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Helmut Zott: Die Stellung der Frau im Islam

17 Dez

Women_in_EgyptCC BY 2.0 – Ägyptische Frauen – Link

„Der Islam hat Frauen immer als in jeder Weise mindere Geschöpfe eingestuft: körperlich, geistig und moralisch. Diese Negativvision ist im Koran göttlich sanktioniert, von den Hadithen gestützt, und verewigt durch die Kommentare der Theologen, der Bewahrer muslimischen Dogmas und muslimischer Ignoranz.“

Diese klare und zentrale Aussage, die von dem 1946 als Moslem im indischen Rajkot geborenen und später vom Islam abgefallenen Autor mit dem Pseudonym Ibn Warraq stammt und auf Seite 399 in seinem Buch mit dem Titel „Warum ich kein Muslim bin“ zu lesen ist, steht in krassem Widerspruch zu den oft vorgebrachten Äußerungen der Muslime, nach denen die Frau eine besonders hohe Wertschätzung im Islam genießt und Mohammed die Frauen von dem vorislamischen Joch der Unterdrückung befreit hat.

So schrieb beispielsweise Ajatollah Ruhollah Khomeini:

"Die Frau erlebte zwei Phasen der Unterdrückung, einmal zu vorislamischer, heidnischer Zeit, in der sie wie ein Tier und mehr noch als ein Tier unterdrückt und unterjocht wurde, aus diesem Morast sie dann später, durch den Islam, Erlösung fand. Und zum anderen in unserem Zeitalter, in dem ihr, unter der Bezeichnung sie ‚befreien’ zu wollen, Unrecht, Gewalt und Unterdrückung zugefügt und ihr der Status der Würde, Größe und geistigen Wertigkeit, den sie besaß, entrissen wurde“.

Was also entspricht der Wahrheit?

„Während sich im Koran auch einige Stellen finden lassen, aus denen eine wohlwollende, zu liebevoller und pfleglicher Behandlung der Frau aufrufende Haltung des Verkünders hervorgeht, entwickelte sich ihre Rechtsposition und faktische Rolle in der Gesellschaft zu einer umfassenden Form multipler Unterprivilegierung.“ Das jedenfalls schreibt der promovierte Orientalist Hans-Peter Raddatz in seinem Buch „Von Gott zu Allah?“ auf Seite 276.

Anschaulich dargestellt wird diese negative Wandlung zur „Unterprivilegierung“, welche die Stellung der Frau bereits zur Zeit Mohammeds und durch Mohammed selbst erfahren hat, in der Schilderung von Arzu Toker, einer 1952 in der Türkei geborenen und in Köln lebenden Schriftstellerin und Journalistin. Sie schrieb in einem Artikel, unter Bezugnahme auf die Schriften von Prof. Dr. Ilhan Arsel und von Truan Dursun, folgendes:

„Im Osten des Jemen befand sich einst ein Ort namens Hadramut. Dort lebte ein Stamm, dessen Frauen ungeduldig auf eine Nachricht warteten. Als die Nachricht eintraf, malten sie ihre Hände mit Henna an, sie schmückten sich, musizierten und sie tanzten. Etwa 20 Frauen schlossen sich ihnen an. Diese ersehnte Nachricht lautete: Mohammed ist tot. Sie feierten nicht den Tod von Mohammed, der sich zum Propheten ernannt hatte. Sie feierten, weil sie hofften, dass somit die Zeit jenes Systems vorbei sei, das die Frau zum Sexualobjekt degradierte.

Denn vor dem Islam besaß die arabische Frau mehr Rechte und Freiheiten, als die Orientalisten und Gläubigen uns weismachen wollen. Sie betrieb Handel, sie ging wohin sie wollte. Sie zog an was ihr gefiel. Sie wählte ihren Lebensgefährten selbst. Auch Mohammed wurde von seiner ersten, 14 Jahre älteren Frau zum Ehemann gewählt.

Dennoch, oder vielleicht gerade deshalb, begnügte er sich nicht damit, den Freiheiten der Frauen und der Gleichberechtigung ein Ende zu setzen. Er erhob die Versklavung der Frau zur göttlichen Ordnung. Den Frauen von Hadramut wurden von Abu Bakr, dem Nachfolger Mohammeds, zur Strafe die Hände und Füße kreuzweise abgehackt, die Zähne gezogen. Wer sie schützen wollte, fand den Tod.“

Diese moralische Verwahrlosung, die sich hier zeigt, ist Ausdruck des Wandels, der sich seit der Auswanderung (hidjra) Mohammeds von Mekka nach Medina im Jahre 622 vollzogen hatte. Auch seine Beziehung zu den Frauen erfuhr eine gravierende Änderung.

„Als er 610 in die Geschichte trat, war er um die 40 Jahre alt und mit der Kauffrau Khadidja verheiratet. Bis zu ihrem Tod im Jahre 619 blieb sie seine einzige Frau. Sie verkörperte die Einehe als Ergebnis der religiösen, mekkanischen Phase, die mehrheitlich unter dem Einfluss jüdisch-christlicher Elemente stand“… „Mit einer wahren Flut weiterer Frauen – die Angaben schwanken zwischen 13 und 18 – bewirkt Muhammad den soziologischen Umschwung zur Vielehe“… „ Aus der Muhammad-Einehe in Mekka entsteht der Muhammad-Harem in Medina“ (Dr. Hans-Peter Raddatz: „Allahs Frauen“, S.30/34).

In der Tat ist das Märchen von der Besserstellung der Frau durch Mohammed, sowie der Gleichbewertung und Gleichbehandlung der Geschlechter im Islam ebenso abgedroschen, wie etwa der Slogan „Islam ist Frieden“ und ebenso falsch.

Letztinstanzlich hat der allmächtige und allwissende Allah im Koran die gesetzliche Ungleichbehandlung von Mann und Frau verfügt und die existenzielle Ungleichheit offenbart.
Die Menschheit wird dahingehend mit folgenden Worten aufgeklärt: „Hinsichtlich eurer Kinder hat Allah folgendes verordnet: Männliche Erben sollen so viel haben wie zwei weibliche“ (4; 12 nach Ludwig Ullmann).
 
Und an anderer Stelle des Korans erfahren wir die angeblich absolute, für alle Menschen und für alle Zeiten verbindliche Wahrheit in der folgenden Aussage: „ Sind aber zwei Männer nicht zur Stelle, so bestimmt einen Mann und zwei Frauen, die sich eignen, zu Zeugen …“ (2; 283 nach Ludwig Ullmann).

In einem Hadith wird erklärend dazu von Mohammed ergänzt, dass der mangelnde Verstand der Frauen der Grund für die seiner Meinung nach durchaus berechtigte und gerechte Ungleichbehandlung sei. Anschaulich demonstriert und bestätigt findet man diesen Sachverhalt in einem Hadith (Sahih al-Buhari: „Nachrichten von Taten und Aussprüchen des Propheten Muhammad“, Reclam S. 82), in welchem Abu Sa`id al-Hudri von einem Gespräch berichtet, das Mohammed mit Frauen führte und bei dem er sagte:

„ … `Ihr Frauen, ich rate euch, Almosen zu geben! Denn ich habe gesehen, dass die Mehrzahl der Höllenbewohner Frauen sind`. Die Frauen fragten ihn: `Wie kommt das, o Gesandter Allahs?` – `Frauen fluchen häufig und sind oft undankbar gegenüber ihren Ehemännern. Auch sah ich nie jemanden mit weniger Verstand und geringerer Religiosität als manche von euch! Und ihr könnt selbst einen einsichtigen Mann betören!`

Die Frauen fragten: `Aber warum ist unsere Religiosität und unser Verstand mangelhaft, o Gesandter Allahs?` Er erwiderte: `Ist es nicht so, dass der Zeugenaussage einer Frau nur das halbe Gewicht derselben eines Mannes zukommt?` – `Doch, natürlich!` – `Der mangelnde Verstand der Frauen ist der Grund dafür! Und ist es nicht so, dass eine Frau während ihrer Menstruation nicht betet und nicht fastet?` – `Doch.` – `Das ist die mangelhafte Religiosität der Frauen.`“

Was bei diesem Dialog klar zum Ausdruck kommt und betroffen macht, ist nicht nur die Ansicht Mohammeds, dass die Frau dem Manne im rechtlichen Sinne nicht gleichgestellt ist, sondern dass sie in ihrer Existenz minderwertig veranlagt ist, und das mit ein Grund sei, warum Frauen häufiger in die Hölle kommen.

