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Helmut Zott: Die Stellung der Frau im Islam

17 Dez

Women_in_EgyptCC BY 2.0 – Ägyptische Frauen – Link

„Der Islam hat Frauen immer als in jeder Weise mindere Geschöpfe eingestuft: körperlich, geistig und moralisch. Diese Negativvision ist im Koran göttlich sanktioniert, von den Hadithen gestützt, und verewigt durch die Kommentare der Theologen, der Bewahrer muslimischen Dogmas und muslimischer Ignoranz.“

Diese klare und zentrale Aussage, die von dem 1946 als Moslem im indischen Rajkot geborenen und später vom Islam abgefallenen Autor mit dem Pseudonym Ibn Warraq stammt und auf Seite 399 in seinem Buch mit dem Titel „Warum ich kein Muslim bin“ zu lesen ist, steht in krassem Widerspruch zu den oft vorgebrachten Äußerungen der Muslime, nach denen die Frau eine besonders hohe Wertschätzung im Islam genießt und Mohammed die Frauen von dem vorislamischen Joch der Unterdrückung befreit hat.

So schrieb beispielsweise Ajatollah Ruhollah Khomeini:

"Die Frau erlebte zwei Phasen der Unterdrückung, einmal zu vorislamischer, heidnischer Zeit, in der sie wie ein Tier und mehr noch als ein Tier unterdrückt und unterjocht wurde, aus diesem Morast sie dann später, durch den Islam, Erlösung fand. Und zum anderen in unserem Zeitalter, in dem ihr, unter der Bezeichnung sie ‚befreien’ zu wollen, Unrecht, Gewalt und Unterdrückung zugefügt und ihr der Status der Würde, Größe und geistigen Wertigkeit, den sie besaß, entrissen wurde“.

Was also entspricht der Wahrheit?

„Während sich im Koran auch einige Stellen finden lassen, aus denen eine wohlwollende, zu liebevoller und pfleglicher Behandlung der Frau aufrufende Haltung des Verkünders hervorgeht, entwickelte sich ihre Rechtsposition und faktische Rolle in der Gesellschaft zu einer umfassenden Form multipler Unterprivilegierung.“ Das jedenfalls schreibt der promovierte Orientalist Hans-Peter Raddatz in seinem Buch „Von Gott zu Allah?“ auf Seite 276.

Anschaulich dargestellt wird diese negative Wandlung zur „Unterprivilegierung“, welche die Stellung der Frau bereits zur Zeit Mohammeds und durch Mohammed selbst erfahren hat, in der Schilderung von Arzu Toker, einer 1952 in der Türkei geborenen und in Köln lebenden Schriftstellerin und Journalistin. Sie schrieb in einem Artikel, unter Bezugnahme auf die Schriften von Prof. Dr. Ilhan Arsel und von Truan Dursun, folgendes:

„Im Osten des Jemen befand sich einst ein Ort namens Hadramut. Dort lebte ein Stamm, dessen Frauen ungeduldig auf eine Nachricht warteten. Als die Nachricht eintraf, malten sie ihre Hände mit Henna an, sie schmückten sich, musizierten und sie tanzten. Etwa 20 Frauen schlossen sich ihnen an. Diese ersehnte Nachricht lautete: Mohammed ist tot. Sie feierten nicht den Tod von Mohammed, der sich zum Propheten ernannt hatte. Sie feierten, weil sie hofften, dass somit die Zeit jenes Systems vorbei sei, das die Frau zum Sexualobjekt degradierte.

Denn vor dem Islam besaß die arabische Frau mehr Rechte und Freiheiten, als die Orientalisten und Gläubigen uns weismachen wollen. Sie betrieb Handel, sie ging wohin sie wollte. Sie zog an was ihr gefiel. Sie wählte ihren Lebensgefährten selbst. Auch Mohammed wurde von seiner ersten, 14 Jahre älteren Frau zum Ehemann gewählt.

