Tag Archives: Rechtsstaatlichkeit

Video: „Diese Regierung muss abgewählt werden“! Hans-Georg Maaßen zu Gast bei Imad Karim (44:10)

17 Nov

haim

Video: „Diese Regierung muss abgewählt werden“! Hans-Georg Maaßen zu Gast bei Imad Karim – Monatslese (44:10)

Die Themen:

1. Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen § 130 StGB

2. Der Kampf gegen rechts – Hunderte Fakeprofile in den sozialen Medien im Dienste der Demokratieverteidigung

3. Willkommen in der linken und islamophilen Republik Deutschland,

4. Flüchtlingspolitik: Stehen wir vor einer neuen Migrationskrise?

5. Elon Musk kauft Twitter

6. Erweiterung des Kanzleramtes – Ein Neubau für fast 800 Millionen Euro

7. Herr Maaßen, wo sehen sie eine Hoffnung?

8. Wieviel CDU steckt in Hans Georg Maaßen?

Minute 24:23

Bruno Heck (CDU, Zitat von 1968): “Der Linksextremismus ist eine große Bedrohung für die freiheitliche Demokratie

Minute 24:56

Linksextremismus hat das Ziel die bürgerliche Gesellschaft zu zerstören, um auf den Trümmern eine neue Gesellschaft aufzubauen. Dazu gehört die Familie zu zerstören, den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Kultur und  die Religion. All das soll zerstört werden.

Bundesregierung (Claudia Roth (Grüne) will Bibeltext am Berliner Stadtschloss verhüllen:

In Berlin lässt Claudia Roth eine christliche Inschrift auf dem wieder aufgebauten Stadtschloss verhüllen. Und in Köln ruft seit ein paar Tagen der Muezzin. Die Inschrift und der Muezzin – zwei Mal Religion im öffentlichen Raum, im deutschen Alltag.

(Der Muezzin ruft, genau genommen, in der Moschee. Aber er ist auch außerhalb laut hörbar.) Der Islam wird gefördert – das kann man gut oder schlecht finden. Das Christentum wird gleichzeitig zurückgedrängt – das ist scheinheilig und nicht fair.

Die Bibelzitate wurden von König Friedrich Wilhelm IV. (1795-1861) ausgewählt und im Jahr 2020 an der Kuppel rekonstruiert. Wörtlich heißt es dort: „Es ist in keinem andern Heil, (…) denn in dem Namen Jesu, zur Ehre Gottes des Vaters. Dass in dem Namen Jesu sich beugen sollen aller derer Knie, die im Himmel und auf Erden und unter der Erde sind.“

https://www.bild.de/politik/kolumnen/kolumne/bundesregierung-will-bibeltext-verhuellen-scheinheilig-81804626.bild.html

https://www.bild.de/politik/kolumnen/kolumne/an-der-berliner-schlosskuppel-bundesregierung-will-bibeltext-verhuellen-81803730.bild.html

Meine Meinung:

Heißt es nicht beim Muezzinruf (Schahada) “Es gibt keinen anderen Gott außer Allah”? Müsste man den dann nicht auch verbieten, Frau Roth, weil er andere Religionen leugnet?

Minute 26:03

“Letzte Generation”, eine kriminelle Vereinigung, deren kriminelle Energi keiner sehen will.”

Minute 26:16

Weltweit 440 Kernkraftwerke in Betrieb. 180 sind im Bau oder in der Planung und Frankreich will Bau von Atomkaftwerken zügig voran treiben.

Minute 31:43

Gunnar Schupelius: Jetzt kommen zehnmal mehr junge Flüchtlinge ohne Eltern nach Berlin

https://www.bz-berlin.de/meinung/kolumne/kolumne-mein-aerger/jetzt-kommen-zehnmal-mehr-junge-fluechtlinge-ohne-eltern-nach-berlin

Meine Meinung:

Ich “hoffe,” dann kommt bestimmt auch bald die Familienzusammenführung. 😦

Minute 32:11

Laut FAZ hat sich der Ausländeranteil an Hartz-IV-Beziehern seit 2016 von 25% auf 45% erhöht.

https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/migration-buergergeld-arbeitskraefte/

Minute 35:58

Der reichste Mann der Welt, Elon Musk, hat den Kurznachrichtendienst (Twitter) übernommen

https://www.manager-magazin.de/unternehmen/tech/twitter-uebernahme-von-elon-musk-was-der-tesla-chef-mit-dem-kurznachrichtendienst-vorhat-a-e5a414d7-c5b4-44f1-b6fe-66a06aec5e71

Die amerikanische Demokratie ist in Gefahr

https://www.sueddeutsche.de/politik/us-politik-zehn-gruende-warum-die-us-demokratie-in-groesster-gefahr-ist-1.4092945

Minute 36:17

Erweiterung des Kanzleramtes – Ein Neubau für fast 800 Millionen Euro

https://www.tagesspiegel.de/politik/erweiterung-des-kanzleramtes-ein-neubau-fur-fast-800-millionen-euro-8623585.html

Minute 38:18

Herr Maaßen, wo sehen sie eine Hoffnung?

Die Regierung muss zurücktreten, sie muss abgewählt werden. Es muss Neuwahlen geben.

Meine Meinung:

Ich fürchte nur, die total gehirngewaschen Deutschen würden dieselbe Regierung wieder wählen. Und ich fürchte, wir werden sehr schweren Zeiten entgegen gehen.

Haben wir die Auswahl zwischen Jahrzehnte- oder Jahrhundertelangen ethnischen oder religiösen Bürgerkriegen, Straßenkämpfen zwischen rivalisierenden Gruppen (Linke, Rechte, Klimaschützer, Genderisten, Globohomo-Aktivisten, Schwule, Heteros, Kernkraftbefürworter, Kernkraftgegner, Abtreibungsbefürworter oder Gegner….)  oder einem Atomkrieg?

Unser Land ist verloren, aber die meisten Deutschen wollen es nicht wissen. Sie werden es schon bald erfahren. Wenn man zu dumm oder zu feige ist, die Realität und ihre Gefahren zu erkennen, wird man ausgelöscht. Fröhliches Ableben. ;-(

Es war eine schöne Zeit mit euch, bis die geisteskranke linksextreme 68er-Generation an die Macht kam, die unser Land, unsere Kultur, unseren Wohlstand, unsere Heimat, unsere innere und äußere Sicherheit, unsere Religion, unsere Bildung, unsere Familien, unsere Demokratie, unsere Meinungs-,  Rede- und Versammlungsfreiheit, unser Rechtswesen, unser Sozial- und Rentensystem und noch vieles andere zerstörte.

Minute 42:50

Wieviel CDU steckt in Hans Georg Maaßen?


Unterstützung für Imad Karim:

https://paypal.me/fernsehautor

oder per Überweisung an: Imad Karim

IBAN DE22 6707 0024 0023 8840 02 BIC: DEUTDEDBMAN


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Prof. Dr. Hans-Rolf Vetter: Abmarsch ins grün-sozialistische Reich

21 Jun

MoormanHouse

By Joe Schneid Louisvile, KY – Own work, CC BY 3.0

Wie lange kann ein globalisierter Land wie Deutschland diese peinlichen, visionslosen, denkfaulen, machtgeilen und fachlich stupiden Eliten in Politik und Medien noch einiger Maßen unbeschadet überstehen? Wie lange lassen sich Wirtschafts- und Sozialpolitik, Wohnungsbau, Urbanität, Migration, Schulpolitik und eine, auf Ausbeutung der Bevölkerung angelegte Steuer- und Finanzpolitik noch ohne gravierende Auswirkungen auf unser Gesellschaftssystem durchhalten?

Mindestens 21 Milliarden € kostet z.B. die aktuelle Migrations- und Integrationspolitik jährlich, aber für die Grundsicherung oder eine auf die Leistungen im Lebenslauf bezogene Aufwertung der Rente oder für den hinreichenden Sozialen Wohnungsbau fehlen die Mittel. Als schlimmer „Rassist“ muss sich insofern jeder beschimpfen lassen, der einfachste Rechnungsposten im Steuer- und Finanzsystem zur Sprache bringt und bis „drei“ zählen kann.

Als „Feind Europas“ wird zum politischen Abschuss frei gegeben, wer die Brüsseler Bürokratie für ein potentielles Krebsgeschwür hält, das vor allem eins ist: eine Geldmaschine eben für diese Bürokraten, ihre Juristen und ihre gesamte, partiell überflüssige Entourage [Raubritter] selbst. Und eine auf deutschen Fleiß zulangende Umverteilungsmaschinerie ohne wirkliches demokratisches Mandat.

Als „Aussätziger“ wird behandelt, wer den Ausverkauf deutscher Interessen und Zukunftschancen an die anonymen Global Governance-Kraken [sozialistisch-islamische Funktionselite, Regierungsmitarbeiter, Islamisierer, Umvolker, De-Industriealisierer, Christenhasser, Globalisierer und Deutschlandzerstörer] rund um die UNO herum moniert.

Conservo

(www.conservo.wordpress.com)

Von Hans-Rolf Vetter *)

Die Tsunamis der geistigen Niveaulosigkeit drohen die Bundesrepublik zu zerstören

In den letzten Wochen hat der Tsunami medialer und politischer Niveaulosigkeit mit derartiger zerstörerischer Wucht zugeschlagen, dass mit ihm diesmal die letzten Reste an politischer, medialer und wissensbasierter Vernunft fortgespült werden könnten. Das heißt, dass nunmehr genau jene systemrelevanten Energien und geistigen Infrastrukturen , die die Bundesrepublik und ihr Versprechen auf sozialen Aufstieg, privaten Wohlstand und öffentliche Wohlfahrt in den letzten Jahrzehnten, zumindest aber bis zum September 2015, stark gemacht haben, nunmehr nachhaltig bedroht sind.

