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Australien setzt auf noch strengeren Kurs bei der Einwanderung

20 Mär
libelle
By SamRegarde – Libelle – CC BY 3.0
Kurz vor der Parlamentswahl, wo die Einwanderungspolitik ein großes Wahlkampfthema werden dürfte, kündigt Australiens Premierminister Scott Morrison einen härteren Kurs an. Statt 190.000 sollen nur noch 160.000 jährlich ins Land dürfen, und die vor allem in den ländlichen Raum.
Australiens Premierminister Scott Morrison kündigt an, künftig deutlich weniger Einwanderer ins Land lassen zu wollen. Demnach sollen pro Jahr nur noch 160.000 statt wie bislang 190.000 Migranten Aufnahme finden. Diese Marke soll bis 2023 erreicht werden. Ferner wird seitens der Regierung geplant, Neuankömmlinge verstärkt in ländlichen Gebieten anzusiedeln und nicht mehr in den großen Städten.
Damit setzt Australien die seit mehreren Jahren strenge Einwanderungspolitik mit einer weiteren Reduzierung der Zahlen fort. In Australien wird bis Ende Mai ein neues Parlament gewählt. Einen genauen Wahltermin gibt es aber noch nicht. Es wird erwartet, dass die Flüchtlingspolitik im kommenden Wahlkampf ein bestimmendes Thema wird.  Morrison steht erst seit vergangenem Sommer an der Spitze einer rechtsliberalen Koalition. >>> weiterlesen
Meine Meinung:
Das Ziel ist erreicht, wenn keine Muslime mehr einwandern, sondern jährlich 160.000 Muslime auswandern. Vor allem sollte jede Einwanderung in die Sozialsysteme verboten werden. Wer nicht selber für seinen Lebensunterhalt sorgt, sollte sofort ausgewiesen werden, ebenso alle Kriminellen, sowie alle religiösen Fanatiker.
Rasio schreibt:
So viel können wir in Deutschland nach fast 60 Jahren muslimischer Einwanderung sagen: Ein zu großer und zu unberechenbarer Anteil der eingewanderten Muslime verachtet und bekämpft unsere Kultur (selbst noch in der dritten, hier lebenden Generation). Die muslimische Einwanderung war und ist nachteilig für unsere Gesellschaft.
Video: Markus Frohnmaier (AfD) mit 1 1/2 jährigen Sohn von Linksfaschisten angegriffen – ernste Bedrohungslage für AfD-Politiker in Berlin (10:49)
Video: Markus Frohnmaier (AfD) mit 1 1/2 jährigen Sohn von Linksfaschisten angegriffen – ernste Bedrohungslage für AfD-Politiker in Berlin (10:49)
Markus Frohnmaier macht kein glückliches Gesicht, als wir ihn und seinen armenischen Mitarbeiter in einem Hotel in Berlin treffen, denn nach einem Angriff auf ihn und seinen Sohn mitten in Berlin hat ihm die Polizei soeben empfohlen, bei öffentlichen Auftritten eine kugelsichere Weste zu tragen und Polizeischutz in Anspruch zu nehmen. Auch ein Umzug für die ganze Familie muss nun wohl doch sein, um sie aus dem Aktionsfeld der Attacken von Antifa und radikaler Muslime zu nehmen.
Der entwicklungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, vor einigen Monaten einem Herzinfarkt von der Schippe gesprungen, war lange Zeit Sprecher der Jungen Alternative und steht in der Partei unter anderem für Israels Schutz. So ist er der Urheber der Forderung nach der deutschen Anerkennung Jerusalems als israelische Hauptstadt. >>> weiterlesen

Siehe auch:

Usedom: 18-Jährige in betreuter Jugendeinrichtung erstochen

Berlin: 26-Jähriger in der Nähe des Alexanderplatzes erstochen

Video: Muslimische Ärztin: “Islam bedeutet Frieden!” (07:35)

Wurde der türkische Attentäter von Utrecht von Erdogan zur Tat inspiriert?

statt Ananas. Schachspielen statt Kinder. Klimaschutz heißt Steinzeit

Weg mit dem "Fridays for future"-Dreck – Ein Polizist macht sich seine Gedanken

Video: Der Tag, an dem Vera Lengsfeld und Henryk M. Broder Merkels Meute entlarvten… (10:39)

10 Okt


Video: Vera Lengsfeld und Henryk M. Broder vor dem „Petitionsausschuss“ des Bundestages (10:39)

Es war der Tag, auf den 65.000 Bürger, Wähler, gewartet hatten, die in einer Petition gefordert hatten, die Grenzen Deutschlands zu schließen und zu überprüfen, wer nach Deutschland einwandern möchte. Es wurde die Stunde der Schande für die Demokratie:

Vera Lengsfeld und Henryk M. Broder entlarvten Merkel und ihre schwarz-rot-grüne Meute. Am Ende blieben nur noch Scham. Aber auch Sieg. SCHAM … über einen Petitionsausschuss-Vorsitzenden namens Marian Wendt (34, CDU), der wie der Verwalter einer Schublade voller Wattebäuschchen umständlich und langatmig in die Runde schwuchtelte, was die „Petitenten“ alles nicht dürfen.

Einmal fünf, ansonsten nicht länger als eine Minute reden, zum Bleistift. Mit echauffierter Bürokraten-Bräsigkeit klimperten die Augendeckel des CDU-Softies aus Nordsachsen dann durch die Brille: „Bitte keine Beleidigungen der Abgeordneten, Herr Broder… Wir sind hier im Petitionsausschuss …“ Ssso, aber auch!

SCHAM … über eben die von Broder entblätterte Manuela Rottmann (46), GRÜNES stellvertretendes Mitglied im Petitionsausschuss. Wie ein Homunculi [künstlich erschaffener Mensch] aus SED-Richterin Hilde Benjamin (DDR) und Nazi-Richter Roland Freisler schüttelte die Dohle in Schwarz immer wieder die schwarze Strähne aus dem Gesicht. Broder auf den fürsorglichen Hinweis, die anwesenden LINKEN würden aus Protest keine Fragen stellen: „Mit der SED hätte ich sowieso nicht geredet …“ >>> weiterlesen

Video: Vera Lengsfeld über den Petitionsauschuß: Für die Politik ist der Bürger ein rechtes Konstrukt (10:57)


Video: Vera Lengsfeld über den Petitionsauschuß: Für die Politik ist der Bürger ein rechtes Konstrukt (10:57)

Hier das ganze Video vom Petitionsauschuss:


Video: Broder & Lengsfeld live im Bundestag | „Gemeinsame Erklärung 2018“ (57:53)

Meine Meinung:

Die Redezeitbegrenzung auf eine Minute ist eine Verarschung. Was will man denn schon in einer Minute erläutern. Beim nächsten Mal die Redezeit auf 10 Sekunden beschränken, damit jeder Petitent einmal kurz räuspern kann.

freigeist schreibt:

Broder und Lengsfeld werden von dem inquisitorischen Tribunal selbstgerechter Despoten abgebügelt, ohne auch nur eine der gestellten Fragen und Anliegen annähernd informativ zu beantworten. Die überhebliche Kaltschnäuzigkeit grüner und linker Unantastbarkeit lässt einen die Faust in der Tasche ballen und wahrlich ich sage Euch, der Tag wird kommen, an dem diese anmaßende Gesinnungsherrschaft den wahren Demokraten in diesem Land nichts anderes übrig lässt, sie auch zu benutzen, um dieses ideologiebetonierte Unrechtssystem gegen eigenes Land und Volk zu beenden.

seegurke schreibt:

Schmierenkomödie! Peinliche Entlarvung des Demokratieverständnisses der Altparteien!Wenn man sich das Video der Anhörung antun mag, aber bitte vorher die Herztabletten einnehmen!

OSlm2012 schreibt:

Auch Peter Hahne, der bis vor Kurzem noch gelegentlich im ZDF zu sehen war, hatte festgestellt, dass „das Land“ – UNSER Land! – inzwischen so weit nach links gerückt ist, dass alles, was noch vor einigen Jahren als normal gegolten hat, inzwischen als „rechtsextrem“ gilt! Sie haben einer durch und durch fremdbestimmten „Politik“ Platz gemacht, die sämtliche Blockparteien, von SED-Linkspartei bis zu Merkills DDR-CDU umfasst.

Sie haben sich dabei an einer Dritte-Welt-dominierten UNO, einer Organisation für ISlamische Zusammenarbeit (OIC) und einer EUdSSR-Eurokratie ausrichtet, und nicht an den Interessen der Bürger. Sie betrachten „das Volk“ nicht mehr als Souverän, „die Nation“ nicht mehr als historisch gewachsenes Phänomen und den „mündigen Bürger“ nur noch und ausschließlich als „rechtes Konstrukt“.

Was sie inzwischen unumwunden zum Ausdruck bringen, wenn sie zum Beispiel die Flutung unseres Landes mit sogenannten „Flüchtlingen“, die mittlerweile auch als Nichtasylberechtigter zu „Migranten“ mutieren, quasi als „alternativlos“ bezeichnen; ganz ähnlich wie die „Eurorettung“ und die Subventionierung maroder mediterraner „Volkswirtschaften“, wofür dauerhaft eine sozialistische Umverteilung mittels einer zynischen „Nullzinspolitik“ etabliert wurde, die die Menschen im Land stärker enteignet und verarmt als der sogenannte „Soli“…

Zu dieser „Politik“ der Umvolkung bzw. einer feindlichen Übernahme vornehmlich durch Muslime gehört natürlich auch, dass die demonstrative Bekundung von Trauer nach blutigen „Kollateralschäden“ der Problemmigration zu „rechtsextremistischen Zusammenrottungen“ erklärt werden und demokratisch vorgetragener Protest – oder nur Nachfragen! – zu „rechtsextremistischer und rassistischer Hetze“!

Dies geht offen einher mit linksgrünen Nötigungsstrategien wie jetzt im „Hambacher Forst“ gegen tatsächlich parlamentarisch und zunächst gerichtlich legitimierte Maßnahmen – und mit der tatsächlichen Hetze und mit Hassorgien, wie sie beispielsweise beim kakophonischen  [disharmonische, unangebrachte] Links“konzert“ in Chemnitz offen zutage traten, zu dem auch der bundespräsidiale Grußaugust [Steinmeier] „eingeladen“ hatte, und auf dem nicht nur „Feine Sahne Fischfilet“, sondern auch „K.I.Z.“ mit widerwärtigen Vergewaltigungs- und Mordphantasien auftraten („Ich ramm die Messerklinge in die Journalistenfresse“, „Trete deiner Frau in den Bauch, fresse die Fehlgeburt“).

Die Organisationen der oben beschriebenen Petition mussten erfahren, wie weit der „Rechtsstaat“ bereits abgebaut und geschleift worden ist. In Richtung eines Linksstaates, der dem Kalifat eines ISlamisierten Eurabien nur vorangeht – ganz so, wie es der französischen Schriftsteller Houellebecq in seinem Roman „Unterwerfung“ beschrieben hat.

In der nächsten Stufe werden die immer weiter eindringenden muslimischen Kostgänger nicht nur „eingebürgert“, sondern mit „Wahlrecht“ ausgestattet werden, bis sie dann nicht mehr die Parteien des linksgrünen Narrensaums „stärken“ und mit ihrem Geburtendschihad für „neue (demographische) Mehrheiten“ sorgen, sondern ihre „eigenen“ islamo-faschistischen Parteien bilden und („Gleichberechtigung!“) zu Wahlen antreten werden (s. Houellebecq!). Die Vertreter von Erdogans faschistischer AKP hierzulande starteten ihre „Politikkarrieren“ fast ausnahmslos bei SPD und Grünen.

Die demokratische Kontrolle der „Regierung“, die ein Radikalliberaler und Anti-Sozialist wie Friedrich August von Hayek [österreichischer Ökonom und Sozialphilosoph] für noch wesentlicher angesehen hatte, als das Wahlprocedere (mit seinen „Ergebnissen“!) selber, ist längst „Geschichte“ auf dem Weg in den Totalitarismus.

Nun erfolgt die Entmündigung und Entmachtung des Volkes als Souverän und Wähler (und nicht nur von mittlerweile acht oder mehr Millionen AfD-Wählern, wohlgemerkt!). Des Volkes Wählerwillen wird als „faschistisch“ denunziert, während dem ganz realen ISlam-Faschismus der rote Teppich ausgerollt wird, so dass nicht nur IS-Kämpfer als „Rückkehrer“ und „Neubürger“ frohgemut „erwartet“ werden, sondern höchstrichterlich Terrorgefährder wieder eingeflogen werden „müssen“! Der Glaube, dass eine Regierung keine Willkürherrschaft sein kann, wenn sie nur ein Produkt des demokratischen Wahlverfahrens ist, ist leider falsch.

acrimonia schreibt:

Danke für dieses erschütternde Video. Wir haben keine Demokratie mehr. Wahrscheinlich hatten wir nie eine. Es ist nichts weiter als Fassade für dumm gehaltenen Pöbel. Und die Fassade wird immer wieder neu gestrichen, indem ein paar Abgeordnete ausgetauscht werden. Für die Dummheit bis in alle Ewigkeit sorgen die Öffentlich Rechtlichen, die Lügenpresse, bezahlte “Experten“ und natürlich auch die künstlich verschärfte Existenzangst (Leiharbeit, prekäre Jobs, Wohnungsnot, Fahrverbote usw.), die die Bürger dazu zwingt, rund um die Uhr den Kopf voller Sorgen zu haben, sich sprichwörtlich die Scheiße aus dem Leib zu arbeiten und so gar nicht mehr zum Nachdenken zu kommen.

In keinem anderen Video konnte man Arroganz, Borniertheit, Kaltschnäutzigkeit und Dummheit der Abgeordneten so schön präsentiert bekommen, wie in diesem. Frau Lengsfeld darf sich glücklich schätzen, einen wortgewaltigen und stets verschmitzten Beistand wie Herrn Broder dabei gehabt zu haben. Ohne ihn wäre sie wahrscheinlich insbesondere von diesem dummen grünen Gesockse komplett aus der Fassung gebracht worden. Und überhaupt die Grünen und diese roten Alt-Stalinisten!

