Ich sehe das nicht so wie Renate Sandvoß, die davon ausgeht, dass die „Freiwillige Aufnahme von Flüchtlingen [wie dies durch Angela Merkel im Jahre 2015 geschah] erlaubt ist.“ Meinem Verständnis nach wurde das Gesetz der Generalanwältin Eleanor Sharpston , die Angela Merkel’s Massenzuwanderung im Jahre 2015 aus “humanitären” Gründen für rechtens erklärt hatte, durch das gestrige EuGH-Urteil aufgehoben. Der EuGH hat GEGEN das Gutachten der Generalanwältin Eleanor Sharpston rechtsverbindlich entschieden: DUBLIN GILT auch WEITERHIN – ohne Wenn und Aber! – also ohne Ausnahme!
(www.conservo.wordpress.com)
Von Renate Sandvoß *)
Die meisten Bürger unseres schönen Heimatländles werden sich gestern nach der Tagesschau entspannt zurückgelehnt haben, nachdem sie das mit Spannung erwartete Urteil des EuGH vernommen haben. N-tv titelte: „Durchwinken war illegal. EU-Richter bestätigen Dublin-Regeln “ und die Welt N24 ging noch einen Schritt weiter und zitierte CSU-Politiker Mayer mit den Worten „Spielräume ausloten, die sich für Rückführungen ergeben“. Das hört sich doch alles sehr hoffnungsvoll an für Merkels künftige Flüchtlingspolitik, – oder?
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass selbst eine extreme Massenflucht wie in den Jahren 2015 und 2016 das Dublin-System nicht außer Kraft setzt. Viele tausend Asylbegehrer reisten zu Beginn der großen Flüchtlingswelle über Kroatien in andere EU-Staaten weiter, um dort Asylanträge zu stellen. Schließlich lockte Deutschland mit den höchsten Sozialgeldern, Freibeträgen und einem Rundum-Wohlfühlpaket, ein Sonderangebot, dass natürlich auch Araber und Afrikaner nicht abschlagen konnten und so durften sie…
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