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70 Jahre Menschenrechte – Menschenrechte in Gefahr

19 Dez

Prunus_cerasus02By I, Jörg Hempel – Kirschblüte – CC BY-SA 2.0 de

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von den Vereinten Nationen in New York verabschiedet. Die Menschenrechte sind eng mit dem Humanismus und der Aufklärung verbunden und gehen davon aus, dass allen Menschen auf der Erde die gleichen Rechte zustehen. Niemand sollte wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Aus mehreren Gründen schlossen sich die islamischen Staaten der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechten nicht an. Stattdessen verabschiedete die “Organisation der Islamischen Konferenz” (OIC), der immerhin 57 islamische Staaten angehören, die “Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam”, die sie als islamisches Gegenstück zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte betrachtet.

Die Kairoer Erklärung akzeptiert keine Demokratie, kein freies Rechtssystem, keine Gleichberechtigung der Geschlechter und die Scharia wird als einzige Rechtsgrundlage für die Entscheidung über Verbrechen oder Strafen festgelegt. Laut der Scharia ist bekanntlich auch die Steinigung von Frauen erlaubt, falls sie Ehebruch begehen und auch das grausame Abtrennen der Gliedmaßen (Hände und Füße) ist laut der Scharia erlaubt.

Bei fast jedem Verweis auf die Menschenrechte macht die Kairoer Erklärung die Einschränkung, dass diese Rechte nur im Einklang mit der Scharia ausgeübt werden dürfen. Artikel 22 zum Beispiel beschränkt die Redefreiheit auf diejenigen Meinungsäußerungen, die dem islamischen Recht nicht widersprechen. Das heißt konkret, dass jede Kritik am Islam als Blasphemie, als Gotteslästerung, betrachtet wird und mit härtesten Strafen, auch mit der Todesstrafe, bestraft werden kann. Mit anderen Worten, Meinungs- und Pressefreiheit gibt es in den islamischen Staaten nicht.

Selbstverständlich erkennt die Scharia auch die Religionsfreiheit nicht an, was in der Geschichte stets zum massenhaften Töten Andersgläubiger geführt hat und heute noch führt. Auch bei der Heirat erlegt die Scharia den Menschen Beschränkungen auf. So darf ein Nichtmoslem z.B. keine Muslima heiraten, es sei denn, er tritt dem Islam bei. Was die Muslime uns als Menschenrechte verkaufen, ist ein Diktat, das die Menschen in minderwertige und höherwertige Menschen einteilt, denen unterschiedliche Rechte zustehen.

Aber auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte scheint sich von ihrem universellen Anspruch zu verabschieden und sich dem aktuellen Zeitgeist anzupassen, wenn Grüne, Linke und radikale Feministinnen z.B. ein Menschenrecht auf Abtreibung fordern. Die Jungsozialisten haben erst vor ein paar Tagen die Abtreibung bis zur neunten Schwangerschaftswoche gefordert.

Ebenso schwerwiegend ist der Eingriff in die Erziehungsrechte der Eltern, speziell in der Sexualerziehung. die nun mittels der Menschenrechtscharte den Eltern entzogen und in staatliche Hände gelegt werden soll. Das trägt die Handschrift sozialistischer Staaten, die die Hoheit über die Kinderbetten haben möchte.

Der Leiter der Kommunikationsabteilung der Menschenrechtsorganisation ADF International in Wien schreibt dazu: 70 Jahre Menschenrechte in Gefahr

Im Kommentar 36, der am 30. Oktober 2018 angenommen wurde, bestärkt der Menschenrechtsausschuss die Bedeutung dieses Rechtes. Während die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aber das Leben in jedem Stadium, also auch vor der Geburt schützt, entschieden sich die 18 Experten nun, dieses Recht zu relativieren.

Den jahrzehntelang wiederholten Parolen der Abtreibungsindustrie folgend, verfasste der Ausschuss ein langes Statement zum Recht des ungeborenen Lebens und argumentierte, dass Staaten nicht dazu gezwungen werden könnten, das Recht auf Leben von Ungeborenen anzuerkennen. Im Gegenteil, das Recht auf Leben Ungeborener gelte nur, insofern es nicht das Recht von Frauen auf Abtreibung beschränkte.

Länder wie etwa Pakistan sind zudem tonangebende Mitglieder in einem weiteren entscheidenden UN-Gremium, dem Menschenrechtsrat. Diese Tatsache muss man thematisieren, denkt man daran, dass der erst kürzlich medial prominent aufgegriffene Fall von Asia Bibi in den sogenannten Blasphemiegesetzen dieses Landes begründet liegt. Die katholische Mutter von fünf Kindern wartete acht Jahre lang auf die letztendliche Aufhebung ihres Todesurteils, weil sie den Namen des Propheten Mohammed verunglimpft haben soll.

Partneranwälte von ADF International [1] verteidigen regelmäßig solche Blasphemiefälle vor Gericht. Viele weitere Menschen warten in Todeszellen auf ihre Urteilsvollstreckung. Und das, obwohl sich das Land nicht nur zu den Menschenrechten inklusive der Religionsfreiheit aller Bürger bekennt, sondern diese sogar in der eigenen Verfassung festgeschrieben hat.

[1] ADF ist eine Gruppe, die sich mit ihren Rechtsanwälten bemüht, die Religionsfreiheit in Europa, Asien, Amerika, Afrika und Ozeanien zu schützen und zu fördern.

Auch das Recht der Eltern als Erzieher ihrer Kinder ist hart umkämpft

Eng verknüpft mit Religion und den damit verbundenen Moralvorstellungen ist ein weiteres Feld, das an den Vereinten Nationen hart umkämpft ist: die Erziehung. Während die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ganz klar die Eltern als die ersten und wichtigsten Erzieher ihrer Kinder sieht, gibt es ständige Versuche, dieses Recht aufzuweichen.

Besonders dann, wenn es um den Bereich der Sexualität geht [Gender Mainstreaming]. 2010 stellte der UN-Sonderberichterstatter für Erziehung ein neues Aufklärungsprogramm vor, das in allen Ländern ausgerollt werden soll: Befriedigung und Genuss der Sexualität sollten eines der Ziele für den Aufklärungsunterricht sein, Schuldgefühle aufgrund erotischer Gedanken, die Sexualität nur auf die Fortpflanzung reduzierten, müssten abgeschafft werden. >>> weiterlesen

Meine Meinung:

Hinter dieser sogenannten Sexualaufklärung, die sich unter dem Namen "Gender-Mainstreaming" verbirgt, verbirgt sich die Frühsexualisierung und Homosexualisierung, die bereits bei Kleinkindern im Kindergarten durchgeführt werden soll. Sie ist das Produkt sexsüchtiger 68er und der Homolobby und zerstört ein Leben lang das Glück unserer Kinder, fördert pervertierte Sexualansichten und macht die Kinder ebenso sexsüchtig. Diese Kinder werden ein Leben lang dem Sex hinterher laufen, wie es 99 Prozent aller Männer machen. In ihrem Kopf laufen permanent sexuelle Phantasien.

Ihr sexuelles Verhalten (ihre Sexsucht) bezahlen sie mit vielfältigen Formen psychosomatischen Erkrankungen, was den meisten Männern aber nicht bewusst ist, sie sind einfach zu sehr in ihrer Sexsucht gefangen. Deshalb haben die meisten von ihnen auch keinerlei Interesse an geistigen, spirituellen, intellektuellen und wissenschaftlichen Themen oder sind mental (geistig) stark geschwächt. Ihre Sexualität raubt ihnen ihre Energien, ihre Vitalität, ihre Lebensfreude, macht sie schnell reizbar, aggressiv und ihre intellektuelle Konzentration lässt schnell nach.

Alles was sie interessiert, ist der nächste Orgasmus, der noch lustvoller als der letzte sein soll, der sie aber innerlich (physiologisch) noch abhängiger und kranker macht und sie psychisch zerstört, weil die Sexsucht ihnen alle Kräfte raubt. Sie werden zu psychosomatischen und unglücklichen Menschen, die keinerlei Interesse an Politik haben und die man nach Belieben manipulieren kann. Sie werden die unglücklichsten Menschen der Welt sein.

Der buddhistischen Mönch Bhante Henepola Gunaratana sagte einst:

Der Buddha lehrte, dass solange der Mensch sexuell aktiv ist, er kein Interesse an der Praxis des spirituellen Lebens hat; die beiden Dinge passen einfach nicht zueinander. Aber in seiner Lehre über die schrittweise Erleuchtung sagte er auch, dass das Empfinden von Lust und Sexualität Genuss beinhaltet. Er verleugnete den Genuss nicht. Genuss ist dabei. Aber, sehen Sie, dann verändert sich dieses Vergnügen in Missvergnügen, und allmählich, langsam, sobald sich das anfängliche Feuer der Lust abgenutzt hat, beginnen die Menschen zu kämpfen.

Denn aus Lust erwächst Furcht; aus Lust erwächst Habgier; aus Lust erwachsen Eifersucht, Zorn, Hass, Verwirrung und Kampf; all diese negativen Dinge erwachsen aus der Lust. Und deshalb sind all diese negativen Dinge in der Lust beinhaltet. Und, wissen Sie, wenn wir das sehen möchten, dann brauchen wir gar nicht weiter zu schauen als in unsere eigene Gesellschaft.

Machen Sie nur die Augen auf und sehen Sie sich um. Wie viele Millionen Menschen kämpfen? Und das ist nur in ihrer Lust und Gier begründet – Ehemänner mit Ehefrauen; Freunde mit Freundinnen; Freunde mit Freunden; Freundinnen mit Freundinnen – usw., nicht wahr? Es macht keinen Unterschied, ob die Menschen heterosexuell, homosexuell oder bisexuell sind, das ist ganz egal. Solange du darin verstrickt bist, ist es unvermeidlich, dass du diese Probleme hast – Kampf, Enttäuschung, Zorn, Hass, Töten – all das ist damit verbunden.

Sich permanent der sexuellen Lust zu unterwerfen ist der größte Fehler, den ein Mensch machen kann, denn man wird schnell davon abhängig und versperrt sich selber den Weg zur Erleuchtung [Buddha]. Die Keuschheit und die Kontemplation (Beten, Meditation, Autogenes Training, Entspannung) sind die Schlüssel zur Seligkeit. Aber kaum ein Mensch erkennt das, weil unsere Gesellschaft total sexualisiert ist und keinen Zugang mehr zur Spiritualität hat.

