter den Straftätern, mit denen Deutschland nunmehr aus den Herkunftsländern gesegnet ist … [1]

[1] Kinder und Jugendliche erhalten in Deutschland eine besonders intensive Zuwendung und Betreuung und sie dürfen in der Regel ihre Familien nachholen. Warum schickt man sie nicht in die Heimat zurück, denn die meisten dieser Minderjährigen kommen, ums mitsamt der Großfamilie ins deutsche Sozialsystem einzutauchen. Sie lassen sich ihr Leben vom deutschen Steuerzahler finanzieren, während nicht wenige von ihnen, Deutschland, den Westen, das Christentum und die Demokratie abgrundtief hassen, sich immer stärker radikalisieren und den deutschen Staat bekämpfen. Nicht wenige von ihnen werden kriminell.

Die mir bisher einzig erkennbare Reaktion der Verantwortlichen in der Bundesregierung ist die stete Berufung auf „Einzelfälle“. Hier stellt sich mir die Frage, wie viele Jahre lang es noch täglich Einzelfälle benötigt, damit endlich (!) ein kultureller Zusammenhang erkannt bzw. verstanden wird und die zwingend notwendigen Konsequenzen gezogen werden.

Die seit 2015 in den einzelnen Bundesländern dramatisch angestiegenen Kriminalitätsraten von „Schutzsuchenden“ – soweit man sich traut, die Zahl separat auszuweisen – sprechen für sich. Die einschlägigen polizeilichen Kriminalitätsstatistiken sind öffentlich zugänglich, so dass ich mir insoweit eine detaillierte Darstellung ersparen möchte. Es erscheint für die politisch Verantwortlichen offenbar geradezu verführerisch zu sein, die insgesamt sinkenden Kriminalitätszahlen vorzuweisen, ohne die Bevölkerung darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um die Gesamtzahlen sämtlicher Straftaten handelt.

Maßgeblich sind jedoch die Zahlen der Straftaten von „Schutzsuchenden“, die in den zurückliegenden Jahren – bereits unter Nichtberücksichtigung von sowieso nicht verfolgten ausländerrechtlichen Delikten – enorm angestiegen sind. Beispielhaft darf ich Sie insoweit auf mein Wohnsitzland Bayern verweisen.

Überdies ist von besonderer Bedeutung, dass sich die Straftaten nicht nur gegen die deutsche Bevölkerung richten, sondern dass auch religiöse Konflikte aus den Herkunftsländern in unser Land importiert werden. Ebenso erschreckend ist die dramatische Zunahme des Antisemitismus, welcher „intetressanterweise“ aufgrund seiner nunmehrigen Herkunft aus muslimischen Kulturkreisen selbst in der Öffentlichkeit geduldet wird. [Wie es scheint, sind die etablierten Parteien längst auf den antisemitischen Zug aufgesprungen: SPD immer stärker antisemitisch – sucht sich ein neues Wahlvolk]

Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass diese Personen unter dem Vorwand des „Flüchtlingsschutzes“ unter enormem finanziellen Aufwand in Deutschland aufgenommen werden und man es der deutschen Bevölkerung, die diese Lasten aus Steuergeldern zu tragen hat, dann auf diese Weise „dankt“ [mit einer hohen Kriminalitätsrate und dem neuen muslimische Antisemitismus].

Der hohe Anteil an ausländischen Gefängnisinsassen spricht überdies Bände. Bereits im März 2016 – mithin ohne Berücksichtigung der Folgen der unkontrollierten Massenzuwanderung – waren dies bspw. in Baden- Württemberg über 46%. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die großen Probleme mit Gewaltkriminalität von „Eingewanderten“ aus vorherigen Jahrzehnten, denen in der jüngeren Vergangenheit großzügig deutsche Pässe ausgegeben wurden, dabei gar nicht eingerechnet werden. [Baden-Württemberg: Ausländeranteil bei Häftlingen klettert auf 46 Prozent]

IV. Terrorismus: In Bezug auf die gegenwärtige und zukünftige Terrorgefahr in Deutschland durch die Migrationspolitik der Bundesregierung kann ich mich aufgrund dramatischer Offensichtlichkeit ebenfalls kurzfassen. Über das furchtbare politische Totalversagen im Fall des „Flüchtlings“ Anis Amri brauche ich keine Worte mehr zu verlieren. Es sei an dieser Stelle nur ergänzend erwähnt, dass die Täter des brutalen Anschlags in Paris über Deutschland nach Frankreich als „Flüchtlinge“ eingereist sind und dass auch der Täter des im Frühjahr 2017 begangenen Anschlags in Manchester mit 22 Toten mehrfach über Deutschland (Düsseldorf, Frankfurt am Main) nach Großbritannien eingereist ist.

Man kann diese Sicherheitspolitik Deutschlands nur einen einzigen Offenbarungseid nennen. Zudem nehmen die sog. Salafisten zahlenmäßig und in ihrer Gewaltbereitschaft enorm zu. Auch hier zeigt sich wieder einmal die völlig falsch verstandene Toleranz des deutschen Staates. Alles ist bereichernd, Hauptsache bunt und multikulti. In diesem Bereich werden inzwischen Fakten geschaffen, mit unabsehbaren Folgen für unser Land.

