Klaus Peter Krause: Was uns Asylbewerber kosten

12 Jun

Und was sie an Leistungen selbst dann noch bekommen, wenn ihr Antrag abgelehnt wurde

 

asylbewerber01Die Rechnung für Asylbewerber wird immer länger

Man muss Fragen stellen – an die Regierenden in Bund und Ländern, an die Senate in den Stadtstaaten. Die müssen dann antworten. Meist nicht gern und häufig ausweichend oder unvollständig. Davon gibt es Ausnahmen. Eine davon ist die Antwort des Hamburger Senats. Es geht um die Frage, was Asylbegehrende den deutschen Staat und seine Steuerzahler denn so kosten. Für einen konkreten Fall liegt jetzt eine Auskunft vor:

Für zwei Afghanen in den ersten drei Monaten zusammen rund 13.000 Euro, je Person also 6.500 beziehungsweise im monatlichen Durchschnitt 2.167 Euro. Wenig ist das nicht gerade, wenn man bedenkt, dass deutsche Rentner meist weniger bekommen, obwohl sie dafür während ihres ganzen beruflichen Lebens in die gesetzliche Rentenversicherung haben einzahlen müssen. Ein falscher Vergleich? Herzlos gar? Urteilen Sie selbst.

Am 22. Mai gefragt, schon am 29. Mai geantwortet

Die Anfrage an den Hamburger Senat hatten die beiden Bürgerschaftsmitglieder Andrea Oelschlaeger und Dirk Nockemann (AfD-Fraktion) am 22. Mai gestellt. Schon am 29. Mai – sehr lobenswert – lag die Antwort vor. Den Sachverhalt, auf den sie ihre drei Fragen bezogen, stellten sie so dar (Zwischenüberschriften von mir):

20 Afghanen per Flugzeug und an Bord zerrissene Pässe

„Nach Medienberichten vom 18. Mai 2015 aus der Tageszeitung ‚Welt‘ ist kürzlich eine Gruppe von 20 Afghanen in einem Flugzeug der Fluggesellschaft Germania nach Hamburg geschleust worden. Angeblich wollen diese Personen Asylanträge stellen. An Bord des Flugzeugs fanden Beamte der Bundespolizei zerrissene Pässe, was darauf schließen lässt, dass zahlreiche Mitglieder dieser Gruppierung über ihre Identität täuschen wollen und im Asylverfahren nicht ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten nachkommen werden. Auf der Grundlage der Paragraphen 64 ff. AufenthG gibt es Rückbeförderungs- und Kostentragungspflichten für den Beförderungsunternehmer.“ Vor diesem Hintergrund hatten sie vom Senat dies wissen wollen:

„Ein Leistungsbescheid ist noch nicht abschließend geprüft“

Frage eins: „Wird der Beförderungsunternehmer (Germania) im vorliegenden Fall durch die zuständige Behörde mit der Verpflichtung belegt, die Kosten zu tragen, die der Aufenthalt der 20 Afghanen in Hamburg verursacht?“

Antwort des Senats: „Inwieweit ein Leistungsbescheid nach Paragraph 67 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz zu erlassen ist, ist noch nicht abschließend geprüft worden.“

Für zwei Asylsuchende 13.000 Euro in den ersten drei Monaten

Frage zwei: „Auf welchen Betrag schätzt der Senat die Kosten, die der Aufenthalt dieser Personengruppe im Verlauf eines Jahres in Deutschland verursacht?“

Antwort des Senats: „Die Gruppe wurde nach Aufnahme der Asylgesuche durch die Bundespolizei am Flughafen Hamburg mit Meldeauflage an die Hamburger Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) entlassen. 14 Personen wurden daraufhin nach dortiger Meldung gemäß Paragraph 46 Asylverfahrensgesetz anderen Bundesländern zugewiesen, zwei erwachsene Einzelpersonen verblieben in Hamburg; vier Personen sind der Meldeauflage nicht gefolgt. In der ZEA betragen die Kosten für die zwei in der Hamburger ZEA aufgenommenen Personen für die Unterbringung, Versorgung und die Zahlung eines Taschengelds für einen Zeitraum von drei Monaten voraussichtlich circa 13.000 Euro.“

Für zwölf Monate  insgesamt 27.000 Euro

„Für die Folgeunterbringung werden die Pro-Kopf-Ausgaben für Grundleistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2015 in Hamburg mit 615,87 Euro pro Person und Monat zuzüglich eines Betrages von 161,11 Euro für die öffentlich-rechtliche Unterbringung prognostiziert, für die zwei in Hamburg aufgenommenen Personen also für weitere neun Monate circa 14.000 Euro. Insgesamt belaufen sich die voraussichtlichen Kosten für die zwei in Hamburg aufgenommenen Personen damit für ein Jahr auf circa 27.000 Euro. Die Kosten für eine etwaige ärztliche Versorgung lassen sich nicht im Voraus prognostizieren. Auch zu den Kosten in den anderen Bundesländern können keine Angaben gemacht werden.“

