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Video: Martin Sellner & Annika S. von "120 Dezibel": Das peinlichste Video des Jahres (23:39)

1 Jan


Video: Martin Sellner & Annika S. von "120 Dezibel": Das peinlichste Video des Jahres (23:39)

Meine Meinung:

Ich habe mir das Video angeschaut und ich frage mich, wie man an all den ganzen Genderunsinn glauben kann? Mir scheint, die Ursache für diesen ganzen Genderwahn beruht darauf, dass Lesben und Homosexuelle mit ihrer eigenen Sexualität nicht klar kommen, mit ihrer sexuellen Andersartigkeit, und nun aller Welt erzählen wollen, ihre sexuelle Anormalität sei etwas ganz normales.

Nein, dass ist es aber nicht. Es sind besonders die Schwulen- und Lesben-Organisationen, die den ganzen Genderwahn vorantreiben. Das gefährliche daran ist, dass sie die Kinder bereits im Kindergartenalter mit diesem ganzen Genderunsinn indoktrinieren, sie frühsexualieren und homosexualisieren.

Auch wenn alle Schwulen und Lesben es immer wieder abstreiten, es scheint sich bei der gleichgeschlechtlichen sexuellen Orientierung um eine genetische Störung zu handeln. Im Allgemeinen bezeichnet man solche Sexualdifferenzierungsstörungen als Krankheit. Wikipedia schreibt zur Intersexualität:

Mit Intersexualität bezeichnet die Medizin ein Phänomen bei dem Menschen genetisch (aufgrund der Geschlechtschromosome) oder auch anatomisch (aufgrund der Geschlechtsorgane) und hormonell (aufgrund des Mengenverhältnisses der Geschlechtshormone) nicht eindeutig dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können. Die Intersexualität wird den sogenannten Sexualdifferenzierungsstörungen zugerechnet. Die Zahl der Intersexuellen wird in Deutschland auf etwa 0,1 Prozent der Bevölkerung geschätzt.

Seit einiger Zeit ist bekannt, dass Gene (Chromosome) eine Rolle bei der sexuellen Orientierung spielen. Auf dem Chromosom 13 liegen sogenannte Genfamilien, die für die neuronale Entwicklung wichtig sind. Das heißt, sie sind auch für verschiedene neuropsychiatrische Eigenschaften verantwortlich. "Sie sind aber auch potenziell relevant für die sexuelle Orientierung", sagte Alan Sanders.

Jetzt fand man offensichtlich heraus, dass es eine Verbindung zwischen einer Schilddrüsenerkrankung von Schwangeren und der späteren sexuellen Orientierung der Kinder geben kann. Denn bei der Analyse von Krankenakten kam heraus, dass die Mütter von 12 der 16 dort identifizierten homosexuellen Jugendlichen während ihrer Schwangerschaft an der Schilddrüse erkrankt waren.

Es scheint sich sowohl bei nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen (z.B. bei Hermaphroditen (zweigeschlechtlich)) als auch bei der gleichgeschlechtlichen sexuellen Orientierung um eine krankheitsbedingte (anormale) sexuelle Andersartigkeit zu handeln. Es ist eine Laune der Natur, für die die betroffene Person nicht verantwortlich ist und die sie sich auch nicht ausgesucht hat. Sie ist meiner Meinung nach nicht auf soziale Einflüsse zurückzuführen. Das einzige was daran tragisch ist, ist der Umgang mit dieser Erkrankung, einerseits durch Außenstehende, aber auch durch die Homosexuellen selber.

Andererseits kann ich die Homosexuellen auch verstehen, wenn sie in einer Gesellschaft, die normalerweise heterosexuell orientiert ist, uns erzählen wollen, Homosexualität sei vollkommen normal. Welchen Sinn soll es aber haben, wenn ein Mann mit einem Mann und eine Frau mit einer Frau sexuell verkehrt? Die einzige Bestimmung der Sexualität ist die Zeugung von Nachwuchs und aus dieser Sicht macht ein gleichgeschlechtlicher Sexualverkehr keinen Sinn.

Viele werden jetzt sagen, die Sexualität ist nicht nur zum Zeugen der Kinder da, sondern auch um sich gemeinsam sexuell zu vergnügen. Da bin ich anderer Meinung. Ich glaube, die Meinung, Sexualität sei auch da, um gemeinsam sexuelle Lust zu genießen, ist ein Produkt unserer sexualisierten Welt. Weil die Menschen nicht in der Lage sind, ein glückliches und zufriedenes Leben zu führen, suchen sie diese Glücksmomente in der Sexualität. Damit aber geraten sie in einen Teufelskreis. Zu deutsch, die permanente sexuelle Aktivität raubt ihnen genau die Energie, die sie bräuchten, um glücklich zu sein, um wirkliches Glück, Buddha nennt es Erleuchtung, zu finden. Ich komme später darauf zurück.