“Ich verstehe nicht, was sie wollen!?“
“Was meinen sie!? Alles unwahre Behauptungen!“
“Bei ihrer Erklärung 2018 handelt es sich um gar keine Petition!“
“Sie haben aber schon ganz schön Selbstbewußtsein!“

…Selbstbewußtsein. Was die [Dr. Manuela Rottmann, Grüne – und so etwas trägt einen Doktortitel (Rechtsverdreherin)] eigentlich sagen wollten war: normalerweise werden wir nicht vom Scheißpack belästigt. Was erlaubt ihr euch eigentlich hier aufzutreten und uns zu belästigen? Hat man euch nicht Gehorsam gelehrt?

Wenn Herr Broder und Frau Lengsfeld sich nicht schon einen Bekanntheitsgrad und eine Reputation [Ansehen] im Volk erarbeitet hätten, dann wären sie nach der Anhörung wahrscheinlich spurlos verschwunden. Einem unbekannten Normalo würde ich von so einem Schauspiel abraten. Sein Name landet auf der Liste – mit allen beruflichen und finanziellen Konsequenzen. Vielleicht verunfallt er auch ganz zufällig. Todesursache: Herzinfarkt (sic!). Keine Fragen mehr.

Aktenzeichen schreibt:

Eigentlich schade, dass hier zu dem wichtigen Thema überwiegend OT geschrieben wird.

Ich habe mir das Schmierentheater selbsternannter „Demokraten“, welches an ein Tribunal aus der NS-Zeit erinnerte, angetan. Es ist unfassbar beschämend, wie der Bürgerwille umgebogen wird und den Unterzeichnern (darunter viele Intellektuelle) in der Manier der DDR-Kommunisten Unmündigkeit unterstellt wird. Plumpe, propagandistische Abwehrreaktion wie wir sie aus totalitären Regimen kennen! Schon allein die Frage nach dem „Selbstbewußtsein“ ist eine Unverschämtheit sondergleichen! Es hätte nur noch gefehlt, dass Frau Lengsfeld und Her Broder im Anschluss abgeführt worden wären!

In der großen Hoffnung, dass der deutsche Schlafmichel nun endlich aufwacht und dieses Land eines Tages wieder zur wirklichen Demokratie zurückfindet, sollte man dieses Szenario als Lehrbeispiel dafür nehmen, wie im Jahre 2018 der linke Meinungsfaschismus den freien Volkswillen mit Füßen tritt, wie Verfechter für die Aufrechterhaltung des Schutzes der deutschen Grenzen vor überwiegend kriminellen Einwanderern diffamiert werden und wie links-grüne/sozialistische Demagogen agieren die sich doch rotzfrech selbst als Demokraten bezeichnen!

Ich fand diesen „Petitionsausschuss“ einfach nur widerlich, ein Beweis für die vorangeschrittene Meinungshoheit des unsäglichen Systems von Merkel-CDU bis zu SED-PDS-die LINKEN/die GRÜNEN, welche das Land in die 3. Diktatur seiner Geschichte führen.

BenniS schreibt:

„Ich verstehe nicht ganz, was Sie meinen: Es soll flächendeckend kontrolliert, aber keine Mauer gebaut werden“

Och, Frau Rottmann, was gibt’s da nicht zu verstehen? Jedes Land dieser Erde kontrolliert flächendeckend seine Grenze (mit Ausnahme des Krebsgeschwürs EU). Und mauern sich all diese Länder ein? Nein! Wieder so eine ewige Studentin von den GrünInnen, vollkommen lebensuntüchtig, realitätsfern und für den Arbeitsmarkt nicht zu gebrauchen.

Demonizer schreibt:

Das war einfach unfassbar, wie sich die Altparteien in der „Anhörung“ gegenüber Vera Lengsfeld und H. Broder verhalten haben. Wenn es noch einen Beweis gebraucht hat, dass diese Altparteien abgehoben, dumm, dreist, blind, weltfremd und unfähig sind, dann wurde er hier erbracht. Es war klar zu sehen, dass man die [Broder und Lengsfeld] nicht ernst nehmen wollte, man konnte auch die verkehrte Welt sehen: Wer bezahlt wen? Wer ist der Souverän, das Volk? Die viel zu hoch bezahlten Volksverräter müssen da weg, es geht nicht mehr so weiter. Der C*DU-Staatssekretär Günter Krings redete meist am Thema vorbei und erzählte wie ein Blinder von der Farbe.

Eduardo schreibt:

Die Grüne Manuela Rottmann, die durch gehässige Fratzen und Anmerkungen auffiel, äußert sich auf Ihrer Webseite (https://manuela-rottmann.de/startseite/) so zu dieser Anhörung:

„Pressemitteilung: Anhörung zur „Gemeinsamen Erklärung 2018“ im Petitionsausschuss – Chance zum Dialog ausgeschlagen

Die heutige Anhörung der Petentin Vera Lengsfeld und ihres Beistands Hendryk M. Broder hat deutlich gemacht, dass von Petentenseite grundlegende Voraussetzungen für den eingeforderten „offenen und sachlichen Dialog“ nicht erfüllt werden. Schon im Text der Petition wurden unwahre Behauptungen aufgestellt. Die Verwendung von Begriffen wie „Asylindustrie“ oder die Unterstellung von „euphorisch-hysterischen Ankündigungen der Politik, der Medien, vieler Manager, der Kirchenleitungen, der Kulturelite und anderer Verantwortungsträger“ widerlegt das von den Petenten behauptete Interesse an der Erhaltung des inneren Friedens von selbst.

In der Anhörung darauf angesprochen, wie unter diesen Bedingungen ein sachlicher Dialog ermöglicht werden soll, blieben Antworten aus. Auch Fragen nach eigenen Vorschlägen der Petenten, nach ihrer Idee von einer in der Petition geforderten „wirklich humanitären Hilfspraxis“, blieben unbeantwortet. Die Chance, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung sowohl in Form als auch Inhalt konstruktiv gemeinsam an politischen Verbesserungen für Deutschland zu arbeiten, wurde von den Petenten nicht genutzt. Es bleibt der Eindruck, dass dies von Anfang an auch nicht das Ziel war.“

Da räumt man Frau Lengsfeld und Herrn Broder kaum Zeit für die Antworten ein, und dann beschwert sich die Rottmann hier frech und verlogen, dass die Petenten den Politikern keine konkreten Ratschläge geben konnten, obwohl das zudem sowieso nicht ihre Aufgabe war. Und trotzdem werden die Wähler in Bayern und Hessen wieder massenweise Bündnis 90/Die Grünen wählen (und bei der Auszählung wird man vermutlich noch nachhelfen). Es ist alles nicht mehr zu fassen.

Meine Meinung:

Ist die so blöd oder tut die nur so? Ich fürchte, das Erstere ist der Fall. Diese grüne Juristin kann weder Broder noch Lengsfeld das Wasser reichen. Sie ist ihnen sowohl moralisch als auch intellektuell weit unterlegen, davon bin ich überzeugt. Sie ist ein Opfer jahrzehntelanger links-grüner Gehirnwäsche und hat nicht einmal die Intelligenz dies zu erkennen. Oder ist sie einfach nur gewissenlos, machtbesessen und karrieregeil?

Ich hoffe, sie wird bald von der Medizin kosten, die sie uns verabreichen möchte. Übrigens Frau Dr. Rottmann, diese Medizin kann tödlich sein und sie wird noch vielen Menschen das Leben kosten. Aber sie hat sicherlich keine Ahnung, wovon ich hier rede, denn wenn sie intelligent wäre, dann hätte sie es längst selbst erkannt. Und von solchen Leuten werden wir regiert. Kotz!.

Aber die große Mehrheit des Volkes ist leider genau so dumm und wählt immer wieder solche Politiker. Merkt ihr nicht, dass ihr euer eigenes Grab schaufelt und das Grab euer Kinder und Enkel gleich mit?

Frau Dr. Ver—-Rottmann wünscht sich sehnsüchtig gute Argumente gegen…. äh – für die AfD . Bitte liebe Mitstreiter überwindet eure Scheu und helft der antideutschen Ökofrau mit Argumenten nach.

Dr. Manuela Rottmann
BERLINER BÜRO
T: 030-227 74140
F: 030-227 70140
http://www.manuela-rottmann.de

Ich_fasse_es_nicht schreibt:

Ich bewundere die Ruhe, die Frau Lengsfeld und Herr Broder bewahrt haben. Das ganze ist wirklich nur schwer zu ertragen. Diese selbstherrlichen hochpeinlichen Figuren auf ihren Stühlchen, wie sie da sitzen und den Hochverrat verteidigen, wie sich sich wichtig tun, mit ihren pausenlosen Unterbrechungen .. sie fühlen sich stark. Kunststück, sie haben das ganze Regime, das ganze gleichgeschaltete Elend hinter sich.

In der Lage, in der sich unser Land (der Westen insgesamt) befindet, dürfen Sondergesetzgebungen und Ausnahmezustände erwartet werden. Aber anderer Natur, als es sich die NWO-Sekte denkt. Ich weiß, was ich jetzt sage, klingt primitiv. Aber abwarten .. Unter anderem diese wortführenden Figuren dieser „Anhörung“ landen dann vorm Tribunal. Argumente haben sie nicht. Ihnen wird daher nur offiziell verkündet werden, das da draußen eine Wand auf sie wartet! So arrogant wie sie heute sind, werden sich sich dann die Höschen einfäkalisieren.

Ich bin kein Jurist (was heute sowieso keine Rolle mehr spielt. Zu was die Juristerei verkommen ist, zeigt allein dieser Petitionsausschuss): Diese Figuren können sich nicht darauf berufen, „zeitgenössischem Zwang“ untergeordnet gewesen zu sein. Genau so wenig Polizei-Präsidenten, Staatsanwälte, Richter, Rundfunkmoderatoren, Journalisten, Schauspieler, Theaterregisseure, Sänger usw… alle eben, die von exponierter Position die Massen erreichen … sie spielen allesamt eine besondere Rolle. Sie hatten die Wahl, den Krempel hinzuschmeißen!. Das taten sie aber nicht. Sie zogen es vor, am Verbrechen teilzuhaben.

Paulaner schreibt:

Mein Blut kocht. Schwerverbrecher in allen Altparteien. Es ist ungeheuerlich wie hier in einem angeblichen Rechtsstaat die Schmarotzer die da oben vorsitzen, vorgehen. Sie geben vor, gebildet und über alles informiert zu sein. Das ist Faschismus in seiner reinsten Form, angeführt von Linken, Grünen und dem ganzen verkommenen korrupt kriminellen Regierungs-Abschaum. Hitler hätte seine helle Freude an diesen Followern seiner mörderischen und vernichtenden Politik. Pfui Teufel! Fahrt zur Hölle!

Meine Meinung:

Vielleicht schafft Merkel es ja, was selbst Hitler nicht schaffte, nämlich Deutschland endgültig zu vernichten. Man bedenke, auch die Türkei war über tausend Jahre ein christlicher Staat, heute sind nur noch 0,2 Prozent aller Türken Christen. Und die müssen sehr vorsichtig sein, wenn sie nicht von islamischen Fanatikern getötet werden wollen. Wie viele Menschen bei der Umwandlung der Türkei in einen islamischen Staat getötet wurden, weiß ich nicht genau. Es müssen viele Millionen gewesen sein. Man sagt nicht umsonst, die Türkei ist der größte christliche Friedhof. Vielleicht wird das ja bald Deutschland (Europa) sein.

Siehe auch:

Akif Pirinçci: Ferda Ataman, lüg du voran! – Und wenn sie nicht gestorben sind – dann lügen sie noch heute!

Wolfgang Hübner: Geplantes "Fachkräfte"-Einwanderungsgesetz – Billige Arbeitskräfte – egal wie und egal woher!

Bayernwahl: Grüne Spitzenkandidatin Katharina Schulze „Wie eine Schülersprecherin“

Video: Martin Sellner: Vier Millionen Steckbriefe gegen den mörderischen UN-Migrations-Pakt, der Europa vernichten soll (11:25)

Video: Stephan Brandner (AfD) zu Anetta Kahane: Sie denunziert, sie verfolgt, sie zersetzt (11:39)

Frankreichs schleichender Suizid: No-Go-Areas und radikale Muslime

Prof. Rupert Scholz: Der Fall Sami A. ist ein „Desaster für den Rechtsstaat“

7 Sept


Video: Verfassungsrechtler Rupert Scholz: "Es gab erhebliche Rechtsverstöße durch die Bundesregierung" (01:57)

Staatsrechtler Rupert Scholz fordert eine Anpassung des Asylrechts an geltendes Deutsches Recht. „Wir brauchen klare Rechtsmaßstäbe“ – Staatsrechtler Rupert Scholz fordert eine Anpassung des Asylrechts an geltendes Deutsches Recht und Zurückweisungen an den Grenzen: Was seit „Herbst 2015 geschehen ist, war verfassungswidrig“, konstatiert er.

In seinem epischen Zwei-Minuten-Interview vom November 2015 (!) brachte es der ehemalige Verteidigungsminister und immer noch führende Staatsrechtler Deutschlands, Rupert Scholz, 81, bereits mit aller Klarheit auf den Punkt: Durch den Import von Millionen Illegaler aus allen archaischen Kulturen der Welt wurden alle relevanten Asyl-, Einreise- und Aufenthaltsgesetze Deutschlands gebrochen – sowie das Grundgesetz.

Bei der Flutung Deutschlands mit „Geflüchteten“ missachtete die Bundesregierung das Abkommen von Dublin (III), den Vertrag von Schengen, das Asylverfahrensgesetz und insbesondere den Artikel 16 Grundgesetz – ein so genanntes Individualrecht. Nach seiner Ansicht erfolgte daher so gut wie keine einzige „Asyl-Einreise“ auf verfassungskonformen Weg. Die multiplen Rechtsverstöße der Bundesregierung liegen nach Ansicht von Rupert Scholz „auf der Hand“.

In einem Interview mit der „Bild“ am Sonntag bekräftigt Rupert Scholz, der seit 35 Jahren auch in führenden Positionen CDU-Mitglied tätig war, sein Diktum [seine Aussage], dass nach geltendem Staatsrecht kein einziger so genannter „Asylbewerber“ einen rechtlichen Anspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland habe. Alles andere wäre ein verfassungswidrige Auslegung der geltenden deutschen Rechtsnormen.