Es passt ins Bild des vollständigen Versagens in Bezug auf die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in Deutschland – im Übrigen eine der primären staatlichen Aufgaben -, dass nunmehr veröffentlicht worden ist, dass die Bundesanwaltschaft mit geradezu absurder Begründung in 564 Fällen Ermittlungsverfahren gegen [afghanische] Terrorverdächtige eingestellt hat. Demnach handele sich um reine Auslandstaten, etwa im Dienst der radikalislamistischen Taliban, und deutsche Staatsschutzinteressen seien aus Sicht der Bundesanwaltschaft nicht beeinträchtigt gewesen, wie der Generalbundesanwalt Peter Frank erklärte.

Dass diese Personen selbstverständlich ebenso in der Lage sind, derartige Taten auch in Deutschland zu begehen, sollte ohne weitere Überlegungen eindeutig sein und hat sich bei vielen Terroranschlägen im europäischen Ausland in furchtbarer Weise als Realität erwiesen. Selbstverständlich werden auch Taliban- oder IS-Kämpfer, die beim Grenzübertritt angeben, in ihrem Herkunftsland wegen ihrer Verbrechen mit entsprechenden Strafen rechnen zu müssen, aus „humanitären Gründen“ aufgenommen. Frei nach dem Motto: Lasst uns allen Schutz gewähren, nur nicht dem deutschen Volk!

V. Gesundheit: Die Politik der offenen Grenzen wird gravierende Belastungen der Gesundheit der Bevölkerung haben. Von der Öffentlichkeit vollkommen unbemerkt ist durch den unkontrollierten Zuzug von Menschen aus Ländern, in welchen äußerst bedenkliche Hygienezustände herrschen, auch die Gefahr der Ver- und Ausbreitung von in Deutschland nicht (mehr) vorkommenden ansteckenden und vor allem hoch gefährlichem Krankheiten eingeführt worden. In der Schweiz sind bereits bei „Flüchtlingen“ multiresistente Tuberkulosekeime diagnostiziert worden, was zu einer Einrichtung eines europaweiten Warnsystems geführt hat.

Von Seiten der Bundesregierung und im Speziellen seitens des Bundesgesundheitsministeriums ist keine Verlautbarung zu diesem Thema erfolgt. Auch hier scheint bedauerlicherweise wieder einmal die Strategie verfolgt zu werden, dass man die deutsche Bevölkerung über die erheblichen Risiken der seit 2015 praktizierten Migrationspolitik schlichtweg uninformiert lässt; frei nach dem Motto des Bundesinnenministers „Diese Informationen könnten die Bevölkerung beunruhigen.“ Auszugsweise darf ich an dieser Stelle aus dem epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Instituts Nr. 43/2017 (S. 487 ff.) wie folgt zitieren:

„Mit dem Anstieg der Fallzahlen geht zugleich eine veränderte demografische Struktur der Erkrankten einher. Der Anteil an TB-Neuerkrankten [Tuberkulose], die nicht in Deutschland geboren wurden, betrug zwischen 2002 und 2012 40–50% und nahm bis zum Jahr 2015 auf 72,1% zu. Der Anstieg der TB-Inzidenz [Neuerkrankungen] kann daher auch mit der hohen Anzahl an Menschen, die im Rahmen der Migrationsbewegungen in den Jahren 2014 und 2015 nach Deutschland gekommen sind, erklärt werden.“

Welche weiteren hochgefährlichen Infektionskrankheiten aus den Herkunftsländern der illegal Einreisenden in nächster Zeit hinzukommen und welche Gesundheitsrisiken sich verwirklichen werden, lässt sich nur erahnen. Überdies kann insbesondere nicht abgeschätzt werden, welche Gesundheitsrisiken sich verwirklichen, wenn nunmehr zu hunderttausenden der sog. Familiennachzug vollzogen wird.

Bekanntlich ist bei deren Einreise nach Deutschland gesetzlich überhaupt keine Gesundheitsuntersuchung vorgesehen. So heißt es in § 62 AsylG, dass Personen, die im Wege des Familiennachzugs zu anerkannten Schutzberechtigten nach Deutschland kommen, der Regelung [Verpflichtung zur ärztlichen Untersuchung] nur unterfallen können, wenn sie in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Bei dezentraler Unterbringung von Familien erfolgt somit keine Gesundheitsuntersuchung der nachreisenden Familienangehörigen.

VI. Finanzielle Belastung: Schließlich darf ich auf die enormen finanziellen Belastungen dieser gesetzlich nicht zulässigen Politik der Bundesregierung für die deutschen Steuerzahler eingehen. Es ist wirklich ein Hohn, wenn sich die deutschen Steuerzahler allen Ernstes von Mitgliedern der Bundesregierung sagen lassen müssen, dass ihnen durch die Umverteilung der Steuergelder an Drittstaatsangehörige nichts vorenthalten wird.