Gabriele Kuby schreibt über den Genderwahnsinn:

Wie der Genderwahnsinn uns verblödet

Unter dem Vorwand, Kinder vor sexuellem Missbrauch bewahren zu wollen, gehen die Sexualpädagoginnen des SKF [Sozialdienst katholischer Frauen (Jugendsexberatungsorganisation)] auch an Grundschulen. Kinder werden mit den Sexualpraktiken vertraut gemacht, vor denen sie geschützt werden sollen. Sie werden zur Selbstbefriedigung animiert, weil sie dadurch angeblich lernen, ihren Körper kennenzulernen und ihr Schamgefühl zu überwinden, welches sie daran hindere, sich gegen sexuellen Missbrauch zu wehren. Masturbation stärke ihr Selbstbewusstsein, so die Begründung. [1]

[1] Genau mit dieser Masturbation geraten die Kinder in sexuelle Abhängigkeit, in seine sexuelle Sucht, die die Ursache für ihr lebenslanges Unglück ist. Genau dies wollte ich oben ausdrücken. Die regelmäßige Selbstbefriedigung bezahlt man mit psychosomatischen Erkrankungen und Depressionen, die das Leben zur Hölle machen. Sie raubt dem Menschen jede Energie für geistige, körperliche, wissenschaftliche, künstlerische, kreative, intuitive Arbeit.

Der Mensch wird sich stets auf einem niedrigen menschlichen Niveau bewegen und niemals die geistigen, emotionalen und spirituellen Höhen erklimmen. Das alles sind rein physiologische Vorgänge. Entweder man verausgabt seine sexuelle Energie, die stärkste Kraft, die der Menschen besitzt, und lebt ein unglückliches Leben oder man bewahrt diese Energie, um sein Leben in Seligkeit zu verbringen. Dabei spielen körpereigene Drogen (Glückshormone) eine wichtige Rolle. Sie sind die Basis der Seligkeit, der “Erleuchtung”, wie Bhudda es nennt.

Dies ist im Grunde die Kernthese des Buddhismus, wie auch des Christentums. Nicht nur Bhudda leitet die Menschen zur Keuschheit an, sondern auch Jesus. Es gibt im Neuen Testament etliche Verse, die die Menschen zur Keuschheit anregen und zwar nicht nur die Priester, Mönche und Nonnen, sondern Jesus bzw. die Bibel, empfiehlt es allen Menschen. Ich weiß, dass 98 % der Menschen dies nicht hören wollen und zwar weil sie auf die eine oder andere Weise in die Falle der Sexsucht geraten sind. Kein Wunder also, wenn so viele Menschen unglücklich sind. Ich wollte es aber trotzdem einmal erwähnt haben.

Nun weiter mit Gabriele Kuby:

Ginge es bei der „Sexualwissenschaft“ tatsächlich um Wissenschaft und nicht um Kulturrevolution, dann müsste untersucht werden, welche Wirkung die „sexuelle Bildung“ von Kindern und Jugendlichen auf ihre körperliche und seelische Gesundheit hat, auf ihre Leistungsfähigkeit, auf ihre Gewaltbereitschaft, auf ihre Bindungsfähigkeit, auf ihre Fähigkeit zur Ehe und Familie.

Es könnte sich herausstellen, dass die sogenannte „sexuelle Bildung“ von Kindern und Jugendlichen genau das bewirkt, was sie zu bekämpfen vorgibt: Tiefe seelische Verletzungen, Entfremdung von den Eltern und Rebellion gegen sie, dauerhafte seelische Störungen, Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten, Frühschwangerschaften, sexuellen Missbrauch unter Jugendlichen, Bindungsunfähigkeit, Unfähigkeit zu Elternschaft und Familie. Der sexuelle Missbrauch hat eine neue Dimension erlangt. Immer häufiger wird er von Jugendlichen an anderen Jugendlichen und Kindern verübt.

Axel B. C. Krauss schreibt im ef-magazin.de:

„Wer Macht über einen der elementarsten Triebe der Menschen hat, den Fortpflanzungs- beziehungsweise Sexualtrieb, und diesen nach seinen Wünschen gestalten kann, der hat Macht über die Gesellschaft. Denn um nichts anderes geht es dabei: Um die frühzeitige Lufthoheit über Kinderbetten. Meine ganz persönliche Meinung dazu: Wer meint, schon die Kleinsten auf diese Art geistig vergewaltigen zu müssen, gehört hinter Schloss und Riegel und vor allem nie wieder auf die Menschheit losgelassen.”

Gabriele Kuby schreibt weiter:

Die Unterrichtung von Sexualkunde in der Schule ist durchaus sinnvoll, besonders dann, wenn die sexuelle Aufklärung nicht im Elternhaus geschieht. Die Frage ist allerdings, wie der Sexualkundeunterricht gestaltet wird. So wie dies jetzt im Rahmen von Gender-Mainstream geschehen soll, halte ich dies aber nicht für sinnvoll.

Staatliche Anleitung zur Sexualisierung von Kleinkindern

Wie wird das Gender Mainstreaming konkret in Kindererziehung umgesetzt? Aufschluss geben die Schriften der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung” (BZgA). Der Bereich Sexualaufklärung untersteht dem Familienministerium, der Rest dem Gesundheitsministerium. Die BZgA verteilt Aufklärungsschriften und Ratgeber millionenfach kostenlos im ganzen Land (über die Homepage mühelos zu bestellen).

Der „Ratgeber für Eltern zur kindlichen Sexualerziehung vom 1. bis zum 3. Lebensjahr” (Bestellnummer 13660100) ist eine detaillierte Anweisung zur Sexualisierung von Kleinkindern. Mütter und Väter zögern nämlich noch „von sich aus das Kind anzuregen, und äußern die Sorge, es könne „verdorben” oder zu früh „aufgeklärt” werden. Nach allem, was an Untersuchungen vorliegt, kann diese Sorge als überflüssig zurückgewiesen werden.”