Denn bislang konnte selbst eine in Teilen absolut desolate Regierung, wie sie sich unter der Kanzlerschaft Merkels zumindest seit deren dritten Amtsperiode ausgebildet hatte, für die Wirtschafts- und Sozialpolitik noch weitestgehend unbeschadet überstanden werden. Das ist seit dem 26. Mai 2019 und den mit der EU-Wahl verbundenen Diskussionen zu den Auswirkungen dieser Wahlen und ihrer Bedeutung für die…

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Video: Jörg Meuthen (AfD): “Ich liebe Europa” (63:10)

23 Mai
Video: Jörg Meuthen (AfD): “Ich liebe Europa” (63:10)
Nach diversen TV-Auftritten in den letzten Tagen trat Jörg #Meuthen im Europawahlkampf-Endspurt am Mittwoch bestens gestimmt in Gera auf und servierte seinen Zuhörern einen Rundumschlag zu den Themen Klima, #EU und Migration. Sein Credo: Europa ist zu groß und zu wichtig, um es verblendeten Ideologen zu überlassen! Dagegen hilft nur eine #AfD-Politik der Vernunft.
Jörg Meuthen in Minute 46:40: “81 Prozent der weltweiten Primärenergieversorgung kommen aus Öl, Kohle und Gas. Weitere 5 % kommen aus Atomenergie. Bleiben 14 % übrig. Und nun erzählen diese [Fridays-for-future]-Kinder uns, und sie werden dabei von erwachsenen Menschen unterstützt, wir müssen aus alle dem raus.
Wir müssen aus Öl raus, wir müssen aus Kohle raus, wir müssen aus Gas raus. Und aus Atom ja sowieso. Wir haben den Ausstieg schon erklärt. Und mit dem Rest [von 19 Prozent] müssen wir hier die Energieversorgung sichern. Das ist völlig Gaga. Das ergibt auch überhaupt keinen erkennbaren Sinn.
Video: Gerald Grosz: Herr Kurz, wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein! (02:35)
Video: Gerald Grosz: Herr Kurz, wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein! (02:35)
Video: Charles Krüger: Von Deutschland nach Syrien zum IS und zurück – Die Sendung mit dem Strauß (04:29)
Video: Charles Krüger: Von Deutschland nach Syrien zum IS und zurück – Die Sendung mit dem Strauß (04:29)

Video: Fellner! Live: Sebastian Bohrn-Mena vs. Gerald Grosz (34:53)

6 Mär

Video: Fellner! Live: Sebastian Bohrn-Mena vs. Gerald Grosz (34:53)

Wolfgang Fellner unterhält sich am 05.03.2019 mit  Gerald Grosz und dem Sozialdemokraten Sebastian Bohrn-Mena über die  Abschaffung des christlichen Religionsunterichts in den Schulen, über Sicherungshaft, die Schubhaft, sowie über die Einführung des Karfreitag und die Abschaffung des 1. Mai.

Weiter geht es um die Rücknahme europäischer bzw. österreichischer / deutscher IS-Terroristen, die sich in Syrien der islamischen Terrormiliz angeschlossen haben und um den Auftritt von schwulen und aidskranken Conchita Wurst auf dem Wiener Opernball. Die Wurst wurde übrigens vom österreichischen Justizminister Josef Moser eingeladen. Siehe hierzu auch das Video von Martin Sellner.

Video Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) spricht über die Sicherungshaft (27:52)

Video Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) spricht über die Sicherungshaft (27:52)

Video: Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Heinz-Christian Strache FPÖ), Justizminister Josef Moser (ÖVP) und Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) sprechen über die Sicherungshaft, über die Einführung des Ethikunterrichts an Schulen, über das neue Konsulargesetz, über den Dopingmissbrauch im Sport. Man will IS-Terroristen die konsularische Hilfe im Ausland verweigern, falls sie versuchen, wieder nach Österreich zurück zu kehren.

Leider verstehe ich nicht so recht, warum es an den österreichischen Schulen Ethikunterricht geben soll, wenn die Muslime, wenn ich das richtig verstanden habe, weiter ihren Islamunterricht besuchen dürfen, wo sie im Sinne des Islam permanent radikalisiert werden. Ethikunterricht hätte eigentlich nur dann Sinn, wenn man den Islamunterricht durch den Ethikunterricht ersetzen würde, denn die muslimischen Schüler brauchen den Ethikunterricht nicht besuchen, wenn sie am Islamunterricht teilnehmen. Was hat man sich dabei gedacht?

Der Ethikunterricht gilt praktisch nur für die Schüler, die nicht am christlichen Religionsunterricht teilnehmen. Wenigstens bekommen die linken Religionshasser, die sich sonst vor dem Religionsunterricht gedrückt hätten, dann hoffentlich ein paar ethische und moralische Ratschläge mit auf dem Weg, denn die können sie dringend gebrauchen.

Bei dem Vorfall in Dornbirn (Vorarlberg), der wiederholt in dem Video erwähnt wird, handelt es sich um das Tötungsdelikt des 34-jährigen arbeitslosen türkischen Asylbewerbers Sonor O., der den 50-jährigen Leiter des Sozialamtes in Dornbirn, Alexander A., durch einen Messerstich in den Hals getötet hat.

Siehe auch:

Video: Lydia Funke (AfD, Landtag, Sachsen-Anhalt): DIE GRÜNEN vernichten hektarweise Waldflächen (12:32)

Video: Bernd Gögel (AfD, Baden-Württemberg): Die Ordnung in Deutschland wurde 2015 beendet! (04:59)

Friedrichshafen: 16-Jährige mutmaßlich von einem Türken (21) niedergestochen

Frankreich brennt: Es lebe die afro-islamische Gewalt

Video: Auf eine Melange: Martin Sellner und Martin Lichtmesz über postmoderne Isisbräute, Dschihadisten, Pepe-Gate und linke Faschisten (78:46)

Video: Die Woche COMPACT: Verschwiegene Migration, Heißer Empfang für Merkel (19:51)

Video: Prof. Dr. Jörg Meuthen: Die Forderung nach der AfD-Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist politisch motiviert (03:46)

6 Nov


Video: Prof. Dr. Jörg Meuthen (AfD): Die AfD-Beobachtung durch den Verfassungsschutz (03:46)

Angesichts einer möglichen Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz will sich die Partei wehren. „Die Alternative für Deutschland ist durch und durch eine Rechtsstaatspartei“, sagte AfD-Chef Jörg Meuthen am Montag in Berlin. „Wir fordern die strikte Einhaltung des Rechts, wie das keine andere Partei in diesem Land tut.“

Man begehe keine Rechtsbrüche, sondern prangere diese an. Man wolle Rechtsstaatlichkeit auf Basis echter und nach Möglichkeit direkter Demokratie, fügte Meuthen hinzu. Seine Partei stehe „felsenfest auf dem Fundament der freiheitlich demokratischen Grundordnung“. Zudem stehe man ohne jede Einschränkung und Relativierung zum Gewaltmonopol des Staates. >>> weiterlesen

Bundespressekonferenz: Die AfD, der Verfassungsschutz und die Meinungsfreiheit (59:21)

Bundespressekonferenz am 05.11.1948 in Berlin zum Thema: "Die AfD, der Verfassungsschutz und die Meinungsfreiheit in Deutschland" am 5. November 2018 mit den Bundessprechern Prof. Dr. Jörg Meuthen und Prof. Dr. Alexander Gauland sowie Dr. Roland Hartwig, Leiter der "Arbeitsgruppe Verfassungsschutz" in der AfD.


Bundespressekonferenz am 05.11.2018 der AfD: Die AfD, der Verfassungsschutz und die Meinungsfreiheit (59:21)

Siehe auch:

Polizeischule Berlin: Trotz Larifari-Prüfung Durchfallquote von 75%

20.000 bewaffnete Flüchtlinge an der kroatischen Grenze

Michael Mannheimer: Merkel-Opfer – der Preis für ein neues, nicht-weißes Europa?

Prof: Dr. Jörg Meuthen (AfD): Immer mehr Bürger erkennen den Irrsinn des globalen Migrationspaktes

Jürgen Fritz: Nationaler und internationaler Sozialismus: Beraubung der arbeitenden Bevölkerung für Sozialschmarotzer

Mit der Zuwanderung der Muslime begann die Spaltung der Gesellschaft

Video: Standing Ovations für Björn Höcke in Bottrop (62:57)

Video: Niederlande: Muslimischer Dirigent sorgt für Eklat beim Gustav-Mahler-Konzert (02:11)

Fleischauer: Fühle mich von Flüchtlingen nicht bedroht, Klonovsky: Ich mich von der „Erderwärmung“ auch nicht

Dr. Gottfried Curio (AfD): Vergewaltiger brauchen keinen Sexualkundeunterricht sondern sie müssen hart bestraft werden

Video: Henryk Stöckl: Hetzjagden in Freiburg – "Es hätte Tote gegeben, wenn die Polizei nicht gewesen wäre." (01:52)

BAMF-Skandal: Bremen ist überall – auch in Istanbul! – Brief eines früheren BAMF-Mitarbeiters in der Türkei

22 Jun


Video: Gottfried Curio (AfD) zum BAMF-Skandal – Bremen ist überall (04:47)

Hiermit möchte ich meiner Empörung über den politischen und medialen Umgang mit dem sogenannten BAMF-Skandal, insbesondere aber über das Wegschieben von Verantwortlichkeiten zum Ausdruck bringen. Wie Sie sicher ahnen, stellt der sogenannte Skandal um das BAMF [Bundesamt für Migration und Flüchtlinge] in Bremen nur die Spitze des Eisbergs dar. Um zu helfen, das ganze Ausmaß zu erfassen, möchte ich Sie über die Rolle des BAMF im Ausland informieren.

Ich bin Mitarbeiter des BAMF und wurde 2016 für mehrere Monate an das Deutsche Generalkonsulat in Istanbul abgeordnet. Mit mir waren noch ca. 20 weitere Kollegen aus ganz Deutschland dort, um (angeblichen) Flüchtlingen nationale Visa zu beschaffen und so die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Dort wurde zu diesem Zweck extra ein mehrstöckiges Containergebäude errichtet, das sogar „Haus Damaskus“ genannt wurde.

Unterstützt wurden wir von ca. 20 weiteren arabischsprachigen, örtlichen Mitarbeitern. Bei der Bearbeitung der Fälle wurden ständig und ganz bewusst bestehende Rechtsvorschriften verletzt. Mehrfach wurden Visa für minderjährige Mädchen erteilt, die zu ihrem „Onkel“ sollten, obwohl uns eine Eheurkunde vorlag, die bewies, dass es sich tatsächlich um den Ehemann handelte. Täglich wurden uns ge- und verfälschte Identitätsurkunden vorgelegt.

Manchmal wurden sogar an mehreren Tagen hintereinander, unterschiedliche, auf dem Schwarzmarkt erstandene Fälschungen von der gleichen Person vorgelegt. Es wurden mehrfach syrische Pässe vorgelegt, von denen anhand der Seriennummer nachvollzogen werden konnte, dass sie als Blanco-Dokumente vorher vom IS erbeutet wurden. Das spielte alles keine Rolle.