Scholz: Kein Anspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland

Die „angeblich rechtswidrige“ Abschiebung des Gefährders Sami Al-Mujtaba nach Tunesien (PI-NEWS berichtete vielfach über den bislang mit einigen 100.000 Euro vom Steuerzahler subventionierten Hassprediger, Bin-Laden-Leibwächter, Koran-Gelehrten und Bochumer 9/11-Massenmord-Mithelfer) sorgt weiter für Diskussionen – auch die höchst abstrusen Reaktionen auf die Gerichtsentscheidung wird heftig kritisiert. Staatsrechtler Rupert Scholz (CDU) fordert im aktuellen BZ-Interview nun noch einmal eine Anpassung des Asylrechts an geltendes Recht und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen.

Frage: Herr Professor Scholz, Sie fordern eine Verfassungsänderung beim Asylrecht. Warum?

Rupert Scholz: „Das deutsche Asylrecht ist in der Krise. Laut Grundgesetz haben Personen, die aus einem sicheren Drittstaat kommen, überhaupt keinen Anspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland. Was im Herbst 2015 geschehen ist, war verfassungswidrig. Seitdem sind 1,5 Millionen Menschen nach Deutschland gekommen. Jeden Monat kommen im Schnitt 10.000 hinzu.“

Frage: Kommen die Gerichte hinterher?

Scholz: „Unsere Verwaltungsgerichte stehen vor dem Kollaps. Schon heute sind bis zu 400.000 Verfahren anhängig. Um die abzuarbeiten, braucht es zehn Jahre. So geht es nicht weiter. Das ist nicht zu bewältigen, auch nicht mit Blick auf den Sozialstaat und die Integration.

Wer heute in Deutschland einen Asylantrag stellt und abgewiesen wird, klagt in der Regel sofort. Die Prozesse ziehen sich über Jahre hin. Hinterher steht man vor der Frage, ob man jemanden nach so langer Zeit noch abschieben kann. Deshalb sollten wir das Asylrecht von einem subjektiv einklagbaren Recht in ein objektiv-rechtliches umwandeln – „nach Maßgabe der Gesetze“. So wie es auch die meisten EU-Staaten handhaben.“

Frage: Was heißt das?

Scholz: „Jeder einzelne Fall würde weiterhin geprüft. Aber der Gesetzgeber hätte mehr Möglichkeiten der Beschränkung und zur Ausgestaltung des Verfahrens. So wie die Niederländer. Die haben ein kurzes konzentriertes Beschwerdeverfahren ohne Gerichtsverfahren. Die Fälle sind in wenigen Wochen entschieden. Dann kann man direkt in die Abschiebung gehen.“

Frage: Könnte man damit auch Gefährdern wie Sami A. beikommen?

Scholz: „Der Fall Sami A. ist ein Desaster für das Vertrauen in unseren Rechtsstaat, der die Sicherheit der Bürger garantieren soll. Tatsächlich könnte man etwas tun. In ein Asylrecht „nach Maßgabe der Gesetze“ könnte man zum Beispiel reinschreiben: Wer eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, wird sofort abgeschoben. Die Franzosen machen das so.“

„Eindeutige Rechtslage“

Frage: Die Franzosen weisen auch an ihren Grenzen zurück. Warum sagen so viele Juristen, dass das an deutschen Grenzen nicht geht?

Scholz: „Es würde auch an den deutschen Grenzen gehen. Deshalb habe ich den Streit zwischen Horst Seehofer und Angela Merkel nicht verstanden. Natürlich haben wir das Recht, jeden zu kontrollieren und zu prüfen, ob er ein Einreiserecht hat. Und wenn jemand aus einem sicheren Drittstaat kommt und Asyl begehrt, kann er sofort zurückgeschickt werden. Das ist eindeutige Rechtslage. Andere EU-Staaten machen das so. Die Dänen schicken jeden zurück, der aus Deutschland kommt. Auch die Schweden weisen inzwischen zurück.“

Frage: Man kann aber doch nicht alles auf die EU-Grenzstaaten abladen!

Scholz: „Wenn das nicht geschieht, dann aus Solidarität. Aber es gibt aktuell keine Rechtsgrundlage für die Verteilung von Flüchtlingen in der EU. Um sie zu schaffen, bräuchte es einen einstimmigen Beschluss. Ich denke nicht, dass Ungarn, Polen, Tschechien zustimmen werden. Diese viel beschworene europäische Lösung ist eine politische Floskel.“

Frage: Aber wie könnte man die Staaten in Südeuropa entlasten?

Scholz: „Es geht zunächst um den Ausbau von Frontex zur Sicherung der Außengrenzen. Diese Grenzsicherung sollte – über eine entsprechende Ergänzung – im EU-Vertragswerk um eine gemeinsames europäisches Asylverfahren schon an der Außengrenze ergänzt werden.“

Frage: Aktuell wird diskutiert, abgelehnten Asylbewerber, die integriert sind und einen Job haben, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen. Was halten Sie von diesem so genannten „Spurwechsel“?

Scholz: „Einwanderung und Asylrecht muss man strikt auseinanderhalten. Ein solcher Spurwechsel würde alles durcheinander werfen und neue Unsicherheiten und Ungerechtigkeiten schaffen. Der eine Meister will den Mitarbeiter behalten, der andere nicht … Das kann nicht nach Gusto laufen, wir brauchen klare Rechtsmaßstäbe. Nur über ein Einwanderungsgesetz kann zuverlässig geregelt werden, wo wir Bedarf und wo wir keinen Bedarf für bestimmte Arbeitskräfte haben. Dann kann man fragen, ob ein Bewerber die Maßgaben erfüllt und bleiben kann.“ [1]

[1] Dann sollten wir aber nicht denselben Fehler machen, wie bei der türkischen Zuwanderung, indem man die Familien nachholt, die dann in Deutschland bleiben und jahrzehntelang Sozialleistungen fordern. Die Aufenthaltsgenehmigung sollte nur so lange erteilt werden, wie der Migrant einer Arbeit nachgeht, seinen Lebensunterhalt selber bestreitet, dem Staat nicht auf der Tasche liegt, weder kriminell wird oder sich radikalen religiösen Gruppen anschließt.

Dies sollte für alle Migranten gelten, auch für die, die schon länger hier leben. Wer keine Arbeit hat, wer nicht bereit ist, sich zu integrieren, wer nicht in der Lage ist, seine Kinder anständig zu erziehen, sollte umgehend ausgewiesen werden. Moscheen und Islamverbände sollten nicht mehr finanziell unterstützt werden.

Vor allem sollten die Moscheen und Koranschulen überwacht werden und alle Hassprediger sofort ausgewiesen werden, was wohl auf die Mehrheit der Moscheen und Koranschulen zutrifft. Der islamische Religionsunterricht an den Schulen sollte sofort eingestellt werden, weil er die muslimischen Schüler radikalisiert und zum Hass gegen Andersgläubige aufruft. Nicht selten haben sich etliche dieser Schüler der ISIS angeschlossen und sind zum Töten nach Syrien oder in den Irak gegangen.

Frage: Was sagen Sie zur aktuellen Wehrpflicht-Debatte?

Scholz: Die Aussetzung der Wehrpflicht war überstürzt. Sie hat wesentlich dazu geführt, dass die Bundeswehr heute nicht nur materiell, sondern auch personell nicht funktionstüchtig ist. Deshalb bin ich froh, dass das Thema durch den Vorstoß der CDU-Generalsekretärin Kramp-Karrenbauer wieder ins Blickfeld gerückt ist. Mein Vorschlag wäre, eine Übergangsregelung zu schaffen. Man könnte beispielsweise die Musterung wieder einführen und für denjenigen, die erfolgreich bestehen, Anreize schaffen, den Dienst aufzunehmen.

Frage: Laut Gallup-Umfrage sind nur noch 18 Prozent der Deutschen bereit, ihr Land zu verteidigen. Zweitletzter Platz in Europa … Warum ist das so?

Scholz: Das Ende des Kalten Kriegs hat zu dem Irrglauben geführt, der ewige Friede sei ausgebrochen. Es wurde von heute auf morgen so getan, als wäre Verteidigung ein Ding von gestern. Das hat zu einem Unverständnis für eine vernünftige Sicherheitsvorsorge geführt. Dabei muss jedes Land, das die Sicherheit seiner Bürger gewährleisten will, verteidigungsfähig sein. Dass wir es nicht sind, in mehrfacher Hinsicht, ist eine Katastrophe. Man sieht doch, wie unsicher die Weltlage ist. Einige regionale Konflikte sind uns verdammt nahe.

„AfD als Korrektiv“

Frage: Schleswig-Holsteins Regierungschef Daniel Günther (CDU) denkt laut über Koalitionen zwischen CDU und Linkspartei im Osten nach. Eine Option?

Scholz: Eine verheerende Aussage! Das wäre das Ende der CDU – die durch die Große Koalition schon weit nach links gerückt ist. Dass die AfD entstanden ist, hat viel damit zu tun, dass die Union das rechte konservative Bürgertum vernachlässigt hat. Ich halte mich da an Franz-Josef Strauß. Grundziel muss sein: keine Partei rechts von der Union.

Frage: Was tun gegen die AfD?

Scholz: „Die Auseinandersetzung wurde bislang völlig falsch geführt. Der Vorwurf des Rechtspopulismus ist kein Argument. Man muss in der Sache argumentieren. Und die Wählerbeschimpfung halte ich für undemokratisch und gefährlich. Dass die AfD so stark werden konnte, liegt auch daran, dass die Entscheidung von 2015 kein einziges Mal im Bundestag diskutiert wurde. Die AfD ist jetzt da. Insofern ist sie auch ein Korrektiv“.

Betroffenheitsmedien alarmiert: „Sieben rechtswidrige Abschiebungen“ seit 2017

Laut Katastrophenmeldungen der „Betroffenheitsmedien“ hätten deutsche Behörden im laufenden Jahr bereits fünf rechtswidrige „Asylbewerber rechtswidrig“ abgeschoben, inklusive Sami Al-Mujtaba und Nasibullah S., der bereits wieder auf Steuerkosten nach Germoney zurückgejettet wurde! Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Anfrage der bayerischen „Grünen-Bundestagsabgeordneten“ Margarete Bause hervor.

In allen Fällen seien „die erforderlichen Verwaltungsakte noch nicht vollziehbar“ gewesen, schreibt das Ministerium. Die Zahlen beziehen sich auf den Stand vom 8. August 2018. Seitdem gab es noch einen Abschiebeflug nach Afghanistan. Die „Häufung“ [der rechtswidrigen Abschiebungen] seit Jahresbeginn sei auffällig – für das Jahr 2017 seien zwei Fälle bekannt – PI-NEWS berichtete mehrfach über die tragischen „Einzelfälle“ der illegalen Rückführung Illegaler durch den deutschen Staat. [2]

[2] Und wie viele illegale und abgelehnte Asylbewerber hätten ausgewiesen werden müssen? Man spricht von 600.000! Stefan Schubert: 600.000 abgelehnte Asylbewerber wurden nicht abgeschoben

Die seit 2017 insgesamt „sieben Betroffenen“ wurden in ihre Herkunftsländer Nigeria, Afghanistan, Kosovo, Marokko, Simbabwe, China und Tunesien abgeschoben – alles sichere Herkunftsstaaten im Übrigen.

In fünf der sieben Fälle hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben „eine umgehende Rückholung“ betrieben – in drei dieser Fälle reisten die Betroffenen auch bereits wieder nach Deutschland ein. Die Bundesregierung nennt zwar keine weiteren Details zu den betroffenen Personen, ein Teil ist aber öffentlich bekannt.

Der zu Unrecht aus Neubrandenburg abgeschobene Afghane Nasibullah S. ist seit dem vergangenen Wochenende zurück in Deutschland und auch Haschmatullah F. wird sich im deutschen Sozialsystem nach seiner Re-Re-Migration für immer pudelwohl fühlen – Inschallah [so Allah es will]! Denn nach Maßgabe der Blutraute ist das Wichtigste: „Rückführung – Rückführung – und nochmals Rückführung“!

Die millionenfache rechtswidrige Einwanderung und Subventionierung illegaler Einwanderer in Höhe von derzeit 160-190 Milliarden Euro durch die deutschen Sozialsysteme wurde in den verlogenen „Mainstreammedien“ des Merkel-Einheitsregimes allerdings bislang noch nicht thematisiert.

Von Rupert Scholz könnte auch sein Namensvetter, der sogenannte „Vizekanzler“ (dieses Amt gibt es laut deutschem Grundgesetz gar nicht), Winkeladvokat, G-20-Mittäter, der jetzige Bundesfinanzminister „Olaf Scholz“, SPD, noch eine Menge juristisches Handwerkszeug lernen. [3]

[3] Schweden zerbricht gerade daran, dass viele Gelder für die Flüchtlingspolitik ausgegeben wurden. Dabei wurde vor allen bei der schwedischen Bevölkerung Einsparungen vorgenommen und die innere Sicherheit dermaßen vernachlässigt, das die Migrantenkriminalität geradezu explodierte. Am Sonntag sind Reichstagswahlen und ich will hoffen, dass die Sozialdemokraten massiv verlieren, die Grünen aus dem Reichstag fliegen und die rechtspopulistischen Schwedendemokraten die Wahl gewinnen.

Hätte man das nicht alles schon vorher wissen können. Aber die Schweden sind leider genau so blöde wie die Deutschen, sie nehmen die Warnungen der Rechtspopulisten nicht ernst. Sie wollen sie nicht hören. Sie müssen das Elend erst selber am eigenen Leib erfahren, bevor sie ihr Gehirn einschalten. Dabei gab es bereits mindestens seit 10 Jahren Warnungen, wie vom norwegischen Blogger Fjordmann: Fordman: Schweden: Der Triumph des Kulturmarxismus

Zur Person: Prof. Dr. Rupert Scholz, deutscher Staatsrechtler

Professor Rupert Scholz (81, CDU) war deutscher Verteidigungsminister von 1988-89 und zuvor Justizsenator in Berlin. Heute praktiziert der renommierte Staatsrechtler in einer Kanzlei in Berlin.

Rupert Scholz folgte 1978 dem Ruf der LMU München [Ludwig-Maximilians-Universität] auf den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Verwaltungslehre und Finanzrecht. Mit Ablauf des Sommersemesters 2005 wurde der gebürtige Berliner emeritiert [altersbedingt freigestellt].

Von 1981 bis 1983 war er unter dem Regierenden Bürgermeister Richard von Weizsäcker Senator für Justiz, von 1982 bis 1988 unter Weizsäcker und dessen Nachfolger Eberhard Diepgen auch Senator für Bundesangelegenheiten des Landes Berlin. Am 18. Mai 1988 wurde er als Bundesminister der Verteidigung in das Kabinett von Bundeskanzler Helmut Kohl berufen.

