Achgut-Pogo-Video: Thesen-Vorschläge zur rot-grünen Einwanderungspolitik (18:08)

28 Okt

massenmigration

Eva Quistorp, Mitbegründerin der Grünen im Westen, sowie die beiden SPD-Urgesteine Richard Schröder und Gunter Weißgerber, haben ein Thesenpapier mit 10 Punkten zur Zuwanderung verfasst. Darin reden sie Klartext und weichen in dem einen oder anderen Punkt von den üblichen rot-grünen Vorstellungen ab. Für sie steht fest, wer verfolgt wird, soll Hilfe erfahren.

Aber das bedeutet nicht, dass er sich ein Leben lang in der sozialen Hängematte ausruhen darf, weil dies die Sozialsysteme überfordern würde. So könnte man am Ende nicht mehr denen helfen, die wirklich Hilfe brauchen. Von jedem anerkannten Asylant wird verlangt, dass er selber für seinen Lebensunterhalt sorgt, oder er soll wieder zurück in seine Heimat gehen.

Meine Meinung:

In Minute 02:40 sagt Gunter Weißgerber (SPD), dass Angela Merkel 2015 in Politbüromanier Entscheidungen getroffen hat, ohne die wichtigsten Vertreter des deutschen Volkes, den Bundestag, vorher zu befragen. Warum hat es eigentlich keine juristischen Konsequenzen, wenn Angela Merkel sich über Recht und Gesetz hinwegsetzt?

Minute 16:18: Richard Schröder (SPD) sagt:

„Familiennachzug heißt immer, viele kommen zu einem. Wieso kommt denn nicht einer zu vielen? Die abgelehnten Flüchtlinge (Asylbewerber) könnten, statt dass sie die Familien zu uns holen, auch zu ihrer Familie zurückkehren, wenn die sich an einem sicheren Ort befindet. Aber in Deutschland lebt es sich doch viel besser (denken die Flüchtlinge).”

„Das Flüchtlingsrecht und das Asylrecht dient der Lebensrettung und nicht dem Wohlstand der Migranten [und schon gar nicht ein Leben lang]. Wir sind nicht in der Lage, allen Menschen, die zu uns kommen, optimale Lebensbedingungen zu geben. Das ist auch nicht unsere Aufgabe. Unsere Aufgabe ist die Lebensrettung bei Flüchtlingen.”


Video: Ein rot-grüner Thesenanschlag zur Zuwanderung (18:08)

Alexander Gauland: Es findet vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kaum noch eine Überprüfung der Fluchtgründe statt

Und so sieht die deutsche Flüchtlingspolitik in der Realität aus:

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Zur mangelnden Prüfung des Fortbestandes von Fluchtgründen durch das BAMF [Bundesamt für Migration und Flüchtlinge] erklärt der AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland: „Die Prüfungen des BAMF auf Fortbestand von Fluchtgründen bei Flüchtlingen, denen Asyl in Deutschland gewährt wurde, gehen gegen Null. Das bedeutet in der Praxis, dass fast alle Flüchtlinge bei uns für immer bleiben können, ganz egal, ob wieder Frieden in ihrem Heimatland herrscht oder nicht. Ganz egal was das deutsche Asylrecht eigentlich vorgibt.

Diese Nachlässigkeit des BAMF ist hochgradig fahrlässig im Hinblick auf unsere Sozialsysteme und eklatant rechtswidrig. Dieser Zustand zeigt aber auch, dass die Grünen ihr Ziel schon längst erreicht haben: Jeder kann zu uns kommen und dann für immer bleiben. Die Auflösung des deutschen Staates ist in vollem Gange. Diese Tendenz ist kaum noch reversibel [umkehrbar], wenn wir jetzt nicht sofort handeln.

Es muss eine Grundsatzentscheidung fallen: Wollen wir einen Sozialstaat oder wollen wir offene Grenzen? Beides funktioniert auf Dauer nicht und wird unweigerlich ins gesellschaftliche Chaos führen. Die AfD fordert seit Beginn an eine kontrollierte Zuwanderung durch sichere Grenzen und einen starken Sozialstaat. Dazu gehört selbstverständlich auch ein BAMF, das die Gesetze rigoros anwendet und durchsetzt. Nur so können wir die Zukunft Deutschlands langfristig sichern." [Quelle]

Wie der Staat aus den meisten Flüchtlingen Einwanderer macht

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Eigentlich hat der Staat sich das einmal so gedacht: Flüchtlinge werden aufgenommen, egal wie viele es sind. Sobald der Krieg in der Heimat beendet ist oder die Verfolger ihre Macht verloren haben, entfällt der Fluchtgrund – und damit auch das Recht, in Deutschland zu leben. In der Regel sollen die ehemaligen Flüchtlinge dann heimkehren – auch um wieder Kapazitäten frei zu bekommen für neue Menschen, die für einige Jahre Schutz vor Krieg und Verfolgung in der Bundesrepublik suchen und finden sollen.

Die Praxis könnte kaum weiter von diesem Grundgedanken abweichen: Wer in Deutschland einmal als Flüchtling anerkannt wurde, der bleibt meist für immer. Denn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss spätestens nach drei Jahren geprüft haben, ob der Fluchtgrund noch besteht – und gegebenenfalls die Anerkennung zurücknehmen. >>> weiterlesen

Siehe auch:

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