Um den Flüchtlingen trotzdem die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, wurde ihnen, entsprechend ihrer eigenen Angaben zur Identität, einfach deutsche Reiseersatzpapiere ausgestellt, in die die Visaetikette eingeklebt wurden. Immer wieder meldeten die Dokumentenberater der Bundespolizei oder die Mitarbeiter der sogenannten Fachdienststelle Bedenken an. Alle Einwände, auch unsererseits, wurden mit den Worten „Das ist politisch so gewollt!“ abgebügelt.

Dabei standen wir gleich dreifach unter enormem Druck. Erstens durch die schiere Masse an Anträgen. Diese wurden meterhoch in Wannen auf den Fluren gelagert, so dass sogar die Brandschutzbestimmungen außer Kraft gesetzt werden musste. Zweitens durch unrealistische, zeitliche Zielvorgaben, die eine eingehende Tiefenprüfung völlig unmöglich machte.

Und drittens durch ständige „Sachstandsabfragen“ von Anwälten, Bundestagsabgeordneten wie z.B. Sevim Dagdelen [Linke] und Dietmar Bartsch [Linke], die unverzüglich beantwortet werden mussten, sowie sogenannte Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen, die mit Vorhergenannten oft eng zusammenarbeiteten.

Meines Wissens arbeiten bis heute Kollegen des BAMF in Istanbul. Falls im sogenannte BAMF-Skandal wirklich Interesse an Aufklärung besteht, so rate ich Ihnen dringend, auch dieser Sache nachzugehen. Zugleich bitte ich um Verständnis, dass ich lieber anonym bleiben möchte.

Quelle: Video: Gottfried Curio (AfD) zum BAMF-Skandal – Bremen ist überall (04:47)

Noch ein klein wenig OT:

elmar_hörigElmar Hörig

Elmis moinbrifn am 18. Juni 2018:

Na gut, wir haben verkackt gegen Mexiko

MOSKAU WM: Na fein, wir haben verkackt gegen Mexico! Verdient! Ich hab’s gesagt: „Besorg deinen Spielern ein paar geile Hostessen und sie siegen! Was machen unsere? Sie treffen sich mit einem türkischen Stenz und vergeigen! Danke Erdogan! [ein Stenz ist ein "Geck, eitler Mensch" – Foto: Mesut Özil und Ilkay Gündogan machen Werbung für einen Diktator]

KANDEL: Heute beginnt der Prozess gegen den Mörder von Mia in Kandel! Er ist weit über 20, wird aber nach Jugendstrafrecht verhandelt unter Ausschluss der Öffentlichkeit! Dieses Land stinkt gewaltig!

VALENCIA: Flüchtlinge der Aquarius erreichen spanisches Festland. Dort warten 2320 Helfer! Bei ca. 700 Bootsinsassen übern Daumen 3 Helfer pro Mann! Respekt! Scheint ein einträgliches Geschäft zu sein, dieses „Travel to paradise“. Wie viele Altenpfleger haben wir pro Pflegefall bei uns? 0,04??? Läuft!

BERLIN: Frau Roth hat wieder Not! Hassmails ohne Ende! Nix Neues also! Aber mal Hand auf die Warze, war ja auch ein wenig ungeschickt, die ungeplante Schweigeminute der AfD im Bundestag zu unterbrechen! Einfach warten, dann hinterher eine Rüge und fertig! Aber sie gehen denen ja immer auf den Leim! Warum? Weil klassische Konditionierung bei Hunden und bei Grünen immer funktioniert! Desrum!

HESSEN: Vertrauliche Berichte entlarven den früheren hessischen CDU Ministerpräsidenten Koch als Versager in der Rolle des Vorstandschefs beim Bilfinger Konzern! (Spiegel online) Als ich ihn vor 20 Jahren schon so genannt habe, gab’s einen auf die Mütze. Ich irre mich eben selten! Iss so!

DÜSSELDORF: Staatsanwaltschaft hat die umstrittenen Liedzeilen von „Kollegah“ und „Fahr zur Hölle Bang“ geprüft! Keine Volksverhetzung, kein Sexismus, nur vulgär und menschenverachtend, aber nicht strafbar! Hatte ich so vorausgesagt! Alles andere wäre Links-Grünes Wunschdenken! Also so ne Art Weihnachten für Deppen!

Feddich

ELMI (Hassmail Koordinator)

Elmar Hörig:

Elmis moinbrifn am 19. Juni 2018:

Elmi gerät in Polizeikontrolle – ohne Führerschein und TÜV überfällig – Polizei drückt Auge zu

BERLIN: Polizei geht bundesweit gegen Hasskommentare im Internet vor! Ich rechne stündlich mit einem Einsatzkommando in meiner Bude! Letzte Woche kam ich in eine Polizeikontrolle! Führerschein nicht dabei! TÜV überfällig! Ich hab schon mal Bußgeld durchgerechnet! Dann die Überraschung: „Gute Fahrt, nächstes Mal Papiere mitnehmen und TÜV nicht vergessen! Und danke für ihr moinbrifn, lachen uns immer schlapp!“ Mann, hab ich gegrinst! Jungs, danke für Euer Verständnis und danke für die Sicherheit!

BERLIN: Bundestagspräsident Schäuble hat den Versuch der AFD eine Schweigeminute für die ermordete Susanna zu inszenieren, scharf verurteilt! Moment, war da nicht mal unlängst eine Schweigeminute im Bundestag für die Opfer des Anschlags in Solingen vor 20 Jahren? Alle Schweigeminuten sind gleich, manche halt auch noch gleicher!

KANADA: US Präsident Trump beim G-Punkt Gipfel in La Malbaie [Québec, Kanada] zum japanischen Regierungschef Shinzo Abe: „Shinzo, du hast dieses Problem nicht, aber ich kann Dir 25 Millionen Mexikaner schicken, und Du wirst sehr bald nicht mehr im Amt sein!“ Genau auf den Punkt! Scheint aber bei uns noch keiner der Entscheidungsträger so richtig kapieren zu wollen!

TV NEWS: Kulturrat empfiehlt ARD und ZDF Talkshows aus dem Programm zu nehmen! Sie würden die Gesellschaft spalten und der AfD helfen! Die spalten die Gesellschaft nur, weil die immer die gleichen Torfnasen einladen, die immer den gleichen Senf labern! Und zudem, was würde Rauten-Gundel ohne Steigbügelhalterin Anne Will denn machen? Selbstgespräche?

GENIE: Reise-Tagebücher von Albert Einstein gefunden! Sie scheinen zu belegen, dass er wohl rassistische Tendenzen hatte. Vor allem die asiatischen Rassen kamen nicht so gut weg! Aber deshalb gleich Rassist? Vielleicht hat er nur genauer hingeschaut!

Feddich

ELMI (Facebook Antidepressivum)

Elmar Hörig

Elmis moinbriefn am 20.06.2018:

München: Es messert mal wieder – Blödel aus Sri Lanka musste von der Polizei überwältigt werden

MÜNCHEN: Es messert mal wieder! Ein schwarzer Blödel aus Sri Lanka musste von der Polizei am HBF überwältigt und festgenommen werden! Die Beamten versuchten zuerst mit dem Mann zu sprechen! Pfffff….;-) Lernen die eigentlich nie?? Chuck Norris würde ihn platt machen und dann Frühstücken gehen! ENDE!

ZDF: Es gibt mal wieder Zoff im Netz über die Sportmoderatoren der Mainzer Verwesungsanstalt! Vor allem Béla Rethy und die moderierende Holzfällerin machen Kummer! Wenn die moderiert, hab ich immer das Gefühl, jetzt hängen gleich 2 Hoden aus dem Bildschirm 😉 Und hey, Béla Rethy, einfach mal das Maul halten! Manchmal wäre Schweigen wirklich Gold!

UNO: USA treten aus Menschenrechtsrat aus! Dieser Rat sei eine Jauchegrube der politischen Voreingenommenheit! Falsch es müsste heißen: "Eine Jauchegrube der Verkommenheit!"

KANDEL: NEUES AUS LYNCHHAUSEN! Die Gerichtsverhandlung gegen diesen Genmüllhaufen aus Massakrinien findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt! Sogar die Fenster sind verhängt! Jetzt kommt’s: "Damit es für den Täter keine "Prangerwirkung" gibt und er ständig daran erinnert wird! 😉 Wenn die UNO eine Jauchegrube ist, dann ist dieses Schmierentheater in Kandel das Matterhorn der Hühnerkacke!

GESUNHEIT: STUDIE ZEIGT: Viele deutsche Kliniken halten sich nur über Wasser durch unnötige OPs! Dies Land hat definitiv

Feddich

Elmi ( Der Hairstyle Berater von Neymar )

Siehe auch:

Italiens Innenminister Matteo Salvini (Lega) blockiert die Mittelmeer Route

UUSA verlassen UN-Menschenrechtsrat – Sehr gut!

Tommy Robinson aus dem Gefängnis entlassen: „Islamkritik wird mich das Leben kosten“

Akif Pirincci: Umvolkung: Die wahren Gründe einer maoistischen Selbstzerstörung Deutschlands – Teil 3/3

Der Druck auf Merkel wächst – Italien lehnt Rücknahme von Flüchtlingen ab

Liberia, ein gescheiterter Staat – die Zukunft Europas?

Michael Klonovsky: Was ist eigentlich so schlimm an alten weißen Männern?

Video: Warum stehen deutsche Mädchen auf Mittelalter-Machos? (45:05)

Vera Lengsfeld’s Rede zum Hambacher Fest

7 Mai

Offener Brief eines sachkundigen Bürgers an CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer

28 Feb

andreas_scheuer

Dies ist ein etwas längerer offener Brief eines bayrischen Bürgers, ich vermute, eines Juristen, denn er geht am Ende des Artikels sehr gut und sehr ausführlich auf die Rechtslage zur Einwanderungspolitik ein. Dabei behandelt er viele wichtige Themen und beschreibt, welche Folgen sie für die deutsche Gesellschaft haben, wie sie Deutschland beeinflussen und verändern werden.

In seinem Artikel zieht es das Fazit, dass die illegale Einwanderung von Hunderttausenden Migranten zu fast 100 Prozent gegen das Gesetz verstieß. Er schreibt: „Es ist schlichtweg ein unbestrittener Teil der territorialen Souveränität eines Staates – folglich auch Deutschlands – den Zugang zu seinem Gebiet zu kontrollieren. Es ist Drittstaatsangehörigen, die keine Einreiseberechtigung aufweisen, an der Grenze die Einreise zu verweigern.”

