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Offener Brief eines sachkundigen Bürgers an CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer

28 Feb

andreas_scheuer

Dies ist ein etwas längerer offener Brief eines bayrischen Bürgers, ich vermute, eines Juristen, denn er geht am Ende des Artikels sehr gut und sehr ausführlich auf die Rechtslage zur Einwanderungspolitik ein. Dabei behandelt er viele wichtige Themen und beschreibt, welche Folgen sie für die deutsche Gesellschaft haben, wie sie Deutschland beeinflussen und verändern werden.

In seinem Artikel zieht es das Fazit, dass die illegale Einwanderung von Hunderttausenden Migranten zu fast 100 Prozent gegen das Gesetz verstieß. Er schreibt: „Es ist schlichtweg ein unbestrittener Teil der territorialen Souveränität eines Staates – folglich auch Deutschlands – den Zugang zu seinem Gebiet zu kontrollieren. Es ist Drittstaatsangehörigen, die keine Einreiseberechtigung aufweisen, an der Grenze die Einreise zu verweigern.”

Der offenen Brief ist sehr gut geschrieben, er spricht wichtige Punkte an, die vielen Wählern auf der Seele brennen. Aber warum der Briefschreiber den Brief ausgerechnet an Andreas Scheuer von der CSU schreibt, bleibt mir ein Rätsel. Die CSU ist Teil des Problems und nicht Teil der Lösung. Sie hat alle wesentlichen Entscheidungen Merkels mitgetragen.

Im Moment versucht die CSU, angesichts der kommenden Landtagswahlen am 14. Oktober 2018 zwar, sich patriotisch und deutschenfreundlich zu geben, aber bei mir hat die CSU längst alle Sympathien verloren, weil sie ihre Fahne stets in den aktuellen Wind hält und stramm dem Merkelkurs folgt

Das einzige, was die CSU wieder zur Besinnung bringen kann, ist eine erneute Klatsche bei der Landtagswahl am 14. Oktober, denn die Ursachen für die Wahlniederlage bei der Bundestagswahl hat sie offenbar immer noch nicht erkannt und macht weiter so wie immer. Versauen wir der CSU also ihr Oktoberfest.

Frankfurt am Main ist die erste deutsche Großstadt, in der die deutsche Bevölkerung mit 49% in der Minderzahl ist. Gesetzeswidrig wird "Flüchtlingsschutz" zu Einwanderungsrecht, ist der Kern des Schreibens eines sachkundigen Bürgers an CSU-Generalsekretär Scheuer, dem er offensichtlich eine andere Politik zutraut.

In einem ebenso sachkundigen wie sehr ausführlichem Brief zur illegalen Eínwanderung wendet sich ein Bürger stellvertretend für die ganze Union an den Generalsekretär der CSU. Wir dokumentieren das Schreiben.

Sehr geehrter Herr Scheuer,

anlässlich der zum Thema der (illegalen) Zuwanderung in die breite Öffentlichkeit durchgedrungenen Ergebnisse der sogenannten Sondierungsgespräche zwischen der CDU/CSU und der SPD sehe ich mich nunmehr gezwungen, mich mit den nachfolgenden Zeilen an Sie persönlich zu wenden. Ich bin in größter, ja sogar bedrückender Sorge um die weitere Zukunft dieses Landes. Ich verbinde mit diesem Anschreiben die – hoffentlich nicht naive – Hoffnung, dass Sie in den anstehenden Koalitionsgesprächen sowie in der darauf folgenden Legislaturperiode der neuen (alten) Bundesregierung als Generalsekretär der CSU Ihren politischen Einfluss geltend machen und ein „Weiter so“ der seit September 2015 andauernden und ohne Beteiligung des Bundestages erfolgten Migrationspolitik von Frau Dr. Merkel verhindern.

Wenn man allerdings die dankenswerterweise von Robin Alexander (Journalist „Die Welt“ d. Red.) öffentlich gemachten Abstimmungen der Koalitionsparteien zur Einwanderungspolitik sieht, in denen an der Öffentlichkeit vorbei nachträglich die Beschränkung auf Sachleistungen [für die Migranten] und die Residenzpflicht [bleiben in dem Ort, wo die Unterkunft ist] gestrichen wurde sowie weiterhin eine illegale Zuwanderung von über 200.000 Menschen pro Jahr – von einer Begrenzung ist mit keinem Wort die Rede – als unproblematisch angesehen wird, sehe ich keine Anzeichen eines entsprechenden politischen Willens der handelnden Personen.

Bei der stets die öffentliche Wahrnehmung dominierenden Diskussion um eine sog. Obergrenze handelt es sich um eine Scheindebatte, ohne dass die Bevölkerung davon zutreffend in Kenntnis gesetzt wird. Es gibt weder einen Anspruch auf Einwanderung noch – aufgrund der geographischen Lage Deutschlands – in ca. 98% der Fälle einen Anspruch auf Schutz als Flüchtling (eingehend unter B.). Es ist im Allgemeinen äußerst bedauerlich, in welcher Art und Weise das deutsche Volk – ja ich benutze diesen von Frau Dr. Merkel so gemiedenen Begriff – mit unvollständigen und teils auch unzutreffenden Informationen über den wahren Sachstand und vor allem auch die wahre Rechtslage in Deutschland getäuscht wird.

Ich erlaube mir nachfolgend Ihnen die bisherigen und auch zukünftigen Folgen der Migrationspolitik der Bundesregierung sowie die geltende Rechtslage aufzuzeigen, bei deren konsequenter und vor allem rechtsstaatlich gebotener Anwendung weiterer Schaden vom deutschen Volk und den zukünftigen Generationen abgewendet werden kann.

Ich sehe es schlichtweg als meine staatbürgerliche Pflicht an, Sie persönlich mit meinem Schreiben in die Pflicht zu nehmen, da trotz eines politisch verheerenden Ergebnisses bei der Bundestagswahl am 24.9.2017 – schlechtestes Wahlergebnis der CDU auf Bundesebene sei 1949 – Frau Dr. Merkel keinen Anlass sieht, eine Änderung ihrer eigenmächtigen und rechtsstaatlich letztendlich nicht vertretbaren Migrationspolitik vorzunehmen. Auch wenn die breite Öffentlichkeit aufgrund entsprechender medialer Berichterstattung sowie der Aussagen der Vertreter der Bundesregierung davon ausgeht, dass die sog. „Flüchtlingskrise“ beendet ist, wissen Sie genauso gut wie ich, dass dies nicht den Tatsachen entspricht.

Weiterhin überqueren im Durchschnitt ca. 15.000 Menschen monatlich die deutschen Staatsgrenzen, mit dem Ziel eines dauerhaften Aufenthalts in unserem Land, ohne dass dies durch das geltende Recht gedeckt wäre. Im Ergebnis kommt somit – bei realistischerweise unterstelltem Andauern dieses Zustands – jedes Jahr eine neue „Großstadt“ von illegalen Zuwanderern hinzu, was erhebliche Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland und für die Zukunft dieses Landes hat.

Man muss es als geradezu unglaublich und absurd bezeichnen, wenn der Bundesinnenmister nunmehr registrierte Asylanträge in einer Größenordnung von 186.000 im Jahr 2017 als Erfolg verkauft. Zum einen spiegeln diese Zahlen nicht die tatsächliche Sachlage wider, da sonstige, nicht registrierte illegale Einwanderung und der [vermutlich millionenfache] Familiennachzug per Visum überhaupt nicht eingerechnet werden. [Familiennachzug: Die Nebelkerzen der Großen Koalition – wie Deutschland in Wirklichkeit mit Migranten überflutet wird]

Zum anderen zeigt sich die Absurdität dieser Einschätzung vor dem Hintergrund, dass hinlänglich bekannt ist, dass die Bundesrepublik Deutschland und ihre Vollzugsbehörden bisher – aus welcher Motivation dies auch sein mag – vollständig dabei scheitern, die Antragssteller abgelehnter Anträge auch konsequent und damit gemäß der geltenden Rechtslage des Landes zu verweisen. Es wird nach dem Prinzip verfahren, wer einmal Deutschland erreicht hat, der kann bleiben. Die makabre Wahrheit in diesem Zusammenhang lautet wie folgt: Jeder kommt ohne Pass ins Land, jedoch scheitert die Ausreise dann am fehlenden Pass.

A. Tatsächliche Auswirkungen

Ich darf in einem ersten Schritt zusammenfassend und auszugsweise – aufgrund der täglich hinzukommenden Auswüchse der Masseneinwanderung ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die bisherigen Auswirkungen der Einwanderungspolitik der Bundesregierung veranschaulichen:

I. Arbeitsmarkt: Mit am dramatischsten zeigt sich die Fehleinschätzung der Bundesregierung bzw. Fehlerhaftigkeit des Zulassens einer Masseneinwanderung am Arbeitsmarkt. Deutschland ist ein hochtechnologisierter Wirtschaftsstandort, welcher – wenn überhaupt – eine Zuwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften benötigt. Diese haben und werden wir nicht durch Armutszuwanderung von „Flüchtlingen“ aus Ländern erhalten, in denen keine hinreichenden Qualifikationen in der Bevölkerung vorhanden sind, um einem Standort wie Deutschland weiterzuhelfen.