Ab sofort hat die Charta der Menschenrechte bei mir verschi****. Und wer dann auch noch die "Kairoer Erklärung der Menschenrechte", die die Menschenrechte unter dem Vorbehalt der Scharia stellt, akzeptiert, ist kein Menschenrechtler, sondern ein Antidemokrat. Ich habe mich viele Jahre mit dem Buddhismus beschäftigt, um zu verstehen, was Buddha unter Erleuchtung versteht und wie man die Wege dorthin beschreitet.

Dabei ist die Keuschheit, die buddhistischen Mönche nennen sie Brahmacharya, der wichtigste Schlüssel. Die Menschen im Westen verschwenden permanent ihre sexuelle Energie für einen kleinen Moment der Seligkeit, anstatt sie wie ein kostbares Gut zu bewahren, um sie für ihre intellektuellen, musischen, künstlerischen, wissenschaftlichen, sportlichen und anderen Fähigkeiten zu nutzen und womöglich auch mittels Yoga, Meditation, Autogenem Training, Beten, Atemübungen oder anderer kontemplativer (spiritueller) Methoden den Zustand der Seligkeit zu erreichen, den Buddha als Erleuchtung bezeichnet.

Im Dokument der Menschenrechte wird gesagt, dass die Kinder lernen sollen, ihre Sexualität glücklich leben zu wollen, sie zu genießen. Dasselbe sagte auch der Sex-Guru der 60er Jahre, Wilhelm Reich. Es ist nichts als eine Lüge, denn die Sexualität hat nur eine Funktion, nämlich Kinder zu zeugen und keine andere, auch wenn Sexsüchtige dies natürlich nicht hören wollen. Für sie ist die Sexualität so wichtig, weil ihr Leben trist, langweilig, oberflächlich ist, ohne wirkliche Höhepunkte. Nur der kurze Rausch des Orgasmus bietet einen kurzen Blick ins göttliche Paradies, um kurz darauf tief in die Hölle der Einsamkeit zu stürzen, wo das psychosomatische Leiden auf sie wartet.

Der permanente sexuelle Lustgewinn ist der schnellste Weg in die Sexsucht, in die etwa 90 Prozent der heutigen Jugend bereits bevor der Pubertät tappt, aus der es aber sehr schwer ist, sich wieder davon zu befreien. Aber ich will hier gar nicht allzu viel darüber schreiben. Wer sich für dieses Thema interessiert, den verweise ich auf die Seite Sexualität und Spiritualität

Petra schreibt:

Bisher hielt ich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 für ein weises Dokument, das für ein menschenfreundlicheres Leben stand. Nun aber wird das, was mir allgemeingültig erschien, zur Beliebigkeit verändert. Für den Migrationspakt wird noch ein „Menschenrecht auf Migration“ erfunden, das damit Menschenrechte auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person (Artikel 3) und auf Eigentum (Artikel 17) in den Zielländern eingeschränkt. Wenn das so weiter geht, gibt es dann bald weitere Menschenrechte erfunden und andere eingeschränkt z.B. für Kinderehen, Zwangsheirat (Artikel 16.2) , Sklaverei (Artikel 4), Kopftuch für Mädchen und Frauen, Tötung von Ungläubigen etc?

Meine Meinung:

Noch schlimmer wäre es z.B., wenn die Kritik am Islam unter Strafe gestellt wird und die Menschen womöglich mit der Todesstrafe bestraft werden dürften, wie dies in einigen islamischen Ländern der Fall ist. Und wenn ich mir die Liste der Mitgliedsstaaten der UNO ansehe, dann kann ich mir solch eine Entscheidung in der Menschenrechtskommission sogar vorstellen.

Die Liste der Mitgliedstaaten der UNO, darunter viele afrikanische und muslimische Terrorstaaten, liest sich wie eine Versammlung von totalitären Staaten, in denen Korruption, Gewalt, Willkür, Intoleranz und Terror an der Tagesordnung sind. Und seht euch auf dieser Seite einmal an, was für einen IQ (Intelligenzquotient) in vielen der UNO-Mitgliedsstaaten herrscht. Ab einem IQ von unter 70 bezeichnet man die Menschen als geistig behindert. Aber holt sie ruhig alle nach Europa, wenn ihr lebensmüde seid.

Siehe auch:

Der geplante Völkermord an den Deutschen

„Man hat ihr den Hals aufgeschnitten …“ Der tödliche Trip zweier Studentinnen

Islam-U-Boot Lamya Kaddor verliert Prozess gegen Islamkritikerin Necla Kelek

Video: Hammer-Rede von Thomas Ehrhorn (AfD) über das "Gute-Kita-Gesetz" (05:48)

Video: Demo gegen den Migrationspakt in Brüssel (02:43:48)

Muslimbruderschaft will Deutschland in islamischen Gottesstaat umwandeln – Verfassungsschutz warnt vor einer größeren Gefahr als Al Kaida

Offener Brief eines sachkundigen Bürgers an CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer

28 Feb

andreas_scheuer

Dies ist ein etwas längerer offener Brief eines bayrischen Bürgers, ich vermute, eines Juristen, denn er geht am Ende des Artikels sehr gut und sehr ausführlich auf die Rechtslage zur Einwanderungspolitik ein. Dabei behandelt er viele wichtige Themen und beschreibt, welche Folgen sie für die deutsche Gesellschaft haben, wie sie Deutschland beeinflussen und verändern werden.

In seinem Artikel zieht es das Fazit, dass die illegale Einwanderung von Hunderttausenden Migranten zu fast 100 Prozent gegen das Gesetz verstieß. Er schreibt: „Es ist schlichtweg ein unbestrittener Teil der territorialen Souveränität eines Staates – folglich auch Deutschlands – den Zugang zu seinem Gebiet zu kontrollieren. Es ist Drittstaatsangehörigen, die keine Einreiseberechtigung aufweisen, an der Grenze die Einreise zu verweigern.”

Der offenen Brief ist sehr gut geschrieben, er spricht wichtige Punkte an, die vielen Wählern auf der Seele brennen. Aber warum der Briefschreiber den Brief ausgerechnet an Andreas Scheuer von der CSU schreibt, bleibt mir ein Rätsel. Die CSU ist Teil des Problems und nicht Teil der Lösung. Sie hat alle wesentlichen Entscheidungen Merkels mitgetragen.

Im Moment versucht die CSU, angesichts der kommenden Landtagswahlen am 14. Oktober 2018 zwar, sich patriotisch und deutschenfreundlich zu geben, aber bei mir hat die CSU längst alle Sympathien verloren, weil sie ihre Fahne stets in den aktuellen Wind hält und stramm dem Merkelkurs folgt

Das einzige, was die CSU wieder zur Besinnung bringen kann, ist eine erneute Klatsche bei der Landtagswahl am 14. Oktober, denn die Ursachen für die Wahlniederlage bei der Bundestagswahl hat sie offenbar immer noch nicht erkannt und macht weiter so wie immer. Versauen wir der CSU also ihr Oktoberfest.

Frankfurt am Main ist die erste deutsche Großstadt, in der die deutsche Bevölkerung mit 49% in der Minderzahl ist. Gesetzeswidrig wird "Flüchtlingsschutz" zu Einwanderungsrecht, ist der Kern des Schreibens eines sachkundigen Bürgers an CSU-Generalsekretär Scheuer, dem er offensichtlich eine andere Politik zutraut.

In einem ebenso sachkundigen wie sehr ausführlichem Brief zur illegalen Eínwanderung wendet sich ein Bürger stellvertretend für die ganze Union an den Generalsekretär der CSU. Wir dokumentieren das Schreiben.

Sehr geehrter Herr Scheuer,

anlässlich der zum Thema der (illegalen) Zuwanderung in die breite Öffentlichkeit durchgedrungenen Ergebnisse der sogenannten Sondierungsgespräche zwischen der CDU/CSU und der SPD sehe ich mich nunmehr gezwungen, mich mit den nachfolgenden Zeilen an Sie persönlich zu wenden. Ich bin in größter, ja sogar bedrückender Sorge um die weitere Zukunft dieses Landes. Ich verbinde mit diesem Anschreiben die – hoffentlich nicht naive – Hoffnung, dass Sie in den anstehenden Koalitionsgesprächen sowie in der darauf folgenden Legislaturperiode der neuen (alten) Bundesregierung als Generalsekretär der CSU Ihren politischen Einfluss geltend machen und ein „Weiter so“ der seit September 2015 andauernden und ohne Beteiligung des Bundestages erfolgten Migrationspolitik von Frau Dr. Merkel verhindern.

Wenn man allerdings die dankenswerterweise von Robin Alexander (Journalist „Die Welt“ d. Red.) öffentlich gemachten Abstimmungen der Koalitionsparteien zur Einwanderungspolitik sieht, in denen an der Öffentlichkeit vorbei nachträglich die Beschränkung auf Sachleistungen [für die Migranten] und die Residenzpflicht [bleiben in dem Ort, wo die Unterkunft ist] gestrichen wurde sowie weiterhin eine illegale Zuwanderung von über 200.000 Menschen pro Jahr – von einer Begrenzung ist mit keinem Wort die Rede – als unproblematisch angesehen wird, sehe ich keine Anzeichen eines entsprechenden politischen Willens der handelnden Personen.

Bei der stets die öffentliche Wahrnehmung dominierenden Diskussion um eine sog. Obergrenze handelt es sich um eine Scheindebatte, ohne dass die Bevölkerung davon zutreffend in Kenntnis gesetzt wird. Es gibt weder einen Anspruch auf Einwanderung noch – aufgrund der geographischen Lage Deutschlands – in ca. 98% der Fälle einen Anspruch auf Schutz als Flüchtling (eingehend unter B.). Es ist im Allgemeinen äußerst bedauerlich, in welcher Art und Weise das deutsche Volk – ja ich benutze diesen von Frau Dr. Merkel so gemiedenen Begriff – mit unvollständigen und teils auch unzutreffenden Informationen über den wahren Sachstand und vor allem auch die wahre Rechtslage in Deutschland getäuscht wird.

Ich erlaube mir nachfolgend Ihnen die bisherigen und auch zukünftigen Folgen der Migrationspolitik der Bundesregierung sowie die geltende Rechtslage aufzuzeigen, bei deren konsequenter und vor allem rechtsstaatlich gebotener Anwendung weiterer Schaden vom deutschen Volk und den zukünftigen Generationen abgewendet werden kann.

Ich sehe es schlichtweg als meine staatbürgerliche Pflicht an, Sie persönlich mit meinem Schreiben in die Pflicht zu nehmen, da trotz eines politisch verheerenden Ergebnisses bei der Bundestagswahl am 24.9.2017 – schlechtestes Wahlergebnis der CDU auf Bundesebene sei 1949 – Frau Dr. Merkel keinen Anlass sieht, eine Änderung ihrer eigenmächtigen und rechtsstaatlich letztendlich nicht vertretbaren Migrationspolitik vorzunehmen. Auch wenn die breite Öffentlichkeit aufgrund entsprechender medialer Berichterstattung sowie der Aussagen der Vertreter der Bundesregierung davon ausgeht, dass die sog. „Flüchtlingskrise“ beendet ist, wissen Sie genauso gut wie ich, dass dies nicht den Tatsachen entspricht.

