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Martin Renner (AfD): Warum werden Islamisten wie der Somalier Jabril A., der in Würzburg 3 Frauen tötete und 9 weitere Frauen niederstach, nicht früher abgeschoben?

7 Jul

martin-renner

Im Zuge der Ermittlungen zu den abscheulichen Bluttaten von Würzburg kamen Details zum Tathergang an die Öffentlichkeit, die an hemmungsloser und bestialischer Brutalität nicht zu überbieten sind.

So berichteten mehrere Medien, dass das elfjährige Mädchen, dessen Mutter sich schützend über sie geworfen hatte, schwer verletzt worden sei: Der „Mann“ aus Somalia hatte durch die über ihr liegende, ermordete Mutter hindurch auf sie eingestochen.

Womit sich Bundesinnenminister Seehofer am meisten beschäftigt

Man möchte an dieser Stelle fast nicht mehr weiterschreiben. Und dennoch ist es notwendig: Denn wenige Tage später gab Bundesinnenminister Horst Seehofer der „Augsburger Allgemeinen“ ein Interview. Auf die Horrortaten von Würzburg angesprochen, gibt Seehofer preis, was ihn in diesem Zusammenhang wirklich bewegt:

„Was mich an dem Fall am meisten beschäftigt, ist die Frage, wie es sein kann, dass ein 24-jähriger Mann, der zwar kein Asyl bekommen hat, aber subsidiären Schutz als Flüchtling genießt und sich rechtskonform in Deutschland aufhält, nach sechs Jahren in unserem Land in einer Obdachlosenunterkunft lebt.

Damit können wir uns doch nicht abfinden. Da müssen wir, Bund und Länder, gemeinsam überlegen, ob unsere Integrationsbemühungen verstärkt werden müssen.“

Wer sich als empathischer Mensch fragt, ob Seehofer vielleicht den Kontext nicht erfasst hat oder insgesamt wirr redet, wird im weiteren Verlauf des Interviews rasch eines Besseren belehrt.

Denn Seehofer bekräftigt noch einmal: „Wenn ein junger Mann sechs Jahre in einem Obdachlosenheim lebt, ohne dass jemand hinschaut und sich kümmert, dann kann ich mit unserer Politik nicht zufrieden sein. Da fehlt es am Bewusstsein.“

weiterlesen:

https://conservo.wordpress.com/2021/07/07/wer-wind-sat-wird-sturm-ernten/

Meine Meinung:

Was Martin Renner nicht schreibt ist, dass der Täter aus Würzburg, der drei Menschen getötet hat und viele andere, darunter mindestens neun Frauen schwer verletzt hat, offenbar ein somalischer Kindersoldat ist. Wer weiß, wie viele Menschen er bereits getötet hat?

Und solche Menschen holen wir uns ins Land und finanzieren sie jahrelang. Und weil er offenbar bereits Menschen in Somalia getötet hat, gewährt man ihm subsidären Schutz, weil ihm in ihrer Heimat ein Strafverfahren erwartet.

Solche Islamisten bekennen sich fanatisch zum Islam, wollen sich aber der islamischen Strafverfolgung entziehen. Die Bevölkerung von Somalia gehört zu 100 % der sunnitischen Religion an.

Mit anderen Worten die deutsche Bundesregierung unterstützt potentielle Islamisten und Mörder, Isis-Sympathisanten und islamistische Terroristen und ihre Anhänger, die sie bereits in der Vergangenheit finanziell, materiell und ideell unterstützt hat, um Assad zu stürzen.

Warum werden solche Terroristen nicht umgehend ausgewiesen und ihrer gerechten Strafe zugeführt? Statt dessen lässt man es zu, dass diese ungebildeten, fanatisierten und hasserfüllten Dschihadisten in Deutschland weiter morden.

Ist der muslimisch-somalische Täter Jibril A. aus Würzburg, der 3 Menschen tötete und neun Frauen niederstach, ein Kindersoldat aus Somalia?

https://nixgut.wordpress.com/2021/07/01/ist-der-muslimisch-somalische-tater-jibril-a-aus-wurzburg-der-3-menschen-totete-und-neun-frauen-niederstach-ein-kindersoldat-aus-somalia/

Michael Klonovsky über einen Moslem und sein „Leiden“ in Deutschland

24 Jul
Für Fremde [Migranten] zahlen und sich dann von ihnen attackieren [anblöken, anblödeln] zu lassen, muss aufhören.

Walid Nakschbandi

Tagesspiegel-Gastbeiträger: Walid Nakschbandi

„Muslime, sei stolz!“ ruft ein Tagesspiegel-Gastbeiträger ins Land. Wer bislang meinte, dass viele unserer muslimischen Mitbürger gerade mit Stolz hinreichend versorgt seien, am Ende sogar noch ausreichender als mit Gründen dafür, spitze also die Ohren. „Angst vor dem Islam zu haben, entspricht dem deutschen Zeitgeist und führt zu Hass oder Überheblichkeit“, steht über dem Artikel. Es sei „endlich Zeit, sich zu wehren“.

Angst führt zu Überheblichkeit? Na was denn sonst! Deswegen blickten unsere Uraltvordern immer ein bisschen von oben herab auf Mammut, Höhlenbär und Säbelzahntiger. Auch aus dem Boxring kennt man dergleichen, Mike Tyson etwa wurde von seinen Kontrahenten stets mit äußerster Herablassung behandelt; kein Wunder, dass er durchdrehte und sie oft schon in der ersten Runde ausknockte.

Der Autor des Kommentars, Walid Nakschbandi, ist ein – ich hoffe, ich schreibe jetzt nichts Falsches – aus Afghanistan stammender Deutscher, „Produzent und Manager“ (Wikipedia) bei Holtzbrinck, abgebrochener Jurist und vollendeter Politikwissenschaftler. All das bemerkt der Leser seines Textes sofort. Die thymotische Beschwörung [Thymos: Lebenskraft, Überlegenheit] hebt an mit einem Ländervergleich:

Einige Tage vor Beginn des Ramadan habe die südafrikanische Supermarktkette „Pick n Pay“ in ihren Läden Plakate aufgestellt, auf denen stand: Wishing all our Muslim customers well in the Holy Month of Ramadan. [Wir wünschen allen unseren muslimischen Kunden alles Gute im heiligen Monat Ramadan.]

„Für die meisten Kunden, die in diesen Tagen neben mir durch die Regale schlenderten, war das eine selbstverständliche, respektvolle Geste gegenüber einer von vielen Religionsgruppen im Land. Für mich war es mehr. Ein Anlass, über meine Heimat Deutschland nachzudenken. Und ihren Umgang mit Muslimen.“ (Woher der Mann weiß, was „die meisten Kunden“ so denken? Na das spürt man doch!)

Spontan habe er sich gefragt, ob Deutschlands Supermarktketten auch auf eine solche respektvolle Idee kommen würden. „Wohl eher nicht. Deutschland ist für seine Technik, die Motoren und die Pfennigfuchserei bekannt, aber nicht als Mutterland der Sensiblen, Empathischen und Einfühlsamen“, als welches bekanntlich Afghanistan gilt, knapp vor Pakistan.

In Rede steht also die deutsche Unwillkommenskultur bzw. Willkommensunkultur. Schon bei dreißig Milliarden Euronen pro Jahr für die seit 2015 neu Hereingeschneiten beginnen die [deutschen] Pfennigfuchser zu maulen oder gar AfD zu wählen. Aber eines wahrscheinlich gar nicht mehr fernen Tages wird das deutsche Sozialsystem so kaputt sein, dass diese nur steuerlich erzwungene Empathie endet, dann schauen wir, wie es mit der authentischen Einfühlsamkeit vice versa [umgekehrt] weitergeht.

Hadmut Danisch, der sich der Glossierung [Analyse] dieses begnadeten Textes auf seine bekannt sensible Art angenommen hat, weist darauf hin, dass es in Südafrika kein Sozialsystem gibt. Davon abgesehen, dass die Medien hierzulande ihre verbliebenen Konsumenten von Jahr zu Jahr immer mehr mit Ramadan-Berichten erfreuen – und, was mich betrifft, den Appetit auf Wein, Meeresfrüchte und Schweinefleisch schon mittags prachtvoll aufblühen lassen –, würde ich deshalb folgende Spielmodusänderung vorschlagen:

Deutschland fährt die Sozialleistungen für muslimische Migranten auf südafrikanisches Niveau herunter, im Gegenzug übernehmen alle deutschen Supermarktketten die Wishing wellKampagne von „Pick n Pay“. Deal?

„Dem Zeitgeist entspricht es eher, vor dem Muslim‘ Angst zu haben“, fährt Nakschbandi fort. „Schließlich könnte er jederzeit in der Fußgängerzone sein Messer zücken oder mit seinem Sprengstoffgürtel um den Bauch ‚Ungläubige‘ in die Luft jagen oder ‚unsere‘ deutschen Frauen vergewaltigen.“

„Gegen die ‚German Angst‘ sind Muslime scheinbar machtlos, nein, schlimmer noch, sie sind ihr ausgeliefert“, setzt unser Feindbild-Designer seinen aggressiv-larmoyanten [weinerlichen] Schmähtext fort. „Dabei haben hier auch vor der sogenannten Flüchtlingskrise viele Millionen Muslime friedlich gelebt. Die meisten von ihnen hießen damals nicht nur im deutschen Gossenjargon ‚Kümmeltürken‘ oder ‚Muselmänner‘. Sie waren zum großen Teil Gastarbeiter, die den deutschen Wohlstand und das Wirtschaftswunder realisierten.“

Das Gastarbeiter-Anwerbeabkommens mit der Türkei – das vor allem auf Druck der USA zustande kam, weil man dem Nato-Partner Türkei an der Peripherie der Sowjetunion etwas Gutes tun wollte – wurde 1961 unterzeichnet. Damals herrschte in Westdeutschland Vollbeschäftigung. Vorausgegangen war ein kontinuierliches Wirtschaftswachstum, das anno 1955, im wachstumsstärksten Jahr der deutschen Geschichte, den Begriff "Wirtschaftswunder" hervorbrachte.

Die Investitionen waren von 1952 bis 1960 um 120 Prozent, das Bruttosozialprodukt um 80 Prozent gestiegen. Die deutsche Automobilindustrie hatte ihre Produktion zwischen 1950 und 1960 verfünffacht. Industrie und Dienstleister konnten innerhalb weniger Jahre zwei Millionen Arbeitslose sowie die Arbeitsfähigen unter den acht Millionen Vertriebenen und den 2,7 Millionen Menschen, die aus der DDR geflohen waren, in Lohn und Brot bringen.

Im Jahr des Anwerbeabkommens lag die Arbeitslosigkeit unter einem Prozent, eine absurd niedrige Quote, die tatsächlich einen akuten Arbeitskräftemangel beschreibt. Kein muslimischer Gastarbeiter war an diesem Aufschwung beteiligt. Nur weil das Land mitsamt seiner Industrie und Infrastruktur wieder aufgebaut war, konnte es überhaupt ausländische Arbeitnehmer beschäftigen.

Die Behauptung, Gastarbeiter hätten einen Anteil am "Wirtschaftswunder", ist eine Propagandalüge. Es mag freilich sein, dass sie bald den Weg in die Schulbücher findet, denn wir sind ja "kultursensibel" (= feige) und wollen "niemanden ausgrenzen".

Doch weiter im [wenig] hilfreichen Sermon [Geschwätz] unseres Desintegrations-Tumultanten [Tumultant: Brandstifter, Volksverhetzer, Hetzredner, Bombenleger]: "Als irgendwann ihr (Wähler)-Potenzial erkannt wurde, kam der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf die Idee eine Islamkonferenz auszurichten."