Ich möchte an dieser Stelle gar nicht auf die offensichtlich irreführenden Äußerungen führender Persönlichkeiten in Politik und Wirtschaft aus dem Jahr 2015 eingehen, als der deutschen Gesellschaft „syrische Ärzte“ und ein „Wirtschaftswunder 2.0“ versprochen wurden. Bekanntlich ist es vielmehr eine Tatsache, dass bereits nach Aussage von Frau Andrea Nahles als ehemalige Bundesarbeitsministerin nur ein Anteil von 10% überhaupt in den Arbeitsmarkt integrierbar ist. Von hochqualifizierten Tätigkeiten ist dabei nicht die Rede.

Nach aktuellen Berichten melden die deutschen Kommunen als „Leidtragende“ der Politik der Bundesregierung bereits jetzt einen Anteil von 600.000,00 ALG-II-Empfängern [Arbeitslosengeld II] bei den „Zugewanderten“ seit 2015. Allgemein hat bereits jetzt jeder zweite Arbeitslose in West-Deutschland einen Migrationshintergrund bzw. sind 26% der arbeitslosen Menschen ohne deutsche Staatangehörigkeit. Die Ausländer-Arbeitslosenquote ist überdies mit 13,6% mehr als dreimal so hoch wie die der deutschen Staatsbürger.

Bei den aktuell besonders beliebten Zuwanderungsländern wie Syrien, Eritrea und Afghanistan liegt die Erwerbslosenquote sogar bei 43%. Aufgrund des bekanntlich bei diesen Ländern weit verbreiteten Analphabetismus sind auch keine Verbesserungen in dieser Hinsicht zu erwarten. Es stellt sich schlicht und einfach die offensichtliche Frage, was diese Menschen gegenwärtig und zukünftig in Deutschland beitragen sollen? Diese Frage stellt sich insbesondere auch deshalb, weil aufgrund der hohen staatlichen Leistungen für diese Menschen keine Motivation besteht, einer regulären Tätigkeit nachzugehen, bei welcher sie aufgrund ihrer Qualifikation im Zweifel nicht mehr verdienen werden.

Kein anderes Land der Welt betreibt eine Einwanderungspolitik in der von Deutschland praktizierten Weise, im Rahmen welcher die Einwanderer nicht nach ihrer Integrationsfähigkeit und -willigkeit, nicht nach ihren beruflichen Qualifikationen und ebenso wenig nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes ausgesucht werden. Deutschland nimmt unter der Führung von Frau Dr. Merkel ohne Auswahl jede Person unter dem Vorwand des „Schutzbedürfnisses“ und ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse des eigenen Landens und ohne jede Integrationsprognose in unbeschränkter Zahl auf. Es handelt sich schlicht und einfach um eine von der Bundesregierung veranlasste Masseneinwanderung Drittstaatsangehöriger in den deutschen Sozialstaat.

II. Gesellschaft: Die von der Bundesregierung seit 2015 zugelassene Massenzuwanderung – ohne rechtliche Grundlage – hat bereits und wird zukünftig noch stärker dramatische Auswirkungen auf die deutsche Gesellschaft haben. Es können nicht massenhaft aus fremden Kulturkreisen Menschen einwandern, die mit unseren Wertvorstellungen und den Übereinkünften des Zusammenlebens nicht kompatibel sind, ohne dass es zu gravierenden Verwerfungen kommt bzw. weiterhin kommen wird.

Das hinlänglich bekannte Wort der „Parallelgesellschaften“ ist längst Realität in Deutschland. Insoweit möchte ich beispielhaft auf viele Großstädte in NRW und diverse Stadtteile in Berlin hinweisen – Tendenz deutschlandweit steigend. Die Stadt Frankfurt am Main ist überdies die erste deutsche Großstadt in der die deutsche Bevölkerung mit einem Anteil von 49% in der Minderheit ist. Vor allem die Menschen aus muslimischen Gesellschaften sind – wie sich auch in den Zeiten der Gastarbeiterzuwanderung gezeigt hat – weitestgehend nicht integrationsfähig oder häufig gar nicht integrationswillig.

Eine weitere Ausbreitung der dominanten muslimischen Kultur und Religion wird zu großen Problemen für die deutsche Gesellschaft führen. Ich möchte Sie an dieser Stelle gerne auf die Lektüre des Buches „Islamischer Faschismus“ von Hamed Abdel-Samad oder auch des Buches „Der islamische Kreuzzug“ von Samuel Schirmbeck verweisen. Ich darf insoweit überdies nur als pars pro toto [ein Teil steht für das Ganze] sowie als in beliebiger Zahl zu ergänzendes Beispiel auf die Massendemonstrationen in deutschen Städten für den türkischen „Präsidenten“ Erdogan verweisen, dessen Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit hinlänglich bekannt ist.

Ebenso soll Deutschland offensichtlich nunmehr mit der im islamischen Kulturkreis zulässigen Bigamie bzw. Polygamie [Vielehe] „bereichert“ werden. Unter dem Vorwand des Kindeswohls werden inzwischen im Rahmen des sog. Familiennachzugs per Visum vielfach „Zweitfrauen“ ins Land geholt und selbstverständlich vom deutschen Steuerzahler als Familienangehörige ausgehalten [finanziert], obwohl gem. § 1306 BGB eine Zweitehe nach deutschem Recht untersagt ist. [Nicht zu vergessen, die Kinderehen.]

Ebenso ist zu berücksichtigen, dass sich das Bildungsniveau in Deutschland dramatisch verschlechtert, wenn eine Zuwanderung in dem bisherigen Ausmaß fortgeführt wird. Es gibt bereits jetzt in vielen Kommunen verheerende Auswirkungen auf den Schulunterricht. In großer Zahl bestehen Schulklassen, in welchen deutsch „1. Fremdsprache“ ist.

In NRW hat überdies zum aktuellen Zeitpunkt jedes dritte Kindergartenkind – wie es im politisch korrekten Deutsch heißt – einen Migrationshintergrund. Aufgrund enormer sprachlicher Schwierigkeiten ist kein geordneter Ablauf mehr möglich. Schließlich hat die Bundesregierung auch die sich ergebende Wohnungsnot in Deutschland verheerender Weise unterschätzt oder gar ignoriert. Der dramatische Anstieg von Obdachlosen sei hier nur am Rande erwähnt.

Abschließend sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es nicht ausreicht mantraartig in Bezug auf Deutschland von einem Einwanderungsland zu sprechen. Ein „klassisches“ Einwanderungsland wie die USA, Kanada und Australien bestimmt und sucht sich aus, wer im Land leben darf. Deutschland lässt sich von den unter dem Deckmantel des „Asylrechts“ einreisenden Menschen diktieren, wer hier lebt.

Bekanntlich wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entgegen dem verliehenen Flüchtlingsstatus nach drei Jahren der Fortbestand der Schutzgründe nicht mehr überprüft. So wird gesetzeswidrig ein „Flüchtlingsschutz“ zu einem Einwanderungsrecht! Die vollständige Überforderung der deutschen Gesellschaft mit dieser Massenzuwanderung zeigen doch die Auswirkungen in diversen Kommunen, wie derzeit die aktuellen Entwicklungen in Cottbus und Freiberg sowie bereits zuvor in Salzgitter, Delmenhorst, Hof oder Bamberg in dramatischer Weise veranschaulichen.

III. Kriminalität: In Bezug auf den Aspekt der Kriminalität kann ich mich aufgrund deren Offensichtlichkeit am wohl Kürzesten fassen. Die täglichen (!) Meldungen zu schweren Körperverletzungen, Messerattacken, Vergewaltigungen, Raub- und Diebstahlsdelikten oder Morden, welche von den „Schutzsuchenden“ verübt werden, können (zumindest in Teilen) den Zeitungen in Deutschland entnommen werden, die sich nicht auf eigenwillige Entschuldigungen wie „regionale Bedeutung“ und „Hat es immer schon gegeben“ berufen. Besonders auffällig ist überdies die schier unfassbar große Zahl 17-jähriger unter den Straftätern, mit denen Deutschland nunmehr aus den Herkunftsländern gesegnet ist … [1]

[1] Kinder und Jugendliche erhalten in Deutschland eine besonders intensive Zuwendung und Betreuung und sie dürfen in der Regel ihre Familien nachholen. Warum schickt man sie nicht in die Heimat zurück, denn die meisten dieser Minderjährigen kommen, ums mitsamt der Großfamilie ins deutsche Sozialsystem einzutauchen. Sie lassen sich ihr Leben vom deutschen Steuerzahler finanzieren, während nicht wenige von ihnen, Deutschland, den Westen, das Christentum und die Demokratie abgrundtief hassen, sich immer stärker radikalisieren und den deutschen Staat bekämpfen. Nicht wenige von ihnen werden kriminell.

Die mir bisher einzig erkennbare Reaktion der Verantwortlichen in der Bundesregierung ist die stete Berufung auf „Einzelfälle“. Hier stellt sich mir die Frage, wie viele Jahre lang es noch täglich Einzelfälle benötigt, damit endlich (!) ein kultureller Zusammenhang erkannt bzw. verstanden wird und die zwingend notwendigen Konsequenzen gezogen werden.