Verfahrensanweisungen für Passvernichter? Nein

Frage drei: „Gibt es besondere Verfahrensanweisungen, wie Asylbewerber zu behandeln sind, die nachweislich ihre Pässe vernichtet haben, um einer Identitätsfeststellung zu entgehen?“

Antwort: „Nein, in der Regel hat die Ausländerbehörde keine Nachweise über das absichtliche Vernichten von Pässen. In der Regel tragen die Betroffenen vor, ohne Pass eingereist zu sein oder den Pass verloren zu haben.“

Was der Fragesteller abschließend feststellt

Der Fragesteller Dirk Nockemann stellt abschließend fest: „Interessant ist hierbei, dass die Kosten für die zwei in der Hamburger ZEA aufgenommenen Personen für die Unterbringung, Versorgung und die Zahlung eines Taschengelds für einen Zeitraum von drei Monaten voraussichtlich circa 13.000 Euro betragen werden. Hinzu kommt, dass es keine Verfahrensanweisungen gibt, wie Asylbewerber zu behandeln sind, die nachweislich ihre Pässe vernichtet haben, um einer Identitätsfeststellung zu entgehen.“ Auf der Seite der Hamburger AfD-Fraktion finden sich zur Senatsantwort auch diese drei Kommentare (alle vom 4. Juni):

Werden die Ankommenden auf Haftbefehle und Vorstrafen überprüft?

Tobias Heinz: „Mich würde einmal interessieren, ob die ankommenden Personen überprüft werden, zum Beispiel, ob ein internationaler Haftbefehl vorliegt oder die jeweilige Person eventuell per Interpol gesucht wird. Bei einer Recherche der BBC im Jahr 2013 ergab sich zum Beispiel, dass in einer Stichprobe von illegal eingereisten Personen 115 mutmaßliche Kriegsverbrecher aus Ruanda unbehelligt in England lebten. Angaben der Behörden gingen von bis zu 800 Kriegsverbrechern aus. Daneben würde ich auch gerne mal wissen, ob die
ankommenden Personen auf Haftbefehle oder kriminelle Vorstrafen in ihren Heimatländern überprüft werden. Immerhin ist auch ein Krimineller, der vor der Polizei flüchtet, ein ‚Flüchtling’.“

Kann die Fluggesellschaft in Haftung genommen werden?

Tup4: „Danke für die Auskunft. So so, vier Personen sind also schon untergetaucht. Wenn keine Pässe, Visa vorhanden sind, kann dann die Fluggesellschaft in Haftung genommen werden? Wie ist es möglich, ohne Identitätsfeststellung ein Flugzeug zu besteigen? Wie kamen besagte Personen überhaupt an Tickets? Was will Hamburg jetzt gegen weitere illegale Einreisen tun?“

„Herr, lass Hirn regnen“

E. Sachse: „Da man keinen internationalen Flug buchen kann, ohne sich mit Dokumenten auszuweisen, hätte die Einreise gar nicht erfolgen dürfen. Der liefernde Flieger (beziehungsweise die Gesellschaft) hätte diese Personen gleich wieder rückführen dürfen/müssen. Gegebenenfalls muss dort das am Flughafen geltende Recht ‚nachgebessert’ werden. Dass hier keine strafrechtlichen wie auch ausländerrechtlichen Maßnahmen folgen mangels ‚Dienstanweisung’, fällt sichtlich in die Kategorie ‚Herr, lass Hirn regnen’. Es zeigt deutlich, dass die Durchführung von Bundesaufgaben durch bestimmte Bundesländer zu einem politischen Unterlaufen des Bundesrechts aktiv genutzt wird. Bestimmte politische Kreise wollen den Bundesstaat so offensichtlich indirekt in ihrem Sinne illegal ‚umbauen’ durch Faktenschaffen. Die Divergenz zwischen Hamburg und Bayern (zum Beispiel) besteht ja nicht erst seit gestern.“

Was sogar abgelehnten Asylbewerbern an Leistungen zusteht

Der persönliche Hintergrund der 20 eingereisten Afghanen ist mir nicht bekannt. Aber in dem Flugzeug, mit dem sie gekommen sind, wurden zerrissene Pässe gefunden. Man darf vermuten, dass es die jener Afghanen sind. Wer das tut, hat nicht die besten Absichten im Ankunftsland, wenn er denn aufgenommen werden will. In diesem Zusammenhang sollte man aber wissen, was sogar abgelehnten Asylbewerbern an gesetzlichen Leistungen in Deutschland zusteht. Der Brief eines Lesers der „FAZ“ (30. Mai 2015, Seite 27) erinnert daran (Zwischenüberschriften von mir):