Stimmt, es gibt keine Buddhismus-Konferenz, keine Shintoismus-Konferenz, keine Orthodoxie-Konferenz, oder, um nicht die Religion in den Vordergrund zu stellen, keinen Vietnamesen-, Chinesen- oder Russenkonferenz. Warum das so ist, weiß nun wirklich jeder, auch der Gevatter Nakschbandi: weil diese Gruppen selber klarkommen, weil sie sich integrieren wollen, nicht ständig beleidigt sind, nicht ständig Privilegien fordern, für die der deutsche Michel seine Steuermilliarden hinblättern soll, um sich dann im Tagesspiegel oder einem anderen Qualitätsmedium anblöken zu lassen. Diese Propaganda liest ja kein Moslem, die lesen lieber ihre eigene, die aus den Heimatländern.

"Jetzt ist die Islamkonferenz tot, und bedauerlicherweise existiert nach wie vor kein gesellschaftlicher Dialog. Was aber existiert, ist ein anhaltender Monolog", fährt unser Ankläger munter fort. Meint er die hetzerischen Predigten in vielen Moscheen? Quatsch, es geht um "eine Hetzrede, die Muslime im öffentlichen Raum beleidigt, herabsetzt, beschimpft und nicht respektiert".

Mit bösen Worten wie "Köterrasse", "Schweinfleischfresser", "Kartoffel", "Jude" und so.x

"Liebe Muslime, ich adressiere euch jetzt ganz direkt" – was man nicht verwechseln darf mit: Ich frankiere [anspreche] euch ganz direkt –: "Warum wehrt ihr euch nicht? Warum nehmt ihr euer Recht der freien Meinungsäußerung nicht wahr? Warum haltet ihr angesichts der Unverfrorenheit den Mund? Warum gebt ihr euch unfähig, euch intellektuell und kulturell zu verteidigen?"

Zunächst einmal, wie gesagt, weil sie den Tagesspiegel nicht lesen. Sodann vielleicht, weil eine deutsche Kultur jenseits der Sprache für sie schwer zu erkennen ist? Ansonsten ist die "Verteidigung" auf Schulhöfen, in Schwimmbädern, auf nächtlichen Bahnstationen und Straßen doch schon recht elanvoll angelaufen! Dass es mit der intellektuellen Verteidigungsunfähigkeit ein bisschen schwieriger ist, bezeugt dieser Kommentar, schon richtig, aber: "Es gibt ein Recht auf Meinungsfreiheit, so dürfen auch die Dummen ihre Meinungen äußern." Dieser Aussage muss ich, Allah sei’s geklagt, leider zustimmen, auch wenn ich konzediere, dass der Autor sich bloß vorsätzlich dumm stellt. Doch wer will da einen Unterschied machen?
Und das Positive, Genosse? "Vorschläge" (Brecht)? Ich bin für eine eher libertäre Lösung. Befristung der Sozialleistungen auf fünf Jahre pro Kopf und Leben (außer für schicksalhaft Bedürftige), nur Sachleistungen bis zur Abschiebung für all die Hunderttausenden illegal hier Aufhältigen, perspektivisch eine Zwei-Staaten-Lösung für Deutschland.
NRW könnte das Refugium all derer werden, die eher in einem muslimischen Land leben wollen, in einem Kalifat meinethalben. Muslime, die das nicht wollen, sollen selbstverständlich von der Entmischung ausgenommen werden. Aber dieser perverse Mechanismus aus für Fremde zahlen und sich dann von ihnen anblödeln und attackieren zu lassen, muss aufhören, und er wird aufhören, entweder auf politischem Wege oder durch den Zusammenbruch des Sozialssystems, "und ich freu‘ mich darauf" (Katrin Göring-Eckardt). (Quelle)
Bona fide schreibt:
Moslems in Sri Lanka fordern Christen auf, ihr eigenes Land zu verlassen.
https://www.jihadwatch.org/2019/07/sri-lanka-muslims-order-christian-tamils-to-convert-or-move-out-of-traditional-homeland
Meine Meinung:
Genau dasselbe wird eines Tages in Deutschland geschehen und es wird mit einem gewaltigen Blutvergießen und sehr, sehr vielen Toten verbunden sein. Siehe Die Islamisierung des einst christlichen Libanon. In der Türkei und in vielen anderen ehemals christlichen, buddhistischen und hinduistischen Ländern war es genau so. Die islamische Geschichte ist mit Blut geschrieben, aber die deutsche Jugend macht sich sorgen um das Klima. Ihr seid die zukünftigen Opfer in einem christlich-islamischen Bürgerkrieg. Warum begreift ihr das nicht? Anstatt freitags zur Fridays-for-future-Demo zu gehen, solltet ihr lieber in die Schule gehen und Geschichte lernen.
Je Suis Pack schreibt:
….. und in genau welchen islamischen Ländern sieht man: Wir wünschen allen Christen ein frohes Ostern/ frohe Weihnachten et. etc. ?? Genau ….. in KEINEM einzigen.
Meine Meinung:
Ostern und Weihnachten finden weltweit, bevorzugt in islamischen Staaten, Bombenanschläge auf christliche Kirchen statt, meist mit vielen Toten.

Orwellsche Verhältnisse: „Großer Lauschangriff mit Wanze im Wohnzimmer“

13 Jun

Masai_Giraffe

By Ltshears – Masai-Giraffe – CC BY-SA 3.0

Conservo

(www.conservo.wordpress.com)

Von Peter Helmes

„Alarm! Uns droht der totale „Sicherheitsstaat“ – also die Totalüberwachung der Bürger! Ein großer Lauschangriff gegen meist arglose, jedenfalls aber hilflose Bürger betoniert einen Schnüffelstaat, wie wir ihn selbst in der DDR nicht erlebt haben.

 Der Staat wacht? – Nein, er überwacht, kontrolliert und schnüffelt. „Horch und guck“ war ´mal, das war sozusagen noch staatliche Überwachungs-Steinzeit. Heute sind die Methoden der Überwachung in Staat und Unternehmen verfeinert, subtiler – und damit effektiver…“

Diesen Text schrieb ich gestern in meinem Artikel zu den Vorhaben der Innenminister dieses Landes, die Bürger total „gläsern“ zu machen und damit die Schnüffelei zur Staatsraison zu erheben (siehe: https://conservo.wordpress.com/2019/06/12/mit-vollgas-in-den-schnueffelstaat-alexa-u-co-ein-staatlicher-lauschangriff-gegen-die-buerger/).

Es kommt viel schlimmer!

Was zunächst wie „kleine Schritte“ aussieht, ist Teil eines groß angelegten Komplotts gegen den freien Bürger. Es ist nur noch eine Frage einer kurzen Zeitspanne, daß die Innenminister den Nachrichtendiensten in Zukunft ermöglichen werden, auch…

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Homburg: Doppelter Kieferbruch: Brutaler Überfall auf AfD-Landtagsabgeordneten Lutz Hecker

28 Aug

Lutz_HeckerDer saarländische AfD-Landtagsabgeordnete Lutz Hecker wurde in Homburg überfallen und schwer verletzt. Der oder die Täter raubten ihn aus und ließen ihn bewusstlos liegen. Albrecht Glaser, stellvertretender Bundessprecher der AfD, nahm die brutale Attacke zum Anlass auf seiner Facebookseite über das Thema zu schreiben.

COMPACT interviewte den Geschädigten:

Compact: Herr Hecker, Sie wurden in der Nacht zum 05. August in der Innenstadt von Homburg angegriffen und ausgeraubt wurde. Wie geht es Ihnen im Moment?

Hecker: Mir geht es den Umständen entsprechend gut. Der Unterkiefer ist an zwei Stellen mehrfach gebrochen. Diese Bereiche wurden mit Titanplatten stabilisiert. Die weiteren Maßnahmen dienen ebenfalls der Fixierung des Unterkiefers und erlauben nur die Aufnahme von entsprechend weicher Nahrung für die nächsten 6-8 Wochen. Weiterhin hatte ich eine Platzwunde am Hinterkopf.

Compact: Können Sie den Tathergang in der Eisenbahnstraße schildern?

Hecker: Den Tathergang kann ich nicht beschreiben. Ich war mindestens eine Stunde bewusstlos und habe daher keinerlei Erinnerung. >>> weiterlesen

Zwei amerikanische Gutmenschen und Weltenbummler in Tadschikistan getötet

isis_terretorityZwei amerikanische Naivlinge, natürlich auch Veganer und Vegetarier, Linke selbstverständlich, zogen per Fahrrad los zur Erdumrundung, beseelt von der märchenhaften Vorstellung einer Welt ohne Grenzen und voller Liebe. Am Tag 369 kam die ISIS. Die Schlachtung der "Ungläubigen" fand auf offener Straße statt und wurde gefilmt.

Ein idealistisches junges amerikanisches Ehepaar wurde im vergangenen Monat bei einem von einem Islamischen Staat angezettelten Terroranschlag getötet, als sie auf einer Radtour um die Welt waren. Jay Austin und Lauren Geoghegan, beide 29, kündigten ihre Büroarbeit in Washington, DC, um sich auf die Reise zu begeben. Austin, ein Veganer, der für das US-Ministerium für Wohnungswesen und Stadtentwicklung arbeitete, und Lauren Geoghegan, eine Vegetarierin, die im Zulassungsbüro der Georgetown University arbeitete, entschieden, dass sie ihr Leben nicht damit verschwenden wollten, zu arbeiten.

Austin und Geoghegans Traumreise endete jedoch tragischen und grausam, als sie nach Tadschikistan kamen, einem Staat mit einer hohen terroristischen Bedrohung. Tadschikistan liegt an der Grenze zu Afghanistan. Dort ist die ISIS und andere terroristische Gruppen sehr aktiv. Sie fuhren am 29. Juli 2018 mit dem Fahrrad durch das Land, als ein Auto sie laut CBS News rammte.

Fünf Männer stiegen aus und erstachen das Paar zusammen mit zwei anderen Radfahrern, einen aus der Schweiz und dem anderen aus den Niederlanden. Zwei Tage später veröffentlichte ISIS ein Video, in dem dieselben Männer vor der schwarzen Flagge der Gruppe saßen. Sie schauten in die Kamera und gelobten, "Ungläubige" zu töten, so die New York Times. – Quelle (englisch)

Meine Meinung:

Gehe ich recht in der Annahme, dass Angela Merkel die freundlichen Herren der ISIS aus Tadschikistan bald nach Deutschland einlädt, um ihnen die Vorteile des "Spurwechsels" zu erklären? Wir können auf keine Messerfachkraft verzichten.

Video: Anne Will: Spurwechsel: Fachkräfte verzweifelt gesucht – löst Zuwanderung das Problem? (60:09)

Über den Fachkräftemangel diskutieren Volker Bouffier (Ministerpräsident in Hessen, CDU), Manuela Schwesig (Ministerpräsidentin in Mecklenburg-Vorpommern, SPD), Johannes Vogel (Sprecher für Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik der Bundestagsfraktion, FDP), Jutta Brändle (Friseurmeisterin, die Flüchtlinge beschäftigt) und Arndt Günter Kirchhoff (Unternehmer und Vizepräsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, BDA).

Die "Rassisten" der AfD hat man zum Glück wieder nicht eingeladen. Deshalb war wieder einmal alles Friede, Freude, Eierkuchen und man konnte in aller Ruhe Werbung für die Massenzuwanderung von Messermigranten machen.

spurwechselVideo mit Anne Will: Fachkräfte verzweifelt gesucht – löst Zuwanderung das Problem? (60:09)

„Aquarius“: Leichtmatrose Seehofer macht wieder den Drehhofer – Was schert mich mein Geschwätz von gestern?

aquarius-seehofer-umgefallenHorst Seehofer ist mal wieder umgefallen. Wer hätte auch etwas anderes erwartet? Die "Goldfracht" der Aquarius freut das.