Die seit 2015 in den einzelnen Bundesländern dramatisch angestiegenen Kriminalitätsraten von „Schutzsuchenden“ – soweit man sich traut, die Zahl separat auszuweisen – sprechen für sich. Die einschlägigen polizeilichen Kriminalitätsstatistiken sind öffentlich zugänglich, so dass ich mir insoweit eine detaillierte Darstellung ersparen möchte. Es erscheint für die politisch Verantwortlichen offenbar geradezu verführerisch zu sein, die insgesamt sinkenden Kriminalitätszahlen vorzuweisen, ohne die Bevölkerung darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um die Gesamtzahlen sämtlicher Straftaten handelt.

Maßgeblich sind jedoch die Zahlen der Straftaten von „Schutzsuchenden“, die in den zurückliegenden Jahren – bereits unter Nichtberücksichtigung von sowieso nicht verfolgten ausländerrechtlichen Delikten – enorm angestiegen sind. Beispielhaft darf ich Sie insoweit auf mein Wohnsitzland Bayern verweisen.

Überdies ist von besonderer Bedeutung, dass sich die Straftaten nicht nur gegen die deutsche Bevölkerung richten, sondern dass auch religiöse Konflikte aus den Herkunftsländern in unser Land importiert werden. Ebenso erschreckend ist die dramatische Zunahme des Antisemitismus, welcher „intetressanterweise“ aufgrund seiner nunmehrigen Herkunft aus muslimischen Kulturkreisen selbst in der Öffentlichkeit geduldet wird. [Wie es scheint, sind die etablierten Parteien längst auf den antisemitischen Zug aufgesprungen: SPD immer stärker antisemitisch – sucht sich ein neues Wahlvolk]

Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass diese Personen unter dem Vorwand des „Flüchtlingsschutzes“ unter enormem finanziellen Aufwand in Deutschland aufgenommen werden und man es der deutschen Bevölkerung, die diese Lasten aus Steuergeldern zu tragen hat, dann auf diese Weise „dankt“ [mit einer hohen Kriminalitätsrate und dem neuen muslimische Antisemitismus].

Der hohe Anteil an ausländischen Gefängnisinsassen spricht überdies Bände. Bereits im März 2016 – mithin ohne Berücksichtigung der Folgen der unkontrollierten Massenzuwanderung – waren dies bspw. in Baden- Württemberg über 46%. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die großen Probleme mit Gewaltkriminalität von „Eingewanderten“ aus vorherigen Jahrzehnten, denen in der jüngeren Vergangenheit großzügig deutsche Pässe ausgegeben wurden, dabei gar nicht eingerechnet werden. [Baden-Württemberg: Ausländeranteil bei Häftlingen klettert auf 46 Prozent]

IV. Terrorismus: In Bezug auf die gegenwärtige und zukünftige Terrorgefahr in Deutschland durch die Migrationspolitik der Bundesregierung kann ich mich aufgrund dramatischer Offensichtlichkeit ebenfalls kurzfassen. Über das furchtbare politische Totalversagen im Fall des „Flüchtlings“ Anis Amri brauche ich keine Worte mehr zu verlieren. Es sei an dieser Stelle nur ergänzend erwähnt, dass die Täter des brutalen Anschlags in Paris über Deutschland nach Frankreich als „Flüchtlinge“ eingereist sind und dass auch der Täter des im Frühjahr 2017 begangenen Anschlags in Manchester mit 22 Toten mehrfach über Deutschland (Düsseldorf, Frankfurt am Main) nach Großbritannien eingereist ist.

Man kann diese Sicherheitspolitik Deutschlands nur einen einzigen Offenbarungseid nennen. Zudem nehmen die sog. Salafisten zahlenmäßig und in ihrer Gewaltbereitschaft enorm zu. Auch hier zeigt sich wieder einmal die völlig falsch verstandene Toleranz des deutschen Staates. Alles ist bereichernd, Hauptsache bunt und multikulti. In diesem Bereich werden inzwischen Fakten geschaffen, mit unabsehbaren Folgen für unser Land.

Es passt ins Bild des vollständigen Versagens in Bezug auf die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in Deutschland – im Übrigen eine der primären staatlichen Aufgaben -, dass nunmehr veröffentlicht worden ist, dass die Bundesanwaltschaft mit geradezu absurder Begründung in 564 Fällen Ermittlungsverfahren gegen [afghanische] Terrorverdächtige eingestellt hat. Demnach handele sich um reine Auslandstaten, etwa im Dienst der radikalislamistischen Taliban, und deutsche Staatsschutzinteressen seien aus Sicht der Bundesanwaltschaft nicht beeinträchtigt gewesen, wie der Generalbundesanwalt Peter Frank erklärte.

Dass diese Personen selbstverständlich ebenso in der Lage sind, derartige Taten auch in Deutschland zu begehen, sollte ohne weitere Überlegungen eindeutig sein und hat sich bei vielen Terroranschlägen im europäischen Ausland in furchtbarer Weise als Realität erwiesen. Selbstverständlich werden auch Taliban- oder IS-Kämpfer, die beim Grenzübertritt angeben, in ihrem Herkunftsland wegen ihrer Verbrechen mit entsprechenden Strafen rechnen zu müssen, aus „humanitären Gründen“ aufgenommen. Frei nach dem Motto: Lasst uns allen Schutz gewähren, nur nicht dem deutschen Volk!

V. Gesundheit: Die Politik der offenen Grenzen wird gravierende Belastungen der Gesundheit der Bevölkerung haben. Von der Öffentlichkeit vollkommen unbemerkt ist durch den unkontrollierten Zuzug von Menschen aus Ländern, in welchen äußerst bedenkliche Hygienezustände herrschen, auch die Gefahr der Ver- und Ausbreitung von in Deutschland nicht (mehr) vorkommenden ansteckenden und vor allem hoch gefährlichem Krankheiten eingeführt worden. In der Schweiz sind bereits bei „Flüchtlingen“ multiresistente Tuberkulosekeime diagnostiziert worden, was zu einer Einrichtung eines europaweiten Warnsystems geführt hat.

Von Seiten der Bundesregierung und im Speziellen seitens des Bundesgesundheitsministeriums ist keine Verlautbarung zu diesem Thema erfolgt. Auch hier scheint bedauerlicherweise wieder einmal die Strategie verfolgt zu werden, dass man die deutsche Bevölkerung über die erheblichen Risiken der seit 2015 praktizierten Migrationspolitik schlichtweg uninformiert lässt; frei nach dem Motto des Bundesinnenministers „Diese Informationen könnten die Bevölkerung beunruhigen.“ Auszugsweise darf ich an dieser Stelle aus dem epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Instituts Nr. 43/2017 (S. 487 ff.) wie folgt zitieren:

„Mit dem Anstieg der Fallzahlen geht zugleich eine veränderte demografische Struktur der Erkrankten einher. Der Anteil an TB-Neuerkrankten [Tuberkulose], die nicht in Deutschland geboren wurden, betrug zwischen 2002 und 2012 40–50% und nahm bis zum Jahr 2015 auf 72,1% zu. Der Anstieg der TB-Inzidenz [Neuerkrankungen] kann daher auch mit der hohen Anzahl an Menschen, die im Rahmen der Migrationsbewegungen in den Jahren 2014 und 2015 nach Deutschland gekommen sind, erklärt werden.“

Welche weiteren hochgefährlichen Infektionskrankheiten aus den Herkunftsländern der illegal Einreisenden in nächster Zeit hinzukommen und welche Gesundheitsrisiken sich verwirklichen werden, lässt sich nur erahnen. Überdies kann insbesondere nicht abgeschätzt werden, welche Gesundheitsrisiken sich verwirklichen, wenn nunmehr zu hunderttausenden der sog. Familiennachzug vollzogen wird.

Bekanntlich ist bei deren Einreise nach Deutschland gesetzlich überhaupt keine Gesundheitsuntersuchung vorgesehen. So heißt es in § 62 AsylG, dass Personen, die im Wege des Familiennachzugs zu anerkannten Schutzberechtigten nach Deutschland kommen, der Regelung [Verpflichtung zur ärztlichen Untersuchung] nur unterfallen können, wenn sie in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Bei dezentraler Unterbringung von Familien erfolgt somit keine Gesundheitsuntersuchung der nachreisenden Familienangehörigen.

VI. Finanzielle Belastung: Schließlich darf ich auf die enormen finanziellen Belastungen dieser gesetzlich nicht zulässigen Politik der Bundesregierung für die deutschen Steuerzahler eingehen. Es ist wirklich ein Hohn, wenn sich die deutschen Steuerzahler allen Ernstes von Mitgliedern der Bundesregierung sagen lassen müssen, dass ihnen durch die Umverteilung der Steuergelder an Drittstaatsangehörige nichts vorenthalten wird.

So kann man auch nur sprechen, wenn man das Geld Dritter verteilt. Selbstverständlich werden durch die enormen Ausgaben für die Migrationspolitik der Bundesregierung den öffentlichen Haushalten Mittel entzogen, die an anderen Stellen, bspw. bei der Investition in marode Infrastruktur, dringend benötigt werden und somit nicht zur Verfügung stehen. Die vielen Fälle dringend sanierungsbedürftiger Schulen, Universitäten, Schwimmbäder, Brücken, Straßen und sonstiger öffentlicher Einrichtungen sind Ihnen mit Sicherheit bekannt und müssen daher von mir an dieser Stelle nicht im Einzelnen namentlich aufgeführt werden.