Im Islam übernahm man mit einigen Abänderungen die Schilderung von Adam und Eva aus dem Alten Testament in den Koran hinein und damit die Vorstellung der Entstehung der Menschheit aus einem einzigen Menschen. In der siebten Sure ist nach der Übersetzung von Ludwig Ullmann im Vers 190 zu lesen: „Er, Allah, ist es, der euch erschaffen von einem Menschen und aus diesem sein Weib, dass er ihr beiwohne (Erquickung finde)“.
 
Aus diesem und ähnlich lautenden Versen im Koran, folgt und ergibt sich die islamische Ansicht, dass die Frau das sekundäre und dem Manne untergeordnete Geschöpf sei, geschaffen zum Vergnügen und zur Erquickung des Mannes. Unter Voraussetzung dieser Vorstellung wird auch der folgende Koranvers der vierten Sure plausibel und besser verständlich:

„Die Männer stehen über den Frauen, weil Allah sie (von Natur vor diesen) ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen (als Morgengabe [Hochzeitsgeschenk] für die Frauen?) gemacht haben. Und die rechtschaffenen Frauen sind (Allah) demütig ergeben und geben acht auf das, was (den Außenstehenden) verborgen ist, weil Allah (darauf) acht gibt (d.h. weil Allah darum besorgt ist, dass es nicht an die Öffentlichkeit kommt). Und wenn ihr fürchtet, dass (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch (daraufhin wieder) gehorchen, dann unternehmt (weiter) nichts gegen sie! Allah ist erhaben und groß“ (nach Rudi Paret, Sure 4,34).

Dieser Koranvers enthält auch die viel diskutierte und strittige Aussage, dass die Frau mit Allahs Zustimmung vom Ehemann geschlagen werden darf und soll. Muslime werden wie üblich einwenden, die Übersetzung sei falsch, aus dem Zusammenhang gerissen und kann nur im arabischen Urtext hinreichend verstanden werden. Richtig ist, dass die verschiedenen Übersetzer ins Deutsche bei diesem entscheidenden Wort, das Paret mit „und schlagt sie“ übersetzt, von einander abweichende Ausdrücke gebrauchen. So steht in der Übersetzung von Max Henning zwar auch „und schlagt sie“ und bei Lazarus Goldschmidt „und schlaget sie“, aber Ludwig Ullmann übersetzt es mit „und züchtigt sie“, und in der Ahmadiyya-Ausgabe ist zu lesen „und straft sie“.

Wie interpretiert nun der bedeutende hanbalitische Rechtsgelehrte, Koranexeget und Interpret der Überlieferung Abū l-Faraǧ Ibn al-Ǧauzī (1116 – 1200 n. Chr.) diesen Koranvers. Im Kapitel 67 seiner Schrift „Davon, dass es dem Mann erlaubt ist, seine Ehefrau zu schlagen“, führt er folgendes aus und bestätigt treffend die Koranaussage: „Wenn die Frau gegen den Mann aufbegehrt oder sich ihm in etwas widersetzt, worauf er ein Recht hat, soll sie mit Erlaubnis Allahs, des Starken und Mächtigen, erzogen werden, indem er sie ermahnt. Wenn sie aber weiter darauf besteht, sich zu widersetzen, soll er sie von der Lagerstatt fernhalten. Beharrt sie dann noch, soll er sie schlagen, aber nicht heftig, ein oder zwei Peitschenhiebe oder ein wenig mehr.“

Wie aber, wenn die Ehefrau nach „ein oder zwei Peitschenhiebe oder ein wenig mehr“ immer noch nicht gehorchen will? Darf es dann auch etwas mehr sein, und wo ist dann die Grenze? Mit Eintritt der Bewusstlosigkeit oder des Todes? In der Tat schreibt Jaya Gopal in „Gabriels Einflüsterungen“ auf Seite 274: „Da das Schlagen der Ehefrau ja explizit gestattet ist, greifen launische Gatten neben psychischer auch zu physischer Gewalt, wobei letztere bis zum Verbrennen oder Totschlag der Ehefrau ausufern kann“.

Mohammed hat den Willen Allahs stets vorbildhaft befolgt und auch in diesem Punkt für alle Muslime verbindlich demonstriert, indem er seine Frauen schlug. Natürlich wird das muslimischerseits vehement bestritten. Bei Sahih Muslim [Hadith] ist allerdings zu lesen: „Er (Mohammed) schlug mich (Aisha) auf den Rücken, was mir Schmerzen bereitete, und sagte: `Glaubst du, dass Allah und sein Apostel (Mohammed) dich ungerecht behandeln würde?`“ (Sahih Muslim, Buch 4, Hadith 2127).

„Omar schlug seine Frau, Zubair schlug seine Frau, und das gleiche galt für Ali, der immerhin Mohammeds Tochter geheiratet hatte …. Die medinensischen Frauen schätzten ihre Freiheit hoch und den ´männlichen Chauvinismus´ gar nicht. Aber dank einer göttlichen Offenbarung mussten sie sich schließlich ebenfalls die Prügel ihrer Ehemänner gefallen lassen“ (Jaya Gopal, „Gabriels Einflüsterungen“ – S.263).

So wie Allah die Macht und die willkürliche Freiheit hat, den muslimischen Mann, der sich ihm zu widersetzen wagt, zu bestrafen oder auch physisch auszulöschen, so steht der muslimische Mann in Allahs hierarchischem Ordnungsgefüge „Allah-Mohammed-Mann“ über der Frau, und er hat als Stellvertreter Allahs auf Erden den Auftrag und die Verpflichtung, die Frau zu überwachen und zu beherrschen.
 
Den Rangunterschied zwischen Mann und Frau kann man kaum deutlicher zum Ausdruck bringen, als es Mohammed selbst in einem Hadith mit den folgenden Worten getan hat: „Wäre mir aufgetragen worden, jemandem zu gebieten, sich vor einem anderen als Allah zu verneigen, so hätte ich gewiss den Frauen geboten, sich vor ihren Männern zu neigen. (…) Eine Frau kann ihre Pflichten gegen Allah nicht erfüllen, bevor sie nicht zuerst die Pflicht erfüllt hat, die sie ihrem Manne schuldet“ (Ibn Warraq, „Warum ich kein Muslim bin“ – S.425).

Die Ehefrau, die der Mann als sein durch die Morgengabe gekauftes Eigentum betrachten darf, ist nicht nur verpflichtet, dessen sexuelle Bedürfnisse jederzeit zu befriedigen und für ihn bedingungslos in jeder Hinsicht zur Verfügung zu stehen, sondern auch verpflichtet, dem göttlichen Auftrag zu dienen, der in der Erhaltung und Vermehrung der Umma besteht.

So ist es durchaus verständlich, warum die Ehe von islamischen Rechtsgelehrten zur Pflicht erklärt wurde und sie nach Mohammeds Aussage die Hälfte des Glaubens ausmacht: „Wenn jemand heiratet, vollendet er die Hälfte des Glaubens, er möge die andere Hälfte gut bewahren“, und weiter: „Die Heirat gehört zu meiner Lebensweise; wer nicht nach meiner Lebensweise handelt, gehört nicht meiner Gemeinde an. Heiratet! Denn ich werde mich am jüngsten Tag durch eure große Zahl rühmen“ (zitiert nach Moussa Afschar).

Was aus dem Gesagten verständlich hervorgeht, ist, dass die Frau als Mittel zum Zweck und als Objekt angesehen wird, die dem Mann zu dienen und für ihn zu gebären hat, die der Mann nach Lust und Laune erwerben kann und derer er sich ebenso wieder entledigen darf.