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat sich wieder mal als echter „Drehhofer“ erwiesen. Ihm ist es u.a. zu verdanken, dass Deutschland 50 von 141 illegalen Einwanderern vom Erpresserschiff „Aquarius“ übernehmen darf, wie jetzt bekannt wurde. Noch vor kurzem hatte er vor dem „Shuttle-Service“ gewarnt. >>> weiterlesen

Siehe auch:

Chemnitz: 35-Jähriger stirbt nach Messerstecherei in der City, als er einer belästigten Frau helfen will

Irans Mullahs kämpfen weiter: Wie die Schiiten die Nachbarländer unterwandern

Salvini kapituliert: Neue Migranten aus Albanien und Italien für Deutschland – Rückführung: Null

Bayerische Landtagswahl: Chancen für CSU-AFD Koalition steigen

Kommt es bald zu Straßenkämpfen und Bürgerkriegen in Deutschland?

Video: Düsseldorf-Flingern: „Südosteuropäer“ sticht in Rheinbahn auf 27-jährige Frau ein und verletzt sie schwer (01:32)

Berlin nimmt chinesische Dschihadisten (Uiguren) auf – Seehofer beschließt generelles Abschiebeverbot

23 Aug

xinjiang_uiguren

Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel das deutsche Volk mit dem Rückführungsabkommen mit Spanien verarscht

11 Aug

taschenspielertrickEs wurde kein einziger Migrant an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen, der bereits in Spanien einen Asylantrag gestellt hatte und dorthin zurückgeschickt werden könnte.

Prof. Dr. Jörg Meuthen (AfD) schreibt:

Liebe Leser, zu den freudigen Momenten im Leben eines Oppositionspolitikers gehört es zweifelsohne, wenn die Regierung kleinlaut bestätigen muss, dass die ungeliebte Opposition mit ihrer Problemanalyse vollkommen richtig lag. Ein solcher freudiger Moment ergab sich gestern Abend, als ich das heute-journal des ZDF anschaute [Video ab 14:49]. Die Co-Moderatorin Kay-Sölve Richter verlas nämlich folgende Meldung:

"Morgen tritt das Rückführungsabkommen mit Spanien in Kraft, doch das wird wohl nur sehr wenige Migranten betreffen. Das Bundesinnenministerium bestätigte dem ZDF, dass seit Mitte Juni niemand registriert wurde, der von dem Abkommen betroffen wäre. Man habe keinen einzigen Migranten an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen, der bereits in Spanien einen Asylantrag gestellt hatte und dorthin zurückgeschickt werden könnte. Für Ankömmlinge an anderen deutschen Grenzen gilt die Vereinbarung nicht." [1]

[1] Meine Meinung: Mit anderen Worten, keiner der Migranten stellt in Spanien einen Asylantrag, sondern sie versuchen gleich nach Deutschland durchzumarschieren, um dort einen Asylantrag zu stellen, was allerding gegen das Dublin3-Abkommen verstößt, in dem jeder, in dem europäischen Land einen Asylantrag stellen muss, welches er zuerst betritt.

Oder gilt mittlerweile Dublin-IV-Abkommen, dass jeder Migrant sich das Land aussuchen kann, in das er einreisen möchte? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht genau. Aber ratet einmal in welches Land die alle gerne einreisen möchten? Welches Land mag das wohl sein? Etwa das Land, wo sie die meisten Sozialleistungen bekommen und wo sie den Arsch gepampert bekommen und wo sie sich benehmen können wie Sau, ohne dass das irgendwelche juristischen Konsequenzen hat? Mir scheint, die deutsche Regierung ist ein Verbrecherregime.

Die regelmäßigen Leser unter ihnen werden sich erinnern, dass der Inhalt dieser Meldung exakt dem entspricht, was ich hier vorgestern als Ergebnis meiner Analyse veröffentlichte. Danke, Horst, für die nun auch offizielle Bestätigung durch das Bundesinnenministerium! Halten wir also fest: Kein einziger illegaler Einwanderer wäre von diesem Seehofer-Placebo betroffen. Kein einziger!

Was, liebe Leser, soll ein großspurig als Erfolg verkündetes Abkommen, das Wochen der Arbeitszeit eines Innenministers beansprucht hat, von dem aber kein einziger der zig tausend Armuts-Migranten betroffen wäre, die nun über Spanien in unser Land strömen? Auch hierzu hatte ich am vorgestrigen Tag das passende Wort parat: Es handelt sich um einen Taschenspielertrick dieses Ankündigungsministers, um nichts anderes.

Dieser Taschenspielertrick entspricht übrigens genau dem, was die Vorgesetzte jenes Ankündigungsministers, also die Kanzlerdarstellerin höchstpersönlich, vor einigen Wochen im Bundestag insinuierte: „Es muss mehr Ordnung in alle Formen von Migration kommen, damit Menschen den Eindruck haben, Recht und Ordnung werden durchgesetzt. Aha! Die Menschen sollen den EINDRUCK haben, Recht und Ordnung werden durchgesetzt – darum geht es ihr. Nicht etwa darum, Recht und Ordnung TATSÄCHLICH durchzusetzen.

Und genau in diesem Geiste ist Seehofers lachhaftes Abkommen mit Spanien zu verstehen: Die braven Bürger sollen den EINDRUCK bekommen, jetzt geschehe aber endlich was! Es geschieht ja auch was: Nämlich die fortgesetzte Täuschung der deutschen Wähler. Das Gute ist, dass gar nicht so wenige dieser Wähler – nämlich die Bayern und die Hessen – im Oktober schon wieder an die Wahlurne dürfen. Und auch hier bleibe ich bei meiner Analyse: Erzielt die Union bei diesen Wahlen ein vollkommen desaströses Ergebnis, das nochmals spürbar unter den heutigen Umfragewerten liegt, so wird es in der Union zur Palastrevolution kommen.

Merkel ist längst angeschlagen, und sie wird von diesem Kanzlerwahlverein namens CDU/CSU nur noch genau so lange ertragen, wie sie ihren machthungrigen Parteikadern Regierungsämter in Bund und Ländern verschaffen kann. Zeit daher, dieser Merkel-Union wahrhaft desaströse Ergebnisse in Bayern und Hessen zu verpassen. Zeit, Merkel endlich in die Knie zu zwingen. Zeit für die #AfD.

Angie schreibt:

Politischer Eklat in Spanien! Heute sind alle Parteichefs von Südspanien / Andalusien vor die Kamera getreten mit einem Aufruf nach Madrid, den Wahnsinn zu stoppen! Ursache: alleine im August, also die letzten 10 Tage, hat man über 3000 "Minderjährige" in Andalusien abgesetzt! Alle stammen aus den sicheren Herkunftsländern Nigeria, Kamerun, Senegal, Marokko und Tunesien.

Gegen 30 % läuft bereits ein polizeiliches Ermittlungsverfahren wegen Drogen, Messerattacken, Schlägereien und Diebstahl. 67 Personen hatten verkaufsfertige Drogenpäckchen bei ihrer "Seenotrettung" im Gepäck. Ein 15 jähriger Marokkaner hat nur 16 Stunden nach Ankunft einen Nigerianer erstochen. Alle Politiker in Andalusien fordern eine sofortige Rückführung aller Afrikaner, weil es sich ausnahmslos um Kriminelle handelt.

Nachtrag: 12.08.2018 – 12:40 Uhr

[1] Journalistenwatch schreibt:

Hatten Sie auch bei BILD gelesen, wie die Spanier vorgehen? Wer Asyl in Spanien beantragt, bleibt im Camp und durchläuft das Verfahren. Wer kein Asyl in Spanien beantragen will, wird aus dem Camp entlassen und aufgefordert, Spanien binnen 72 Stunden zu verlassen. Ein Angebot zur Rückkehr nach Afrika, in die Heimat machen die Spanier nicht. Sie wissen, wohin die Flüchtlinge wollen und dass die Herren deshalb tatsächlich noch vor Ablauf der 72 Stunden dorthin unterwegs sein werden: Deutschland.

Das quaken die kräftigen, muskulösen Männer in jedes Mikrofon, das man ihnen entgegenhält. Arbeiten wollen sie ja sowieso nicht. Es geht um das Leben von Sozialhilfe. Wie wir in einem Artikel von Prof. Bassam Tibi lesen, halten sie diesen Anspruch auch für legitim. Das Einzige, was jeder Zweite als aktiven Grund äußert, ist dann noch eine Karriere als Fußballstar – utopisch! >>> weiterlesen

Dazu ein Kommentar von Dr. Curio (AfD) bei heute:


Video: Gottfried Curio (AfD): Rückführungsabkommen mit Spanien völlig wertlos! (00:17)

Prof. Dr. Jörg Meuthen (AfD): Macron macht die Grenzen dicht

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Prof. Dr. Jörg Meuthen schreibt:

Frankreichs Präsident Macron tut nun das für sein Land, was Merkel und ihre versammelten Merkelisten stets ablehnen: Er macht in einer souveränen nationalen Entscheidung seine Grenze zu Spanien für illegale Einwanderung weitgehend dicht. Es ist ein Akt der politischen Notwehr gegen die Irrsinns-Politik der neuen Linksregierung in Spanien:

Diese lädt Afrikaner seit Wochen geradezu ein, nach Spanien zu kommen – und hindert sie dann nicht daran, weiter „nach Norden“, also nach Frankreich, vor allem aber nach Deutschland zu ziehen. Im Gegenteil: „Migrant auf der Durchreise“ hat sich in der öffentlichen Debatte Spaniens als der entsprechende Begriff längst etabliert.

Migrant auf der Durchreise. Im Klartext: Es geht um Asyltouristen, die spätestens beim Betreten spanischen Bodens von niemandem mehr „verfolgt“ werden, denen aber das spanische Sozialleistungsniveau nicht ausreichend zusagt. Frankreich wehrt sich nun und bringt illegale Einwanderer, die in der spanisch-französischen Grenzregion (aber wohlgemerkt schon auf französischem Boden!) aufgegriffen werden, einfach in das Land zurück, das die großzügige Einladung ausgesprochen hat: nämlich nach Spanien.

Die Spanier beschweren sich nun, auf einmal herrsche „Anarchie“ an der Grenze zu Frankreich – weit gefehlt, liebe Spanier: Gemäß EU-Recht („Dublin III“) ist dasjenige Land für Asylbewerber zuständig, in dem diese zuerst den Boden der EU betreten. Spanien darf also nun seine neue, linke Willkommenskultur großzügig ausleben.

Der spanische Außenminister frohlockte vor kurzem ja noch über eine „demographische Dividende“ [afrikanische Zuwanderung] insbesondere für Deutschland, wenn die Afrikaner erst mal zu uns weitergereist seien – wie schön für Spanien, dass man diese tolle Dividende nun bald im eigenen Land genießen kann!

Die entscheidenden Fragen sind aber: Warum kann Frankreich etwas tun, was Deutschland nicht kann? Warum schwafelt Merkel derweil immer noch von „multilateralen [mehrstaatliches] Abkommen“, die niemals funktionieren werden? Warum weigern sich die Merkelisten so starrköpfig und faktenresistent, endlich im Interesse Deutschlands zu HANDELN? Zeit, die handlungsunfähigen Merkelisten abzulösen. Zeit für Taten statt Worte. Zeit für die #AfD.

Spanische Polizei beklagt Anarchie an der Grenze wegen Zurückweisung (welt.de)

Spaniens Außenminister Josep Borrell kritisiert Salvini und lebt Angela Merkel, weil sie die Migranten nach Deutschland holen möchte (jungefreiheit.de)

Rei schreibt:

Vielen Dank für Ihre Informationen! In der ARD und im ZDF muss dieser französische Alleingang irgendwie untergegangen sein. Frau Merkel wird nächste Woche gleich zu Macron reisen (mit einem dicken Brotzeitkoffer!), um eine (die) europäische Lösung zu suchen (die nur in ihrer Phantasie existiert).

Prof. Dr. Jörg Meuthen schreibt:

In den heute-Nachrichten um 19 Uhr wurde über Unwetter in Südfrankreich statt über faktische Grenzschließungen in Südfrankreich berichtet. Mit dem Zweiten sieht man besser?

Sandra schreibt:

Macron hat auch die Grenze zu Italien vor Monaten geschlossen. In den Einheitsmedien (Lügenmedien) erfährt man davon natürlich nichts!

