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Video: Nicolaus Fest: Der Global Migration Compact und das Ende Europas (04:28)

30 Sept


Video: Dr. Nicolaus Fest zum Global Migration Compact und dem Ende Europas (04:28)

Im Dezember soll in Marrakesch der Global Compact und Migration angenommen werden. Das ist ein Abkommen der UN, also der Vereinten Nationen zur künftigen Einwanderung. Das Abkommen ist eine gesellschaftspolitische Atombombe. Denn nach dem Global Compact ist jeder berechtigt, sich überall niederzulassen, egal ob Flüchtlinge oder Migrant. Das heißt: Es gibt keine staatliche Souveränität mehr und keine Grenzen. Es gibt nur noch offene Siedlungsgebiete.

Im sogenannten „Kampagnenheft“ sind diese Ziele klar formuliert. Darin heißt es: Migration wird ein eigenes Menschenrecht. Dieses Recht geht den Rechten der Einheimischen vor. Staaten haben Migration aktiv zu fördern, zum Beispiel durch sichere Reiserouten. Migranten haben selbstverständlich vollen Anspruch auf alle Sozialleistungen. Migranten sollen ihre eigene Kultur, in eigens zu gründenden Städten leben können.

Man hätte dann beispielsweise Steinigungen nach der Scharia in Mecklenburg und hinduistische Witwenverbrennungen in Bayern. Natürlich sollen Kinder von Migranten automatisch die Staatsbürgerschaft des Landes erhalten, in dem sie geboren sind. Und zusätzlich die von Vater und Mutter, also bis zu drei Staatsangehörigkeiten. Jedes Migrantenkind darf seine gesamte Familie nachziehen. Und kritische Berichterstattung über Migration soll zum Verlust jeder staatlichen Förderung führen. Also zum Beispiel zur Stornierung von Anzeigen. >>> weiterlesen

Meine Meinung:

Was Dr. Nicolaus Fest nicht in den Video sagt, ist die Tatsache, dass die EU bis 2050 – 300 Millionen Afrikaner nach Europa einwandern lassen will. Jeder kann sich vorstellen, was dabei rauskommt. Dies ist der Untergang Europas. Europa wird sich vermutlich wie in Dreißigjährigen Krieg in ethnischen, sozialen und religiösen Bürgerkriegen zerfleischen.

Mit dem Migrationspakt sollen vor allem zwei Dinge gelöst werden. Zum einen die Bevölkerungsexplosion in den afrikanischen Staaten, in dem Hunderte von Millionen Afrikanern den Europäern vor die Füße gekippt werden und die sollen dann gefälligst zusehen, wie sie die Afrikaner bespaßen und ihnen Wohnung, Nahrung, Sozialleistungen bereitstellen, indem sie neue Städte aus dem Boden stampfen.

Wie die Europäer dies finanzieren sollen und welche sozialen, kulturellen, ethischen und religiösen Probleme damit verbunden sind, interessiert die UN nicht. Außerdem soll die UN uns doch einmal erzählen, wie die Europäer neue Städte aus dem Boden stampfen sollen, wenn sie heute nicht einmal in der Lage ist, marode Straßen, Schulen, Brücken, Kindergärten, Sporthallen, Schwimmbäder, usw. zu finanzieren.

Zum Zweiten soll Europa durch die Massenmigration muslimischer Migranten islamisiert werden, damit die von linken und islamischen Regierungen dominierte UN ihren Traum von einer multikulturellen Gesellschaft verwirklichen kann. In Wahrheit geht es ihnen um die Vernichtung der weißen Rasse, die in den vergangenen Jahrhunderten den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt dominierte. Es ist ein Krieg gegen die weiße Rasse.

Video: Dietmar Friedhoff (AfD) zu Schäuble: Offenbarungseid des Rechtsstaates (03:21)


Video: Dietmar Friedhoff (AfD) zu Schäuble: Offenbarungseid des Rechtsstaates (03:21)

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte kürzlich sinngemäß, dass diesem Staat die Kraft fehlt, die illegal ins Land Eingedrungen ohne Bleibeberechtigung wieder zurückzuführen. Stattdessen träumt er von Integration. Dietmar Friedhoff, Mitglied der AfD-Bundestagsfraktion, spricht im PI-NEWS-Interview von einem „Offenbarungseid des Rechtsstaates“ und stellt klar: Illegale Migranten müssen zurückgeschickt werden! Und er spricht auch an, welch unglaubliche Belastung für den Staatshaushalt, also den Steuerzahler, der Willkommenswahn darstellt. >>> weiterlesen

Video: 4.000 Patrioten bei 7. Pro Chemnitz-Demo am 28. September – Redner: Martin Kohlmann, Tim Kellner und Benjamin Przybylla (02:10:25)


Video: 4.000 Patrioten bei 7. Pro Chemnitz-Demo am 28. September – Redner: Martin Kohlmann, Tim Kellner und Benjamin Przybylla (02:10:25)

Am Freitagabend fand die 7. Kundgebung der Bürgervereinigung Pro Chemnitz mit knapp 4000 Teilnehmern am Karl Marx-Denkmal statt. Der Demonstrationszug rund um die Innenstadt verlief laut Polizei ohne Zwischenfälle, auch weil linke Gegendemonstranten nur vereinzelt vor Ort waren.

Als Redner traten Pro-Chemnitz-Gründer Martin Kohlmann (im Livestream-Video von 0:24-39:40 min), der Publizist Tim Kellner (39:48-51:35 min) aus Paderborn, Initiator von „Für die Eigenen“, und der Zwickauer AfD-Politiker Benjamin Przybylla (1:53:57-2:01:24 h) auf.

Ein Thema bei der Kundgebung war die vorübergehende Abschaltung der Pro-Chemnitz-Seite bei Facebook am Freitag (PI-NEWS berichtete). Nachdem die Vereinigung Einspruch eingelegt hatte, war die Seite am späten Nachmittag wieder erreichbar. Seit dem Tötungsdelikt am Rande des Stadtfestes meldet Pro Chemnitz im wöchentlichen Rhythmus Demonstrationen an. >>> weiterlesen

Siehe auch:

Bodystreet-Fitness-Studio in Kehl verweigert Prof. Dr. Jörg Meuthen (AfD) die Aufnahme

Eros Ramazzotti: „Ich habe 5 Sterne gewählt, und ich würde es wieder tun!“

Buntes Chemnitz: Polizei verhindert Massenschlägerei krimineller Drogengangs

Ravensburg: Südländer sticht wahllos mit langem Messer auf drei Personen ein – ein Opfer in Lebensgefahr

Keine Ausländer im Osten? In Chemnitz ist jeder dritte junge Mann ein Migrant

Prof. Bilyana Martinovski (Schweden): Man könnte es "Patriotismus" nennen, ich würde es "Überleben" nennen

Video: Dr. Gottfried Curio (AfD): „Merkel ist die Mutter aller Probleme” (05:11)

Schorndorf (Ba.-Württemberg): „Südländer“ prügeln, stechen und peitschen grundlos auf friedliche Bürger ein

Offener Brief eines sachkundigen Bürgers an CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer

28 Feb

andreas_scheuer

Dies ist ein etwas längerer offener Brief eines bayrischen Bürgers, ich vermute, eines Juristen, denn er geht am Ende des Artikels sehr gut und sehr ausführlich auf die Rechtslage zur Einwanderungspolitik ein. Dabei behandelt er viele wichtige Themen und beschreibt, welche Folgen sie für die deutsche Gesellschaft haben, wie sie Deutschland beeinflussen und verändern werden.

In seinem Artikel zieht es das Fazit, dass die illegale Einwanderung von Hunderttausenden Migranten zu fast 100 Prozent gegen das Gesetz verstieß. Er schreibt: „Es ist schlichtweg ein unbestrittener Teil der territorialen Souveränität eines Staates – folglich auch Deutschlands – den Zugang zu seinem Gebiet zu kontrollieren. Es ist Drittstaatsangehörigen, die keine Einreiseberechtigung aufweisen, an der Grenze die Einreise zu verweigern.”

Der offenen Brief ist sehr gut geschrieben, er spricht wichtige Punkte an, die vielen Wählern auf der Seele brennen. Aber warum der Briefschreiber den Brief ausgerechnet an Andreas Scheuer von der CSU schreibt, bleibt mir ein Rätsel. Die CSU ist Teil des Problems und nicht Teil der Lösung. Sie hat alle wesentlichen Entscheidungen Merkels mitgetragen.

Im Moment versucht die CSU, angesichts der kommenden Landtagswahlen am 14. Oktober 2018 zwar, sich patriotisch und deutschenfreundlich zu geben, aber bei mir hat die CSU längst alle Sympathien verloren, weil sie ihre Fahne stets in den aktuellen Wind hält und stramm dem Merkelkurs folgt

Das einzige, was die CSU wieder zur Besinnung bringen kann, ist eine erneute Klatsche bei der Landtagswahl am 14. Oktober, denn die Ursachen für die Wahlniederlage bei der Bundestagswahl hat sie offenbar immer noch nicht erkannt und macht weiter so wie immer. Versauen wir der CSU also ihr Oktoberfest.

Frankfurt am Main ist die erste deutsche Großstadt, in der die deutsche Bevölkerung mit 49% in der Minderzahl ist. Gesetzeswidrig wird "Flüchtlingsschutz" zu Einwanderungsrecht, ist der Kern des Schreibens eines sachkundigen Bürgers an CSU-Generalsekretär Scheuer, dem er offensichtlich eine andere Politik zutraut.

In einem ebenso sachkundigen wie sehr ausführlichem Brief zur illegalen Eínwanderung wendet sich ein Bürger stellvertretend für die ganze Union an den Generalsekretär der CSU. Wir dokumentieren das Schreiben.

Sehr geehrter Herr Scheuer,

anlässlich der zum Thema der (illegalen) Zuwanderung in die breite Öffentlichkeit durchgedrungenen Ergebnisse der sogenannten Sondierungsgespräche zwischen der CDU/CSU und der SPD sehe ich mich nunmehr gezwungen, mich mit den nachfolgenden Zeilen an Sie persönlich zu wenden. Ich bin in größter, ja sogar bedrückender Sorge um die weitere Zukunft dieses Landes. Ich verbinde mit diesem Anschreiben die – hoffentlich nicht naive – Hoffnung, dass Sie in den anstehenden Koalitionsgesprächen sowie in der darauf folgenden Legislaturperiode der neuen (alten) Bundesregierung als Generalsekretär der CSU Ihren politischen Einfluss geltend machen und ein „Weiter so“ der seit September 2015 andauernden und ohne Beteiligung des Bundestages erfolgten Migrationspolitik von Frau Dr. Merkel verhindern.

Wenn man allerdings die dankenswerterweise von Robin Alexander (Journalist „Die Welt“ d. Red.) öffentlich gemachten Abstimmungen der Koalitionsparteien zur Einwanderungspolitik sieht, in denen an der Öffentlichkeit vorbei nachträglich die Beschränkung auf Sachleistungen [für die Migranten] und die Residenzpflicht [bleiben in dem Ort, wo die Unterkunft ist] gestrichen wurde sowie weiterhin eine illegale Zuwanderung von über 200.000 Menschen pro Jahr – von einer Begrenzung ist mit keinem Wort die Rede – als unproblematisch angesehen wird, sehe ich keine Anzeichen eines entsprechenden politischen Willens der handelnden Personen.

