
Mal angenommen, ein Angeklagter wartet auf sein Verfahren. Da hat er eine Idee: Er lädt den Richter zum Nachtessen ein und der genießt einen netten Abend.
Geht nicht? Geht schon, vorausgesetzt die Beschuldigte heißt Angela Merkel und die Richter sind das Kollegium des Bundesverfassungs-Gerichtes.
Dessen 2. Senat verhandelt nächste Woche gegen die Kanzlerin – auf Antrag der AfD. Sie will klären, ob Merkel Recht brach, als sie forderte, die “unverzeihliche” Wahl des Regierungschefs im Bundesland Thüringen “rückgängig” zu machen.
War das schon demokratisch grenzwertig, so setzte die Kanzlerin noch einen obendrauf: Am 30. Juni 2021 bewirtete sie die Richter, die über ihren Fall entscheiden, im Bundeskanzleramt.
Schreit jemand Skandal? Woher denn. Das sei normal, wird beschwichtigt, gute Tradition, ein wenig wie “Dinner for one”.
Doch beklagt die Kanzlerin nicht selber Attacken auf den Rechtsstaat? Schon, aber in Ungarn und Polen. In Deutschland bestimmt noch immer sie, wie gewählt und geurteilt wird.
Quelle: Weltwoche: https://www.klonovsky.de/2021/07/letat-cest-moi/
Meine Meinung:
Wieso haben die Richter des Verfassungsgerichtes die Einladung aus Neutralitätsgründen nicht abgelehnt? Ist wohl doch alles ein (korrupter?) Sumpf. Gab es nach dem Essen nicht noch wenigstens eine “kleine” Aufmerksamkeit, die Aussicht auf eine Beförderung oder eine ordentliche Gehaltserhöhung? 😉
Junge Freiheit schreibt:
Zweifel am Bundesverfassungsgericht weckte bereits die Wahl des heutigen Präsidenten Stephan Harbarth zum Bundesverfassungsrichter und Vizepräsidenten am 22. November 2018.
Harbarth war zuvor Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gewesen und sogar stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Schon das kumpelhafte Händeschütteln und Schulterklopfen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses wirkten irgendwie verstörend. [1]
[1] https://www.youtube.com/watch?v=dBb6vcCTsp4 (Video)
Auch kannte Harbath keine Bedenken, an der eigenen Wahl teilzunehmen, wie im Protokoll der Sitzung nachzulesen ist.
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/269573/
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Schlagwörter: Abendessen, Angela Merkel, Bodo Ramelow, Bundesverfassungsgericht, Bundesverfassungsrichter, FDP, Landtagswahlen, Neutralitätspflicht, Stephan Harbarth, Thüringen, Thomas Kemmerich, Unparteilichkeit
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