„Unter dem Joch des Islams ist die Frau in der Praxis ein ‚Ding’, ein Wesen, das nicht nach seinem eigenen Willen und Ermessen leben kann und darf, sondern sich den Befehlen des Vaters, Bruders, Ehegatten, Sohnes oder eines sonstigen Vormundes unterzuordnen hat. In den Augen der Religions- und Rechtsgelehrten ist sie zeitlebens eine ‚Unperson’ “ (Jaya Gopal, „Gabriels Einflüsterungen“ – S.275). Darüber hinaus hängt auch das ewige Seelenheil einer Frau vom Gehorsam gegenüber ihrem Ehemann ab, wie uns der Prophet Allahs zu verstehen gibt:

„Wenn eine Ehefrau das fünfmalige Gebet verrichtet, im Fastenmonat fastet, ihren Schamteil behütet und ihrem Mann gehorcht, betritt sie das Paradies“. Das Befolgen der Anweisungen und Befehle des Ehemanns ist also für die muslimische Frau nicht nur eine zu erzwingende Pflicht, sondern ein sakraler Akt, durch den ihr der Weg ins Paradies eröffnet wird, durch den aber auch der Verbleib in der Hölle für die Ungehorsame sicher ist. Mohammed, in den Augen der Muslime der Ranghöchste aller Menschen und das leuchtende moralische Vorbild für alle Muslime, hat einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Gläubigen. Von Anfang an, bis in unsere Gegenwart hinein, wird er als Ausgeburt menschlicher Güte und menschlichen Seins überhaupt wahrgenommen und gepriesen.

„Die Unterdrückung der Frau widerspricht den Lehren des Islams und basiert in keiner Weise auf den Lehren des heiligen Propheten. Die Erniedrigung und Entehrung der Frauen entsteht durch die Ignorierung der Gesetze Allahs“, belehren die Muslime uns Ungläubige.

Aber wie kommt es, dass wir im Koran und im Hadith auf so viele Aussagen stoßen, die das Gegenteil ausdrücken und beweisen? Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass die Taten und Worte von Mohammed, wie sie im Hadith überliefert werden, alle erfunden sind. Warum sollten Muslime, die versuchen, ihren Propheten als vorbildlich darzustellen, so viele Geschichten erfinden, die ihn als einen skrupellosen Menschen zeigen? „Es gibt (wie zu erwarten) kein Hadith, das zum Geiste des Korans im Widerspruch stünde; jedes setzt dessen Tendenz nur fort“ (Jaya Gopal, „Gabriels Einflüsterungen“ – S.254).

Es sind viel zu viele Aussprüche und Handlungsweisen Mohammeds in den Hadithen überliefert, in denen Frauenverachtung zum Ausdruck kommt, als dass man sie ignorieren oder wegdiskutieren könnte.
 
„Eine gläubige Frau unter den Frauen ist wie ein weißer Rabe unter den Raben. Die Hölle ist für Dummköpfe geschaffen; die Frauen sind die dümmsten unter den Dummköpfen“ (Hindi; Hadith-Nummer 65) – das ist ein keineswegs schmeichelhafter Ausspruch Mohammeds. Nach einem anderen überlieferten Spruch von ihm gibt es drei Dinge, die das Gebet ungültig machen: „Die Frau, der Esel und der Hund“ (Hindi). Eine Auflistung von unreinen Wesen ist ebenso bemerkenswert: „Es verderben das Gebet eines Muslims: der Hund, das Schwein, der Jude und die Frau.“

Das Gebet des Muslims bleibt allerdings gültig, solange diese „einen Steinwurf entfernt“ vorbeigehen (Abu Dawud, salat 109; Muslim, salat 265). Weithin bekannt sind auch die schlimmen Sprüche Alis (600 – 661 n. Chr.), des Vetters und Schwiegersohns des Propheten und vierten Kalifen [Ali ibn Abi Talib gilt als der Begünder der Schiiten und Aleviten], die sicher nicht im Widerspruch zu den Offenbarungen Allahs und dem Denken seines Gesandten stehen: „Die Frau ist insgesamt ein Übel, und das Schlimmste ist, dass man sie braucht! Nie sollte man eine Frau um Rat fragen, denn ihr Rat ist wertlos. Verstecke sie, so dass sie keine anderen Männer zu Gesichte bekommt“.
 
Auch Umar, der zweite Kalif (581 – 644 n. Chr.), offenbarte den gleichen Ungeist und sagte zur Förderung der Verdummung der Frauen: „Hindert die Frauen am Schreibenlernen! Wehrt ihrer launischen Art“ (zitiert nach Ibn Warraq, „Warum ich kein Muslim bin“ – S.405/406). Und in ähnlichem Sinne äußerte sich vierhundert Jahre später der im Islam hoch geehrte persische Philosoph al Ghazzali (1058 – 1111 n. Chr.), der in seiner „Wiederbelebung der Wissenschaften von der Religion“ (zitiert nach Ibn Warraq: „Warum ich kein Muslim bin“ – S.406) schreibt:
„Sie (die Frau) soll nicht oft ausgehen; sie darf nicht allzu gut informiert sein. (…) Ihre Arglist ist grenzenlos, ihr Schaden verderblich; sie (die Frauen) sind unmoralisch und von kleinlicher Gesinnung“.

Das Ordnungsgefüge des Islams besteht aus einer Machthierarchie und einer zeitlichen Entwicklungslinie. Allah, der Allmächtige steht erhaben über allem, unter ihm, im menschlichen Bereich, steht sein Gesandter Mohammed, gefolgt vom islamischen Mann, der die rangniedrigere Frau beherrscht und leitet. Die Nichtmuslime, die pauschal als Ungläubige bezeichnet werden, sind eingeteilt in die höherwertigeren Besitzer der Bücher der verfälschten Wahrheit, also Juden und Christen, und in den Rest der Ungläubigen, die keine Existenzberechtigung auf Erden haben. In dieses Gefüge der Hierarchie und an der Nahtstelle von Mann und Frau, ist die islamische Ehe einzuordnen.

In der Ordnungsstruktur der Entwicklung auf ein Endziel hin, das in der Menschheits-Umma mit einem Kalifen als Stellvertreter Allahs auf Erden in der Zukunft kulminiert und endet, hat die Frau die unabdingbare Aufgabe des Dienens am Höheren und der notwendigen Vermehrung der Muslime.
Kaum einen Bereich im Privatleben der Frau regelt der Islam so ausführlich wie die Ehe. Das arabische Wort für die Ehe bedeutet gleichzeitig ´Beischlaf´. Sie ist kein Sakrament wie in der Katholischen Kirche, sondern ein Mittel zur Fortpflanzung und des Lustgewinns beim Beischlaf.

So jedenfalls schildert es Moussa Afschar in seinem Buch „Die Stellung der Frau im Islam – Lizenz zur Unterdrückung im Namen Allahs“, und Ibn Warraq schreibt zu diesem wichtigen Sachverhalt Folgendes: „In den Worten eines muslimischen Juristen ist die Ehe für einen männlichen Muslim ein Vertrag, wodurch er das Fortpflanzungsorgan einer Frau erwirbt, zum ausdrücklichen Zweck der Nutznießung.
 
Das entsprechende Recht [der Frau gegenüber dem Mann] gilt natürlich nicht. Das Fortpflanzungsorgan des Ehemannes ist nicht einer Frau vorbehalten“ (Ibn Warraq, „Warum ich kein Muslim bin“- S.409). Auch wenn Jaya Gopal andere Worte gebraucht, kommt er, in erstaunlicher Übereinstimmung mit dem Inhalt, zu der grundsätzlich gleichen Aussage, wenn er das Folgende schreibt:

Für eine Muslima ist „die Ehe konkret die vertragliche Veräußerung ihrer Sexualität. Während der Laufzeit des Vertrages hat sie die Bedürfnisse ihres Mannes zu befriedigen und sich seinen Launen zu fügen. Beim geringsten Ungehorsam ihrerseits läuft sie Gefahr, den Zorn ihres Mannes zu erregen, der das Recht hat, sie zu schlagen, auszupeitschen oder zu verstoßen“. Mit dieser Darstellung auf Seite 250 in seinem Buch „Gabriels Einflüsterungen“ berührt Jaya Gopal ebenfalls den zentralen und neuralgischen Punkt im islamischen Eheverständnis.

Und im gleichen Sinne, allerdings in der Ausdrucksweise noch drastischer, schreibt Ram Swarup:
„Betrachten wir die Kommentare der Hidaya (islamischer Rechtskommentar) hinsichtlich der so genannten Morgengabe, so finden wir hier Begriffe aus der Terminologie des Kaufmanns: Entgelt bzw. Lohn, Erwerb und Veräußerung. Es heißt, dass der Leib der Frau oder – in der unverblümten Sprache der Juristen – ihre Geschlechtsteile (bo´oz) die ‚Gegenleistung für das Brautgeld’ oder den ‚Gegenstand des Ehekontrakts’ darstellen. Mit der Eheschließung hat die Frau das Recht auf ihre ‚Morgengabe’. Mit dem Vollzug der Ehe (d.h. des Geschlechtsaktes) gilt die Leistung der Frau, also die Zurverfügungstellung ihres Körpers, d.h. ihrer Geschlechtsteile, als erbracht, und damit hat sie das Anrecht auf die Auszahlung der Vergütung, des Brautgeldes, erworben“ (zitiert nach Jaya Gopal: „Gabriels Einflüsterungen“ – S. 272).