• Siehe auch: Staatsrechtler Rupert Scholz (CDU) „Fall Sami A. ist ein Desaster für das Vertrauen in den Rechtsstaat“ (bild.de)

Die Anmerkungen in eckigen Klammern sind vom Admin.

Quelle: Prof. Rupert Scholz: Der Fall Sami A. ist ein „Desaster für den Rechtsstaat“

Noch ein klein wenig OT:

Video: Dresden: Allahu-Akbar-Afghane bedroht Passanten mit 25 Zentimeter langem Messer (00:49)


Video: Dresden: Allahu-Akbar-Afghane bedroht Passanten mit 25 Zentimeter langem Messer (00:49)

Die Armleuchter von Youtube haben das Video offensichtlich wieder gelöscht. Was nicht in ihre politisch korrekte Scheiße passt, wird gelöscht.

Masseneinwanderung ist Messereinwanderung – im Stadtzentrum von Dresden bedrohte ein 23-jähriger Afghane am Donnerstagvormittag mehrere Passanten mit einem 25 cm langen Schlachtermesser. Daraufhin wurden zahlreiche Einsatzkräfte, darunter auch Interventionskräfte (Sicherheitskräfte, Eingreiftruppe, Spezialeinheit) in Schutzmontur, in Richtung Prager Straße mobilisiert.

Der afghanische „Schutzbedürftige“ wurde gegen 10.35 Uhr von den Beamten vor Ort an der Sprachschule gefasst und in Gewahrsam genommen – sein Schlachtermesser wurde sichergestellt. Die Personalien des „Mannes“ wurden aufgenommen, er werde nun „befragt“, teilte eine Polizeisprecherin mit. >>> weiterlesen

Bundesweites Buchhändlerkartell boykottiert Spiegel-Bestseller "Die Destabilisierung Deutschlands" von Stefan Schubert

Schubert_Boykott-Die-Destabilisierung-DeutschlandsSeiteneinsteiger auf Platz 20 in die Spiegel-Bestsellerliste: "Die Destabilisierung Deutschlands" aus dem KOPP Verlag.

Schon im letzten Jahr haben wir die breit angelegte Medienzensur des Buches „Kontrollverlust“ von Silberjunge Thorsten Schulte, welches wenige Wochen vor der Bundestagswahl erschienen und mit der selbsternannten politischen Machtelite um Merkel und Schulz hart ins Gericht gegangen ist, von Beginn an journalistisch begleitet.

Denselben Leidensweg muss gerade der neue Enthüllungsbestseller „Die Destabilisierung Deutschlands“ von Ex-Polizist und Spiegel-Bestsellerautor Stefan Schubert bestreiten. Im letzten Kapitel des Buches, welches sich ausführlich mit dem Moslem-Terroristen Anis Amri beschäftigt und mit Insiderinformationen aus hochrangigen Ermittlerkreisen den Grund seiner Nichtfestnahme belegt, birgt einen staatspolitischen Skandal erster Güte. >>> weiterlesen

Siehe auch:

Video: Prof. Dr. Jörg Meuthen lässt Katrin Göring-Eckardt verstummen! (22:27)

Die Mutter aller Probleme ist die Migration. Und Seehofer der Vater aller Merkel-Sorgen

Merkel und Seibert sprechen nicht mehr von "Hetzjagden" auf Menschen – Wie kommt’s?

Prof. Werner Patzelt: „Frau Bundeskanzler, bitte belegen Sie Ihre Behauptungen, dass es in Chemnitz „Hetzjagden“ und „Zusammenrottungen“ gegeben hat“

Fake News bei Anne Will und niemand hat’s bemerkt: Serdar Somuncu: “NPD hatte im Saarland 7,2% bei der letzten Bundestagswahl”

Spiel nicht mit den Schmuddelkindern – Inge Steinmetz: Offener Brief an Frau Dunja Hayali

Video: Leif-Erik Holm (AfD): Hat es in Chemnitz „Hetzjagden“ und „Zusammenrottungen“ gegeben, wie Merkel und Seibert behaupten? (04:50)

Offener Brief eines sachkundigen Bürgers an CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer

28 Feb

andreas_scheuer

Dies ist ein etwas längerer offener Brief eines bayrischen Bürgers, ich vermute, eines Juristen, denn er geht am Ende des Artikels sehr gut und sehr ausführlich auf die Rechtslage zur Einwanderungspolitik ein. Dabei behandelt er viele wichtige Themen und beschreibt, welche Folgen sie für die deutsche Gesellschaft haben, wie sie Deutschland beeinflussen und verändern werden.

In seinem Artikel zieht es das Fazit, dass die illegale Einwanderung von Hunderttausenden Migranten zu fast 100 Prozent gegen das Gesetz verstieß. Er schreibt: „Es ist schlichtweg ein unbestrittener Teil der territorialen Souveränität eines Staates – folglich auch Deutschlands – den Zugang zu seinem Gebiet zu kontrollieren. Es ist Drittstaatsangehörigen, die keine Einreiseberechtigung aufweisen, an der Grenze die Einreise zu verweigern.”

Der offenen Brief ist sehr gut geschrieben, er spricht wichtige Punkte an, die vielen Wählern auf der Seele brennen. Aber warum der Briefschreiber den Brief ausgerechnet an Andreas Scheuer von der CSU schreibt, bleibt mir ein Rätsel. Die CSU ist Teil des Problems und nicht Teil der Lösung. Sie hat alle wesentlichen Entscheidungen Merkels mitgetragen.

Im Moment versucht die CSU, angesichts der kommenden Landtagswahlen am 14. Oktober 2018 zwar, sich patriotisch und deutschenfreundlich zu geben, aber bei mir hat die CSU längst alle Sympathien verloren, weil sie ihre Fahne stets in den aktuellen Wind hält und stramm dem Merkelkurs folgt

Das einzige, was die CSU wieder zur Besinnung bringen kann, ist eine erneute Klatsche bei der Landtagswahl am 14. Oktober, denn die Ursachen für die Wahlniederlage bei der Bundestagswahl hat sie offenbar immer noch nicht erkannt und macht weiter so wie immer. Versauen wir der CSU also ihr Oktoberfest.

Frankfurt am Main ist die erste deutsche Großstadt, in der die deutsche Bevölkerung mit 49% in der Minderzahl ist. Gesetzeswidrig wird "Flüchtlingsschutz" zu Einwanderungsrecht, ist der Kern des Schreibens eines sachkundigen Bürgers an CSU-Generalsekretär Scheuer, dem er offensichtlich eine andere Politik zutraut.

In einem ebenso sachkundigen wie sehr ausführlichem Brief zur illegalen Eínwanderung wendet sich ein Bürger stellvertretend für die ganze Union an den Generalsekretär der CSU. Wir dokumentieren das Schreiben.

Sehr geehrter Herr Scheuer,

anlässlich der zum Thema der (illegalen) Zuwanderung in die breite Öffentlichkeit durchgedrungenen Ergebnisse der sogenannten Sondierungsgespräche zwischen der CDU/CSU und der SPD sehe ich mich nunmehr gezwungen, mich mit den nachfolgenden Zeilen an Sie persönlich zu wenden. Ich bin in größter, ja sogar bedrückender Sorge um die weitere Zukunft dieses Landes. Ich verbinde mit diesem Anschreiben die – hoffentlich nicht naive – Hoffnung, dass Sie in den anstehenden Koalitionsgesprächen sowie in der darauf folgenden Legislaturperiode der neuen (alten) Bundesregierung als Generalsekretär der CSU Ihren politischen Einfluss geltend machen und ein „Weiter so“ der seit September 2015 andauernden und ohne Beteiligung des Bundestages erfolgten Migrationspolitik von Frau Dr. Merkel verhindern.

Wenn man allerdings die dankenswerterweise von Robin Alexander (Journalist „Die Welt“ d. Red.) öffentlich gemachten Abstimmungen der Koalitionsparteien zur Einwanderungspolitik sieht, in denen an der Öffentlichkeit vorbei nachträglich die Beschränkung auf Sachleistungen [für die Migranten] und die Residenzpflicht [bleiben in dem Ort, wo die Unterkunft ist] gestrichen wurde sowie weiterhin eine illegale Zuwanderung von über 200.000 Menschen pro Jahr – von einer Begrenzung ist mit keinem Wort die Rede – als unproblematisch angesehen wird, sehe ich keine Anzeichen eines entsprechenden politischen Willens der handelnden Personen.

Bei der stets die öffentliche Wahrnehmung dominierenden Diskussion um eine sog. Obergrenze handelt es sich um eine Scheindebatte, ohne dass die Bevölkerung davon zutreffend in Kenntnis gesetzt wird. Es gibt weder einen Anspruch auf Einwanderung noch – aufgrund der geographischen Lage Deutschlands – in ca. 98% der Fälle einen Anspruch auf Schutz als Flüchtling (eingehend unter B.). Es ist im Allgemeinen äußerst bedauerlich, in welcher Art und Weise das deutsche Volk – ja ich benutze diesen von Frau Dr. Merkel so gemiedenen Begriff – mit unvollständigen und teils auch unzutreffenden Informationen über den wahren Sachstand und vor allem auch die wahre Rechtslage in Deutschland getäuscht wird.

Ich erlaube mir nachfolgend Ihnen die bisherigen und auch zukünftigen Folgen der Migrationspolitik der Bundesregierung sowie die geltende Rechtslage aufzuzeigen, bei deren konsequenter und vor allem rechtsstaatlich gebotener Anwendung weiterer Schaden vom deutschen Volk und den zukünftigen Generationen abgewendet werden kann.

Ich sehe es schlichtweg als meine staatbürgerliche Pflicht an, Sie persönlich mit meinem Schreiben in die Pflicht zu nehmen, da trotz eines politisch verheerenden Ergebnisses bei der Bundestagswahl am 24.9.2017 – schlechtestes Wahlergebnis der CDU auf Bundesebene sei 1949 – Frau Dr. Merkel keinen Anlass sieht, eine Änderung ihrer eigenmächtigen und rechtsstaatlich letztendlich nicht vertretbaren Migrationspolitik vorzunehmen. Auch wenn die breite Öffentlichkeit aufgrund entsprechender medialer Berichterstattung sowie der Aussagen der Vertreter der Bundesregierung davon ausgeht, dass die sog. „Flüchtlingskrise“ beendet ist, wissen Sie genauso gut wie ich, dass dies nicht den Tatsachen entspricht.

Weiterhin überqueren im Durchschnitt ca. 15.000 Menschen monatlich die deutschen Staatsgrenzen, mit dem Ziel eines dauerhaften Aufenthalts in unserem Land, ohne dass dies durch das geltende Recht gedeckt wäre. Im Ergebnis kommt somit – bei realistischerweise unterstelltem Andauern dieses Zustands – jedes Jahr eine neue „Großstadt“ von illegalen Zuwanderern hinzu, was erhebliche Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland und für die Zukunft dieses Landes hat.

Man muss es als geradezu unglaublich und absurd bezeichnen, wenn der Bundesinnenmister nunmehr registrierte Asylanträge in einer Größenordnung von 186.000 im Jahr 2017 als Erfolg verkauft. Zum einen spiegeln diese Zahlen nicht die tatsächliche Sachlage wider, da sonstige, nicht registrierte illegale Einwanderung und der [vermutlich millionenfache] Familiennachzug per Visum überhaupt nicht eingerechnet werden. [Familiennachzug: Die Nebelkerzen der Großen Koalition – wie Deutschland in Wirklichkeit mit Migranten überflutet wird]

Zum anderen zeigt sich die Absurdität dieser Einschätzung vor dem Hintergrund, dass hinlänglich bekannt ist, dass die Bundesrepublik Deutschland und ihre Vollzugsbehörden bisher – aus welcher Motivation dies auch sein mag – vollständig dabei scheitern, die Antragssteller abgelehnter Anträge auch konsequent und damit gemäß der geltenden Rechtslage des Landes zu verweisen. Es wird nach dem Prinzip verfahren, wer einmal Deutschland erreicht hat, der kann bleiben. Die makabre Wahrheit in diesem Zusammenhang lautet wie folgt: Jeder kommt ohne Pass ins Land, jedoch scheitert die Ausreise dann am fehlenden Pass.

A. Tatsächliche Auswirkungen

Ich darf in einem ersten Schritt zusammenfassend und auszugsweise – aufgrund der täglich hinzukommenden Auswüchse der Masseneinwanderung ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die bisherigen Auswirkungen der Einwanderungspolitik der Bundesregierung veranschaulichen:

I. Arbeitsmarkt: Mit am dramatischsten zeigt sich die Fehleinschätzung der Bundesregierung bzw. Fehlerhaftigkeit des Zulassens einer Masseneinwanderung am Arbeitsmarkt. Deutschland ist ein hochtechnologisierter Wirtschaftsstandort, welcher – wenn überhaupt – eine Zuwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften benötigt. Diese haben und werden wir nicht durch Armutszuwanderung von „Flüchtlingen“ aus Ländern erhalten, in denen keine hinreichenden Qualifikationen in der Bevölkerung vorhanden sind, um einem Standort wie Deutschland weiterzuhelfen.

Ich möchte an dieser Stelle gar nicht auf die offensichtlich irreführenden Äußerungen führender Persönlichkeiten in Politik und Wirtschaft aus dem Jahr 2015 eingehen, als der deutschen Gesellschaft „syrische Ärzte“ und ein „Wirtschaftswunder 2.0“ versprochen wurden. Bekanntlich ist es vielmehr eine Tatsache, dass bereits nach Aussage von Frau Andrea Nahles als ehemalige Bundesarbeitsministerin nur ein Anteil von 10% überhaupt in den Arbeitsmarkt integrierbar ist. Von hochqualifizierten Tätigkeiten ist dabei nicht die Rede.

Nach aktuellen Berichten melden die deutschen Kommunen als „Leidtragende“ der Politik der Bundesregierung bereits jetzt einen Anteil von 600.000,00 ALG-II-Empfängern [Arbeitslosengeld II] bei den „Zugewanderten“ seit 2015. Allgemein hat bereits jetzt jeder zweite Arbeitslose in West-Deutschland einen Migrationshintergrund bzw. sind 26% der arbeitslosen Menschen ohne deutsche Staatangehörigkeit. Die Ausländer-Arbeitslosenquote ist überdies mit 13,6% mehr als dreimal so hoch wie die der deutschen Staatsbürger.