Der offenen Brief ist sehr gut geschrieben, er spricht wichtige Punkte an, die vielen Wählern auf der Seele brennen. Aber warum der Briefschreiber den Brief ausgerechnet an Andreas Scheuer von der CSU schreibt, bleibt mir ein Rätsel. Die CSU ist Teil des Problems und nicht Teil der Lösung. Sie hat alle wesentlichen Entscheidungen Merkels mitgetragen.

Im Moment versucht die CSU, angesichts der kommenden Landtagswahlen am 14. Oktober 2018 zwar, sich patriotisch und deutschenfreundlich zu geben, aber bei mir hat die CSU längst alle Sympathien verloren, weil sie ihre Fahne stets in den aktuellen Wind hält und stramm dem Merkelkurs folgt

Das einzige, was die CSU wieder zur Besinnung bringen kann, ist eine erneute Klatsche bei der Landtagswahl am 14. Oktober, denn die Ursachen für die Wahlniederlage bei der Bundestagswahl hat sie offenbar immer noch nicht erkannt und macht weiter so wie immer. Versauen wir der CSU also ihr Oktoberfest.

Frankfurt am Main ist die erste deutsche Großstadt, in der die deutsche Bevölkerung mit 49% in der Minderzahl ist. Gesetzeswidrig wird "Flüchtlingsschutz" zu Einwanderungsrecht, ist der Kern des Schreibens eines sachkundigen Bürgers an CSU-Generalsekretär Scheuer, dem er offensichtlich eine andere Politik zutraut.

In einem ebenso sachkundigen wie sehr ausführlichem Brief zur illegalen Eínwanderung wendet sich ein Bürger stellvertretend für die ganze Union an den Generalsekretär der CSU. Wir dokumentieren das Schreiben.

Sehr geehrter Herr Scheuer,

anlässlich der zum Thema der (illegalen) Zuwanderung in die breite Öffentlichkeit durchgedrungenen Ergebnisse der sogenannten Sondierungsgespräche zwischen der CDU/CSU und der SPD sehe ich mich nunmehr gezwungen, mich mit den nachfolgenden Zeilen an Sie persönlich zu wenden. Ich bin in größter, ja sogar bedrückender Sorge um die weitere Zukunft dieses Landes. Ich verbinde mit diesem Anschreiben die – hoffentlich nicht naive – Hoffnung, dass Sie in den anstehenden Koalitionsgesprächen sowie in der darauf folgenden Legislaturperiode der neuen (alten) Bundesregierung als Generalsekretär der CSU Ihren politischen Einfluss geltend machen und ein „Weiter so“ der seit September 2015 andauernden und ohne Beteiligung des Bundestages erfolgten Migrationspolitik von Frau Dr. Merkel verhindern.

Wenn man allerdings die dankenswerterweise von Robin Alexander (Journalist „Die Welt“ d. Red.) öffentlich gemachten Abstimmungen der Koalitionsparteien zur Einwanderungspolitik sieht, in denen an der Öffentlichkeit vorbei nachträglich die Beschränkung auf Sachleistungen [für die Migranten] und die Residenzpflicht [bleiben in dem Ort, wo die Unterkunft ist] gestrichen wurde sowie weiterhin eine illegale Zuwanderung von über 200.000 Menschen pro Jahr – von einer Begrenzung ist mit keinem Wort die Rede – als unproblematisch angesehen wird, sehe ich keine Anzeichen eines entsprechenden politischen Willens der handelnden Personen.

Bei der stets die öffentliche Wahrnehmung dominierenden Diskussion um eine sog. Obergrenze handelt es sich um eine Scheindebatte, ohne dass die Bevölkerung davon zutreffend in Kenntnis gesetzt wird. Es gibt weder einen Anspruch auf Einwanderung noch – aufgrund der geographischen Lage Deutschlands – in ca. 98% der Fälle einen Anspruch auf Schutz als Flüchtling (eingehend unter B.). Es ist im Allgemeinen äußerst bedauerlich, in welcher Art und Weise das deutsche Volk – ja ich benutze diesen von Frau Dr. Merkel so gemiedenen Begriff – mit unvollständigen und teils auch unzutreffenden Informationen über den wahren Sachstand und vor allem auch die wahre Rechtslage in Deutschland getäuscht wird.

Ich erlaube mir nachfolgend Ihnen die bisherigen und auch zukünftigen Folgen der Migrationspolitik der Bundesregierung sowie die geltende Rechtslage aufzuzeigen, bei deren konsequenter und vor allem rechtsstaatlich gebotener Anwendung weiterer Schaden vom deutschen Volk und den zukünftigen Generationen abgewendet werden kann.

Ich sehe es schlichtweg als meine staatbürgerliche Pflicht an, Sie persönlich mit meinem Schreiben in die Pflicht zu nehmen, da trotz eines politisch verheerenden Ergebnisses bei der Bundestagswahl am 24.9.2017 – schlechtestes Wahlergebnis der CDU auf Bundesebene sei 1949 – Frau Dr. Merkel keinen Anlass sieht, eine Änderung ihrer eigenmächtigen und rechtsstaatlich letztendlich nicht vertretbaren Migrationspolitik vorzunehmen. Auch wenn die breite Öffentlichkeit aufgrund entsprechender medialer Berichterstattung sowie der Aussagen der Vertreter der Bundesregierung davon ausgeht, dass die sog. „Flüchtlingskrise“ beendet ist, wissen Sie genauso gut wie ich, dass dies nicht den Tatsachen entspricht.

Weiterhin überqueren im Durchschnitt ca. 15.000 Menschen monatlich die deutschen Staatsgrenzen, mit dem Ziel eines dauerhaften Aufenthalts in unserem Land, ohne dass dies durch das geltende Recht gedeckt wäre. Im Ergebnis kommt somit – bei realistischerweise unterstelltem Andauern dieses Zustands – jedes Jahr eine neue „Großstadt“ von illegalen Zuwanderern hinzu, was erhebliche Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland und für die Zukunft dieses Landes hat.

Man muss es als geradezu unglaublich und absurd bezeichnen, wenn der Bundesinnenmister nunmehr registrierte Asylanträge in einer Größenordnung von 186.000 im Jahr 2017 als Erfolg verkauft. Zum einen spiegeln diese Zahlen nicht die tatsächliche Sachlage wider, da sonstige, nicht registrierte illegale Einwanderung und der [vermutlich millionenfache] Familiennachzug per Visum überhaupt nicht eingerechnet werden. [Familiennachzug: Die Nebelkerzen der Großen Koalition – wie Deutschland in Wirklichkeit mit Migranten überflutet wird]

Zum anderen zeigt sich die Absurdität dieser Einschätzung vor dem Hintergrund, dass hinlänglich bekannt ist, dass die Bundesrepublik Deutschland und ihre Vollzugsbehörden bisher – aus welcher Motivation dies auch sein mag – vollständig dabei scheitern, die Antragssteller abgelehnter Anträge auch konsequent und damit gemäß der geltenden Rechtslage des Landes zu verweisen. Es wird nach dem Prinzip verfahren, wer einmal Deutschland erreicht hat, der kann bleiben. Die makabre Wahrheit in diesem Zusammenhang lautet wie folgt: Jeder kommt ohne Pass ins Land, jedoch scheitert die Ausreise dann am fehlenden Pass.

A. Tatsächliche Auswirkungen

Ich darf in einem ersten Schritt zusammenfassend und auszugsweise – aufgrund der täglich hinzukommenden Auswüchse der Masseneinwanderung ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die bisherigen Auswirkungen der Einwanderungspolitik der Bundesregierung veranschaulichen:

I. Arbeitsmarkt: Mit am dramatischsten zeigt sich die Fehleinschätzung der Bundesregierung bzw. Fehlerhaftigkeit des Zulassens einer Masseneinwanderung am Arbeitsmarkt. Deutschland ist ein hochtechnologisierter Wirtschaftsstandort, welcher – wenn überhaupt – eine Zuwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften benötigt. Diese haben und werden wir nicht durch Armutszuwanderung von „Flüchtlingen“ aus Ländern erhalten, in denen keine hinreichenden Qualifikationen in der Bevölkerung vorhanden sind, um einem Standort wie Deutschland weiterzuhelfen.

Ich möchte an dieser Stelle gar nicht auf die offensichtlich irreführenden Äußerungen führender Persönlichkeiten in Politik und Wirtschaft aus dem Jahr 2015 eingehen, als der deutschen Gesellschaft „syrische Ärzte“ und ein „Wirtschaftswunder 2.0“ versprochen wurden. Bekanntlich ist es vielmehr eine Tatsache, dass bereits nach Aussage von Frau Andrea Nahles als ehemalige Bundesarbeitsministerin nur ein Anteil von 10% überhaupt in den Arbeitsmarkt integrierbar ist. Von hochqualifizierten Tätigkeiten ist dabei nicht die Rede.

Nach aktuellen Berichten melden die deutschen Kommunen als „Leidtragende“ der Politik der Bundesregierung bereits jetzt einen Anteil von 600.000,00 ALG-II-Empfängern [Arbeitslosengeld II] bei den „Zugewanderten“ seit 2015. Allgemein hat bereits jetzt jeder zweite Arbeitslose in West-Deutschland einen Migrationshintergrund bzw. sind 26% der arbeitslosen Menschen ohne deutsche Staatangehörigkeit. Die Ausländer-Arbeitslosenquote ist überdies mit 13,6% mehr als dreimal so hoch wie die der deutschen Staatsbürger.

Bei den aktuell besonders beliebten Zuwanderungsländern wie Syrien, Eritrea und Afghanistan liegt die Erwerbslosenquote sogar bei 43%. Aufgrund des bekanntlich bei diesen Ländern weit verbreiteten Analphabetismus sind auch keine Verbesserungen in dieser Hinsicht zu erwarten. Es stellt sich schlicht und einfach die offensichtliche Frage, was diese Menschen gegenwärtig und zukünftig in Deutschland beitragen sollen? Diese Frage stellt sich insbesondere auch deshalb, weil aufgrund der hohen staatlichen Leistungen für diese Menschen keine Motivation besteht, einer regulären Tätigkeit nachzugehen, bei welcher sie aufgrund ihrer Qualifikation im Zweifel nicht mehr verdienen werden.