Karin schreibt:

Aha, deshalb ist die Hexe nach Spanien geflogen um dort wahrscheinlich zu verkünden, dass sie ihre Goldstücke abholen lässt natürlich mit Flugzeugen! Auf dem Rückflug wird sie bei Macron einen Zwischenstopp einlegen um ihm den Kopf zu waschen! Merkt die nicht, dass sie allein da steht! Nix mehr mit mächtigste Frau der Welt!

Meine Meinung:

Solange das verblödete deutsche Volk es nicht merkt und weiterhin die CDU wählt, die momentan immer stärker mit den Kommunisten der Linken kuschelt (in Brandenburg und Schleswig-Holstein) – Kotz – macht diese Irre so weiter.

Siehe auch:

COMPACT-TV: Özil Flop, Moschee Stop in Kaufbeuren – Moderatorin Lisa Lehmann im Interview mit Jürgen Elsässer (09:09)

Björn Höcke (AfD): Seenotrettung statt Menschenschmuggel

Elmar Hörig: Nippelberater von Andrea Kiewel

Video: Achgut-Pogo: Broders Spiegel: Journalistische Weltpolitik (02:27)

Indischer Bundesstaat Assam entzieht 4 Millionen Muslimen die Staatsbürgerschaft

Viktor Orbán: Leben retten, heißt die Menschen am Südufer des Mittelmeers aufzuhalten

Imad Karim: Flüchtlinge und die Ausrottung der Deutschen

Afrikas Bevölkerung explodierte ab 1930 durch europäisches Gutmenschentum und durch die afrikanische “Karnickelei”

Video: Seehofer bei Sandra Maischberger: Was plant Horst Seehofer? (62:57)

28 Jun

Dramatische Tage in Berlin, München und Brüssel: Am Donnerstag reist die Kanzlerin zum EU-Gipfel, um eine europäische Lösung in der Asyldebatte zu finden. Wie angeschlagen ist Merkel nach den Attacken der CSU? Zu Gast: Horst Seehofer.

seehofer_maischbergerVideo: "Maischberger" – Zu Gast heute nur Horst Seehofer, CSU (62:57)

Warum schließt Seehofer die Grenzen nicht wieder? – Er hat dazu die Entscheidungsgewalt!

12 Mai

Am 12. September 2015 fand um 17.30 Uhr eine Telefonkonferenz nach Darstellung von Robin Alexander („Die Getriebenen“) zwischen Angela Merkel, Peter Altmaier, Thomas de Maizière, Horst Seehofer, Frank-Walter Steinmeier und Sigmar Gabriel statt. Es wurde beschlossen, dass ab dem 13. September Grenzkontrollen eingeführt werden. Einsatzbefehle wurden geschrieben und zusätzlich Bundespolizei an die Grenze verlegt. Alle Flüchtlinge sollten „auch im Falle eines Asylgesuches“ zurückgewiesen werden.

In einer Beratung schoben Beamte, die nicht für die Sicherheit, sondern für Migration zuständig waren, rechtliche Bedenken vor. Die Migrationslobby im Innenministerium setzte sich durch und ein tief verunsicherter Innenminister informierte über diese Bedenken die Bundeskanzlerin. Es folgten mehrere Telefonate zwischen Merkel, Gabriel, Steinmeier und de Maiziére. Ergebnis: Die Einsatzbefehle wurden ins Gegenteil verkehrt. Der Innenminister erließ eine Anordnung, nach der „Drittstaatsangehörige ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens, die Einreise“ zu gestatten sei.

Bundespolizisten wurden angewiesen, geltendes Recht zu missachten, und gerieten in Loyalitätskonflikte. Die öffentliche Sicherheit, sowie die Demokratie erodieren und das integrationspolitische und finanzpolitische Desaster folgen.

Innenminister Seehofer, der angetreten ist, die Massenmigration zu stoppen, könnte sofort handeln. Es liegt in seiner Hand, die ministerielle Anordnung de Maiziéres, wonach „Drittstaatsangehörige ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens, die Einreise“ zu gestatten sei, außer Kraft zu setzen.

Der Innenminister hat aber die Entscheidungsgewalt zum ursprünglichen Plan, wie er am 12. September 2015 in seinem Beisein beschlossen wurde, zurückzukehren. Hierzu benötigt er kein Gesetz, keine Bundestagsdebatte, nur eine E-mail an alle Dienststellen. Es wäre das einfachste – mit allerdings großem Effekt! Warum also nimmt Horst Seehofer die de Maiziéres Anordnung nicht zurück?

Offener Brief eines sachkundigen Bürgers an CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer

28 Feb

andreas_scheuer

Dies ist ein etwas längerer offener Brief eines bayrischen Bürgers, ich vermute, eines Juristen, denn er geht am Ende des Artikels sehr gut und sehr ausführlich auf die Rechtslage zur Einwanderungspolitik ein. Dabei behandelt er viele wichtige Themen und beschreibt, welche Folgen sie für die deutsche Gesellschaft haben, wie sie Deutschland beeinflussen und verändern werden.

In seinem Artikel zieht es das Fazit, dass die illegale Einwanderung von Hunderttausenden Migranten zu fast 100 Prozent gegen das Gesetz verstieß. Er schreibt: „Es ist schlichtweg ein unbestrittener Teil der territorialen Souveränität eines Staates – folglich auch Deutschlands – den Zugang zu seinem Gebiet zu kontrollieren. Es ist Drittstaatsangehörigen, die keine Einreiseberechtigung aufweisen, an der Grenze die Einreise zu verweigern.”

Der offenen Brief ist sehr gut geschrieben, er spricht wichtige Punkte an, die vielen Wählern auf der Seele brennen. Aber warum der Briefschreiber den Brief ausgerechnet an Andreas Scheuer von der CSU schreibt, bleibt mir ein Rätsel. Die CSU ist Teil des Problems und nicht Teil der Lösung. Sie hat alle wesentlichen Entscheidungen Merkels mitgetragen.

Im Moment versucht die CSU, angesichts der kommenden Landtagswahlen am 14. Oktober 2018 zwar, sich patriotisch und deutschenfreundlich zu geben, aber bei mir hat die CSU längst alle Sympathien verloren, weil sie ihre Fahne stets in den aktuellen Wind hält und stramm dem Merkelkurs folgt

Das einzige, was die CSU wieder zur Besinnung bringen kann, ist eine erneute Klatsche bei der Landtagswahl am 14. Oktober, denn die Ursachen für die Wahlniederlage bei der Bundestagswahl hat sie offenbar immer noch nicht erkannt und macht weiter so wie immer. Versauen wir der CSU also ihr Oktoberfest.

Frankfurt am Main ist die erste deutsche Großstadt, in der die deutsche Bevölkerung mit 49% in der Minderzahl ist. Gesetzeswidrig wird "Flüchtlingsschutz" zu Einwanderungsrecht, ist der Kern des Schreibens eines sachkundigen Bürgers an CSU-Generalsekretär Scheuer, dem er offensichtlich eine andere Politik zutraut.

In einem ebenso sachkundigen wie sehr ausführlichem Brief zur illegalen Eínwanderung wendet sich ein Bürger stellvertretend für die ganze Union an den Generalsekretär der CSU. Wir dokumentieren das Schreiben.

Sehr geehrter Herr Scheuer,

anlässlich der zum Thema der (illegalen) Zuwanderung in die breite Öffentlichkeit durchgedrungenen Ergebnisse der sogenannten Sondierungsgespräche zwischen der CDU/CSU und der SPD sehe ich mich nunmehr gezwungen, mich mit den nachfolgenden Zeilen an Sie persönlich zu wenden. Ich bin in größter, ja sogar bedrückender Sorge um die weitere Zukunft dieses Landes. Ich verbinde mit diesem Anschreiben die – hoffentlich nicht naive – Hoffnung, dass Sie in den anstehenden Koalitionsgesprächen sowie in der darauf folgenden Legislaturperiode der neuen (alten) Bundesregierung als Generalsekretär der CSU Ihren politischen Einfluss geltend machen und ein „Weiter so“ der seit September 2015 andauernden und ohne Beteiligung des Bundestages erfolgten Migrationspolitik von Frau Dr. Merkel verhindern.

Wenn man allerdings die dankenswerterweise von Robin Alexander (Journalist „Die Welt“ d. Red.) öffentlich gemachten Abstimmungen der Koalitionsparteien zur Einwanderungspolitik sieht, in denen an der Öffentlichkeit vorbei nachträglich die Beschränkung auf Sachleistungen [für die Migranten] und die Residenzpflicht [bleiben in dem Ort, wo die Unterkunft ist] gestrichen wurde sowie weiterhin eine illegale Zuwanderung von über 200.000 Menschen pro Jahr – von einer Begrenzung ist mit keinem Wort die Rede – als unproblematisch angesehen wird, sehe ich keine Anzeichen eines entsprechenden politischen Willens der handelnden Personen.

Bei der stets die öffentliche Wahrnehmung dominierenden Diskussion um eine sog. Obergrenze handelt es sich um eine Scheindebatte, ohne dass die Bevölkerung davon zutreffend in Kenntnis gesetzt wird. Es gibt weder einen Anspruch auf Einwanderung noch – aufgrund der geographischen Lage Deutschlands – in ca. 98% der Fälle einen Anspruch auf Schutz als Flüchtling (eingehend unter B.). Es ist im Allgemeinen äußerst bedauerlich, in welcher Art und Weise das deutsche Volk – ja ich benutze diesen von Frau Dr. Merkel so gemiedenen Begriff – mit unvollständigen und teils auch unzutreffenden Informationen über den wahren Sachstand und vor allem auch die wahre Rechtslage in Deutschland getäuscht wird.

Ich erlaube mir nachfolgend Ihnen die bisherigen und auch zukünftigen Folgen der Migrationspolitik der Bundesregierung sowie die geltende Rechtslage aufzuzeigen, bei deren konsequenter und vor allem rechtsstaatlich gebotener Anwendung weiterer Schaden vom deutschen Volk und den zukünftigen Generationen abgewendet werden kann.

Ich sehe es schlichtweg als meine staatbürgerliche Pflicht an, Sie persönlich mit meinem Schreiben in die Pflicht zu nehmen, da trotz eines politisch verheerenden Ergebnisses bei der Bundestagswahl am 24.9.2017 – schlechtestes Wahlergebnis der CDU auf Bundesebene sei 1949 – Frau Dr. Merkel keinen Anlass sieht, eine Änderung ihrer eigenmächtigen und rechtsstaatlich letztendlich nicht vertretbaren Migrationspolitik vorzunehmen. Auch wenn die breite Öffentlichkeit aufgrund entsprechender medialer Berichterstattung sowie der Aussagen der Vertreter der Bundesregierung davon ausgeht, dass die sog. „Flüchtlingskrise“ beendet ist, wissen Sie genauso gut wie ich, dass dies nicht den Tatsachen entspricht.

Weiterhin überqueren im Durchschnitt ca. 15.000 Menschen monatlich die deutschen Staatsgrenzen, mit dem Ziel eines dauerhaften Aufenthalts in unserem Land, ohne dass dies durch das geltende Recht gedeckt wäre. Im Ergebnis kommt somit – bei realistischerweise unterstelltem Andauern dieses Zustands – jedes Jahr eine neue „Großstadt“ von illegalen Zuwanderern hinzu, was erhebliche Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland und für die Zukunft dieses Landes hat.