Bei den aktuell besonders beliebten Zuwanderungsländern wie Syrien, Eritrea und Afghanistan liegt die Erwerbslosenquote sogar bei 43%. Aufgrund des bekanntlich bei diesen Ländern weit verbreiteten Analphabetismus sind auch keine Verbesserungen in dieser Hinsicht zu erwarten. Es stellt sich schlicht und einfach die offensichtliche Frage, was diese Menschen gegenwärtig und zukünftig in Deutschland beitragen sollen? Diese Frage stellt sich insbesondere auch deshalb, weil aufgrund der hohen staatlichen Leistungen für diese Menschen keine Motivation besteht, einer regulären Tätigkeit nachzugehen, bei welcher sie aufgrund ihrer Qualifikation im Zweifel nicht mehr verdienen werden.

Kein anderes Land der Welt betreibt eine Einwanderungspolitik in der von Deutschland praktizierten Weise, im Rahmen welcher die Einwanderer nicht nach ihrer Integrationsfähigkeit und -willigkeit, nicht nach ihren beruflichen Qualifikationen und ebenso wenig nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes ausgesucht werden. Deutschland nimmt unter der Führung von Frau Dr. Merkel ohne Auswahl jede Person unter dem Vorwand des „Schutzbedürfnisses“ und ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse des eigenen Landens und ohne jede Integrationsprognose in unbeschränkter Zahl auf. Es handelt sich schlicht und einfach um eine von der Bundesregierung veranlasste Masseneinwanderung Drittstaatsangehöriger in den deutschen Sozialstaat.

II. Gesellschaft: Die von der Bundesregierung seit 2015 zugelassene Massenzuwanderung – ohne rechtliche Grundlage – hat bereits und wird zukünftig noch stärker dramatische Auswirkungen auf die deutsche Gesellschaft haben. Es können nicht massenhaft aus fremden Kulturkreisen Menschen einwandern, die mit unseren Wertvorstellungen und den Übereinkünften des Zusammenlebens nicht kompatibel sind, ohne dass es zu gravierenden Verwerfungen kommt bzw. weiterhin kommen wird.

Das hinlänglich bekannte Wort der „Parallelgesellschaften“ ist längst Realität in Deutschland. Insoweit möchte ich beispielhaft auf viele Großstädte in NRW und diverse Stadtteile in Berlin hinweisen – Tendenz deutschlandweit steigend. Die Stadt Frankfurt am Main ist überdies die erste deutsche Großstadt in der die deutsche Bevölkerung mit einem Anteil von 49% in der Minderheit ist. Vor allem die Menschen aus muslimischen Gesellschaften sind – wie sich auch in den Zeiten der Gastarbeiterzuwanderung gezeigt hat – weitestgehend nicht integrationsfähig oder häufig gar nicht integrationswillig.

Eine weitere Ausbreitung der dominanten muslimischen Kultur und Religion wird zu großen Problemen für die deutsche Gesellschaft führen. Ich möchte Sie an dieser Stelle gerne auf die Lektüre des Buches „Islamischer Faschismus“ von Hamed Abdel-Samad oder auch des Buches „Der islamische Kreuzzug“ von Samuel Schirmbeck verweisen. Ich darf insoweit überdies nur als pars pro toto [ein Teil steht für das Ganze] sowie als in beliebiger Zahl zu ergänzendes Beispiel auf die Massendemonstrationen in deutschen Städten für den türkischen „Präsidenten“ Erdogan verweisen, dessen Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit hinlänglich bekannt ist.

Ebenso soll Deutschland offensichtlich nunmehr mit der im islamischen Kulturkreis zulässigen Bigamie bzw. Polygamie [Vielehe] „bereichert“ werden. Unter dem Vorwand des Kindeswohls werden inzwischen im Rahmen des sog. Familiennachzugs per Visum vielfach „Zweitfrauen“ ins Land geholt und selbstverständlich vom deutschen Steuerzahler als Familienangehörige ausgehalten [finanziert], obwohl gem. § 1306 BGB eine Zweitehe nach deutschem Recht untersagt ist. [Nicht zu vergessen, die Kinderehen.]

Ebenso ist zu berücksichtigen, dass sich das Bildungsniveau in Deutschland dramatisch verschlechtert, wenn eine Zuwanderung in dem bisherigen Ausmaß fortgeführt wird. Es gibt bereits jetzt in vielen Kommunen verheerende Auswirkungen auf den Schulunterricht. In großer Zahl bestehen Schulklassen, in welchen deutsch „1. Fremdsprache“ ist.

In NRW hat überdies zum aktuellen Zeitpunkt jedes dritte Kindergartenkind – wie es im politisch korrekten Deutsch heißt – einen Migrationshintergrund. Aufgrund enormer sprachlicher Schwierigkeiten ist kein geordneter Ablauf mehr möglich. Schließlich hat die Bundesregierung auch die sich ergebende Wohnungsnot in Deutschland verheerender Weise unterschätzt oder gar ignoriert. Der dramatische Anstieg von Obdachlosen sei hier nur am Rande erwähnt.

Abschließend sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es nicht ausreicht mantraartig in Bezug auf Deutschland von einem Einwanderungsland zu sprechen. Ein „klassisches“ Einwanderungsland wie die USA, Kanada und Australien bestimmt und sucht sich aus, wer im Land leben darf. Deutschland lässt sich von den unter dem Deckmantel des „Asylrechts“ einreisenden Menschen diktieren, wer hier lebt.

Bekanntlich wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entgegen dem verliehenen Flüchtlingsstatus nach drei Jahren der Fortbestand der Schutzgründe nicht mehr überprüft. So wird gesetzeswidrig ein „Flüchtlingsschutz“ zu einem Einwanderungsrecht! Die vollständige Überforderung der deutschen Gesellschaft mit dieser Massenzuwanderung zeigen doch die Auswirkungen in diversen Kommunen, wie derzeit die aktuellen Entwicklungen in Cottbus und Freiberg sowie bereits zuvor in Salzgitter, Delmenhorst, Hof oder Bamberg in dramatischer Weise veranschaulichen.

III. Kriminalität: In Bezug auf den Aspekt der Kriminalität kann ich mich aufgrund deren Offensichtlichkeit am wohl Kürzesten fassen. Die täglichen (!) Meldungen zu schweren Körperverletzungen, Messerattacken, Vergewaltigungen, Raub- und Diebstahlsdelikten oder Morden, welche von den „Schutzsuchenden“ verübt werden, können (zumindest in Teilen) den Zeitungen in Deutschland entnommen werden, die sich nicht auf eigenwillige Entschuldigungen wie „regionale Bedeutung“ und „Hat es immer schon gegeben“ berufen. Besonders auffällig ist überdies die schier unfassbar große Zahl 17-jähriger unter den Straftätern, mit denen Deutschland nunmehr aus den Herkunftsländern gesegnet ist … [1]

[1] Kinder und Jugendliche erhalten in Deutschland eine besonders intensive Zuwendung und Betreuung und sie dürfen in der Regel ihre Familien nachholen. Warum schickt man sie nicht in die Heimat zurück, denn die meisten dieser Minderjährigen kommen, ums mitsamt der Großfamilie ins deutsche Sozialsystem einzutauchen. Sie lassen sich ihr Leben vom deutschen Steuerzahler finanzieren, während nicht wenige von ihnen, Deutschland, den Westen, das Christentum und die Demokratie abgrundtief hassen, sich immer stärker radikalisieren und den deutschen Staat bekämpfen. Nicht wenige von ihnen werden kriminell.

Die mir bisher einzig erkennbare Reaktion der Verantwortlichen in der Bundesregierung ist die stete Berufung auf „Einzelfälle“. Hier stellt sich mir die Frage, wie viele Jahre lang es noch täglich Einzelfälle benötigt, damit endlich (!) ein kultureller Zusammenhang erkannt bzw. verstanden wird und die zwingend notwendigen Konsequenzen gezogen werden.

Die seit 2015 in den einzelnen Bundesländern dramatisch angestiegenen Kriminalitätsraten von „Schutzsuchenden“ – soweit man sich traut, die Zahl separat auszuweisen – sprechen für sich. Die einschlägigen polizeilichen Kriminalitätsstatistiken sind öffentlich zugänglich, so dass ich mir insoweit eine detaillierte Darstellung ersparen möchte. Es erscheint für die politisch Verantwortlichen offenbar geradezu verführerisch zu sein, die insgesamt sinkenden Kriminalitätszahlen vorzuweisen, ohne die Bevölkerung darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um die Gesamtzahlen sämtlicher Straftaten handelt.

Maßgeblich sind jedoch die Zahlen der Straftaten von „Schutzsuchenden“, die in den zurückliegenden Jahren – bereits unter Nichtberücksichtigung von sowieso nicht verfolgten ausländerrechtlichen Delikten – enorm angestiegen sind. Beispielhaft darf ich Sie insoweit auf mein Wohnsitzland Bayern verweisen.

Überdies ist von besonderer Bedeutung, dass sich die Straftaten nicht nur gegen die deutsche Bevölkerung richten, sondern dass auch religiöse Konflikte aus den Herkunftsländern in unser Land importiert werden. Ebenso erschreckend ist die dramatische Zunahme des Antisemitismus, welcher „intetressanterweise“ aufgrund seiner nunmehrigen Herkunft aus muslimischen Kulturkreisen selbst in der Öffentlichkeit geduldet wird. [Wie es scheint, sind die etablierten Parteien längst auf den antisemitischen Zug aufgesprungen: SPD immer stärker antisemitisch – sucht sich ein neues Wahlvolk]

Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass diese Personen unter dem Vorwand des „Flüchtlingsschutzes“ unter enormem finanziellen Aufwand in Deutschland aufgenommen werden und man es der deutschen Bevölkerung, die diese Lasten aus Steuergeldern zu tragen hat, dann auf diese Weise „dankt“ [mit einer hohen Kriminalitätsrate und dem neuen muslimische Antisemitismus].

Der hohe Anteil an ausländischen Gefängnisinsassen spricht überdies Bände. Bereits im März 2016 – mithin ohne Berücksichtigung der Folgen der unkontrollierten Massenzuwanderung – waren dies bspw. in Baden- Württemberg über 46%. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die großen Probleme mit Gewaltkriminalität von „Eingewanderten“ aus vorherigen Jahrzehnten, denen in der jüngeren Vergangenheit großzügig deutsche Pässe ausgegeben wurden, dabei gar nicht eingerechnet werden. [Baden-Württemberg: Ausländeranteil bei Häftlingen klettert auf 46 Prozent]

IV. Terrorismus: In Bezug auf die gegenwärtige und zukünftige Terrorgefahr in Deutschland durch die Migrationspolitik der Bundesregierung kann ich mich aufgrund dramatischer Offensichtlichkeit ebenfalls kurzfassen. Über das furchtbare politische Totalversagen im Fall des „Flüchtlings“ Anis Amri brauche ich keine Worte mehr zu verlieren. Es sei an dieser Stelle nur ergänzend erwähnt, dass die Täter des brutalen Anschlags in Paris über Deutschland nach Frankreich als „Flüchtlinge“ eingereist sind und dass auch der Täter des im Frühjahr 2017 begangenen Anschlags in Manchester mit 22 Toten mehrfach über Deutschland (Düsseldorf, Frankfurt am Main) nach Großbritannien eingereist ist.

Man kann diese Sicherheitspolitik Deutschlands nur einen einzigen Offenbarungseid nennen. Zudem nehmen die sog. Salafisten zahlenmäßig und in ihrer Gewaltbereitschaft enorm zu. Auch hier zeigt sich wieder einmal die völlig falsch verstandene Toleranz des deutschen Staates. Alles ist bereichernd, Hauptsache bunt und multikulti. In diesem Bereich werden inzwischen Fakten geschaffen, mit unabsehbaren Folgen für unser Land.

Es passt ins Bild des vollständigen Versagens in Bezug auf die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in Deutschland – im Übrigen eine der primären staatlichen Aufgaben -, dass nunmehr veröffentlicht worden ist, dass die Bundesanwaltschaft mit geradezu absurder Begründung in 564 Fällen Ermittlungsverfahren gegen [afghanische] Terrorverdächtige eingestellt hat. Demnach handele sich um reine Auslandstaten, etwa im Dienst der radikalislamistischen Taliban, und deutsche Staatsschutzinteressen seien aus Sicht der Bundesanwaltschaft nicht beeinträchtigt gewesen, wie der Generalbundesanwalt Peter Frank erklärte.

Dass diese Personen selbstverständlich ebenso in der Lage sind, derartige Taten auch in Deutschland zu begehen, sollte ohne weitere Überlegungen eindeutig sein und hat sich bei vielen Terroranschlägen im europäischen Ausland in furchtbarer Weise als Realität erwiesen. Selbstverständlich werden auch Taliban- oder IS-Kämpfer, die beim Grenzübertritt angeben, in ihrem Herkunftsland wegen ihrer Verbrechen mit entsprechenden Strafen rechnen zu müssen, aus „humanitären Gründen“ aufgenommen. Frei nach dem Motto: Lasst uns allen Schutz gewähren, nur nicht dem deutschen Volk!

V. Gesundheit: Die Politik der offenen Grenzen wird gravierende Belastungen der Gesundheit der Bevölkerung haben. Von der Öffentlichkeit vollkommen unbemerkt ist durch den unkontrollierten Zuzug von Menschen aus Ländern, in welchen äußerst bedenkliche Hygienezustände herrschen, auch die Gefahr der Ver- und Ausbreitung von in Deutschland nicht (mehr) vorkommenden ansteckenden und vor allem hoch gefährlichem Krankheiten eingeführt worden. In der Schweiz sind bereits bei „Flüchtlingen“ multiresistente Tuberkulosekeime diagnostiziert worden, was zu einer Einrichtung eines europaweiten Warnsystems geführt hat.