„Das Notwendige [soll] mit dem Angenehmen verbunden [werden]”, „indem das Kind beim Saubermachen gekitzelt, gestreichelt, liebkost, an den verschiedensten Stellen geküsst wird.” (S. 16) „Scheide und vor allem Klitoris erfahren kaum Beachtung durch Benennung und zärtliche Berührung (weder seitens des Vaters noch der Mutter) und erschweren es damit für das Mädchen, Stolz auf seine Geschlechtlichkeit zu entwickeln.” (S. 27)

Kindliche Erkundungen der Genitalien Erwachsener können „manchmal Erregungsgefühle bei den Erwachsenen auslösen.” (S. 27) „Es ist ein Zeichen der gesunden Entwicklung Ihres Kindes, wenn es die Möglichkeit, sich selbst Lust und Befriedigung zu verschaffen, ausgiebig nutzt.” (S. 25) Wenn Mädchen (1 – 3 Jahre!) dabei eher Gegenstände zur Hilfe nehmen, dann soll man das nicht „als Vorwand benutzen, um die Masturbation zu verhindern.”

Homosexualisierung im Unterricht

„Ab zehn Jahren setzen in den Schulen die Werbungs- und Schulungsmaßnahmen zur Homosexualität (lesbisch, schwul, bi und trans) ein, noch nicht überall so krass wie in Berlin, Hamburg und München, aber mit einheitlicher Ausrichtung. Eine „Handreichung für weiterführende Schulen” des Senats von Berlin zum Thema „Lesbische und schwule Lebensweisen” ist eine ausgefeilte Anleitung zur Homosexualisierung der Schüler, auszuführen in „Biologie, Deutsch, Englisch, Ethik, Geschichte/Sozialkunde, Latein, Psychologie”. Infomaterial, Vernetzung mit der örtlichen Homoszene, Einladung an Vertreter/innen von Lesben und Schwulenprojekten in den Unterricht, Filmveranstaltungen und Studientage zum Thema sollen angeboten und durchgeführt werden. Im Unterricht sollen Rollenspiele stattfinden.”

Die Gendermainstream-Ideologen stellen heterosexuelle, lesbische, bisexuelle, schwule und transsexuelle Partnerschaften als gleichwertig nebeneinander, wobei aber nur etwa 2% aller Menschen homosexuell sind und alle nicht-heterosexuellen Orientierungen allenfalls eine Laune der Natur sind, die man womöglich sogar als Erkrankung betrachten kann.

Ich möchte der Ansicht der Genderideologen einmal die Ansicht eines buddhistischen Mönches entgegenstellen. Ich glaube, das was der Mönch beschreibt, ist das größte Problem in unserer total sexualisierten Welt und die Ursache vieler Probleme. Leider bekommen unsere Kinder von diesen Ansichten in der Schule nichts zu hören. Im Gegenteil, man viel sie zu sexsüchtigen Menschen erziehen, deren Leben sich um die sofortige sexuelle Befriedigung dreht.

Der buddhistische Mönch Bhante Henepola Gunaratana sagte:

„Aus [sexueller] Lust erwächst Furcht; aus Lust erwächst Habgier; aus Lust erwachsen Eifersucht, Zorn, Hass, Verwirrung und Kampf; all diese negativen Dinge erwachsen aus der Lust. Und deshalb sind all diese negativen Dinge in der Lust beinhaltet.”

„Machen Sie nur die Augen auf und sehen Sie sich um. Wie viele Millionen Menschen kämpfen? Und das ist nur in ihrer Lust und Gier begründet. Es macht keinen Unterschied, ob die Menschen heterosexuell, homosexuell oder bisexuell sind, das ist ganz egal. Solange du darin [in die sexuelle Lust] verstrickt bist, ist es unvermeidlich, dass du diese Probleme hast – Kampf, Enttäuschung, Zorn, Hass, Töten – all das ist damit verbunden.”

Mit anderen Worten, die sexuelle Lust schwächst die Menschen. Sie raubt ihnen die Intelligenz, die Moral, die Selbstachtung, sie macht sie zu willensschwachen, ängstlichen, nervösen, feigen, verantwortungslosen, gleichgültigen, oberflächlichen und leicht manipulierbaren Menschen. Und genau diese Menschen bilden die Mehrheit in der sexualisierten westlichen Gesellschaft.”

Menschen, deren Leben auf den Sex fixiert ist, das gilt für über 90 Prozent aller Männer, haben wenig Interesse an Politik, Wissenschaft, an Bildung, ihnen fehlt die Energie für wissenschaftliches Denken, Arbeiten und Forschen. Sie sind in der Regel nur oberflächlich gebildet und zeigen keinerlei Interesse ihr Wissen zu vertiefen. Sie sind eine leichte Verfügungsmasse, die stets der angesagten politischen Korrektheit hinterher laufen. Man kann sie leicht durch die Massenmedien indoktrinieren (verblöden).

Genau dies geschieht heute auch und zwar in der gesamten westlichen Welt. Ein Großteil der Jugend hat genau diese linksliberale Lebenseinstellung, die man ihnen seit Jahrzehnten per Massenmedien und der “Schule ohne Rassismus” ins Hirn eingebrannt hat, aber nicht nur die Jugend. Und weil diese Gehirnwäsche so gut gemacht wurde, hat die große Mehrheit der Bevölkerung sie nicht einmal wahrgenommen. Sie ist einfach wie die Lemminge immer mitgetrottet. Und genau dies kann der westlichen Welt nun durch die Islamisierung das Genick brechen und unsere christlich-abendländische Kultur zerstören und sämtliche Werte, die uns wichtig sind.