Je nach Berechnungsgrundlage werden die Kosten – nach derzeitigem Stand der illegalen Einwanderung – pro Jahr für den deutschen Steuerzahler auf Beträge zwischen 40 und 60 Milliarden € angegeben. Um welche enorme Größenordnung es sich dabei handelt, kann an dem Umstand belegt werden, dass im Jahr 2017 über diese Summe die Bundesministerien für Verkehr (27,91 Milliarden €), für Bildung und Forschung (17,65 Milliarden €) sowie für Familien, Frauen, Senioren und Jugend (9,52 Milliarden €) zusammen verfügen dürfen. [27,91 + 17,65 + 9,52 = 55,08 Milliarden €]

Insbesondere sind als Kostenfaktor die Ausgaben für sog. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu nennen. Diese kosten die öffentlichen Haushalte monatlich zwischen 5.000,00 € und 8.000,00 €. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass selbst nach Angaben des Bundesfamilienministeriums davon ausgegangen wird, dass jeder zweite „Minderjährige“ bei seinen Altersangaben gelogen hat. Eine flächendeckende nachträgliche Überprüfung anhand von zuverlässigen körperlichen Untersuchungen wird „selbstverständlich“ von politischer Seite abgelehnt.

Geradezu absurd ist es, dass seitens des Bundesinnenministeriums nunmehr auch noch sog. Rückkehrprämien von bis zu 3.000,00 € gezahlt werden. Erst werden Menschen trotz offensichtlich fehlendem Einreise- und Bleiberecht ins Land gelassen, sodann wird die rechtsstaatlich vorgegebene Ausreise von den Betroffenen verweigert und „zum Dank“, dass sie sich der in Deutschland bestehenden Gesetzeslage verweigern, wird ihnen aus Steuergeldern auch noch Geld für die Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtung gezahlt. Dieses Vorgehen sucht weltweit Seinesgleichen.

Trotz der im Jahr 2015 viel gepriesenen hochqualifizierten Zuwanderer stellen diese letztendlich eine enorme Kostenbelastung dar. Welche Gesamtbelastungen realistischer Weise angenommen werden müssen, lässt sich den Berechnungen renommierter und vor allem unabhängiger Finanzexperten wie Prof. Bernd Raffelhüschen und Prof. Hans-Werner Sinn entnehmen. Beide gehen vor allem auch aufgrund der mit der illegalen Einwanderung einhergehenden Zunahme der Arbeitslosigkeit von einer Gesamtbelastung zwischen 900 Milliarden und 1 Billion € aus. Da ich davon ausgehe, dass Sie Zugang zu diesen Studien haben, werde ich von detaillierteren Ausführungen an dieser Stelle absehen.

B. Rechtslage

Man mag es in einem Land wie Deutschland schwerlich für möglich erachten, jedoch scheint es notwendig zu sein, daran zu erinnern, dass die Bundesregierung als einen elementaren Bestandteil unseres Grundgesetzes das Rechtsstaatsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG zu beachten und anzuwenden hat. Dort heißt es unzweideutig, dass die vollziehende Gewalt (Exekutive) an Gesetz und Recht gebunden ist. Da dies jedoch seit Frau Dr. Merkels „Anordnung“ der offenen Grenzen nicht der Fall ist, darf ich nachfolgend die einschlägigen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften darstellen und erläutern, die dieser Politik [von Angela Merkel] entgegenstehen.

Das von Frau Dr. Merkel und weiteren Mitgliedern der Bundesregierung stets ausgegebene Postulat, man könne Grenzen nicht sichern, ist bestenfalls irreführend, wenn es sich nicht gar um eine bewusste Fehlinformation der breiten Öffentlichkeit handelt. Ein Staat definiert sich und sein Hoheitsgebiet durch seine Grenzen. Es ist eine der primären Aufgaben des Staates dieses Hoheitsgebiet zu schützen und zu bewahren.

Dass ein Grenzschutz unproblematisch äußerst effektiv und erfolgreich durchgeführt werden kann, zeigte sich (interessanterweise) bei den Sicherheitsvorkehrungen zu den in Deutschland ausgerichteten G7- und G-20-Gipfeln. Innerhalb weniger Tage wurden eine Großzahl an Menschen am illegalen Grenzübertritt gehindert. Grenzkontrollen funktionieren scheinbar doch … Bedauerlicherweise wird dieser Grenzschutz nur gewährt, wenn es um den Schutz der politischen Elite geht.

Nachfolgend möchte ich darstellen, dass auf Basis der geltenden Rechtslage eine illegale Einwanderung durch „Flüchtlinge“ ohne weiteres verhindert werden kann bzw. nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verhindert werden muss. Dies allein vor dem rein faktischen Hintergrund, dass es sich bei Menschen, welche um die halbe Welt reisen, nicht mehr um Flüchtlinge handelt. Bestenfalls handelt es sich um „Wirtschaftsflüchtlinge“, welche nach keiner national oder international geltenden Rechtsvorschrift den „Flüchtlingsstatus“ verliehen bekommen.

Dass überdies – ohne Berücksichtigung des Asyslrechts – kein Anspruch auf Einwanderung besteht, ist eine Selbstverständlichkeit und muss nicht weiter vertieft werden. An dieser Stelle darf ich besonders hervorheben, mit welchen Zahlen von Schutzsuchenden es die deutsche Bevölkerung tatsächlich zu tun hätte, wenn sich die Bundesregierung nicht weigern würde, das geltende Recht anzuwenden. [2]

[2] Dass nicht einmal an Anrecht auf Asyl besteht, jedenfalls nicht in der jetzigen Form, kann man der Forderung der dänischen Chefin der Sozialdemokraten, Mette Frederiksen, entnehmen, die nämlich das Asylrecht in seiner jetzigen Form abschaffen möchte. Und zwar aus genau demselbem Grund, die der Leserbriefschreiber hier erwähnt.

Kurz gesagt, will Mette Frederiksen das Asylrecht auf dänischem Boden abschaffen: Es soll für Nicht-EU-Bürger nicht mehr möglich sein, in Dänemark ein Asylgesuch zu stellen. Wer es versucht, so der Plan, soll in ein von Dänemark geführtes Lager in Nordafrika gebracht werden, wo das Gesuch behandelt wird. Ins Land gelassen werden sollen lediglich noch direkt von der UNO ausgewählte Quotenflüchtlinge. Für alle anderen soll gelten: Wem in den nordafrikanischen Lagern Asyl gewährt wird, der soll danach sein Leben in einem UN-Lager fortsetzen [also nicht in Dänemark]. >>> weiterlesen

Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind im Jahr 2016 nur 905 Menschen nach Deutschland gekommen, welche sich im Zeitpunkt ihrer Einreise nicht bereits in einem sicheren Drittstaat befunden haben. Bezeichnenderweise ist inzwischen auch instanzgerichtlich die Aufhebung der Rechtsstaatlichkeit festgestellt worden. Ich darf insoweit einen Strafsenat des OLG Koblenz (Urteil v. 14.02.2017 – 13 UF 32/17) zitieren: „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

I. Genfer Flüchtlingskonvention / Europäische Menschenrechtskonvention / Charta der Grundrechte der EU / Dublin-III-Verordnung

Entgegen vielfacher Verlautbarungen der politisch Handelnden in Deutschland, bietet das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) keine Rechtsgrundlage für die Migrationspolitik der Bundesregierung. Die Genfer Flüchtlingskonvention beinhaltet keinen individual-rechtlichen Anspruch auf Asyl. D.h. mit anderen Worten, dass auch die Genfer Flüchtlingskonvention keinen Anspruch auf territoriales Asyl gewährt.

Darüber hinaus ist an dieser Stelle zu betonen, dass es sich in der ganz überwiegenden Zahl von Menschen – letztendlich sämtliche auf dem Landweg die Grenze überschreitenden Personen -, welchen die Einreise nach Deutschland gestattet wird, um solche handelt, die eine große Zahl sicherer Drittstaaten durchreist haben. Bei ihrer Ankunft an der deutschen Grenze befinden sie sich bzw. haben sie sich schon seit geraumer Zeit nicht mehr in einer Situation befunden, in welcher eine Gefahr für Leib und Leben bzw. ihr körperliches und gesundheitliches Wohlbefinden besteht.

De facto und de jure handelt es sich somit, insbesondere nach der Genfer Flüchtlingskonvention, nicht um Flüchtlinge. Auch die Genfer Flüchtlingskonvention gewährt kein Menschenrecht auf den angenehmsten Sozialtstaat. Nichts anderes ergibt sich aus dem sog. Refoulement-Verbot [3] iSv Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention. Dieses, wie auch die Genfer Flüchtlingskonvention als solche, gewährt nur Rechte für denjenigen, welcher – auf welche Weise auch immer- sich bereits im Land befindet. Dies ist bekanntlich der Grund dafür, dass die Bundesregierung die teilweise geforderten Transitzentren direkt an der deutschen Staatsgrenze tunlichst vermeiden will – ein Schelm der Böses dabei denkt …

[3] Unter dem Refoulement-Verbot versteht man ein Nichtzurückweisungsverbot. Das Non-refoulement-Gebot oder Refoulement-Verbot genannt, ist ein völkerrechtlicher Grundsatz, der die Rückführung von Personen in Staaten untersagt, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beinhaltet kein über die Genfer Flüchtlingskonvention hinausgehendes individuelles Recht auf Einreise. Vielmehr besteht bei Nichtstaatsangehörigen auch auf Basis der EMRK – wie sich auch aus Art. 3 4. Zusatzprotokoll EMRK eindeutig ergibt – kein Recht auf Einreise oder auf Aufenthalt in einem „Wunschstaat“.