Man muss es als geradezu unglaublich und absurd bezeichnen, wenn der Bundesinnenmister nunmehr registrierte Asylanträge in einer Größenordnung von 186.000 im Jahr 2017 als Erfolg verkauft. Zum einen spiegeln diese Zahlen nicht die tatsächliche Sachlage wider, da sonstige, nicht registrierte illegale Einwanderung und der [vermutlich millionenfache] Familiennachzug per Visum überhaupt nicht eingerechnet werden. [Familiennachzug: Die Nebelkerzen der Großen Koalition – wie Deutschland in Wirklichkeit mit Migranten überflutet wird]

Zum anderen zeigt sich die Absurdität dieser Einschätzung vor dem Hintergrund, dass hinlänglich bekannt ist, dass die Bundesrepublik Deutschland und ihre Vollzugsbehörden bisher – aus welcher Motivation dies auch sein mag – vollständig dabei scheitern, die Antragssteller abgelehnter Anträge auch konsequent und damit gemäß der geltenden Rechtslage des Landes zu verweisen. Es wird nach dem Prinzip verfahren, wer einmal Deutschland erreicht hat, der kann bleiben. Die makabre Wahrheit in diesem Zusammenhang lautet wie folgt: Jeder kommt ohne Pass ins Land, jedoch scheitert die Ausreise dann am fehlenden Pass.

A. Tatsächliche Auswirkungen

Ich darf in einem ersten Schritt zusammenfassend und auszugsweise – aufgrund der täglich hinzukommenden Auswüchse der Masseneinwanderung ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die bisherigen Auswirkungen der Einwanderungspolitik der Bundesregierung veranschaulichen:

I. Arbeitsmarkt: Mit am dramatischsten zeigt sich die Fehleinschätzung der Bundesregierung bzw. Fehlerhaftigkeit des Zulassens einer Masseneinwanderung am Arbeitsmarkt. Deutschland ist ein hochtechnologisierter Wirtschaftsstandort, welcher – wenn überhaupt – eine Zuwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften benötigt. Diese haben und werden wir nicht durch Armutszuwanderung von „Flüchtlingen“ aus Ländern erhalten, in denen keine hinreichenden Qualifikationen in der Bevölkerung vorhanden sind, um einem Standort wie Deutschland weiterzuhelfen.

Ich möchte an dieser Stelle gar nicht auf die offensichtlich irreführenden Äußerungen führender Persönlichkeiten in Politik und Wirtschaft aus dem Jahr 2015 eingehen, als der deutschen Gesellschaft „syrische Ärzte“ und ein „Wirtschaftswunder 2.0“ versprochen wurden. Bekanntlich ist es vielmehr eine Tatsache, dass bereits nach Aussage von Frau Andrea Nahles als ehemalige Bundesarbeitsministerin nur ein Anteil von 10% überhaupt in den Arbeitsmarkt integrierbar ist. Von hochqualifizierten Tätigkeiten ist dabei nicht die Rede.

Nach aktuellen Berichten melden die deutschen Kommunen als „Leidtragende“ der Politik der Bundesregierung bereits jetzt einen Anteil von 600.000,00 ALG-II-Empfängern [Arbeitslosengeld II] bei den „Zugewanderten“ seit 2015. Allgemein hat bereits jetzt jeder zweite Arbeitslose in West-Deutschland einen Migrationshintergrund bzw. sind 26% der arbeitslosen Menschen ohne deutsche Staatangehörigkeit. Die Ausländer-Arbeitslosenquote ist überdies mit 13,6% mehr als dreimal so hoch wie die der deutschen Staatsbürger.

Bei den aktuell besonders beliebten Zuwanderungsländern wie Syrien, Eritrea und Afghanistan liegt die Erwerbslosenquote sogar bei 43%. Aufgrund des bekanntlich bei diesen Ländern weit verbreiteten Analphabetismus sind auch keine Verbesserungen in dieser Hinsicht zu erwarten. Es stellt sich schlicht und einfach die offensichtliche Frage, was diese Menschen gegenwärtig und zukünftig in Deutschland beitragen sollen? Diese Frage stellt sich insbesondere auch deshalb, weil aufgrund der hohen staatlichen Leistungen für diese Menschen keine Motivation besteht, einer regulären Tätigkeit nachzugehen, bei welcher sie aufgrund ihrer Qualifikation im Zweifel nicht mehr verdienen werden.

Kein anderes Land der Welt betreibt eine Einwanderungspolitik in der von Deutschland praktizierten Weise, im Rahmen welcher die Einwanderer nicht nach ihrer Integrationsfähigkeit und -willigkeit, nicht nach ihren beruflichen Qualifikationen und ebenso wenig nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes ausgesucht werden. Deutschland nimmt unter der Führung von Frau Dr. Merkel ohne Auswahl jede Person unter dem Vorwand des „Schutzbedürfnisses“ und ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse des eigenen Landens und ohne jede Integrationsprognose in unbeschränkter Zahl auf. Es handelt sich schlicht und einfach um eine von der Bundesregierung veranlasste Masseneinwanderung Drittstaatsangehöriger in den deutschen Sozialstaat.

II. Gesellschaft: Die von der Bundesregierung seit 2015 zugelassene Massenzuwanderung – ohne rechtliche Grundlage – hat bereits und wird zukünftig noch stärker dramatische Auswirkungen auf die deutsche Gesellschaft haben. Es können nicht massenhaft aus fremden Kulturkreisen Menschen einwandern, die mit unseren Wertvorstellungen und den Übereinkünften des Zusammenlebens nicht kompatibel sind, ohne dass es zu gravierenden Verwerfungen kommt bzw. weiterhin kommen wird.

Das hinlänglich bekannte Wort der „Parallelgesellschaften“ ist längst Realität in Deutschland. Insoweit möchte ich beispielhaft auf viele Großstädte in NRW und diverse Stadtteile in Berlin hinweisen – Tendenz deutschlandweit steigend. Die Stadt Frankfurt am Main ist überdies die erste deutsche Großstadt in der die deutsche Bevölkerung mit einem Anteil von 49% in der Minderheit ist. Vor allem die Menschen aus muslimischen Gesellschaften sind – wie sich auch in den Zeiten der Gastarbeiterzuwanderung gezeigt hat – weitestgehend nicht integrationsfähig oder häufig gar nicht integrationswillig.

Eine weitere Ausbreitung der dominanten muslimischen Kultur und Religion wird zu großen Problemen für die deutsche Gesellschaft führen. Ich möchte Sie an dieser Stelle gerne auf die Lektüre des Buches „Islamischer Faschismus“ von Hamed Abdel-Samad oder auch des Buches „Der islamische Kreuzzug“ von Samuel Schirmbeck verweisen. Ich darf insoweit überdies nur als pars pro toto [ein Teil steht für das Ganze] sowie als in beliebiger Zahl zu ergänzendes Beispiel auf die Massendemonstrationen in deutschen Städten für den türkischen „Präsidenten“ Erdogan verweisen, dessen Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit hinlänglich bekannt ist.

Ebenso soll Deutschland offensichtlich nunmehr mit der im islamischen Kulturkreis zulässigen Bigamie bzw. Polygamie [Vielehe] „bereichert“ werden. Unter dem Vorwand des Kindeswohls werden inzwischen im Rahmen des sog. Familiennachzugs per Visum vielfach „Zweitfrauen“ ins Land geholt und selbstverständlich vom deutschen Steuerzahler als Familienangehörige ausgehalten [finanziert], obwohl gem. § 1306 BGB eine Zweitehe nach deutschem Recht untersagt ist. [Nicht zu vergessen, die Kinderehen.]

Ebenso ist zu berücksichtigen, dass sich das Bildungsniveau in Deutschland dramatisch verschlechtert, wenn eine Zuwanderung in dem bisherigen Ausmaß fortgeführt wird. Es gibt bereits jetzt in vielen Kommunen verheerende Auswirkungen auf den Schulunterricht. In großer Zahl bestehen Schulklassen, in welchen deutsch „1. Fremdsprache“ ist.

In NRW hat überdies zum aktuellen Zeitpunkt jedes dritte Kindergartenkind – wie es im politisch korrekten Deutsch heißt – einen Migrationshintergrund. Aufgrund enormer sprachlicher Schwierigkeiten ist kein geordneter Ablauf mehr möglich. Schließlich hat die Bundesregierung auch die sich ergebende Wohnungsnot in Deutschland verheerender Weise unterschätzt oder gar ignoriert. Der dramatische Anstieg von Obdachlosen sei hier nur am Rande erwähnt.

Abschließend sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es nicht ausreicht mantraartig in Bezug auf Deutschland von einem Einwanderungsland zu sprechen. Ein „klassisches“ Einwanderungsland wie die USA, Kanada und Australien bestimmt und sucht sich aus, wer im Land leben darf. Deutschland lässt sich von den unter dem Deckmantel des „Asylrechts“ einreisenden Menschen diktieren, wer hier lebt.

Bekanntlich wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entgegen dem verliehenen Flüchtlingsstatus nach drei Jahren der Fortbestand der Schutzgründe nicht mehr überprüft. So wird gesetzeswidrig ein „Flüchtlingsschutz“ zu einem Einwanderungsrecht! Die vollständige Überforderung der deutschen Gesellschaft mit dieser Massenzuwanderung zeigen doch die Auswirkungen in diversen Kommunen, wie derzeit die aktuellen Entwicklungen in Cottbus und Freiberg sowie bereits zuvor in Salzgitter, Delmenhorst, Hof oder Bamberg in dramatischer Weise veranschaulichen.

III. Kriminalität: In Bezug auf den Aspekt der Kriminalität kann ich mich aufgrund deren Offensichtlichkeit am wohl Kürzesten fassen. Die täglichen (!) Meldungen zu schweren Körperverletzungen, Messerattacken, Vergewaltigungen, Raub- und Diebstahlsdelikten oder Morden, welche von den „Schutzsuchenden“ verübt werden, können (zumindest in Teilen) den Zeitungen in Deutschland entnommen werden, die sich nicht auf eigenwillige Entschuldigungen wie „regionale Bedeutung“ und „Hat es immer schon gegeben“ berufen. Besonders auffällig ist überdies die schier unfassbar große Zahl 17-jähriger unter den Straftätern, mit denen Deutschland nunmehr aus den Herkunftsländern gesegnet ist … [1]

[1] Kinder und Jugendliche erhalten in Deutschland eine besonders intensive Zuwendung und Betreuung und sie dürfen in der Regel ihre Familien nachholen. Warum schickt man sie nicht in die Heimat zurück, denn die meisten dieser Minderjährigen kommen, ums mitsamt der Großfamilie ins deutsche Sozialsystem einzutauchen. Sie lassen sich ihr Leben vom deutschen Steuerzahler finanzieren, während nicht wenige von ihnen, Deutschland, den Westen, das Christentum und die Demokratie abgrundtief hassen, sich immer stärker radikalisieren und den deutschen Staat bekämpfen. Nicht wenige von ihnen werden kriminell.

Die mir bisher einzig erkennbare Reaktion der Verantwortlichen in der Bundesregierung ist die stete Berufung auf „Einzelfälle“. Hier stellt sich mir die Frage, wie viele Jahre lang es noch täglich Einzelfälle benötigt, damit endlich (!) ein kultureller Zusammenhang erkannt bzw. verstanden wird und die zwingend notwendigen Konsequenzen gezogen werden.

Die seit 2015 in den einzelnen Bundesländern dramatisch angestiegenen Kriminalitätsraten von „Schutzsuchenden“ – soweit man sich traut, die Zahl separat auszuweisen – sprechen für sich. Die einschlägigen polizeilichen Kriminalitätsstatistiken sind öffentlich zugänglich, so dass ich mir insoweit eine detaillierte Darstellung ersparen möchte. Es erscheint für die politisch Verantwortlichen offenbar geradezu verführerisch zu sein, die insgesamt sinkenden Kriminalitätszahlen vorzuweisen, ohne die Bevölkerung darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um die Gesamtzahlen sämtlicher Straftaten handelt.

Maßgeblich sind jedoch die Zahlen der Straftaten von „Schutzsuchenden“, die in den zurückliegenden Jahren – bereits unter Nichtberücksichtigung von sowieso nicht verfolgten ausländerrechtlichen Delikten – enorm angestiegen sind. Beispielhaft darf ich Sie insoweit auf mein Wohnsitzland Bayern verweisen.

