Hamburg: Wollten Polizei und Staatsanwaltschaft die Enthauptung der einjährigen Miriam vertuschen?

25 Apr

mourtala_madou_januar_2017Mourtala Madou im Januar 2017

Am 15. April 2018 veröffentlichte Politically Incorrect einen Artikel über den Doppelmord des Lampedusa-Flüchtlings Mourtala Madou aus Niger, der seine deutsche Ehefrau Petra P. und die gemeinsame einjährige Tocher Miriam getötet hatte. Auslöser war wohl das gemeinsame Sorgerecht, welches Mourtala Madou vor dem Familiengericht beantragt hatte, das aber abgelehnt wurde.

Mourtala Madou gehörte zu den illegalen Lampedusa-Flüchtlingen, über die in Hamburg viel gestritten wurde, die in der St. Pauli-Kirche Kirchenasyl erhalten hatten. Später lebte Mourtala Madou in einer Flüchtlingsunterkunft in Farmsen-Berne. Lange Zeit wurde vom Bundesamt für Migration darüber gestritten, ob man Mourtala Madou in den politisch instabilen Niger ausweisen konnte.

In der Zwischenzeit aber lernte er Sandra P. kennen, mit der er aber nicht verheiratet ist. Mit der Geburt der gemeinsamen Tochter Miriam erhielt er eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bis 2019. Mit dem Entzug des Sorgerechts hätte er wahrscheinlich auch sein Aufenthaltsrecht in Deutschland verloren.

Es sieht so aus, als ob seine Tochter Miriam ihm seinen Aufenthalt in Deutschland sichern sollte. Da das Amtsgericht in Hamburg St. Georg ihm aber das gemeinsame Sorgerecht entzogen hatte, befürchtete er offensichtlich seine Abschiebung aus Deutschland. War das der Grund für den Doppelmord?

Ein christlicher ghanischer Gospelsänger kam kurze Zeit nach dem Messerattentat, nachdem der Tatort bereits gereinigt wurde, in die U-Bahn-Station am Jungfernstieg und filmte die Szenerie. Man kann das Video auf der Seite von PI anschauen. Zu sehen ist auf dem Handyvideo eigentlich nicht besonders viel. Das ist auch nicht weiter verwunderlich, wenn man auf solch einen grausamen und blutigen Tatort trifft. Dann ist man erst einmal geschockt.

Offenbar hatte er aber den Eindruck, dass der seit 2013 mit dem Islam sympathisierende oder zum Islam übergetretene Mourtala Madou seiner Tochter die Kehle durchgeschnitten hatte, wie man es von Muslimen kennt. Anschließend lud er das Video auf Facebook hoch. Der Hamburger Blogger Heinrich Kordewiner lud das Video später von dort auf seinen Youtube-Kanal.

Stefan Frank schreibt auf der "Achse":

Im konkreten Fall geht es um Folgendes: Kurz nach dem Doppelmord war ein christlicher Gospelsänger aus Ghana vor Ort, der Filmaufnahmen des Bahnsteigs machte. In dem Video, das er auf Facebook stellte, hört man eine Frau weinen, sieht Polizisten, die Zeugen befragen, und man sieht, anders als in sämtlichen Pressefotos, die allesamt aufgenommen wurden, nachdem der Tatortreiniger dagewesen war, eine riesige Blutlache.

An keiner Stelle filmt der Mann die Opfer in Großaufnahme oder zeigt ein Gesicht. Die meiste Zeit richtet er die Kamera auf den Fußboden oder die Gleise neben dem Bahnsteig. Es ist wohl der von ihm gesprochene Kommentar, der die Meinungshüter zum Durchdrehen gebracht hat:

„O my God. It’s unbelievable. [Oh mein Gott. Es ist unglaublich] O Jesus, o Jesus. O Jesus. They cut off the head of the baby [Sie haben dem Baby den Kopf abgeschnitten]. O my God. O Jesus.“

Das war dem Hamburger Staatsanwalt Ulf Bornemann aber offenbar zu viel. Der Ghanaer plauderte das aus, was die Hamburger Staatsanwaltschaft und die Polizei so sorgsam unter den Teppich zu kehren versucht hatten, dass nämlich offensichtlich ein Moslem der einjährigen Miriam den Kopf abgeschnitten hatte. Bei beiden wurden am Freitagmorgen Razzien in ihren Wohnungen vorgenommen und etliche Dinge beschlagnahmt. Der Blogger Heinrich Kordewiner wurde um 6:45 Uhr aus dem Bett geholt. Mehrere Staatsanwälte und Polizisten begehrten Einlass. Als er ihnen den Zutritt verweigerte, öffnete ein Schlüsseldienst gewaltsam die Tür.

Ihm wurde laut Aussage der Oberstaatsanwältin Nana Frombach vorgeworfen, er hätte höchstpersönliche Lebensbereiche der getöteten Petra P. durch Bildaufnahmen (Videoaufnahmen) verletzt. Dabei war auf dem Video lediglich eine rosa Strampelhose des getöteten Kindes und die blutdurchtränkte Hose der Mutter zu sehen, denn der Ghanaer hätte es vermieden, Großaufnahmen und die Gesichter der Toten zu filmen. 

Nach Ansicht von Stefan Frank war die Hausdurchsuchung illegal. Außerdem weist er darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft in ihrem Durchsuchungsbeschluss selber bestätigte, dass der Hals des Kindes „nahezu vollständig durchtrennt“ wurde.

„Die Hamburger Staatsanwaltschaft muss meschugge sein: Wenn sie verhindern will, dass bekannt wird, dass Madou das Baby geköpft hat – so wie es u.a. die radikal-muslimische Terrorgruppe Boko Haram in seiner Heimat Niger zu tun pflegt – warum unternimmt sie dann etwas, das nur dazu führen kann, die größtmögliche Aufmerksamkeit darauf zu lenken?

Sie führt eine durch und durch illegitime Hausdurchsuchung bei einem unbescholtenen Blogger durch, gleichzeitig steht im Durchsuchungsbefehl, dass der Hals des Kindes „nahezu vollständig durchtrennt“ wurde. Nun haben wir das, was niemand wissen soll, schwarz auf weiß, aus erster Hand, sozusagen mit Brief und Siegel.”

Man stellt sich die Frage, was diese ganze Aktion eigentlich bewirken sollte? Wenn es zutrifft, dass Polizei und Staatsanwaltschaft die Enthauptung vertuschen wollten, dann ist es natürlich ungeschickt, dieses im Durchsuchungsbefehl zu bestätigen. Oder weiß die eine Hand der Staatsanwaltschaft nicht, was die andere so treibt?

Richterin Kütterer-Lang, die den Durchsuchungsbefehl unterzeichnet hat, machte schon 2010 mit einem Urteil Schlagzeilen: Damals stellte sie das Verfahren gegen einen mehrfach vorbestraften Mann ein, der einen 19-jährigen Schüler an einer Ampel mit einer Axt und den Worten „Ich schlag dir den Kopf ab!" bedrohte.

Lesen sie hier die ganze Geschichte von Stefan Frank:

Hamburg: Die Enthauptung der Hamburger Justiz

Siehe auch:

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