Irritierend und abstoßend für ein allgemein menschliches Empfinden ist, dass die islamische Ehe, nach diesen Äußerungen, im Prinzip eine institutionalisierte Prostitution durch Vertrag darstellt. Ob man darüber hinaus noch zu Allah betet und seinen Segen erfleht oder nicht, ist dabei belanglos.
Der vom Vormund abgeschlossene Kaufvertrag und die Entmündigung der Frau sind der eigentliche Skandal, da der Muslima dabei sowohl das Recht verweigert wird, den Vertrag rechtskräftig selbst zu unterschreiben, als auch die Freiheit entzogen wird, sich ihren zukünftigen Ehemann eigenständig zu wählen.

Den aufgezwungenen Partner muss sie, möglicherweise gegen ihre Zuneigung und gegen ihren Willen, heiraten und im schlimmsten Falle ungefragt mit drei anderen Ehefrauen teilen. Eine selbstbestimmte Heirat wird perverserweise im Islam als „Unzucht“ bewertet und verurteilt:
„Eine Unzüchtige ist die, die selbst heiratet“ (nach Gopal: Mishkat-ul-Masabih 27,42).
Aischa berichtete, dass der Prophet sagte: ´Eine Frau, die selbst ohne die Erlaubnis ihres Vormunds heiratet, deren Ehe ist null und nichtig, null und nichtig, null und nichtig` (nach Gopal: Mishkat-ul-Masabih 27,40).

Auch diese letzten Aussagen von Mohammed sind Mosaiksteine im Gesamtbild, das sich uns bei der Betrachtung der Stellung der Frau im Islam ergibt.

Allerdings ist dieses Bild das genaue Gegenteil von dem, was uns die Muslime mit scheinbar fester Überzeugung vortragen. Wenn man die oben zitierte wörtliche Aussage von muslimischer Seite ins Gegenteil verkehrt, entspricht sie genau dem, was sich uns als Ergebnis der Betrachtung zeigt und als Wahrheit offenbart: „Die Unterdrückung der Frau entspricht den Lehren des Islams und basiert in sichtbarer Weise auf den Lehren des heiligen Propheten. Die Erniedrigung und Entehrung der Frauen entsteht durch die Befolgung der Gesetze Allahs.“

Meine Meinung:

Alles was man über die Stellung eigentlich wissen muss, erfährt man auch in dem mit dem Theodor-Wolff-Preis ausgezeichneten Artikel von Cathrin  Kahlweit, der den Alltag türkischer Frauen und Mädchen aus der Sicht einer türkischen Ärztin zeigt, zu der täglich Frauen und Mädchen in die Praxis kommen, die von ihren Ehemänner, Brüdern, Onkeln oder anderen Männer verprügelt, sexuell missbraucht und vergewaltigt wurden: “Gefangen im Unaussprechlichen”. Hier ein kleiner Ausschnitt:

„Die Aufzählung des Grauens, die Selmin Kundrun bereithält, ist schwer zu ertragen. Und schwer wiederzugeben ist dieser Negativausschnitt aus einer in Deutschland existierenden Parallelwelt auch. Sie findet, es sei bei ihren Beobachtungen nicht ausschlaggebend, ob die Fallzahlen hoch oder niedrig sind. Ausschlaggebend sei die Verzweiflung hinter dem Schweigen, das die Familienehre schützt. Denn „die Familienehre steht über allem, sie ist wichtiger als das Leid der Opfer”. Blaue Flecken, Würgemale, versteckt unter Kleidern, bloßgelegt für die Augen der Ärztin erst, wenn sich die Frauen vor ihr ausziehen – das ist Arztalltag; immer wieder hört Kundrun von Frauen, dass sie sich mit Vaseline einschmieren mussten, damit man die Striemen nach den Schlägen nicht so sieht.

Kundruns wirklicher Horror aber, das sind eingesperrte und vergewaltigte Ehefrauen, missbrauchte Töchter. Sie erzählt von einem Mädchen, in deren Mund sich eine Geschlechtskrankheit eingenistet hatte, vom Bruder übertragen. Von einer Fünfjährigen, deren Anus zerrissen ist, weil sie anal missbraucht wurde, um das Jungfernhäutchen zu schützen. „Tor zwei” nennen Musliminnen das: Analverkehr, um die Jungfräulichkeit zu bewahren; diese Sexualpraktik nutzen Männer, wenn ein junges Mädchen in der Hochzeitsnacht unberührt wirken soll.

Weil sie zu häufig blaue Flecken oder Striemen sieht, wenn sie ihre Patientinnen bittet, den Rock auszuziehen, das Kopftuch abzunehmen, hatte die Ärztin – selbst jung, hübsch, temperamentvoll – vor einer Weile eine Gewaltsprechstunde eingerichtet. Das Experiment währte genau einen Tag lang. Am zweiten stand der Vater eines muslimischen Mädchens, das Rat bei ihr gesucht hatte, in der Praxis – eine Gaspistole in der Hand. Auch Anzeige erstattet Kundrun nur noch sehr selten, obwohl sie viel Gewalt gesehen hat, für die die Täter hinter Gitter gehören. Würde sie ihre Beobachtungen melden, stünde ihre Aussage in den Prozessunterlagen – und der Anwalt des Täters erführe ihren Namen. „Ich wurde schon häufig bedroht. Das riskiere ich nicht mehr”, sagt sie.” >>> weiterlesen

Weitere Texte von Helmut Zott:

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Helmut Zott: Ist Mohammed der Gesandte Allahs der größte und letzte aller Propheten?

Helmut Zott: Allah im Koran und Jesus

Helmut Zott: Islam und Ethik

Helmut Zott: Die Zukunft Europas

Helmut Zott: Das Versagen der westlichen Welt gegenüber dem Islam

Helmut Zott: Islam und Demokratie sind unvereinbar

Helmut Zott: Offener Brief an den Stuttgarter Stadtdekan Dr. Christian Hermes

Helmut Zott: Islam und Islamismus sind nicht voneinander zu trennen

Helmut Zott: Die katholische Kirche und der Islam

Siehe auch:

Akif Pirincci: Ein Hansel schreibt einen Brief und fordert: Kein Geld für Rechts

Freiburg: Trägt der Mörder von Maria ein Hakenkreuz-Tattoo?

Der große Schwindel: Die Kriminalitätsstatistik

Denunziantin Anetta Kahane kriegte von der Stasi Kaffee, Schnaps, Zigaretten, Kuchen und einen goldenen Füller

Nicolaus Fest: Merkels Placebo fürs Parteivolk – Burkaverbot gegen das Grundgesetz?

Video: „Der heiße Stuhl“ – Thilo Sarrazin über die Gewaltbereitschaft muslimischer Männer

Daniel Hecker: Der Prophet Muhammad und seine Frauen – nur ein bedingtes Vorbild für Muslime

21 Jan

Vom Institut für Islamfragen der Evangelischen Allianz (PDF-Dokument – 44 Seiten, in deutscher und in englischer Sprache)

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Wenn vom Islam die Rede ist, wird auch häufig das Thema „Frauen im Islam“ erörtert. Das ist nicht lediglich das Ergebnis von Aufsehen erregenden Büchern zum Islam (wie Salman Rushdies „Satanische Verse“) oder der Problematik einer „Parallelgesellschaft“ noch der äußerlich sichtbaren Unterschiede von Musliminnen und Nicht-Musliminnen. Auch die Berichte von Menschenrechtsorganisationen über die Lage der Frauen in islamischen Ländern und die autobiographischen Erzählungen muslimischer Frauen geben der Debatte über die Anpassung von Musliminnen z. B. in der westlichen Kultur unter der Überschrift „Frauenrechte im Islam“ neue Nahrung. Frauen haben eine elementare Rolle im Leben des Propheten Muhammad gespielt, und zwar seit seiner frühen Kindheit.