Dennoch, oder vielleicht gerade deshalb, begnügte er sich nicht damit, den Freiheiten der Frauen und der Gleichberechtigung ein Ende zu setzen. Er erhob die Versklavung der Frau zur göttlichen Ordnung. Den Frauen von Hadramut wurden von Abu Bakr, dem Nachfolger Mohammeds, zur Strafe die Hände und Füße kreuzweise abgehackt, die Zähne gezogen. Wer sie schützen wollte, fand den Tod.“

Diese moralische Verwahrlosung, die sich hier zeigt, ist Ausdruck des Wandels, der sich seit der Auswanderung (hidjra) Mohammeds von Mekka nach Medina im Jahre 622 vollzogen hatte. Auch seine Beziehung zu den Frauen erfuhr eine gravierende Änderung.

„Als er 610 in die Geschichte trat, war er um die 40 Jahre alt und mit der Kauffrau Khadidja verheiratet. Bis zu ihrem Tod im Jahre 619 blieb sie seine einzige Frau. Sie verkörperte die Einehe als Ergebnis der religiösen, mekkanischen Phase, die mehrheitlich unter dem Einfluss jüdisch-christlicher Elemente stand“… „Mit einer wahren Flut weiterer Frauen – die Angaben schwanken zwischen 13 und 18 – bewirkt Muhammad den soziologischen Umschwung zur Vielehe“… „ Aus der Muhammad-Einehe in Mekka entsteht der Muhammad-Harem in Medina“ (Dr. Hans-Peter Raddatz: „Allahs Frauen“, S.30/34).

In der Tat ist das Märchen von der Besserstellung der Frau durch Mohammed, sowie der Gleichbewertung und Gleichbehandlung der Geschlechter im Islam ebenso abgedroschen, wie etwa der Slogan „Islam ist Frieden“ und ebenso falsch.

Letztinstanzlich hat der allmächtige und allwissende Allah im Koran die gesetzliche Ungleichbehandlung von Mann und Frau verfügt und die existenzielle Ungleichheit offenbart.
Die Menschheit wird dahingehend mit folgenden Worten aufgeklärt: „Hinsichtlich eurer Kinder hat Allah folgendes verordnet: Männliche Erben sollen so viel haben wie zwei weibliche“ (4; 12 nach Ludwig Ullmann).
 
Und an anderer Stelle des Korans erfahren wir die angeblich absolute, für alle Menschen und für alle Zeiten verbindliche Wahrheit in der folgenden Aussage: „ Sind aber zwei Männer nicht zur Stelle, so bestimmt einen Mann und zwei Frauen, die sich eignen, zu Zeugen …“ (2; 283 nach Ludwig Ullmann).

In einem Hadith wird erklärend dazu von Mohammed ergänzt, dass der mangelnde Verstand der Frauen der Grund für die seiner Meinung nach durchaus berechtigte und gerechte Ungleichbehandlung sei. Anschaulich demonstriert und bestätigt findet man diesen Sachverhalt in einem Hadith (Sahih al-Buhari: „Nachrichten von Taten und Aussprüchen des Propheten Muhammad“, Reclam S. 82), in welchem Abu Sa`id al-Hudri von einem Gespräch berichtet, das Mohammed mit Frauen führte und bei dem er sagte:

„ … `Ihr Frauen, ich rate euch, Almosen zu geben! Denn ich habe gesehen, dass die Mehrzahl der Höllenbewohner Frauen sind`. Die Frauen fragten ihn: `Wie kommt das, o Gesandter Allahs?` – `Frauen fluchen häufig und sind oft undankbar gegenüber ihren Ehemännern. Auch sah ich nie jemanden mit weniger Verstand und geringerer Religiosität als manche von euch! Und ihr könnt selbst einen einsichtigen Mann betören!`

