By Richard Bartz, Munich aka Makro Freak – CC BY-SA 2.5
Ich hasse Antisemitismus in jeglicher Form. Antisemiten kann ich nicht hassen, weil ihre zwang- und krankhafte Beschäftigung mit dem Jüdischen und allem, was damit zusammenhängt und traurige Geschichte ist, für mich eine unheilbare Geisteskrankheit darstellt. Mir persönlich ist es auch egal, was sie sich in ihren schiefgewickelten Hirnen über den stattgefundenen Holocaust zurechtspinnen oder hinter jedem übelriechenden Furz auf der Welt die jüdische Weltverschwörung halluzinieren.
Es sind für mich Kranke, die weder von der titanischen Kulturleistung noch vom tonnenschweren Wissenschafts-Output jüdischer Menschen die geringste Ahnung haben und in der industriellen Vernichtung von Millionen Menschen Made in Germany ein Debattierthema sehen, um den millionenfachen Mord an Juden wegzudiskutieren. Natürlich weiß ich, dass es unter den Lesern dieses Blogs einige Hardcore-Antisemiten gibt, die bei diesen Worten in Schnappatmung geraten werden. Aber das geht mir am Arsch vorbei. So sollte es auch die Gesetzgebung halten – meine Meinung.
Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts sind für Mainstream-Medien in der Regel favorisiertes Futter, das in der Öffentlichkeit tage-, ach was, wochen- und monatelang wiedergekäut wird. Zuletzt sorgte das GEZ-geht-so-in-Ordnung-Urteil von ebenda sowohl unter den Gegnern als auch Befürwortern des Zwangsrundfunks zu Echauffierungskaskaden [Pöbelei, Aufregung, Verärgerung] ohne Ende und bis der Arzt kommt.
Umso erstaunlicher ist es, dass ein bestimmter Beschluss vom 22. Juni 2018 des obersten Gerichts so ganz sang- und klanglos, gerade so, als wäre nix passiert, im Strudel der News erst nur verschämt und höchstens mit drei, vier Sätzen Erwähnung fand, um dann gänzlich im Äther zu verschwinden.
Dabei besitzt das Urteil das Vernichtungspotential einer juristischen A-Bombe und könnte und wird dafür sorgen, dass das Äußerungsdelikt der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch (StGB) sich in einen Papiertiger, wenn nicht sogar in ein Schmusekätzchen verwandelt.
Jedenfalls wird fortan kein gewöhnlicher Richter an diesem Sensationsurteil mehr vorbeikommen, wenn Bürger ihrem Ärger über die gegenwärtigen politischen und gesellschaftlichen Zustände in diesem Land öffentlich Luft machen und dann wegen “Vergiftung des geistigen Klimas”, in welcher Art auch immer, vors Gericht geschleift werden.
Beispielhaft für das Verschweigen dieser Detonation sei hier ein Artikel vom 3.8. auf SPIEGEL-Online erwähnt, der seltsamerweise exakt das Gegenteil des Beschlusses suggeriert und mit rechthaberischer Genugtuung die Verengung der Meinungsfreiheit hierzulande auf Gnadenbilligungen von Jura-Professoren und Paragraphen-Haarspaltereien reduziert wissen möchte:
Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck scheitert mit Klage gegen Haft
Eine Bestrafung wegen Leugnung des nationalsozialistischen Völkermordes sei grundsätzlich mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit vereinbar, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Haverbecks Verfassungsklage sei deshalb nicht zur Entscheidung angenommen worden.
Das (verdeckt) Brisante an diesem Artikel ist jedoch mitnichten die Okay-Sprechung des Bundesverfassungsgerichts der wegen Volksverhetzung in acht Fällen zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilten Nazi-Oma. Es war von vornherein klar, dass die obersten Richter allein aus ökonomischen Gründen dieses Urteil nicht einkassieren würden. Denn sonst wäre Tür und Tor für zig Gegenklagen wegen artverwandter Fehlurteile geöffnet worden. Und so bleibt es bei “Was geschehen ist, ist geschehen.”