So kann man auch nur sprechen, wenn man das Geld Dritter verteilt. Selbstverständlich werden durch die enormen Ausgaben für die Migrationspolitik der Bundesregierung den öffentlichen Haushalten Mittel entzogen, die an anderen Stellen, bspw. bei der Investition in marode Infrastruktur, dringend benötigt werden und somit nicht zur Verfügung stehen. Die vielen Fälle dringend sanierungsbedürftiger Schulen, Universitäten, Schwimmbäder, Brücken, Straßen und sonstiger öffentlicher Einrichtungen sind Ihnen mit Sicherheit bekannt und müssen daher von mir an dieser Stelle nicht im Einzelnen namentlich aufgeführt werden.

Je nach Berechnungsgrundlage werden die Kosten – nach derzeitigem Stand der illegalen Einwanderung – pro Jahr für den deutschen Steuerzahler auf Beträge zwischen 40 und 60 Milliarden € angegeben. Um welche enorme Größenordnung es sich dabei handelt, kann an dem Umstand belegt werden, dass im Jahr 2017 über diese Summe die Bundesministerien für Verkehr (27,91 Milliarden €), für Bildung und Forschung (17,65 Milliarden €) sowie für Familien, Frauen, Senioren und Jugend (9,52 Milliarden €) zusammen verfügen dürfen. [27,91 + 17,65 + 9,52 = 55,08 Milliarden €]

Insbesondere sind als Kostenfaktor die Ausgaben für sog. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu nennen. Diese kosten die öffentlichen Haushalte monatlich zwischen 5.000,00 € und 8.000,00 €. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass selbst nach Angaben des Bundesfamilienministeriums davon ausgegangen wird, dass jeder zweite „Minderjährige“ bei seinen Altersangaben gelogen hat. Eine flächendeckende nachträgliche Überprüfung anhand von zuverlässigen körperlichen Untersuchungen wird „selbstverständlich“ von politischer Seite abgelehnt.

Geradezu absurd ist es, dass seitens des Bundesinnenministeriums nunmehr auch noch sog. Rückkehrprämien von bis zu 3.000,00 € gezahlt werden. Erst werden Menschen trotz offensichtlich fehlendem Einreise- und Bleiberecht ins Land gelassen, sodann wird die rechtsstaatlich vorgegebene Ausreise von den Betroffenen verweigert und „zum Dank“, dass sie sich der in Deutschland bestehenden Gesetzeslage verweigern, wird ihnen aus Steuergeldern auch noch Geld für die Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtung gezahlt. Dieses Vorgehen sucht weltweit Seinesgleichen.

Trotz der im Jahr 2015 viel gepriesenen hochqualifizierten Zuwanderer stellen diese letztendlich eine enorme Kostenbelastung dar. Welche Gesamtbelastungen realistischer Weise angenommen werden müssen, lässt sich den Berechnungen renommierter und vor allem unabhängiger Finanzexperten wie Prof. Bernd Raffelhüschen und Prof. Hans-Werner Sinn entnehmen. Beide gehen vor allem auch aufgrund der mit der illegalen Einwanderung einhergehenden Zunahme der Arbeitslosigkeit von einer Gesamtbelastung zwischen 900 Milliarden und 1 Billion € aus. Da ich davon ausgehe, dass Sie Zugang zu diesen Studien haben, werde ich von detaillierteren Ausführungen an dieser Stelle absehen.

B. Rechtslage

Man mag es in einem Land wie Deutschland schwerlich für möglich erachten, jedoch scheint es notwendig zu sein, daran zu erinnern, dass die Bundesregierung als einen elementaren Bestandteil unseres Grundgesetzes das Rechtsstaatsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG zu beachten und anzuwenden hat. Dort heißt es unzweideutig, dass die vollziehende Gewalt (Exekutive) an Gesetz und Recht gebunden ist. Da dies jedoch seit Frau Dr. Merkels „Anordnung“ der offenen Grenzen nicht der Fall ist, darf ich nachfolgend die einschlägigen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften darstellen und erläutern, die dieser Politik [von Angela Merkel] entgegenstehen.

Das von Frau Dr. Merkel und weiteren Mitgliedern der Bundesregierung stets ausgegebene Postulat, man könne Grenzen nicht sichern, ist bestenfalls irreführend, wenn es sich nicht gar um eine bewusste Fehlinformation der breiten Öffentlichkeit handelt. Ein Staat definiert sich und sein Hoheitsgebiet durch seine Grenzen. Es ist eine der primären Aufgaben des Staates dieses Hoheitsgebiet zu schützen und zu bewahren.

Dass ein Grenzschutz unproblematisch äußerst effektiv und erfolgreich durchgeführt werden kann, zeigte sich (interessanterweise) bei den Sicherheitsvorkehrungen zu den in Deutschland ausgerichteten G7- und G-20-Gipfeln. Innerhalb weniger Tage wurden eine Großzahl an Menschen am illegalen Grenzübertritt gehindert. Grenzkontrollen funktionieren scheinbar doch … Bedauerlicherweise wird dieser Grenzschutz nur gewährt, wenn es um den Schutz der politischen Elite geht.

