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Laut Gedacht #58: Sexismus überall – aber bei muslimischer Gewalt wird weggesehen!

11 Nov


Video: Laut gedacht #58 – Sexismus sells (07:32)

Sexismus überall. Nach anfänglich schockierenden Enthüllungen über sexuelle Belästigungen melden sich nun immer mehr Frauen und auch Männer zu Wort. Die Geschichten werden dabei immer skurriler und scheint immer schwieriger Komplimente und lockere Sprüche von Sexismus zu unterscheiden. Dies und andere Themen in der neuen Folge des patriotischen Youtube-Formats „Laut Gedacht“.

Quelle: Laut Gedacht #58: Sexismus sells!

Bundesverfassungsgericht fordert Drittes Geschlecht: Eine Abstruse genderpolitische Empfehlung!

Dr. Alice Weidel (AfD) schreibt:

dritte_optionSeit Ende 2013 darf ein Kind ohne Angaben über das Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden. Eine Grundrechtsverletzung durch die Festlegung auf ein Geschlecht kann daher gar nicht vorliegen. Dass das Bundesverfassungsgericht sich zum wiederholten Mal als Gesetzgeber hervortun möchte, muss entschieden zurückgewiesen werden. Die Gewaltenteilung darf durch abstruse genderpolitische Empfehlungen nicht untergraben werden. Der gestaltungspolitische Anspruch der Verfassungsrichter ist klar zurückzuweisen. Karlsruhe ist nicht der bessere Gesetzgeber und schon gar nicht vom Souverän, dem Bürger, legitimiert.

bayernistfrei.com schreibt:

Es gibt von Natur aus nur zwei Geschlechter (Chromosomen 46.XX und 46.XY) und einige Unfälle [Launen] der Natur, die zu fortpflanzungsunfähigen Zwittern führen. Das Taktgefühl gebietet, dass wir uns weder abfällig noch mitleidvoll-herablassend über die 0.017% geschlechtlich undefinierten oder verwirrten Zeitgenossen äußern sondern lieber über diesen Aspekt ihres Lebens ebenso schweigend hinweggehen, wie die Evolution es tut. Ähnlich handhabten es bislang auch Standesämter. Man konnte sich dort als männlich oder weiblich identifizieren oder neuerdings seit 2013 auf solche Identifizierung verzichten, was aber selten im Interesse des Anmelders liegt, denn wer will nicht lieber „Frau X.“ oder „Herr Y.“ heißen als „Hermaphro Z.“?

Philolaos schreibt:

Lakonischer Leserbrief von Herbert G.: Leserbrief zu BZ vom 09.11.2017 – “Karlsruhe verlangt drittes Geschlecht…..“ Sollte das 3. Geschlecht kein Fake sein, dann müsste auch das 4. Geschlecht der Geistesgestörten in die Verfassung aufgenommen werden.

Andreas schreibt:

Für diese abartige Gendergrütze sind die Winkel-Advokaten zu haben. Aber die Klagen gegen Merkels illegale Grenzöffnung wurde abgewiesen. Totalversager!

Thomas schreibt:

Mit dem Urteil aus Karlsruhe scheint dies Verhältnis umgekehrt zu werden, mit weitreichenden Folgen! Werden nun im nächsten Schritt "eigene" öffentliche Toiletten gefordert? Was ist mit Umkleideräumern in Großunternehmen? Waschräumen in der Gastronomie? Werden künftig mehrere Sicherheitsmitarbeiter am Flughafen bereit stehen, um – je nach Geschlecht – notwendige körperliche Kontrollen durchführen zu können? Ist hier nun der Weg offen für viele Klagen wegen dadurch empfundener Diskriminierung oder sexueller Belästigung?

Branco schreibt:

So ein Urteil betrifft vielleicht ein paar hundert Menschen, wenn überhaupt. Aber die Probleme die Millionen Menschen betreffen, wie die unkontrollierte Masseneinwanderung, die Zunahme der Kriminalität, Altersarmut, Kinderarmut etc etc etc werden endlos vor sich hergeschoben oder ganz ignoriert. Ich hoffe, es gibt Neuwahlen und dann bekommt die AfD vielleicht über 20% der Stimmen und hoffentlich geht dann die nutzlose Angela Merkel endlich in Pension

Mike schreibt:

Wer den Körper einer Frau hat ist eine Frau und wer den Körper eines Mannes hat, ist ein Mann, so hat es in den Papieren zu stehen wie sich die Person fühlt. Was sie / er empfindet, gehört nicht in die Papiere. Das ist jedem sein ganz persönliches Problem. Alles andere ist Quatsch

Meine Meinung:

Da kann ich Mike nicht ganz beistimmen. Es werden ja Menschen mit zwei Geschlechtern geboren, mit einer Vagina und einem Penis. Eine Laune der Natur. Aber für diese Menschen besteht beim Standesamt die Möglichkeit, auf eine Identifizierung zu verzichten.

Jana schreibt:

Es gibt Menschen, die mit uneindeutigen oder widersprüchlichen Geschlechtsmerkmalen zur Welt kommen. Es ist mittlerweile Usus in der Medizin, dass bei Minderjährigen keine Vorentscheidung durch chirurgische Eingriffe vorgenommen werden sollte, sondern es psychisch für die Betroffenen gesünder ist, diese im Erwachsenenalter selbst entscheiden zu lassen, ob und welche Korrekturen vorgenommen werden.

Bei den betroffenen Kindern [beim Standesamt, bzw. in der Geburtsurkunde] beim Geschlecht eine Leerstelle zu lassen, ist völlig in Ordnung, da es ja deswegen im Personalausweis steht, weil es ein Identifikationsmerkmal ist. Bei Intersexuellen [1] ist dies aber nun einmal oft nicht eindeutig. Das hat auch nichts mit Gender und "sich fühlen" zu tun, wenn Menschen weder mit xx- noch xy-Chromosomen zur Welt kommen oder hormonell bedingt andere Merkmale ausprägen, als genetisch vorgesehen.

[1] Intersexualität: Die Intersexualität wird den sogenannten Sexualdifferenzierungsstörungen (engl. disorders of sex development, DSD) zugerechnet. Die Internationale Klassifikation der Krankheiten ICD-10-GM-2014 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nennt in Kapitel XVII (Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien) auch angeborene Fehlbildungen der Genitalorgane, insbesondere ein unbestimmtes Geschlecht und Pseudohermaphroditismus (Zweigeschlechtlichkeit, Zwitter].

Lydia schreibt:

Intersexuelle werden aber nun mal mit beiden Geschlechtsmerkmalen geboren, ob Ihnen das nun passt, oder nicht. Das soziale Geschlecht ist übrigens nicht damit zu verwechseln.

Siehe auch:

Familiennachzug? Familienzusammenführung in Syrien!

Akif Pirincci: Grün-linke Weltrettung durch Gebärstreik

Berliner Polizei: Islam-Unterwanderung noch schlimmer als befürchtet

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