Weiterhin überqueren im Durchschnitt ca. 15.000 Menschen monatlich die deutschen Staatsgrenzen, mit dem Ziel eines dauerhaften Aufenthalts in unserem Land, ohne dass dies durch das geltende Recht gedeckt wäre. Im Ergebnis kommt somit – bei realistischerweise unterstelltem Andauern dieses Zustands – jedes Jahr eine neue „Großstadt“ von illegalen Zuwanderern hinzu, was erhebliche Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland und für die Zukunft dieses Landes hat.

Man muss es als geradezu unglaublich und absurd bezeichnen, wenn der Bundesinnenmister nunmehr registrierte Asylanträge in einer Größenordnung von 186.000 im Jahr 2017 als Erfolg verkauft. Zum einen spiegeln diese Zahlen nicht die tatsächliche Sachlage wider, da sonstige, nicht registrierte illegale Einwanderung und der [vermutlich millionenfache] Familiennachzug per Visum überhaupt nicht eingerechnet werden. [Familiennachzug: Die Nebelkerzen der Großen Koalition – wie Deutschland in Wirklichkeit mit Migranten überflutet wird]

Zum anderen zeigt sich die Absurdität dieser Einschätzung vor dem Hintergrund, dass hinlänglich bekannt ist, dass die Bundesrepublik Deutschland und ihre Vollzugsbehörden bisher – aus welcher Motivation dies auch sein mag – vollständig dabei scheitern, die Antragssteller abgelehnter Anträge auch konsequent und damit gemäß der geltenden Rechtslage des Landes zu verweisen. Es wird nach dem Prinzip verfahren, wer einmal Deutschland erreicht hat, der kann bleiben. Die makabre Wahrheit in diesem Zusammenhang lautet wie folgt: Jeder kommt ohne Pass ins Land, jedoch scheitert die Ausreise dann am fehlenden Pass.

A. Tatsächliche Auswirkungen

Ich darf in einem ersten Schritt zusammenfassend und auszugsweise – aufgrund der täglich hinzukommenden Auswüchse der Masseneinwanderung ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die bisherigen Auswirkungen der Einwanderungspolitik der Bundesregierung veranschaulichen:

I. Arbeitsmarkt: Mit am dramatischsten zeigt sich die Fehleinschätzung der Bundesregierung bzw. Fehlerhaftigkeit des Zulassens einer Masseneinwanderung am Arbeitsmarkt. Deutschland ist ein hochtechnologisierter Wirtschaftsstandort, welcher – wenn überhaupt – eine Zuwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften benötigt. Diese haben und werden wir nicht durch Armutszuwanderung von „Flüchtlingen“ aus Ländern erhalten, in denen keine hinreichenden Qualifikationen in der Bevölkerung vorhanden sind, um einem Standort wie Deutschland weiterzuhelfen.

Ich möchte an dieser Stelle gar nicht auf die offensichtlich irreführenden Äußerungen führender Persönlichkeiten in Politik und Wirtschaft aus dem Jahr 2015 eingehen, als der deutschen Gesellschaft „syrische Ärzte“ und ein „Wirtschaftswunder 2.0“ versprochen wurden. Bekanntlich ist es vielmehr eine Tatsache, dass bereits nach Aussage von Frau Andrea Nahles als ehemalige Bundesarbeitsministerin nur ein Anteil von 10% überhaupt in den Arbeitsmarkt integrierbar ist. Von hochqualifizierten Tätigkeiten ist dabei nicht die Rede.

Nach aktuellen Berichten melden die deutschen Kommunen als „Leidtragende“ der Politik der Bundesregierung bereits jetzt einen Anteil von 600.000,00 ALG-II-Empfängern [Arbeitslosengeld II] bei den „Zugewanderten“ seit 2015. Allgemein hat bereits jetzt jeder zweite Arbeitslose in West-Deutschland einen Migrationshintergrund bzw. sind 26% der arbeitslosen Menschen ohne deutsche Staatangehörigkeit. Die Ausländer-Arbeitslosenquote ist überdies mit 13,6% mehr als dreimal so hoch wie die der deutschen Staatsbürger.

Bei den aktuell besonders beliebten Zuwanderungsländern wie Syrien, Eritrea und Afghanistan liegt die Erwerbslosenquote sogar bei 43%. Aufgrund des bekanntlich bei diesen Ländern weit verbreiteten Analphabetismus sind auch keine Verbesserungen in dieser Hinsicht zu erwarten. Es stellt sich schlicht und einfach die offensichtliche Frage, was diese Menschen gegenwärtig und zukünftig in Deutschland beitragen sollen? Diese Frage stellt sich insbesondere auch deshalb, weil aufgrund der hohen staatlichen Leistungen für diese Menschen keine Motivation besteht, einer regulären Tätigkeit nachzugehen, bei welcher sie aufgrund ihrer Qualifikation im Zweifel nicht mehr verdienen werden.

Kein anderes Land der Welt betreibt eine Einwanderungspolitik in der von Deutschland praktizierten Weise, im Rahmen welcher die Einwanderer nicht nach ihrer Integrationsfähigkeit und -willigkeit, nicht nach ihren beruflichen Qualifikationen und ebenso wenig nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes ausgesucht werden. Deutschland nimmt unter der Führung von Frau Dr. Merkel ohne Auswahl jede Person unter dem Vorwand des „Schutzbedürfnisses“ und ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse des eigenen Landens und ohne jede Integrationsprognose in unbeschränkter Zahl auf. Es handelt sich schlicht und einfach um eine von der Bundesregierung veranlasste Masseneinwanderung Drittstaatsangehöriger in den deutschen Sozialstaat.

II. Gesellschaft: Die von der Bundesregierung seit 2015 zugelassene Massenzuwanderung – ohne rechtliche Grundlage – hat bereits und wird zukünftig noch stärker dramatische Auswirkungen auf die deutsche Gesellschaft haben. Es können nicht massenhaft aus fremden Kulturkreisen Menschen einwandern, die mit unseren Wertvorstellungen und den Übereinkünften des Zusammenlebens nicht kompatibel sind, ohne dass es zu gravierenden Verwerfungen kommt bzw. weiterhin kommen wird.

Das hinlänglich bekannte Wort der „Parallelgesellschaften“ ist längst Realität in Deutschland. Insoweit möchte ich beispielhaft auf viele Großstädte in NRW und diverse Stadtteile in Berlin hinweisen – Tendenz deutschlandweit steigend. Die Stadt Frankfurt am Main ist überdies die erste deutsche Großstadt in der die deutsche Bevölkerung mit einem Anteil von 49% in der Minderheit ist. Vor allem die Menschen aus muslimischen Gesellschaften sind – wie sich auch in den Zeiten der Gastarbeiterzuwanderung gezeigt hat – weitestgehend nicht integrationsfähig oder häufig gar nicht integrationswillig.

Eine weitere Ausbreitung der dominanten muslimischen Kultur und Religion wird zu großen Problemen für die deutsche Gesellschaft führen. Ich möchte Sie an dieser Stelle gerne auf die Lektüre des Buches „Islamischer Faschismus“ von Hamed Abdel-Samad oder auch des Buches „Der islamische Kreuzzug“ von Samuel Schirmbeck verweisen. Ich darf insoweit überdies nur als pars pro toto [ein Teil steht für das Ganze] sowie als in beliebiger Zahl zu ergänzendes Beispiel auf die Massendemonstrationen in deutschen Städten für den türkischen „Präsidenten“ Erdogan verweisen, dessen Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit hinlänglich bekannt ist.

Ebenso soll Deutschland offensichtlich nunmehr mit der im islamischen Kulturkreis zulässigen Bigamie bzw. Polygamie [Vielehe] „bereichert“ werden. Unter dem Vorwand des Kindeswohls werden inzwischen im Rahmen des sog. Familiennachzugs per Visum vielfach „Zweitfrauen“ ins Land geholt und selbstverständlich vom deutschen Steuerzahler als Familienangehörige ausgehalten [finanziert], obwohl gem. § 1306 BGB eine Zweitehe nach deutschem Recht untersagt ist. [Nicht zu vergessen, die Kinderehen.]

Ebenso ist zu berücksichtigen, dass sich das Bildungsniveau in Deutschland dramatisch verschlechtert, wenn eine Zuwanderung in dem bisherigen Ausmaß fortgeführt wird. Es gibt bereits jetzt in vielen Kommunen verheerende Auswirkungen auf den Schulunterricht. In großer Zahl bestehen Schulklassen, in welchen deutsch „1. Fremdsprache“ ist.

In NRW hat überdies zum aktuellen Zeitpunkt jedes dritte Kindergartenkind – wie es im politisch korrekten Deutsch heißt – einen Migrationshintergrund. Aufgrund enormer sprachlicher Schwierigkeiten ist kein geordneter Ablauf mehr möglich. Schließlich hat die Bundesregierung auch die sich ergebende Wohnungsnot in Deutschland verheerender Weise unterschätzt oder gar ignoriert. Der dramatische Anstieg von Obdachlosen sei hier nur am Rande erwähnt.

Abschließend sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es nicht ausreicht mantraartig in Bezug auf Deutschland von einem Einwanderungsland zu sprechen. Ein „klassisches“ Einwanderungsland wie die USA, Kanada und Australien bestimmt und sucht sich aus, wer im Land leben darf. Deutschland lässt sich von den unter dem Deckmantel des „Asylrechts“ einreisenden Menschen diktieren, wer hier lebt.

Bekanntlich wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entgegen dem verliehenen Flüchtlingsstatus nach drei Jahren der Fortbestand der Schutzgründe nicht mehr überprüft. So wird gesetzeswidrig ein „Flüchtlingsschutz“ zu einem Einwanderungsrecht! Die vollständige Überforderung der deutschen Gesellschaft mit dieser Massenzuwanderung zeigen doch die Auswirkungen in diversen Kommunen, wie derzeit die aktuellen Entwicklungen in Cottbus und Freiberg sowie bereits zuvor in Salzgitter, Delmenhorst, Hof oder Bamberg in dramatischer Weise veranschaulichen.