Bei der stets die öffentliche Wahrnehmung dominierenden Diskussion um eine sog. Obergrenze handelt es sich um eine Scheindebatte, ohne dass die Bevölkerung davon zutreffend in Kenntnis gesetzt wird. Es gibt weder einen Anspruch auf Einwanderung noch – aufgrund der geographischen Lage Deutschlands – in ca. 98% der Fälle einen Anspruch auf Schutz als Flüchtling (eingehend unter B.). Es ist im Allgemeinen äußerst bedauerlich, in welcher Art und Weise das deutsche Volk – ja ich benutze diesen von Frau Dr. Merkel so gemiedenen Begriff – mit unvollständigen und teils auch unzutreffenden Informationen über den wahren Sachstand und vor allem auch die wahre Rechtslage in Deutschland getäuscht wird.

Ich erlaube mir nachfolgend Ihnen die bisherigen und auch zukünftigen Folgen der Migrationspolitik der Bundesregierung sowie die geltende Rechtslage aufzuzeigen, bei deren konsequenter und vor allem rechtsstaatlich gebotener Anwendung weiterer Schaden vom deutschen Volk und den zukünftigen Generationen abgewendet werden kann.

Ich sehe es schlichtweg als meine staatbürgerliche Pflicht an, Sie persönlich mit meinem Schreiben in die Pflicht zu nehmen, da trotz eines politisch verheerenden Ergebnisses bei der Bundestagswahl am 24.9.2017 – schlechtestes Wahlergebnis der CDU auf Bundesebene sei 1949 – Frau Dr. Merkel keinen Anlass sieht, eine Änderung ihrer eigenmächtigen und rechtsstaatlich letztendlich nicht vertretbaren Migrationspolitik vorzunehmen. Auch wenn die breite Öffentlichkeit aufgrund entsprechender medialer Berichterstattung sowie der Aussagen der Vertreter der Bundesregierung davon ausgeht, dass die sog. „Flüchtlingskrise“ beendet ist, wissen Sie genauso gut wie ich, dass dies nicht den Tatsachen entspricht.

Weiterhin überqueren im Durchschnitt ca. 15.000 Menschen monatlich die deutschen Staatsgrenzen, mit dem Ziel eines dauerhaften Aufenthalts in unserem Land, ohne dass dies durch das geltende Recht gedeckt wäre. Im Ergebnis kommt somit – bei realistischerweise unterstelltem Andauern dieses Zustands – jedes Jahr eine neue „Großstadt“ von illegalen Zuwanderern hinzu, was erhebliche Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland und für die Zukunft dieses Landes hat.

Man muss es als geradezu unglaublich und absurd bezeichnen, wenn der Bundesinnenmister nunmehr registrierte Asylanträge in einer Größenordnung von 186.000 im Jahr 2017 als Erfolg verkauft. Zum einen spiegeln diese Zahlen nicht die tatsächliche Sachlage wider, da sonstige, nicht registrierte illegale Einwanderung und der [vermutlich millionenfache] Familiennachzug per Visum überhaupt nicht eingerechnet werden. [Familiennachzug: Die Nebelkerzen der Großen Koalition – wie Deutschland in Wirklichkeit mit Migranten überflutet wird]

Zum anderen zeigt sich die Absurdität dieser Einschätzung vor dem Hintergrund, dass hinlänglich bekannt ist, dass die Bundesrepublik Deutschland und ihre Vollzugsbehörden bisher – aus welcher Motivation dies auch sein mag – vollständig dabei scheitern, die Antragssteller abgelehnter Anträge auch konsequent und damit gemäß der geltenden Rechtslage des Landes zu verweisen. Es wird nach dem Prinzip verfahren, wer einmal Deutschland erreicht hat, der kann bleiben. Die makabre Wahrheit in diesem Zusammenhang lautet wie folgt: Jeder kommt ohne Pass ins Land, jedoch scheitert die Ausreise dann am fehlenden Pass.

A. Tatsächliche Auswirkungen

Ich darf in einem ersten Schritt zusammenfassend und auszugsweise – aufgrund der täglich hinzukommenden Auswüchse der Masseneinwanderung ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die bisherigen Auswirkungen der Einwanderungspolitik der Bundesregierung veranschaulichen:

I. Arbeitsmarkt: Mit am dramatischsten zeigt sich die Fehleinschätzung der Bundesregierung bzw. Fehlerhaftigkeit des Zulassens einer Masseneinwanderung am Arbeitsmarkt. Deutschland ist ein hochtechnologisierter Wirtschaftsstandort, welcher – wenn überhaupt – eine Zuwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften benötigt. Diese haben und werden wir nicht durch Armutszuwanderung von „Flüchtlingen“ aus Ländern erhalten, in denen keine hinreichenden Qualifikationen in der Bevölkerung vorhanden sind, um einem Standort wie Deutschland weiterzuhelfen.

Ich möchte an dieser Stelle gar nicht auf die offensichtlich irreführenden Äußerungen führender Persönlichkeiten in Politik und Wirtschaft aus dem Jahr 2015 eingehen, als der deutschen Gesellschaft „syrische Ärzte“ und ein „Wirtschaftswunder 2.0“ versprochen wurden. Bekanntlich ist es vielmehr eine Tatsache, dass bereits nach Aussage von Frau Andrea Nahles als ehemalige Bundesarbeitsministerin nur ein Anteil von 10% überhaupt in den Arbeitsmarkt integrierbar ist. Von hochqualifizierten Tätigkeiten ist dabei nicht die Rede.

Nach aktuellen Berichten melden die deutschen Kommunen als „Leidtragende“ der Politik der Bundesregierung bereits jetzt einen Anteil von 600.000,00 ALG-II-Empfängern [Arbeitslosengeld II] bei den „Zugewanderten“ seit 2015. Allgemein hat bereits jetzt jeder zweite Arbeitslose in West-Deutschland einen Migrationshintergrund bzw. sind 26% der arbeitslosen Menschen ohne deutsche Staatangehörigkeit. Die Ausländer-Arbeitslosenquote ist überdies mit 13,6% mehr als dreimal so hoch wie die der deutschen Staatsbürger.

Bei den aktuell besonders beliebten Zuwanderungsländern wie Syrien, Eritrea und Afghanistan liegt die Erwerbslosenquote sogar bei 43%. Aufgrund des bekanntlich bei diesen Ländern weit verbreiteten Analphabetismus sind auch keine Verbesserungen in dieser Hinsicht zu erwarten. Es stellt sich schlicht und einfach die offensichtliche Frage, was diese Menschen gegenwärtig und zukünftig in Deutschland beitragen sollen? Diese Frage stellt sich insbesondere auch deshalb, weil aufgrund der hohen staatlichen Leistungen für diese Menschen keine Motivation besteht, einer regulären Tätigkeit nachzugehen, bei welcher sie aufgrund ihrer Qualifikation im Zweifel nicht mehr verdienen werden.

Kein anderes Land der Welt betreibt eine Einwanderungspolitik in der von Deutschland praktizierten Weise, im Rahmen welcher die Einwanderer nicht nach ihrer Integrationsfähigkeit und -willigkeit, nicht nach ihren beruflichen Qualifikationen und ebenso wenig nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes ausgesucht werden. Deutschland nimmt unter der Führung von Frau Dr. Merkel ohne Auswahl jede Person unter dem Vorwand des „Schutzbedürfnisses“ und ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse des eigenen Landens und ohne jede Integrationsprognose in unbeschränkter Zahl auf. Es handelt sich schlicht und einfach um eine von der Bundesregierung veranlasste Masseneinwanderung Drittstaatsangehöriger in den deutschen Sozialstaat.

II. Gesellschaft: Die von der Bundesregierung seit 2015 zugelassene Massenzuwanderung – ohne rechtliche Grundlage – hat bereits und wird zukünftig noch stärker dramatische Auswirkungen auf die deutsche Gesellschaft haben. Es können nicht massenhaft aus fremden Kulturkreisen Menschen einwandern, die mit unseren Wertvorstellungen und den Übereinkünften des Zusammenlebens nicht kompatibel sind, ohne dass es zu gravierenden Verwerfungen kommt bzw. weiterhin kommen wird.

Das hinlänglich bekannte Wort der „Parallelgesellschaften“ ist längst Realität in Deutschland. Insoweit möchte ich beispielhaft auf viele Großstädte in NRW und diverse Stadtteile in Berlin hinweisen – Tendenz deutschlandweit steigend. Die Stadt Frankfurt am Main ist überdies die erste deutsche Großstadt in der die deutsche Bevölkerung mit einem Anteil von 49% in der Minderheit ist. Vor allem die Menschen aus muslimischen Gesellschaften sind – wie sich auch in den Zeiten der Gastarbeiterzuwanderung gezeigt hat – weitestgehend nicht integrationsfähig oder häufig gar nicht integrationswillig.

Eine weitere Ausbreitung der dominanten muslimischen Kultur und Religion wird zu großen Problemen für die deutsche Gesellschaft führen. Ich möchte Sie an dieser Stelle gerne auf die Lektüre des Buches „Islamischer Faschismus“ von Hamed Abdel-Samad oder auch des Buches „Der islamische Kreuzzug“ von Samuel Schirmbeck verweisen. Ich darf insoweit überdies nur als pars pro toto [ein Teil steht für das Ganze] sowie als in beliebiger Zahl zu ergänzendes Beispiel auf die Massendemonstrationen in deutschen Städten für den türkischen „Präsidenten“ Erdogan verweisen, dessen Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit hinlänglich bekannt ist.

Ebenso soll Deutschland offensichtlich nunmehr mit der im islamischen Kulturkreis zulässigen Bigamie bzw. Polygamie [Vielehe] „bereichert“ werden. Unter dem Vorwand des Kindeswohls werden inzwischen im Rahmen des sog. Familiennachzugs per Visum vielfach „Zweitfrauen“ ins Land geholt und selbstverständlich vom deutschen Steuerzahler als Familienangehörige ausgehalten [finanziert], obwohl gem. § 1306 BGB eine Zweitehe nach deutschem Recht untersagt ist. [Nicht zu vergessen, die Kinderehen.]

Ebenso ist zu berücksichtigen, dass sich das Bildungsniveau in Deutschland dramatisch verschlechtert, wenn eine Zuwanderung in dem bisherigen Ausmaß fortgeführt wird. Es gibt bereits jetzt in vielen Kommunen verheerende Auswirkungen auf den Schulunterricht. In großer Zahl bestehen Schulklassen, in welchen deutsch „1. Fremdsprache“ ist.

In NRW hat überdies zum aktuellen Zeitpunkt jedes dritte Kindergartenkind – wie es im politisch korrekten Deutsch heißt – einen Migrationshintergrund. Aufgrund enormer sprachlicher Schwierigkeiten ist kein geordneter Ablauf mehr möglich. Schließlich hat die Bundesregierung auch die sich ergebende Wohnungsnot in Deutschland verheerender Weise unterschätzt oder gar ignoriert. Der dramatische Anstieg von Obdachlosen sei hier nur am Rande erwähnt.

Abschließend sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es nicht ausreicht mantraartig in Bezug auf Deutschland von einem Einwanderungsland zu sprechen. Ein „klassisches“ Einwanderungsland wie die USA, Kanada und Australien bestimmt und sucht sich aus, wer im Land leben darf. Deutschland lässt sich von den unter dem Deckmantel des „Asylrechts“ einreisenden Menschen diktieren, wer hier lebt.