Die Frauen fragten: `Aber warum ist unsere Religiosität und unser Verstand mangelhaft, o Gesandter Allahs?` Er erwiderte: `Ist es nicht so, dass der Zeugenaussage einer Frau nur das halbe Gewicht derselben eines Mannes zukommt?` – `Doch, natürlich!` – `Der mangelnde Verstand der Frauen ist der Grund dafür! Und ist es nicht so, dass eine Frau während ihrer Menstruation nicht betet und nicht fastet?` – `Doch.` – `Das ist die mangelhafte Religiosität der Frauen.`“

Was bei diesem Dialog klar zum Ausdruck kommt und betroffen macht, ist nicht nur die Ansicht Mohammeds, dass die Frau dem Manne im rechtlichen Sinne nicht gleichgestellt ist, sondern dass sie in ihrer Existenz minderwertig veranlagt ist, und das mit ein Grund sei, warum Frauen häufiger in die Hölle kommen.

Im Islam übernahm man mit einigen Abänderungen die Schilderung von Adam und Eva aus dem Alten Testament in den Koran hinein und damit die Vorstellung der Entstehung der Menschheit aus einem einzigen Menschen. In der siebten Sure ist nach der Übersetzung von Ludwig Ullmann im Vers 190 zu lesen: „Er, Allah, ist es, der euch erschaffen von einem Menschen und aus diesem sein Weib, dass er ihr beiwohne (Erquickung finde)“.
 
Aus diesem und ähnlich lautenden Versen im Koran, folgt und ergibt sich die islamische Ansicht, dass die Frau das sekundäre und dem Manne untergeordnete Geschöpf sei, geschaffen zum Vergnügen und zur Erquickung des Mannes. Unter Voraussetzung dieser Vorstellung wird auch der folgende Koranvers der vierten Sure plausibel und besser verständlich:

„Die Männer stehen über den Frauen, weil Allah sie (von Natur vor diesen) ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen (als Morgengabe [Hochzeitsgeschenk] für die Frauen?) gemacht haben. Und die rechtschaffenen Frauen sind (Allah) demütig ergeben und geben acht auf das, was (den Außenstehenden) verborgen ist, weil Allah (darauf) acht gibt (d.h. weil Allah darum besorgt ist, dass es nicht an die Öffentlichkeit kommt). Und wenn ihr fürchtet, dass (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch (daraufhin wieder) gehorchen, dann unternehmt (weiter) nichts gegen sie! Allah ist erhaben und groß“ (nach Rudi Paret, Sure 4,34).

Dieser Koranvers enthält auch die viel diskutierte und strittige Aussage, dass die Frau mit Allahs Zustimmung vom Ehemann geschlagen werden darf und soll. Muslime werden wie üblich einwenden, die Übersetzung sei falsch, aus dem Zusammenhang gerissen und kann nur im arabischen Urtext hinreichend verstanden werden. Richtig ist, dass die verschiedenen Übersetzer ins Deutsche bei diesem entscheidenden Wort, das Paret mit „und schlagt sie“ übersetzt, von einander abweichende Ausdrücke gebrauchen. So steht in der Übersetzung von Max Henning zwar auch „und schlagt sie“ und bei Lazarus Goldschmidt „und schlaget sie“, aber Ludwig Ullmann übersetzt es mit „und züchtigt sie“, und in der Ahmadiyya-Ausgabe ist zu lesen „und straft sie“.

Wie interpretiert nun der bedeutende hanbalitische Rechtsgelehrte, Koranexeget und Interpret der Überlieferung Abū l-Faraǧ Ibn al-Ǧauzī (1116 – 1200 n. Chr.) diesen Koranvers. Im Kapitel 67 seiner Schrift „Davon, dass es dem Mann erlaubt ist, seine Ehefrau zu schlagen“, führt er folgendes aus und bestätigt treffend die Koranaussage: „Wenn die Frau gegen den Mann aufbegehrt oder sich ihm in etwas widersetzt, worauf er ein Recht hat, soll sie mit Erlaubnis Allahs, des Starken und Mächtigen, erzogen werden, indem er sie ermahnt. Wenn sie aber weiter darauf besteht, sich zu widersetzen, soll er sie von der Lagerstatt fernhalten. Beharrt sie dann noch, soll er sie schlagen, aber nicht heftig, ein oder zwei Peitschenhiebe oder ein wenig mehr.“