Nachfolgend möchte ich darstellen, dass auf Basis der geltenden Rechtslage eine illegale Einwanderung durch „Flüchtlinge“ ohne weiteres verhindert werden kann bzw. nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verhindert werden muss. Dies allein vor dem rein faktischen Hintergrund, dass es sich bei Menschen, welche um die halbe Welt reisen, nicht mehr um Flüchtlinge handelt. Bestenfalls handelt es sich um „Wirtschaftsflüchtlinge“, welche nach keiner national oder international geltenden Rechtsvorschrift den „Flüchtlingsstatus“ verliehen bekommen.

Dass überdies – ohne Berücksichtigung des Asyslrechts – kein Anspruch auf Einwanderung besteht, ist eine Selbstverständlichkeit und muss nicht weiter vertieft werden. An dieser Stelle darf ich besonders hervorheben, mit welchen Zahlen von Schutzsuchenden es die deutsche Bevölkerung tatsächlich zu tun hätte, wenn sich die Bundesregierung nicht weigern würde, das geltende Recht anzuwenden. [2]

[2] Dass nicht einmal an Anrecht auf Asyl besteht, jedenfalls nicht in der jetzigen Form, kann man der Forderung der dänischen Chefin der Sozialdemokraten, Mette Frederiksen, entnehmen, die nämlich das Asylrecht in seiner jetzigen Form abschaffen möchte. Und zwar aus genau demselbem Grund, die der Leserbriefschreiber hier erwähnt.

Kurz gesagt, will Mette Frederiksen das Asylrecht auf dänischem Boden abschaffen: Es soll für Nicht-EU-Bürger nicht mehr möglich sein, in Dänemark ein Asylgesuch zu stellen. Wer es versucht, so der Plan, soll in ein von Dänemark geführtes Lager in Nordafrika gebracht werden, wo das Gesuch behandelt wird. Ins Land gelassen werden sollen lediglich noch direkt von der UNO ausgewählte Quotenflüchtlinge. Für alle anderen soll gelten: Wem in den nordafrikanischen Lagern Asyl gewährt wird, der soll danach sein Leben in einem UN-Lager fortsetzen [also nicht in Dänemark]. >>> weiterlesen

Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind im Jahr 2016 nur 905 Menschen nach Deutschland gekommen, welche sich im Zeitpunkt ihrer Einreise nicht bereits in einem sicheren Drittstaat befunden haben. Bezeichnenderweise ist inzwischen auch instanzgerichtlich die Aufhebung der Rechtsstaatlichkeit festgestellt worden. Ich darf insoweit einen Strafsenat des OLG Koblenz (Urteil v. 14.02.2017 – 13 UF 32/17) zitieren: „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

I. Genfer Flüchtlingskonvention / Europäische Menschenrechtskonvention / Charta der Grundrechte der EU / Dublin-III-Verordnung

Entgegen vielfacher Verlautbarungen der politisch Handelnden in Deutschland, bietet das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) keine Rechtsgrundlage für die Migrationspolitik der Bundesregierung. Die Genfer Flüchtlingskonvention beinhaltet keinen individual-rechtlichen Anspruch auf Asyl. D.h. mit anderen Worten, dass auch die Genfer Flüchtlingskonvention keinen Anspruch auf territoriales Asyl gewährt.

Darüber hinaus ist an dieser Stelle zu betonen, dass es sich in der ganz überwiegenden Zahl von Menschen – letztendlich sämtliche auf dem Landweg die Grenze überschreitenden Personen -, welchen die Einreise nach Deutschland gestattet wird, um solche handelt, die eine große Zahl sicherer Drittstaaten durchreist haben. Bei ihrer Ankunft an der deutschen Grenze befinden sie sich bzw. haben sie sich schon seit geraumer Zeit nicht mehr in einer Situation befunden, in welcher eine Gefahr für Leib und Leben bzw. ihr körperliches und gesundheitliches Wohlbefinden besteht.

De facto und de jure handelt es sich somit, insbesondere nach der Genfer Flüchtlingskonvention, nicht um Flüchtlinge. Auch die Genfer Flüchtlingskonvention gewährt kein Menschenrecht auf den angenehmsten Sozialtstaat. Nichts anderes ergibt sich aus dem sog. Refoulement-Verbot [3] iSv Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention. Dieses, wie auch die Genfer Flüchtlingskonvention als solche, gewährt nur Rechte für denjenigen, welcher – auf welche Weise auch immer- sich bereits im Land befindet. Dies ist bekanntlich der Grund dafür, dass die Bundesregierung die teilweise geforderten Transitzentren direkt an der deutschen Staatsgrenze tunlichst vermeiden will – ein Schelm der Böses dabei denkt …

[3] Unter dem Refoulement-Verbot versteht man ein Nichtzurückweisungsverbot. Das Non-refoulement-Gebot oder Refoulement-Verbot genannt, ist ein völkerrechtlicher Grundsatz, der die Rückführung von Personen in Staaten untersagt, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beinhaltet kein über die Genfer Flüchtlingskonvention hinausgehendes individuelles Recht auf Einreise. Vielmehr besteht bei Nichtstaatsangehörigen auch auf Basis der EMRK – wie sich auch aus Art. 3 4. Zusatzprotokoll EMRK eindeutig ergibt – kein Recht auf Einreise oder auf Aufenthalt in einem „Wunschstaat“.