Die Quellen besagen, dass er als Neugeborener von der Sklavin Zu’aiba und dann von der Amme Halima gestillt und betreut wurde. Danach übernahm ihn seine Mutter Amina, die jedoch starb, als er etwa sechs Jahre alt war. Mit ungefähr 25 Jahren (ca. 595 n. Chr.) heiratete er die wohlhabende, damals wohl rund 40jährige Khadidja, durch die er Wohlstand und Ansehen in seinem Stamm erwarb. Bis zu Khadidjas Tod (etwa 619 n. Chr.) ging er keine anderen Verbindungen ein. Nach ihrem Tod heiratete er eine große Anzahl weiterer Frauen. Muhammad befaßte sich häufig mit den Angelegenheiten des weiblichen Geschlechts: Im Koran und der Überlieferung finden sich zahlreiche Anweisungen für Frauen.

Der Islam und die Polygamie (Vielweiberei):

Während die Bibel schon auf den ersten Seiten erläutert, dass eine Ehebeziehung sich auf einen Mann und eine Frau beschränkt, hält der Islam die Polygamie für legal. Die Bibel erklärt den Ehebund zu einer heiligen, ewigen, ausschließlichen Beziehung: „Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seiner Frau anhängen, und sie (nur die zwei) werden zu einem Fleisch werden“ (1. Mose 2,24, s. auch Matthäus 19,5) – auch wenn schon in biblischen Zeiten gegen dieses Gebot verstoßen wurde.

Dagegen hat der Koran die vorislamische Polygamie weitergeführt und als rechtens begründet. Die Polygamie ist allerdings lediglich das Recht der Männer. In vorislamischer Zeit konnten nach Berichten der Überlieferung auch Frauen in unterschiedlichen polygamen Eheformen leben: Eine Frau konnte mit mehreren Männern der Reihe nach Verkehr haben. Falls sie schwanger wurde, wurde nach der Geburt der Mann, dem das Kind am ähnlichsten sah, als Vater betrachtet. Er musste diese Entscheidung in jedem Fall akzeptieren (arab. nikah al-baghaya). Nach Abschluss ihrer Periode konnte der Mann seine Frau zu einem anderen Mann schicken, von dem sie ein Kind empfangen wollte. Wenn sie schwanger wurde, konnte ihr Ehemann den Verkehr wieder mit ihr aufnehmen (arab. nikah alistibda’).

Eine Gruppe von weniger als zehn Männern konnte mit einer Frau verkehren.Falls die Frau schwanger wurde, wählte sie einen der Männer als Vater ihres Kindes aus. Der Mann musste ihre Entscheidung akzeptieren (arab. nikah aldjam’). 1 Diese vorislamischen Eheformen erlaubt der Islam nicht, aber die Polygamie wird nach mehrheitlicher Auffassung für Männer beibehalten. Die Anzahl der Ehefrauen wird im Koran auf vier beschränkt, die Anzahl der Sklavinnen als zusätzliche Konkubinen [Sexsklavinnen] ist jedoch nicht begrenzt: „So heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier; und wenn ihr fürchtet, nicht gerecht zu sein, (heiratet) eine oder was im Besitz eurer Rechten (Sklavinnen) ist“ (Sure 4,3).

Wenn die vorislamische Form der Polygamie auch den Frauen erlaubte, mehrere Männer zu haben, konnte das nur zu einer begrenzten Zunahme der Zahl der Beduinen führen, da eine Frau in der Regel nur einmal im Jahr ein Kind zur Welt bringen kann, unabhängig von der Anzahl ihrer Ehemänner. Die Beschränkung der Vielehe auf den Mann diente dem Ziel, eine rasche Zunahme der Zahl der Anhänger / Kämpfer Muhammads herbeizuführen; was er sich sehr wünschte.

In der Überlieferung heißt es: Ein Mann kam zu Muhammad und fragte ihn: „Ich habe eine hübsche vornehme Frau, die aber unfruchtbar ist. Soll ich sie heiraten?“ Allahs Prophet antwortete: ‚Nein!’ Der Mann stellte dieselbe Frage wieder. Allahs Prophet antwortete: ‚Nein!’. Der Mann stellte dieselbe Frage zum dritten mal. Allahs Prophet antwortete: ‚Nein! Heiratet (ihr Moslems) eine liebe fruchtbare Frau. Ich möchte eure Anzahl (erheblich) vermehren“. 2 Auch im Koran heißt es:„Vermögen und Söhne sind Schmuck des diesseitigen Lebens“ (18,46).

Neue Regelungen für Frauen in islamischer Zeit:

Es war auf der Arabischen Halbinsel unter mehreren Beduinenstämmen, die weder Juden noch Christen waren, möglich, auch die eigene Mutter oder die eigene Tochter zu heiraten.3 Es war auch erlaubt, mit zwei Schwestern gleichzeitig die Ehe zu schließen.4 Der Koran berichtet, dass die vorislamischen Araber aus Furcht vor Verarmung neugeborene Mädchen lebendig begruben. Diese Gebräuche, die schon lange zuvor in der Bibel verboten worden waren (3. Mose 18; 5. Mose 5,17), wurden rund 600 Jahre nach Jesu Tod und Auferstehung auch im Islam verboten. Neue Regeln für das Verhalten der Frauen und veränderte gesetzliche Bestimmungen wurden erlassen:

Das Erbe einer Frau wurde auf die Hälfte des Erbes eines Mannes reduziert: „Allah schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor: Auf eines des männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei des weiblichen Geschlechts“ (4,11). In vorislamischer Zeit erbte die Frau gar nichts.

Das Zeugnis einer Frau wird auf die Hälfte des Zeugnisses eines Mannes festgelegt:

„Und lasset zwei Zeugen unter euren Männern es bezeugen. Und wenn es nicht zwei Männer sein können, dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, solche, die euch als Zeugen genehm sind – (zwei Frauen) damit (für den Fall), dss die eine von ihnen sich irrt, die eine (die sich nicht irrt) die andere (die sich irrt, an den wahren Sachverhalt) erinnere“ (2,282). Der Ehemann hat nach überwiegender Auffassung muslimischer Theologie das Recht, „im Fall des Ungehorsams seine Ehefrau zu strafen, sie zu schlagen und zu Hause einzusperren”:  (Sure 4,34 und Sure 4,15)

„Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit (Hochmut und Gleichgültigkeit) ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“(4,34).

Und: „Und wenn einige eurer Frauen etwas Abscheuliches begehen, dann ruft vier von euch als Zeugen gegen sie auf; bezeugen sie es, dann schließt sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allah ihnen einen Ausweg gibt“ (4,15).

Viele Theologen vertreten zwar, dass der Mann seiner Frau durch seine Züchtigung keinen körperlichen Schaden zufügen dürfe, aber dass ein Mann das Recht hat, seine Frau im Fall ihrer „Widerspenstigkeit“ zu züchtigen, wird gesellschaftlich kaum hinterfragt. Bei echter Misshandlung erlauben viele islamische Länder der Frau zwar den Gang zum Gericht, aber sie muss diese Misshandlung zum einen hieb- und stichfest beweisen, zum anderen stellt für viele Frauen die Scheidung keinen gangbaren Weg dar, weil sie z. B. die damit verbundene Schande fürchten oder nach einer Scheidung mittellos zurückbleiben, ihre Kinder verlieren oder ihre Rechte nicht kennen.

Frauen werden im Koran als „Vergnügung“ oder „Lust“ für die Männer bezeichnet:

„Zum Genuss wird den Menschen die Freude gemacht an ihrem Trieb zu Frauen und Kindern …“ (3,14).

Der Koran betont wie die islamische Überlieferung das Recht des Mannes auf Geschlechtsverkehr zu jedem Zeitpunkt:

„Eure Frauen sind ein Saatfeld für euch; darum bestellt euer Saatfeld, wo immer ihr wollt“ (2,223).

Das Wort „wo“ in diesem Vers wird in manchen Koranübersetzungen mit „wann“ wiedergegeben. Das arabische Wort im ursprünglichen Korantext lautet „anna“. Es kann beides bedeuten, „wo“ oder „wann“. Einig sind sich die Ausleger darin, dass eine Frau ihrem Mann sexuellen Gehorsam schuldig ist, wann immer er es wünscht (ausgenommen die Zeit der Menstruation, des Wochenbetts, der Tage des Fastenmonats und der Wallfahrt); andere Ausleger sind der Meinung, dass damit alle Arten von Verkehr dem Mann freigegeben sind.