III. Kriminalität: In Bezug auf den Aspekt der Kriminalität kann ich mich aufgrund deren Offensichtlichkeit am wohl Kürzesten fassen. Die täglichen (!) Meldungen zu schweren Körperverletzungen, Messerattacken, Vergewaltigungen, Raub- und Diebstahlsdelikten oder Morden, welche von den „Schutzsuchenden“ verübt werden, können (zumindest in Teilen) den Zeitungen in Deutschland entnommen werden, die sich nicht auf eigenwillige Entschuldigungen wie „regionale Bedeutung“ und „Hat es immer schon gegeben“ berufen. Besonders auffällig ist überdies die schier unfassbar große Zahl 17-jähriger unter den Straftätern, mit denen Deutschland nunmehr aus den Herkunftsländern gesegnet ist … [1]

[1] Kinder und Jugendliche erhalten in Deutschland eine besonders intensive Zuwendung und Betreuung und sie dürfen in der Regel ihre Familien nachholen. Warum schickt man sie nicht in die Heimat zurück, denn die meisten dieser Minderjährigen kommen, ums mitsamt der Großfamilie ins deutsche Sozialsystem einzutauchen. Sie lassen sich ihr Leben vom deutschen Steuerzahler finanzieren, während nicht wenige von ihnen, Deutschland, den Westen, das Christentum und die Demokratie abgrundtief hassen, sich immer stärker radikalisieren und den deutschen Staat bekämpfen. Nicht wenige von ihnen werden kriminell.

Die mir bisher einzig erkennbare Reaktion der Verantwortlichen in der Bundesregierung ist die stete Berufung auf „Einzelfälle“. Hier stellt sich mir die Frage, wie viele Jahre lang es noch täglich Einzelfälle benötigt, damit endlich (!) ein kultureller Zusammenhang erkannt bzw. verstanden wird und die zwingend notwendigen Konsequenzen gezogen werden.

Die seit 2015 in den einzelnen Bundesländern dramatisch angestiegenen Kriminalitätsraten von „Schutzsuchenden“ – soweit man sich traut, die Zahl separat auszuweisen – sprechen für sich. Die einschlägigen polizeilichen Kriminalitätsstatistiken sind öffentlich zugänglich, so dass ich mir insoweit eine detaillierte Darstellung ersparen möchte. Es erscheint für die politisch Verantwortlichen offenbar geradezu verführerisch zu sein, die insgesamt sinkenden Kriminalitätszahlen vorzuweisen, ohne die Bevölkerung darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um die Gesamtzahlen sämtlicher Straftaten handelt.

Maßgeblich sind jedoch die Zahlen der Straftaten von „Schutzsuchenden“, die in den zurückliegenden Jahren – bereits unter Nichtberücksichtigung von sowieso nicht verfolgten ausländerrechtlichen Delikten – enorm angestiegen sind. Beispielhaft darf ich Sie insoweit auf mein Wohnsitzland Bayern verweisen.

Überdies ist von besonderer Bedeutung, dass sich die Straftaten nicht nur gegen die deutsche Bevölkerung richten, sondern dass auch religiöse Konflikte aus den Herkunftsländern in unser Land importiert werden. Ebenso erschreckend ist die dramatische Zunahme des Antisemitismus, welcher „intetressanterweise“ aufgrund seiner nunmehrigen Herkunft aus muslimischen Kulturkreisen selbst in der Öffentlichkeit geduldet wird. [Wie es scheint, sind die etablierten Parteien längst auf den antisemitischen Zug aufgesprungen: SPD immer stärker antisemitisch – sucht sich ein neues Wahlvolk]

Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass diese Personen unter dem Vorwand des „Flüchtlingsschutzes“ unter enormem finanziellen Aufwand in Deutschland aufgenommen werden und man es der deutschen Bevölkerung, die diese Lasten aus Steuergeldern zu tragen hat, dann auf diese Weise „dankt“ [mit einer hohen Kriminalitätsrate und dem neuen muslimische Antisemitismus].

Der hohe Anteil an ausländischen Gefängnisinsassen spricht überdies Bände. Bereits im März 2016 – mithin ohne Berücksichtigung der Folgen der unkontrollierten Massenzuwanderung – waren dies bspw. in Baden- Württemberg über 46%. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die großen Probleme mit Gewaltkriminalität von „Eingewanderten“ aus vorherigen Jahrzehnten, denen in der jüngeren Vergangenheit großzügig deutsche Pässe ausgegeben wurden, dabei gar nicht eingerechnet werden. [Baden-Württemberg: Ausländeranteil bei Häftlingen klettert auf 46 Prozent]

IV. Terrorismus: In Bezug auf die gegenwärtige und zukünftige Terrorgefahr in Deutschland durch die Migrationspolitik der Bundesregierung kann ich mich aufgrund dramatischer Offensichtlichkeit ebenfalls kurzfassen. Über das furchtbare politische Totalversagen im Fall des „Flüchtlings“ Anis Amri brauche ich keine Worte mehr zu verlieren. Es sei an dieser Stelle nur ergänzend erwähnt, dass die Täter des brutalen Anschlags in Paris über Deutschland nach Frankreich als „Flüchtlinge“ eingereist sind und dass auch der Täter des im Frühjahr 2017 begangenen Anschlags in Manchester mit 22 Toten mehrfach über Deutschland (Düsseldorf, Frankfurt am Main) nach Großbritannien eingereist ist.

Man kann diese Sicherheitspolitik Deutschlands nur einen einzigen Offenbarungseid nennen. Zudem nehmen die sog. Salafisten zahlenmäßig und in ihrer Gewaltbereitschaft enorm zu. Auch hier zeigt sich wieder einmal die völlig falsch verstandene Toleranz des deutschen Staates. Alles ist bereichernd, Hauptsache bunt und multikulti. In diesem Bereich werden inzwischen Fakten geschaffen, mit unabsehbaren Folgen für unser Land.

Es passt ins Bild des vollständigen Versagens in Bezug auf die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in Deutschland – im Übrigen eine der primären staatlichen Aufgaben -, dass nunmehr veröffentlicht worden ist, dass die Bundesanwaltschaft mit geradezu absurder Begründung in 564 Fällen Ermittlungsverfahren gegen [afghanische] Terrorverdächtige eingestellt hat. Demnach handele sich um reine Auslandstaten, etwa im Dienst der radikalislamistischen Taliban, und deutsche Staatsschutzinteressen seien aus Sicht der Bundesanwaltschaft nicht beeinträchtigt gewesen, wie der Generalbundesanwalt Peter Frank erklärte.

Dass diese Personen selbstverständlich ebenso in der Lage sind, derartige Taten auch in Deutschland zu begehen, sollte ohne weitere Überlegungen eindeutig sein und hat sich bei vielen Terroranschlägen im europäischen Ausland in furchtbarer Weise als Realität erwiesen. Selbstverständlich werden auch Taliban- oder IS-Kämpfer, die beim Grenzübertritt angeben, in ihrem Herkunftsland wegen ihrer Verbrechen mit entsprechenden Strafen rechnen zu müssen, aus „humanitären Gründen“ aufgenommen. Frei nach dem Motto: Lasst uns allen Schutz gewähren, nur nicht dem deutschen Volk!

V. Gesundheit: Die Politik der offenen Grenzen wird gravierende Belastungen der Gesundheit der Bevölkerung haben. Von der Öffentlichkeit vollkommen unbemerkt ist durch den unkontrollierten Zuzug von Menschen aus Ländern, in welchen äußerst bedenkliche Hygienezustände herrschen, auch die Gefahr der Ver- und Ausbreitung von in Deutschland nicht (mehr) vorkommenden ansteckenden und vor allem hoch gefährlichem Krankheiten eingeführt worden. In der Schweiz sind bereits bei „Flüchtlingen“ multiresistente Tuberkulosekeime diagnostiziert worden, was zu einer Einrichtung eines europaweiten Warnsystems geführt hat.

Von Seiten der Bundesregierung und im Speziellen seitens des Bundesgesundheitsministeriums ist keine Verlautbarung zu diesem Thema erfolgt. Auch hier scheint bedauerlicherweise wieder einmal die Strategie verfolgt zu werden, dass man die deutsche Bevölkerung über die erheblichen Risiken der seit 2015 praktizierten Migrationspolitik schlichtweg uninformiert lässt; frei nach dem Motto des Bundesinnenministers „Diese Informationen könnten die Bevölkerung beunruhigen.“ Auszugsweise darf ich an dieser Stelle aus dem epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Instituts Nr. 43/2017 (S. 487 ff.) wie folgt zitieren:

„Mit dem Anstieg der Fallzahlen geht zugleich eine veränderte demografische Struktur der Erkrankten einher. Der Anteil an TB-Neuerkrankten [Tuberkulose], die nicht in Deutschland geboren wurden, betrug zwischen 2002 und 2012 40–50% und nahm bis zum Jahr 2015 auf 72,1% zu. Der Anstieg der TB-Inzidenz [Neuerkrankungen] kann daher auch mit der hohen Anzahl an Menschen, die im Rahmen der Migrationsbewegungen in den Jahren 2014 und 2015 nach Deutschland gekommen sind, erklärt werden.“

Welche weiteren hochgefährlichen Infektionskrankheiten aus den Herkunftsländern der illegal Einreisenden in nächster Zeit hinzukommen und welche Gesundheitsrisiken sich verwirklichen werden, lässt sich nur erahnen. Überdies kann insbesondere nicht abgeschätzt werden, welche Gesundheitsrisiken sich verwirklichen, wenn nunmehr zu hunderttausenden der sog. Familiennachzug vollzogen wird.

Bekanntlich ist bei deren Einreise nach Deutschland gesetzlich überhaupt keine Gesundheitsuntersuchung vorgesehen. So heißt es in § 62 AsylG, dass Personen, die im Wege des Familiennachzugs zu anerkannten Schutzberechtigten nach Deutschland kommen, der Regelung [Verpflichtung zur ärztlichen Untersuchung] nur unterfallen können, wenn sie in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Bei dezentraler Unterbringung von Familien erfolgt somit keine Gesundheitsuntersuchung der nachreisenden Familienangehörigen.

VI. Finanzielle Belastung: Schließlich darf ich auf die enormen finanziellen Belastungen dieser gesetzlich nicht zulässigen Politik der Bundesregierung für die deutschen Steuerzahler eingehen. Es ist wirklich ein Hohn, wenn sich die deutschen Steuerzahler allen Ernstes von Mitgliedern der Bundesregierung sagen lassen müssen, dass ihnen durch die Umverteilung der Steuergelder an Drittstaatsangehörige nichts vorenthalten wird.