Video: Gabriele Kuby über die Gefahren der Frühsexualisierung von Kindern (23:18)

Siehe auch:

Leipzig: 25-köpfige Gruppe verprügelt jugendlichen Schlichter in der Leipziger City

Von Daniel Matissek, einem Rufer in der Wüste – wie viele mehr

Video: Martin Sellner: Wien: Brutaler Überfall auf Kirche in Florisdorf – Die katholische Willkommenskultur rächt sich (13:50)

Video: COMPACT-TV-Jahresrückblick mit Katrin Nolte: 2018 – Jahr des Widerstands (41:49)

Werner Reichel: Die Heuchler und die Pressefreiheit

Droht Italien zu Silvester ein Religionskrieg?

Akif Pirinçci: Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die verschwiegene Sensation

15 Aug

Leptura_rubraBy Richard Bartz, Munich aka Makro Freak – CC BY-SA 2.5

Ich hasse Antisemitismus in jeglicher Form. Antisemiten kann ich nicht hassen, weil ihre zwang- und krankhafte Beschäftigung mit dem Jüdischen und allem, was damit zusammenhängt und traurige Geschichte ist, für mich eine unheilbare Geisteskrankheit darstellt. Mir persönlich ist es auch egal, was sie sich in ihren schiefgewickelten Hirnen über den stattgefundenen Holocaust zurechtspinnen oder hinter jedem übelriechenden Furz auf der Welt die jüdische Weltverschwörung halluzinieren.

Es sind für mich Kranke, die weder von der titanischen Kulturleistung noch vom tonnenschweren Wissenschafts-Output jüdischer Menschen die geringste Ahnung haben und in der industriellen Vernichtung von Millionen Menschen Made in Germany ein Debattierthema sehen, um den millionenfachen Mord an Juden wegzudiskutieren. Natürlich weiß ich, dass es unter den Lesern dieses Blogs einige Hardcore-Antisemiten gibt, die bei diesen Worten in Schnappatmung geraten werden. Aber das geht mir am Arsch vorbei. So sollte es auch die Gesetzgebung halten – meine Meinung.

Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts sind für Mainstream-Medien in der Regel favorisiertes Futter, das in der Öffentlichkeit tage-, ach was, wochen- und monatelang wiedergekäut wird. Zuletzt sorgte das GEZ-geht-so-in-Ordnung-Urteil von ebenda sowohl unter den Gegnern als auch Befürwortern des Zwangsrundfunks zu Echauffierungskaskaden [Pöbelei, Aufregung, Verärgerung] ohne Ende und bis der Arzt kommt.

Umso erstaunlicher ist es, dass ein bestimmter Beschluss vom 22. Juni 2018 des obersten Gerichts so ganz sang- und klanglos, gerade so, als wäre nix passiert, im Strudel der News erst nur verschämt und höchstens mit drei, vier Sätzen Erwähnung fand, um dann gänzlich im Äther zu verschwinden.

Dabei besitzt das Urteil das Vernichtungspotential einer juristischen A-Bombe und könnte und wird dafür sorgen, dass das Äußerungsdelikt der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch (StGB) sich in einen Papiertiger, wenn nicht sogar in ein Schmusekätzchen verwandelt.

Jedenfalls wird fortan kein gewöhnlicher Richter an diesem Sensationsurteil mehr vorbeikommen, wenn Bürger ihrem Ärger über die gegenwärtigen politischen und gesellschaftlichen Zustände in diesem Land öffentlich Luft machen und dann wegen “Vergiftung des geistigen Klimas”, in welcher Art auch immer, vors Gericht geschleift werden.

Beispielhaft für das Verschweigen dieser Detonation sei hier ein Artikel vom 3.8. auf SPIEGEL-Online erwähnt, der seltsamerweise exakt das Gegenteil des Beschlusses suggeriert und mit rechthaberischer Genugtuung die Verengung der Meinungsfreiheit hierzulande auf Gnadenbilligungen von Jura-Professoren und Paragraphen-Haarspaltereien reduziert wissen möchte:

Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck scheitert mit Klage gegen Haft

Eine Bestrafung wegen Leugnung des nationalsozialistischen Völkermordes sei grundsätzlich mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit vereinbar, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Haverbecks Verfassungsklage sei deshalb nicht zur Entscheidung angenommen worden.

Das (verdeckt) Brisante an diesem Artikel ist jedoch mitnichten die Okay-Sprechung des Bundesverfassungsgerichts der wegen Volksverhetzung in acht Fällen zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilten Nazi-Oma. Es war von vornherein klar, dass die obersten Richter allein aus ökonomischen Gründen dieses Urteil nicht einkassieren würden. Denn sonst wäre Tür und Tor für zig Gegenklagen wegen artverwandter Fehlurteile geöffnet worden. Und so bleibt es bei “Was geschehen ist, ist geschehen.”