Nein, das wirklich Brisante an dem Artikel sind die letzten zwei Sätze, die so öde und nebensächlich daherkommen, dass kein Medienschaffender ihnen auf den Leib gerückt ist:
Die Verfassungsbeschwerde eines anderen Klägers, der wegen Verharmlosung des NS-Völkermordes zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, hat dagegen Erfolg. Eine Verurteilung komme nur bei Äußerungen in Betracht, die geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu gefährden, hieß es zur Begründung.
Die Aussage im letzten Satz ist ganz klar gelogen. Weil im Urteil genau das Gegenteil steht. Man muss dazu wissen, dass der Dreh- und Angelpunkt des Volksverhetzungs-Paragraphen „die Störung des öffentlichen Friedens” ist, die durch irgendwelche Verhetzungen gegen Gruppen oder Minderheiten in der Bevölkerung oder eben durch Verleugnung der Verbrechen des NS-Regimes entstehen können. Die Störung des öffentlichen Friedens ist sogar dann gegeben, wenn sie in der Rückbetrachtung nicht eingetreten ist, also rein hypothetisch war. Und das ist der springende Punkt des neuen Beschlusses – und die Papier-Tiger-Werdung des Volksverhetzungspragraphen:
Im Lichte des Art. 5 Abs. 1 GG ergeben sich an die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens nähere Anforderungen. Ausgangspunkt ist die Meinungsfreiheit als Geistesfreiheit. Eingriffe dürfen nicht darauf gerichtet sein, Schutzmaßnahmen gegenüber rein geistig bleibenden Wirkungen von bestimmten Meinungsäußerungen zu treffen. Das Anliegen, die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ansichten zu verhindern, ist ebenso wenig ein Grund, Meinungen zu beschränken, wie deren Wertlosigkeit oder auch Gefährlichkeit.
Legitim ist es demgegenüber, Rechtsgutverletzungen zu unterbinden. Danach ist dem Begriff des öffentlichen Friedens ein eingegrenztes Verständnis zugrunde zu legen. „Nicht tragfähig ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien zielt.
Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat (Hervorhebung von mir).
Der Schutz vor einer ‘Vergiftung des geistigen Klimas’ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte. Eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit allein begründen eine Strafbarkeit nicht.
Bummm! Fresst das ihr Zensoren, die ihr mit der bisherigen Praxis des Volksverhetzungs-Artikels Leute zum Schweigen und zur Strecke gebracht habt, die einfach ihre falsche oder richtige Meinung zu dem gewichtigsten Problem unseres Landes seit dem Krieg geäußert haben. Die furchteinflößende Volksverhetzung ist damit zu Dreivierteln eine Schimäre geworden.
Aber es kommt noch, viel, viel besser:
Der Schutz solcher Äußerungen durch die Meinungsfreiheit besagt damit nicht, dass diese als inhaltlich akzeptabel mit Gleichgültigkeit in der öffentlichen Diskussion aufzunehmen sind. Die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes setzt vielmehr darauf, dass solchen Äußerungen, die für eine demokratische Öffentlichkeit schwer erträglich sein können, grundsätzlich nicht durch Verbote, sondern in der öffentlichen Auseinandersetzung entgegengetreten wird. Die Meinungsfreiheit findet erst dann ihre Grenzen im Strafrecht, wenn die Äußerungen in einen unfriedlichen Charakter umschlagen. Hierfür enthalten die angegriffenen Entscheidungen jedoch keine Feststellungen.
Das Detail des “unfriedlichen Charakters” ist bewusst so schwammig gehalten, dass jeder Volksverhetzungs-Prozess ab nun zu einem schier endlosen Diskussions-Event ausufern wird und einem Festmahl für gewitzte Anwälte gleichkommt. Mit diesem Beschluss ist das sogenannte Durchklagen endgültig in Serienproduktion gegangen.