Bekanntlich wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entgegen dem verliehenen Flüchtlingsstatus nach drei Jahren der Fortbestand der Schutzgründe nicht mehr überprüft. So wird gesetzeswidrig ein „Flüchtlingsschutz“ zu einem Einwanderungsrecht! Die vollständige Überforderung der deutschen Gesellschaft mit dieser Massenzuwanderung zeigen doch die Auswirkungen in diversen Kommunen, wie derzeit die aktuellen Entwicklungen in Cottbus und Freiberg sowie bereits zuvor in Salzgitter, Delmenhorst, Hof oder Bamberg in dramatischer Weise veranschaulichen.

III. Kriminalität: In Bezug auf den Aspekt der Kriminalität kann ich mich aufgrund deren Offensichtlichkeit am wohl Kürzesten fassen. Die täglichen (!) Meldungen zu schweren Körperverletzungen, Messerattacken, Vergewaltigungen, Raub- und Diebstahlsdelikten oder Morden, welche von den „Schutzsuchenden“ verübt werden, können (zumindest in Teilen) den Zeitungen in Deutschland entnommen werden, die sich nicht auf eigenwillige Entschuldigungen wie „regionale Bedeutung“ und „Hat es immer schon gegeben“ berufen. Besonders auffällig ist überdies die schier unfassbar große Zahl 17-jähriger unter den Straftätern, mit denen Deutschland nunmehr aus den Herkunftsländern gesegnet ist … [1]

[1] Kinder und Jugendliche erhalten in Deutschland eine besonders intensive Zuwendung und Betreuung und sie dürfen in der Regel ihre Familien nachholen. Warum schickt man sie nicht in die Heimat zurück, denn die meisten dieser Minderjährigen kommen, ums mitsamt der Großfamilie ins deutsche Sozialsystem einzutauchen. Sie lassen sich ihr Leben vom deutschen Steuerzahler finanzieren, während nicht wenige von ihnen, Deutschland, den Westen, das Christentum und die Demokratie abgrundtief hassen, sich immer stärker radikalisieren und den deutschen Staat bekämpfen. Nicht wenige von ihnen werden kriminell.

Die mir bisher einzig erkennbare Reaktion der Verantwortlichen in der Bundesregierung ist die stete Berufung auf „Einzelfälle“. Hier stellt sich mir die Frage, wie viele Jahre lang es noch täglich Einzelfälle benötigt, damit endlich (!) ein kultureller Zusammenhang erkannt bzw. verstanden wird und die zwingend notwendigen Konsequenzen gezogen werden.

Die seit 2015 in den einzelnen Bundesländern dramatisch angestiegenen Kriminalitätsraten von „Schutzsuchenden“ – soweit man sich traut, die Zahl separat auszuweisen – sprechen für sich. Die einschlägigen polizeilichen Kriminalitätsstatistiken sind öffentlich zugänglich, so dass ich mir insoweit eine detaillierte Darstellung ersparen möchte. Es erscheint für die politisch Verantwortlichen offenbar geradezu verführerisch zu sein, die insgesamt sinkenden Kriminalitätszahlen vorzuweisen, ohne die Bevölkerung darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um die Gesamtzahlen sämtlicher Straftaten handelt.

Maßgeblich sind jedoch die Zahlen der Straftaten von „Schutzsuchenden“, die in den zurückliegenden Jahren – bereits unter Nichtberücksichtigung von sowieso nicht verfolgten ausländerrechtlichen Delikten – enorm angestiegen sind. Beispielhaft darf ich Sie insoweit auf mein Wohnsitzland Bayern verweisen.

Überdies ist von besonderer Bedeutung, dass sich die Straftaten nicht nur gegen die deutsche Bevölkerung richten, sondern dass auch religiöse Konflikte aus den Herkunftsländern in unser Land importiert werden. Ebenso erschreckend ist die dramatische Zunahme des Antisemitismus, welcher „intetressanterweise“ aufgrund seiner nunmehrigen Herkunft aus muslimischen Kulturkreisen selbst in der Öffentlichkeit geduldet wird. [Wie es scheint, sind die etablierten Parteien längst auf den antisemitischen Zug aufgesprungen: SPD immer stärker antisemitisch – sucht sich ein neues Wahlvolk]

Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass diese Personen unter dem Vorwand des „Flüchtlingsschutzes“ unter enormem finanziellen Aufwand in Deutschland aufgenommen werden und man es der deutschen Bevölkerung, die diese Lasten aus Steuergeldern zu tragen hat, dann auf diese Weise „dankt“ [mit einer hohen Kriminalitätsrate und dem neuen muslimische Antisemitismus].

Der hohe Anteil an ausländischen Gefängnisinsassen spricht überdies Bände. Bereits im März 2016 – mithin ohne Berücksichtigung der Folgen der unkontrollierten Massenzuwanderung – waren dies bspw. in Baden- Württemberg über 46%. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die großen Probleme mit Gewaltkriminalität von „Eingewanderten“ aus vorherigen Jahrzehnten, denen in der jüngeren Vergangenheit großzügig deutsche Pässe ausgegeben wurden, dabei gar nicht eingerechnet werden. [Baden-Württemberg: Ausländeranteil bei Häftlingen klettert auf 46 Prozent]

IV. Terrorismus: In Bezug auf die gegenwärtige und zukünftige Terrorgefahr in Deutschland durch die Migrationspolitik der Bundesregierung kann ich mich aufgrund dramatischer Offensichtlichkeit ebenfalls kurzfassen. Über das furchtbare politische Totalversagen im Fall des „Flüchtlings“ Anis Amri brauche ich keine Worte mehr zu verlieren. Es sei an dieser Stelle nur ergänzend erwähnt, dass die Täter des brutalen Anschlags in Paris über Deutschland nach Frankreich als „Flüchtlinge“ eingereist sind und dass auch der Täter des im Frühjahr 2017 begangenen Anschlags in Manchester mit 22 Toten mehrfach über Deutschland (Düsseldorf, Frankfurt am Main) nach Großbritannien eingereist ist.

Man kann diese Sicherheitspolitik Deutschlands nur einen einzigen Offenbarungseid nennen. Zudem nehmen die sog. Salafisten zahlenmäßig und in ihrer Gewaltbereitschaft enorm zu. Auch hier zeigt sich wieder einmal die völlig falsch verstandene Toleranz des deutschen Staates. Alles ist bereichernd, Hauptsache bunt und multikulti. In diesem Bereich werden inzwischen Fakten geschaffen, mit unabsehbaren Folgen für unser Land.

Es passt ins Bild des vollständigen Versagens in Bezug auf die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in Deutschland – im Übrigen eine der primären staatlichen Aufgaben -, dass nunmehr veröffentlicht worden ist, dass die Bundesanwaltschaft mit geradezu absurder Begründung in 564 Fällen Ermittlungsverfahren gegen [afghanische] Terrorverdächtige eingestellt hat. Demnach handele sich um reine Auslandstaten, etwa im Dienst der radikalislamistischen Taliban, und deutsche Staatsschutzinteressen seien aus Sicht der Bundesanwaltschaft nicht beeinträchtigt gewesen, wie der Generalbundesanwalt Peter Frank erklärte.

Dass diese Personen selbstverständlich ebenso in der Lage sind, derartige Taten auch in Deutschland zu begehen, sollte ohne weitere Überlegungen eindeutig sein und hat sich bei vielen Terroranschlägen im europäischen Ausland in furchtbarer Weise als Realität erwiesen. Selbstverständlich werden auch Taliban- oder IS-Kämpfer, die beim Grenzübertritt angeben, in ihrem Herkunftsland wegen ihrer Verbrechen mit entsprechenden Strafen rechnen zu müssen, aus „humanitären Gründen“ aufgenommen. Frei nach dem Motto: Lasst uns allen Schutz gewähren, nur nicht dem deutschen Volk!

V. Gesundheit: Die Politik der offenen Grenzen wird gravierende Belastungen der Gesundheit der Bevölkerung haben. Von der Öffentlichkeit vollkommen unbemerkt ist durch den unkontrollierten Zuzug von Menschen aus Ländern, in welchen äußerst bedenkliche Hygienezustände herrschen, auch die Gefahr der Ver- und Ausbreitung von in Deutschland nicht (mehr) vorkommenden ansteckenden und vor allem hoch gefährlichem Krankheiten eingeführt worden. In der Schweiz sind bereits bei „Flüchtlingen“ multiresistente Tuberkulosekeime diagnostiziert worden, was zu einer Einrichtung eines europaweiten Warnsystems geführt hat.

Von Seiten der Bundesregierung und im Speziellen seitens des Bundesgesundheitsministeriums ist keine Verlautbarung zu diesem Thema erfolgt. Auch hier scheint bedauerlicherweise wieder einmal die Strategie verfolgt zu werden, dass man die deutsche Bevölkerung über die erheblichen Risiken der seit 2015 praktizierten Migrationspolitik schlichtweg uninformiert lässt; frei nach dem Motto des Bundesinnenministers „Diese Informationen könnten die Bevölkerung beunruhigen.“ Auszugsweise darf ich an dieser Stelle aus dem epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Instituts Nr. 43/2017 (S. 487 ff.) wie folgt zitieren:

„Mit dem Anstieg der Fallzahlen geht zugleich eine veränderte demografische Struktur der Erkrankten einher. Der Anteil an TB-Neuerkrankten [Tuberkulose], die nicht in Deutschland geboren wurden, betrug zwischen 2002 und 2012 40–50% und nahm bis zum Jahr 2015 auf 72,1% zu. Der Anstieg der TB-Inzidenz [Neuerkrankungen] kann daher auch mit der hohen Anzahl an Menschen, die im Rahmen der Migrationsbewegungen in den Jahren 2014 und 2015 nach Deutschland gekommen sind, erklärt werden.“

Welche weiteren hochgefährlichen Infektionskrankheiten aus den Herkunftsländern der illegal Einreisenden in nächster Zeit hinzukommen und welche Gesundheitsrisiken sich verwirklichen werden, lässt sich nur erahnen. Überdies kann insbesondere nicht abgeschätzt werden, welche Gesundheitsrisiken sich verwirklichen, wenn nunmehr zu hunderttausenden der sog. Familiennachzug vollzogen wird.

Bekanntlich ist bei deren Einreise nach Deutschland gesetzlich überhaupt keine Gesundheitsuntersuchung vorgesehen. So heißt es in § 62 AsylG, dass Personen, die im Wege des Familiennachzugs zu anerkannten Schutzberechtigten nach Deutschland kommen, der Regelung [Verpflichtung zur ärztlichen Untersuchung] nur unterfallen können, wenn sie in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Bei dezentraler Unterbringung von Familien erfolgt somit keine Gesundheitsuntersuchung der nachreisenden Familienangehörigen.

VI. Finanzielle Belastung: Schließlich darf ich auf die enormen finanziellen Belastungen dieser gesetzlich nicht zulässigen Politik der Bundesregierung für die deutschen Steuerzahler eingehen. Es ist wirklich ein Hohn, wenn sich die deutschen Steuerzahler allen Ernstes von Mitgliedern der Bundesregierung sagen lassen müssen, dass ihnen durch die Umverteilung der Steuergelder an Drittstaatsangehörige nichts vorenthalten wird.

So kann man auch nur sprechen, wenn man das Geld Dritter verteilt. Selbstverständlich werden durch die enormen Ausgaben für die Migrationspolitik der Bundesregierung den öffentlichen Haushalten Mittel entzogen, die an anderen Stellen, bspw. bei der Investition in marode Infrastruktur, dringend benötigt werden und somit nicht zur Verfügung stehen. Die vielen Fälle dringend sanierungsbedürftiger Schulen, Universitäten, Schwimmbäder, Brücken, Straßen und sonstiger öffentlicher Einrichtungen sind Ihnen mit Sicherheit bekannt und müssen daher von mir an dieser Stelle nicht im Einzelnen namentlich aufgeführt werden.