Frauen werden mit dreimaligen Formel verstoßen:

Eine Frau, die von ihrem Ehemann endgültig – d.h. mit einer dreimaligen Formel – verstoßen wurde, darf ihn erst wieder heiraten, wenn sie zunächst einen anderen Mann geheiratet, mit ihm die Ehe vollzogen hat und wieder von ihm verstoßen wurde: „Und wenn er (der Ehemann) sie (seine Ehefrau) entlässt, dann ist sie ihm nicht mehr erlaubt, solange sie nicht einen anderen Mann geheiratet hat“ (2,230).

Diese koranische Vorschrift hat in vielen islamischen Ländern dazu geführt, dass manche Männer gegen Bezahlung rein formal eine Frau heiraten und sich sofort wieder von ihr scheiden lassen, damit diese Frau ihren vorigen Ehemann wieder heiraten darf. Diese Ehe wird umgangssprachlich „tadjhish“, genannt, die Heirat mit einem „djahsh“, einem „Esel“. Der Islam aber verbietet diese formale Ehe (ohne Ehevollzug) und setzt den Geschlechtsverkehr mit dem Zwischen-Ehemann als eine maßgebende Voraussetzung zur Richtigkeit dieser „Zwischenehe“.5

Der Islam hatte ein mehrseitiges Verhältnis zur Sklaverei:

Obwohl Muslime nicht versklavt werden sollten, wurde der Sklavenhandel gerade auch von muslimischen Händlern betrieben und Sklaven als Handelsgut betrachtet. Gleichzeitig weist der Koran Muslime an, Sklaven und Sklavinnen freizukaufen, die jedoch zum Islam konvertiert sein mussten:

„Dann soll er Blutgeld an seine Erben zahlen und einen gläubigen (muslimischen) Sklaven befreien“ (4,92).6 Muslime durften verheiratete Frauen heiraten, wenn sie als Kriegsbeute an sie fielen; selbst wenn die Ehemänner dieser Frauen noch am Leben waren: „Und (verboten sind euch) die ehrbaren Frauen, außer was ihr (an Ehefrauen als Sklavinnen) besitzt. (Dies ist) euch von Allah vorgeschrieben“ (4, 24). Diese Vorschrift wird auch in der Überlieferung bestätigt.7

Muhammad – ein bedingtes Vorbild für Muslime:

Der Koran weist Muslime an, Muhammad als Vorbild zu betrachten, ja, er ordnet an, sein Beispiel nachzuahmen: „Wahrlich, ihr (Muslime) habt an dem Gesandten Allahs (Muhammad) ein schönes Vorbild für jeden, der auf Allah und den Letzten Tag hofft und Allahs häufig gedenkt“ (33,21). Deshalb gelten Muslimen die Taten, Lehren und die Biographie Muhammads als „sunna“ (als nachzuahmende Gewohnheit) und seine rechtlichen Anweisungen als ebenso verbindlich wie der Koran.

Allerdings kann das Vorbild Muhammads nicht immer von Muslimen nachgeahmt werden, weil der Koran Muhammad einige Sonderrechte und Ausnahmen gewährt, die keinem anderen Muslim erlaubt bzw. für andere Muslime im Koran sogar verboten sind. Auf dem Gebiet der Eheschließung hat Muhammad folgende Sonderrechte und Ausnahmen genossen: Der Koran verbietet Muslimen, mehr als vier Ehefrauen zu haben (4,3).

Muhammad wurde eine unbeschränkte Anzahl von Ehefrauen erlaubt:

„O Prophet, Wir erlaubten dir deine Gattinnen, denen du ihre Brautgabe gegeben hast, und jene, die du von Rechts wegen aus (der Zahl) derer besitzt, die Allah dir als Kriegsbeute gegeben hat, und die Töchter deines Vaterbruders und die Töchter deiner Vaterschwestern und die Töchter deines Mutterbruders und die Töchter deiner Mutterschwestern, die mit dir ausgewandert sind, und jedwede gläubige Frau, die sich dem Propheten schenkt, vorausgesetzt, dass der Prophet sie zu heiraten wünscht; (dies gilt) nur für dich und nicht für die Gläubigen“ (31,50).

Der Koran verbietet Muslimen, andere Frauen zu begehren:

„Sprich zu den gläubigen Männern, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren sollen. Das ist reiner für sie“ (24,30). Dies ist auch eines der biblischen Zehn Gebote: „Und du sollst die Frau deines Nächsten nicht begehren“ (5. Mose 5,21). Jesus bestätigte diese Vorschrift: „Ich aber sage euch, dass jeder, der eine Frau ansieht, sie zu begehren, schon Ehebruch mit ihr begangen hat in seinem Herzen. Wenn aber dein rechtes Auge dir Anlass zur Sünde gibt, so reiß es aus und wirf es von dir! Denn es ist dir besser, dass eins deiner Glieder umkommt und nicht dein ganzer Leib in die Hölle geworfen wird“ (Matthäus 5,27-28).

Der Koran berichtet allerdings, dass Muhammad große Begierde zu der schönen, aber verheirateten Zainab empfand, der Ehefrau von Muhammads Adoptivsohn Zaid 8: „Und da sagtest du (Muhammad) zu dem (Zaid), dem Allah Gnade erwiesen hatte und dem du Gnade erwiesen hattest: ‚Behalte deine Frau (Zainab) für dich und fürchte Allah.’ Und du (Muhammad) verbargst das (die Begierde zu Zainab), was du in dir hegtest, das, was Allah ans Licht bringen wollte, und du fürchtetest die Menschen, während Allah es ist, den du in Wirklichkeit fürchten sollst“ (33,37).

Muhammad hatte also seinen Wunsch, Zainab zur Frau zu nehmen, nicht öffentlich geäußert, wofür er von Allah getadelt wurde (nicht wegen seiner Begierde zu Zainab). Als Zaid von Muhammads Wunsch erfuhr, ließ er sich von Zainab scheiden und Muhammad heiratete Zainab.

Dies war eigentlich nach den arabischen Gesetzen (und auch nach islamischer Auffassung) verboten, denn die Ehe mit der Schwiegertochter ist der Ehe mit der Tochter gleichgestellt (33,38 + 33,50-51). Der Koran verbietet Muslimen, Ehefrauen ohne Ehevertrag zu heiraten, ausgenommen sind eheähnliche Verhältnisse (70,30). Dagegen erlaubt der Koran Muhammad, Ehefrauen auch ohne Ehevertrag zu haben:

„Prophet! Wir haben dir zur Ehe erlaubt: deine Gattinnen … und jede gläubige Frau, wenn sie sich dem Propheten (Muhammad) schenkt und er sie heiraten will. Das gilt in Sonderheit für dich im Gegensatz zu den (anderen) Gläubigen“ (33,50). [Genau so verhalten sich Männer, die total sexbesessen sind.]

Im Anschluss an diesen Koranvers zählt der Koranausleger al-Qurtubi mit Bezug auf einen weiteren Korankommentator, al-Zamahshari, die Namen der Frauen Muhammads auf, mit denen er sexuellen Umgang hatte, ohne einen Ehevertrag abgeschlossen zu haben: Maimuna, die Tochter des al-Harith, Zainab, die Tochter des Khuzaima Ibn al-Harith, Umm Sharik al-Azdiy’a, die Tochter von Djaber Ibn Hakim9 und Khaula, Tochter von Hakim Ibn Umay’ia10.

In seiner Auslegung von Sure 33,50 macht Ibn Kathir folgende Aussagen:

Wenn sich eine Frau mit einem muslimischen Mann verbinden möchte, darf er mit ihr erst dann Verkehr haben, wenn er ihr etwas geschenkt hat (damit ist die Brautgabe gemeint). Nur Allahs Prophet (Muhammad) durfte Verkehr mit Frauen auch ohne Brautgabe, ohne Vormund und Zeugen haben (die Anwesenheit eines Vormundes 11 und zweier Zeugen sind unbedingt notwendig zum Abschluss eines Ehevertrages). In der Überlieferung wird eine Ehe ohne Brautgabe oder Vormund als Hurerei bezeichnet.12 Mehrere Überlieferungen benennen Frauen, mit denen Muhammad auf diese informelle Weise Verkehr hatte.

Von ‘Aisha, für sunnitische Muslime als Muhammads „Lieblingsfrau“ die wichtigste Ehefrau Muhammads, wird berichtet, sie sei mit diesen informellen Eheabschlüssen nicht einverstanden gewesen und habe sich über Muhammads Verhältnis mit Frauen wie Khaula, Tochter des Hakim Bin Umay’ia mit den Worten beschwert: „‘Schämt sich die Frau nicht, sich einem Mann zu schenken!’ Als der Koranvers offenbart wurde:‚ Du (Muhammad) darfst die von ihnen (Frauen) entlassen, die du (zu entlassen) wünschst, und du darfst die behalten, die du (zu behalten) wünschst; und wenn du eine, die du entlassen hast, wieder aufnehmen willst, dann trifft dich kein Vorwurf.