Ich, der ich gerade wegen dieser Delikte sehr oft vor Gericht stehe und in den kommenden Monaten auch wieder stehen werde, habe kein Problem damit, Richter auch mal zu loben. Denn mit diesem Beschluss haben sie die geistige Fläche der Meinungs-, Kunst- und der Pressefreiheit hierzulande um Tausende von Quadratkilometern erweitert. Ehre, wem Ehre gebührt!
P.S. Ich weiß, dass hier auch viele von der Presse reinschauen. Falls ihr diesen Faden aufzunehmen und für eure eigenen Texte auszuschlachten gedenkt, habt den Schneid, mitzuteilen, dass ich es zuerst getan habe.
Dieser Beitrag ist im Original auf der-kleine-akif.de erschienen.
Quelle: Akif Pirinçci: Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die verschwiegene Sensation
Weitere Texte von Akif Pirincci
Jana schreibt:
Lieber Herr Pirinçci, ich war immer ein großer Fan von Ihnen! …auch wenn Sie Juden wie mich nicht gemocht hätten und so was geglaubt hätten- was jetzt in Deutschland wieder ganz groß Mode wird: die Juden sind an allem schuld!…dann hätte ich sie weiterhin gemocht- weil als Jude ist man ja schon daran gewohnt.
Ich höre dies in meiner Arbeit jeden Tag; selbst Leute die sagen, sie mögen mich- sagen mir ins Gesicht: die Welt wird von Juden beherrscht; was soll man da machen? Man resigniert; für mich ist Ihr Artikel einen so bezaubernde Liebeserklärung an mein Volk, dass ich sie am liebsten umarmen möchte! DANKE! unendlichen lieben lieben DANK.
Matthias schreibt:
In einem Zeitalter, in dem in sozialen Netzwerken wie Facebook selbst die harmlosesten und sachlichsten Äußerungen zur Islamisierung und zu Genderideologie zensiert werden, in dem AfD-Politikern die Radmuttern vom Auto gelockert, sie sogar zusammengeschlagen werden usw., da fühlt man sich natürlich bedroht durch jede Einschränkung der freien Meinungsäußerung.
Natürlich kann auch der Volksverhetzungsparagraph dazu missbraucht werden, um politische Gegner einzuschüchtern und mundtot zu machen. So gesehen wäre es gut, wenn Verurteilungen wegen Volksverhetzung nicht mehr möglich wären. Mündige, selbstständig denkende Bürger lassen sich ohnehin nicht verhetzen. Die glauben nämlich nicht jeden Blödsinn. Und wenn hier einer das Volk wirklich verhetzt, dann sind es die Mainstreammedien, und überhaupt die Machthaber.
Ich bin letztes Jahr auf Facebook ohne Vorwarnung komplett gelöscht worden. Ich hatte dort die Genderideologie kritisiert und Reklame für mein Büchlein gemacht – vor dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz war ich sogar zahlender Werbekunde bei Facebook. Gestern stieß ich noch auf jemanden, der wegen Kritik an der Genderideologie für 30 Tage auf Facebook gesperrt worden sein will. Außerdem stieß ich vor Wochen darauf, dass eine Äußerung von Hedwig Freifrau von Beverfoerde [konservative, katholische Aktivistin, Familienschutz, Demo für alle], nach der es kein drittes Geschlecht gibt, sondern dies eine Anomalie ist (womit sie völlig Recht hat) zensiert wurde. [1]
Als ich noch nicht auf Facebook gelöscht war, wurden von mir mehrere Äußerungen zur Genderei gelöscht. Als ich dort einen Vertreter der Genderideologie zitierte und sachlich kritisierte, weil er sinngemäß behauptet hatte, die Nazis hätten die Zweigeschlechtlichkeit erfunden (!), verschwand mein Posting nur vier Minuten später im Spamordner. Als ich einen Artikel, in dem Prof. Ulrich Kutschera Kritik an der Genderideologie äußerte, auf Facebook verlinkte, verschwand das Posting ebenfalls im Spamordner.