Kein Mitgliedsstaat ist aufgrund der EMRK verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen oder Asyl zu gewährleisten. Ebenso wenig verleiht die EMRK ein Recht auf Zuerkennung eines bestimmten Aufenthaltsstatus. In diesem Sinne hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Zusammenhang mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen mehrfach entschieden, dass die Mitgliedsstaaten in der Gestaltung des jeweiligen Einreise- und Aufenthaltsrechts frei sind.

Ebenso wenig bietet Art. 18 der Charta der Grundrechte der EU einen individuellen Schutzanspruch gegenüber dem deutschen Staat. Dieser gewährt das Recht auf Asyl „nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.“ Auch insoweit gilt wiederum – wie bereits erläutert – der Grundsatz, dass derjenige keines Schutzes bedarf, der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt oder auf seiner Flucht die Möglichkeit hatte, in einem sicheren Drittstaat um Schutz nachzusuchen.

Schließlich stellt sich die Rechtslage auch nach der allgemein bekannten Dublin-III-Verordnung nicht abweichend dar. Als europarechtliche Verfahrensregelung begründet sie bekanntlich gerade keine Asylzuständigkeit Deutschlands. Dies gilt insbesondere auch für an der deutschen Staatsgrenze gegenüber deutschen Behörden gestellte Schutzanträge. Der vielfach übergegangene Art. 20 Abs. 4 Dublin-III-Verordnung als vorrangige Zuständigkeitsregelung an den europäischen Binnengrenzen bestimmt unzweideutig, dass selbst das vorgelagerte Zuständigkeitsprüfungsverfahren von dem Mitgliedsstaat durchzuführen ist, in dem sich der Antragssteller befindet – dies ist im Regelfall Österreich.

Dieser Mitgliedsstaat [Österreich] ist auch im Übrigen sodann für das Verfahren zuständig (Abs. 4 S. 2). Es besteht insoweit gerade kein Ermessen deutscher Grenzbehörden. Dem Antragssteller ist somit nach dieser Regelung an der Grenzübergangsstelle die Einreise zu verweigern. Soweit die Bundesregierung meint – insoweit auch irreführend unter Verweis auf das EuGH-Urteil C-646/16 v. 26.7.2017 – ihre Einwanderungspolitik auf das Eintrittsrecht nach Art. 17 Dublin-III-Verordnung stützen zu können, ist auch dies rechtlich unzutreffend.

Zwar bietet diese Vorschrift Mitgliedsstaaten die Möglichkeit sich für das Asylverfahren von Schutzsuchenden für zuständig zu erklären, jedoch handelt es sich dabei ersichtlich um einen Ausnahmetatbestand. Dies lässt sich ohne weiteres mit Erwägungsgrund 17 der Dublin-III-Verordnung belegen,

Danach soll es den Mitgliedsstaaten insbesondere aus humanitären Gründen oder in Härtefällen möglich sein, „von den Zuständigkeitskriterien abweichen zu können, um Familienangehörige, Verwandte oder Personen jeder anderen verwandtschaftlichen Beziehung zusammenzuführen.  und einen bei ihm oder einem anderen Mitgliedstaat gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn sie für eine solche Prüfung nach den in dieser Verordnung festgelegten verbindlichen Zuständigkeitskriterien nicht zuständig sind.“

Eine etwaige Wahrnehmung dieses Eintrittsrecht nicht lediglich in Ausnahmefällen und eine etwaige darauf gestützte Massenzuwanderung von durchschnittlich 200.000 Menschen pro Jahr nach Deutschland ist daher eindeutig von Art. 17 Dublin-III-Verordnung nicht gedeckt und läuft dessen Zweck vielmehr zuwider.

II. Art. 16a GG

Da – wie aufgezeigt – entgegen politischer Verlautbarungen, dass internationale Recht im Rahmen der „Flüchtlingspolitik“ keineswegs die nationalen Vorschriften überlagert, richtet sich die Frage des rechtsstaatlichen Vorgehens im Zusammenhang mit dem Grenzschutz in Deutschland nach unserer Rechtsordnung. Von der Normenhierarchie ausgehend, ist zuvörderst Art. 16a GG zu berücksichtigen. Obwohl seit nunmehr bald drei Jahren von Vertretern sämtlicher Parteien – abgesehen von der AfD – medienwirksam postuliert wird, das Grundrecht auf Asyl kenne keine Grenzen, woraus offensichtlich gefolgert werden soll, dass einer unbegrenzte Zahl von Menschen unter Berufung auf diese Norm eine Einreise gewährt werden muss, stellt sich die wahre Rechtslage diametral anders dar [gegenteilig, entgegengesetzt].

Bereits der Tatbestand des Art. 16a Abs. 1 GG ist nicht auf Schutzsuchende aus Bürgerkriegsländern anwendbar. Ebenso wenig werden „Wirtschaftsflüchtlinge“ geschützt bzw. wird diesen ein Anspruch auf Asyl gewährt. Genauso wesentlich ist die tatbestandliche Schranke des Art. 16a Abs. 2 GG, welche durch den sog. Asylkompromiss ins Grundgesetz eingefügt und vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 14.5.1996 als verfassungsrechtlich unbedenklich beurteilt worden ist.