Von Seiten der Bundesregierung und im Speziellen seitens des Bundesgesundheitsministeriums ist keine Verlautbarung zu diesem Thema erfolgt. Auch hier scheint bedauerlicherweise wieder einmal die Strategie verfolgt zu werden, dass man die deutsche Bevölkerung über die erheblichen Risiken der seit 2015 praktizierten Migrationspolitik schlichtweg uninformiert lässt; frei nach dem Motto des Bundesinnenministers „Diese Informationen könnten die Bevölkerung beunruhigen.“ Auszugsweise darf ich an dieser Stelle aus dem epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Instituts Nr. 43/2017 (S. 487 ff.) wie folgt zitieren:

„Mit dem Anstieg der Fallzahlen geht zugleich eine veränderte demografische Struktur der Erkrankten einher. Der Anteil an TB-Neuerkrankten [Tuberkulose], die nicht in Deutschland geboren wurden, betrug zwischen 2002 und 2012 40–50% und nahm bis zum Jahr 2015 auf 72,1% zu. Der Anstieg der TB-Inzidenz [Neuerkrankungen] kann daher auch mit der hohen Anzahl an Menschen, die im Rahmen der Migrationsbewegungen in den Jahren 2014 und 2015 nach Deutschland gekommen sind, erklärt werden.“

Welche weiteren hochgefährlichen Infektionskrankheiten aus den Herkunftsländern der illegal Einreisenden in nächster Zeit hinzukommen und welche Gesundheitsrisiken sich verwirklichen werden, lässt sich nur erahnen. Überdies kann insbesondere nicht abgeschätzt werden, welche Gesundheitsrisiken sich verwirklichen, wenn nunmehr zu hunderttausenden der sog. Familiennachzug vollzogen wird.

Bekanntlich ist bei deren Einreise nach Deutschland gesetzlich überhaupt keine Gesundheitsuntersuchung vorgesehen. So heißt es in § 62 AsylG, dass Personen, die im Wege des Familiennachzugs zu anerkannten Schutzberechtigten nach Deutschland kommen, der Regelung [Verpflichtung zur ärztlichen Untersuchung] nur unterfallen können, wenn sie in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Bei dezentraler Unterbringung von Familien erfolgt somit keine Gesundheitsuntersuchung der nachreisenden Familienangehörigen.

VI. Finanzielle Belastung: Schließlich darf ich auf die enormen finanziellen Belastungen dieser gesetzlich nicht zulässigen Politik der Bundesregierung für die deutschen Steuerzahler eingehen. Es ist wirklich ein Hohn, wenn sich die deutschen Steuerzahler allen Ernstes von Mitgliedern der Bundesregierung sagen lassen müssen, dass ihnen durch die Umverteilung der Steuergelder an Drittstaatsangehörige nichts vorenthalten wird.

So kann man auch nur sprechen, wenn man das Geld Dritter verteilt. Selbstverständlich werden durch die enormen Ausgaben für die Migrationspolitik der Bundesregierung den öffentlichen Haushalten Mittel entzogen, die an anderen Stellen, bspw. bei der Investition in marode Infrastruktur, dringend benötigt werden und somit nicht zur Verfügung stehen. Die vielen Fälle dringend sanierungsbedürftiger Schulen, Universitäten, Schwimmbäder, Brücken, Straßen und sonstiger öffentlicher Einrichtungen sind Ihnen mit Sicherheit bekannt und müssen daher von mir an dieser Stelle nicht im Einzelnen namentlich aufgeführt werden.

Je nach Berechnungsgrundlage werden die Kosten – nach derzeitigem Stand der illegalen Einwanderung – pro Jahr für den deutschen Steuerzahler auf Beträge zwischen 40 und 60 Milliarden € angegeben. Um welche enorme Größenordnung es sich dabei handelt, kann an dem Umstand belegt werden, dass im Jahr 2017 über diese Summe die Bundesministerien für Verkehr (27,91 Milliarden €), für Bildung und Forschung (17,65 Milliarden €) sowie für Familien, Frauen, Senioren und Jugend (9,52 Milliarden €) zusammen verfügen dürfen. [27,91 + 17,65 + 9,52 = 55,08 Milliarden €]

Insbesondere sind als Kostenfaktor die Ausgaben für sog. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu nennen. Diese kosten die öffentlichen Haushalte monatlich zwischen 5.000,00 € und 8.000,00 €. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass selbst nach Angaben des Bundesfamilienministeriums davon ausgegangen wird, dass jeder zweite „Minderjährige“ bei seinen Altersangaben gelogen hat. Eine flächendeckende nachträgliche Überprüfung anhand von zuverlässigen körperlichen Untersuchungen wird „selbstverständlich“ von politischer Seite abgelehnt.

Geradezu absurd ist es, dass seitens des Bundesinnenministeriums nunmehr auch noch sog. Rückkehrprämien von bis zu 3.000,00 € gezahlt werden. Erst werden Menschen trotz offensichtlich fehlendem Einreise- und Bleiberecht ins Land gelassen, sodann wird die rechtsstaatlich vorgegebene Ausreise von den Betroffenen verweigert und „zum Dank“, dass sie sich der in Deutschland bestehenden Gesetzeslage verweigern, wird ihnen aus Steuergeldern auch noch Geld für die Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtung gezahlt. Dieses Vorgehen sucht weltweit Seinesgleichen.

Trotz der im Jahr 2015 viel gepriesenen hochqualifizierten Zuwanderer stellen diese letztendlich eine enorme Kostenbelastung dar. Welche Gesamtbelastungen realistischer Weise angenommen werden müssen, lässt sich den Berechnungen renommierter und vor allem unabhängiger Finanzexperten wie Prof. Bernd Raffelhüschen und Prof. Hans-Werner Sinn entnehmen. Beide gehen vor allem auch aufgrund der mit der illegalen Einwanderung einhergehenden Zunahme der Arbeitslosigkeit von einer Gesamtbelastung zwischen 900 Milliarden und 1 Billion € aus. Da ich davon ausgehe, dass Sie Zugang zu diesen Studien haben, werde ich von detaillierteren Ausführungen an dieser Stelle absehen.

B. Rechtslage

Man mag es in einem Land wie Deutschland schwerlich für möglich erachten, jedoch scheint es notwendig zu sein, daran zu erinnern, dass die Bundesregierung als einen elementaren Bestandteil unseres Grundgesetzes das Rechtsstaatsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG zu beachten und anzuwenden hat. Dort heißt es unzweideutig, dass die vollziehende Gewalt (Exekutive) an Gesetz und Recht gebunden ist. Da dies jedoch seit Frau Dr. Merkels „Anordnung“ der offenen Grenzen nicht der Fall ist, darf ich nachfolgend die einschlägigen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften darstellen und erläutern, die dieser Politik [von Angela Merkel] entgegenstehen.

Das von Frau Dr. Merkel und weiteren Mitgliedern der Bundesregierung stets ausgegebene Postulat, man könne Grenzen nicht sichern, ist bestenfalls irreführend, wenn es sich nicht gar um eine bewusste Fehlinformation der breiten Öffentlichkeit handelt. Ein Staat definiert sich und sein Hoheitsgebiet durch seine Grenzen. Es ist eine der primären Aufgaben des Staates dieses Hoheitsgebiet zu schützen und zu bewahren.

Dass ein Grenzschutz unproblematisch äußerst effektiv und erfolgreich durchgeführt werden kann, zeigte sich (interessanterweise) bei den Sicherheitsvorkehrungen zu den in Deutschland ausgerichteten G7- und G-20-Gipfeln. Innerhalb weniger Tage wurden eine Großzahl an Menschen am illegalen Grenzübertritt gehindert. Grenzkontrollen funktionieren scheinbar doch … Bedauerlicherweise wird dieser Grenzschutz nur gewährt, wenn es um den Schutz der politischen Elite geht.

Nachfolgend möchte ich darstellen, dass auf Basis der geltenden Rechtslage eine illegale Einwanderung durch „Flüchtlinge“ ohne weiteres verhindert werden kann bzw. nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verhindert werden muss. Dies allein vor dem rein faktischen Hintergrund, dass es sich bei Menschen, welche um die halbe Welt reisen, nicht mehr um Flüchtlinge handelt. Bestenfalls handelt es sich um „Wirtschaftsflüchtlinge“, welche nach keiner national oder international geltenden Rechtsvorschrift den „Flüchtlingsstatus“ verliehen bekommen.

Dass überdies – ohne Berücksichtigung des Asyslrechts – kein Anspruch auf Einwanderung besteht, ist eine Selbstverständlichkeit und muss nicht weiter vertieft werden. An dieser Stelle darf ich besonders hervorheben, mit welchen Zahlen von Schutzsuchenden es die deutsche Bevölkerung tatsächlich zu tun hätte, wenn sich die Bundesregierung nicht weigern würde, das geltende Recht anzuwenden. [2]

[2] Dass nicht einmal an Anrecht auf Asyl besteht, jedenfalls nicht in der jetzigen Form, kann man der Forderung der dänischen Chefin der Sozialdemokraten, Mette Frederiksen, entnehmen, die nämlich das Asylrecht in seiner jetzigen Form abschaffen möchte. Und zwar aus genau demselbem Grund, die der Leserbriefschreiber hier erwähnt.

Kurz gesagt, will Mette Frederiksen das Asylrecht auf dänischem Boden abschaffen: Es soll für Nicht-EU-Bürger nicht mehr möglich sein, in Dänemark ein Asylgesuch zu stellen. Wer es versucht, so der Plan, soll in ein von Dänemark geführtes Lager in Nordafrika gebracht werden, wo das Gesuch behandelt wird. Ins Land gelassen werden sollen lediglich noch direkt von der UNO ausgewählte Quotenflüchtlinge. Für alle anderen soll gelten: Wem in den nordafrikanischen Lagern Asyl gewährt wird, der soll danach sein Leben in einem UN-Lager fortsetzen [also nicht in Dänemark]. >>> weiterlesen

Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind im Jahr 2016 nur 905 Menschen nach Deutschland gekommen, welche sich im Zeitpunkt ihrer Einreise nicht bereits in einem sicheren Drittstaat befunden haben. Bezeichnenderweise ist inzwischen auch instanzgerichtlich die Aufhebung der Rechtsstaatlichkeit festgestellt worden. Ich darf insoweit einen Strafsenat des OLG Koblenz (Urteil v. 14.02.2017 – 13 UF 32/17) zitieren: „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

I. Genfer Flüchtlingskonvention / Europäische Menschenrechtskonvention / Charta der Grundrechte der EU / Dublin-III-Verordnung

Entgegen vielfacher Verlautbarungen der politisch Handelnden in Deutschland, bietet das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) keine Rechtsgrundlage für die Migrationspolitik der Bundesregierung. Die Genfer Flüchtlingskonvention beinhaltet keinen individual-rechtlichen Anspruch auf Asyl. D.h. mit anderen Worten, dass auch die Genfer Flüchtlingskonvention keinen Anspruch auf territoriales Asyl gewährt.

Darüber hinaus ist an dieser Stelle zu betonen, dass es sich in der ganz überwiegenden Zahl von Menschen – letztendlich sämtliche auf dem Landweg die Grenze überschreitenden Personen -, welchen die Einreise nach Deutschland gestattet wird, um solche handelt, die eine große Zahl sicherer Drittstaaten durchreist haben. Bei ihrer Ankunft an der deutschen Grenze befinden sie sich bzw. haben sie sich schon seit geraumer Zeit nicht mehr in einer Situation befunden, in welcher eine Gefahr für Leib und Leben bzw. ihr körperliches und gesundheitliches Wohlbefinden besteht.

De facto und de jure handelt es sich somit, insbesondere nach der Genfer Flüchtlingskonvention, nicht um Flüchtlinge. Auch die Genfer Flüchtlingskonvention gewährt kein Menschenrecht auf den angenehmsten Sozialtstaat. Nichts anderes ergibt sich aus dem sog. Refoulement-Verbot [3] iSv Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention. Dieses, wie auch die Genfer Flüchtlingskonvention als solche, gewährt nur Rechte für denjenigen, welcher – auf welche Weise auch immer- sich bereits im Land befindet. Dies ist bekanntlich der Grund dafür, dass die Bundesregierung die teilweise geforderten Transitzentren direkt an der deutschen Staatsgrenze tunlichst vermeiden will – ein Schelm der Böses dabei denkt …

[3] Unter dem Refoulement-Verbot versteht man ein Nichtzurückweisungsverbot. Das Non-refoulement-Gebot oder Refoulement-Verbot genannt, ist ein völkerrechtlicher Grundsatz, der die Rückführung von Personen in Staaten untersagt, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beinhaltet kein über die Genfer Flüchtlingskonvention hinausgehendes individuelles Recht auf Einreise. Vielmehr besteht bei Nichtstaatsangehörigen auch auf Basis der EMRK – wie sich auch aus Art. 3 4. Zusatzprotokoll EMRK eindeutig ergibt – kein Recht auf Einreise oder auf Aufenthalt in einem „Wunschstaat“.

Kein Mitgliedsstaat ist aufgrund der EMRK verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen oder Asyl zu gewährleisten. Ebenso wenig verleiht die EMRK ein Recht auf Zuerkennung eines bestimmten Aufenthaltsstatus. In diesem Sinne hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Zusammenhang mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen mehrfach entschieden, dass die Mitgliedsstaaten in der Gestaltung des jeweiligen Einreise- und Aufenthaltsrechts frei sind.

Ebenso wenig bietet Art. 18 der Charta der Grundrechte der EU einen individuellen Schutzanspruch gegenüber dem deutschen Staat. Dieser gewährt das Recht auf Asyl „nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.“ Auch insoweit gilt wiederum – wie bereits erläutert – der Grundsatz, dass derjenige keines Schutzes bedarf, der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt oder auf seiner Flucht die Möglichkeit hatte, in einem sicheren Drittstaat um Schutz nachzusuchen.

Schließlich stellt sich die Rechtslage auch nach der allgemein bekannten Dublin-III-Verordnung nicht abweichend dar. Als europarechtliche Verfahrensregelung begründet sie bekanntlich gerade keine Asylzuständigkeit Deutschlands. Dies gilt insbesondere auch für an der deutschen Staatsgrenze gegenüber deutschen Behörden gestellte Schutzanträge. Der vielfach übergegangene Art. 20 Abs. 4 Dublin-III-Verordnung als vorrangige Zuständigkeitsregelung an den europäischen Binnengrenzen bestimmt unzweideutig, dass selbst das vorgelagerte Zuständigkeitsprüfungsverfahren von dem Mitgliedsstaat durchzuführen ist, in dem sich der Antragssteller befindet – dies ist im Regelfall Österreich.