Je nach Berechnungsgrundlage werden die Kosten – nach derzeitigem Stand der illegalen Einwanderung – pro Jahr für den deutschen Steuerzahler auf Beträge zwischen 40 und 60 Milliarden € angegeben. Um welche enorme Größenordnung es sich dabei handelt, kann an dem Umstand belegt werden, dass im Jahr 2017 über diese Summe die Bundesministerien für Verkehr (27,91 Milliarden €), für Bildung und Forschung (17,65 Milliarden €) sowie für Familien, Frauen, Senioren und Jugend (9,52 Milliarden €) zusammen verfügen dürfen. [27,91 + 17,65 + 9,52 = 55,08 Milliarden €]

Insbesondere sind als Kostenfaktor die Ausgaben für sog. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu nennen. Diese kosten die öffentlichen Haushalte monatlich zwischen 5.000,00 € und 8.000,00 €. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass selbst nach Angaben des Bundesfamilienministeriums davon ausgegangen wird, dass jeder zweite „Minderjährige“ bei seinen Altersangaben gelogen hat. Eine flächendeckende nachträgliche Überprüfung anhand von zuverlässigen körperlichen Untersuchungen wird „selbstverständlich“ von politischer Seite abgelehnt.

Geradezu absurd ist es, dass seitens des Bundesinnenministeriums nunmehr auch noch sog. Rückkehrprämien von bis zu 3.000,00 € gezahlt werden. Erst werden Menschen trotz offensichtlich fehlendem Einreise- und Bleiberecht ins Land gelassen, sodann wird die rechtsstaatlich vorgegebene Ausreise von den Betroffenen verweigert und „zum Dank“, dass sie sich der in Deutschland bestehenden Gesetzeslage verweigern, wird ihnen aus Steuergeldern auch noch Geld für die Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtung gezahlt. Dieses Vorgehen sucht weltweit Seinesgleichen.

Trotz der im Jahr 2015 viel gepriesenen hochqualifizierten Zuwanderer stellen diese letztendlich eine enorme Kostenbelastung dar. Welche Gesamtbelastungen realistischer Weise angenommen werden müssen, lässt sich den Berechnungen renommierter und vor allem unabhängiger Finanzexperten wie Prof. Bernd Raffelhüschen und Prof. Hans-Werner Sinn entnehmen. Beide gehen vor allem auch aufgrund der mit der illegalen Einwanderung einhergehenden Zunahme der Arbeitslosigkeit von einer Gesamtbelastung zwischen 900 Milliarden und 1 Billion € aus. Da ich davon ausgehe, dass Sie Zugang zu diesen Studien haben, werde ich von detaillierteren Ausführungen an dieser Stelle absehen.

B. Rechtslage

Man mag es in einem Land wie Deutschland schwerlich für möglich erachten, jedoch scheint es notwendig zu sein, daran zu erinnern, dass die Bundesregierung als einen elementaren Bestandteil unseres Grundgesetzes das Rechtsstaatsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG zu beachten und anzuwenden hat. Dort heißt es unzweideutig, dass die vollziehende Gewalt (Exekutive) an Gesetz und Recht gebunden ist. Da dies jedoch seit Frau Dr. Merkels „Anordnung“ der offenen Grenzen nicht der Fall ist, darf ich nachfolgend die einschlägigen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften darstellen und erläutern, die dieser Politik [von Angela Merkel] entgegenstehen.

Das von Frau Dr. Merkel und weiteren Mitgliedern der Bundesregierung stets ausgegebene Postulat, man könne Grenzen nicht sichern, ist bestenfalls irreführend, wenn es sich nicht gar um eine bewusste Fehlinformation der breiten Öffentlichkeit handelt. Ein Staat definiert sich und sein Hoheitsgebiet durch seine Grenzen. Es ist eine der primären Aufgaben des Staates dieses Hoheitsgebiet zu schützen und zu bewahren.

Dass ein Grenzschutz unproblematisch äußerst effektiv und erfolgreich durchgeführt werden kann, zeigte sich (interessanterweise) bei den Sicherheitsvorkehrungen zu den in Deutschland ausgerichteten G7- und G-20-Gipfeln. Innerhalb weniger Tage wurden eine Großzahl an Menschen am illegalen Grenzübertritt gehindert. Grenzkontrollen funktionieren scheinbar doch … Bedauerlicherweise wird dieser Grenzschutz nur gewährt, wenn es um den Schutz der politischen Elite geht.

Nachfolgend möchte ich darstellen, dass auf Basis der geltenden Rechtslage eine illegale Einwanderung durch „Flüchtlinge“ ohne weiteres verhindert werden kann bzw. nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verhindert werden muss. Dies allein vor dem rein faktischen Hintergrund, dass es sich bei Menschen, welche um die halbe Welt reisen, nicht mehr um Flüchtlinge handelt. Bestenfalls handelt es sich um „Wirtschaftsflüchtlinge“, welche nach keiner national oder international geltenden Rechtsvorschrift den „Flüchtlingsstatus“ verliehen bekommen.

Dass überdies – ohne Berücksichtigung des Asyslrechts – kein Anspruch auf Einwanderung besteht, ist eine Selbstverständlichkeit und muss nicht weiter vertieft werden. An dieser Stelle darf ich besonders hervorheben, mit welchen Zahlen von Schutzsuchenden es die deutsche Bevölkerung tatsächlich zu tun hätte, wenn sich die Bundesregierung nicht weigern würde, das geltende Recht anzuwenden. [2]

[2] Dass nicht einmal an Anrecht auf Asyl besteht, jedenfalls nicht in der jetzigen Form, kann man der Forderung der dänischen Chefin der Sozialdemokraten, Mette Frederiksen, entnehmen, die nämlich das Asylrecht in seiner jetzigen Form abschaffen möchte. Und zwar aus genau demselbem Grund, die der Leserbriefschreiber hier erwähnt.

Kurz gesagt, will Mette Frederiksen das Asylrecht auf dänischem Boden abschaffen: Es soll für Nicht-EU-Bürger nicht mehr möglich sein, in Dänemark ein Asylgesuch zu stellen. Wer es versucht, so der Plan, soll in ein von Dänemark geführtes Lager in Nordafrika gebracht werden, wo das Gesuch behandelt wird. Ins Land gelassen werden sollen lediglich noch direkt von der UNO ausgewählte Quotenflüchtlinge. Für alle anderen soll gelten: Wem in den nordafrikanischen Lagern Asyl gewährt wird, der soll danach sein Leben in einem UN-Lager fortsetzen [also nicht in Dänemark]. >>> weiterlesen

Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind im Jahr 2016 nur 905 Menschen nach Deutschland gekommen, welche sich im Zeitpunkt ihrer Einreise nicht bereits in einem sicheren Drittstaat befunden haben. Bezeichnenderweise ist inzwischen auch instanzgerichtlich die Aufhebung der Rechtsstaatlichkeit festgestellt worden. Ich darf insoweit einen Strafsenat des OLG Koblenz (Urteil v. 14.02.2017 – 13 UF 32/17) zitieren: „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

I. Genfer Flüchtlingskonvention / Europäische Menschenrechtskonvention / Charta der Grundrechte der EU / Dublin-III-Verordnung

Entgegen vielfacher Verlautbarungen der politisch Handelnden in Deutschland, bietet das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) keine Rechtsgrundlage für die Migrationspolitik der Bundesregierung. Die Genfer Flüchtlingskonvention beinhaltet keinen individual-rechtlichen Anspruch auf Asyl. D.h. mit anderen Worten, dass auch die Genfer Flüchtlingskonvention keinen Anspruch auf territoriales Asyl gewährt.

Darüber hinaus ist an dieser Stelle zu betonen, dass es sich in der ganz überwiegenden Zahl von Menschen – letztendlich sämtliche auf dem Landweg die Grenze überschreitenden Personen -, welchen die Einreise nach Deutschland gestattet wird, um solche handelt, die eine große Zahl sicherer Drittstaaten durchreist haben. Bei ihrer Ankunft an der deutschen Grenze befinden sie sich bzw. haben sie sich schon seit geraumer Zeit nicht mehr in einer Situation befunden, in welcher eine Gefahr für Leib und Leben bzw. ihr körperliches und gesundheitliches Wohlbefinden besteht.

De facto und de jure handelt es sich somit, insbesondere nach der Genfer Flüchtlingskonvention, nicht um Flüchtlinge. Auch die Genfer Flüchtlingskonvention gewährt kein Menschenrecht auf den angenehmsten Sozialtstaat. Nichts anderes ergibt sich aus dem sog. Refoulement-Verbot [3] iSv Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention. Dieses, wie auch die Genfer Flüchtlingskonvention als solche, gewährt nur Rechte für denjenigen, welcher – auf welche Weise auch immer- sich bereits im Land befindet. Dies ist bekanntlich der Grund dafür, dass die Bundesregierung die teilweise geforderten Transitzentren direkt an der deutschen Staatsgrenze tunlichst vermeiden will – ein Schelm der Böses dabei denkt …

[3] Unter dem Refoulement-Verbot versteht man ein Nichtzurückweisungsverbot. Das Non-refoulement-Gebot oder Refoulement-Verbot genannt, ist ein völkerrechtlicher Grundsatz, der die Rückführung von Personen in Staaten untersagt, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beinhaltet kein über die Genfer Flüchtlingskonvention hinausgehendes individuelles Recht auf Einreise. Vielmehr besteht bei Nichtstaatsangehörigen auch auf Basis der EMRK – wie sich auch aus Art. 3 4. Zusatzprotokoll EMRK eindeutig ergibt – kein Recht auf Einreise oder auf Aufenthalt in einem „Wunschstaat“.

Kein Mitgliedsstaat ist aufgrund der EMRK verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen oder Asyl zu gewährleisten. Ebenso wenig verleiht die EMRK ein Recht auf Zuerkennung eines bestimmten Aufenthaltsstatus. In diesem Sinne hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Zusammenhang mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen mehrfach entschieden, dass die Mitgliedsstaaten in der Gestaltung des jeweiligen Einreise- und Aufenthaltsrechts frei sind.

Ebenso wenig bietet Art. 18 der Charta der Grundrechte der EU einen individuellen Schutzanspruch gegenüber dem deutschen Staat. Dieser gewährt das Recht auf Asyl „nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.“ Auch insoweit gilt wiederum – wie bereits erläutert – der Grundsatz, dass derjenige keines Schutzes bedarf, der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt oder auf seiner Flucht die Möglichkeit hatte, in einem sicheren Drittstaat um Schutz nachzusuchen.

Schließlich stellt sich die Rechtslage auch nach der allgemein bekannten Dublin-III-Verordnung nicht abweichend dar. Als europarechtliche Verfahrensregelung begründet sie bekanntlich gerade keine Asylzuständigkeit Deutschlands. Dies gilt insbesondere auch für an der deutschen Staatsgrenze gegenüber deutschen Behörden gestellte Schutzanträge. Der vielfach übergegangene Art. 20 Abs. 4 Dublin-III-Verordnung als vorrangige Zuständigkeitsregelung an den europäischen Binnengrenzen bestimmt unzweideutig, dass selbst das vorgelagerte Zuständigkeitsprüfungsverfahren von dem Mitgliedsstaat durchzuführen ist, in dem sich der Antragssteller befindet – dies ist im Regelfall Österreich.