Angesichts solcher Zustände brauchen wir keinen Volksverhetzungsparagraphen, sondern eher ein Gesetz, das Andersdenkende vor Repressalien schützt. Es geht doch sonst immer so gegen Diskriminierung. Wie wäre es mal damit, die Diskriminierung von Menschen mit einer eigenen Meinung zu verbieten? Mein Buch gibt es, solange es noch legal ist, hier auf www.verlag-natur-und-gesellschaft.de
[1] Ich möchte einmal einflechten, was Wikipedia zum Dritten Geschlecht schreibt:
Gegen Ende des 20. Jahrhunderts wurde der Begriff "drittes Geschlecht" durch Vertreter der Queer-Theorie [Andersartige, Unterscheidung zwischen biologischem Geschlecht und sozialem Geschlecht, wobei Letztes Blödsinn ist, den sich irgendwelche Schwulen und Lesben ausgedacht haben, weil sie mit ihrer sexuellen Andersartigkeit nicht zurecht kommen] und der Transgender-Bewegung [Transvestiten, Männer, die sich als Frau empfinden und Frauen, die sich als Männer empfinden] wiederentdeckt:
Die queere Identität [2] wird heute analog zu einem dritten Geschlecht betrachtet, und nicht primär als transgender oder intersexuell. So wird in einigen Gesellschaften ein drittes soziales Geschlecht neben Mann und Frau als üblich angesehen. Hierzu zählen die Hijras [Eunuchen und Hermaphrodit (Zwitter, Zweigeschlechtlichkeit)] in Indien, die Berdachen bei Indianerstämmen Amerikas, die Muxes und Marimachas in der mexikanischen Stadt Juchitán, die Eingeschworenen Jungfrauen Albaniens, die Faʻafafine auf der polynesischen Insel Samoa und (zum Teil) Kathoey in Thailand.
[2] Queer steht heute sowohl für die gesamte Bewegung [der sexuell anders Orientierten] als auch für die einzelnen ihr angehörenden Personen. Es ist eine Art Sammelbecken, in dem sich – je nach Selbstaussage – außer Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Intersexuellen, Transgendern, Pansexuellen, Asexuellen und BDSMlern auch heterosexuelle Menschen, welche Polyamorie praktizieren, und viele mehr finden lassen. Eine Besonderheit von queer im Vergleich zu Identitäten wie lesbisch oder schwul ist, dass die Betonung auf der eigenen – von der Heteronormativität [Heteronormalität] abweichenden – Geschlechterrolle, Geschlechtsidentität bzw. Lebensweise liegt, während ein etwaiger Partner eine geringere Rolle spielt.
Ich bin davon überzeugt, dass es nur zwei Geschlechter gibt und alle, die da meinen, nicht in dieses Schema zu passen, sind eine Laune der Natur, die man durchaus als eine wie auch immer geartete Abweichung von der Normalität betrachten kann. Es sind Anomalien, die sich wohl in der Schwangerschaft herausgebildet haben.
[1] Intersexualität: Die Intersexualität wird den sogenannten Sexualdifferenzierungsstörungen (engl. disorders of sex development, DSD) zugerechnet. Die Internationale Klassifikation der Krankheiten ICD-10-GM-2014 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nennt in Kapitel XVII (Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien) auch angeborene Fehlbildungen der Genitalorgane, insbesondere ein unbestimmtes Geschlecht und Pseudohermaphroditismus (Zweigeschlechtlichkeit, Zwitter)
Die davon Betroffenen lehnen meist den pathologischen (krankhaften) Begriff einer Störung ab. Für mich ist es aber genau das, nämlich eine Sexualdifferenzierungsstörung. Und der Versuch der Genderidioten uns dies als normal zu verkaufen, überzeugt mich genau so wenig, wenn man ein mongoloides Kind oder andere körperlichen und geistig Behinderte als normal bezeichnet.