Kein anderes Land der Welt betreibt eine Einwanderungspolitik in der von Deutschland praktizierten Weise, im Rahmen welcher die Einwanderer nicht nach ihrer Integrationsfähigkeit und -willigkeit, nicht nach ihren beruflichen Qualifikationen und ebenso wenig nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes ausgesucht werden. Deutschland nimmt unter der Führung von Frau Dr. Merkel ohne Auswahl jede Person unter dem Vorwand des „Schutzbedürfnisses“ und ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse des eigenen Landens und ohne jede Integrationsprognose in unbeschränkter Zahl auf. Es handelt sich schlicht und einfach um eine von der Bundesregierung veranlasste Masseneinwanderung Drittstaatsangehöriger in den deutschen Sozialstaat.

II. Gesellschaft: Die von der Bundesregierung seit 2015 zugelassene Massenzuwanderung – ohne rechtliche Grundlage – hat bereits und wird zukünftig noch stärker dramatische Auswirkungen auf die deutsche Gesellschaft haben. Es können nicht massenhaft aus fremden Kulturkreisen Menschen einwandern, die mit unseren Wertvorstellungen und den Übereinkünften des Zusammenlebens nicht kompatibel sind, ohne dass es zu gravierenden Verwerfungen kommt bzw. weiterhin kommen wird.

Das hinlänglich bekannte Wort der „Parallelgesellschaften“ ist längst Realität in Deutschland. Insoweit möchte ich beispielhaft auf viele Großstädte in NRW und diverse Stadtteile in Berlin hinweisen – Tendenz deutschlandweit steigend. Die Stadt Frankfurt am Main ist überdies die erste deutsche Großstadt in der die deutsche Bevölkerung mit einem Anteil von 49% in der Minderheit ist. Vor allem die Menschen aus muslimischen Gesellschaften sind – wie sich auch in den Zeiten der Gastarbeiterzuwanderung gezeigt hat – weitestgehend nicht integrationsfähig oder häufig gar nicht integrationswillig.

Eine weitere Ausbreitung der dominanten muslimischen Kultur und Religion wird zu großen Problemen für die deutsche Gesellschaft führen. Ich möchte Sie an dieser Stelle gerne auf die Lektüre des Buches „Islamischer Faschismus“ von Hamed Abdel-Samad oder auch des Buches „Der islamische Kreuzzug“ von Samuel Schirmbeck verweisen. Ich darf insoweit überdies nur als pars pro toto [ein Teil steht für das Ganze] sowie als in beliebiger Zahl zu ergänzendes Beispiel auf die Massendemonstrationen in deutschen Städten für den türkischen „Präsidenten“ Erdogan verweisen, dessen Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit hinlänglich bekannt ist.

Ebenso soll Deutschland offensichtlich nunmehr mit der im islamischen Kulturkreis zulässigen Bigamie bzw. Polygamie [Vielehe] „bereichert“ werden. Unter dem Vorwand des Kindeswohls werden inzwischen im Rahmen des sog. Familiennachzugs per Visum vielfach „Zweitfrauen“ ins Land geholt und selbstverständlich vom deutschen Steuerzahler als Familienangehörige ausgehalten [finanziert], obwohl gem. § 1306 BGB eine Zweitehe nach deutschem Recht untersagt ist. [Nicht zu vergessen, die Kinderehen.]

Ebenso ist zu berücksichtigen, dass sich das Bildungsniveau in Deutschland dramatisch verschlechtert, wenn eine Zuwanderung in dem bisherigen Ausmaß fortgeführt wird. Es gibt bereits jetzt in vielen Kommunen verheerende Auswirkungen auf den Schulunterricht. In großer Zahl bestehen Schulklassen, in welchen deutsch „1. Fremdsprache“ ist.

In NRW hat überdies zum aktuellen Zeitpunkt jedes dritte Kindergartenkind – wie es im politisch korrekten Deutsch heißt – einen Migrationshintergrund. Aufgrund enormer sprachlicher Schwierigkeiten ist kein geordneter Ablauf mehr möglich. Schließlich hat die Bundesregierung auch die sich ergebende Wohnungsnot in Deutschland verheerender Weise unterschätzt oder gar ignoriert. Der dramatische Anstieg von Obdachlosen sei hier nur am Rande erwähnt.

Abschließend sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es nicht ausreicht mantraartig in Bezug auf Deutschland von einem Einwanderungsland zu sprechen. Ein „klassisches“ Einwanderungsland wie die USA, Kanada und Australien bestimmt und sucht sich aus, wer im Land leben darf. Deutschland lässt sich von den unter dem Deckmantel des „Asylrechts“ einreisenden Menschen diktieren, wer hier lebt.

Bekanntlich wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entgegen dem verliehenen Flüchtlingsstatus nach drei Jahren der Fortbestand der Schutzgründe nicht mehr überprüft. So wird gesetzeswidrig ein „Flüchtlingsschutz“ zu einem Einwanderungsrecht! Die vollständige Überforderung der deutschen Gesellschaft mit dieser Massenzuwanderung zeigen doch die Auswirkungen in diversen Kommunen, wie derzeit die aktuellen Entwicklungen in Cottbus und Freiberg sowie bereits zuvor in Salzgitter, Delmenhorst, Hof oder Bamberg in dramatischer Weise veranschaulichen.

III. Kriminalität: In Bezug auf den Aspekt der Kriminalität kann ich mich aufgrund deren Offensichtlichkeit am wohl Kürzesten fassen. Die täglichen (!) Meldungen zu schweren Körperverletzungen, Messerattacken, Vergewaltigungen, Raub- und Diebstahlsdelikten oder Morden, welche von den „Schutzsuchenden“ verübt werden, können (zumindest in Teilen) den Zeitungen in Deutschland entnommen werden, die sich nicht auf eigenwillige Entschuldigungen wie „regionale Bedeutung“ und „Hat es immer schon gegeben“ berufen. Besonders auffällig ist überdies die schier unfassbar große Zahl 17-jähriger unter den Straftätern, mit denen Deutschland nunmehr aus den Herkunftsländern gesegnet ist … [1]

[1] Kinder und Jugendliche erhalten in Deutschland eine besonders intensive Zuwendung und Betreuung und sie dürfen in der Regel ihre Familien nachholen. Warum schickt man sie nicht in die Heimat zurück, denn die meisten dieser Minderjährigen kommen, ums mitsamt der Großfamilie ins deutsche Sozialsystem einzutauchen. Sie lassen sich ihr Leben vom deutschen Steuerzahler finanzieren, während nicht wenige von ihnen, Deutschland, den Westen, das Christentum und die Demokratie abgrundtief hassen, sich immer stärker radikalisieren und den deutschen Staat bekämpfen. Nicht wenige von ihnen werden kriminell.

Die mir bisher einzig erkennbare Reaktion der Verantwortlichen in der Bundesregierung ist die stete Berufung auf „Einzelfälle“. Hier stellt sich mir die Frage, wie viele Jahre lang es noch täglich Einzelfälle benötigt, damit endlich (!) ein kultureller Zusammenhang erkannt bzw. verstanden wird und die zwingend notwendigen Konsequenzen gezogen werden.

Die seit 2015 in den einzelnen Bundesländern dramatisch angestiegenen Kriminalitätsraten von „Schutzsuchenden“ – soweit man sich traut, die Zahl separat auszuweisen – sprechen für sich. Die einschlägigen polizeilichen Kriminalitätsstatistiken sind öffentlich zugänglich, so dass ich mir insoweit eine detaillierte Darstellung ersparen möchte. Es erscheint für die politisch Verantwortlichen offenbar geradezu verführerisch zu sein, die insgesamt sinkenden Kriminalitätszahlen vorzuweisen, ohne die Bevölkerung darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um die Gesamtzahlen sämtlicher Straftaten handelt.

Maßgeblich sind jedoch die Zahlen der Straftaten von „Schutzsuchenden“, die in den zurückliegenden Jahren – bereits unter Nichtberücksichtigung von sowieso nicht verfolgten ausländerrechtlichen Delikten – enorm angestiegen sind. Beispielhaft darf ich Sie insoweit auf mein Wohnsitzland Bayern verweisen.

Überdies ist von besonderer Bedeutung, dass sich die Straftaten nicht nur gegen die deutsche Bevölkerung richten, sondern dass auch religiöse Konflikte aus den Herkunftsländern in unser Land importiert werden. Ebenso erschreckend ist die dramatische Zunahme des Antisemitismus, welcher „intetressanterweise“ aufgrund seiner nunmehrigen Herkunft aus muslimischen Kulturkreisen selbst in der Öffentlichkeit geduldet wird. [Wie es scheint, sind die etablierten Parteien längst auf den antisemitischen Zug aufgesprungen: SPD immer stärker antisemitisch – sucht sich ein neues Wahlvolk]

Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass diese Personen unter dem Vorwand des „Flüchtlingsschutzes“ unter enormem finanziellen Aufwand in Deutschland aufgenommen werden und man es der deutschen Bevölkerung, die diese Lasten aus Steuergeldern zu tragen hat, dann auf diese Weise „dankt“ [mit einer hohen Kriminalitätsrate und dem neuen muslimische Antisemitismus].

Der hohe Anteil an ausländischen Gefängnisinsassen spricht überdies Bände. Bereits im März 2016 – mithin ohne Berücksichtigung der Folgen der unkontrollierten Massenzuwanderung – waren dies bspw. in Baden- Württemberg über 46%. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die großen Probleme mit Gewaltkriminalität von „Eingewanderten“ aus vorherigen Jahrzehnten, denen in der jüngeren Vergangenheit großzügig deutsche Pässe ausgegeben wurden, dabei gar nicht eingerechnet werden. [Baden-Württemberg: Ausländeranteil bei Häftlingen klettert auf 46 Prozent]

IV. Terrorismus: In Bezug auf die gegenwärtige und zukünftige Terrorgefahr in Deutschland durch die Migrationspolitik der Bundesregierung kann ich mich aufgrund dramatischer Offensichtlichkeit ebenfalls kurzfassen. Über das furchtbare politische Totalversagen im Fall des „Flüchtlings“ Anis Amri brauche ich keine Worte mehr zu verlieren. Es sei an dieser Stelle nur ergänzend erwähnt, dass die Täter des brutalen Anschlags in Paris über Deutschland nach Frankreich als „Flüchtlinge“ eingereist sind und dass auch der Täter des im Frühjahr 2017 begangenen Anschlags in Manchester mit 22 Toten mehrfach über Deutschland (Düsseldorf, Frankfurt am Main) nach Großbritannien eingereist ist.

Man kann diese Sicherheitspolitik Deutschlands nur einen einzigen Offenbarungseid nennen. Zudem nehmen die sog. Salafisten zahlenmäßig und in ihrer Gewaltbereitschaft enorm zu. Auch hier zeigt sich wieder einmal die völlig falsch verstandene Toleranz des deutschen Staates. Alles ist bereichernd, Hauptsache bunt und multikulti. In diesem Bereich werden inzwischen Fakten geschaffen, mit unabsehbaren Folgen für unser Land.