So kann man auch nur sprechen, wenn man das Geld Dritter verteilt. Selbstverständlich werden durch die enormen Ausgaben für die Migrationspolitik der Bundesregierung den öffentlichen Haushalten Mittel entzogen, die an anderen Stellen, bspw. bei der Investition in marode Infrastruktur, dringend benötigt werden und somit nicht zur Verfügung stehen. Die vielen Fälle dringend sanierungsbedürftiger Schulen, Universitäten, Schwimmbäder, Brücken, Straßen und sonstiger öffentlicher Einrichtungen sind Ihnen mit Sicherheit bekannt und müssen daher von mir an dieser Stelle nicht im Einzelnen namentlich aufgeführt werden.

Je nach Berechnungsgrundlage werden die Kosten – nach derzeitigem Stand der illegalen Einwanderung – pro Jahr für den deutschen Steuerzahler auf Beträge zwischen 40 und 60 Milliarden € angegeben. Um welche enorme Größenordnung es sich dabei handelt, kann an dem Umstand belegt werden, dass im Jahr 2017 über diese Summe die Bundesministerien für Verkehr (27,91 Milliarden €), für Bildung und Forschung (17,65 Milliarden €) sowie für Familien, Frauen, Senioren und Jugend (9,52 Milliarden €) zusammen verfügen dürfen. [27,91 + 17,65 + 9,52 = 55,08 Milliarden €]

Insbesondere sind als Kostenfaktor die Ausgaben für sog. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu nennen. Diese kosten die öffentlichen Haushalte monatlich zwischen 5.000,00 € und 8.000,00 €. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass selbst nach Angaben des Bundesfamilienministeriums davon ausgegangen wird, dass jeder zweite „Minderjährige“ bei seinen Altersangaben gelogen hat. Eine flächendeckende nachträgliche Überprüfung anhand von zuverlässigen körperlichen Untersuchungen wird „selbstverständlich“ von politischer Seite abgelehnt.

Geradezu absurd ist es, dass seitens des Bundesinnenministeriums nunmehr auch noch sog. Rückkehrprämien von bis zu 3.000,00 € gezahlt werden. Erst werden Menschen trotz offensichtlich fehlendem Einreise- und Bleiberecht ins Land gelassen, sodann wird die rechtsstaatlich vorgegebene Ausreise von den Betroffenen verweigert und „zum Dank“, dass sie sich der in Deutschland bestehenden Gesetzeslage verweigern, wird ihnen aus Steuergeldern auch noch Geld für die Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtung gezahlt. Dieses Vorgehen sucht weltweit Seinesgleichen.

Trotz der im Jahr 2015 viel gepriesenen hochqualifizierten Zuwanderer stellen diese letztendlich eine enorme Kostenbelastung dar. Welche Gesamtbelastungen realistischer Weise angenommen werden müssen, lässt sich den Berechnungen renommierter und vor allem unabhängiger Finanzexperten wie Prof. Bernd Raffelhüschen und Prof. Hans-Werner Sinn entnehmen. Beide gehen vor allem auch aufgrund der mit der illegalen Einwanderung einhergehenden Zunahme der Arbeitslosigkeit von einer Gesamtbelastung zwischen 900 Milliarden und 1 Billion € aus. Da ich davon ausgehe, dass Sie Zugang zu diesen Studien haben, werde ich von detaillierteren Ausführungen an dieser Stelle absehen.

B. Rechtslage

Man mag es in einem Land wie Deutschland schwerlich für möglich erachten, jedoch scheint es notwendig zu sein, daran zu erinnern, dass die Bundesregierung als einen elementaren Bestandteil unseres Grundgesetzes das Rechtsstaatsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG zu beachten und anzuwenden hat. Dort heißt es unzweideutig, dass die vollziehende Gewalt (Exekutive) an Gesetz und Recht gebunden ist. Da dies jedoch seit Frau Dr. Merkels „Anordnung“ der offenen Grenzen nicht der Fall ist, darf ich nachfolgend die einschlägigen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften darstellen und erläutern, die dieser Politik [von Angela Merkel] entgegenstehen.

Das von Frau Dr. Merkel und weiteren Mitgliedern der Bundesregierung stets ausgegebene Postulat, man könne Grenzen nicht sichern, ist bestenfalls irreführend, wenn es sich nicht gar um eine bewusste Fehlinformation der breiten Öffentlichkeit handelt. Ein Staat definiert sich und sein Hoheitsgebiet durch seine Grenzen. Es ist eine der primären Aufgaben des Staates dieses Hoheitsgebiet zu schützen und zu bewahren.

Dass ein Grenzschutz unproblematisch äußerst effektiv und erfolgreich durchgeführt werden kann, zeigte sich (interessanterweise) bei den Sicherheitsvorkehrungen zu den in Deutschland ausgerichteten G7- und G-20-Gipfeln. Innerhalb weniger Tage wurden eine Großzahl an Menschen am illegalen Grenzübertritt gehindert. Grenzkontrollen funktionieren scheinbar doch … Bedauerlicherweise wird dieser Grenzschutz nur gewährt, wenn es um den Schutz der politischen Elite geht.

Nachfolgend möchte ich darstellen, dass auf Basis der geltenden Rechtslage eine illegale Einwanderung durch „Flüchtlinge“ ohne weiteres verhindert werden kann bzw. nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verhindert werden muss. Dies allein vor dem rein faktischen Hintergrund, dass es sich bei Menschen, welche um die halbe Welt reisen, nicht mehr um Flüchtlinge handelt. Bestenfalls handelt es sich um „Wirtschaftsflüchtlinge“, welche nach keiner national oder international geltenden Rechtsvorschrift den „Flüchtlingsstatus“ verliehen bekommen.

Dass überdies – ohne Berücksichtigung des Asyslrechts – kein Anspruch auf Einwanderung besteht, ist eine Selbstverständlichkeit und muss nicht weiter vertieft werden. An dieser Stelle darf ich besonders hervorheben, mit welchen Zahlen von Schutzsuchenden es die deutsche Bevölkerung tatsächlich zu tun hätte, wenn sich die Bundesregierung nicht weigern würde, das geltende Recht anzuwenden. [2]

[2] Dass nicht einmal an Anrecht auf Asyl besteht, jedenfalls nicht in der jetzigen Form, kann man der Forderung der dänischen Chefin der Sozialdemokraten, Mette Frederiksen, entnehmen, die nämlich das Asylrecht in seiner jetzigen Form abschaffen möchte. Und zwar aus genau demselbem Grund, die der Leserbriefschreiber hier erwähnt.

Kurz gesagt, will Mette Frederiksen das Asylrecht auf dänischem Boden abschaffen: Es soll für Nicht-EU-Bürger nicht mehr möglich sein, in Dänemark ein Asylgesuch zu stellen. Wer es versucht, so der Plan, soll in ein von Dänemark geführtes Lager in Nordafrika gebracht werden, wo das Gesuch behandelt wird. Ins Land gelassen werden sollen lediglich noch direkt von der UNO ausgewählte Quotenflüchtlinge. Für alle anderen soll gelten: Wem in den nordafrikanischen Lagern Asyl gewährt wird, der soll danach sein Leben in einem UN-Lager fortsetzen [also nicht in Dänemark]. >>> weiterlesen

Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind im Jahr 2016 nur 905 Menschen nach Deutschland gekommen, welche sich im Zeitpunkt ihrer Einreise nicht bereits in einem sicheren Drittstaat befunden haben. Bezeichnenderweise ist inzwischen auch instanzgerichtlich die Aufhebung der Rechtsstaatlichkeit festgestellt worden. Ich darf insoweit einen Strafsenat des OLG Koblenz (Urteil v. 14.02.2017 – 13 UF 32/17) zitieren: „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

I. Genfer Flüchtlingskonvention / Europäische Menschenrechtskonvention / Charta der Grundrechte der EU / Dublin-III-Verordnung

Entgegen vielfacher Verlautbarungen der politisch Handelnden in Deutschland, bietet das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) keine Rechtsgrundlage für die Migrationspolitik der Bundesregierung. Die Genfer Flüchtlingskonvention beinhaltet keinen individual-rechtlichen Anspruch auf Asyl. D.h. mit anderen Worten, dass auch die Genfer Flüchtlingskonvention keinen Anspruch auf territoriales Asyl gewährt.

Darüber hinaus ist an dieser Stelle zu betonen, dass es sich in der ganz überwiegenden Zahl von Menschen – letztendlich sämtliche auf dem Landweg die Grenze überschreitenden Personen -, welchen die Einreise nach Deutschland gestattet wird, um solche handelt, die eine große Zahl sicherer Drittstaaten durchreist haben. Bei ihrer Ankunft an der deutschen Grenze befinden sie sich bzw. haben sie sich schon seit geraumer Zeit nicht mehr in einer Situation befunden, in welcher eine Gefahr für Leib und Leben bzw. ihr körperliches und gesundheitliches Wohlbefinden besteht.

De facto und de jure handelt es sich somit, insbesondere nach der Genfer Flüchtlingskonvention, nicht um Flüchtlinge. Auch die Genfer Flüchtlingskonvention gewährt kein Menschenrecht auf den angenehmsten Sozialtstaat. Nichts anderes ergibt sich aus dem sog. Refoulement-Verbot [3] iSv Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention. Dieses, wie auch die Genfer Flüchtlingskonvention als solche, gewährt nur Rechte für denjenigen, welcher – auf welche Weise auch immer- sich bereits im Land befindet. Dies ist bekanntlich der Grund dafür, dass die Bundesregierung die teilweise geforderten Transitzentren direkt an der deutschen Staatsgrenze tunlichst vermeiden will – ein Schelm der Böses dabei denkt …

[3] Unter dem Refoulement-Verbot versteht man ein Nichtzurückweisungsverbot. Das Non-refoulement-Gebot oder Refoulement-Verbot genannt, ist ein völkerrechtlicher Grundsatz, der die Rückführung von Personen in Staaten untersagt, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beinhaltet kein über die Genfer Flüchtlingskonvention hinausgehendes individuelles Recht auf Einreise. Vielmehr besteht bei Nichtstaatsangehörigen auch auf Basis der EMRK – wie sich auch aus Art. 3 4. Zusatzprotokoll EMRK eindeutig ergibt – kein Recht auf Einreise oder auf Aufenthalt in einem „Wunschstaat“.

Kein Mitgliedsstaat ist aufgrund der EMRK verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen oder Asyl zu gewährleisten. Ebenso wenig verleiht die EMRK ein Recht auf Zuerkennung eines bestimmten Aufenthaltsstatus. In diesem Sinne hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Zusammenhang mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen mehrfach entschieden, dass die Mitgliedsstaaten in der Gestaltung des jeweiligen Einreise- und Aufenthaltsrechts frei sind.