Wie aber, wenn die Ehefrau nach „ein oder zwei Peitschenhiebe oder ein wenig mehr“ immer noch nicht gehorchen will? Darf es dann auch etwas mehr sein, und wo ist dann die Grenze? Mit Eintritt der Bewusstlosigkeit oder des Todes? In der Tat schreibt Jaya Gopal in „Gabriels Einflüsterungen“ auf Seite 274: „Da das Schlagen der Ehefrau ja explizit gestattet ist, greifen launische Gatten neben psychischer auch zu physischer Gewalt, wobei letztere bis zum Verbrennen oder Totschlag der Ehefrau ausufern kann“.

Mohammed hat den Willen Allahs stets vorbildhaft befolgt und auch in diesem Punkt für alle Muslime verbindlich demonstriert, indem er seine Frauen schlug. Natürlich wird das muslimischerseits vehement bestritten. Bei Sahih Muslim [Hadith] ist allerdings zu lesen: „Er (Mohammed) schlug mich (Aisha) auf den Rücken, was mir Schmerzen bereitete, und sagte: `Glaubst du, dass Allah und sein Apostel (Mohammed) dich ungerecht behandeln würde?`“ (Sahih Muslim, Buch 4, Hadith 2127).

„Omar schlug seine Frau, Zubair schlug seine Frau, und das gleiche galt für Ali, der immerhin Mohammeds Tochter geheiratet hatte …. Die medinensischen Frauen schätzten ihre Freiheit hoch und den ´männlichen Chauvinismus´ gar nicht. Aber dank einer göttlichen Offenbarung mussten sie sich schließlich ebenfalls die Prügel ihrer Ehemänner gefallen lassen“ (Jaya Gopal, „Gabriels Einflüsterungen“ – S.263).

So wie Allah die Macht und die willkürliche Freiheit hat, den muslimischen Mann, der sich ihm zu widersetzen wagt, zu bestrafen oder auch physisch auszulöschen, so steht der muslimische Mann in Allahs hierarchischem Ordnungsgefüge „Allah-Mohammed-Mann“ über der Frau, und er hat als Stellvertreter Allahs auf Erden den Auftrag und die Verpflichtung, die Frau zu überwachen und zu beherrschen.
 
Den Rangunterschied zwischen Mann und Frau kann man kaum deutlicher zum Ausdruck bringen, als es Mohammed selbst in einem Hadith mit den folgenden Worten getan hat: „Wäre mir aufgetragen worden, jemandem zu gebieten, sich vor einem anderen als Allah zu verneigen, so hätte ich gewiss den Frauen geboten, sich vor ihren Männern zu neigen. (…) Eine Frau kann ihre Pflichten gegen Allah nicht erfüllen, bevor sie nicht zuerst die Pflicht erfüllt hat, die sie ihrem Manne schuldet“ (Ibn Warraq, „Warum ich kein Muslim bin“ – S.425).

Die Ehefrau, die der Mann als sein durch die Morgengabe gekauftes Eigentum betrachten darf, ist nicht nur verpflichtet, dessen sexuelle Bedürfnisse jederzeit zu befriedigen und für ihn bedingungslos in jeder Hinsicht zur Verfügung zu stehen, sondern auch verpflichtet, dem göttlichen Auftrag zu dienen, der in der Erhaltung und Vermehrung der Umma besteht.