Aufgrund des darin verankerten Konzepts der sicheren Drittstaaten und Deutschlands geopolitischer Lage, ist verfassungsrechtlich zu berücksichtigen, dass eine Einreise auf dem Landweg nicht zu einem Anspruch auf Asyl auf Grundlage von Art. 16a GG führen kann. Zur Verdeutlichung des geltenden Rechts darf ich insoweit auszugsweise aus der Entscheidung zitieren (Hervorhebungen d. d. Verfasser): „Die Drittstaatenregelung [geht] davon aus, dass der Ausländer den im Drittstaat für ihn möglichen Schutz in Anspruch nehmen muss und dafür gegebenenfalls auch die von ihm geplante Reise zu unterbrechen hat.

Der sichere Drittstaat muss nicht die letzte Station vor der Einreise des Ausländers in die Bundesrepublik Deutschland gewesen sein. Vielmehr reicht es für die Anwendung des Art. 16a Abs. 2 GG aus, dass der Ausländer sich während seiner Reise irgendwann in einem sicheren Drittstaat befunden hat und dort Schutz nach den Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention hätte finden können. Er bedarf dann des Schutzes gerade der Bundesrepublik Deutschlands nicht mehr […] Art. 16a Abs. 2 GG nimmt dem Ausländer die Möglichkeit, das Land, in dem er um Schutz nachsuchen will, frei zu wählen. […] Wer aus einem sicheren Drittstaat […] einreist kann sich auf Absatz 1 GG nicht berufen. Damit wird der betroffene Ausländer aus dem persönlichen Geltungsbereich des Grundrechts auf Asyl ausgeschlossen.“

III. § 18 AsylG / § 15 AufenthG

Die einfachgesetzliche Vorschrift des § 18 AsylG bringt als gesetzliche Verpflichtung sogar eine Einreiseverweigerungspflicht bei einer Einreise – wie im absoluten Regelfall – aus einem sicheren Drittstaat zum Ausdruck. So heißt es in § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG, dass dem Ausländer die Einreise zu verweigern ist, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Weiter heißt es in Abs. 3, dass der Ausländer über die deutsche Staatsgrenze zurückzuschieben ist, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegen.

Auch Abs. 4 Nr. 2 des § 18 AsylG bietet keine Rechtsgrundlage für eine Politik der „offenen Grenzen“ und der damit einhergehenden Masseneinwanderung nach Deutschland. Die dort vorgesehene Möglichkeit des Bundesinnenministeriums, die grundsätzlich bestehen Verpflichtung zur Zurückschiebung an der Grenze aus humanitären Gründen oder zur Wahrung der politischen Interessen Deutschlands nicht durchzusetzen, ist völlig unumstritten auf individuelle Einzelfälle zugeschnitten und ermächtigt keineswegs dazu, generell und unkontrolliert die Einreise zu ermöglichen. Die Ausnahmeregelung entspricht von ihrem Anwendungsbereich somit Art. 17 Dublin-III-Verordnung.

In diesem Zusammenhang ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass auch das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) einen entsprechenden Anwendungsbefehl enthält. Gem. § 15 AufenthG werden Ausländer, die unerlaubt einreisen wollen, an der Grenze zurückgewiesen. Da, wie zuvor aufgezeigt, keine Einreiseberechtigung besteht, ist schlichtweg die gesetzliche Verpflichtung zur Zurückweisung an der Grenze umzusetzen. Dies ist vor allem für die bekanntlich vielfach ohne Pass erfolgende Einreise der „Schutzsuchenden“ von Relevanz (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).

IV. Fazit: Zusammenfassend kann an dieser Stelle somit festgehalten werden – so wie es auch das Bundesverfassungsgericht in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht hat -, dass sämtliche vorgenannten Regelungen die Gemeinsamkeit aufweisen, wonach ein (vermeintlich) Asyl- bzw. Schutzsuchender sich den Zufluchtsort nicht aussuchen kann und dann keinen Schutzanspruch hat, wenn er anderweitig hätte Schutz erhalten können. Es ist schlichtweg ein unbestrittener Teil der territorialen Souveränität eines Staates – folglich auch Deutschlands – den Zugang zu seinem Gebiet zu kontrollieren. Es ist Drittstaatsangehörigen, die keine Einreiseberechtigung aufweisen, an der Grenze die Einreise zu verweigern.

C. Appelle

Ich darf aus den vorgenannten Gründen nun folgende dringliche Appelle an Sie – stellvertretend für die CDU/CSU als Regierungspartei – richten, welche ich Sie nur inständig bitten kann, nicht zu ignorieren:

• Stellen Sie die verfassungsmäßige Ordnung wieder her

• Sorgen Sie dafür, dass die geltenden Gesetze an den deutschen Staatsgrenzen
durchgesetzt werden

• Demokratisch legimitierte Gesetzgebung darf nicht durch individuelle Moralvorstellungen ausgehöhlt werden

• Beenden Sie die rechtswidrige Einwanderungspolitik mit sog. „Flüchtlingen“

• Sagen Sie dem deutschen Volk die Wahrheit über die Hintergründe der seit 2015 andauernden Staatskrise