Ebenso wenig bietet Art. 18 der Charta der Grundrechte der EU einen individuellen Schutzanspruch gegenüber dem deutschen Staat. Dieser gewährt das Recht auf Asyl „nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.“ Auch insoweit gilt wiederum – wie bereits erläutert – der Grundsatz, dass derjenige keines Schutzes bedarf, der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt oder auf seiner Flucht die Möglichkeit hatte, in einem sicheren Drittstaat um Schutz nachzusuchen.

Schließlich stellt sich die Rechtslage auch nach der allgemein bekannten Dublin-III-Verordnung nicht abweichend dar. Als europarechtliche Verfahrensregelung begründet sie bekanntlich gerade keine Asylzuständigkeit Deutschlands. Dies gilt insbesondere auch für an der deutschen Staatsgrenze gegenüber deutschen Behörden gestellte Schutzanträge. Der vielfach übergegangene Art. 20 Abs. 4 Dublin-III-Verordnung als vorrangige Zuständigkeitsregelung an den europäischen Binnengrenzen bestimmt unzweideutig, dass selbst das vorgelagerte Zuständigkeitsprüfungsverfahren von dem Mitgliedsstaat durchzuführen ist, in dem sich der Antragssteller befindet – dies ist im Regelfall Österreich.

Dieser Mitgliedsstaat [Österreich] ist auch im Übrigen sodann für das Verfahren zuständig (Abs. 4 S. 2). Es besteht insoweit gerade kein Ermessen deutscher Grenzbehörden. Dem Antragssteller ist somit nach dieser Regelung an der Grenzübergangsstelle die Einreise zu verweigern. Soweit die Bundesregierung meint – insoweit auch irreführend unter Verweis auf das EuGH-Urteil C-646/16 v. 26.7.2017 – ihre Einwanderungspolitik auf das Eintrittsrecht nach Art. 17 Dublin-III-Verordnung stützen zu können, ist auch dies rechtlich unzutreffend.

Zwar bietet diese Vorschrift Mitgliedsstaaten die Möglichkeit sich für das Asylverfahren von Schutzsuchenden für zuständig zu erklären, jedoch handelt es sich dabei ersichtlich um einen Ausnahmetatbestand. Dies lässt sich ohne weiteres mit Erwägungsgrund 17 der Dublin-III-Verordnung belegen,

Danach soll es den Mitgliedsstaaten insbesondere aus humanitären Gründen oder in Härtefällen möglich sein, „von den Zuständigkeitskriterien abweichen zu können, um Familienangehörige, Verwandte oder Personen jeder anderen verwandtschaftlichen Beziehung zusammenzuführen.  und einen bei ihm oder einem anderen Mitgliedstaat gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn sie für eine solche Prüfung nach den in dieser Verordnung festgelegten verbindlichen Zuständigkeitskriterien nicht zuständig sind.“

Eine etwaige Wahrnehmung dieses Eintrittsrecht nicht lediglich in Ausnahmefällen und eine etwaige darauf gestützte Massenzuwanderung von durchschnittlich 200.000 Menschen pro Jahr nach Deutschland ist daher eindeutig von Art. 17 Dublin-III-Verordnung nicht gedeckt und läuft dessen Zweck vielmehr zuwider.

II. Art. 16a GG

Da – wie aufgezeigt – entgegen politischer Verlautbarungen, dass internationale Recht im Rahmen der „Flüchtlingspolitik“ keineswegs die nationalen Vorschriften überlagert, richtet sich die Frage des rechtsstaatlichen Vorgehens im Zusammenhang mit dem Grenzschutz in Deutschland nach unserer Rechtsordnung. Von der Normenhierarchie ausgehend, ist zuvörderst Art. 16a GG zu berücksichtigen. Obwohl seit nunmehr bald drei Jahren von Vertretern sämtlicher Parteien – abgesehen von der AfD – medienwirksam postuliert wird, das Grundrecht auf Asyl kenne keine Grenzen, woraus offensichtlich gefolgert werden soll, dass einer unbegrenzte Zahl von Menschen unter Berufung auf diese Norm eine Einreise gewährt werden muss, stellt sich die wahre Rechtslage diametral anders dar [gegenteilig, entgegengesetzt].

Bereits der Tatbestand des Art. 16a Abs. 1 GG ist nicht auf Schutzsuchende aus Bürgerkriegsländern anwendbar. Ebenso wenig werden „Wirtschaftsflüchtlinge“ geschützt bzw. wird diesen ein Anspruch auf Asyl gewährt. Genauso wesentlich ist die tatbestandliche Schranke des Art. 16a Abs. 2 GG, welche durch den sog. Asylkompromiss ins Grundgesetz eingefügt und vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 14.5.1996 als verfassungsrechtlich unbedenklich beurteilt worden ist.

Aufgrund des darin verankerten Konzepts der sicheren Drittstaaten und Deutschlands geopolitischer Lage, ist verfassungsrechtlich zu berücksichtigen, dass eine Einreise auf dem Landweg nicht zu einem Anspruch auf Asyl auf Grundlage von Art. 16a GG führen kann. Zur Verdeutlichung des geltenden Rechts darf ich insoweit auszugsweise aus der Entscheidung zitieren (Hervorhebungen d. d. Verfasser): „Die Drittstaatenregelung [geht] davon aus, dass der Ausländer den im Drittstaat für ihn möglichen Schutz in Anspruch nehmen muss und dafür gegebenenfalls auch die von ihm geplante Reise zu unterbrechen hat.

Der sichere Drittstaat muss nicht die letzte Station vor der Einreise des Ausländers in die Bundesrepublik Deutschland gewesen sein. Vielmehr reicht es für die Anwendung des Art. 16a Abs. 2 GG aus, dass der Ausländer sich während seiner Reise irgendwann in einem sicheren Drittstaat befunden hat und dort Schutz nach den Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention hätte finden können. Er bedarf dann des Schutzes gerade der Bundesrepublik Deutschlands nicht mehr […] Art. 16a Abs. 2 GG nimmt dem Ausländer die Möglichkeit, das Land, in dem er um Schutz nachsuchen will, frei zu wählen. […] Wer aus einem sicheren Drittstaat […] einreist kann sich auf Absatz 1 GG nicht berufen. Damit wird der betroffene Ausländer aus dem persönlichen Geltungsbereich des Grundrechts auf Asyl ausgeschlossen.“

III. § 18 AsylG / § 15 AufenthG

Die einfachgesetzliche Vorschrift des § 18 AsylG bringt als gesetzliche Verpflichtung sogar eine Einreiseverweigerungspflicht bei einer Einreise – wie im absoluten Regelfall – aus einem sicheren Drittstaat zum Ausdruck. So heißt es in § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG, dass dem Ausländer die Einreise zu verweigern ist, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Weiter heißt es in Abs. 3, dass der Ausländer über die deutsche Staatsgrenze zurückzuschieben ist, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegen.

Auch Abs. 4 Nr. 2 des § 18 AsylG bietet keine Rechtsgrundlage für eine Politik der „offenen Grenzen“ und der damit einhergehenden Masseneinwanderung nach Deutschland. Die dort vorgesehene Möglichkeit des Bundesinnenministeriums, die grundsätzlich bestehen Verpflichtung zur Zurückschiebung an der Grenze aus humanitären Gründen oder zur Wahrung der politischen Interessen Deutschlands nicht durchzusetzen, ist völlig unumstritten auf individuelle Einzelfälle zugeschnitten und ermächtigt keineswegs dazu, generell und unkontrolliert die Einreise zu ermöglichen. Die Ausnahmeregelung entspricht von ihrem Anwendungsbereich somit Art. 17 Dublin-III-Verordnung.

In diesem Zusammenhang ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass auch das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) einen entsprechenden Anwendungsbefehl enthält. Gem. § 15 AufenthG werden Ausländer, die unerlaubt einreisen wollen, an der Grenze zurückgewiesen. Da, wie zuvor aufgezeigt, keine Einreiseberechtigung besteht, ist schlichtweg die gesetzliche Verpflichtung zur Zurückweisung an der Grenze umzusetzen. Dies ist vor allem für die bekanntlich vielfach ohne Pass erfolgende Einreise der „Schutzsuchenden“ von Relevanz (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).

IV. Fazit: Zusammenfassend kann an dieser Stelle somit festgehalten werden – so wie es auch das Bundesverfassungsgericht in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht hat -, dass sämtliche vorgenannten Regelungen die Gemeinsamkeit aufweisen, wonach ein (vermeintlich) Asyl- bzw. Schutzsuchender sich den Zufluchtsort nicht aussuchen kann und dann keinen Schutzanspruch hat, wenn er anderweitig hätte Schutz erhalten können. Es ist schlichtweg ein unbestrittener Teil der territorialen Souveränität eines Staates – folglich auch Deutschlands – den Zugang zu seinem Gebiet zu kontrollieren. Es ist Drittstaatsangehörigen, die keine Einreiseberechtigung aufweisen, an der Grenze die Einreise zu verweigern.

C. Appelle

Ich darf aus den vorgenannten Gründen nun folgende dringliche Appelle an Sie – stellvertretend für die CDU/CSU als Regierungspartei – richten, welche ich Sie nur inständig bitten kann, nicht zu ignorieren:

• Stellen Sie die verfassungsmäßige Ordnung wieder her

• Sorgen Sie dafür, dass die geltenden Gesetze an den deutschen Staatsgrenzen
durchgesetzt werden

• Demokratisch legimitierte Gesetzgebung darf nicht durch individuelle Moralvorstellungen ausgehöhlt werden

• Beenden Sie die rechtswidrige Einwanderungspolitik mit sog. „Flüchtlingen“

• Sagen Sie dem deutschen Volk die Wahrheit über die Hintergründe der seit 2015 andauernden Staatskrise

• Beenden Sie die „Jetzt-sind-Sie-halt-da“-Politik der Bundeskanzlerin

• Setzen Sie endlich die dem deutschen Volk versprochene nationale Kraftanstrengung bezüglich der dringend notwendigen Abschiebungen sämtlicher unrechtmäßig sich im Land aufhaltenden Menschen um – mit Abschiebeflügen von 19 Menschen geben Sie sich der Lächerlichkeit preis

• Hören Sie auf, gegenüber der Bevölkerung Rechtsstaatlichkeit als Rassismus und Populismus zu bezeichnen

• Sorgen Sie dafür, dass die bereits eingetretenen gesellschaftlichen Veränderungen nicht unumkehrbar werden

Schließen möchte ich meine Ausführungen mit einem Zitat aus der Rede von Frau Dr. Merkel auf dem CDU-Bundesparteitag vom 1.12.2003 in Leipzig, welches bezeichnenderweise heute als vollkommen berechtigter Vorwurf gegenüber der aktuellen Bundesregierung Geltung beanspruchen muss:

„Manche unserer Gegner können es sich nicht verkneifen, uns in der Zuwanderungsdiskussion in die rechtsextreme Ecke zu rücken, nur weil wir im Zusammenhang mit der Zuwanderung auf die Gefahr von Parallelgesellschaften aufmerksam machen. Das, liebe Freunde, ist der Gipfel der Verlogenheit, und eine solche Scheinheiligkeit wird vor den Menschen wie ein Kartenhaus in sich zusammenbrechen. Deshalb werden wir auch weiter eine geregelte Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung fordern.“

In der Hoffnung, dass Sie sich die Zeit zur Lektüre meines Schreibens nehmen und die Ernsthaftigkeit sowie Bedeutung meines Anliegens erkennen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

Die Anmerkungen in eckigen Klammern sind vom Admin.