Der ganze Wahnsinn, der um die sexuelle Andersartigkeit betrieben wird, ist für mich einfach nur krank. Es sind wohl hauptsächlich Schwule und Lesben, die mit ihrer eigenen Sexualität nicht klarkommen, die diesen ganzen Wahnsinn vorantreiben. Dabei ist es nur eine kleine Minderheit, die von diesen Problemen betroffen sind. So ist z.B. nur 0,1 Prozent der Gesellschaft Intersexuell, aber uns wollen sie verkaufen, das sei das Normalste der Welt.
Ausschafferin schreibt:
Freche Türkenfresse, bist Du an der Wahrheit interessiert? Nimm Deine Sorte, nimm alle Türken und alle anderen Kuffmucken und pack Deine tollen Juden mit ein, und verpisst Euch allesamt aus unserem Heiligen Land! Wir haben euch nie gerufen, nie eingeladen – ihr seid gekommen wie die Pest. Habe noch nie etwas von Dir gelesen, heute weiß ich warum. Natürlich wissen wir auch, dass die Dreckstürken mit den Saujuden gemeinsame Sache machen…
Maik schreibt:
Gerade wenn man glaubte, die echten Nazis wären mal langsam ausgestorben, kommt ein ganz besonders dämliches Exemplar daher…
Dooflandgeschädigter schreibt:
Ich würde diese Aspekte des ergangenen Urteils nicht überbewerten. Man schaue sich die Pfannenkuchenfressen in roten Roben nur mal an. Die verlängerte Werkbank (formerly aka BverfG) des hier und heute TATSÄCHLICH regierenden DRECKS wird IMMER Urteile fällen die dem System genehm sind bzw. ihm nicht gefährlich werden. Und falls es per Zufall doch einmal so sein sollte, werden diese Urteile einfach ignoriert – genau wie es sich jetzt schon mit dem GG verhält.
Kister schreibt:
Schön, dass das Verfassungsgericht es doch noch gelegentlich schafft, ein nachvollziehbares Urteil zustande zu bringen. Wird sich nun einiges ändern? Nein, denn der Rechtsstaat ist bereits in großen Teilen zersetzt von den SED-Nachfolgern. Ich jedenfalls habe meinen guten Glauben bereits unwiederbringlich verloren. Es ist ein Kampf um Worte, ja, der wird vielleicht in einigen Verfahren nun Neues bringen, aber der juristische Seelenverkäufer ändert seinen Kurs nicht.
Siehe auch:
• Deutschland: Migranten First – Fast 1 Billon € Sozialausgaben
• Elmar Hörig: Vivaespagna: Die linksliberalen Torreros kriegen langsam Muffensausen!
• Gewalt in der Notaufnahme: „Wir erleben derzeit eine totale Verrohung“
• Bürgermeisterin verwandelt das Einwanderungszentrum in Wohnungen für Italiener
• AfD: Armes reiches Deutschland: Wenn Mütter mit Säuglingen auf der Straße leben müssen – Über 30.000 Wohnungslose in Berlin
• Video: Martin Sellner: Wende im Mittelmeer – "Asso Ventotto" bringt Migranten zurück nach Libyen (09:55)
• Elmar Hörig: Nun sind sie halt da – Rückführungsabkommen mit Spanien völlig wertlos
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Schlagwörter: Akif Pirincci, Andersartigkeit, Antisemiten, antisemitismus, § 130, biologisches, Bundesverfassungsgericht, Drittes Geschlecht, Geisteskrankheit, Genderismus, Geschlecht, GEZ, Holocaust, Holocaust-Leugnerin, Intersexualität, jüdische, juden, Lesben, Meinungsfreiheit, nationalsozialistischer, Orientierung, Queer, Schwule, Sexualdifferenzierungsstörungen, sexuelle, Soziales, Störung des öffentlichen Friedens, StGB, Strafgesetzbuch, Transgender, Transvestiten, unheilbare, Ursula Haverbeck, Urteil, Völkermord, Verfassungsbeschwerde, Vergiftung des geistigen Klimas, Verharmlosung, verschwiegene Sensation, Verurteilung, Volksverhetzung, Weltgesundheitsorganisation, Weltverschwörung, Zwangsrundfunkgebühr
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