So ist es durchaus verständlich, warum die Ehe von islamischen Rechtsgelehrten zur Pflicht erklärt wurde und sie nach Mohammeds Aussage die Hälfte des Glaubens ausmacht: „Wenn jemand heiratet, vollendet er die Hälfte des Glaubens, er möge die andere Hälfte gut bewahren“, und weiter: „Die Heirat gehört zu meiner Lebensweise; wer nicht nach meiner Lebensweise handelt, gehört nicht meiner Gemeinde an. Heiratet! Denn ich werde mich am jüngsten Tag durch eure große Zahl rühmen“ (zitiert nach Moussa Afschar).

Was aus dem Gesagten verständlich hervorgeht, ist, dass die Frau als Mittel zum Zweck und als Objekt angesehen wird, die dem Mann zu dienen und für ihn zu gebären hat, die der Mann nach Lust und Laune erwerben kann und derer er sich ebenso wieder entledigen darf.

„Unter dem Joch des Islams ist die Frau in der Praxis ein ‚Ding’, ein Wesen, das nicht nach seinem eigenen Willen und Ermessen leben kann und darf, sondern sich den Befehlen des Vaters, Bruders, Ehegatten, Sohnes oder eines sonstigen Vormundes unterzuordnen hat. In den Augen der Religions- und Rechtsgelehrten ist sie zeitlebens eine ‚Unperson’ “ (Jaya Gopal, „Gabriels Einflüsterungen“ – S.275). Darüber hinaus hängt auch das ewige Seelenheil einer Frau vom Gehorsam gegenüber ihrem Ehemann ab, wie uns der Prophet Allahs zu verstehen gibt:

„Wenn eine Ehefrau das fünfmalige Gebet verrichtet, im Fastenmonat fastet, ihren Schamteil behütet und ihrem Mann gehorcht, betritt sie das Paradies“. Das Befolgen der Anweisungen und Befehle des Ehemanns ist also für die muslimische Frau nicht nur eine zu erzwingende Pflicht, sondern ein sakraler Akt, durch den ihr der Weg ins Paradies eröffnet wird, durch den aber auch der Verbleib in der Hölle für die Ungehorsame sicher ist. Mohammed, in den Augen der Muslime der Ranghöchste aller Menschen und das leuchtende moralische Vorbild für alle Muslime, hat einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Gläubigen. Von Anfang an, bis in unsere Gegenwart hinein, wird er als Ausgeburt menschlicher Güte und menschlichen Seins überhaupt wahrgenommen und gepriesen.

„Die Unterdrückung der Frau widerspricht den Lehren des Islams und basiert in keiner Weise auf den Lehren des heiligen Propheten. Die Erniedrigung und Entehrung der Frauen entsteht durch die Ignorierung der Gesetze Allahs“, belehren die Muslime uns Ungläubige.

Aber wie kommt es, dass wir im Koran und im Hadith auf so viele Aussagen stoßen, die das Gegenteil ausdrücken und beweisen? Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass die Taten und Worte von Mohammed, wie sie im Hadith überliefert werden, alle erfunden sind. Warum sollten Muslime, die versuchen, ihren Propheten als vorbildlich darzustellen, so viele Geschichten erfinden, die ihn als einen skrupellosen Menschen zeigen? „Es gibt (wie zu erwarten) kein Hadith, das zum Geiste des Korans im Widerspruch stünde; jedes setzt dessen Tendenz nur fort“ (Jaya Gopal, „Gabriels Einflüsterungen“ – S.254).

Es sind viel zu viele Aussprüche und Handlungsweisen Mohammeds in den Hadithen überliefert, in denen Frauenverachtung zum Ausdruck kommt, als dass man sie ignorieren oder wegdiskutieren könnte.
 