Dieser Mitgliedsstaat [Österreich] ist auch im Übrigen sodann für das Verfahren zuständig (Abs. 4 S. 2). Es besteht insoweit gerade kein Ermessen deutscher Grenzbehörden. Dem Antragssteller ist somit nach dieser Regelung an der Grenzübergangsstelle die Einreise zu verweigern. Soweit die Bundesregierung meint – insoweit auch irreführend unter Verweis auf das EuGH-Urteil C-646/16 v. 26.7.2017 – ihre Einwanderungspolitik auf das Eintrittsrecht nach Art. 17 Dublin-III-Verordnung stützen zu können, ist auch dies rechtlich unzutreffend.

Zwar bietet diese Vorschrift Mitgliedsstaaten die Möglichkeit sich für das Asylverfahren von Schutzsuchenden für zuständig zu erklären, jedoch handelt es sich dabei ersichtlich um einen Ausnahmetatbestand. Dies lässt sich ohne weiteres mit Erwägungsgrund 17 der Dublin-III-Verordnung belegen,

Danach soll es den Mitgliedsstaaten insbesondere aus humanitären Gründen oder in Härtefällen möglich sein, „von den Zuständigkeitskriterien abweichen zu können, um Familienangehörige, Verwandte oder Personen jeder anderen verwandtschaftlichen Beziehung zusammenzuführen.  und einen bei ihm oder einem anderen Mitgliedstaat gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn sie für eine solche Prüfung nach den in dieser Verordnung festgelegten verbindlichen Zuständigkeitskriterien nicht zuständig sind.“

Eine etwaige Wahrnehmung dieses Eintrittsrecht nicht lediglich in Ausnahmefällen und eine etwaige darauf gestützte Massenzuwanderung von durchschnittlich 200.000 Menschen pro Jahr nach Deutschland ist daher eindeutig von Art. 17 Dublin-III-Verordnung nicht gedeckt und läuft dessen Zweck vielmehr zuwider.

II. Art. 16a GG

Da – wie aufgezeigt – entgegen politischer Verlautbarungen, dass internationale Recht im Rahmen der „Flüchtlingspolitik“ keineswegs die nationalen Vorschriften überlagert, richtet sich die Frage des rechtsstaatlichen Vorgehens im Zusammenhang mit dem Grenzschutz in Deutschland nach unserer Rechtsordnung. Von der Normenhierarchie ausgehend, ist zuvörderst Art. 16a GG zu berücksichtigen. Obwohl seit nunmehr bald drei Jahren von Vertretern sämtlicher Parteien – abgesehen von der AfD – medienwirksam postuliert wird, das Grundrecht auf Asyl kenne keine Grenzen, woraus offensichtlich gefolgert werden soll, dass einer unbegrenzte Zahl von Menschen unter Berufung auf diese Norm eine Einreise gewährt werden muss, stellt sich die wahre Rechtslage diametral anders dar [gegenteilig, entgegengesetzt].

Bereits der Tatbestand des Art. 16a Abs. 1 GG ist nicht auf Schutzsuchende aus Bürgerkriegsländern anwendbar. Ebenso wenig werden „Wirtschaftsflüchtlinge“ geschützt bzw. wird diesen ein Anspruch auf Asyl gewährt. Genauso wesentlich ist die tatbestandliche Schranke des Art. 16a Abs. 2 GG, welche durch den sog. Asylkompromiss ins Grundgesetz eingefügt und vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 14.5.1996 als verfassungsrechtlich unbedenklich beurteilt worden ist.

Aufgrund des darin verankerten Konzepts der sicheren Drittstaaten und Deutschlands geopolitischer Lage, ist verfassungsrechtlich zu berücksichtigen, dass eine Einreise auf dem Landweg nicht zu einem Anspruch auf Asyl auf Grundlage von Art. 16a GG führen kann. Zur Verdeutlichung des geltenden Rechts darf ich insoweit auszugsweise aus der Entscheidung zitieren (Hervorhebungen d. d. Verfasser): „Die Drittstaatenregelung [geht] davon aus, dass der Ausländer den im Drittstaat für ihn möglichen Schutz in Anspruch nehmen muss und dafür gegebenenfalls auch die von ihm geplante Reise zu unterbrechen hat.

Der sichere Drittstaat muss nicht die letzte Station vor der Einreise des Ausländers in die Bundesrepublik Deutschland gewesen sein. Vielmehr reicht es für die Anwendung des Art. 16a Abs. 2 GG aus, dass der Ausländer sich während seiner Reise irgendwann in einem sicheren Drittstaat befunden hat und dort Schutz nach den Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention hätte finden können. Er bedarf dann des Schutzes gerade der Bundesrepublik Deutschlands nicht mehr […] Art. 16a Abs. 2 GG nimmt dem Ausländer die Möglichkeit, das Land, in dem er um Schutz nachsuchen will, frei zu wählen. […] Wer aus einem sicheren Drittstaat […] einreist kann sich auf Absatz 1 GG nicht berufen. Damit wird der betroffene Ausländer aus dem persönlichen Geltungsbereich des Grundrechts auf Asyl ausgeschlossen.“

III. § 18 AsylG / § 15 AufenthG

Die einfachgesetzliche Vorschrift des § 18 AsylG bringt als gesetzliche Verpflichtung sogar eine Einreiseverweigerungspflicht bei einer Einreise – wie im absoluten Regelfall – aus einem sicheren Drittstaat zum Ausdruck. So heißt es in § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG, dass dem Ausländer die Einreise zu verweigern ist, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Weiter heißt es in Abs. 3, dass der Ausländer über die deutsche Staatsgrenze zurückzuschieben ist, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegen.

Auch Abs. 4 Nr. 2 des § 18 AsylG bietet keine Rechtsgrundlage für eine Politik der „offenen Grenzen“ und der damit einhergehenden Masseneinwanderung nach Deutschland. Die dort vorgesehene Möglichkeit des Bundesinnenministeriums, die grundsätzlich bestehen Verpflichtung zur Zurückschiebung an der Grenze aus humanitären Gründen oder zur Wahrung der politischen Interessen Deutschlands nicht durchzusetzen, ist völlig unumstritten auf individuelle Einzelfälle zugeschnitten und ermächtigt keineswegs dazu, generell und unkontrolliert die Einreise zu ermöglichen. Die Ausnahmeregelung entspricht von ihrem Anwendungsbereich somit Art. 17 Dublin-III-Verordnung.

In diesem Zusammenhang ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass auch das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) einen entsprechenden Anwendungsbefehl enthält. Gem. § 15 AufenthG werden Ausländer, die unerlaubt einreisen wollen, an der Grenze zurückgewiesen. Da, wie zuvor aufgezeigt, keine Einreiseberechtigung besteht, ist schlichtweg die gesetzliche Verpflichtung zur Zurückweisung an der Grenze umzusetzen. Dies ist vor allem für die bekanntlich vielfach ohne Pass erfolgende Einreise der „Schutzsuchenden“ von Relevanz (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).

IV. Fazit: Zusammenfassend kann an dieser Stelle somit festgehalten werden – so wie es auch das Bundesverfassungsgericht in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht hat -, dass sämtliche vorgenannten Regelungen die Gemeinsamkeit aufweisen, wonach ein (vermeintlich) Asyl- bzw. Schutzsuchender sich den Zufluchtsort nicht aussuchen kann und dann keinen Schutzanspruch hat, wenn er anderweitig hätte Schutz erhalten können. Es ist schlichtweg ein unbestrittener Teil der territorialen Souveränität eines Staates – folglich auch Deutschlands – den Zugang zu seinem Gebiet zu kontrollieren. Es ist Drittstaatsangehörigen, die keine Einreiseberechtigung aufweisen, an der Grenze die Einreise zu verweigern.

C. Appelle

Ich darf aus den vorgenannten Gründen nun folgende dringliche Appelle an Sie – stellvertretend für die CDU/CSU als Regierungspartei – richten, welche ich Sie nur inständig bitten kann, nicht zu ignorieren:

• Stellen Sie die verfassungsmäßige Ordnung wieder her

• Sorgen Sie dafür, dass die geltenden Gesetze an den deutschen Staatsgrenzen
durchgesetzt werden

• Demokratisch legimitierte Gesetzgebung darf nicht durch individuelle Moralvorstellungen ausgehöhlt werden

• Beenden Sie die rechtswidrige Einwanderungspolitik mit sog. „Flüchtlingen“

• Sagen Sie dem deutschen Volk die Wahrheit über die Hintergründe der seit 2015 andauernden Staatskrise

• Beenden Sie die „Jetzt-sind-Sie-halt-da“-Politik der Bundeskanzlerin

• Setzen Sie endlich die dem deutschen Volk versprochene nationale Kraftanstrengung bezüglich der dringend notwendigen Abschiebungen sämtlicher unrechtmäßig sich im Land aufhaltenden Menschen um – mit Abschiebeflügen von 19 Menschen geben Sie sich der Lächerlichkeit preis

• Hören Sie auf, gegenüber der Bevölkerung Rechtsstaatlichkeit als Rassismus und Populismus zu bezeichnen

• Sorgen Sie dafür, dass die bereits eingetretenen gesellschaftlichen Veränderungen nicht unumkehrbar werden

Schließen möchte ich meine Ausführungen mit einem Zitat aus der Rede von Frau Dr. Merkel auf dem CDU-Bundesparteitag vom 1.12.2003 in Leipzig, welches bezeichnenderweise heute als vollkommen berechtigter Vorwurf gegenüber der aktuellen Bundesregierung Geltung beanspruchen muss:

„Manche unserer Gegner können es sich nicht verkneifen, uns in der Zuwanderungsdiskussion in die rechtsextreme Ecke zu rücken, nur weil wir im Zusammenhang mit der Zuwanderung auf die Gefahr von Parallelgesellschaften aufmerksam machen. Das, liebe Freunde, ist der Gipfel der Verlogenheit, und eine solche Scheinheiligkeit wird vor den Menschen wie ein Kartenhaus in sich zusammenbrechen. Deshalb werden wir auch weiter eine geregelte Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung fordern.“

In der Hoffnung, dass Sie sich die Zeit zur Lektüre meines Schreibens nehmen und die Ernsthaftigkeit sowie Bedeutung meines Anliegens erkennen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

Die Anmerkungen in eckigen Klammern sind vom Admin.

Siehe auch:

Alexander Wendt: SPD immer stärker antisemitisch? – sucht sich ein neues Wahlvolk

Video: Laut Gedacht #70: GroKo – Der Anfang vom Ende (07:11)

Armes, dummes Schweden: Integration krachend gescheitert

Einige interessante Reden von AfD-Abgeordneten, die man gehört haben sollte

Akif Pirincci: Heimat ist voll Nazi

Berliner Flüchtlingshilfe alarmiert über das wahre Gesicht der Zuwanderung

Bremen: Polizisten-Kopftreter in Bremer Innenstadt

20 Jul

verletzter_polizistVerletzter Polizist (Symbolbild)

Die in den letzten Jahren zunehmende Respektlosigkeit gegenüber Polizisten, verbunden mit der Angewohnheit einer ganz bestimmten Klientel, mit voller Wucht gegen die Köpfe von Arg- oder Wehrlosen zu treten, hat sich jetzt kombiniert in Bremen gezeigt.

Der Weser-Kurier berichtet:

Am Sonntagmorgen gegen 8 Uhr waren Polizeibeamte zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Männern vor einem Schnellrestaurant im Bereich Breitenweg/Bahnhofstraße gerufen worden. Wie die Polizei mitteilt, sei ein 22-jähriger Mann ausgerastet und habe die Polizisten beleidigt. Er habe dabei versucht, den Beamten Faustschläge zu versetzen, woraufhin diese ihn zu Boden gebracht hätten.

Ein 21-jähriger Mann habe sich plötzlich eingemischt und ebenfalls versucht, die Polizisten anzugreifen. Er habe sich zunächst etwa 30 Meter vom Ort des Geschehens entfernt, schließlich Anlauf genommen und einem 34 Jahre alten Polizeibeamten am Boden „mit voller Wucht“ gegen den Kopf getreten. Ein zweiter Polizist sei von einem Angreifer mit der Faust gegen den Kopf geschlagen worden.

Nach Informationen des WESER-KURIER ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Totschlags gegen einen der Tatverdächtigen, die 21 und 22 Jahre alten Männer waren zunächst festgenommen worden.

Noch mehr „Männer“

Weitere „Männer“ wurden, ebenfalls in Bremen, aktiv, als Frauen in einen Streit um einen Kinderwagenplatz im Bus gerieten, die Meldung findet sich ebenfalls im zitierten Zeitungsbericht. Über die „Männer“, einen Mann und seinen „Bruder“, erfahren wir leider nichts Näheres, auch nicht über die „Frauen“, für die die „Männer“ um einen Kinderwagenplatz stritten und anschließend die Bremer Polizisten verletzten. Auch die Polizeiberichte hüllen sich mit der genaueren Beschreibung der Täter, hier wie dort in volksverblödendes Schweigen.

Vielleicht erfahren wir ja, was Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) gegen die Gewalt und Respektlosigkeit gegenüber Polizisten in Bremen zu unternehmen gedenkt. Gegen die gewaltfrei agierenden Patrioten der Identitären Bewegung [IB] will er schließlich auch hart durchgreifen – ihnen will Mäurer ja den Waffenbesitz verbieten. Wir vermuten, dass die Mitglieder der Identitären Bewegung bald schon mit einem gelben Stern auf der Brust herumlaufen werden müssen – vielleicht geht ja auch ein gelbes Lambda [das Zeichen der IB].

Quelle: Bremen: Polizisten-Kopftreter in Bremer Innenstadt

Noch ein klein wenig OT:

Wien: Streit um "unreine" Hunde endete im Spital – Somalische Asylbewerberin greift Hundebesitzerin an

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Zu einem schockierenden Übergriff ist es am helllichten Tag in Wien gekommen: Ingrid T. (54) liegt nach einer brutalen Attacke im Spital. Motiv: ihre beiden Hunde! "Die Tiere sind unrein", so die Begründung der Angreiferin, einer somalischen Asylberechtigten. >>> weiterlesen

Meine Meinung:

So lernen auch Hundebesitzer und Alexander-van-der-Bellen-Wähler, dass der Islam eine “Friedensreligion” ist. Und Hunde sind ohnehin der Teufel, sagt Mohammed und dem hat Allah das direkt ins Ohr geflüstert, sagt der Koran. Oder wollt ihr etwa behaupten, der Koran ist ein Märchenbuch? Allahu Akbar.