• Beenden Sie die „Jetzt-sind-Sie-halt-da“-Politik der Bundeskanzlerin

• Setzen Sie endlich die dem deutschen Volk versprochene nationale Kraftanstrengung bezüglich der dringend notwendigen Abschiebungen sämtlicher unrechtmäßig sich im Land aufhaltenden Menschen um – mit Abschiebeflügen von 19 Menschen geben Sie sich der Lächerlichkeit preis

• Hören Sie auf, gegenüber der Bevölkerung Rechtsstaatlichkeit als Rassismus und Populismus zu bezeichnen

• Sorgen Sie dafür, dass die bereits eingetretenen gesellschaftlichen Veränderungen nicht unumkehrbar werden

Schließen möchte ich meine Ausführungen mit einem Zitat aus der Rede von Frau Dr. Merkel auf dem CDU-Bundesparteitag vom 1.12.2003 in Leipzig, welches bezeichnenderweise heute als vollkommen berechtigter Vorwurf gegenüber der aktuellen Bundesregierung Geltung beanspruchen muss:

„Manche unserer Gegner können es sich nicht verkneifen, uns in der Zuwanderungsdiskussion in die rechtsextreme Ecke zu rücken, nur weil wir im Zusammenhang mit der Zuwanderung auf die Gefahr von Parallelgesellschaften aufmerksam machen. Das, liebe Freunde, ist der Gipfel der Verlogenheit, und eine solche Scheinheiligkeit wird vor den Menschen wie ein Kartenhaus in sich zusammenbrechen. Deshalb werden wir auch weiter eine geregelte Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung fordern.“

In der Hoffnung, dass Sie sich die Zeit zur Lektüre meines Schreibens nehmen und die Ernsthaftigkeit sowie Bedeutung meines Anliegens erkennen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

Die Anmerkungen in eckigen Klammern sind vom Admin.

Siehe auch:

Alexander Wendt: SPD immer stärker antisemitisch? – sucht sich ein neues Wahlvolk

Video: Laut Gedacht #70: GroKo – Der Anfang vom Ende (07:11)

Armes, dummes Schweden: Integration krachend gescheitert

Einige interessante Reden von AfD-Abgeordneten, die man gehört haben sollte

Akif Pirincci: Heimat ist voll Nazi

Berliner Flüchtlingshilfe alarmiert über das wahre Gesicht der Zuwanderung

Was hat die CDU aus 2015 gelernt? – Die Deutschen lieben den Untergang!

25 Jul

stoppt_die_muslimische_invasionDie Flüchtlingswelle rollt weiter, auch wenn heute kaum noch darüber berichtet wird. Offiziell kamen im ersten Halbjahr 2017 90.389 Migranten nach Deutschland. Gleichzeitig entschied das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über 408.147 Asylanträge. Davon wurden 85.382 (20,9 Prozent) als Flüchtlinge anerkannt, 2.177 (0,5 Prozent) wurden als Asylberechtigte anerkannt, 83,106 (20,4 Prozent) erhielten Flüchtlingsschutz, 69.921 (17,1 Prozent) erhielten subsidären Schutz, 27.265 (6,7 Prozent) bekamen ein Abschiebeverbot, 159.777  (39,2 Prozent) der Anträge wurden abgelehnt, 65.901 (16,1 Prozent) Verfahren wurden eingestellt.

Mit anderen Worten, von den 408.147 Asylanträgen, über die im ersten Halbjahr 2017 entschieden wurde, wurden 39,2 + 16,1 = 55,3 Prozent abgelehnt. 44,7 Prozent erhielten auf die eine oder andere Weise entweder eine Asylberechtigung oder eine andere Form des Bleiberechts. Gleichzeitig wurde im Rahmen der Familienzusammenführung für 200.000 bis 300.000 Syrer und Iraker ein Visa erteilt, die in keiner Statistik auftauchen. Sie erhalten gewissermaßen eine Freikarte in unser Sozialsystem und der deutsche Michel zahlt. Man vermutet wohl zurecht, dass diese Zahlen angesichts der Wahlen mehr als geschönt sind.

Mittlerweile steht Italien vor dem Asylkollaps und erwartet bis zum Jahresende 300.000 Migranten. Und wo wollen die wohl alle hin? Natürlich in das merkelsche Migrantenparadies. Und was macht die Mutti? Sie verkündet, dass es keine Asylobergrenze geben wird. Das spricht sich natürlich in der ganzen Welt herum und wird wohl zur Folge haben, dass sich weitere Hunderttausende, wenn nicht sogar Millionen Migranten sich auf den Weg nach Deutschland machen. Frank A. Meyer: Merkels Weigerung einer Obergrenze wird Millionen Flüchtlinge aus der ganzen Welt anlocken

Gleichzeitig erzählt Angela Merkel, man müsse die Fluchtursachen beseitigen. Was aber ist die Hauptfluchtursache? Vera Lengsfeld schreibt: „Fluchtursache Nr. 1 ist die großzügige Alimentierung aller, die deutschen Boden betreten”. Ich würde die Hauptursache noch etwas anders umschreiben. In erster Linie ist es die realitätsferne (Frauen-)Politik der Gutmenschen, zu denen auch Angela Merkel gehört, die meint, die ganze Welt retten zu müssen oder zu können. Und es ist die grenzenlose Dummheit und Gleichgültigkeit der deutschen Wähler, die diese Politik unterstützen, ohne sich Gedanken über die Folgen dieser Politik zu machen.