Kein Mitgliedsstaat ist aufgrund der EMRK verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen oder Asyl zu gewährleisten. Ebenso wenig verleiht die EMRK ein Recht auf Zuerkennung eines bestimmten Aufenthaltsstatus. In diesem Sinne hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Zusammenhang mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen mehrfach entschieden, dass die Mitgliedsstaaten in der Gestaltung des jeweiligen Einreise- und Aufenthaltsrechts frei sind.

Ebenso wenig bietet Art. 18 der Charta der Grundrechte der EU einen individuellen Schutzanspruch gegenüber dem deutschen Staat. Dieser gewährt das Recht auf Asyl „nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.“ Auch insoweit gilt wiederum – wie bereits erläutert – der Grundsatz, dass derjenige keines Schutzes bedarf, der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt oder auf seiner Flucht die Möglichkeit hatte, in einem sicheren Drittstaat um Schutz nachzusuchen.

Schließlich stellt sich die Rechtslage auch nach der allgemein bekannten Dublin-III-Verordnung nicht abweichend dar. Als europarechtliche Verfahrensregelung begründet sie bekanntlich gerade keine Asylzuständigkeit Deutschlands. Dies gilt insbesondere auch für an der deutschen Staatsgrenze gegenüber deutschen Behörden gestellte Schutzanträge. Der vielfach übergegangene Art. 20 Abs. 4 Dublin-III-Verordnung als vorrangige Zuständigkeitsregelung an den europäischen Binnengrenzen bestimmt unzweideutig, dass selbst das vorgelagerte Zuständigkeitsprüfungsverfahren von dem Mitgliedsstaat durchzuführen ist, in dem sich der Antragssteller befindet – dies ist im Regelfall Österreich.

Dieser Mitgliedsstaat [Österreich] ist auch im Übrigen sodann für das Verfahren zuständig (Abs. 4 S. 2). Es besteht insoweit gerade kein Ermessen deutscher Grenzbehörden. Dem Antragssteller ist somit nach dieser Regelung an der Grenzübergangsstelle die Einreise zu verweigern. Soweit die Bundesregierung meint – insoweit auch irreführend unter Verweis auf das EuGH-Urteil C-646/16 v. 26.7.2017 – ihre Einwanderungspolitik auf das Eintrittsrecht nach Art. 17 Dublin-III-Verordnung stützen zu können, ist auch dies rechtlich unzutreffend.

Zwar bietet diese Vorschrift Mitgliedsstaaten die Möglichkeit sich für das Asylverfahren von Schutzsuchenden für zuständig zu erklären, jedoch handelt es sich dabei ersichtlich um einen Ausnahmetatbestand. Dies lässt sich ohne weiteres mit Erwägungsgrund 17 der Dublin-III-Verordnung belegen,

Danach soll es den Mitgliedsstaaten insbesondere aus humanitären Gründen oder in Härtefällen möglich sein, „von den Zuständigkeitskriterien abweichen zu können, um Familienangehörige, Verwandte oder Personen jeder anderen verwandtschaftlichen Beziehung zusammenzuführen.  und einen bei ihm oder einem anderen Mitgliedstaat gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn sie für eine solche Prüfung nach den in dieser Verordnung festgelegten verbindlichen Zuständigkeitskriterien nicht zuständig sind.“

Eine etwaige Wahrnehmung dieses Eintrittsrecht nicht lediglich in Ausnahmefällen und eine etwaige darauf gestützte Massenzuwanderung von durchschnittlich 200.000 Menschen pro Jahr nach Deutschland ist daher eindeutig von Art. 17 Dublin-III-Verordnung nicht gedeckt und läuft dessen Zweck vielmehr zuwider.

II. Art. 16a GG

Da – wie aufgezeigt – entgegen politischer Verlautbarungen, dass internationale Recht im Rahmen der „Flüchtlingspolitik“ keineswegs die nationalen Vorschriften überlagert, richtet sich die Frage des rechtsstaatlichen Vorgehens im Zusammenhang mit dem Grenzschutz in Deutschland nach unserer Rechtsordnung. Von der Normenhierarchie ausgehend, ist zuvörderst Art. 16a GG zu berücksichtigen. Obwohl seit nunmehr bald drei Jahren von Vertretern sämtlicher Parteien – abgesehen von der AfD – medienwirksam postuliert wird, das Grundrecht auf Asyl kenne keine Grenzen, woraus offensichtlich gefolgert werden soll, dass einer unbegrenzte Zahl von Menschen unter Berufung auf diese Norm eine Einreise gewährt werden muss, stellt sich die wahre Rechtslage diametral anders dar [gegenteilig, entgegengesetzt].

Bereits der Tatbestand des Art. 16a Abs. 1 GG ist nicht auf Schutzsuchende aus Bürgerkriegsländern anwendbar. Ebenso wenig werden „Wirtschaftsflüchtlinge“ geschützt bzw. wird diesen ein Anspruch auf Asyl gewährt. Genauso wesentlich ist die tatbestandliche Schranke des Art. 16a Abs. 2 GG, welche durch den sog. Asylkompromiss ins Grundgesetz eingefügt und vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 14.5.1996 als verfassungsrechtlich unbedenklich beurteilt worden ist.

Aufgrund des darin verankerten Konzepts der sicheren Drittstaaten und Deutschlands geopolitischer Lage, ist verfassungsrechtlich zu berücksichtigen, dass eine Einreise auf dem Landweg nicht zu einem Anspruch auf Asyl auf Grundlage von Art. 16a GG führen kann. Zur Verdeutlichung des geltenden Rechts darf ich insoweit auszugsweise aus der Entscheidung zitieren (Hervorhebungen d. d. Verfasser): „Die Drittstaatenregelung [geht] davon aus, dass der Ausländer den im Drittstaat für ihn möglichen Schutz in Anspruch nehmen muss und dafür gegebenenfalls auch die von ihm geplante Reise zu unterbrechen hat.

Der sichere Drittstaat muss nicht die letzte Station vor der Einreise des Ausländers in die Bundesrepublik Deutschland gewesen sein. Vielmehr reicht es für die Anwendung des Art. 16a Abs. 2 GG aus, dass der Ausländer sich während seiner Reise irgendwann in einem sicheren Drittstaat befunden hat und dort Schutz nach den Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention hätte finden können. Er bedarf dann des Schutzes gerade der Bundesrepublik Deutschlands nicht mehr […] Art. 16a Abs. 2 GG nimmt dem Ausländer die Möglichkeit, das Land, in dem er um Schutz nachsuchen will, frei zu wählen. […] Wer aus einem sicheren Drittstaat […] einreist kann sich auf Absatz 1 GG nicht berufen. Damit wird der betroffene Ausländer aus dem persönlichen Geltungsbereich des Grundrechts auf Asyl ausgeschlossen.“

III. § 18 AsylG / § 15 AufenthG

Die einfachgesetzliche Vorschrift des § 18 AsylG bringt als gesetzliche Verpflichtung sogar eine Einreiseverweigerungspflicht bei einer Einreise – wie im absoluten Regelfall – aus einem sicheren Drittstaat zum Ausdruck. So heißt es in § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG, dass dem Ausländer die Einreise zu verweigern ist, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Weiter heißt es in Abs. 3, dass der Ausländer über die deutsche Staatsgrenze zurückzuschieben ist, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegen.

Auch Abs. 4 Nr. 2 des § 18 AsylG bietet keine Rechtsgrundlage für eine Politik der „offenen Grenzen“ und der damit einhergehenden Masseneinwanderung nach Deutschland. Die dort vorgesehene Möglichkeit des Bundesinnenministeriums, die grundsätzlich bestehen Verpflichtung zur Zurückschiebung an der Grenze aus humanitären Gründen oder zur Wahrung der politischen Interessen Deutschlands nicht durchzusetzen, ist völlig unumstritten auf individuelle Einzelfälle zugeschnitten und ermächtigt keineswegs dazu, generell und unkontrolliert die Einreise zu ermöglichen. Die Ausnahmeregelung entspricht von ihrem Anwendungsbereich somit Art. 17 Dublin-III-Verordnung.

In diesem Zusammenhang ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass auch das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) einen entsprechenden Anwendungsbefehl enthält. Gem. § 15 AufenthG werden Ausländer, die unerlaubt einreisen wollen, an der Grenze zurückgewiesen. Da, wie zuvor aufgezeigt, keine Einreiseberechtigung besteht, ist schlichtweg die gesetzliche Verpflichtung zur Zurückweisung an der Grenze umzusetzen. Dies ist vor allem für die bekanntlich vielfach ohne Pass erfolgende Einreise der „Schutzsuchenden“ von Relevanz (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).