„Eine gläubige Frau unter den Frauen ist wie ein weißer Rabe unter den Raben. Die Hölle ist für Dummköpfe geschaffen; die Frauen sind die dümmsten unter den Dummköpfen“ (Hindi; Hadith-Nummer 65) – das ist ein keineswegs schmeichelhafter Ausspruch Mohammeds. Nach einem anderen überlieferten Spruch von ihm gibt es drei Dinge, die das Gebet ungültig machen: „Die Frau, der Esel und der Hund“ (Hindi). Eine Auflistung von unreinen Wesen ist ebenso bemerkenswert: „Es verderben das Gebet eines Muslims: der Hund, das Schwein, der Jude und die Frau.“

Das Gebet des Muslims bleibt allerdings gültig, solange diese „einen Steinwurf entfernt“ vorbeigehen (Abu Dawud, salat 109; Muslim, salat 265). Weithin bekannt sind auch die schlimmen Sprüche Alis (600 – 661 n. Chr.), des Vetters und Schwiegersohns des Propheten und vierten Kalifen [Ali ibn Abi Talib gilt als der Begünder der Schiiten und Aleviten], die sicher nicht im Widerspruch zu den Offenbarungen Allahs und dem Denken seines Gesandten stehen: „Die Frau ist insgesamt ein Übel, und das Schlimmste ist, dass man sie braucht! Nie sollte man eine Frau um Rat fragen, denn ihr Rat ist wertlos. Verstecke sie, so dass sie keine anderen Männer zu Gesichte bekommt“.
 
Auch Umar, der zweite Kalif (581 – 644 n. Chr.), offenbarte den gleichen Ungeist und sagte zur Förderung der Verdummung der Frauen: „Hindert die Frauen am Schreibenlernen! Wehrt ihrer launischen Art“ (zitiert nach Ibn Warraq, „Warum ich kein Muslim bin“ – S.405/406). Und in ähnlichem Sinne äußerte sich vierhundert Jahre später der im Islam hoch geehrte persische Philosoph al Ghazzali (1058 – 1111 n. Chr.), der in seiner „Wiederbelebung der Wissenschaften von der Religion“ (zitiert nach Ibn Warraq: „Warum ich kein Muslim bin“ – S.406) schreibt:
„Sie (die Frau) soll nicht oft ausgehen; sie darf nicht allzu gut informiert sein. (…) Ihre Arglist ist grenzenlos, ihr Schaden verderblich; sie (die Frauen) sind unmoralisch und von kleinlicher Gesinnung“.

Das Ordnungsgefüge des Islams besteht aus einer Machthierarchie und einer zeitlichen Entwicklungslinie. Allah, der Allmächtige steht erhaben über allem, unter ihm, im menschlichen Bereich, steht sein Gesandter Mohammed, gefolgt vom islamischen Mann, der die rangniedrigere Frau beherrscht und leitet. Die Nichtmuslime, die pauschal als Ungläubige bezeichnet werden, sind eingeteilt in die höherwertigeren Besitzer der Bücher der verfälschten Wahrheit, also Juden und Christen, und in den Rest der Ungläubigen, die keine Existenzberechtigung auf Erden haben. In dieses Gefüge der Hierarchie und an der Nahtstelle von Mann und Frau, ist die islamische Ehe einzuordnen.

In der Ordnungsstruktur der Entwicklung auf ein Endziel hin, das in der Menschheits-Umma mit einem Kalifen als Stellvertreter Allahs auf Erden in der Zukunft kulminiert und endet, hat die Frau die unabdingbare Aufgabe des Dienens am Höheren und der notwendigen Vermehrung der Muslime.
Kaum einen Bereich im Privatleben der Frau regelt der Islam so ausführlich wie die Ehe. Das arabische Wort für die Ehe bedeutet gleichzeitig ´Beischlaf´. Sie ist kein Sakrament wie in der Katholischen Kirche, sondern ein Mittel zur Fortpflanzung und des Lustgewinns beim Beischlaf.

So jedenfalls schildert es Moussa Afschar in seinem Buch „Die Stellung der Frau im Islam – Lizenz zur Unterdrückung im Namen Allahs“, und Ibn Warraq schreibt zu diesem wichtigen Sachverhalt Folgendes: „In den Worten eines muslimischen Juristen ist die Ehe für einen männlichen Muslim ein Vertrag, wodurch er das Fortpflanzungsorgan einer Frau erwirbt, zum ausdrücklichen Zweck der Nutznießung.
 