Dieser Mitgliedsstaat [Österreich] ist auch im Übrigen sodann für das Verfahren zuständig (Abs. 4 S. 2). Es besteht insoweit gerade kein Ermessen deutscher Grenzbehörden. Dem Antragssteller ist somit nach dieser Regelung an der Grenzübergangsstelle die Einreise zu verweigern. Soweit die Bundesregierung meint – insoweit auch irreführend unter Verweis auf das EuGH-Urteil C-646/16 v. 26.7.2017 – ihre Einwanderungspolitik auf das Eintrittsrecht nach Art. 17 Dublin-III-Verordnung stützen zu können, ist auch dies rechtlich unzutreffend.

Zwar bietet diese Vorschrift Mitgliedsstaaten die Möglichkeit sich für das Asylverfahren von Schutzsuchenden für zuständig zu erklären, jedoch handelt es sich dabei ersichtlich um einen Ausnahmetatbestand. Dies lässt sich ohne weiteres mit Erwägungsgrund 17 der Dublin-III-Verordnung belegen,

Danach soll es den Mitgliedsstaaten insbesondere aus humanitären Gründen oder in Härtefällen möglich sein, „von den Zuständigkeitskriterien abweichen zu können, um Familienangehörige, Verwandte oder Personen jeder anderen verwandtschaftlichen Beziehung zusammenzuführen.  und einen bei ihm oder einem anderen Mitgliedstaat gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn sie für eine solche Prüfung nach den in dieser Verordnung festgelegten verbindlichen Zuständigkeitskriterien nicht zuständig sind.“

Eine etwaige Wahrnehmung dieses Eintrittsrecht nicht lediglich in Ausnahmefällen und eine etwaige darauf gestützte Massenzuwanderung von durchschnittlich 200.000 Menschen pro Jahr nach Deutschland ist daher eindeutig von Art. 17 Dublin-III-Verordnung nicht gedeckt und läuft dessen Zweck vielmehr zuwider.

II. Art. 16a GG

Da – wie aufgezeigt – entgegen politischer Verlautbarungen, dass internationale Recht im Rahmen der „Flüchtlingspolitik“ keineswegs die nationalen Vorschriften überlagert, richtet sich die Frage des rechtsstaatlichen Vorgehens im Zusammenhang mit dem Grenzschutz in Deutschland nach unserer Rechtsordnung. Von der Normenhierarchie ausgehend, ist zuvörderst Art. 16a GG zu berücksichtigen. Obwohl seit nunmehr bald drei Jahren von Vertretern sämtlicher Parteien – abgesehen von der AfD – medienwirksam postuliert wird, das Grundrecht auf Asyl kenne keine Grenzen, woraus offensichtlich gefolgert werden soll, dass einer unbegrenzte Zahl von Menschen unter Berufung auf diese Norm eine Einreise gewährt werden muss, stellt sich die wahre Rechtslage diametral anders dar [gegenteilig, entgegengesetzt].

Bereits der Tatbestand des Art. 16a Abs. 1 GG ist nicht auf Schutzsuchende aus Bürgerkriegsländern anwendbar. Ebenso wenig werden „Wirtschaftsflüchtlinge“ geschützt bzw. wird diesen ein Anspruch auf Asyl gewährt. Genauso wesentlich ist die tatbestandliche Schranke des Art. 16a Abs. 2 GG, welche durch den sog. Asylkompromiss ins Grundgesetz eingefügt und vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 14.5.1996 als verfassungsrechtlich unbedenklich beurteilt worden ist.

Aufgrund des darin verankerten Konzepts der sicheren Drittstaaten und Deutschlands geopolitischer Lage, ist verfassungsrechtlich zu berücksichtigen, dass eine Einreise auf dem Landweg nicht zu einem Anspruch auf Asyl auf Grundlage von Art. 16a GG führen kann. Zur Verdeutlichung des geltenden Rechts darf ich insoweit auszugsweise aus der Entscheidung zitieren (Hervorhebungen d. d. Verfasser): „Die Drittstaatenregelung [geht] davon aus, dass der Ausländer den im Drittstaat für ihn möglichen Schutz in Anspruch nehmen muss und dafür gegebenenfalls auch die von ihm geplante Reise zu unterbrechen hat.

Der sichere Drittstaat muss nicht die letzte Station vor der Einreise des Ausländers in die Bundesrepublik Deutschland gewesen sein. Vielmehr reicht es für die Anwendung des Art. 16a Abs. 2 GG aus, dass der Ausländer sich während seiner Reise irgendwann in einem sicheren Drittstaat befunden hat und dort Schutz nach den Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention hätte finden können. Er bedarf dann des Schutzes gerade der Bundesrepublik Deutschlands nicht mehr […] Art. 16a Abs. 2 GG nimmt dem Ausländer die Möglichkeit, das Land, in dem er um Schutz nachsuchen will, frei zu wählen. […] Wer aus einem sicheren Drittstaat […] einreist kann sich auf Absatz 1 GG nicht berufen. Damit wird der betroffene Ausländer aus dem persönlichen Geltungsbereich des Grundrechts auf Asyl ausgeschlossen.“

III. § 18 AsylG / § 15 AufenthG

Die einfachgesetzliche Vorschrift des § 18 AsylG bringt als gesetzliche Verpflichtung sogar eine Einreiseverweigerungspflicht bei einer Einreise – wie im absoluten Regelfall – aus einem sicheren Drittstaat zum Ausdruck. So heißt es in § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG, dass dem Ausländer die Einreise zu verweigern ist, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Weiter heißt es in Abs. 3, dass der Ausländer über die deutsche Staatsgrenze zurückzuschieben ist, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegen.

Auch Abs. 4 Nr. 2 des § 18 AsylG bietet keine Rechtsgrundlage für eine Politik der „offenen Grenzen“ und der damit einhergehenden Masseneinwanderung nach Deutschland. Die dort vorgesehene Möglichkeit des Bundesinnenministeriums, die grundsätzlich bestehen Verpflichtung zur Zurückschiebung an der Grenze aus humanitären Gründen oder zur Wahrung der politischen Interessen Deutschlands nicht durchzusetzen, ist völlig unumstritten auf individuelle Einzelfälle zugeschnitten und ermächtigt keineswegs dazu, generell und unkontrolliert die Einreise zu ermöglichen. Die Ausnahmeregelung entspricht von ihrem Anwendungsbereich somit Art. 17 Dublin-III-Verordnung.

In diesem Zusammenhang ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass auch das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) einen entsprechenden Anwendungsbefehl enthält. Gem. § 15 AufenthG werden Ausländer, die unerlaubt einreisen wollen, an der Grenze zurückgewiesen. Da, wie zuvor aufgezeigt, keine Einreiseberechtigung besteht, ist schlichtweg die gesetzliche Verpflichtung zur Zurückweisung an der Grenze umzusetzen. Dies ist vor allem für die bekanntlich vielfach ohne Pass erfolgende Einreise der „Schutzsuchenden“ von Relevanz (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).

IV. Fazit: Zusammenfassend kann an dieser Stelle somit festgehalten werden – so wie es auch das Bundesverfassungsgericht in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht hat -, dass sämtliche vorgenannten Regelungen die Gemeinsamkeit aufweisen, wonach ein (vermeintlich) Asyl- bzw. Schutzsuchender sich den Zufluchtsort nicht aussuchen kann und dann keinen Schutzanspruch hat, wenn er anderweitig hätte Schutz erhalten können. Es ist schlichtweg ein unbestrittener Teil der territorialen Souveränität eines Staates – folglich auch Deutschlands – den Zugang zu seinem Gebiet zu kontrollieren. Es ist Drittstaatsangehörigen, die keine Einreiseberechtigung aufweisen, an der Grenze die Einreise zu verweigern.

C. Appelle

Ich darf aus den vorgenannten Gründen nun folgende dringliche Appelle an Sie – stellvertretend für die CDU/CSU als Regierungspartei – richten, welche ich Sie nur inständig bitten kann, nicht zu ignorieren:

• Stellen Sie die verfassungsmäßige Ordnung wieder her

• Sorgen Sie dafür, dass die geltenden Gesetze an den deutschen Staatsgrenzen
durchgesetzt werden

• Demokratisch legimitierte Gesetzgebung darf nicht durch individuelle Moralvorstellungen ausgehöhlt werden

• Beenden Sie die rechtswidrige Einwanderungspolitik mit sog. „Flüchtlingen“

• Sagen Sie dem deutschen Volk die Wahrheit über die Hintergründe der seit 2015 andauernden Staatskrise

• Beenden Sie die „Jetzt-sind-Sie-halt-da“-Politik der Bundeskanzlerin

• Setzen Sie endlich die dem deutschen Volk versprochene nationale Kraftanstrengung bezüglich der dringend notwendigen Abschiebungen sämtlicher unrechtmäßig sich im Land aufhaltenden Menschen um – mit Abschiebeflügen von 19 Menschen geben Sie sich der Lächerlichkeit preis

• Hören Sie auf, gegenüber der Bevölkerung Rechtsstaatlichkeit als Rassismus und Populismus zu bezeichnen

• Sorgen Sie dafür, dass die bereits eingetretenen gesellschaftlichen Veränderungen nicht unumkehrbar werden

Schließen möchte ich meine Ausführungen mit einem Zitat aus der Rede von Frau Dr. Merkel auf dem CDU-Bundesparteitag vom 1.12.2003 in Leipzig, welches bezeichnenderweise heute als vollkommen berechtigter Vorwurf gegenüber der aktuellen Bundesregierung Geltung beanspruchen muss:

„Manche unserer Gegner können es sich nicht verkneifen, uns in der Zuwanderungsdiskussion in die rechtsextreme Ecke zu rücken, nur weil wir im Zusammenhang mit der Zuwanderung auf die Gefahr von Parallelgesellschaften aufmerksam machen. Das, liebe Freunde, ist der Gipfel der Verlogenheit, und eine solche Scheinheiligkeit wird vor den Menschen wie ein Kartenhaus in sich zusammenbrechen. Deshalb werden wir auch weiter eine geregelte Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung fordern.“

In der Hoffnung, dass Sie sich die Zeit zur Lektüre meines Schreibens nehmen und die Ernsthaftigkeit sowie Bedeutung meines Anliegens erkennen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

Die Anmerkungen in eckigen Klammern sind vom Admin.

Siehe auch:

Alexander Wendt: SPD immer stärker antisemitisch? – sucht sich ein neues Wahlvolk

Video: Laut Gedacht #70: GroKo – Der Anfang vom Ende (07:11)

Armes, dummes Schweden: Integration krachend gescheitert

Einige interessante Reden von AfD-Abgeordneten, die man gehört haben sollte

Akif Pirincci: Heimat ist voll Nazi

Berliner Flüchtlingshilfe alarmiert über das wahre Gesicht der Zuwanderung

Michael Klonovsky über das Verhalten von Frauke Petry auf der Bundespressekonferenz

2 Okt

judaslohn

Von MICHAEL KLONOVSKY | Dass Frauke Petry heute mit einer gewissen trotzigen Theatralik aus der Bundespressekonferenz desertierte, ist wenig überraschend für jemanden, der das ambivalente Vergnügen hatte, für sie zu arbeiten. Ihr Verhalten gleicht dem eines Kindes, das den anderen das Spielzeug vor die Füße schmeißt, weil die nicht nach seiner Pfeife tanzen wollen.

Frau Petry ist aber nicht nur eine trotzige, sondern auch eine intelligente Frau, also fingiert sie ehrenwerte Gründe für ihr Verhalten, das tatsächlich, ich schwöre es auf den Koran, außer Strebertum und Eigennutz keine Kriterien kennt.