IV. Fazit: Zusammenfassend kann an dieser Stelle somit festgehalten werden – so wie es auch das Bundesverfassungsgericht in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht hat -, dass sämtliche vorgenannten Regelungen die Gemeinsamkeit aufweisen, wonach ein (vermeintlich) Asyl- bzw. Schutzsuchender sich den Zufluchtsort nicht aussuchen kann und dann keinen Schutzanspruch hat, wenn er anderweitig hätte Schutz erhalten können. Es ist schlichtweg ein unbestrittener Teil der territorialen Souveränität eines Staates – folglich auch Deutschlands – den Zugang zu seinem Gebiet zu kontrollieren. Es ist Drittstaatsangehörigen, die keine Einreiseberechtigung aufweisen, an der Grenze die Einreise zu verweigern.

C. Appelle

Ich darf aus den vorgenannten Gründen nun folgende dringliche Appelle an Sie – stellvertretend für die CDU/CSU als Regierungspartei – richten, welche ich Sie nur inständig bitten kann, nicht zu ignorieren:

• Stellen Sie die verfassungsmäßige Ordnung wieder her

• Sorgen Sie dafür, dass die geltenden Gesetze an den deutschen Staatsgrenzen
durchgesetzt werden

• Demokratisch legimitierte Gesetzgebung darf nicht durch individuelle Moralvorstellungen ausgehöhlt werden

• Beenden Sie die rechtswidrige Einwanderungspolitik mit sog. „Flüchtlingen“

• Sagen Sie dem deutschen Volk die Wahrheit über die Hintergründe der seit 2015 andauernden Staatskrise

• Beenden Sie die „Jetzt-sind-Sie-halt-da“-Politik der Bundeskanzlerin

• Setzen Sie endlich die dem deutschen Volk versprochene nationale Kraftanstrengung bezüglich der dringend notwendigen Abschiebungen sämtlicher unrechtmäßig sich im Land aufhaltenden Menschen um – mit Abschiebeflügen von 19 Menschen geben Sie sich der Lächerlichkeit preis

• Hören Sie auf, gegenüber der Bevölkerung Rechtsstaatlichkeit als Rassismus und Populismus zu bezeichnen

• Sorgen Sie dafür, dass die bereits eingetretenen gesellschaftlichen Veränderungen nicht unumkehrbar werden

Schließen möchte ich meine Ausführungen mit einem Zitat aus der Rede von Frau Dr. Merkel auf dem CDU-Bundesparteitag vom 1.12.2003 in Leipzig, welches bezeichnenderweise heute als vollkommen berechtigter Vorwurf gegenüber der aktuellen Bundesregierung Geltung beanspruchen muss:

„Manche unserer Gegner können es sich nicht verkneifen, uns in der Zuwanderungsdiskussion in die rechtsextreme Ecke zu rücken, nur weil wir im Zusammenhang mit der Zuwanderung auf die Gefahr von Parallelgesellschaften aufmerksam machen. Das, liebe Freunde, ist der Gipfel der Verlogenheit, und eine solche Scheinheiligkeit wird vor den Menschen wie ein Kartenhaus in sich zusammenbrechen. Deshalb werden wir auch weiter eine geregelte Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung fordern.“

In der Hoffnung, dass Sie sich die Zeit zur Lektüre meines Schreibens nehmen und die Ernsthaftigkeit sowie Bedeutung meines Anliegens erkennen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

Die Anmerkungen in eckigen Klammern sind vom Admin.

Siehe auch:

Alexander Wendt: SPD immer stärker antisemitisch? – sucht sich ein neues Wahlvolk

Video: Laut Gedacht #70: GroKo – Der Anfang vom Ende (07:11)

Armes, dummes Schweden: Integration krachend gescheitert

Einige interessante Reden von AfD-Abgeordneten, die man gehört haben sollte

Akif Pirincci: Heimat ist voll Nazi

Berliner Flüchtlingshilfe alarmiert über das wahre Gesicht der Zuwanderung

Video: Maibritt Illner: Terror mit Ansage – was tun mit den Gefährdern?

13 Jan

Abschiebehaft, Fußfesseln, Residenzpflicht – die Bundesregierung reagiert auf das Attentat auf dem Berliner Weihnachtsmarkt. Härteres Vorgehen gegen sogenannte Gefährder soll sicherstellen, dass sich der „Fall Anis Amri“ aus Tunesien nicht wiederholt. Purer Aktionismus im Wahljahr oder erfolgversprechende Maßnahme gegen Terroristen? Was wissen wir über den harten Kern der Gefährder und was über ihr Umfeld? „maybrit illner“ mit dem Thema “ Terror mit Ansage – was tun mit den Gefährdern?“ vom Donnerstag, den 12. Januar 2017.

Die Gäste: Heiko Maas (SPD), Bundesjustizminister • Andreas Scheuer (CSU), Generalsekretär • Nina Käsehage, Religionswissenschaftlerin (Salafismus-Forscherin) • Stefan Aust, Journalist • Elmar Theveßen, ZDF-Terrorismus-Experte • Katharina Nocum, deutsch-polnische Politikerin, Bloggerin, Bürgerrechts- und Netzaktivistin, 2013 Geschäftsführerin der Piratenpartei

maibritt_illner_terror_mit_ansage Video: Maibritt Illner: Terror mit Ansage – was tun mit den Gefährdern? (67:07) (Link nicht mehr vorhanden)

Meine Meinung:

Katharina Nocum schreit förmlich nach einer „Bereicherung“. Möger der liebe Gott ihr den Wunsch erfüllen, damit das Oberstübchen einmal anfängt zu denken. Aber ich fürchte, bei ihr sind Hopfen und Malz verloren. Ihre grenzenlose Naivität und ihr Realitätsverlust wundert mich nicht. Deshalb sind die “Piraten” zum Glück auch von Fenster verschwunden. Und nebenbei gesagt, sollten wir den Migranten endlich die Sozialleistungen streichen, damit sie gar nicht erst auf die Idee kommen, nach Deutschland zu kommen. Und natürlich zieht sie auch wieder die rechtsradiale Karte und ordnet alle Anschläge auf Flüchtlingsheime den Rechtsradikalen zu. Wahrscheinlich haben wesentlich mehr Migranten Flüchtlingsheime angezündet als Rechtsradikale. Welch eine Verlogenheit.

Die Salafismus-Forscherin und Religionswissenschaftlerin Nina Käsehage zeigt zwar gute Ansätze und gute Erklärungen, aber ihre Meinung, man könne die gewaltbereiten Dschihadisten davon überzeugen, sie könnten ihren Terror beenden, ist so was von weltfremd und naiv, dass ich nur noch mit dem Kopf schütteln kann. Mag sein, dass ihr das in ein oder zwei Fällen sogar gelungen sein mag, aber in der Regel lässt sich ein Fanatiker nicht durch noch so gute Argumente überzeugen. Hier hilft nur eine konsequente Verfolgung und Festsetzung (Inhaftierung und Abschiebung) von gewaltbereiten Islamisten. Warum neigen Frauen immer wieder zu solcher Naivität?

Man hat es bei den Dschihadisten mit Persönlichkeitsstörungen schlimmster Art zu tun. Und nebenbei gesagt, es geschieht keinerlei, um diese radikalen Muslime auf den rechten Weg zurückzuführen. Es findet einfach nicht statt, so sehr man sich das auch wünschen mag, nicht einmal in der Schule, nicht in den Moscheen, Koranschulen und im islamischen Fernsehen. Es findet überall genau das Gegenteil statt.  Der Islamunterricht in der Schule z.B.  radikalisiert die Schüler eher, als dass er sie zu liberalen und toleranten Menschen erzieht.In den Moscheen, Koranschulen und in den islamischen Fernsehprogrammen wird Hass und Hetze gegen den Westen verbreitet. Mir scheint, Menschen wie Frau Käsehage wollen die Realität einfach nicht zur Kenntnis nehmen.

Siehe auch:

Karte mit westeuropäischen No-Go-Areas

Hamburg: Krankenschwester mit Hilferufen in einen Park gelockt – dann von fünf Schwarzafrikanern bewusstlos geschlagen und gruppenvergewaltigt

Video: IS: Kleinkinder töten mit „Allahu Akbar“

Wie weit werden unsere „Eliten“ noch gehen, um die Macht nicht zu verlieren?

Akif Pirincci: Bigamie 2.0 – Syrische Spermiumkünstler auf der Suche nach blonden Muschis

Tunesien will nicht der „Abfall“ Deutschlands sein

Nicolaus Fest: Brüssel – was tun? – Radikale Maßnahmen sind erforderlich

25 Mär

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Starten wir mit einer Despektierlichkeit: Brüssel langweilt, zumindest in den Reaktionen. Die wirken inzwischen wie der Gruß des Murmeltiers, wie eine Endlosschleife des Immergleichen. Facebooker hinterlegen ihr Profilfoto mit der Flagge des betroffenen Landes, das Je-suis-Bekenntnis wird aktualisiert, Brandenburger Tor, Empire State Building und Eiffelturm leuchten in den Landesfarben und irgendeine Cartoonfigur weint um die attackierte Stadt, diesmal Tintin. Ebenso vorhersehbar die Kommentare und Statements:

Dass es keine absolute Sicherheit gebe, dass dies ein Angriff auf die offene Gesellschaft sei, dass Fanatiker nicht für den Islam sprächen, dass wir uns in einer globalisierten Welt an globalen Terror gewöhnen müssten. Und natürlich fehlen nicht die Warnungen, dass man die Anschläge nicht „politisch missbrauchen“ dürfe, gelassen bleiben müsse.