Nein, das wirklich Brisante an dem Artikel sind die letzten zwei Sätze, die so öde und nebensächlich daherkommen, dass kein Medienschaffender ihnen auf den Leib gerückt ist:

Die Verfassungsbeschwerde eines anderen Klägers, der wegen Verharmlosung des NS-Völkermordes zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, hat dagegen Erfolg. Eine Verurteilung komme nur bei Äußerungen in Betracht, die geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu gefährden, hieß es zur Begründung.

Die Aussage im letzten Satz ist ganz klar gelogen. Weil im Urteil genau das Gegenteil steht. Man muss dazu wissen, dass der Dreh- und Angelpunkt des Volksverhetzungs-Paragraphen „die Störung des öffentlichen Friedens” ist, die durch irgendwelche Verhetzungen gegen Gruppen oder Minderheiten in der Bevölkerung oder eben durch Verleugnung der Verbrechen des NS-Regimes entstehen können. Die Störung des öffentlichen Friedens ist sogar dann gegeben, wenn sie in der Rückbetrachtung nicht eingetreten ist, also rein hypothetisch war. Und das ist der springende Punkt des neuen Beschlusses – und die Papier-Tiger-Werdung des Volksverhetzungspragraphen:

Im Lichte des Art. 5 Abs. 1 GG ergeben sich an die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens nähere Anforderungen. Ausgangspunkt ist die Meinungsfreiheit als Geistesfreiheit. Eingriffe dürfen nicht darauf gerichtet sein, Schutzmaßnahmen gegenüber rein geistig bleibenden Wirkungen von bestimmten Meinungsäußerungen zu treffen. Das Anliegen, die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ansichten zu verhindern, ist ebenso wenig ein Grund, Meinungen zu beschränken, wie deren Wertlosigkeit oder auch Gefährlichkeit.

Legitim ist es demgegenüber, Rechtsgutverletzungen zu unterbinden. Danach ist dem Begriff des öffentlichen Friedens ein eingegrenztes Verständnis zugrunde zu legen. „Nicht tragfähig ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien zielt.

Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat (Hervorhebung von mir).

Der Schutz vor einer ‘Vergiftung des geistigen Klimas’ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte. Eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit allein begründen eine Strafbarkeit nicht.

Bummm! Fresst das ihr Zensoren, die ihr mit der bisherigen Praxis des Volksverhetzungs-Artikels Leute zum Schweigen und zur Strecke gebracht habt, die einfach ihre falsche oder richtige Meinung zu dem gewichtigsten Problem unseres Landes seit dem Krieg geäußert haben. Die furchteinflößende Volksverhetzung ist damit zu Dreivierteln eine Schimäre geworden.

Aber es kommt noch, viel, viel besser:

Der Schutz solcher Äußerungen durch die Meinungsfreiheit besagt damit nicht, dass diese als inhaltlich akzeptabel mit Gleichgültigkeit in der öffentlichen Diskussion aufzunehmen sind. Die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes setzt vielmehr darauf, dass solchen Äußerungen, die für eine demokratische Öffentlichkeit schwer erträglich sein können, grundsätzlich nicht durch Verbote, sondern in der öffentlichen Auseinandersetzung entgegengetreten wird. Die Meinungsfreiheit findet erst dann ihre Grenzen im Strafrecht, wenn die Äußerungen in einen unfriedlichen Charakter umschlagen. Hierfür enthalten die angegriffenen Entscheidungen jedoch keine Feststellungen.

Das Detail des “unfriedlichen Charakters” ist bewusst so schwammig gehalten, dass jeder Volksverhetzungs-Prozess ab nun zu einem schier endlosen Diskussions-Event ausufern wird und einem Festmahl für gewitzte Anwälte gleichkommt. Mit diesem Beschluss ist das sogenannte Durchklagen endgültig in Serienproduktion gegangen.

Ich, der ich gerade wegen dieser Delikte sehr oft vor Gericht stehe und in den kommenden Monaten auch wieder stehen werde, habe kein Problem damit, Richter auch mal zu loben. Denn mit diesem Beschluss haben sie die geistige Fläche der Meinungs-, Kunst- und der Pressefreiheit hierzulande um Tausende von Quadratkilometern erweitert. Ehre, wem Ehre gebührt!

P.S. Ich weiß, dass hier auch viele von der Presse reinschauen. Falls ihr diesen Faden aufzunehmen und für eure eigenen Texte auszuschlachten gedenkt, habt den Schneid, mitzuteilen, dass ich es zuerst getan habe.

Dieser Beitrag ist im Original auf der-kleine-akif.de erschienen.

Quelle: Akif Pirinçci: Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die verschwiegene Sensation

Weitere Texte von Akif Pirincci

Jana schreibt:

Lieber Herr Pirinçci, ich war immer ein großer Fan von Ihnen! …auch wenn Sie Juden wie mich nicht gemocht hätten und so was geglaubt hätten- was jetzt in Deutschland wieder ganz groß Mode wird: die Juden sind an allem schuld!…dann hätte ich sie weiterhin gemocht- weil als Jude ist man ja schon daran gewohnt.

Ich höre dies in meiner Arbeit jeden Tag; selbst Leute die sagen, sie mögen mich- sagen mir ins Gesicht: die Welt wird von Juden beherrscht; was soll man da machen? Man resigniert; für mich ist Ihr Artikel einen so bezaubernde Liebeserklärung an mein Volk, dass ich sie am liebsten umarmen möchte! DANKE! unendlichen lieben lieben DANK.