Das entsprechende Recht [der Frau gegenüber dem Mann] gilt natürlich nicht. Das Fortpflanzungsorgan des Ehemannes ist nicht einer Frau vorbehalten“ (Ibn Warraq, „Warum ich kein Muslim bin“- S.409). Auch wenn Jaya Gopal andere Worte gebraucht, kommt er, in erstaunlicher Übereinstimmung mit dem Inhalt, zu der grundsätzlich gleichen Aussage, wenn er das Folgende schreibt:

Für eine Muslima ist „die Ehe konkret die vertragliche Veräußerung ihrer Sexualität. Während der Laufzeit des Vertrages hat sie die Bedürfnisse ihres Mannes zu befriedigen und sich seinen Launen zu fügen. Beim geringsten Ungehorsam ihrerseits läuft sie Gefahr, den Zorn ihres Mannes zu erregen, der das Recht hat, sie zu schlagen, auszupeitschen oder zu verstoßen“. Mit dieser Darstellung auf Seite 250 in seinem Buch „Gabriels Einflüsterungen“ berührt Jaya Gopal ebenfalls den zentralen und neuralgischen Punkt im islamischen Eheverständnis.

Und im gleichen Sinne, allerdings in der Ausdrucksweise noch drastischer, schreibt Ram Swarup:
„Betrachten wir die Kommentare der Hidaya (islamischer Rechtskommentar) hinsichtlich der so genannten Morgengabe, so finden wir hier Begriffe aus der Terminologie des Kaufmanns: Entgelt bzw. Lohn, Erwerb und Veräußerung. Es heißt, dass der Leib der Frau oder – in der unverblümten Sprache der Juristen – ihre Geschlechtsteile (bo´oz) die ‚Gegenleistung für das Brautgeld’ oder den ‚Gegenstand des Ehekontrakts’ darstellen. Mit der Eheschließung hat die Frau das Recht auf ihre ‚Morgengabe’. Mit dem Vollzug der Ehe (d.h. des Geschlechtsaktes) gilt die Leistung der Frau, also die Zurverfügungstellung ihres Körpers, d.h. ihrer Geschlechtsteile, als erbracht, und damit hat sie das Anrecht auf die Auszahlung der Vergütung, des Brautgeldes, erworben“ (zitiert nach Jaya Gopal: „Gabriels Einflüsterungen“ – S. 272).

Irritierend und abstoßend für ein allgemein menschliches Empfinden ist, dass die islamische Ehe, nach diesen Äußerungen, im Prinzip eine institutionalisierte Prostitution durch Vertrag darstellt. Ob man darüber hinaus noch zu Allah betet und seinen Segen erfleht oder nicht, ist dabei belanglos.
Der vom Vormund abgeschlossene Kaufvertrag und die Entmündigung der Frau sind der eigentliche Skandal, da der Muslima dabei sowohl das Recht verweigert wird, den Vertrag rechtskräftig selbst zu unterschreiben, als auch die Freiheit entzogen wird, sich ihren zukünftigen Ehemann eigenständig zu wählen.

Den aufgezwungenen Partner muss sie, möglicherweise gegen ihre Zuneigung und gegen ihren Willen, heiraten und im schlimmsten Falle ungefragt mit drei anderen Ehefrauen teilen. Eine selbstbestimmte Heirat wird perverserweise im Islam als „Unzucht“ bewertet und verurteilt:
„Eine Unzüchtige ist die, die selbst heiratet“ (nach Gopal: Mishkat-ul-Masabih 27,42).
Aischa berichtete, dass der Prophet sagte: ´Eine Frau, die selbst ohne die Erlaubnis ihres Vormunds heiratet, deren Ehe ist null und nichtig, null und nichtig, null und nichtig` (nach Gopal: Mishkat-ul-Masabih 27,40).