Darum stellt Vera Lengsfeld die Frage nach den Folgen dieser Masseneinwanderung:

„Jeden Tag kommen Tausende in Italien an. Und die werden wohl demnächst (nach der Bundestagswahl?) nach Deutschland weitergeleitet. Außerdem beginnt dann auch der offizielle Familiennachzug. Deutschland hat bisher noch nicht die Ankömmlinge von 2015/2016 verkraftet.

Wie soll unser Land aussehen, wenn im Herbst weitere hunderttausende junge Männer ankommen und parallel noch der Familiennachzug gestartet wird? Wie lange wird der ungebremste Zuzug in die Sozialsysteme funktionieren? Keine dieser Fragen wird im „Regierungsprogramm“ der Union auch nur gestellt. Statt dessen wird alles getan, um Bilder wie im Jahre 2015 zu vermeiden. Das ist die einzige Lehre, die aus der „Flüchtlingskrise“ gezogen wurde.”

In Berlin kann man die Folgen dieser muslimischen Masseneinwanderung schon heute bewundern. Dort nimmt die Radikalität unter den muslimischen Schülern immer stärker zu. Speziell der Hass auf Juden werde immer häufiger geäußert – aber auch eine spürbare Verachtung gegenüber Deutschen, Homosexuellen und Europa sei festzustellen. Und genau diese Muslime sind leichte Opfer für islamische Hassprediger, die eines Tages unser Land, unsere Kultur, unsere Demokratie, unsere Freiheit, unser Rechtssystem, unsere Tradition gewalttätig zerstören werden, wenn wir sie nicht daran hindern. Berlin schlägt Alarm: "Radikalität muslimischer Schüler nimmt stark zu"

Hier der ganze Artikel von Vera Lengsfeld: Was hat die CDU aus 2016 gelernt?

Noch ein klein wenig OT:

Sonderhausen (Thüringen): Auseinandersetzung zwischen Deutschen und Asylbewerbern (jeweils 10 bis 15 Personen) mit Messern und Bierflaschen

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Mit gezogenen Messern und Bierflaschen gingen Deutsche und Asylbewerber am Freitagabend in Sondershausen aufeinander los. Ob es dabei einen politischen Hintergrund gibt, ist bislang unklar. Die Polizei ermittelt gegen die beiden aggressiven Gruppen wegen Landfriedensbruch. >>> weiterlesen

Jena (Thüringen): Ausländer öffnete Frau in der Straßenbahn den BH und fasste ihr mehrfach ins Gesicht

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Ein unbekannter Mann hat eine Frau in einer Jenaer Straßenbahn belästigt. Er öffnete ihren BH und griff ihr mehrfach ins Gesicht. Kurz zuvor gab es einen ähnlichen Vorfall in einer Tanzbar in der Krautgasse. Ob es einen Zusammenhang gibt, wird nun geprüft. >>> weiterlesen

Meine Meinung:

Migranten glauben offensichtlich Frauen sind Freiwild. Kein Wunder, denn vor der deutschen Justiz haben sie nichts zu befürchten. Und die meisten Frauen betteln sogar noch darum, denn sonst würden sie nicht Merkel und die anderen etablierten Parteien wählen, die nicht genug Migranten nach Deutschland holen können. Nun gut, wenn die Frauen es so wollen. Wer Merkel, Schulz, Linke, Grüne oder FDP wählt, wählt Frauenfeindlichkeit und sexuelle Belästigung.

Wien: Terror! Zwei Araber wollten Bombe im Wiener Zentrum zünden! – Polizei sucht diese beiden Männer

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Zwei mutmaßliche Araber planten offenbar einen Bombenanschlag in der U-Bahn-Linie 1 in Wien. Die Männer unterhielten sich laut Zeugen auf Arabisch, der eine teilte dem anderen mit, dass er „die Bombe auf 5 Minuten“ gestellt hätte. Zudem führten die beiden Araber laut Polizei einen nicht näher bestimmbaren Koffer mit. Zu dem mutmaßlichen Attentats-Versuch kam es bereits am 17. Juli. Jetzt wurde die Fahndung durch die Wiener Polizei bekannt. >>> weiterlesen

Siehe auch:

Video: Dr. Nicolaus Fest über Schrulle Merkel und Martin „Chancenlos“ (04:53)

Hagen (NRW): Rumänische Großfamilie (Zigeuner) bringt Leben ins Haus – Straße wegen Kakerlaken gesperrt

Video: Laut Gedacht #044: Integration – Deutsche Erfolgsgeschichte (10:10)

Video: Prof. Dr. Jörg Meuthen zu Schorndorf: „Diese Normalität ist eine Schande“ (12:43)

Asylirrsinn mit Nichtintegrierbaren: Sozialer Brennpunkt: Lehrer verzweifeln an „Willkommensklassen“

Prof. Dr. Dr. Gunnar Heinsohn: Irak: Ein fünfzigjähriger Krieg wäre keine Überraschung

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