Überdies ist von besonderer Bedeutung, dass sich die Straftaten nicht nur gegen die deutsche Bevölkerung richten, sondern dass auch religiöse Konflikte aus den Herkunftsländern in unser Land importiert werden. Ebenso erschreckend ist die dramatische Zunahme des Antisemitismus, welcher „intetressanterweise“ aufgrund seiner nunmehrigen Herkunft aus muslimischen Kulturkreisen selbst in der Öffentlichkeit geduldet wird. [Wie es scheint, sind die etablierten Parteien längst auf den antisemitischen Zug aufgesprungen: SPD immer stärker antisemitisch – sucht sich ein neues Wahlvolk]

Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass diese Personen unter dem Vorwand des „Flüchtlingsschutzes“ unter enormem finanziellen Aufwand in Deutschland aufgenommen werden und man es der deutschen Bevölkerung, die diese Lasten aus Steuergeldern zu tragen hat, dann auf diese Weise „dankt“ [mit einer hohen Kriminalitätsrate und dem neuen muslimische Antisemitismus].

Der hohe Anteil an ausländischen Gefängnisinsassen spricht überdies Bände. Bereits im März 2016 – mithin ohne Berücksichtigung der Folgen der unkontrollierten Massenzuwanderung – waren dies bspw. in Baden- Württemberg über 46%. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die großen Probleme mit Gewaltkriminalität von „Eingewanderten“ aus vorherigen Jahrzehnten, denen in der jüngeren Vergangenheit großzügig deutsche Pässe ausgegeben wurden, dabei gar nicht eingerechnet werden. [Baden-Württemberg: Ausländeranteil bei Häftlingen klettert auf 46 Prozent]

IV. Terrorismus: In Bezug auf die gegenwärtige und zukünftige Terrorgefahr in Deutschland durch die Migrationspolitik der Bundesregierung kann ich mich aufgrund dramatischer Offensichtlichkeit ebenfalls kurzfassen. Über das furchtbare politische Totalversagen im Fall des „Flüchtlings“ Anis Amri brauche ich keine Worte mehr zu verlieren. Es sei an dieser Stelle nur ergänzend erwähnt, dass die Täter des brutalen Anschlags in Paris über Deutschland nach Frankreich als „Flüchtlinge“ eingereist sind und dass auch der Täter des im Frühjahr 2017 begangenen Anschlags in Manchester mit 22 Toten mehrfach über Deutschland (Düsseldorf, Frankfurt am Main) nach Großbritannien eingereist ist.

Man kann diese Sicherheitspolitik Deutschlands nur einen einzigen Offenbarungseid nennen. Zudem nehmen die sog. Salafisten zahlenmäßig und in ihrer Gewaltbereitschaft enorm zu. Auch hier zeigt sich wieder einmal die völlig falsch verstandene Toleranz des deutschen Staates. Alles ist bereichernd, Hauptsache bunt und multikulti. In diesem Bereich werden inzwischen Fakten geschaffen, mit unabsehbaren Folgen für unser Land.

Es passt ins Bild des vollständigen Versagens in Bezug auf die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in Deutschland – im Übrigen eine der primären staatlichen Aufgaben -, dass nunmehr veröffentlicht worden ist, dass die Bundesanwaltschaft mit geradezu absurder Begründung in 564 Fällen Ermittlungsverfahren gegen [afghanische] Terrorverdächtige eingestellt hat. Demnach handele sich um reine Auslandstaten, etwa im Dienst der radikalislamistischen Taliban, und deutsche Staatsschutzinteressen seien aus Sicht der Bundesanwaltschaft nicht beeinträchtigt gewesen, wie der Generalbundesanwalt Peter Frank erklärte.

Dass diese Personen selbstverständlich ebenso in der Lage sind, derartige Taten auch in Deutschland zu begehen, sollte ohne weitere Überlegungen eindeutig sein und hat sich bei vielen Terroranschlägen im europäischen Ausland in furchtbarer Weise als Realität erwiesen. Selbstverständlich werden auch Taliban- oder IS-Kämpfer, die beim Grenzübertritt angeben, in ihrem Herkunftsland wegen ihrer Verbrechen mit entsprechenden Strafen rechnen zu müssen, aus „humanitären Gründen“ aufgenommen. Frei nach dem Motto: Lasst uns allen Schutz gewähren, nur nicht dem deutschen Volk!

V. Gesundheit: Die Politik der offenen Grenzen wird gravierende Belastungen der Gesundheit der Bevölkerung haben. Von der Öffentlichkeit vollkommen unbemerkt ist durch den unkontrollierten Zuzug von Menschen aus Ländern, in welchen äußerst bedenkliche Hygienezustände herrschen, auch die Gefahr der Ver- und Ausbreitung von in Deutschland nicht (mehr) vorkommenden ansteckenden und vor allem hoch gefährlichem Krankheiten eingeführt worden. In der Schweiz sind bereits bei „Flüchtlingen“ multiresistente Tuberkulosekeime diagnostiziert worden, was zu einer Einrichtung eines europaweiten Warnsystems geführt hat.

Von Seiten der Bundesregierung und im Speziellen seitens des Bundesgesundheitsministeriums ist keine Verlautbarung zu diesem Thema erfolgt. Auch hier scheint bedauerlicherweise wieder einmal die Strategie verfolgt zu werden, dass man die deutsche Bevölkerung über die erheblichen Risiken der seit 2015 praktizierten Migrationspolitik schlichtweg uninformiert lässt; frei nach dem Motto des Bundesinnenministers „Diese Informationen könnten die Bevölkerung beunruhigen.“ Auszugsweise darf ich an dieser Stelle aus dem epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Instituts Nr. 43/2017 (S. 487 ff.) wie folgt zitieren:

„Mit dem Anstieg der Fallzahlen geht zugleich eine veränderte demografische Struktur der Erkrankten einher. Der Anteil an TB-Neuerkrankten [Tuberkulose], die nicht in Deutschland geboren wurden, betrug zwischen 2002 und 2012 40–50% und nahm bis zum Jahr 2015 auf 72,1% zu. Der Anstieg der TB-Inzidenz [Neuerkrankungen] kann daher auch mit der hohen Anzahl an Menschen, die im Rahmen der Migrationsbewegungen in den Jahren 2014 und 2015 nach Deutschland gekommen sind, erklärt werden.“

Welche weiteren hochgefährlichen Infektionskrankheiten aus den Herkunftsländern der illegal Einreisenden in nächster Zeit hinzukommen und welche Gesundheitsrisiken sich verwirklichen werden, lässt sich nur erahnen. Überdies kann insbesondere nicht abgeschätzt werden, welche Gesundheitsrisiken sich verwirklichen, wenn nunmehr zu hunderttausenden der sog. Familiennachzug vollzogen wird.

Bekanntlich ist bei deren Einreise nach Deutschland gesetzlich überhaupt keine Gesundheitsuntersuchung vorgesehen. So heißt es in § 62 AsylG, dass Personen, die im Wege des Familiennachzugs zu anerkannten Schutzberechtigten nach Deutschland kommen, der Regelung [Verpflichtung zur ärztlichen Untersuchung] nur unterfallen können, wenn sie in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Bei dezentraler Unterbringung von Familien erfolgt somit keine Gesundheitsuntersuchung der nachreisenden Familienangehörigen.

VI. Finanzielle Belastung: Schließlich darf ich auf die enormen finanziellen Belastungen dieser gesetzlich nicht zulässigen Politik der Bundesregierung für die deutschen Steuerzahler eingehen. Es ist wirklich ein Hohn, wenn sich die deutschen Steuerzahler allen Ernstes von Mitgliedern der Bundesregierung sagen lassen müssen, dass ihnen durch die Umverteilung der Steuergelder an Drittstaatsangehörige nichts vorenthalten wird.

So kann man auch nur sprechen, wenn man das Geld Dritter verteilt. Selbstverständlich werden durch die enormen Ausgaben für die Migrationspolitik der Bundesregierung den öffentlichen Haushalten Mittel entzogen, die an anderen Stellen, bspw. bei der Investition in marode Infrastruktur, dringend benötigt werden und somit nicht zur Verfügung stehen. Die vielen Fälle dringend sanierungsbedürftiger Schulen, Universitäten, Schwimmbäder, Brücken, Straßen und sonstiger öffentlicher Einrichtungen sind Ihnen mit Sicherheit bekannt und müssen daher von mir an dieser Stelle nicht im Einzelnen namentlich aufgeführt werden.

Je nach Berechnungsgrundlage werden die Kosten – nach derzeitigem Stand der illegalen Einwanderung – pro Jahr für den deutschen Steuerzahler auf Beträge zwischen 40 und 60 Milliarden € angegeben. Um welche enorme Größenordnung es sich dabei handelt, kann an dem Umstand belegt werden, dass im Jahr 2017 über diese Summe die Bundesministerien für Verkehr (27,91 Milliarden €), für Bildung und Forschung (17,65 Milliarden €) sowie für Familien, Frauen, Senioren und Jugend (9,52 Milliarden €) zusammen verfügen dürfen. [27,91 + 17,65 + 9,52 = 55,08 Milliarden €]

Insbesondere sind als Kostenfaktor die Ausgaben für sog. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu nennen. Diese kosten die öffentlichen Haushalte monatlich zwischen 5.000,00 € und 8.000,00 €. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass selbst nach Angaben des Bundesfamilienministeriums davon ausgegangen wird, dass jeder zweite „Minderjährige“ bei seinen Altersangaben gelogen hat. Eine flächendeckende nachträgliche Überprüfung anhand von zuverlässigen körperlichen Untersuchungen wird „selbstverständlich“ von politischer Seite abgelehnt.

Geradezu absurd ist es, dass seitens des Bundesinnenministeriums nunmehr auch noch sog. Rückkehrprämien von bis zu 3.000,00 € gezahlt werden. Erst werden Menschen trotz offensichtlich fehlendem Einreise- und Bleiberecht ins Land gelassen, sodann wird die rechtsstaatlich vorgegebene Ausreise von den Betroffenen verweigert und „zum Dank“, dass sie sich der in Deutschland bestehenden Gesetzeslage verweigern, wird ihnen aus Steuergeldern auch noch Geld für die Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtung gezahlt. Dieses Vorgehen sucht weltweit Seinesgleichen.

Trotz der im Jahr 2015 viel gepriesenen hochqualifizierten Zuwanderer stellen diese letztendlich eine enorme Kostenbelastung dar. Welche Gesamtbelastungen realistischer Weise angenommen werden müssen, lässt sich den Berechnungen renommierter und vor allem unabhängiger Finanzexperten wie Prof. Bernd Raffelhüschen und Prof. Hans-Werner Sinn entnehmen. Beide gehen vor allem auch aufgrund der mit der illegalen Einwanderung einhergehenden Zunahme der Arbeitslosigkeit von einer Gesamtbelastung zwischen 900 Milliarden und 1 Billion € aus. Da ich davon ausgehe, dass Sie Zugang zu diesen Studien haben, werde ich von detaillierteren Ausführungen an dieser Stelle absehen.

B. Rechtslage

Man mag es in einem Land wie Deutschland schwerlich für möglich erachten, jedoch scheint es notwendig zu sein, daran zu erinnern, dass die Bundesregierung als einen elementaren Bestandteil unseres Grundgesetzes das Rechtsstaatsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG zu beachten und anzuwenden hat. Dort heißt es unzweideutig, dass die vollziehende Gewalt (Exekutive) an Gesetz und Recht gebunden ist. Da dies jedoch seit Frau Dr. Merkels „Anordnung“ der offenen Grenzen nicht der Fall ist, darf ich nachfolgend die einschlägigen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften darstellen und erläutern, die dieser Politik [von Angela Merkel] entgegenstehen.

Das von Frau Dr. Merkel und weiteren Mitgliedern der Bundesregierung stets ausgegebene Postulat, man könne Grenzen nicht sichern, ist bestenfalls irreführend, wenn es sich nicht gar um eine bewusste Fehlinformation der breiten Öffentlichkeit handelt. Ein Staat definiert sich und sein Hoheitsgebiet durch seine Grenzen. Es ist eine der primären Aufgaben des Staates dieses Hoheitsgebiet zu schützen und zu bewahren.