Es passt ins Bild des vollständigen Versagens in Bezug auf die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in Deutschland – im Übrigen eine der primären staatlichen Aufgaben -, dass nunmehr veröffentlicht worden ist, dass die Bundesanwaltschaft mit geradezu absurder Begründung in 564 Fällen Ermittlungsverfahren gegen [afghanische] Terrorverdächtige eingestellt hat. Demnach handele sich um reine Auslandstaten, etwa im Dienst der radikalislamistischen Taliban, und deutsche Staatsschutzinteressen seien aus Sicht der Bundesanwaltschaft nicht beeinträchtigt gewesen, wie der Generalbundesanwalt Peter Frank erklärte.

Dass diese Personen selbstverständlich ebenso in der Lage sind, derartige Taten auch in Deutschland zu begehen, sollte ohne weitere Überlegungen eindeutig sein und hat sich bei vielen Terroranschlägen im europäischen Ausland in furchtbarer Weise als Realität erwiesen. Selbstverständlich werden auch Taliban- oder IS-Kämpfer, die beim Grenzübertritt angeben, in ihrem Herkunftsland wegen ihrer Verbrechen mit entsprechenden Strafen rechnen zu müssen, aus „humanitären Gründen“ aufgenommen. Frei nach dem Motto: Lasst uns allen Schutz gewähren, nur nicht dem deutschen Volk!

V. Gesundheit: Die Politik der offenen Grenzen wird gravierende Belastungen der Gesundheit der Bevölkerung haben. Von der Öffentlichkeit vollkommen unbemerkt ist durch den unkontrollierten Zuzug von Menschen aus Ländern, in welchen äußerst bedenkliche Hygienezustände herrschen, auch die Gefahr der Ver- und Ausbreitung von in Deutschland nicht (mehr) vorkommenden ansteckenden und vor allem hoch gefährlichem Krankheiten eingeführt worden. In der Schweiz sind bereits bei „Flüchtlingen“ multiresistente Tuberkulosekeime diagnostiziert worden, was zu einer Einrichtung eines europaweiten Warnsystems geführt hat.

Von Seiten der Bundesregierung und im Speziellen seitens des Bundesgesundheitsministeriums ist keine Verlautbarung zu diesem Thema erfolgt. Auch hier scheint bedauerlicherweise wieder einmal die Strategie verfolgt zu werden, dass man die deutsche Bevölkerung über die erheblichen Risiken der seit 2015 praktizierten Migrationspolitik schlichtweg uninformiert lässt; frei nach dem Motto des Bundesinnenministers „Diese Informationen könnten die Bevölkerung beunruhigen.“ Auszugsweise darf ich an dieser Stelle aus dem epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Instituts Nr. 43/2017 (S. 487 ff.) wie folgt zitieren:

„Mit dem Anstieg der Fallzahlen geht zugleich eine veränderte demografische Struktur der Erkrankten einher. Der Anteil an TB-Neuerkrankten [Tuberkulose], die nicht in Deutschland geboren wurden, betrug zwischen 2002 und 2012 40–50% und nahm bis zum Jahr 2015 auf 72,1% zu. Der Anstieg der TB-Inzidenz [Neuerkrankungen] kann daher auch mit der hohen Anzahl an Menschen, die im Rahmen der Migrationsbewegungen in den Jahren 2014 und 2015 nach Deutschland gekommen sind, erklärt werden.“

Welche weiteren hochgefährlichen Infektionskrankheiten aus den Herkunftsländern der illegal Einreisenden in nächster Zeit hinzukommen und welche Gesundheitsrisiken sich verwirklichen werden, lässt sich nur erahnen. Überdies kann insbesondere nicht abgeschätzt werden, welche Gesundheitsrisiken sich verwirklichen, wenn nunmehr zu hunderttausenden der sog. Familiennachzug vollzogen wird.

Bekanntlich ist bei deren Einreise nach Deutschland gesetzlich überhaupt keine Gesundheitsuntersuchung vorgesehen. So heißt es in § 62 AsylG, dass Personen, die im Wege des Familiennachzugs zu anerkannten Schutzberechtigten nach Deutschland kommen, der Regelung [Verpflichtung zur ärztlichen Untersuchung] nur unterfallen können, wenn sie in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Bei dezentraler Unterbringung von Familien erfolgt somit keine Gesundheitsuntersuchung der nachreisenden Familienangehörigen.

VI. Finanzielle Belastung: Schließlich darf ich auf die enormen finanziellen Belastungen dieser gesetzlich nicht zulässigen Politik der Bundesregierung für die deutschen Steuerzahler eingehen. Es ist wirklich ein Hohn, wenn sich die deutschen Steuerzahler allen Ernstes von Mitgliedern der Bundesregierung sagen lassen müssen, dass ihnen durch die Umverteilung der Steuergelder an Drittstaatsangehörige nichts vorenthalten wird.

So kann man auch nur sprechen, wenn man das Geld Dritter verteilt. Selbstverständlich werden durch die enormen Ausgaben für die Migrationspolitik der Bundesregierung den öffentlichen Haushalten Mittel entzogen, die an anderen Stellen, bspw. bei der Investition in marode Infrastruktur, dringend benötigt werden und somit nicht zur Verfügung stehen. Die vielen Fälle dringend sanierungsbedürftiger Schulen, Universitäten, Schwimmbäder, Brücken, Straßen und sonstiger öffentlicher Einrichtungen sind Ihnen mit Sicherheit bekannt und müssen daher von mir an dieser Stelle nicht im Einzelnen namentlich aufgeführt werden.

Je nach Berechnungsgrundlage werden die Kosten – nach derzeitigem Stand der illegalen Einwanderung – pro Jahr für den deutschen Steuerzahler auf Beträge zwischen 40 und 60 Milliarden € angegeben. Um welche enorme Größenordnung es sich dabei handelt, kann an dem Umstand belegt werden, dass im Jahr 2017 über diese Summe die Bundesministerien für Verkehr (27,91 Milliarden €), für Bildung und Forschung (17,65 Milliarden €) sowie für Familien, Frauen, Senioren und Jugend (9,52 Milliarden €) zusammen verfügen dürfen. [27,91 + 17,65 + 9,52 = 55,08 Milliarden €]

Insbesondere sind als Kostenfaktor die Ausgaben für sog. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu nennen. Diese kosten die öffentlichen Haushalte monatlich zwischen 5.000,00 € und 8.000,00 €. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass selbst nach Angaben des Bundesfamilienministeriums davon ausgegangen wird, dass jeder zweite „Minderjährige“ bei seinen Altersangaben gelogen hat. Eine flächendeckende nachträgliche Überprüfung anhand von zuverlässigen körperlichen Untersuchungen wird „selbstverständlich“ von politischer Seite abgelehnt.

Geradezu absurd ist es, dass seitens des Bundesinnenministeriums nunmehr auch noch sog. Rückkehrprämien von bis zu 3.000,00 € gezahlt werden. Erst werden Menschen trotz offensichtlich fehlendem Einreise- und Bleiberecht ins Land gelassen, sodann wird die rechtsstaatlich vorgegebene Ausreise von den Betroffenen verweigert und „zum Dank“, dass sie sich der in Deutschland bestehenden Gesetzeslage verweigern, wird ihnen aus Steuergeldern auch noch Geld für die Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtung gezahlt. Dieses Vorgehen sucht weltweit Seinesgleichen.

Trotz der im Jahr 2015 viel gepriesenen hochqualifizierten Zuwanderer stellen diese letztendlich eine enorme Kostenbelastung dar. Welche Gesamtbelastungen realistischer Weise angenommen werden müssen, lässt sich den Berechnungen renommierter und vor allem unabhängiger Finanzexperten wie Prof. Bernd Raffelhüschen und Prof. Hans-Werner Sinn entnehmen. Beide gehen vor allem auch aufgrund der mit der illegalen Einwanderung einhergehenden Zunahme der Arbeitslosigkeit von einer Gesamtbelastung zwischen 900 Milliarden und 1 Billion € aus. Da ich davon ausgehe, dass Sie Zugang zu diesen Studien haben, werde ich von detaillierteren Ausführungen an dieser Stelle absehen.

B. Rechtslage

Man mag es in einem Land wie Deutschland schwerlich für möglich erachten, jedoch scheint es notwendig zu sein, daran zu erinnern, dass die Bundesregierung als einen elementaren Bestandteil unseres Grundgesetzes das Rechtsstaatsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG zu beachten und anzuwenden hat. Dort heißt es unzweideutig, dass die vollziehende Gewalt (Exekutive) an Gesetz und Recht gebunden ist. Da dies jedoch seit Frau Dr. Merkels „Anordnung“ der offenen Grenzen nicht der Fall ist, darf ich nachfolgend die einschlägigen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften darstellen und erläutern, die dieser Politik [von Angela Merkel] entgegenstehen.

Das von Frau Dr. Merkel und weiteren Mitgliedern der Bundesregierung stets ausgegebene Postulat, man könne Grenzen nicht sichern, ist bestenfalls irreführend, wenn es sich nicht gar um eine bewusste Fehlinformation der breiten Öffentlichkeit handelt. Ein Staat definiert sich und sein Hoheitsgebiet durch seine Grenzen. Es ist eine der primären Aufgaben des Staates dieses Hoheitsgebiet zu schützen und zu bewahren.

Dass ein Grenzschutz unproblematisch äußerst effektiv und erfolgreich durchgeführt werden kann, zeigte sich (interessanterweise) bei den Sicherheitsvorkehrungen zu den in Deutschland ausgerichteten G7- und G-20-Gipfeln. Innerhalb weniger Tage wurden eine Großzahl an Menschen am illegalen Grenzübertritt gehindert. Grenzkontrollen funktionieren scheinbar doch … Bedauerlicherweise wird dieser Grenzschutz nur gewährt, wenn es um den Schutz der politischen Elite geht.

Nachfolgend möchte ich darstellen, dass auf Basis der geltenden Rechtslage eine illegale Einwanderung durch „Flüchtlinge“ ohne weiteres verhindert werden kann bzw. nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verhindert werden muss. Dies allein vor dem rein faktischen Hintergrund, dass es sich bei Menschen, welche um die halbe Welt reisen, nicht mehr um Flüchtlinge handelt. Bestenfalls handelt es sich um „Wirtschaftsflüchtlinge“, welche nach keiner national oder international geltenden Rechtsvorschrift den „Flüchtlingsstatus“ verliehen bekommen.