Als wären Dutzende Tote kein Grund zur Ungelassenheit [Wut, Trauer und Hass zu empfinden]. Tatsächlich offenbart sich in solchen Ratschlägen, entgegen der vordergründigen Solidaritätsadressen, vor allem ein Mangel an Solidarität und Empathie. Was manche ‚kühlen Kopf’ nennen, ist eher das ‚kühle Herz’ eines Landes, das von Anschlägen bisher verschont wurde.

Doch ist jene Kühle, die sich als Zivilisierung gibt, wie auch die Ritualisierung der Hinnahme nichts weniger als ein Zeichen der Schwäche. Denn all jene Beschwichtigungsformeln sind im Kern Varianten der Selbstaufgabe. Man will nicht handeln, man will, trotz immer neuer Attacken, den Feind nicht benennen. Stattdessen verschanzt man sich hinter den „Jetzt-erst-recht“-Bekenntnissen eines ‚Weiter-so’, die meist nicht länger halten als bis zur Absage des nächsten Länderspiels. So verbrämt man politische Tatenlosigkeit. Dabei wissen alle: ‚Weiter-so’ ist keine Option.

Denn die Angriffe werden nicht aufhören, und sie werden auch Deutschland erreichen. Sie werden grimmiger werden, mehr Opfer fordern. So stellt sich die Frage, wie lange der Westen untätig bleiben will gegenüber jenen, die ihn seit Jahren immer und immer wieder angreifen? Soll Deutschland 500 Tote pro Jahr hinnehmen als Preis für Toleranz und Willkommenskultur? Oder 5000 oder gar die zehnfache Opferzahl?

So offenbaren die Kommentare einen seltsamen Widerspruch. Alle Führer der westlichen Welt und Kommentatoren sind sich einig: Die Attentate in Brüssel waren, wie die in New York, London, Madrid, Paris, Kopenhagen etc „Kriegserklärungen an den Westen“. Und dennoch bleibt der herrschende Rat, gelassen zu bleiben? Das ist nicht ohne Komik: Zumindest bisher bezeichneten Kriegserklärungen immer das Ende jeder Gelassenheit. Selbst die stoischen Engländer gingen nicht zum 5-Uhr-Tee, als Hitler sie in den Krieg zwang. Wer ‚Kriegserklärung’ sagt, sagt auch: Ab jetzt ändert sich das Leben, ab sofort ist dies ein anderes Land!

Was also muss jenseits einer ‚Kriegserklärung’, jenseits vom Einsatz militärischer Mittel gegen Zivilisten noch passieren, damit die Politik uns schützt? Brauchen wir wirklich erst einen Angriff mit nuklearen oder chemischen Kampfstoffen, um die Bedrohung zu erkennen? Muss der Petersdom in Schutt und Asche liegen, müssen die Werke von Dürer, van Gogh oder Michelangelo zerstört sein, damit der Westen endlich aufwacht? Wer jetzt lediglich auf den Rechtsstaat verweist, will aus den Anschlägen nichts lernen. Sicherlich ist Rechtsstaatlichkeit ein Fundament des Westens – doch geht es jetzt eben um den Rechtsstaat im Kriegszustand. Das macht den Unterschied.

Wer die Anschläge als Kriegserklärung versteht, müsste drei Dinge angehen:

Erstens die Einschränkung der Rechtsschutzgarantien. Rechtsstaatlichkeit ist immer Verfahrenssicherheit, mit anderen Worten: Nicht Gerechtigkeit als solche wird garantiert, sondern lediglich die Wahrscheinlichkeit, dass auf dem Weg über gegebenenfalls mehrere Instanzen am Ende ein gerechtes Urteil steht.

Im ‚Verteidigungsfall’ des Grundgesetzes lassen sich solche Rechtsschutzgarantien einschränken. Diese Möglichkeit sollte, da man sich im Krieg befindet, ausdrücklich in Betracht gezogen werden. Konkret heißt das vor allem: Radikale Einschränkung der Verteidigungsmöglichkeiten gegenüber Abschiebungen, Aussetzung des Asylrechts, erleichterte Überwachung, harte Residenzpflichten, Ausgangssperren für potentielle Gefährder.

Zweitens: Druck auf das Sympathisantenmilieu durch harte Maßnahmen gegenüber Angehörigen im näheren oder weiteren Sinn. So zerstören die Israelis regelmäßig die Häuser der Familien von Attentätern. Denkbar wäre hier die Schließung von Moscheen und Vereinslokalen, hohe finanzielle Entschädigungszahlen der muslimischen Gemeinden im Falle von Anschlägen, Zerschlagung von Clanverbänden und radikaler Gruppen durch Zuweisung weit voneinander entfernter Wohnsitze.

Ob man Kinder und Jugendliche von Terroristen und Hasspredigern in deren Obhut lassen sollte, wäre zu diskutieren. Deutlich werden müsste: Jeder Anschlag hat extrem nachteilige Folgen für die gesamte muslimische Community. Das würde endlich die überfällige innermuslimische Diskussion in Gang setzen und die bisher weitgehend untätigen Muslimverbände unter Zugzwang setzen.

Dritte Maßnahme: Ausschalten terroristischer Zellen durch Spezialkräfte oder den militärischen Abwehrdienst. Auch die Deutschen werden asymmetrische Kriegsführung lernen und sich zu den Guerillaoperationen bekennen müssen, die Amerikaner, Briten oder Israelis schon lange führen. Das umfasst auch die straf- und gerichtsfreie Tötung tatsächlicher oder potentieller Terroristen, und möglicherweise – wie zuweilen bei der Exekution per Drohne – auch unschuldiger Passanten.

Diese Tötungen sind der Preis des eigenen Überlebens. Das ist, daran führt kein Weg vorbei, die Suspendierung des Rechtsstaats, und damit ein Paradox: Um den Rechtsstaat im Verteidigungsfall zu schützen, muss man ihn teilweise aufgeben. Das ist genau das, was hinter der sperrigen Vokabel des ‚Verteidigungsfalls’ wirklich steht.

Quelle: Nicolaus Fest:Brüssel – was tun?

Meine Meinung:

Ich würde ehrlich gesagt, sogar noch weiter gehen und mich dabei sogar auf das Grundgesetz stützen. Ich würde nämlich kurz und bündig den Islam als Religion verbieten, weil er nicht mit unserem Grundgesetz und mit den Menschenrechten vereinbar ist. Ich würde keinen Dschihadisten wieder in Deutschland einreisen lassen, wenn er einmal in Syrien, Irak oder einem anderen islamischen Land war, um sich dort islamistischen Gruppen anzuschließen. Man sollte solchen Leuten sofort die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen. Man sollte selbstverständlich auch den Salafismus verbieten und jeden, der unser Grundgesetz nicht anerkennt, sofort ausweisen.

Man sollte den Islamunterricht in allen deutschen Schulen verbieten und alle Koranschulen in Deutschland sofort schließen. Man sollte endlich einmal ernst machen mit der Ausweisung von kriminellen Muslimen. Und man sollte die Einwanderung von Muslimen sofort stoppen. Ebenso sollte man nach vielleicht sechs Monaten sämtliche Sozialleistungen für Migranten stoppen und sie auffordern, selber für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Außerdem sollte man die Sozialleistungen für alle Migranten drastisch kürzen, denn die Sozialleistungen sind der Hauptgrund, warum die Muslime nach Deutschland kommen.

Man muss die Muslime zwingen sich zu integrieren, denn sonst geschieht es nicht. In Berlin brechen z.B. 75 Prozent aller türkischstämmigen Schüler die Schule vorzeitig ab. Oft zeigen sie in der Schule ein sehr asoziales und gewalttätiges Verhalten. das liegt auch daran, dass wir Deutsche dieses Verhalten tolerieren. Und es liegt daran, dass es den meisten muslimischen Eltern egal ist, wie sich ihre Kinder in der Schule verhalten. Es kommt sicherlich nicht selten vor, dass muslimische Eltern ihren Kindern regelrecht einen Deutschenhass vermitteln. Man sollte den Eltern klipp und klar sagen, wenn sich ihre Kinder in der Schule nicht anständig verhalten und permanent den Unterricht stören, dann bekommen sie keinerlei soziale Leistungen mehr, können die Koffer packen und in ihre Heimat zurückkehren.

Außerdem sollte man die Ausstrahlung islamischer Fernsehsender verbieten und behindern, denn sie sind mit eine Quelle des Hasses gegen den Westen. Und was unbedingt notwendig ist, ist eine Aufklärung über den Islam. Und zwar nicht nur in den öffentlichen Medien, sondern auch in den Schulen, damit diese ganze gutmenschliche und linksversiffte Verlogenheit über den Islam in den Schulen endlich ein Ende hat.