(Sure33,51), sagte ich (‘Aischa): ‚Oh, Allahs Prophet! Euer Gott wundert mich. Immer entsprechen seine Anordnungen Euren Wünschen.’“13 Der Islam erlaubt, Witwen zu heiraten, auch mehrere Ehefrauen Muhammads waren Witwen, wie z. B. seine erste Frau Khadidja.

Dagegen durften Muhammads Witwen nach seinem Tod nicht mehr heiraten:

„Und es geziemt euch (Muslimen) nicht, den Gesandten Allahs zu belästigen, noch (geziemt es euch), seine Frauen jemals nach ihm zu heiraten“ (33,53). Die Überlieferung begründet dieses Verbot so, dass Muhammad seine diesseitigen Ehefrauen im Paradies als einige seiner paradiesischen Frauen besitzen wird. Ob dies auch für Muhammads Ehefrauen gilt, die er entließ (schied), oder die er nur formal heiratete, ohne mit ihnen die Ehe zu vollziehen, wird unter muslimischen Theologen kontrovers beurteilt. Die Überlieferung erwähnt, dass nur Muhammad zusätzliche vornehme Frauen im Paradies als Belohnung versprochen wurden.

Dazu gehören z. B. Asi’a, die Ehefrau des ägyptischen Pharaos, Kulthum, die Schwester des Mose und Maria, die leibliche Mutter Jesu Christi.14 Muhammads Frauen werden im Koran angewiesen, mit nichtverwandten Männern nur hinter einem „Vorhang“ zu sprechen oder mit verschleiertem Körper – Gesicht und Hände eingeschlossen: „Und wenn ihr (Muslime) sie (Muhammads Frauen) um irgend etwas zu bitten habt, so bittet sie hinter einem Vorhang (ohne sie, bzw. ihr Gesicht, sehen zu können)“ (33,53).

Da diese Anweisung zur Verschleierung des ganzen Körpers, einschließlich des Gesichts und der Hände – so wurde sie überwiegend aufgefasst – als Aufforderung formuliert wurde, wurde später von vielen muslimischen Theologen eine allgemeine Verschleierungspflicht für alle muslimischen Frauen daraus abgeleitet.15

Gerechtigkeit im Umgang mit Muhammads Frauen:

Die koranische Erlaubnis zur Polygamie wird unter der Bedingung gegeben, dass mehrere Frauen „gerecht“ behandelt werden. Gerechtigkeit ist die entscheidende Bedingung für die Gültigkeit dieser polygamen Ehen: „und wenn ihr fürchtet, nicht gerecht zu handeln, (heiratet) nur eine oder was im Besitz eurer rechten (Hand ist). So könnt ihr am ehesten Ungerechtigkeit vermeiden“ (4,3).

Der Koran mahnt also zur Gerechtigkeit, stellt jedoch gleichzeitig fest, dass kein Mann in der Lage dazu ist: „Und ihr könnt zwischen den Frauen keine Gerechtigkeit üben, so sehr ihr es auch wünschen möget. Aber neigt euch nicht gänzlich (einer) zu, so dass ihr die andere gleichsam in der Schwebe lasset. Und wenn ihr es wiedergutmacht und gottesfürchtig seid, so ist Allah allverzeihend, barmherzig“ (4,129).

Die islamische Überlieferung beteuert, dass Muhammad seine Frauen absolut gerecht behandelt habe. Mehrere Überlieferer berichten, dass Muhammad mit all seinen Frauen regelmäßig sexuellen Umgang hatte. Die wichtigste Überlieferungssammlung, Sahih al-Bukhari, berichtet: „Der Prophet Allahs konnte innerhalb einer Stunde, nachts oder tagsüber, mit allen seinen Frauen – elf Frauen – sexuellen Umgang haben … er hatte die Potenz von 30 Männern.“16 [1] 

[1] Da stellt man sich die Frage, hatte Mohammed nichts als Sex im Kopf? War er sexsüchtig, schwanzgesteuert? Richard Dawkins schreibt in seinem Buch “Der Gotteswahn”: "Der Gott des Alten Testaments ist die unangenehmste Gestalt der gesamten Dichtung: eifersüchtig und auch noch stolz darauf; ein kleinlicher, ungerechter, nachtragender Kontroll-Freak; ein rachsüchtiger, blutrünstiger ethnischer Säuberer; ein frauenfeindlicher, homophober, rassistischer, kinds- und völkermörderischer, ekliger, größenwahnsinniger, sadomasochistischer, launisch-boshafter Tyrann." Ich finde, dieselbe Aussage trifft auch auf den Islam zu.

Gleichzeitig ist an zahlreichen Stellen davon die Rede, dass ‘Aisha deutlich vor den anderen Frauen bevorzugt wurde:

Sie soll Muhammads „Lieblingsfrau“ gewesen sein. 17 Der Erzengel Gabriel habe ihn nur bei ihr besucht, 18 um Muhammad eine Offenbarung zu überbringen. Sie erhielt den Sauda Bint Sam’a „zustehenden“ Tag und die Nacht mit Muhammad 19. Muhammad soll im Vergleich zu seinen übrigen Frauen doppelt so viele Nächte bei ‘Aisha verbracht haben. 20 Wenn er erkrankte, wollte er in ihrem Zelt genesen.21 Er starb nach der Überlieferung in ihrem Zelt, in ihrem Schoß. 22 [2]

[2] Ich kann das bestätigen, denn gestern besuchte mich ebenfalls der Erzengel Gabriel, wir plaudern mitunter zusammen, und er hat mir bestätigt, dass er Mohammed einst eine Offenbarung im Beisein seiner Lieblingsfrau Aisha überbrachte. 😉

Die Zahl der Frauen Muhammads

Die Zahl der Frauen Muhammads Muslimische Theologen sind sich über die Anzahl der Frauen Muhammads nicht einig. In den vertrauenswürdigsten Quellen des Islam stößt man auf widersprüchliche Zahlenangaben, die sich sogar bisweilen bei ein und demselben Verfasser unterscheiden. So beziffert z. B. al- Bukhari, der von sunnitischen Muslimen als vertrauenswürdigster Sammler der Aussprüche Muhammads betrachtet wird, die Anzahl der Frauen Muhammads einmal mit neun23, ein anderes mal mit elf Frauen. 24

Al-Qurtubi gilt vielen muslimischen Gruppierungen als einer der kompetentesten Ausleger des Korans. In seiner Auslegung zu Sure 33,28 teilt er Muhammads Frauen in vier Gruppen ein:

1. Frauen, die Muhmmad geheiratet hat und mit denen er sexuellen Umgang hatte:

• Khadidja, Tochter von Khuwailidi bn Asad
• Sauda, Tochter von Zama’a
• ‘Aisha, Tochter von Abu Bakr
• Hafsa, Tochter von ‘Umar
• Umm Salma (Hind), Tochter von Abi ‘Umaya
• Umm Habiba (Ramla), Tochter von Abu Sufyan
• Zainab, Tochter von Dshahsh Bin R’ab
• Zainab, Tochter von Khuzaima Bin al-Harith
• Dshuwairiya, Tochter von Harith Bin Abi Dirar
• Safiya, Tochter von Huiai bin Akhtab
• Rehana, Tochter von Zaid Bin ‘Amr Bin Khunaka
• Maimuna, Tochter von al-Harith

2. Frauen, mit denen sich Muhammad verlobt hatte, ohne dass es zur Eheschließung oder zum Verkehr kam:

• Fakhita (Umm Hane’), Tochter von Abi Talib
• Daba’a, Tochter von Amer
• Safiya, Tochter von Bashama Bin Nadla
• Khaula, Tochter von Hakim Bin Umay’ia
• Djamra, Tochter von al-Harith Bin ‘Auf al-Marri
• Sauda al-Kurshiya
• Eine Frau, deren Namen unbekannt ist

3. Frauen, mit denen Muhammad einen Ehevertrag geschlossen hat, ohne mit ihnen Verkehr gehabt zu haben:

• Al-Kilabiya, Tochter von al-Dah’ak
• Asma’, Tochter von al-Ni’man Bin al-Djon
• Katila, Tochter von Kais
• Umm Sharik al-Azdiy’a, Tochter von Djaber Bin Hakim
• Khaula, Tochter von al-Hasil Bin Habira
• Sharaaf, Tochter von Khalifa
• Laila, Tochter von al-Khatim
• ‘Amra, Tochter von Ma’awia
• Al-Djanda’yia, Tochter von Djandab Bin Damra
• Al-Ghafar’yia

4. Nebenfrauen:

• Maria, die Koptin
• Rihana
• Eine schöne Frau, die bei einer Eroberung als Beute genommen wurde
• Eine Frau, die Muhammad von Zainab, Tochter des Dshahsh, geschenkt wurde

Die berühmtesten Frauen Muhammads

Einige Frauen Muhammads stechen aus der Überlieferung hervor:

Khadidja, Tochter des Khuwailid: Mit 25 Jahren heiratete Muhammad sie als etwa 40jährige zweimalige Witwe. Sie war eine wohlhabende Frau und Muhammad wurde bei ihr Händler. Solange sie verheiratet waren, hat Muhammad keine andere Frau zu ihr hinzugeheiratet.