Dass ein Grenzschutz unproblematisch äußerst effektiv und erfolgreich durchgeführt werden kann, zeigte sich (interessanterweise) bei den Sicherheitsvorkehrungen zu den in Deutschland ausgerichteten G7- und G-20-Gipfeln. Innerhalb weniger Tage wurden eine Großzahl an Menschen am illegalen Grenzübertritt gehindert. Grenzkontrollen funktionieren scheinbar doch … Bedauerlicherweise wird dieser Grenzschutz nur gewährt, wenn es um den Schutz der politischen Elite geht.

Nachfolgend möchte ich darstellen, dass auf Basis der geltenden Rechtslage eine illegale Einwanderung durch „Flüchtlinge“ ohne weiteres verhindert werden kann bzw. nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verhindert werden muss. Dies allein vor dem rein faktischen Hintergrund, dass es sich bei Menschen, welche um die halbe Welt reisen, nicht mehr um Flüchtlinge handelt. Bestenfalls handelt es sich um „Wirtschaftsflüchtlinge“, welche nach keiner national oder international geltenden Rechtsvorschrift den „Flüchtlingsstatus“ verliehen bekommen.

Dass überdies – ohne Berücksichtigung des Asyslrechts – kein Anspruch auf Einwanderung besteht, ist eine Selbstverständlichkeit und muss nicht weiter vertieft werden. An dieser Stelle darf ich besonders hervorheben, mit welchen Zahlen von Schutzsuchenden es die deutsche Bevölkerung tatsächlich zu tun hätte, wenn sich die Bundesregierung nicht weigern würde, das geltende Recht anzuwenden. [2]

[2] Dass nicht einmal an Anrecht auf Asyl besteht, jedenfalls nicht in der jetzigen Form, kann man der Forderung der dänischen Chefin der Sozialdemokraten, Mette Frederiksen, entnehmen, die nämlich das Asylrecht in seiner jetzigen Form abschaffen möchte. Und zwar aus genau demselbem Grund, die der Leserbriefschreiber hier erwähnt.

Kurz gesagt, will Mette Frederiksen das Asylrecht auf dänischem Boden abschaffen: Es soll für Nicht-EU-Bürger nicht mehr möglich sein, in Dänemark ein Asylgesuch zu stellen. Wer es versucht, so der Plan, soll in ein von Dänemark geführtes Lager in Nordafrika gebracht werden, wo das Gesuch behandelt wird. Ins Land gelassen werden sollen lediglich noch direkt von der UNO ausgewählte Quotenflüchtlinge. Für alle anderen soll gelten: Wem in den nordafrikanischen Lagern Asyl gewährt wird, der soll danach sein Leben in einem UN-Lager fortsetzen [also nicht in Dänemark]. >>> weiterlesen

Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind im Jahr 2016 nur 905 Menschen nach Deutschland gekommen, welche sich im Zeitpunkt ihrer Einreise nicht bereits in einem sicheren Drittstaat befunden haben. Bezeichnenderweise ist inzwischen auch instanzgerichtlich die Aufhebung der Rechtsstaatlichkeit festgestellt worden. Ich darf insoweit einen Strafsenat des OLG Koblenz (Urteil v. 14.02.2017 – 13 UF 32/17) zitieren: „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

I. Genfer Flüchtlingskonvention / Europäische Menschenrechtskonvention / Charta der Grundrechte der EU / Dublin-III-Verordnung

Entgegen vielfacher Verlautbarungen der politisch Handelnden in Deutschland, bietet das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) keine Rechtsgrundlage für die Migrationspolitik der Bundesregierung. Die Genfer Flüchtlingskonvention beinhaltet keinen individual-rechtlichen Anspruch auf Asyl. D.h. mit anderen Worten, dass auch die Genfer Flüchtlingskonvention keinen Anspruch auf territoriales Asyl gewährt.

Darüber hinaus ist an dieser Stelle zu betonen, dass es sich in der ganz überwiegenden Zahl von Menschen – letztendlich sämtliche auf dem Landweg die Grenze überschreitenden Personen -, welchen die Einreise nach Deutschland gestattet wird, um solche handelt, die eine große Zahl sicherer Drittstaaten durchreist haben. Bei ihrer Ankunft an der deutschen Grenze befinden sie sich bzw. haben sie sich schon seit geraumer Zeit nicht mehr in einer Situation befunden, in welcher eine Gefahr für Leib und Leben bzw. ihr körperliches und gesundheitliches Wohlbefinden besteht.

De facto und de jure handelt es sich somit, insbesondere nach der Genfer Flüchtlingskonvention, nicht um Flüchtlinge. Auch die Genfer Flüchtlingskonvention gewährt kein Menschenrecht auf den angenehmsten Sozialtstaat. Nichts anderes ergibt sich aus dem sog. Refoulement-Verbot [3] iSv Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention. Dieses, wie auch die Genfer Flüchtlingskonvention als solche, gewährt nur Rechte für denjenigen, welcher – auf welche Weise auch immer- sich bereits im Land befindet. Dies ist bekanntlich der Grund dafür, dass die Bundesregierung die teilweise geforderten Transitzentren direkt an der deutschen Staatsgrenze tunlichst vermeiden will – ein Schelm der Böses dabei denkt …

[3] Unter dem Refoulement-Verbot versteht man ein Nichtzurückweisungsverbot. Das Non-refoulement-Gebot oder Refoulement-Verbot genannt, ist ein völkerrechtlicher Grundsatz, der die Rückführung von Personen in Staaten untersagt, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beinhaltet kein über die Genfer Flüchtlingskonvention hinausgehendes individuelles Recht auf Einreise. Vielmehr besteht bei Nichtstaatsangehörigen auch auf Basis der EMRK – wie sich auch aus Art. 3 4. Zusatzprotokoll EMRK eindeutig ergibt – kein Recht auf Einreise oder auf Aufenthalt in einem „Wunschstaat“.

Kein Mitgliedsstaat ist aufgrund der EMRK verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen oder Asyl zu gewährleisten. Ebenso wenig verleiht die EMRK ein Recht auf Zuerkennung eines bestimmten Aufenthaltsstatus. In diesem Sinne hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Zusammenhang mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen mehrfach entschieden, dass die Mitgliedsstaaten in der Gestaltung des jeweiligen Einreise- und Aufenthaltsrechts frei sind.

Ebenso wenig bietet Art. 18 der Charta der Grundrechte der EU einen individuellen Schutzanspruch gegenüber dem deutschen Staat. Dieser gewährt das Recht auf Asyl „nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.“ Auch insoweit gilt wiederum – wie bereits erläutert – der Grundsatz, dass derjenige keines Schutzes bedarf, der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt oder auf seiner Flucht die Möglichkeit hatte, in einem sicheren Drittstaat um Schutz nachzusuchen.

Schließlich stellt sich die Rechtslage auch nach der allgemein bekannten Dublin-III-Verordnung nicht abweichend dar. Als europarechtliche Verfahrensregelung begründet sie bekanntlich gerade keine Asylzuständigkeit Deutschlands. Dies gilt insbesondere auch für an der deutschen Staatsgrenze gegenüber deutschen Behörden gestellte Schutzanträge. Der vielfach übergegangene Art. 20 Abs. 4 Dublin-III-Verordnung als vorrangige Zuständigkeitsregelung an den europäischen Binnengrenzen bestimmt unzweideutig, dass selbst das vorgelagerte Zuständigkeitsprüfungsverfahren von dem Mitgliedsstaat durchzuführen ist, in dem sich der Antragssteller befindet – dies ist im Regelfall Österreich.

Dieser Mitgliedsstaat [Österreich] ist auch im Übrigen sodann für das Verfahren zuständig (Abs. 4 S. 2). Es besteht insoweit gerade kein Ermessen deutscher Grenzbehörden. Dem Antragssteller ist somit nach dieser Regelung an der Grenzübergangsstelle die Einreise zu verweigern. Soweit die Bundesregierung meint – insoweit auch irreführend unter Verweis auf das EuGH-Urteil C-646/16 v. 26.7.2017 – ihre Einwanderungspolitik auf das Eintrittsrecht nach Art. 17 Dublin-III-Verordnung stützen zu können, ist auch dies rechtlich unzutreffend.

Zwar bietet diese Vorschrift Mitgliedsstaaten die Möglichkeit sich für das Asylverfahren von Schutzsuchenden für zuständig zu erklären, jedoch handelt es sich dabei ersichtlich um einen Ausnahmetatbestand. Dies lässt sich ohne weiteres mit Erwägungsgrund 17 der Dublin-III-Verordnung belegen,

Danach soll es den Mitgliedsstaaten insbesondere aus humanitären Gründen oder in Härtefällen möglich sein, „von den Zuständigkeitskriterien abweichen zu können, um Familienangehörige, Verwandte oder Personen jeder anderen verwandtschaftlichen Beziehung zusammenzuführen.  und einen bei ihm oder einem anderen Mitgliedstaat gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn sie für eine solche Prüfung nach den in dieser Verordnung festgelegten verbindlichen Zuständigkeitskriterien nicht zuständig sind.“

Eine etwaige Wahrnehmung dieses Eintrittsrecht nicht lediglich in Ausnahmefällen und eine etwaige darauf gestützte Massenzuwanderung von durchschnittlich 200.000 Menschen pro Jahr nach Deutschland ist daher eindeutig von Art. 17 Dublin-III-Verordnung nicht gedeckt und läuft dessen Zweck vielmehr zuwider.

II. Art. 16a GG

Da – wie aufgezeigt – entgegen politischer Verlautbarungen, dass internationale Recht im Rahmen der „Flüchtlingspolitik“ keineswegs die nationalen Vorschriften überlagert, richtet sich die Frage des rechtsstaatlichen Vorgehens im Zusammenhang mit dem Grenzschutz in Deutschland nach unserer Rechtsordnung. Von der Normenhierarchie ausgehend, ist zuvörderst Art. 16a GG zu berücksichtigen. Obwohl seit nunmehr bald drei Jahren von Vertretern sämtlicher Parteien – abgesehen von der AfD – medienwirksam postuliert wird, das Grundrecht auf Asyl kenne keine Grenzen, woraus offensichtlich gefolgert werden soll, dass einer unbegrenzte Zahl von Menschen unter Berufung auf diese Norm eine Einreise gewährt werden muss, stellt sich die wahre Rechtslage diametral anders dar [gegenteilig, entgegengesetzt].

Bereits der Tatbestand des Art. 16a Abs. 1 GG ist nicht auf Schutzsuchende aus Bürgerkriegsländern anwendbar. Ebenso wenig werden „Wirtschaftsflüchtlinge“ geschützt bzw. wird diesen ein Anspruch auf Asyl gewährt. Genauso wesentlich ist die tatbestandliche Schranke des Art. 16a Abs. 2 GG, welche durch den sog. Asylkompromiss ins Grundgesetz eingefügt und vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 14.5.1996 als verfassungsrechtlich unbedenklich beurteilt worden ist.

Aufgrund des darin verankerten Konzepts der sicheren Drittstaaten und Deutschlands geopolitischer Lage, ist verfassungsrechtlich zu berücksichtigen, dass eine Einreise auf dem Landweg nicht zu einem Anspruch auf Asyl auf Grundlage von Art. 16a GG führen kann. Zur Verdeutlichung des geltenden Rechts darf ich insoweit auszugsweise aus der Entscheidung zitieren (Hervorhebungen d. d. Verfasser): „Die Drittstaatenregelung [geht] davon aus, dass der Ausländer den im Drittstaat für ihn möglichen Schutz in Anspruch nehmen muss und dafür gegebenenfalls auch die von ihm geplante Reise zu unterbrechen hat.