Im Moment geschieht genau das Gegenteil und zwar sowohl in den Medien, wie auch in den Schulen. Überall wird er Islam als Friedensreligion dargestellt, dabei ist er genau das Gegenteil. Sämtliche salafistischen Aktionen an den Schulen müssen sofort verboten werden. Wer dagegen verstößt, muss sofort von der Schule verwiesen werden. Machen die Eltern dieser salafistischen Schüler deswegen Stress, sollte man sie sofort ausweisen. Wir müssen viel stärker bereit sein, unsere Werte gegen alle intoleranten Muslime zu verteidigen.

Alle Muslime, die in den Flüchtlingsunterkünften gewalttätig gegenüber Frauen und Kindern oder gegenüber Christen sind, sollte man sofort das Asylrecht verweigern und sie ausweisen. Kopftücher und Verschleierungen sollte man generell in allen öffentlichen Einrichtungen verbieten, Burka und Hidjab ebenfalls in der Öffentlichkeit. Muezzinrufe von Moscheen, das Verteilen des Koran, sowie öffentliche Veranstaltungen von salafistischen Predigern sollte man ebenfalls verbieten. Und der Koran und andere islamische Schriften gehören ebenso auf den Index, wie Hitlers "Mein Kampf". Es gibt viel zu tun. Packen wir es an.

Siehe auch:

Thomas Rietzschel: Jetzt geht die Suche nach den Schuldigen los. Die Täter sind es nicht

Dr. Udo Ulfkotte: Planen islamische Terroristen Anschläge mit radioaktiven Iridium 192 auf europäische Großstädte?

Yves Mamou: Muslimische Polizeibeamte und Soldaten eine Gefahr für Frankreich?

Peter Grimm: Über Verantwortung am Tag der Brüsseler Anschläge

Tatjana Festerling an Angela Merkel: „Wer sich Regierungsarbeit von Soros diktieren lässt, begeht Hochverrat!“

5 Millionen Türken und weitere Millionen Kurden sitzen auf gepackten Koffern

Erich Wiedemann: Der totale Einwanderungsstaat und 2017 Rot-Rot-Grün?

3 Nov

tuerkei-terroristen[6]Deutschland ein totaler Einwanderungsstaat? – und 2017 Rotgrünlinks? 

Gespenster kommen, Gespenster gehen. Jetzt dräut ein neues Gespenst, und das ist bedrohlicher als alles, was Deutschland seit Kriegsende bedroht hat: Wenn sich der aktuelle Umfragetrend fortsetzt, dann geht die CDU/CSU bei den Wahlen im Herbst 2017 unter. Dann tritt Rotgrünlinks an. Und die programmatischen Einlassungen von prominenten Vertretern der SPD, der Grünen und der Linken lassen nichts Gutes erwarten.

Die Sozialdemokraten sorgen sich weniger um die Asylantenschwemme als um rechtsradikale Reaktionen, die sie nach sich ziehen. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann verteufelt die geplanten Transitzonen als „Haftanstalten“. Grünen-Vorsitzender Anton Hofreiter begreift das Migrantenchaos trotz der düsteren Perspektiven nicht als Last, sondern als Chance. Die Vorsitzende der Linken, Sarah Wagenknecht fordert die Aufhebung der Arbeitsverbote und der Residenzpflicht. Linke und Grüne propagieren den totalen Einwanderungsstaat. Sie wollen das Tor noch weiter aufmachen.

SPD und Grüne üben teilweise aktiven Boykott gegen die Abschiebegesetze. SPD-Chef Sigmar Gabriel hat sich bislang aber nicht dazu durchringen können, die roten und grünen Landesfürsten abzumahnen und sie zu veranlassen, die Abschiebeverordnungen nicht mit immer neuen Bleiberechtsregelungen zu unterlaufen.

„Wenn es bei wolkigen Plänen für ein Gesetz über Transitzonen bleibt, wird das Unheil seinen Lauf nehmen“, sagt Unionsjustiziar Hans-Peter Uhl. Doch Angela Merkel will ihre Politik der offenen Grenzen nicht ändern. Bei der Mehrheit der Nation setzt sich langsam die Meinung durch, dass die Allianz der Naiven in der Berliner Parallelwelt das Problem nicht in den Griff kriegt und dass die Tore endlich zugemacht werden müssen.

Transitzonen, wenn sie denn kommen, müssen gut bewacht werden. Auch die Grenzen müssen wieder fortifiziert [befestigt] werden, nicht nur die EU-Außengrenzen, sondern auch die deutschen Grenzen. Ein Staat, der seine Grenzen nicht schützt, gibt seine staatliche Integrität [Sicherheit, Ordnung] preis.

Merkel sagt: „Es liegt nicht in unserer Macht, wie viele nach Deutschland kommen.“ Und: „Die Flüchtlinge lassen sich durch Grenzen nicht aufhalten.“ Man müsste es mal versuchen. 500.000 Bundeswehrsoldaten Polizisten und Bundespolizisten wären sicher in der Lage, die deutschen Grenzen zu sichern.

Gute Zäune machen gute Nachbarn. Andere Staaten haben bewiesen, wie nützlich sie sein können. Die USA haben an der Grenze nach Mexiko einen 1050 Kilometer langen Zaun gebaut, an dem 18.000 Polizisten stationiert sind. Im letzten Jahr wurden dort 480.000 Menschen verhaftet.

Marokko hat seine nordafrikanischen Enklaven Ceuta und Melilla mit einem 7 Meter hohen, stahlklingenbewehrten Doppelzaun umgeben. Seitdem gelingt nur noch jedem zehnten Illegalen die Einreise. Bulgarien hat an der Grenze zur Türkei mit 270 Kilometer Zaun die Zahl der unautorisierten Grenzübertritte auf ein Drittel reduziert. Ungarn hat ähnliche Erfahrungen gemacht. Seit Zäune ihnen den Weg versperren, ziehen die Flüchtlinge an Ungarn vorbei.

Israel hat seine Grenzen zum Westjordanland und nach Ägypten mit Zäunen und Mauern abgesperrt. Flüchtlinge, die erwischt werden, erhalten eine großzügige Rückkehrprämie, wenn sie wieder ausreisen. Wer die Offerte ablehnt, muss ins Gefängnis.

„Niemand kann sich Zäune wünschen“, sagt Rainer Wendt, der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft. „Aber einfach in die Landschaft gesetzte Transitzonen und Hotspots machen ohne Zäune keinen Sinn.“ Die Flüchtlinge müssen daran gehindert werden, per Übertritt über die grüne Grenze den Zutritt nach Deutschland zu erschleichen.

Einstweilen nehmen viele Flüchtlinge die totale Reisefreiheit für sich in Anspruch, wenn sie einmal im Land sind. Laut Potsdamer Innenministerium verschwanden im Oktober an einem einzigen Tag 600 Menschen aus brandenburgischen Erstaufnahmelagern.

CSU-Chef Horst Seehofer fordert einen totalen Aufnahmestopp. Das setzt voraus, dass Artikel 16 des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt wird. Aber in Notsituationen dürfen auch Grundgesetzänderungen nicht tabu sein. Deutschland wäre dann nicht mehr der einzige Staat der Erde, der eine Flüchtlingsklausel in der Verfassung hat.

Bundeskanzlerin Angel Merkel setzt penetrant optimistisch auf europäische Lösungen. Doch die Europäer lassen sie auflaufen. Sie meinen, die Deutschen hätten durch ihre fatale Willkommenskultur den Schlamassel verursacht. Sie sollten ihn jetzt auch ausbaden. Der Merkel-Mythos ist entzaubert. Soll Deutschland sich abschaffen. Andere wollen das nicht.

Der EU operiert im Katastrophenmodus. Aber nichts funktioniert. Am 13. September 2015 einigten sich die EU-Innenminister auf die Verteilung von 160.000 Flüchtlingen über die europäischen Länder. Nach Ablauf der von ihnen vereinbarten Frist, am 13. Oktober, hatten sie aber noch immer keinen Verteilerschlüssel gefunden.

Vor allem die osteuropäischen Länder weigern sich, ihre Pflicht zu erfüllen. Jahrelang sind sie aus Brüssel mit monströsen Zuschüssen subventioniert worden. Nun, da sie sich mit der Gemeinschaft solidarisch zeigen sollen, legen sie sich kategorisch quer.

Bundeskanzlerin Merkel könnte unter Hinweis auf das Ungleichgewicht bei der Verteilung der Flüchtlinge den deutschen Beitrag zum EU-Haushalt kürzen und dafür sorgen, dass die Fördermittel für Osteuropa eingedampft werden. Die frei werdenden Milliarden könnten zum Bau von Flüchtlingsunterkünften eingesetzt werden.

Aber die Kanzlerin traut sich nicht. Einmal weil sie ein osteuropäisches Lamento gegen den deutschen Hegemonismus [Vorrangstellung, Machtanspruch] fürchtet. Und zum anderen weil die Drückeberger austreten könnten, wenn sie vom EU-Tropf verdrängt werden. >>> weiterlesen

Siehe auch:

Vera Lengsfeld über den Rosstäuscher Horst Seehofer

Dr. Wolfgang Herless: Angela Merkel und der Tanz der Vampire

Ernest Renan: Der Muselmann verachtet die Bildung

Michael Klonovsky: Je suis Akif! – Wir sind alle Akifianer

Tschechien macht dicht: Keinen Bock auf Flüchtlinge

Martin Lichtmesz: Deutschland, das vierte Reich wird Wirklichkeit