In der Zeit, in welcher ich als ihr Berater arbeitete, stieß jeder meiner Vorschläge, Konflikte mit anderen Führungskräften der Partei lieber zu moderieren statt voranzutreiben, bei ihr auf taube Ohren. Und sämtliche Parteifreunde, die ihr nicht bedingungslose Gefolgschaft schworen, fielen unter die Kategorien „unzuverlässig“, „Dummkopf“ oder „Feind“; der Bundesvorstand praktisch komplett unter Letztere.

Überall in der AfD sind in jüngster Zeit unter dem Namen „Alternative Mitte“ (AM) Gruppen entstanden, die bürgerlich-realpolitische Positionen vertreten und einem „Rechtsdrift“ der Partei, welche herbei zu beschwören der mediale Klagechor seit Monaten nicht müde wird, gegensteuern wollen. Das ist legitim, wie ich persönlich finde auch vernünftig, und gegen die Positionen der AM ist wenig einzuwenden.

Wohl aber dagegen, dass Frau Petry und ihr Ehemann Marcus Pretzell (Betonung bitte auf dem zweiten e) der Öffentlichkeit einzureden versuchen, sie – ich meine buchstäblich sie beide, und die beiden sehen das auch so – verträten die gute, solide, koalitionsfähige, verfassungs- und rechtstreue AfD. Bürgerliche politische Inhalte seien identisch mit ihren durchaus windigen Personen, und wer nicht auf ihrer Seite stehe, sei mindestens rechtsradikal. Aber alle wichtigen Themen, alle guten Konzepte der AfD existieren vollkommen unabhängig von Petry & Pretzell. Sie existieren sogar ganz ohne sie.

„Ich bekenne mich vollständig zu den Idealen der AM“, erklärte der Partei-Idealist Pretzell vor kurzem; offenbar ging niemandem die Komik dieses Bekenntnisses von Seiten eines Mannes auf, der als Intrigant und politischer Spieler verrufen ist, dessen Firma im amtlichen Schuldnerverzeichnis landete, der zweimal Vermögensauskunft (vulgo Offenbarungseid) verweigerte, dem seine Anwaltszulassung entzogen wurde [Warum Marcus Pretzell kein Rechtsanwalt mehr ist], der munter Verträge bricht und Angestellten das Gehalt nicht zahlt. Überhaupt ist es hochgradig skurril, wie sich zwei im bürgerlichen Leben Heimatlose als bürgerliche Alternative verkaufen wollen.

Das fidele Duo Petry-Pretzell wird, da es einzig aus Eigennutz handelt, ohne mit der Wimper zu zucken die Spaltung der AfD vorantreiben, und zwar frei nach Adenauer: Lieber die Viertelpartei ganz als die ganze Partei zu einem Viertel! Lieber reißen sie sich einen Bruchteil unter den Nagel und ruinieren das Ganze, als sich in die Rolle als Teil eines Ganzen zu fügen. Aber wer in einer Wagenburg putscht, arbeitet objektiv – und wer weiß, wie sonst noch – für den Gegner. Wer hat das größte Interesse an einer gespaltenen AfD? Wer wird sich nach einer möglichen Neuwahl brüsten, den „rechtspopulistischen Spuk“ aus dem Parlament vertrieben zu haben? Und wer wird den Judaslohn erhalten?

Es sollte sich noch mehr herumsprechen, welche Filous sich da als gemäßigte Realpolitiker spreizen und von ein paar Gutgläubigen beziehungsweise Allzutreuen bei der gottlob keineswegs alternativlosen Eigensanierung unterstützt werden.

Zuerst erschienen auf der Facebookseite von Michael Klonovsky

Quelle: Wer wird den Judaslohn erhalten?

Noch ein klein wenig OT:

Massenmord in Las Vegas: Mindestens 58 Tote – Attentäter soll laut IS zum Islam konvertiert sein

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Es ist der blutigste US-Massenmord seit den Anschlägen vom 11. September 2001: Ein Angreifer hat in der Nacht auf Montag in Las Vegas aus einem Hotelfenster im 32. Stockwerk an der berühmten Casino-Meile Hunderte Schüsse auf die Besucher eines Musikfestivals abgegeben. Vorläufige Bilanz des Schreckens: mindestens 58 Tote und mehr als 500 Verletzte. Die Zahl der Opfer dürfte noch weiter steigen.

Der Täter, mittlerweile als der 64-jährige Stephen Paddock identifiziert, tötete sich wohl selbst. Die Polizei schließt bisher einen terroristischen Anschlag aus – die Terrormiliz IS hat sich allerdings zur Bluttat bekannt. Der IS verbreitete die Lobeshymne auf einen "unserer Soldaten" über seine Nachrichtenagentur Amak. Der Mann sei erst vor einigen Monaten zum Islam konvertiert, hieß es in der Aussendung am Montag. >>> weiterlesen

Siehe auch: IS-Bekenntnis: Attentäter von Las Vegas war „ein einsamer Wolf“

Michael Stürzenberger: Las Vegas: 58 Tote und 400 Verletzte – Linker oder Islam-Terror?

Marilou Danley

Marilou Danley, die Ehefrau des Attentäters [hier ein Foto von Stephen Paddock auf mirror.co.uk] hat sich offensichtlich im Urlaub in Dubai wohlgefühlt, wo ihre Nichte lebt, was auf einen mohammedanischen Hintergrund hinweisen könnte. Sie besitzt einen australischen Pass und soll indonesische Wurzeln haben. Im Mai hat der Islamische Staat zu einer „Einsamen Wolf“-Aktion in Las Vegas aufgerufen, auch der Tatort stimmt überein.

stephen_paddock

Marilou Danley02

Stephen Paddock

Marilou Danley

Mittlerweile hat der IS die Tat auch über sein Sprachrohr „Amaq“ für sich reklamiert. Der Killer sei vor Monaten zum Islam konvertiert, sei ein „Soldat des Islamischen Staates“ und habe den Terrorangriff ausgeführt, um die Staaten der Anti-ISIS-Koalition zu treffen.

Es könnte sich rein theoretisch aber auch um ein linksextremistisches Motiv handeln, da der Mann von Danley ein Obama-Fan und leidenschaftlicher Trump-Gegner sein soll. Der Focus bezeichnet diesen Terroranschlag jedenfalls als tödlichste Massenerschießung in der US-Geschichte. >>> weiterlesen

Ich weiß nicht genau, wie ich es einordnen soll, aber ich möchte es trotzdem hier veröffentlichen:

Maria Bernhardine schreibt:

BREAKING: Person of Interest in Vegas Massacre Married to Anti-Trump Democrat

The husband of a person of interest in the tragic Vegas massacre that killed at least 20 is a virulent anti-Trump Democrat who is a fan of the Rachel Maddow Show. This story is developing. From Heavy. Geary and Marilou Danley . The mother and grandmother, whose Facebook page is full of photos with family members and trips overseas.

Geary is a fan of the The Rachel Maddow Show? and liked several pages on Facebook? including Thank You Obama, Anti-Trump Army, Progressive Day, Organizing for Action, Not My President, Proud to Be A Democrat, Fight Trump, Boycott All Things Trump, and Impeach Trump. Geary is a Democrat and is registered to vote in Washoe County, Nevada?.[11]?

http://truthfeednews.com/breaking-person-of-interest-in-vegas-massacre-married-to-anti-trump-democrat/

Ich habe mit Google übersetzt:

Marilou Danley, die ehemalige Ehefrau von Geary Danley ist nun mit dem Anti-Trump-Demokraten Stephen Paddock verheiratet. Stephen Paddock ist ein virulenter Anti-Trump-Demokrat und ein Fan der lesbisch-demokratischen gesinnten Rachel Maddow Show. Geary ist ein Fan der The Rachel Maddow Show und liebte Webseiten wie Thank You Obama, Anti-Trump-Armee, Progressive Day, Organisieren für Aktion, dies ist nicht mein Präsident, stolz, ein Demokrat zu sein, Kampf Trump, Boykottiert Trump und Impeach Trump [Trump seines Amtes entheben]? Geary ist ein Demokrat und ist registriert zur Abstimmung in Washoe County, Nevada?

Meine Meinung:

Manche vermuten auch, dass Kim Jong Un aus Nordkorea hinter dem Attentat steckt. Das könnte ich mir auch sehr gut vorstellen. Hat Marilou Danley (Nordkoreanerin?) den Trump-Hasser (?) Stephan Paddock benutzt (missbraucht), um das Attentat durchzuführen?

BePe schreibt:

Das kann auch ein linker US-Demokrat gewesen sein. Siehe hier: Virginia: Schüsse auf Republikanischer-Kongress-Abgeordneten bei Baseball-Spiel. Täter, linker Aktivist und Sanders-Anhänger, von Polizei erschossen. http://derstandard.at/2000059272030/Virginia-Schuesse-bei-Baseball-Spiel-von-Kongress-Abgeordneten

NRW: CDU-Justizminister Peter Biesenbach: Schwarzfahren soll keine Straftat mehr sein

schwarzfahren_ohne_ticket

Der CDU-Justizminister in NRW will Schwarzfahrer entkriminalisieren. Der Berliner Senat würde eine entsprechende Initiative wohlwollend prüfen. Bisher waren es die Grünen, die Linken und früher auch die Piraten. Jetzt fordert erstmals auch ein CDU-Minister, ertappte Schwarzfahrer im Nahverkehr zu entkriminalisieren. Der christdemokratische Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Peter Biesenbach, will das Fahren mit Bahnen und Bussen ohne Fahrschein nicht mehr als Straftat einstufen, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit. Die Folge: In Gefängnissen würde es leerer… Auch Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hatte sich vor seinem Amtsantritt dafür eingesetzt, Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. >>> weiterlesen

Meine Meinung:

Will da jemand die polizeiliche Kriminalitätsstatistik manipulieren? Und was kommt als nächstes? Gilt dann der Taschendiebstahl nicht mehr als Straftat, damit osteuropäische Diebesbanden in Ruhe arbeiten können? Mit scheint, wir sollten die Justizminister wegen Rechtsbeugung in den Knast sperren. Aber Rechtsbruch scheint unter Angela Merkel ohnehin zum Volkssport zu werden. Schickt alle Migranten, die sich chronisch weigern die Gesetze einzuhalten, wieder in ihre Heimat zurück. Dann sind auch die Gefängnisse nicht mehr überfüllt.

Video: Rockpalast: Korn – Summer Breeze 2017 | 02.10.2017 | 01:04:28 Min. |  WDR | Summer Breeze – 19. August 2017

Im Sommer 2017 hat das Summer Breeze seinen zwanzigsten Geburtstag gefeiert. Das Fest der harten Riffs versammelt nationale und internationale Acts aus allen Metal-Genres. Vier Bühnen und über 120 internationale und nationale Acts sorgen für permanentes Entertainment ohne lange Wartezeiten. Rockpalast war das erste Mal mit seinen Kameras dabei, als über Dinkelsbühl das Riffgewitter aufzog. – Verfügbar nur bis 01.11.2017

korn_summer_breeze Video: Rockpalast: Korn – Summer Breeze 2017 (01:04:28)

Video: Rockpalast: Children Of Bodom – Summer Breeze 2017 (01:02:37)

Siehe auch:

Embrach / Winterthur (Schweiz): Afrikanische „Asyl“-Bewerberin massakriert Betreuerin mit Machete

Spanien: Raad Salam Naaman: Wo findet man den wahren Islam?