Siehe auch:

Alexander Wendt: SPD immer stärker antisemitisch? – sucht sich ein neues Wahlvolk

Video: Laut Gedacht #70: GroKo – Der Anfang vom Ende (07:11)

Armes, dummes Schweden: Integration krachend gescheitert

Einige interessante Reden von AfD-Abgeordneten, die man gehört haben sollte

Akif Pirincci: Heimat ist voll Nazi

Berliner Flüchtlingshilfe alarmiert über das wahre Gesicht der Zuwanderung

Berlin: Das tschetschenische Kalifat von Berlin

11 Jul

tschetschenisches_kalifat_berlinDas tschechische Kalifat in Berlin ist eröffnet (Symbolfoto: JouWatch)

Etwa einhundert Islamisten aus Tschetschenien versuchen mittlerweile ganz offen die Scharia auf den Straßen Berlins durchzusetzen, der Staatsschutz des Landeskriminalamtes ermittelt „gegen Unbekannt“, wegen verschiedener gewalttätiger Angriffe insbesondere gegen tschetschenische Frauen, die  gegen die Moralvorstellungen ihrer Landsleute verstoßen. Einige der Opfer sollen schwerverletzt worden sein.

Von Marilla Slominski

Die selbsternannte Moralpolizei setzt sich aus sunnitischen Muslimen zusammen, die aus der autonomen Republik Tschetschenien in Russland stammen und dort versuchen ein islamisches Kalifat vom Schwarzen bis zum Kaspischen Meer zu errichten. [Tschetschenien: Brutstätte der Gewalt (sueddeutsche.de)] Auch in Deutschland versuchen sie, eingewandert und getarnt als sogenannte Flüchtlinge,  ihr paralleles Gegensystem zu errichten. Die deutschen Behörden geben sich machtlos.

Im Mai wurde ein Video von der russischen unabhängigen Medienplattform Meduza veröffentlicht, in dem vermummte und bewaffnete Islamgläubige ihre Mitbrüder und Schwestern mit dem Tod bedrohen, wenn sie sich in Deutschland nicht an islamische Gesetze halten- auch Adat genannt [Gewohnheiten, Bräuche, Gewohnheitsrecht], ungeschriebene Gesetze in vielen islamischen Ländern, die unter anderem die Blutrache regeln:

„Moslemische Brüder und Schwestern. Hier in Europa, tun tschetschenische Frauen und Männer, die wie Frauen aussehen, unaussprechliche Dinge. Du weißt es, ich weiß es, jeder weiß es. Deswegen sagen wir an dieser Stelle: jetzt sind wir noch 80, aber immer mehr schließen sich uns an.

Diejenigen, die ihre nationale [tschetschenische] Identität aufgeben, die mit Männern aus anderen ethnischen Gemeinschaften flirten oder sie heiraten, tschetschenische Frauen, die den falschen Weg beschreiten und die Kreaturen, die sich selbst als Männer bezeichnen, wir werden sie alle stellen. Wir haben auf den Koran geschworen und wir gehen auf die Straßen.

Das ist unsere Absichtserklärung, sagt nicht, ihr habt nichts gewusst, sagt nicht, Ihr wurdet nicht gewarnt. Möge Allah uns Frieden schenken auf unserem Weg zur Gerechtigkeit.“

Meine Meinung: Das ist nichts andres als eine tschetschenische Religionspolizei. Warum weist man diese tschetschenischen Fanatiker nicht aus? Aber was will man von Rot-Rot-Grün-Faschisten schon erwarten? Sie holen höchstens noch mehr Muslimfaschisten ins Land.

Das Video soll von einer tschetschenischen Gang, angeführt von dem Separatisten Dzhokhar Dudayev stammen. Eine Gang, die jedem Tschetschenen in Berlin ein Begriff ist.

Laut der Medienplattform Meduza entging eine junge Frau im vergangenen September nur knapp dem Tod, als von ihrem gestohlenen Handy Nacktfotos von ihr an alle ihre Kontaktadressen gesendet wurden. Es dauerte nur eine Stunde, bis Madina (Name geändert) ihren Onkel am Telefon hatte, der ihre Eltern sprechen wollte und mit ihnen das weitere Schicksal der „Prostituierten“ [Madina] beratschlagte. Sie beschlossen, die Zwanzigjährige zusammen mit ihrer Mutter in den nächsten Flieger gen Heimat zu setzen und sie dort umzubringen.

Es dauerte nur wenige Stunden, dann waren die Tickets gebucht, die Mörder angeheuert. Als die Mutter gegen morgen kurz das Zimmer verließ, gelang es Madina, sich ihr Handy zu schnappen und die Polizei zu rufen. Nur im Pyjama bekleidet, rettete sie die Polizei im letzten Augenblick und brachte sie in Sicherheit. Inzwischen sieht sich die junge Frau nicht nur der Bedrohung durch ihre Familie ausgesetzt, jetzt ist es Ziel für jeden korangläubigen Tschetschenen, sie zu finden und zu bestrafen.

„Das ist ein ungeschriebenes Gesetz“, so Madina, die nun jeden Tag um ihr Leben fürchtet. Sie hat sich nicht nur die Haare geschnitten und dank Kontaktlinsen eine andere Augenfarbe, sie ändert auch ständig ihren Namen und hat sich plastischen chirurgischen Eingriffen unterzogen, um ihre Identität zu verbergen und zu überleben. Ihre Wohnung verlässt sie kaum noch, es ist zu gefährlich. „Ich will keine Tschetschenin mehr sein“, sagt sie.

Laut Meduza hat die Hälfte aller tschetschenischen Mädchen genug kompromittierendes Material auf ihren Handys gespeichert, um nach islamischem Recht schuldig zu sein. Fotos mit Männern anderer Nationalitäten, rauchen, Alkohol trinken, Besuche in Shisha Bars, Diskotheken, Schwimmbädern reichen aus, um den strengen Sittenwächtern in Deutschland zum Opfer zu fallen. Die Regeln müssen hier sogar noch strikter beachtet werden, als im Heimatland und so steht jeder unter strenger Beobachtung der Gemeinde.

In einem Fall wurde eine junge Frau gefilmt, die durch eine Straße in Berlin ging und sich mit einem Nicht-Tschetschenen unterhielt. Noch am selben Abend tauchte ein Dutzend Männer bei ihr zu Hause auf und schlug sie brutal zusammen, sie verlor fast alle Zähne. Ermittlungen der Polizei gegen die Scharia-Gang verlaufen schnell im Sande, denn alle Opfer haben Angst, auszusagen oder Strafanzeige zu stellen.

Die Tschetschenen kommen meist illegal über die polnische Grenze. Viele von ihnen haben Kampferfahrung, ihr strenges islamisches Weltbild im Gepäck und sind kaum fähig und willens, sich zu integrieren. Die Polen versuchen alles, um die Immigranten aufzuhalten, die deutsche Regierung weiß um das Problem, hüllt sich aber in Stillschweigen und lässt die Polen „die Drecksarbeit“ machen, so Raphael Bossong von der Stiftung Wissenschaft und Politik.

In Deutschland leben offiziell 60 000 Tschetschenien, 36 000 haben in den letzten fünf Jahren Asyl beantragt, mit nur wenig Aussicht auf Anerkennung. In 2016 wurde nur 2,8 Prozent von ihnen der Antrag bewilligt. Trotzdem nimmt ihre Zahl – Überraschung! – nicht ab. Der größte Teil von ihnen lebt in Berlin und Brandenburg.

“Das Problem ist, dass sich das kaukasische Emirat, dem sich viele Tschetschenen zugehörig fühlen, dem IS angeschlossen hat. Und so haben wir, ob wir es wollen oder nicht, Strukturen des IS hier in Brandenburg“, erklärt der Heiko Homburg vom brandenburgischen Verfassungsschutz.

In Frankfurt/Oder, an der polnischen Grenze, spricht die Polizei bereits von einer „tickenden Zeitbombe“ und warnt: „Wir haben ein ernstes und immer größer werdendes Problem mit radikalen Tschetschenen, die ständig über die polnische Grenze ein- und ausreisen. Ihre Familien bauen europaweite Strukturen auf. Mit Einkünften aus kriminellen Geschäften unterstützen sie den IS. Alle starren auf die Syrer, aber die Tschetschenen sind viel gefährlicher. Dieser Tatsache schenken wir viel zu wenig Aufmerksamkeit.“

Das Problem beschränkt sich aber nicht nur auf Deutschland. Erst an diesem Wochenende wurde in Italien ein 38jähriger Tschetschene unter Terrorverdacht verhaftet. Er soll für den IS in Syrien gekämpft und an einem tödlichen Angriff auf ausländische und russische Journalisten in seiner Heimat beteiligt gewesen sein.

Eli Bombataliev, der seit 2012 in der Nähe der süditalienischen Stadt Foggia lebte, soll gute Verbindungen zum belgischen IS-Netzwerk haben und den Ermittlern gesagt haben: „Wenn der IS will, dass ich mich morgen opfere, werde ich das tun“, gab die Polizei auf einer Pressekonferenz in Bari bekannt.

Quelle: Berlin: Das tschetschenische Kalifat von Berlin

Meine Meinung:

Die Dummheit der Deutschen ist wirklich grenzenlos. Sie nehmen den Abschaum der ganzen Welt auf und finanzieren ihn auch noch. Da fragt man sich, wer ist eigentlich krimineller, die Deutschen, die EU oder die Tschetschenen? Und wer ist dümmer, die deutsche Regierung oder der deutsche Wähler? Kein halbwegs vernünftiges Land würde solchen Kriminellen auch noch Sozialleistungen zahlen. Aber in der deutschen Bananenrepublik sind sie alle herzlich willkommen.