Matthias schreibt:

In einem Zeitalter, in dem in sozialen Netzwerken wie Facebook selbst die harmlosesten und sachlichsten Äußerungen zur Islamisierung und zu Genderideologie zensiert werden, in dem AfD-Politikern die Radmuttern vom Auto gelockert, sie sogar zusammengeschlagen werden usw., da fühlt man sich natürlich bedroht durch jede Einschränkung der freien Meinungsäußerung.

Natürlich kann auch der Volksverhetzungsparagraph dazu missbraucht werden, um politische Gegner einzuschüchtern und mundtot zu machen. So gesehen wäre es gut, wenn Verurteilungen wegen Volksverhetzung nicht mehr möglich wären. Mündige, selbstständig denkende Bürger lassen sich ohnehin nicht verhetzen. Die glauben nämlich nicht jeden Blödsinn. Und wenn hier einer das Volk wirklich verhetzt, dann sind es die Mainstreammedien, und überhaupt die Machthaber.

Ich bin letztes Jahr auf Facebook ohne Vorwarnung komplett gelöscht worden. Ich hatte dort die Genderideologie kritisiert und Reklame für mein Büchlein gemacht – vor dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz war ich sogar zahlender Werbekunde bei Facebook. Gestern stieß ich noch auf jemanden, der wegen Kritik an der Genderideologie für 30 Tage auf Facebook gesperrt worden sein will. Außerdem stieß ich vor Wochen darauf, dass eine Äußerung von Hedwig Freifrau von Beverfoerde [konservative, katholische Aktivistin, Familienschutz, Demo für alle], nach der es kein drittes Geschlecht gibt, sondern dies eine Anomalie ist (womit sie völlig Recht hat) zensiert wurde. [1]

Als ich noch nicht auf Facebook gelöscht war, wurden von mir mehrere Äußerungen zur Genderei gelöscht. Als ich dort einen Vertreter der Genderideologie zitierte und sachlich kritisierte, weil er sinngemäß behauptet hatte, die Nazis hätten die Zweigeschlechtlichkeit erfunden (!), verschwand mein Posting nur vier Minuten später im Spamordner. Als ich einen Artikel, in dem Prof. Ulrich Kutschera Kritik an der Genderideologie äußerte, auf Facebook verlinkte, verschwand das Posting ebenfalls im Spamordner.

Angesichts solcher Zustände brauchen wir keinen Volksverhetzungsparagraphen, sondern eher ein Gesetz, das Andersdenkende vor Repressalien schützt. Es geht doch sonst immer so gegen Diskriminierung. Wie wäre es mal damit, die Diskriminierung von Menschen mit einer eigenen Meinung zu verbieten? Mein Buch gibt es, solange es noch legal ist, hier auf www.verlag-natur-und-gesellschaft.de

[1] Ich möchte einmal einflechten, was Wikipedia zum Dritten Geschlecht schreibt:

Gegen Ende des 20. Jahrhunderts wurde der Begriff "drittes Geschlecht" durch Vertreter der Queer-Theorie [Andersartige, Unterscheidung zwischen biologischem Geschlecht und sozialem Geschlecht, wobei Letztes Blödsinn ist, den sich irgendwelche Schwulen und Lesben ausgedacht haben, weil sie mit ihrer sexuellen Andersartigkeit nicht zurecht kommen] und der Transgender-Bewegung [Transvestiten, Männer, die sich als Frau empfinden und Frauen, die sich als Männer empfinden] wiederentdeckt:

Die queere Identität [2] wird heute analog zu einem dritten Geschlecht betrachtet, und nicht primär als transgender oder intersexuell. So wird in einigen Gesellschaften ein drittes soziales Geschlecht neben Mann und Frau als üblich angesehen. Hierzu zählen die Hijras [Eunuchen und Hermaphrodit (Zwitter, Zweigeschlechtlichkeit)] in Indien, die Berdachen bei Indianerstämmen Amerikas, die Muxes und Marimachas in der mexikanischen Stadt Juchitán, die Eingeschworenen Jungfrauen Albaniens, die Faʻafafine auf der polynesischen Insel Samoa und (zum Teil) Kathoey in Thailand.

[2] Queer steht heute sowohl für die gesamte Bewegung [der sexuell anders Orientierten] als auch für die einzelnen ihr angehörenden Personen. Es ist eine Art Sammelbecken, in dem sich – je nach Selbstaussage – außer Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Intersexuellen, Transgendern, Pansexuellen, Asexuellen und BDSMlern auch heterosexuelle Menschen, welche Polyamorie praktizieren, und viele mehr finden lassen. Eine Besonderheit von queer im Vergleich zu Identitäten wie lesbisch oder schwul ist, dass die Betonung auf der eigenen – von der Heteronormativität [Heteronormalität] abweichenden – Geschlechterrolle, Geschlechtsidentität bzw. Lebensweise liegt, während ein etwaiger Partner eine geringere Rolle spielt.

Ich bin davon überzeugt, dass es nur zwei Geschlechter gibt und alle, die da meinen, nicht in dieses Schema zu passen, sind eine Laune der Natur, die man durchaus als eine wie auch immer geartete Abweichung von der Normalität betrachten kann. Es sind Anomalien, die sich wohl in der Schwangerschaft herausgebildet haben.