Drei Golf-Staaten warnen wegen Burkaverbot vor Reisen nach Österreich

Northeim (Niedersachsen): 17-Jährige von linksfaschistischem Antifa-Mob krankenhausreif geschlagen und auf eine befahrene Straße geschubst – Tötungsversuch?

Was die Jusos über die Zukunft der SPD verraten

Spiegel-Autorin Margarete Stokowsky will Antifa-Attacken gegen die AfD

Video: Essen: Guido Reil (AfD) kandidiert für den Bundestag (02:54)

21 Mai


Video: Guido Reil und Stefan Keuter auf der Wahlparty in Düsseldorf (02:54)

“Kann uns bitte jemand aufklären, was Guido Reil auf Platz 26 der AfD-Landesliste verloren hat?” Diese Frage zur abgelaufenen NRW-Landtagswahl stellten sich viele Leser angesichts der Tatsache, dass das frühere SPD-Mitglied Reil das beste Ergebnis aller AfD-Direktkandidaten in Essen (in Vogelheim und Karnap holte er mehr als 20 Prozent) erzielen konnte. Doch die enttäuschten “Reil-Fans” dürfen sich jetzt freuen. Der 47-Jährige kündigte bei der Wahlparty seiner Partei am Sonntag in Düsseldorf an (siehe Video oben), unmittelbar in den Bundestagswahlkampf zu ziehen:

„Ich nehme mir jetzt vier Monate unbezahlten Sonderurlaub und dann werde ich Wahlkampf machen in allen 16 Bundesländern. Und natürlich in meiner Heimat, in Essen, und da das Direktmandat anstreben. Ich will da, wo ich wohne, antreten für die Bundestagswahl und ich bin mir sehr sicher, es wird da noch ein besseres Ergebnis werden als die 20 Prozent, die wir jetzt hatten.“ PI [Politically Incorrect] meint: Solche Männer braucht das Land!

Quelle: Essen: Guido Reil kandidiert für den Bundestag

Deutscher im Ausland [#1] schreibt:

Wieso steht der Guido auf Listenplatz 26? Da wird der Hund doch in der Pfanne verrückt. Der sollte auf Platz 1 stehen! Schluss mit dem System wählt AfD!

Meine Meinung:

Richtig! Und schickt den farblosen Marcus Pretzell endlich in die Wüste.

Biloxi [#21] schreibt:

… was Guido Reil auf Platz 26 der AfD-Landesliste verloren hat?

Das ist eine fortwährende Anklage gegen den Lumpen Pretzell und seine Clique, der mit seinen Tricksereien bei der Kandidatenaufstellung dafür verantwortlich ist! Und es soll sein Sargnagel werden!

Biloxi [#27] schreibt:

Michael Klonovsky über Marcus Pretzell (#15):

Hat eigentlich, am Rande, überhaupt noch jemand Sinn für die hohe Komik, welche darin besteht, dass dieser Hochstapler (Marcus Pretzell) und Primus unter den Zwielichtigen, der dreimal von Gläubigern zum Offenbarungseid aufgefordert und dem die Anwaltszulassung entzogen wurde (hier: Warum Marcus Pretzell kein Rechtsanwalt mehr ist) [1], der Verträge nicht einhält, die Öffentlichkeit belügt (“Klonovsky hat nie für mich gearbeitet”), seine Immobilienfirma unter der Adresse des Leipziger AfD-Büros laufen ließ.

Dass dieser Schelm nun die Landtagsfraktion einer Partei führt, die angetreten ist, den Rechtsstaat wiederherzustellen, dass unser Filou sich in seriöser Pose vor die Mikrophone stellt und sagt, er stehe für einen “realpolitischen Kurs”, und gemeinsam mit seinem Ehegespons (Frauke Petry) von künftigen “realpolitischen” Koalitionen mit der CDU, also der Partei u.a. der momentan bedeutendsten Realpolitikerin und großen Patriotin Ursula von der Leyen, tagträumt? Wozu eigentlich noch ins Kabarett gehen? >>> weiterlesen

[1] rp-online.de schreibt:

Dass der AfD-Spitzenkandidat für den NRW-Landtag, Marcus Pretzell, nicht mehr als Rechtsanwalt arbeiten kann, ist schon länger bekannt. Freiwillig gab er seine Zulassung jedoch offenbar nicht ab. Die Rechtsanwaltskammer Hamm hatte ihn bereits im September 2015 aus ihrem Verzeichnis gelöscht und es in der Branchenzeitschrift „Kammerreport“ bekanntgegeben.

Jurist Pretzell betonte bislang, er habe von sich aus seine Zulassung verzichtet, um sich ganz der Politik zu widmen. Üblich ist, die Zulassung ruhen zu lassen. Pretzell aber gab sie gänzlich ab – und tat dies offenbar nicht ganz freiwillig. Vielmehr kam er damit der Kammer zuvor, die bereits ein Verfahren eingeleitet hatte, um die Zulassung wegen eines vermuteten Vermögensverfalls zu widerrufen. >>> weiterlesen

schmibrn [#26] schreibt:

Man muss sich mal im Ansatz vorstellen, was Guido Reil alles verloren hat. Angriffe gegen sein Eigentum [Essen: Anschlag auf AfD-Politiker Guido Reil], auf seine körperliche Unversehrtheit. Welchen Mut es braucht. Diese ganze Hetze gegen ihn in den Reihen milliardenschwerer sozialistischen Politik, Medien, Gewerkschaften, Kirchen, einschließlich ihrer ganzen Antifa-Terrortruppen. Es gibt Menschen denen hat der liebe Gott mehr Mut in die Krippe gelegt, wie sie sich ganze Armeen nicht antrainieren können. Alleine schon wegen einer Ausnahmeperson wie Guido Reil ist man verpflichtet AfD zu wählen.

Noch ein klein wenig OT:

Selm (NRW): 10 indische Angehörige der Sikh-Religion streiken für besseres Essen, eine bessere Unterkunft und einen Sikh-Tempel

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Sie wollen bessere Bedingungen und zumindest das, was man ihnen anderswo versprochen habe. Deshalb sind zehn Flüchtlinge aus Indien in Selm weiterhin im Hungerstreik. Wir erklären die Hintergründe – und auch, warum die zehn Sikh zwischendurch eine Streikpause eingelegt hatten. >>> weiterlesen

Meine Meinung:

Könnte man die Flüchtlinge nicht zwangsweise in Privatwohnungen (bevorzugt von Gutmenschen) einquartieren? Oder sind wir noch nicht so weit? Es heißt weiter: „Falls der Asylantrag der Inder positiv beschieden werde, sei die Stadt gerne bereit, der Gruppe kurzfristig Wohnraum zur Verfügung zu stellen.“ Als Deutscher hofft man auf diese Hilfe sicherlich vergebens. Und warum lassen wir alle diese Flüchtlinge eigentlich in unser Land? Sie kommen hauptsächlich nach Deutschland, weil wir sie mit unseren Sozialleistungen regelrecht anlocken.

Das muss ein Ende haben. Was Deutschland fehlt ist ein vernünftiges Einwanderungsgesetz. Aber ich glaube, das will man gar nicht, weil Deutschland weiter mit Migranten geflutet werden soll. Das bedeutet aber am Ende, die Islamisierung und der Untergang Deutschlands. Na ja, wenn die Deutschen das so wollen. Jeder bekommt das, was er wählt.

Also wählt weiter Merkel, Schulz, Lindner, Özdemir und Wagenknecht, wenn euch Deutschland noch nicht bunt genug ist, wenn ihr meint, es sind noch nicht genug Kriminelle, Räuber, Vergewaltiger, Einbrecher, Messerstecher, Kopftreter, Totschläger, Mörder, Islamisten, Salafisten, Terroristen, Muslimbrüder, ISIS-Anhänger und Al-Qaida-Leute in Deutschland.

Michael schreibt:

• Existenz von Schlepper-Organisationen
• kein Einwanderungsgesetz in Deutschland
• hoffnungslos überforderte Behörden in Deutschland
• mehrere Flüchtlingshilfe-Organisationen, die es als ihre hehre Aufgabe betrachten, jeden noch so nichtigen Grund, außer Acht lassend, die Flucht zu unterstützen
• offene Grenzen
• Bremer-Stadtmusikanten-Effekt [in bewohnte Häuser eindringen]
• mehrere Organisationen, die vom deutschen Staat unterstützt werden, die Flüchtlinge zu versorgen, und dabei kräftig in die eigene Tasche verdienen
• Eine Kanzlerin, die sich strikt weigert, eine Obergrenze festzulegen
• deutsche Behörden, die bei Verbrechen, auch gerne mal ein Auge zudrücken
• ein deutsches Volk, dass ob seiner ach so grausamen Geschichte, den Heiligenstatus erringen möchte, dadurch, dass es die ganze Welt retten möchte.
• Widerstand, der sich noch nicht stark genug äußert.
• Unterdrückung der Meinungsfreiheit, ausschließlich für Deutsche, durch deutsche Regierung und deutsche Politiker
• Eine Opposition, die man nicht wirklich Opposition nennen kann
• weltweite Vernetzung durch Mobiltelefone
• der Ruf, in die ganze Welt, “Wir schaffen das.“, “Deutschland ist ein reiches Land.“, …

Schon einer dieser Gründe, reicht aus, um in Deutschland Asyl, Sozialleistungen, eine Wohnung, Gesundheitsversorgung, Kindergeld, Familiengeld, die deutsche Staatsbürgerschaft, das Kommunalrecht (kommt bald) und Hartz-IV auf Lebenszeit zu erhalten.

Zweierlei Maas? „extra-3“-Fernsehmoderator Christian Ehring nannte Alice Weidel (AfD) „Nazischlampe“ – Klage eingestellt. – Rentner nannte Fernsehmoderatorin Dunja Hayali „dreckige Systemnutte“ und erhielt 2200 Euro Strafe

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Persönliche Beleidigung ist persönliche Beleidigung, könnte man meinen. Aber es kommt natürlich darauf an, wer wen in welchem Kontext beleidigt und welcher Richter das Urteil spricht. Der ARD-Moderaor nannte die AfD-Vorsitzende Alice Weidel eine „Nazischlampe“. Der Antrag von Alice Weidel wurde abgewiesen. Ein Rentner nannte die Moderatorin Dunja Hayali eine „dreckige Fernsehnutte“. Und muss nun 2200 Euro Strafe zahlen. >>> weiterlesen

Hans schreibt:

Weidel und alle politisch Unbequemen darf man nun ohne rechtliche Konsequenzen menschenverachtend beleidigen, sogar in den öffentlich rechtlichen Sende-Bedürfnisanstalten. Das bezeichnen diese zwangsweise fettgemästeten Volksverblöder dann als Satire. Weidel ist eine hervorragend ausgebildete, intelligente Deutsche, keine unterwürfige, rückständige Doppelpass-Kopflappentriene unter Eigentumsvorbehalt eines religiös vollverblödeten Musel-Paschas der zugereisten Scharia-Möchtegernherrenrasse.

Eine widerlich nach Zersetzung und Fäulnis stinkende Zweiklassen-Justiz der übelsten Kategorie hat die Rechtsprechung längst ausgebürgert und kriechende, jämmerliche Scheinjuristen als staatlich legitimierte Rechtsbeuger sprechen verdreckte Urteile im Namen des Volkes, das von seiner eigenen Regierung verraten und verkauft wird. Betrachtet man allerdings das Ergebnis der Landtagswahl in NRW sollte jedem klar sein, dass solche Zustände im Land tatsächlich erwünscht sind, und das Volk bekommt das geliefert, was es zum eigenen Wohlbefinden bestellt hat. [nämlich die Abschaffung Deutschlands und der Deutschen]

Meine Meinung:

Ich kann die Wut von Hans wohl verstehen, aber man sollte sich kultivierter ausdrücken!