Dass überdies – ohne Berücksichtigung des Asyslrechts – kein Anspruch auf Einwanderung besteht, ist eine Selbstverständlichkeit und muss nicht weiter vertieft werden. An dieser Stelle darf ich besonders hervorheben, mit welchen Zahlen von Schutzsuchenden es die deutsche Bevölkerung tatsächlich zu tun hätte, wenn sich die Bundesregierung nicht weigern würde, das geltende Recht anzuwenden. [2]

[2] Dass nicht einmal an Anrecht auf Asyl besteht, jedenfalls nicht in der jetzigen Form, kann man der Forderung der dänischen Chefin der Sozialdemokraten, Mette Frederiksen, entnehmen, die nämlich das Asylrecht in seiner jetzigen Form abschaffen möchte. Und zwar aus genau demselbem Grund, die der Leserbriefschreiber hier erwähnt.

Kurz gesagt, will Mette Frederiksen das Asylrecht auf dänischem Boden abschaffen: Es soll für Nicht-EU-Bürger nicht mehr möglich sein, in Dänemark ein Asylgesuch zu stellen. Wer es versucht, so der Plan, soll in ein von Dänemark geführtes Lager in Nordafrika gebracht werden, wo das Gesuch behandelt wird. Ins Land gelassen werden sollen lediglich noch direkt von der UNO ausgewählte Quotenflüchtlinge. Für alle anderen soll gelten: Wem in den nordafrikanischen Lagern Asyl gewährt wird, der soll danach sein Leben in einem UN-Lager fortsetzen [also nicht in Dänemark]. >>> weiterlesen

Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind im Jahr 2016 nur 905 Menschen nach Deutschland gekommen, welche sich im Zeitpunkt ihrer Einreise nicht bereits in einem sicheren Drittstaat befunden haben. Bezeichnenderweise ist inzwischen auch instanzgerichtlich die Aufhebung der Rechtsstaatlichkeit festgestellt worden. Ich darf insoweit einen Strafsenat des OLG Koblenz (Urteil v. 14.02.2017 – 13 UF 32/17) zitieren: „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

I. Genfer Flüchtlingskonvention / Europäische Menschenrechtskonvention / Charta der Grundrechte der EU / Dublin-III-Verordnung

Entgegen vielfacher Verlautbarungen der politisch Handelnden in Deutschland, bietet das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) keine Rechtsgrundlage für die Migrationspolitik der Bundesregierung. Die Genfer Flüchtlingskonvention beinhaltet keinen individual-rechtlichen Anspruch auf Asyl. D.h. mit anderen Worten, dass auch die Genfer Flüchtlingskonvention keinen Anspruch auf territoriales Asyl gewährt.

Darüber hinaus ist an dieser Stelle zu betonen, dass es sich in der ganz überwiegenden Zahl von Menschen – letztendlich sämtliche auf dem Landweg die Grenze überschreitenden Personen -, welchen die Einreise nach Deutschland gestattet wird, um solche handelt, die eine große Zahl sicherer Drittstaaten durchreist haben. Bei ihrer Ankunft an der deutschen Grenze befinden sie sich bzw. haben sie sich schon seit geraumer Zeit nicht mehr in einer Situation befunden, in welcher eine Gefahr für Leib und Leben bzw. ihr körperliches und gesundheitliches Wohlbefinden besteht.

De facto und de jure handelt es sich somit, insbesondere nach der Genfer Flüchtlingskonvention, nicht um Flüchtlinge. Auch die Genfer Flüchtlingskonvention gewährt kein Menschenrecht auf den angenehmsten Sozialtstaat. Nichts anderes ergibt sich aus dem sog. Refoulement-Verbot [3] iSv Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention. Dieses, wie auch die Genfer Flüchtlingskonvention als solche, gewährt nur Rechte für denjenigen, welcher – auf welche Weise auch immer- sich bereits im Land befindet. Dies ist bekanntlich der Grund dafür, dass die Bundesregierung die teilweise geforderten Transitzentren direkt an der deutschen Staatsgrenze tunlichst vermeiden will – ein Schelm der Böses dabei denkt …

[3] Unter dem Refoulement-Verbot versteht man ein Nichtzurückweisungsverbot. Das Non-refoulement-Gebot oder Refoulement-Verbot genannt, ist ein völkerrechtlicher Grundsatz, der die Rückführung von Personen in Staaten untersagt, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beinhaltet kein über die Genfer Flüchtlingskonvention hinausgehendes individuelles Recht auf Einreise. Vielmehr besteht bei Nichtstaatsangehörigen auch auf Basis der EMRK – wie sich auch aus Art. 3 4. Zusatzprotokoll EMRK eindeutig ergibt – kein Recht auf Einreise oder auf Aufenthalt in einem „Wunschstaat“.

Kein Mitgliedsstaat ist aufgrund der EMRK verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen oder Asyl zu gewährleisten. Ebenso wenig verleiht die EMRK ein Recht auf Zuerkennung eines bestimmten Aufenthaltsstatus. In diesem Sinne hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Zusammenhang mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen mehrfach entschieden, dass die Mitgliedsstaaten in der Gestaltung des jeweiligen Einreise- und Aufenthaltsrechts frei sind.

Ebenso wenig bietet Art. 18 der Charta der Grundrechte der EU einen individuellen Schutzanspruch gegenüber dem deutschen Staat. Dieser gewährt das Recht auf Asyl „nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.“ Auch insoweit gilt wiederum – wie bereits erläutert – der Grundsatz, dass derjenige keines Schutzes bedarf, der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt oder auf seiner Flucht die Möglichkeit hatte, in einem sicheren Drittstaat um Schutz nachzusuchen.

Schließlich stellt sich die Rechtslage auch nach der allgemein bekannten Dublin-III-Verordnung nicht abweichend dar. Als europarechtliche Verfahrensregelung begründet sie bekanntlich gerade keine Asylzuständigkeit Deutschlands. Dies gilt insbesondere auch für an der deutschen Staatsgrenze gegenüber deutschen Behörden gestellte Schutzanträge. Der vielfach übergegangene Art. 20 Abs. 4 Dublin-III-Verordnung als vorrangige Zuständigkeitsregelung an den europäischen Binnengrenzen bestimmt unzweideutig, dass selbst das vorgelagerte Zuständigkeitsprüfungsverfahren von dem Mitgliedsstaat durchzuführen ist, in dem sich der Antragssteller befindet – dies ist im Regelfall Österreich.

Dieser Mitgliedsstaat [Österreich] ist auch im Übrigen sodann für das Verfahren zuständig (Abs. 4 S. 2). Es besteht insoweit gerade kein Ermessen deutscher Grenzbehörden. Dem Antragssteller ist somit nach dieser Regelung an der Grenzübergangsstelle die Einreise zu verweigern. Soweit die Bundesregierung meint – insoweit auch irreführend unter Verweis auf das EuGH-Urteil C-646/16 v. 26.7.2017 – ihre Einwanderungspolitik auf das Eintrittsrecht nach Art. 17 Dublin-III-Verordnung stützen zu können, ist auch dies rechtlich unzutreffend.

Zwar bietet diese Vorschrift Mitgliedsstaaten die Möglichkeit sich für das Asylverfahren von Schutzsuchenden für zuständig zu erklären, jedoch handelt es sich dabei ersichtlich um einen Ausnahmetatbestand. Dies lässt sich ohne weiteres mit Erwägungsgrund 17 der Dublin-III-Verordnung belegen,

Danach soll es den Mitgliedsstaaten insbesondere aus humanitären Gründen oder in Härtefällen möglich sein, „von den Zuständigkeitskriterien abweichen zu können, um Familienangehörige, Verwandte oder Personen jeder anderen verwandtschaftlichen Beziehung zusammenzuführen.  und einen bei ihm oder einem anderen Mitgliedstaat gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn sie für eine solche Prüfung nach den in dieser Verordnung festgelegten verbindlichen Zuständigkeitskriterien nicht zuständig sind.“

Eine etwaige Wahrnehmung dieses Eintrittsrecht nicht lediglich in Ausnahmefällen und eine etwaige darauf gestützte Massenzuwanderung von durchschnittlich 200.000 Menschen pro Jahr nach Deutschland ist daher eindeutig von Art. 17 Dublin-III-Verordnung nicht gedeckt und läuft dessen Zweck vielmehr zuwider.

II. Art. 16a GG

Da – wie aufgezeigt – entgegen politischer Verlautbarungen, dass internationale Recht im Rahmen der „Flüchtlingspolitik“ keineswegs die nationalen Vorschriften überlagert, richtet sich die Frage des rechtsstaatlichen Vorgehens im Zusammenhang mit dem Grenzschutz in Deutschland nach unserer Rechtsordnung. Von der Normenhierarchie ausgehend, ist zuvörderst Art. 16a GG zu berücksichtigen. Obwohl seit nunmehr bald drei Jahren von Vertretern sämtlicher Parteien – abgesehen von der AfD – medienwirksam postuliert wird, das Grundrecht auf Asyl kenne keine Grenzen, woraus offensichtlich gefolgert werden soll, dass einer unbegrenzte Zahl von Menschen unter Berufung auf diese Norm eine Einreise gewährt werden muss, stellt sich die wahre Rechtslage diametral anders dar [gegenteilig, entgegengesetzt].

Bereits der Tatbestand des Art. 16a Abs. 1 GG ist nicht auf Schutzsuchende aus Bürgerkriegsländern anwendbar. Ebenso wenig werden „Wirtschaftsflüchtlinge“ geschützt bzw. wird diesen ein Anspruch auf Asyl gewährt. Genauso wesentlich ist die tatbestandliche Schranke des Art. 16a Abs. 2 GG, welche durch den sog. Asylkompromiss ins Grundgesetz eingefügt und vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 14.5.1996 als verfassungsrechtlich unbedenklich beurteilt worden ist.

Aufgrund des darin verankerten Konzepts der sicheren Drittstaaten und Deutschlands geopolitischer Lage, ist verfassungsrechtlich zu berücksichtigen, dass eine Einreise auf dem Landweg nicht zu einem Anspruch auf Asyl auf Grundlage von Art. 16a GG führen kann. Zur Verdeutlichung des geltenden Rechts darf ich insoweit auszugsweise aus der Entscheidung zitieren (Hervorhebungen d. d. Verfasser): „Die Drittstaatenregelung [geht] davon aus, dass der Ausländer den im Drittstaat für ihn möglichen Schutz in Anspruch nehmen muss und dafür gegebenenfalls auch die von ihm geplante Reise zu unterbrechen hat.