[1] Intersexualität: Die Intersexualität wird den sogenannten Sexualdifferenzierungsstörungen (engl. disorders of sex development, DSD) zugerechnet. Die Internationale Klassifikation der Krankheiten ICD-10-GM-2014 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nennt in Kapitel XVII (Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien) auch angeborene Fehlbildungen der Genitalorgane, insbesondere ein unbestimmtes Geschlecht und Pseudohermaphroditismus (Zweigeschlechtlichkeit, Zwitter)

Die davon Betroffenen lehnen meist den pathologischen (krankhaften) Begriff einer Störung ab. Für mich ist es aber genau das, nämlich eine Sexualdifferenzierungsstörung. Und der Versuch der Genderidioten uns dies als normal zu verkaufen, überzeugt mich genau so wenig, wenn man ein mongoloides Kind oder andere körperlichen und geistig Behinderte als normal bezeichnet.

Der ganze Wahnsinn, der um die sexuelle Andersartigkeit betrieben wird, ist für mich einfach nur krank. Es sind wohl hauptsächlich Schwule und Lesben, die mit ihrer eigenen Sexualität nicht klarkommen, die diesen ganzen Wahnsinn vorantreiben. Dabei ist es nur eine kleine Minderheit, die von diesen Problemen betroffen sind. So ist z.B. nur 0,1 Prozent der Gesellschaft Intersexuell, aber uns wollen sie verkaufen, das sei das Normalste der Welt.

Ausschafferin schreibt:

Freche Türkenfresse, bist Du an der Wahrheit interessiert? Nimm Deine Sorte, nimm alle Türken und alle anderen Kuffmucken und pack Deine tollen Juden mit ein, und verpisst Euch allesamt aus unserem Heiligen Land! Wir haben euch nie gerufen, nie eingeladen – ihr seid gekommen wie die Pest. Habe noch nie etwas von Dir gelesen, heute weiß ich warum. Natürlich wissen wir auch, dass die Dreckstürken mit den Saujuden gemeinsame Sache machen…

Maik schreibt:

Gerade wenn man glaubte, die echten Nazis wären mal langsam ausgestorben, kommt ein ganz besonders dämliches Exemplar daher…

Dooflandgeschädigter schreibt:

Ich würde diese Aspekte des ergangenen Urteils nicht überbewerten. Man schaue sich die Pfannenkuchenfressen in roten Roben nur mal an. Die verlängerte Werkbank (formerly aka BverfG) des hier und heute TATSÄCHLICH regierenden DRECKS wird IMMER Urteile fällen die dem System genehm sind bzw. ihm nicht gefährlich werden. Und falls es per Zufall doch einmal so sein sollte, werden diese Urteile einfach ignoriert – genau wie es sich jetzt schon mit dem GG verhält.

Kister schreibt:

Schön, dass das Verfassungsgericht es doch noch gelegentlich schafft, ein nachvollziehbares Urteil zustande zu bringen. Wird sich nun einiges ändern? Nein, denn der Rechtsstaat ist bereits in großen Teilen zersetzt von den SED-Nachfolgern. Ich jedenfalls habe meinen guten Glauben bereits unwiederbringlich verloren. Es ist ein Kampf um Worte, ja, der wird vielleicht in einigen Verfahren nun Neues bringen, aber der juristische Seelenverkäufer ändert seinen Kurs nicht.

Siehe auch:

Deutschland: Migranten First – Fast 1 Billon € Sozialausgaben

Elmar Hörig: Vivaespagna: Die linksliberalen Torreros kriegen langsam Muffensausen!

Gewalt in der Notaufnahme: „Wir erleben derzeit eine totale Verrohung“

Bürgermeisterin verwandelt das Einwanderungszentrum in Wohnungen für Italiener

AfD: Armes reiches Deutschland: Wenn Mütter mit Säuglingen auf der Straße leben müssen – Über 30.000 Wohnungslose in Berlin

Video: Martin Sellner: Wende im Mittelmeer – "Asso Ventotto" bringt Migranten zurück nach Libyen (09:55)

Elmar Hörig: Nun sind sie halt da – Rückführungsabkommen mit Spanien völlig wertlos

Laut Gedacht #58: Sexismus überall – aber bei muslimischer Gewalt wird weggesehen!

11 Nov


Video: Laut gedacht #58 – Sexismus sells (07:32)

Sexismus überall. Nach anfänglich schockierenden Enthüllungen über sexuelle Belästigungen melden sich nun immer mehr Frauen und auch Männer zu Wort. Die Geschichten werden dabei immer skurriler und scheint immer schwieriger Komplimente und lockere Sprüche von Sexismus zu unterscheiden. Dies und andere Themen in der neuen Folge des patriotischen Youtube-Formats „Laut Gedacht“.

Quelle: Laut Gedacht #58: Sexismus sells!

Bundesverfassungsgericht fordert Drittes Geschlecht: Eine Abstruse genderpolitische Empfehlung!