Berlin-Britz: Mann auf offener Straße erschlagen Zeugen sprechen von maskierten (arabischen?) Tätern

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Britz – In der Straße Neumarkplan in Britz ist am Mittwochmorgen ein Mann auf offener Straße getötet worden. Der 43-Jährige wurde gegen acht Uhr morgens vor einem Mehrfamilienhaus angegriffen und so brutal zusammengeschlagen, dass er eine Stunde später starb. Ein Notarzt hatte noch vergeblich versucht, den Mann zu reanimieren. Zeugenangaben zufolge soll es sich um zwei maskierte Täter handeln, die den 43-Jährigen mit Schlagwerkzeugen attackierten und auf ihn eintraten, berichtet ein Polizeisprecher. >>> weiterlesen

Siehe auch: Berlin-Britz: Clan-Mitglied von Maskierten mit Baseballschläger getötet – Streit im Millieu krimineller arabischer Clans? (bz-berlin.de)

Siehe auch:

Jetzt spricht das Opfer – ein 15-jähriges Mädchen nach einer Massenvergewaltigung: „Sie haben mein Leben zerstört“

Video: Martin Sellner (Identitäre Bewegung): NGO “Taxis-Service” für Mittelmeer-Invasoren (09:09)

Union stoppt Heiko Maas: Zensurgesetz vorerst auf Eis gelegt

Michael Mannheimer: Sieg der FPÖ: Österreich stellt Vollverschleierung für Frauen unter Strafe

Schweden: Wegen Islamisierung vom Traumland zum Land des Albtraums

„Söhne Mannheims“ als Staatsfeinde gebrandmarkt – aber linksextreme zur Gewalt aufrufende „Feine Sahne Fischfilet“ vom Staat finanziell gefördert

Nicolaus Fest zur BILD-Kriminalisierung der AfD

11 Mär

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Vor der Wahl am Sonntag hat sich BILD ein paar Parteigenossen („Freunde“) von Frau Petry angeschaut und titelt: „Es ist alles dabei: Untreue, Ausländerhetze, Offenbarungseide …“ Doch was wie eine Reportage über einen Libanesen-Clan daherkommt („Alles dabei“), enttäuscht ein wenig. Tatsächlich fehlt wirklich alles, was der Partei kriminelles Format geben würde – einen leuchtenden Bösewicht wie Frank Underwood [1] (‚House of Cards’) hat die AfD nicht.

[1] Frank Underwood ist ein fiktiver Präsident Amerikas, der in der amerikanischen Fernsehserie "House of Cards" von Kevin Spacey gespielt wird.

Doch auch im Vergleich mit den anderen Parteien hinkt die AfD hinterher. Mit harten Drogen wurde, anders als Michael Hartmann (SPD) oder Volker Beck (GRÜNE), noch kein AfDler gefasst, auch scheinen sie keinen Hang zu mindestens grenzwertig kinderpornographischem Material zu hegen, wie es Sebastian Edathy von der SPD schätzen soll.

Ebenso wenig gibt es bisher in Reihen der AfD die skandalöse Familienversorgung zu Lasten des Steuerzahlers, welche große Teilen der CSU über Jahre betrieb, oder einen amtierenden Finanzminister, der in der CDU-Spendenaffäre vor dem Bundestag einräumen musste, gelogen zu haben [Schreiber: Schäuble hat "barbarisch gelogen"]. Angesichts solcher Verfehlungen ist es schon sehr kleine Münze, was BILD auflistet – und manchmal hat sie nicht mal ein strafrechtliches Centstück.

So heißt es zu einem Hans-Thomas Tillschneider (Islamwissenschaftler und AfD-Mitglied):

„Der Islamwissenschaftler half als Mitstreiter beim Aufbau von Legida. Er ist Sprecher der ‚Patriotischen Plattform’ der AfD, die für eine Zusammenarbeit mit Pegida wirbt.“

Und? Die Chefredakteurin der BILD ist Juristin, aber auch sie dürfte kaum sagen können, welcher strafrechtliche Vorwurf sich hinter jener Charakterisierung verbirgt. Zumindest derzeit steht ein Mitwirken bei Legida nicht auf einer Ebene mit schwerkriminellen Handlungen, wie sie die Titelzeile „Es ist alles dabei“ suggeriert.

So bleibt nur festzustellen: Die Idee von BILD war gut, und es gibt tatsächlich nicht nur blütenweiße Westler unter den AfD-Leuten. Aber so dürftig dürfen die Ergebnisse dann nicht sein. In der Affäre um Bundespräsident Christian Wulff berichtete BILD nie über geschenkte Bobbycars oder andere Kinkerlitzchen, weil der Chefredakteur diese Vorwürfe zu mickrig fand. Diese Linie wird gegenüber der AfD wohl nicht verfolgt.

Im Original erschienen auf nicolaus-fest.de

Quelle: Nicolaus Fest zur BILD-Kriminalisierung der AfD

Und noch eine Anmerkung von Nicolaus Fest zu den Veränderungen in den rot-grünen Stadtteilen Berlins:

Fluchtbewegungen aus Kreuzberg, Moabit oder Tempelhof

Makler erzählen von inner-berlinischen Fluchtbewegungen. Immer mehr Familien aus Kreuzberg, Moabit oder Tempelhof suchten Wohnungen und Häuser in ‚feineren’ Vororten wie Zehlendorf, Dahlem, Klein-Machnow, und immer höre man die gleichen Begründungen. Zwar seien die alten Viertel „bunt“, „witzig“ und „lebhaft“, doch jetzt werde es schwierig: „Die Schulsituation, die Sicherheit, der ungebremste Zuzug von Migranten, die Vermüllung…“

Entsetzen dann bei vielen, wenn es zu den Preisen komme. Die sind für Objekte in diesen Lagen in den letzten Jahren dramatisch gestiegen, die Inflation schlägt hier voll zu. Wer zu vergleichsweise niedrigen Mieten wohne, falle aus allen Wolken. Plötzlich stellen viele fest: Aus den Gegenden, die über Jahre hipp waren, kommen sie nicht mehr raus.

Die politischen Konsequenzen dieser Entwicklung lassen sich spekulativ so umreißen: Die genannten Gegenden sind Hochburgen der GRÜNEN, viele Lehrer, Professoren und sonstige Angehörige des öffentlichen Dienstes wohnen dort. Wer einen Blick auf deren Besoldung wirft, der weiß: Mit 3.000 – 5.500 Euro brutto kann man den Umzug in ‚bessere’ Gegenden vergessen, selbst Doppelverdiener haben angesichts der Gehaltsentwicklung bei Anwälten, Managern oder den in Berlin nicht ganz seltenen Beratern und Lobbyisten keine Chance.

Diese Einkommenskluft wird sich eher vergrößern, denn die Belastung der Kassen durch ‚Flüchtlinge’ und Euro-Rettung lässt Erhöhungen der öffentlichen Bezüge kaum erwarten. Zwar erfreut sich das Wahl-Klientel der GRÜNEN derzeit an der hohen Nachfrage nach sozialtherapeutischen Berufen, doch wird diese Freude nicht von Dauer sein. Denn was nützt ein sicherer Job, wenn die Gegend, in der man lebt, nicht mehr sicher ist? Letztlich werden die Wähler jener Partei, welche die Willkommenskultur besonders vehement zum neuen deutschen Selbstverständnis erklärt, auch die Lasten dieser Kultur tragen.

Das ist nicht ohne Sinn für Gerechtigkeit, auch wenn fraglich scheint, ob ihre Kinder das ebenso sehen. So werden die GRÜNEN, längst ihres Atom-Themas beraubt, in spätestens 15 Jahren marginalisiert sein [an Bedeutung verloren haben, vielleicht gibt es die Grünen nicht einmal mehr], zumindest in den Großstädten.

Die Neuankömmlinge [Migranten, Kriminelle, Asoziale, Radikale Muslime, Terroristen und andere von den Grünen lang ersehnte multikulturelle und deutschenhassende "Bereicherungen"] werden eine homophile, religiös indifferente, pluralistische Partei nicht wählen, die heutigen Wähler ihr den sozialen Niedergang ihrer Viertel anlasten. Übrig bleibt dann nur jener harte Kern von Unbelehrbaren [Antifa & andere Geisteskranke], welche die deutschen Tugenden am reinsten vertreten: Treue, Gehorsam und die Lust am Ritt in den Abgrund.

Die Anmerkungen in eckigen Klammern sind vom Admin.

Quelle: Fluchtbewegungen aus Kreuzberg, Moabit oder Tempelhof

Meine Meinung:

Kommt da nicht eine gewisse Schadenfreude auf, wenn die grünen Idioten, ich denke da speziell an die grünen Giftspritzen Simone Peters, Katrin Göring-Eckhard, Claudia Roth, Jürgen Trittin, Cem Özdemir, dieses laue Nachthemd Anton Hofreiter, hoffentlich auch der grüne Linksfascho Joschka Fischer, die grünen LehrerInnen, ProfessorInnen und all die anderen grünen Anhänger, Sympathisanten, Unterstützer und Wähler, die Suppe wieder auslöffeln müssen, die sie sich selber eingebrockt haben?

Aber vielleicht können die Grünen sich doch noch nützlich machen und ein paar Migranten aufnehmen. So können sie sich gleich in die so lang von ihnen herbeigesehnte neue Kultur integrieren und sie brauchen gar nicht mehr umziehen. Die Mütter haben sich schnell an das Kopftuch gewöhnt, die Töchter an die Beschneidung, die Jungen an die Koranschule und der Papa darf sich zukünftig mit vier Frauen vergnügen.

Davon hat er doch bestimmt schon lange geträumt. In der Schule war dem Papa, der Papa ist nämlich Lehrer, der Umgang mit den süßen sexy Schülerinnen verboten und nun darf er sie alle der Reihe nach vernaschen. Wie heißt noch mal der kurzfristige Ehevertrag im Islam? Ach ja, die Zeitehe oder Genussehe. Sind die grünen Lehrer deshalb so in den Islam verliebt? Da möchte man doch auch Lehrer sein. Ja, Herr Edathy, acht geben bei der Berufswahl. 😉

Forderung der Union: Deutsche sollen Bürgerkriegsflüchtlinge bei sich zu Hause aufnehmen

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Der CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Patzelt hat die Deutschen aufgefordert, Bürgerkriegsflüchtlinge in ihre Privatwohnungen aufzunehmen. Seiner Meinung nach würde dies „organisatorisch wie finanziell keine wesentliche Last darstellen“. Mental sei dies zwar eine Herausforderung, jedoch auch eine Chance, neue Erfahrungen zu sammeln. >>> weiterlesen

Siehe auch:

Vera Lengsfeld: Der Stasi-Spitzelstaat übt schon wieder

Manfred Haferburg: Die "Welt" schränkt die Leserkommentare ein – „im Sinne des Qualitätsanspruches“

Prof. Dr. Gunnar Heinsohn: Merkels Strategie des Überlaufbeckens

Akif Pirincci: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung klärt Migranten auf

Stuttgart: Terror der Linksfaschisten gegen AfD-Kandidaten eskaliert

Wolfram Weimer: Rechtspopulismus – eine Gefahr für die Freiheit?

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