Auch diese letzten Aussagen von Mohammed sind Mosaiksteine im Gesamtbild, das sich uns bei der Betrachtung der Stellung der Frau im Islam ergibt.

Allerdings ist dieses Bild das genaue Gegenteil von dem, was uns die Muslime mit scheinbar fester Überzeugung vortragen. Wenn man die oben zitierte wörtliche Aussage von muslimischer Seite ins Gegenteil verkehrt, entspricht sie genau dem, was sich uns als Ergebnis der Betrachtung zeigt und als Wahrheit offenbart: „Die Unterdrückung der Frau entspricht den Lehren des Islams und basiert in sichtbarer Weise auf den Lehren des heiligen Propheten. Die Erniedrigung und Entehrung der Frauen entsteht durch die Befolgung der Gesetze Allahs.“

Meine Meinung:

Alles was man über die Stellung eigentlich wissen muss, erfährt man auch in dem mit dem Theodor-Wolff-Preis ausgezeichneten Artikel von Cathrin  Kahlweit, der den Alltag türkischer Frauen und Mädchen aus der Sicht einer türkischen Ärztin zeigt, zu der täglich Frauen und Mädchen in die Praxis kommen, die von ihren Ehemänner, Brüdern, Onkeln oder anderen Männer verprügelt, sexuell missbraucht und vergewaltigt wurden: “Gefangen im Unaussprechlichen”. Hier ein kleiner Ausschnitt:

„Die Aufzählung des Grauens, die Selmin Kundrun bereithält, ist schwer zu ertragen. Und schwer wiederzugeben ist dieser Negativausschnitt aus einer in Deutschland existierenden Parallelwelt auch. Sie findet, es sei bei ihren Beobachtungen nicht ausschlaggebend, ob die Fallzahlen hoch oder niedrig sind. Ausschlaggebend sei die Verzweiflung hinter dem Schweigen, das die Familienehre schützt. Denn „die Familienehre steht über allem, sie ist wichtiger als das Leid der Opfer”. Blaue Flecken, Würgemale, versteckt unter Kleidern, bloßgelegt für die Augen der Ärztin erst, wenn sich die Frauen vor ihr ausziehen – das ist Arztalltag; immer wieder hört Kundrun von Frauen, dass sie sich mit Vaseline einschmieren mussten, damit man die Striemen nach den Schlägen nicht so sieht.

Kundruns wirklicher Horror aber, das sind eingesperrte und vergewaltigte Ehefrauen, missbrauchte Töchter. Sie erzählt von einem Mädchen, in deren Mund sich eine Geschlechtskrankheit eingenistet hatte, vom Bruder übertragen. Von einer Fünfjährigen, deren Anus zerrissen ist, weil sie anal missbraucht wurde, um das Jungfernhäutchen zu schützen. „Tor zwei” nennen Musliminnen das: Analverkehr, um die Jungfräulichkeit zu bewahren; diese Sexualpraktik nutzen Männer, wenn ein junges Mädchen in der Hochzeitsnacht unberührt wirken soll.

Weil sie zu häufig blaue Flecken oder Striemen sieht, wenn sie ihre Patientinnen bittet, den Rock auszuziehen, das Kopftuch abzunehmen, hatte die Ärztin – selbst jung, hübsch, temperamentvoll – vor einer Weile eine Gewaltsprechstunde eingerichtet. Das Experiment währte genau einen Tag lang. Am zweiten stand der Vater eines muslimischen Mädchens, das Rat bei ihr gesucht hatte, in der Praxis – eine Gaspistole in der Hand. Auch Anzeige erstattet Kundrun nur noch sehr selten, obwohl sie viel Gewalt gesehen hat, für die die Täter hinter Gitter gehören. Würde sie ihre Beobachtungen melden, stünde ihre Aussage in den Prozessunterlagen – und der Anwalt des Täters erführe ihren Namen. „Ich wurde schon häufig bedroht. Das riskiere ich nicht mehr”, sagt sie.” >>> weiterlesen

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