Dr. Alice Weidel (AfD) schreibt:

dritte_optionSeit Ende 2013 darf ein Kind ohne Angaben über das Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden. Eine Grundrechtsverletzung durch die Festlegung auf ein Geschlecht kann daher gar nicht vorliegen. Dass das Bundesverfassungsgericht sich zum wiederholten Mal als Gesetzgeber hervortun möchte, muss entschieden zurückgewiesen werden. Die Gewaltenteilung darf durch abstruse genderpolitische Empfehlungen nicht untergraben werden. Der gestaltungspolitische Anspruch der Verfassungsrichter ist klar zurückzuweisen. Karlsruhe ist nicht der bessere Gesetzgeber und schon gar nicht vom Souverän, dem Bürger, legitimiert.

bayernistfrei.com schreibt:

Es gibt von Natur aus nur zwei Geschlechter (Chromosomen 46.XX und 46.XY) und einige Unfälle [Launen] der Natur, die zu fortpflanzungsunfähigen Zwittern führen. Das Taktgefühl gebietet, dass wir uns weder abfällig noch mitleidvoll-herablassend über die 0.017% geschlechtlich undefinierten oder verwirrten Zeitgenossen äußern sondern lieber über diesen Aspekt ihres Lebens ebenso schweigend hinweggehen, wie die Evolution es tut. Ähnlich handhabten es bislang auch Standesämter. Man konnte sich dort als männlich oder weiblich identifizieren oder neuerdings seit 2013 auf solche Identifizierung verzichten, was aber selten im Interesse des Anmelders liegt, denn wer will nicht lieber „Frau X.“ oder „Herr Y.“ heißen als „Hermaphro Z.“?

Philolaos schreibt:

Lakonischer Leserbrief von Herbert G.: Leserbrief zu BZ vom 09.11.2017 – “Karlsruhe verlangt drittes Geschlecht…..“ Sollte das 3. Geschlecht kein Fake sein, dann müsste auch das 4. Geschlecht der Geistesgestörten in die Verfassung aufgenommen werden.

Andreas schreibt:

Für diese abartige Gendergrütze sind die Winkel-Advokaten zu haben. Aber die Klagen gegen Merkels illegale Grenzöffnung wurde abgewiesen. Totalversager!

Thomas schreibt:

Mit dem Urteil aus Karlsruhe scheint dies Verhältnis umgekehrt zu werden, mit weitreichenden Folgen! Werden nun im nächsten Schritt "eigene" öffentliche Toiletten gefordert? Was ist mit Umkleideräumern in Großunternehmen? Waschräumen in der Gastronomie? Werden künftig mehrere Sicherheitsmitarbeiter am Flughafen bereit stehen, um – je nach Geschlecht – notwendige körperliche Kontrollen durchführen zu können? Ist hier nun der Weg offen für viele Klagen wegen dadurch empfundener Diskriminierung oder sexueller Belästigung?

Branco schreibt:

So ein Urteil betrifft vielleicht ein paar hundert Menschen, wenn überhaupt. Aber die Probleme die Millionen Menschen betreffen, wie die unkontrollierte Masseneinwanderung, die Zunahme der Kriminalität, Altersarmut, Kinderarmut etc etc etc werden endlos vor sich hergeschoben oder ganz ignoriert. Ich hoffe, es gibt Neuwahlen und dann bekommt die AfD vielleicht über 20% der Stimmen und hoffentlich geht dann die nutzlose Angela Merkel endlich in Pension

Mike schreibt:

Wer den Körper einer Frau hat ist eine Frau und wer den Körper eines Mannes hat, ist ein Mann, so hat es in den Papieren zu stehen wie sich die Person fühlt. Was sie / er empfindet, gehört nicht in die Papiere. Das ist jedem sein ganz persönliches Problem. Alles andere ist Quatsch

Meine Meinung:

Da kann ich Mike nicht ganz beistimmen. Es werden ja Menschen mit zwei Geschlechtern geboren, mit einer Vagina und einem Penis. Eine Laune der Natur. Aber für diese Menschen besteht beim Standesamt die Möglichkeit, auf eine Identifizierung zu verzichten.

Jana schreibt:

Es gibt Menschen, die mit uneindeutigen oder widersprüchlichen Geschlechtsmerkmalen zur Welt kommen. Es ist mittlerweile Usus in der Medizin, dass bei Minderjährigen keine Vorentscheidung durch chirurgische Eingriffe vorgenommen werden sollte, sondern es psychisch für die Betroffenen gesünder ist, diese im Erwachsenenalter selbst entscheiden zu lassen, ob und welche Korrekturen vorgenommen werden.

Bei den betroffenen Kindern [beim Standesamt, bzw. in der Geburtsurkunde] beim Geschlecht eine Leerstelle zu lassen, ist völlig in Ordnung, da es ja deswegen im Personalausweis steht, weil es ein Identifikationsmerkmal ist. Bei Intersexuellen [1] ist dies aber nun einmal oft nicht eindeutig. Das hat auch nichts mit Gender und "sich fühlen" zu tun, wenn Menschen weder mit xx- noch xy-Chromosomen zur Welt kommen oder hormonell bedingt andere Merkmale ausprägen, als genetisch vorgesehen.

[1] Intersexualität: Die Intersexualität wird den sogenannten Sexualdifferenzierungsstörungen (engl. disorders of sex development, DSD) zugerechnet. Die Internationale Klassifikation der Krankheiten ICD-10-GM-2014 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nennt in Kapitel XVII (Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien) auch angeborene Fehlbildungen der Genitalorgane, insbesondere ein unbestimmtes Geschlecht und Pseudohermaphroditismus (Zweigeschlechtlichkeit, Zwitter].

Lydia schreibt:

Intersexuelle werden aber nun mal mit beiden Geschlechtsmerkmalen geboren, ob Ihnen das nun passt, oder nicht. Das soziale Geschlecht ist übrigens nicht damit zu verwechseln.

Siehe auch:

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