‘Aisha, die Tochter des Abu Bakr: Sie war die einzige Frau, die Muhammad als Kind heiratete. Seine anderen Eheschließungen waren hauptsächlich politisch motiviert, waren das Ergebnis von Raubzügen oder dienten der Witwenversorgung. Es bestand ein Altersunterschied von rund 45 Jahren zwischen ihnen; zur Zeit der Eheschließung „war ‘Aisha etwa sechs Jahre alt, Muhammad etwa 51. Er vollzog die Ehe mit ihr, als sie neun Jahre alt war.” ‘Aischa berichtet selbst einige Ereignisse in Bezug auf ihre Heirat mit Muhammad, nämlich, dass sie mit einer Schaukel spielte, als ihre Mutter sie zu Muhammad mitnahm.

‘Aischa wusste nicht, wohin ihre Mutter sie bringen wollte. Ihre Mutter und andere Frauen wuschen ihr das Gesicht und die Haare und übergaben sie Muhammad. ‘Aisha nahm ihr Spielzeug mit, als sie zu Muhammad ging.25 Als Muhammad die Ehe mit ihr vollzog, spielte sie noch mit ihren Puppen.26 [Kindesmissbrauch?] Von ‘Aisha stammen mehrere Überlieferungen. Nach Muhammads Tod war ‘Aisha an einem Krieg gegen Ali b. Abi Talib, Muhammads leiblichem Vetter und Schwiegersohn beteiligt. Ali hat insbesondere für Schiiten große Bedeutung, da er am nächsten mit Muhammad verwandt war. Muhammad soll ihm das Paradies versprochen haben 27.

Safiya, die Tochter des Huiai bin Akhtab war eine bildhübsche Jüdin vornehmer Herkunft aus dem Stamm der Khaibar. Muhammds Kämpfer brachten viele Männer aus ihrem Stamm um, darunter auch ihren Bräutigam28. Noch am Tag dieser Schlacht soll Muhammad sie geheiratet und seine erste Nacht mit ihr verbracht haben. Zur Zeit der Eheschließung war er rund 60 Jahre alt und sie siebzehn. [Nennt man so etwas nicht Vergewaltigung?]

Muhammad hat die Stellung der Frau in islamischer Zeit verbessert, sie allerdings rechtlich dem Mann deutlich nachgeordnet.

Die Sharia wird als unveränderliches göttliches Gesetz betrachtet, deren Bestandteil auch die Ehe- und Familiengesetze sind. Im 7. Jahrhundert n. Chr. waren viele der Regelungen sicher revolutionär und progressiv, heute aber sind sie mit dem westlichen Menschenrechtsverständnis nicht vereinbar.

„Quellen:”

1 So die Überlieferung nach Sahih al-Bukhari 4732 und Abu Dawud 1934.

2 Sunan Abu Dauud 1754. Ähnliche Gebote sind in Sunan Abu Maja 1836 und Musnad Ibn Hanbal 3628 überliefert.

3 Diese Heirat wurde im Koran in Sure 4,22 verboten.

4 Auch diese Eheform wurde im Koran in Sure 81,8 untersagt.

5 Sunan al-Nisa’i 3362, Sunan Abu Dawud 1965, Sunan Ibn Maja 1923 u.a.

6 In anderen Koranversen zur Sklaverei wird das Wort „gläubig“ nicht in diesem Zusammenhang erwähnt. Trotzdem bestätigt die überwiegende Mehrheit der islamischen Quellen, dass der Sklave bzw. die Sklavin in diesem Fall ein Muslim sein müsse.

7 Musnad Ahmad ibn Hanbal 11266, 11370 und Maute’ Malik ibn Anas 992.

8 Zaid wurde „Muhammads Sohn“ genannt, weil Muhammad ihn gekauft und adoptiert hatte (s. die Berichte der Überlieferung in: Sahih al-Bukhari 3699, 4698, Sunan al-Thirmidhi 3131, 3133; Sunan an-Nisa’i 3171 und Sunan Abu Dawud 1764).

9 Muhamads Verhältnis zu Umm Sharik ohne Abschluss eines Ehevertrags wird von Ahmad Ibn Hanbal in seiner Überlieferung „Musnad“ mit der Nr. 26338 berichtet.

10 Khaulas Zusammenleben mit Muhammad ohne Ehevertrag wird in den Überlieferungssammlungen Sahih al-Bukhari No. 4721, Musnad Ahmad Ibn Hanbal 24091 und Sunan Ibn Maja 1990 berichtet.

11 Sunan al-Thirmidhi 1020 und Sunan Ibn Maja 1871.

12 Sunan Ibn Maja 1872, Musnad Ahmad Ibn Hanbal 18169.

13 Sahih al-Bukhari 4721, Sahih Muslim 2659, Sunan Ibn Maja 1990 und Musnad Ahmad Ibn Hanbal 24091.

14 Diese Auffassung erwähnt z. B. der Koranausleger Ibn Kathir zu Sure 66,5.

15 So z. B. ein Artikel über die Pflicht zur Gesichtverschleierung von dem prominenten islamischen Geistlichen Sheich Muhammad Ibn Ibrahim al- Sheich: http://www.kalemat.org/sections.php?so=va &aid=153 (18.06.2003).

16 Sahih al-Bukhari, 260; ebenso die Überlieferer Ahmad Ibn Hanbal 13156, al-Tirmidhi 1136 und al- Nisa’i 3147, die allerdings neun anstatt elf Frauen nennen.

17 Sahih al-Bukhari 2392 und 2393, Musnad Ahmad Ibn Hanbal 1806, 25304 und 2366.

18 Musnad Ahmad Ibn Hanbal 25304, Sahih al- Bukhari 3491.

19 Sahih al-Bukhari 4811 und Sunan al-Nisa’i. 3146.

20 Sahih Muslim 2657.

21 Sahih al-Bukhari 191, 2868 und 4088.

22 Sahih al-Bukhari 4816.

23 Sahih al-Bukhari 275.

24 Sahih al-Bukhari 260.

25 Sahih Muslem 2549.

26 Sinan al-Nisa’i 3325.

27 Ahmad bin Hanbal 1551.

28 Sahih al-Bukhari erwähnt in der Überlieferung 2081 die Tötung ihres Bräutigams.

„Institut für Islamfragen der Deutschen Evangelischen Allianz”

„Von Daniel Hecker”

(…mehr)

Die Anmerkungen in eckigen Klammern sind vom Admin.

Quelle: Prophet Muhammad und seine Frauen – ein bedingtes Vorbild für Muslime

Siehe auch: Christiane Schirrmacher: Was bedeutet »Islam«? (4 Seiten, PDF-Dokument) (islaminstitut.de)

Siehe auch:

Henryk M. Broder: Täter, die sich selbst verletzen

Jennifer Nathalie Pyka: Migranten-Milieus sind in Sachen Antisemitismus dort, wo die Deutschen 1933 waren

Akif Pirincci: James Cameron verfilmt die Kölner Ficki-Ficki-Nacht

Stefan Schubert: Innenminister Ralf Jäger (SPD) vertuscht seit 2014 die Kriminalität und Gewalt nordafrikanischer Banden

Till-Reimer Stoldt: Kriminelle Nordafrikaner, ein lang gehütetes Staatsgeheimnis

Eine Flüchtlingshelferin erzählt: "Hilfe, ich halte es nicht mehr aus"

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