Die tschetschenischen Extremisten, beklagen dass die junge Frau, die freizügige Bilder von sich verschickt, eine Prostituierte ist. Und wie sieht es mit den Tschetschenen selber aus? Verdienen sie ihr Geld etwa mit Menschenhandel, Drogenhandel und Prostitution? Wenn’s nicht so wäre, würde es mich extrem wundern. Denn die Muslime im Allgemeinen beklagen immer wieder die Prostitution und den Drogenkonsum und schimpfen über den verkommenen Westen. Dabei sind es hauptsächlich die Muslime, die die Prostitution und den Drogenhandel in Deutschland beherrschen.

Was auch auffällt, die Tschetschenen wollen selbstverständlich ihre Kultur, Tradition, Sitten und Gebräuche bewahren. Den Deutschen dagegen verwehrt man es. Sie sollen sich den islamischen Barbaren unterordnen, am Ende gar noch ihre Sprache, Kultur, Religion, Weltanschauung und Rechtssprechung aufgeben, um sich den Muslimen unterzuordnen.

Nachtrag 12.07.2017 – 17:32 Uhr

Hier noch ein Einblick in die kriminellen Aktivitäten der Tschetschenen in Berlin:

Berlin: Guerilla Nation Vaynakh: Die neue tschetschenische Macht in der Berliner Unterwelt

Berlin-Wedding 17 Einschusslöcher: Tschetschenische Rocker schossen mit Maschinenpistole auf ein Café

Noch ein klein wenig OT:

Britischer Islamist wollte Bombe auf Elton John-Konzert zünden

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Er wollte offenbar bei einem Konzert von Elton John eine Bombe zünden, weitere Anschläge waren geplant: Ein 19-jähriger Brite muss wegen der Vorbereitung eines "Massenmords" lebenslang ins Gefängnis. >>> weiterlesen

Meine Meinung:

Elton John hätte ihn doch dazu musikalisch auf seinem Klavier begleiten können. "Candle in the wind" bietet sich doch geradezu an. Hat er doch auch zum Tod von Lady Di gespielt. Ist Elten john nicht auch so ein Multikultibefürworter? Der Islam kennt weder Freund noch Feind, sondern nur Gläubige und Ungläubige. Man hätte den islamischen Idioten schon lange aus Großbritannien rauswerfen sollen. Und mit ihm tausend andere verführte Muslime.

Grüne fordern Ehe mit Tieren – wird Kathrin Göring-Eckardt bald ihren Zwergpinscher heiraten?

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Das neue Gesetz "Ehe für alle" geht vielen Grünen nicht weit genug. Nun fordern die Partei-Fundis auch die Ehe mit Tieren. Grünen Fraktionssprecherin Katrin Göring-Eckardt spricht von einer "klaffenden Gerechtigkeitslücke." >>> weiterlesen

Meine Meinung:

Ich weiß zwar nicht, ob die Meldung stimmt, aber ich habe mich unsterblich in meinen Goldfisch verliebt und würde ihn gerne heiraten. Ich weiß nur noch nicht, wie das mit dem "Ja-Wort" klappt, denn mein "Nemo" spricht nur fischig und ich weiß nicht, ob der Standesbeamte ihn versteht. Und jede Nacht, wenn ich zu meinen Milben ins Bett schlüpfe, bekomme ich immer wieder Heiratsanträge. Ist da auch eine Vielehe möglich, liebe Grüne?

Bis heute morgen hatte ich dieses Thema gar nicht ernst genommen, weil es mir einfach zu spinnert war. Aber bei den grünen und schwulen Ökosex-Terroristen und den LSBTTIQ-Anhängern, findet mal selber heraus, was das für Wasserpflänzchen sind, na gut, ich verrate es euch (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Transsexual, Intersexual und Queer – mit anderen Worten alles kreuz und queer – Menschen, Affen und und fleischfressende Pflanzen und natürlich auch meine Gummipuppe “Susi – Immergeil” mit ihrem stets rasierten und feuchten Vö*******), kann man offensichtlich gar nicht schräg genug um die Ecke denken:

Italien: Steuermillion für Ökosex-Antidiskriminierungs-Festival – Träumen Schwule und Grüne vom Sex mit Tieren und Pflanzen?

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Die “Grenzen zwischen menschlichem und unmenschlichem, d.h. zwischen Mensch und Tier” seien “nur imaginär”: Unterscheidungen zwischen Menschen und Anderen hätten zu Sklaverei und Genozid geführt, erklären die Veranstalter. Diesen Gedanken machen sie durch sexuelle Interaktion zwischen den Arten sichtbar. Nach der Sodomie ist die “Erotik mit Tieren und Pflanzen” an der Reihe.

Am 7.-16. Juli € zelebriert das Kulturfest des Städtchens Santarcangelo bei Rimini sexuelle Transgressionen zwischen Menschen und anderen Lebewesen. Gut 851.167.69 € öffentliche Gelder koste das Santarcangelo-Festival, die von der Gemeinde Santarcangelo, der Region Emilia Romagna und dem italienischen Staat getragen werden. Bürgermeisterin Alice Parma hat sich schon 2015 mit einem Transgressionsfestival einen Namen gemacht, bei dem auf öffentlichen Plätzen nackt uriniert und Vagina gezeigt wurde. >>> weiterlesen

Meine Meinung:

I love Sodom und Gomorra. Lasst jede Nacht 100 nackte Frauen mit ihren süßen und feuchten Vaginen zu mit kommen, damit sie mich erfreuen, wenigstens in meinen Träumen und ich blas sie alle weg. 😉

Berlin-Alexanderplatz: Er hat gerade einen Mann die Treppe heruntergestoßen

Tatverdaechtiger_Ubahn_AlexanderplatzDer Tatverdächtige am U-Bahnsteig am Alexanderplatz. Auf der Webseite sind weitere Bilder von der Tat und vom Täter.

Er kam von hinten und schlug einem 38-Jährigen mit voller Wucht gegen den Kopf. Der Mann stürzte daraufhin die Treppen am U-Bahnhof Alexanderplatz hinunter – und stieß mehrmals mit dem Kopf gegen das Geländer. Dieser Schläger wird gesucht! Er soll nach Polizeiangaben am 11. Juni 2017 einen Mann auf dem U-Bahnhof Alexanderplatz die Treppe heruntergestoßen haben. Er wurde schwer am Kopf verletzt und erlitt zahlreiche Prellungen am ganzen Körper. Der 38-Jährige musste stationär behandelt werden.

Die Attacken an Treppen häufen sich. Erst am Montag hatte die Polizei Fotos von Tatverdächtigen veröffentlicht, die einen Mann am U-Bahnhof Gesundbrunnen die Rolltreppe hinuntergestoßen hatten. Der Fall von Svetoslav S. hatte Ende letzten Jahres Schlagzeilen gemacht. Der Bulgare hatte am U-Bahnhof Hermannstraße eine Frau die Treppe hinuntergetreten. Er wurde letzte Woche zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. >>> weiterlesen

Berlin: U-Bahnhof Gesundbrunnen: Getreten, geschlagen, gewürgt: Wer kennt dieses Schläger-Duo?

polizei-fahndung-gesundbrunnenKlicke auf das Bild um es zu vergrößern!

Erst traten sie einen Mann (20) eine Rolltreppe herunter, dann schlugen sie einem 23-Jährigen ins Gesicht und auf den Oberkörper. Einen dritten Mann (22) würgten sie fast bis zur Bewusstlosigkeit! Unvermittelt ging ein Täter auf einen Mann (20) los, stützte sich mit beiden Händen auf das Rolltreppen-Geländer und trat seinem Opfer mit voller Wucht gegen den Oberkörper. Dieser stürzte die Rolltreppe hinunter. Beide Schläger griffen sich nun den 23-jährigen Begleiter, traten ihm in den Oberkörper und ins Gesicht. Anschließend würgte ein Schläger den dritten Begleiter (22) derart, dass diesem kurzzeitig die Luft wegblieb. >>> weiterlesen

Meine Meinung:

Ob das einer unserer tschetschenischen Freunde ist, die dem Ungläubigen die Scharia erklärt hat? Wenn ich mich recht erinnere, geschah die Tat bereits im Januar 2017. Warum erfolgt die Fahndung erst jetzt? Wären es Rechtsradikale gewesen, wäre es bereits im Januar groß und breit durch alle Medien gegangen. Bei Migranten wartet man kultursensibel so lange, bis sie sich aus dem Staub gemacht haben. Traumatisierte Menschen pflastern ihren Weg.

Aber keine Sorge, die Deutschen lieben es. Genau aus diesem Grunde wählen sie die “Mutti”. Mutti sorgt dann dafür, dass immer neue U-Bahntreter, vor die U-Bahn-Schubser, U- und S-Bahnschläger, Räuber, Vergewaltiger, Einbrecher, Mörder, Totschläger, Diebe, Gruppenvergewaltiger, Halsabschneider, Kopftreter, Rucksackbomber, LKW-Dschihadis, Selbstmordattentäter, Terroristen, Salafisten, Islamisten und andere islamische Friedenvertreter nach Deutschland kommen.

Hamburg bei Nacht während des G20-Gipfels

Polizeigewerkschaft GdP Oberbayern Süd schreibt:

Hamburg_bei Nacht G20-Gipfel: Hamburg bei Nacht – Straßensperren und angezündete Autos

Soeben erreicht uns diese Nachricht eines Kollegen aus #Hamburg vom #G20-Gipfel von gestern Nacht:

So sieht es gerade aus. Komme nicht in meine Wache. Das ist hier wie im Krieg. Ich habe verletzte Polizisten gesehen, ich habe Polizisten weinen sehen. Die müssen sich dafür aber nicht schämen. Ich komme nicht mehr zu meiner Wache zurück.

Bin seit einigen Stunden zusammen mit anderen Kollegen in einer anderen Wache. Die kommen auch nirgends mehr hin. Jeder ist froh, wenn dieser G20 Gipfel endlich zu Ende ist. So was habe ich noch nie erlebt. Was für ein Hass uns Polizisten entgegenschlägt. Wir sind fassungslos, viel Kraft allen Einsatzkräften und kommt gesund nach Hause: #G20HAM17

Siehe auch:

Video: Brandrede von Guido Reil: Essener AfD-Ratsherr begeisterte Publikum in München (35:11)

Akif Pirincci: Ein paar Worte zur „Schicksalswahl“

Hamburg G20: Fotos von linkskriminellen Gewalttätern – wer kennt diese Links-Terroristen?

Schlepperkapitän der Sea-Eye hat Nase voll von linken Aktivisten

Ex-Grüner Peter Pilz halbiert Grüne in Österreich

Video: Dr. Nicolaus Fest zu den G20-Krawallen in Hamburg (04:04)

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