Der sichere Drittstaat muss nicht die letzte Station vor der Einreise des Ausländers in die Bundesrepublik Deutschland gewesen sein. Vielmehr reicht es für die Anwendung des Art. 16a Abs. 2 GG aus, dass der Ausländer sich während seiner Reise irgendwann in einem sicheren Drittstaat befunden hat und dort Schutz nach den Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention hätte finden können. Er bedarf dann des Schutzes gerade der Bundesrepublik Deutschlands nicht mehr […] Art. 16a Abs. 2 GG nimmt dem Ausländer die Möglichkeit, das Land, in dem er um Schutz nachsuchen will, frei zu wählen. […] Wer aus einem sicheren Drittstaat […] einreist kann sich auf Absatz 1 GG nicht berufen. Damit wird der betroffene Ausländer aus dem persönlichen Geltungsbereich des Grundrechts auf Asyl ausgeschlossen.“

III. § 18 AsylG / § 15 AufenthG

Die einfachgesetzliche Vorschrift des § 18 AsylG bringt als gesetzliche Verpflichtung sogar eine Einreiseverweigerungspflicht bei einer Einreise – wie im absoluten Regelfall – aus einem sicheren Drittstaat zum Ausdruck. So heißt es in § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG, dass dem Ausländer die Einreise zu verweigern ist, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Weiter heißt es in Abs. 3, dass der Ausländer über die deutsche Staatsgrenze zurückzuschieben ist, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegen.

Auch Abs. 4 Nr. 2 des § 18 AsylG bietet keine Rechtsgrundlage für eine Politik der „offenen Grenzen“ und der damit einhergehenden Masseneinwanderung nach Deutschland. Die dort vorgesehene Möglichkeit des Bundesinnenministeriums, die grundsätzlich bestehen Verpflichtung zur Zurückschiebung an der Grenze aus humanitären Gründen oder zur Wahrung der politischen Interessen Deutschlands nicht durchzusetzen, ist völlig unumstritten auf individuelle Einzelfälle zugeschnitten und ermächtigt keineswegs dazu, generell und unkontrolliert die Einreise zu ermöglichen. Die Ausnahmeregelung entspricht von ihrem Anwendungsbereich somit Art. 17 Dublin-III-Verordnung.

In diesem Zusammenhang ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass auch das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) einen entsprechenden Anwendungsbefehl enthält. Gem. § 15 AufenthG werden Ausländer, die unerlaubt einreisen wollen, an der Grenze zurückgewiesen. Da, wie zuvor aufgezeigt, keine Einreiseberechtigung besteht, ist schlichtweg die gesetzliche Verpflichtung zur Zurückweisung an der Grenze umzusetzen. Dies ist vor allem für die bekanntlich vielfach ohne Pass erfolgende Einreise der „Schutzsuchenden“ von Relevanz (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).

IV. Fazit: Zusammenfassend kann an dieser Stelle somit festgehalten werden – so wie es auch das Bundesverfassungsgericht in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht hat -, dass sämtliche vorgenannten Regelungen die Gemeinsamkeit aufweisen, wonach ein (vermeintlich) Asyl- bzw. Schutzsuchender sich den Zufluchtsort nicht aussuchen kann und dann keinen Schutzanspruch hat, wenn er anderweitig hätte Schutz erhalten können. Es ist schlichtweg ein unbestrittener Teil der territorialen Souveränität eines Staates – folglich auch Deutschlands – den Zugang zu seinem Gebiet zu kontrollieren. Es ist Drittstaatsangehörigen, die keine Einreiseberechtigung aufweisen, an der Grenze die Einreise zu verweigern.

C. Appelle

Ich darf aus den vorgenannten Gründen nun folgende dringliche Appelle an Sie – stellvertretend für die CDU/CSU als Regierungspartei – richten, welche ich Sie nur inständig bitten kann, nicht zu ignorieren:

• Stellen Sie die verfassungsmäßige Ordnung wieder her

• Sorgen Sie dafür, dass die geltenden Gesetze an den deutschen Staatsgrenzen
durchgesetzt werden

• Demokratisch legimitierte Gesetzgebung darf nicht durch individuelle Moralvorstellungen ausgehöhlt werden

• Beenden Sie die rechtswidrige Einwanderungspolitik mit sog. „Flüchtlingen“

• Sagen Sie dem deutschen Volk die Wahrheit über die Hintergründe der seit 2015 andauernden Staatskrise

• Beenden Sie die „Jetzt-sind-Sie-halt-da“-Politik der Bundeskanzlerin

• Setzen Sie endlich die dem deutschen Volk versprochene nationale Kraftanstrengung bezüglich der dringend notwendigen Abschiebungen sämtlicher unrechtmäßig sich im Land aufhaltenden Menschen um – mit Abschiebeflügen von 19 Menschen geben Sie sich der Lächerlichkeit preis

• Hören Sie auf, gegenüber der Bevölkerung Rechtsstaatlichkeit als Rassismus und Populismus zu bezeichnen

• Sorgen Sie dafür, dass die bereits eingetretenen gesellschaftlichen Veränderungen nicht unumkehrbar werden

Schließen möchte ich meine Ausführungen mit einem Zitat aus der Rede von Frau Dr. Merkel auf dem CDU-Bundesparteitag vom 1.12.2003 in Leipzig, welches bezeichnenderweise heute als vollkommen berechtigter Vorwurf gegenüber der aktuellen Bundesregierung Geltung beanspruchen muss:

„Manche unserer Gegner können es sich nicht verkneifen, uns in der Zuwanderungsdiskussion in die rechtsextreme Ecke zu rücken, nur weil wir im Zusammenhang mit der Zuwanderung auf die Gefahr von Parallelgesellschaften aufmerksam machen. Das, liebe Freunde, ist der Gipfel der Verlogenheit, und eine solche Scheinheiligkeit wird vor den Menschen wie ein Kartenhaus in sich zusammenbrechen. Deshalb werden wir auch weiter eine geregelte Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung fordern.“

In der Hoffnung, dass Sie sich die Zeit zur Lektüre meines Schreibens nehmen und die Ernsthaftigkeit sowie Bedeutung meines Anliegens erkennen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

Die Anmerkungen in eckigen Klammern sind vom Admin.

Siehe auch:

Alexander Wendt: SPD immer stärker antisemitisch? – sucht sich ein neues Wahlvolk

Video: Laut Gedacht #70: GroKo – Der Anfang vom Ende (07:11)

Armes, dummes Schweden: Integration krachend gescheitert

Einige interessante Reden von AfD-Abgeordneten, die man gehört haben sollte

Akif Pirincci: Heimat ist voll Nazi

Berliner Flüchtlingshilfe alarmiert über das wahre Gesicht der Zuwanderung

Bluttat von Kandel – David Bendels (CSU) klagt an

29 Dez

Hier das Video von der Maischberger-Sendung von dem David Bendels in seinem Artikel spricht, in dem er von Jürgen Trittin (Grüne) und Markus Feldenkirchen (Spiegel) als „rechten Hetzer“ beschimpft wurde, weil er die Flüchtlingspolitik Angela Merkels kritisierte. Er sagte: „Merkels irrsinnige Politik der offenen Grenzen wird Tote fordern.“ Und er hat recht behalten.

Gäste in der Sendung bei Sandra Maischberger am 8. Dezember 2015: Julia Klöckner, CDU (Stellv. Parteivorsitzende) – Jürgen Trittin, B’90/Die Grünen (Ex-Fraktionschef) – Wolfgang Herles (Journalist und TV-Moderator) – Markus Feldenkirchen ("Spiegel"-Autor) – David Bendels, CSU ("Konservativer Aufbruch")

david_bendels_maischberger Video: Maischberger: Das Schicksalsjahr der Kanzlerin: Scheitert Merkel? (68:32)

Conservo

(www.conservo.wordpress.com)

Von David Bendels, (www.rechtundfreiheit.de und www.deutschland-kurier.org)

Mein #Klartext anlässlich der abscheulichen Mordtat von #Kandel:

Ich klage an!

(David Bendels)

Der blutige Alptraum, der sich über Deutschland gelegt hat, hat einen neuen Namen.

In Kandel, einer kleinen Stadt in der Südpfalz, hat ein Killer aus Afghanistan die 15jährige deutsche Schülerin Mia mit einem Messer grausam massakriert. In einem Supermarkt, am hellichten Tag. Wieder ein „minderjähriger“ afghanischer „Flüchtling“, der ein junges Leben eiskalt ausgelöscht und unsägliches Leid über eine ganze Familie gebracht hat.

Mias Eltern und ihren Angehörigen gilt mein tiefes und aufrichtiges Mitgefühl. Worte reichen kaum aus, um die Anteilnahme auszudrücken, die mich angesichts dieser grauenhaften Bluttat bewegt. So wie ich fühlen zahllose Menschen mit ihnen, mit Mias Freunden und Schulkameraden, während Regierung und Staatsmedien wie üblich schweigen und abwiegeln.

Es gab Zeiten, noch gar nicht so lange her, da war der 28. Dezember für…

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Video: Fulminante Rede von Dr. Alice Weidel (AfD) im Bundestag am 21.11.2017 (05:49)

27 Nov

AfD fordert Klage gegen EZB-Programm zum Ankauf von Anleihen.


Video: Fulminante Rede von Alice Weidel (AfD) im Bundestag: AfD fordert Klage gegen EZB-Programm (05:49)

Video: Manuel Sarrazin (Grüne) beschimpft AfD: Dr. Alice Weidel sei in ihren Aussagen wegen dem Euro grundgesetzwidrig (21.11.2017)

Nach all den Rechtsbrüchen die Angela Merkel und der Bundestag in der Euro-, Finanz- und Asylpolitik begangen haben, meint der Grüne Manuel Sarrazin doch glatt, der Bundestag wird von ordentlichen Gerichten u.a. vom Verfassungsgericht überprüft. Einen Scheißdreck wird der Bundestag…. Die sind doch allesamt durch und durch korrupt und miteinander verzahnt.


Video: Manuel Sarrazin (Grüne) beschimpft AfD: Alice Weidel wegen ihrer Eurokritik grundgesetzwidrig (03:13)

Siehe auch:

Video: Dr. Nicolaus Fest: Niemand hat dieses Land mehr destabilisiert als Angela Merkel (04:42)

Campino, Sänger der “Toten Hosen”, fordert Merkel zum Durchhalten auf

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