Der sichere Drittstaat muss nicht die letzte Station vor der Einreise des Ausländers in die Bundesrepublik Deutschland gewesen sein. Vielmehr reicht es für die Anwendung des Art. 16a Abs. 2 GG aus, dass der Ausländer sich während seiner Reise irgendwann in einem sicheren Drittstaat befunden hat und dort Schutz nach den Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention hätte finden können. Er bedarf dann des Schutzes gerade der Bundesrepublik Deutschlands nicht mehr […] Art. 16a Abs. 2 GG nimmt dem Ausländer die Möglichkeit, das Land, in dem er um Schutz nachsuchen will, frei zu wählen. […] Wer aus einem sicheren Drittstaat […] einreist kann sich auf Absatz 1 GG nicht berufen. Damit wird der betroffene Ausländer aus dem persönlichen Geltungsbereich des Grundrechts auf Asyl ausgeschlossen.“

III. § 18 AsylG / § 15 AufenthG

Die einfachgesetzliche Vorschrift des § 18 AsylG bringt als gesetzliche Verpflichtung sogar eine Einreiseverweigerungspflicht bei einer Einreise – wie im absoluten Regelfall – aus einem sicheren Drittstaat zum Ausdruck. So heißt es in § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG, dass dem Ausländer die Einreise zu verweigern ist, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Weiter heißt es in Abs. 3, dass der Ausländer über die deutsche Staatsgrenze zurückzuschieben ist, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegen.

Auch Abs. 4 Nr. 2 des § 18 AsylG bietet keine Rechtsgrundlage für eine Politik der „offenen Grenzen“ und der damit einhergehenden Masseneinwanderung nach Deutschland. Die dort vorgesehene Möglichkeit des Bundesinnenministeriums, die grundsätzlich bestehen Verpflichtung zur Zurückschiebung an der Grenze aus humanitären Gründen oder zur Wahrung der politischen Interessen Deutschlands nicht durchzusetzen, ist völlig unumstritten auf individuelle Einzelfälle zugeschnitten und ermächtigt keineswegs dazu, generell und unkontrolliert die Einreise zu ermöglichen. Die Ausnahmeregelung entspricht von ihrem Anwendungsbereich somit Art. 17 Dublin-III-Verordnung.

In diesem Zusammenhang ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass auch das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) einen entsprechenden Anwendungsbefehl enthält. Gem. § 15 AufenthG werden Ausländer, die unerlaubt einreisen wollen, an der Grenze zurückgewiesen. Da, wie zuvor aufgezeigt, keine Einreiseberechtigung besteht, ist schlichtweg die gesetzliche Verpflichtung zur Zurückweisung an der Grenze umzusetzen. Dies ist vor allem für die bekanntlich vielfach ohne Pass erfolgende Einreise der „Schutzsuchenden“ von Relevanz (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).

IV. Fazit: Zusammenfassend kann an dieser Stelle somit festgehalten werden – so wie es auch das Bundesverfassungsgericht in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht hat -, dass sämtliche vorgenannten Regelungen die Gemeinsamkeit aufweisen, wonach ein (vermeintlich) Asyl- bzw. Schutzsuchender sich den Zufluchtsort nicht aussuchen kann und dann keinen Schutzanspruch hat, wenn er anderweitig hätte Schutz erhalten können. Es ist schlichtweg ein unbestrittener Teil der territorialen Souveränität eines Staates – folglich auch Deutschlands – den Zugang zu seinem Gebiet zu kontrollieren. Es ist Drittstaatsangehörigen, die keine Einreiseberechtigung aufweisen, an der Grenze die Einreise zu verweigern.

C. Appelle

Ich darf aus den vorgenannten Gründen nun folgende dringliche Appelle an Sie – stellvertretend für die CDU/CSU als Regierungspartei – richten, welche ich Sie nur inständig bitten kann, nicht zu ignorieren:

• Stellen Sie die verfassungsmäßige Ordnung wieder her

• Sorgen Sie dafür, dass die geltenden Gesetze an den deutschen Staatsgrenzen
durchgesetzt werden

• Demokratisch legimitierte Gesetzgebung darf nicht durch individuelle Moralvorstellungen ausgehöhlt werden

• Beenden Sie die rechtswidrige Einwanderungspolitik mit sog. „Flüchtlingen“

• Sagen Sie dem deutschen Volk die Wahrheit über die Hintergründe der seit 2015 andauernden Staatskrise

• Beenden Sie die „Jetzt-sind-Sie-halt-da“-Politik der Bundeskanzlerin

• Setzen Sie endlich die dem deutschen Volk versprochene nationale Kraftanstrengung bezüglich der dringend notwendigen Abschiebungen sämtlicher unrechtmäßig sich im Land aufhaltenden Menschen um – mit Abschiebeflügen von 19 Menschen geben Sie sich der Lächerlichkeit preis

• Hören Sie auf, gegenüber der Bevölkerung Rechtsstaatlichkeit als Rassismus und Populismus zu bezeichnen

• Sorgen Sie dafür, dass die bereits eingetretenen gesellschaftlichen Veränderungen nicht unumkehrbar werden

Schließen möchte ich meine Ausführungen mit einem Zitat aus der Rede von Frau Dr. Merkel auf dem CDU-Bundesparteitag vom 1.12.2003 in Leipzig, welches bezeichnenderweise heute als vollkommen berechtigter Vorwurf gegenüber der aktuellen Bundesregierung Geltung beanspruchen muss:

„Manche unserer Gegner können es sich nicht verkneifen, uns in der Zuwanderungsdiskussion in die rechtsextreme Ecke zu rücken, nur weil wir im Zusammenhang mit der Zuwanderung auf die Gefahr von Parallelgesellschaften aufmerksam machen. Das, liebe Freunde, ist der Gipfel der Verlogenheit, und eine solche Scheinheiligkeit wird vor den Menschen wie ein Kartenhaus in sich zusammenbrechen. Deshalb werden wir auch weiter eine geregelte Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung fordern.“

In der Hoffnung, dass Sie sich die Zeit zur Lektüre meines Schreibens nehmen und die Ernsthaftigkeit sowie Bedeutung meines Anliegens erkennen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

Die Anmerkungen in eckigen Klammern sind vom Admin.

Siehe auch:

Alexander Wendt: SPD immer stärker antisemitisch? – sucht sich ein neues Wahlvolk

Video: Laut Gedacht #70: GroKo – Der Anfang vom Ende (07:11)

Armes, dummes Schweden: Integration krachend gescheitert

Einige interessante Reden von AfD-Abgeordneten, die man gehört haben sollte

Akif Pirincci: Heimat ist voll Nazi

Berliner Flüchtlingshilfe alarmiert über das wahre Gesicht der Zuwanderung

Video: „Laut Gedacht“ und „Identitäre Bewegung“: Jahresrückblick 2017 (11:19)

31 Dez

philip_alex_jahresrueckblick_2017Alex Malenki (rechts) und Philip Thaler blicken zurück auf das Jahr 2017. Dabei stellen sie fest, dass sich das Land, indem man laut Werbestrategen gut und gerne lebt, verändert. Die Wahlen brachten aber nicht die erhoffte blaue Wende. 87 Prozent sprachen sich für den großen Austausch und für grenzenlose Gewalt aus. Immerhin lief der G20-Gipfel ohne großes Aufsehen ab, sodass sich viele wunderten, ob der Gipfel überhaupt stattgefunden habe… Das und noch einiges mehr im Jahresrückblick 2017 von „Laut Gedacht“..

Auch die Identitäre Bewegung Deutschland hält mit einem kurzen Facebook-Kommentar samt Video-Rückschau auf das nun bald vergangene Jahr: Ein erfolgreiches Widerstandsjahr geht zu Ende. Wir nutzen diesen Anlass für ein paar dankende Worte an alle, die in diesem Jahr die politische Arbeit der Identitären Bewegung mit ihrem persönlichen und aktivistischen Einsatz, mit Finanzen und Logistik unterstützt haben. Es ist jeden Tag aufs Neue ein großer Ansporn und eine große Motivation für unsere Aktivisten, wenn vor allem von euch eine solch positive Resonanz zurückkommt.


Video: Jahresrückblick 2017 | Laut Gedacht (11:19)

Dies bestärkt uns darin, dass unsere Arbeit nicht einfach nur Selbstzweck ist, sondern ein wichtiger Hoffnungsimpuls für viele junge und alte Patrioten, denen unsere Heimat am Herzen liegt und die ihr Land noch nicht aufgegeben haben. Wir wissen um diese Verantwortung; daher könnt ihr euch sicher sein: Auch im kommenden Jahr 2018 werden wir unserem Anspruch, die erste Reihe des Widerstandes zu sein, gerecht werden und zeigen, dass Patriotismus und Heimatliebe in die Mitte und zur Normalität jeder Gesellschaft gehören.

Wir gehen vor allem mit der Erkenntnis in das Jahr 2018, dass es keine Ausreden mehr geben kann und wir als Patrioten selbstbewusster denn je auftreten können, weil uns der wachsende Rückhalt in Deutschland und ganz Europa recht gibt.


Video: Jahresrückblick 2017 – Identitäre Bewegung Deutschland (01:24)

Quelle: „Laut Gedacht“ und „Identitäre Bewegung“: Jahresrückblick 2017

Noch ein klein wenig OT:

Afrikanische Migranten gehen jetzt trotz eisiger Kälte zu Fuß in Jeans und Turnschuhen über die Alpen, um ins deutsche Asylparadies zu gelangen – schmeißt sie umgehend wieder raus!

Prof. Dr. Jörg Meuthen (AfD) schreibt:

afrikanische_migranten_alpen

Die italienische Bergrettung meldet Szenen, wie es sie noch nie gab: Seit Monaten versuchen immer wieder afrikanische Migranten, die bislang in Italien festsitzen, zu Fuß über die Alpen zu gelangen. Und sie lassen sich durch nichts von ihrem Ziel abhalten – weder eisige Kälte noch völlig unzureichende Kleidung (Jeans und Turnschuhe) können sie stoppen. Zitat eines Helfers aus dem verlinkten Artikel: „Wir haben sie eindringlich und mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass sie ihr Leben riskieren, wenn sie weitergehen. Doch sie weigerten sich, sich von uns in die italienische Stadt Bardonecchia zurückbringen zu lassen.“

Schöne Aussichten für das grenzenlose Europa – und für ein gänzlich ungeschütztes Deutschland: Wer zu uns reinkommt, ist „halt da“, wie Frau Merkel mal zu ihrer Fraktion sagte – und bleibt dann „halt“ in fast allen Fällen auch auf Dauer im gelobten Sozialleistungsland Deutschland. Wann werden die Gutmenschen dieses Landes, allen voran die Kanzlerdarstellerin, verstehen, was schon Nobelpreisträger Milton Friedman wusste:

Man kann nicht gleichzeitig offene Grenzen und ein attraktives Sozialsystem haben, welches zudem nur von der einheimischen Bevölkerung finanziert wird! Zeit für Grenzschutz, der seinen Namen auch verdient. Zeit für die #AfD.

Siehe auch: Italien: Migranten gehen zu Fuß über die Alpen, um ins gelobte deutsche Sozialschlaraffenland zu kommen

Meine Meinung: Özzi lässt grüßen.

Volker Seitz: Meinungsfreiheit, ein rotes Tuch für Afrikas Mächtige

Jogo_de_Ikin_OrossiAm 6. Dezember 2017 wurde der kamerunische Schriftsteller Patrice Nganang am Flughafen in Douala in Kamerun festgenommen, als er nach einem Besuch sein Geburtsland verlassen wollte. Der aktuelle Fall wirft ein Licht auf den desaströsen Zustand der Meinungsfreiheit in vielen afrikanischen Staaten. Drohungen, Schikanen, Haftstrafen und Morde schüchtern kritische Berichterstatter ein und unterminieren [behindern, verhindern] eine demokratische Entwicklung. >>> weiterlesen

Michael Stürzenberger: Linksextremisten belagern Haus von „Compact“-Chef Jürgen Elsässer – Gleichzeitig brutaler Wohnungs-Überfall auf Leverkusener AfD-Mitglied Dennis B. – Wohnung aufgebrochen – Bewohner mit Messer angegriffen

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