Wetten, dass diese Frau zuvor Alexander van der Bellen gewählt hat und gedacht hat, dass der Islam ja eigentlich eine friedliche Religion ist? Sie bekommen ihre Strafe zurecht, denn anders lernen sie es nie. Aus Schmerzen wird man manchmal klug. Die Hundebesitzerin hatte sich mal lieber einen Pitbull zulegen sollen. Dann hätte die Somali nämlich die Klappe gehalten. Und warum schickt man sie nicht umgehend nach Somalia zurück?

Siehe auch: „Unrein“: Hunde werden in Muslim-Vierteln massenhaft vergiftet! (wochenblick.at) (Aber Ziegen und Esel f*******?)

Italienischer Flüchtlingsrat droht: "Bringen Zehntausende in Zügen an den Brenner" (Österreich)

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In dieser Deutlichkeit ist Österreich bisher noch nicht unter Druck gesetzt worden: "Wir öffnen die Häfen und schicken den Großteil unserer Flüchtlinge in Zügen und Bussen an den Brenner", drohte jetzt der Direktor des italienischen Flüchtlingsrats, Christopher Hein. Er will damit erreichen, dass "Europa endlich reagiert". Dafür will Hein offenbar auch unkalkulierbare Spannungen an der Staatsgrenze riskieren. >>> weiterlesen

Meine Meinung:

Ihr Italiener habt doch selber schuld. Warum erlaubt ihr den Schlepperschiffen den italienischen Hafen anzulaufen? Warum lasst ihr sie ins Land? Macht die Grenzen dicht und gut is’ oder lasst euch von den muslimischen Migranten terrorisieren, wenn euch das lieber ist. Habt ihr Politiker eigentlich mal das italienische Volk gefragt, was es von eurer irren Massenmigration hält?

epochtimes.de schreibt hierzu:

UN-Flüchtlingsrat: "Wir öffnen die Häfen und schicken den Großteil unserer Flüchtlinge in Zügen und Bussen an den Brenner". Doch 70 bis 90 Prozent dieser Menschen fallen nicht unter die EU-Umverteilungsregeln und haben gar keine Chance auf Asyl. Österreichs Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) meint es ernst – er bereitet das österreichische Bundesheer auf eine Krise an der Staatsgrenze am Brenner vor, schreibt „Krone.at“.

Meine Meinung:

Und wie endet die Geschichte? Am Ende wird die Grenze doch wieder geöffnet und die Migranten nach Deutschland durchgewunken, um vom deutschen Sozialsystem durchgefüttert zu werden. Und wenn die erst einmal in Deutschland sind, dann stehen bereits die nächsten zehntausend Migranten am Brenner. So will es der deutsche Michel, der gerne Steuern für Kriminelle, Kopftreter, Messerstecher, Betrüger, Einbrecher, Vergewaltiger, Sozialschmarotzer, Islamisten, Terroristen, Salafisten, sowie arbeitsscheue und ungebildete Intergrationsverweigerer zahlt und im September wieder Angela Merkel und Co. wählt.

Guenther schreibt:

Italien wird die Schiffe nicht abweisen. Berlin, Paris und Rom sind sich einig, die Grenzen offen zu halten und die zig Millionen nicht nur nur hereinzulassen, sondern per Taxi-Service abzuholen. Es rollt eine Lawine von bis zu 100 Millionen Migranten binnen weniger Jahre auf Europa zu. Über die Konsequenzen müssen wir nicht mehr reden, das wissen wir inzwischen alle. Da es keinen nennenswerten Widerstand gibt, wird alles eintreten, wie prophezeit.

Ich schließe mich Ester Seitz an. Setzen wir die Segel. Wir können den Wind nicht aufhalten. Ob unsere Zivilisation aus Ruinen wieder auferstehen wird, wissen die Götter. Zunächst aber werden wir in Schutt und Asche lieben. Viele wollen es nicht wahrhaben, weil dieser Ethnozid (Völkermord) so gewaltig ist und es nicht begreiflich ist, wie Menschen derart bösartig und mutwillig eine ganze Zivilisation vernichten können. Wir werden es live erleben. Das Ende Europas.

Klaus schreibt:

Das ist noch abwendbar, glaube ich.

Gunther schreibt:

Hab‘ gerade mit jungen Leuten hier geredet. Kannst vergessen. Über 30 Jahre von den Globalisten / Linken verblödet worden. Rassismus, Sexismus, Homophobie, Islamophobie,… Die können vor lauter Ismen nicht mehr klar denken.

Guenther schreibt:

Sozialistischer Internationalismus unter umgekehrten Banner

Es sind ca. 40.000 multinationale Konzerne, die das globale Geschehen dominieren. Sie erpressen Regierungen, wenn diese Grenzöffnungen und Freihandel nicht zustimmen. Sie eröffnen Standorte dort wo Förderungen winken, Steuern für sie gesenkt werden, die Lohnkosten niedrig sind. Der technologische Fortschritt wird laut deren Prognose Arbeitsplätze in der Industrie vernichten, vergleichbar nur mit der Entwicklung in der Landwirtschaft. Dadurch werden Löhne, Gehälter, Sozialleistungen kontinuierlich nach unten nivelliert. Von fünf arbeitsfähigen Menschen soll nur noch einer einen Arbeitsplatz bekommen. Das Ende des Sozialstaats ist in diesen Kreisen beschlossene Sache.

Grenzen schützen auch die heimischen Märkte. Wenn man Zölle erhebt, kann man die eigene Wirtschaft vor billig produzierender Konkurrenz schützen. Auch schützen Grenzen vor Menschenmassen aus armen Ländern, die für einen Bruchteil der üblichen Löhne arbeiten. Globalisten wollen keine Grenzen, keine Völker, keine Staaten. Und unsere Politiker sind zu deren Erfüllungsgehilfen verkommen. Sie geben sich zwar anders, sind aber selber Getriebene. Frei zitiert aus Schuhmann/Martin: Die Globalisierungsfalle. Erstauflage 1996

Berlin-Neukölln: Gang greift Männer mit Messern und Schlagstöcken an

shisha_emser_karl_marx

Drei Männer (21, 27 und 35) saßen am Samstagnachmittag vor dem Café in Neukölln. Plötzlich tauchten 10 bis 15 Männer auf. Sie waren mit Messern und Schlagstöcken bewaffnet. Ohne Umschweife fingen sie an, auf die drei einzuschlagen und einzustechen. Nach der Attacke verschwand die Gang schnell. Die drei Opfer wurden verletzt, sie erlitten Hämatome und Schnittverletzungen, lehnten jedoch eine Behandlung von Rettungskräften vor Ort ab. >>> weiterlesen

Siehe auch:

Migrationshintergrund bei 43,1% der Erwerbslosen – steigende Tendenz

Michael Mannheimer: Merkel, der Todesengel Deutschlands, „hofft auf 12 Millionen Einwanderer“

Vera Lengsfeld: Antifa heißt Angriff – Wie die Antifa die Gewalt rechtfertigt und einsetzt

Video: Dr. Nicolaus Fest zum Regierungsprogramm der CDU/CSU (05:27)

Migrantenkrise in Italien: Bürgermeister revoltieren!

Michael Klonovsky: Deutschland hat Schlagseite – Eskalierende Sicherheitslage trifft kollektiven Irrsinn

Akif Pirincci: Was zu holen – Warum der Gerichtsvollzieher die Deutschen schröpft, aber niemals Migranten

Dresden: Antifa jagt Moschee-Attentäter – Linksextremer Anschlag gegen DITIB-Moschee?

7 Okt

Fatih-Camii-MoscheeSeit dem Anschlag wird die Fatih-Camii-Moschee in Dresden von Polizisten bewacht.

Vera Lengsfeld hat wieder einmal einen interessanten Beitrag geschrieben. Und zwar geht es dabei um die Sprengsätze, genauer gesagt, waren es wohl Molotow-Cocktails, die/der an der Dresdener Fatih-Moschee der DITIB [Dachverband der türkisch-islamischen Moscheegemeinden] für einige Aufregung sorgten.

Zunächst hatte es auf linksunten.indymedia.org gehießen:

„Wir haben das Feuerwerk zum "Tag der Deutschen Einheit" etwas vorverlegt und damit zum einen das ICC aber auch ein islamistisches "Gottes"haus beglückt. Wir protestieren damit zum einen gegen Standortnationalismus, Partypatriotismus und Nützlichkeitsrassismus, aber auch gegen eine frauen- und israelfeindliche faschistische und antisemitische Ideologie, die sich hinter einem angeblichen "Gott" versteckt.”

Später wurde der Beitrag aber wieder gelöscht. Aber wer sagt eigentlich, dass der Anschlag gegen die Moschee nicht doch von Linksextremen verübt sein könnte, denn im Gegensatz zur großen Mehrheit der Linksextremen, die ganz fasziniert sind vom totalitären, intoleranten, undemokratischen, frauenfeindlichen und menschenverachtenden Islam, gibt es andere linke Gruppen, etwa kurdische, die dem Islam keineswegs so nahe stehen und die Moscheen der DITIB als potentielle Angriffsziele betrachten.

fatih_camii_moschee Darum ist es also gar nicht so abwegig, dass der Anschlag auf die Dresdener Moschee von Linksextremen verübt worden sein könnte. Vera Lengsfeld weist z.B. darauf hin, dass es eine linke Gruppe, namens Apoistische Jugendinitiative gibt, die sich jüngst zu Brandanschlägen auf Autos „türkischer Faschisten“ in München, Kassel und Köln bekannte? Nun hat sich allerdings auch die Antifa entschlossen, nach den Tätern des Anschlags auf die Dresdener DITIB-Moschee zu suchen.

Vera Lengsfeld hat ein wenig recherchiert und ist dabei auf einige interessante Fakten gestoßen:

„Die Schläger- und Brandstiftertruppe der Antifa hat eine Belohnung für Hinweise zum Brandanschlag auf eine Dresdener Moschee ausgesetzt. Wirklich spannend, denn möglicherweise müssen Sie sich den Preis selbst auszahlen. Die Hetzplattform linksunten.indymedia, auf der die Belohnung ausgesetzt wurde, ist wirklich eine Lektüre wert. Es gibt keine bessere Entlarvung der Antifa, als ihre eigenen Texte.” >>> weiterlesen

Ich stelle mir übrigens gerade die Frage, warum die Leute von Indymedia jetzt so eifrig auf den Suche nach den Tätern sind? Geht es ihnen darum, die offensichtlich islamkritische linke Jugend jetzt ihrerseits mit Terror zu überziehen?

Noch ein klein wenig OT:

Serbien kündigt komplette Grenzschließung an – Neuer Migrantenstrom aus Serbien

karte_europaKlicke auf das Bild, um es zu vergrößern

Serbien hat zum ersten Mal eine komplette Schließung seiner Staatsgrenzen für Flüchtlinge in Aussicht gestellt. "Ich werde das der Regierung vorschlagen, wenn Ungarn, Österreich und Slowenien entsprechende Schritte setzen", sagte Staatspräsident Tomislav Nikolic am Dienstag. Derzeit befinden sich etwa 7400 Flüchtlinge in Serbien, die meisten von ihnen wollen nach Ungarn [Deutschland] weiterziehen. >>> weiterlesen

Video: Belgrad: Nächste Balkan-Flüchtlings-Welle rollt auf Europa zu


Video: Belgrad: Hunderte Flüchtlinge und Migranten starten Fußmarsch nach Westeuropa (01:23)

Hunderte Flüchtlinge und Migranten, die große Mehrheit davon junge Männer, haben sich gestern vom Busbahnhof in der serbischen Hauptstadt Belgrad zu Fuß auf den Weg zur ungarischen Grenze gemacht, um über die geschlossene Grenze nach Westeuropa zu gelangen. Nach dem gescheiterten Referendum am Wochenende in Ungarn hoffen sie auf eine Grenzöffnung. Zuvor begann die Gruppe einen Hungerstreik und verweigerte die Nahrung, die täglich an sie in einem Park in der Nähe des Busbahnhofs verteilt wurde. (Text übernommen von Russia today deutsch). >>> weiterlesen 

Video: Manfred Kleine-Hartlage: Mikrokosmos der Neuen Weltordnung


Video: Manfred Kleine-Hartlage: Mikrokosmos der Neuen Weltordnung (44:18)

Guenther schreibt:

Kleine-Hartlage hat erkannt, was viele -auch ich- nicht glauben wollten und als Verschwörungstheorie abgetan haben. Aber nur so macht Alles Sinn, was in Europa geschieht. Merkel: "Europas Grenzen müssen fallen". Um die Neue Weltordnung zu etablieren müssen Europas Grenzen und Europas Völker verschwinden. So naiv sind sie nicht die Merkels, Renzis, Soros, Hollandes, Sarkozys. Sie wissen, wie politisch und gefährlich der Islam ist. Er ist Mittel zum Zweck: Der Islam wird Europas Sicherheit und seinen Wohlstand zerstören.

Die Völker Europas werden aufgelöst, aus einem Staatvolk wird eine Bevölkerung. Dann kann niemand mehr rufen: "Wir sind das Volk." Es wird kein Volk mehr geben, dass solidarisch handeln kann. Wir werden um Hilfe rufen, wenn Muslime uns mit Dschihad-Attacken massakrieren, die bedrängten Bürger Europas werden wieder Sicherheit haben wollen, weil halb Europa zur "No-Go-Area" geworden ist..

Und dann ist der Weg frei für den totalitären Überwachungsstaat, für die diktatorischen EU. Egal, dass sie uns das Problem der außereuropäischen Massenmigration erst aufgehalst haben. Wenn Politiker die Probleme lösen können, werden wir dennoch dankbar sein, gern auf unsere Bürgerrechte verzichten und die EU Diktatur willkommen heißen. Vieles, was ich so über die Pläne der Neuen Weltordnung lese, schreibe ich hier nicht. Es ist teilweise monströs, und ich will es nicht glauben.

Siehe auch:

Marei Bestek: Rent-a-Nazi und rette die Welt

Video: Folgen einer syrischen Messerstecherei in einem Mehrfamilienhaus in Ostfriesland

Video: Sandra Maischberger: Pleite für die Populisten – Sieg für Merkels Europa?

Nicolaus Fest tritt in Berliner AfD ein

Stuttgart: Antifa zerstört Auto von jüdischem AfD-Stadtrat Beresowski

Stuttgart: Gewaltorgie gegen AfD-Abgeordnete – Farbbeutel gegen Dr. Fiechtner’s Haus

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