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Union stoppt Heiko Maas: Zensurgesetz vorerst auf Eis gelegt

20 Mai

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Die CDU/CSU ist in letzter Minute aufgewacht. Aus den im Namen eines Netzdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) geplanten Knebelung des Volkes mit bunten Maulkörben wird wohl nichts. Ein Gesetz, welches wirklich etwaige Lücken in der Durchsetzung des deutschen Äußerungsrechts gegenüber sozialen Netzen wie Facebook schließt, wäre sehr kurz und würde die Äußerungsfreiheit nicht nur beschränken sondern auch verteidigen. Ein Expertenverein zeigt, wie es geht [Henryk M. Broder appelliert an alle Bundestagsabgeordneten, dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ihre Zustimmung zu versagen.].

Die Bundesregierung verteidigt aber an anderen Stellen in weniger spektakulärer Weise bestehende Publikative-Kartelle. So fordert sie von Google, Facebook & Co Besserbehandlung von GEZ-Medien, die auch stets weiter mit Geld und Macht ausgestattet werden [tichyseinblick.de: Claus Kleber, ARD und ZDF als Pflichtplätze bei der Google-Suche]. Alternative Medien werden womöglich bereits still und leise herabgestuft. Deutsche Konzerne boykottieren rechte Medien und kooperiert mit Islamischer Republik. >>> weiterlesen

philosophia perennis

(David Berger) Kurz bevor das von Justizminister Heiko Maas (SPD) geplante Zensurgesetz heute den Bundestag passieren konnte, hat die CDU-CSU-Fraktion im Bundestag gestern im Schnellverfahren die Beschlussfassung des Gesetzes gestoppt. Dieses sah eine extreme Einschränkung des Rechts auf Meinungsfreiheit vor.

Damit ist der Supergau für einen wesentlichen Bestandteil unseres demokratischen Rechtsstaates zwar vorerst gestoppt, allerdings nicht aus der Welt geschafft. Die CDU/CSU-Fraktion betonte, dass sie eine Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit nicht grundsätzlich ausschließen wolle, allerdings solle diese – wie DWN berichtet – dann von einer zu schaffenden staatlichen Zensurbehörde ausgehen, nicht von privaten Unternehmern oder höchst umstrittenen Stiftungen.

Dass es vorerst zur Verhinderung des von Maas geplanten Zensurgesetzes kam, liegt ganz wesentlich auch an zwei deutschlandweit bekannten Juristen, die hier tätig wurden. Der Dresdner Rechtsanwalt Dr. Maximilian Krah schrieb gestern Abend auf Facebook:

„CDU/CSU-Bundestagsfraktion stoppt Maas’sches Zensurgesetz. Schöner Erfolg der Freiheitsfreunde. Joachim Nikolaus Steinhöfel und ich haben bewiesen, dass man Hassbotschaften auch bekämpfen kann, ohne wie von Maas gewünscht die Meinungsfreiheit aufzugeben. Und dass Rechtsschutz gegen willkürliche Zensur privater Netzanbieter möglich und sinnvoll ist. Wir brauchen das Meinungsfreiheitsgesetz!“

Die Plattformbetreiber sind schon jetzt nach dem Telemediengesetz (TMG) dazu verpflichtet, Hassbotschaften, Beleidigungen und Verleumdungen nach Kenntnisnahme zu löschen. Das wird bislang allerdings sehr unterschiedlich gehandhabt. Während YouTube 90 Prozent der gemeldeten rechtswidrigen Inhalte löscht, sind es bei Facebook durchschnittlich nur 39 Prozent, bei Twitter sogar nur ein Prozent. Der Runde Tisch von Heiko Maas hat daran nichts geändert.

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Siehe auch:

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