Vorrangig sind Geldleistungen zu bewilligen

„Wenn vollziehbar ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber nicht freiwillig ausreisen und auch nicht abgeschoben werden, erhalten sie während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet weiterhin steuerfinanzierte Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei einer Unterbringung dieses Personenkreises außerhalb von zentralen Aufnahmeeinrichtungen der Länder in den Städten und Gemeinden – dies ist der Normalfall – sind seit der Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes am 1. März 2015 vorrangig Geldleistungen zu bewilligen, um den notwendigen Bedarf an Bekleidung, Ernährung, Gesundheitspflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushaltes zu decken. Für Alleinstehende mit eigenem Haushalt ist dies ein Betrag von 216 Euro monatlich. An die Stelle dieser Geldleistungen können Sachleistungen treten, soweit es nach den Umständen erforderlich ist. Dies wird man bei abgelehnten Asylbewerbern bejahen müssen, wenn sie vollziehbar ausreisepflichtig sind und jederzeit Deutschland wieder verlassen können.“

Auch Taschengeld und zusätzlich Geld für Unterkunft, Heizung, Hausrat, Arzt

„Zu diesen Leistungen kommt ein monatliches Taschengeld, für Alleinstehende in Höhe von 143 Euro. Zudem wird die unaufschiebbare Krankenbehandlung sichergestellt und zusätzlich der Bedarf an Unterkunft, Heizung und Hausrat gedeckt, wahlweise als Geld- oder Sachleistung. Bei abgelehnten Asylbewerbern sollte der letztgenannte Bedarf durch Sachleistungen in kommunalen
Gemeinschaftsunterkünften gedeckt werden. Das Taschengeld darf dagegen nur gekürzt werden, wenn die zusätzlichen Voraussetzungen für Leistungseinschränkungen erfüllt sind. Dies trifft beispielsweise zu, wenn der abgelehnte Asylbewerber nicht daran mitwirkt, Ausreisepapiere zu beschaffen.“

Klagen gegen Leistungseinschränkungen regelmäßig erfolgreich

„Die im Streitfall für die Bewilligung von Leistungen zuständigen Sozialgerichte tun sich wegen verfassungsrechtlicher Zweifel allerdings schwer, Leistungseinschränkungen der Behörden zu bestätigen. Flüchtlingshilfsorganisationen empfehlen deshalb ihrer Klientel, gegen Leistungseinschränkungen Rechtsmittel einzulegen und bei dem zuständigen Sozialgericht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Weiterbewilligung der bisherigen Leistungen zu beantragen. Diese Anträge haben regelmäßig Erfolg.“

Abschiebequote von bisher zehn auf mindestens 50 Prozent erhöhen

„Abschiebungen werden im übrigen zusätzlich dadurch erschwert, dass abgelehnte Asylbewerber den ihnen zugewiesenen Wohnsitz ohne Erlaubnis vorübergehend verlassen dürfen. Aus alledem ergibt sich, dass die Sozialhaushalte der Städte und Gemeinden erheblich belastet werden, wenn abgelehnte Asylbewerber nicht abgeschoben werden. Es wäre in diesem Zusammenhang sicherlich hilfreich, wenn die Bundesregierung den Ländern nur dann zusätzliche finanzielle Mittel für die Betreuung von Asylbewerbern zur Verfügung stellt, wenn sie ihre Abschiebungsquote von bisher zehn Prozent auf mindestens 50 Prozent steigern. Klaus Deibel, Münster.“

Zuwanderung stößt in der Bevölkerung auf nur geringe Akzeptanz

Lutz Radtke schrieb am 17. Mai: „Immer wieder heißt es, wir brauchen Fachkräfte! Inwieweit dieser Ruf politisch verbrämt ist, soll hier dahingestellt bleiben.“ Er verweist auf einen Bericht aus Sachsen. Darin werden für Chemnitz folgende Zahlen genannt: „Maximal zehn Prozent der Asylbewerber haben überhaupt einen Beruf ausgeübt, der aber nicht ansatzweise einer deutschen Ausbildung entspricht. Maximal ein Prozent (!) von ihnen sind Fachkräfte, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt eingesetzt werden könnten. Und wie steht es um die Zustimmung im Volk, wenn es um die Zuwanderung und deren Akzeptanz geht? 54 Prozent sind damit einverstanden, hieß es kürzlich in einem TV-Bericht. Diese (recht hohe) Quote stieß spontan auf Verwunderung. So viele?“

Die Flüchtlinge zurückschicken? 88 Prozent dafür

Radtke weiter: „Die englische Ministerin Theresa May forderte nun, die Flüchtlinge über das Mittelmeer zurück nach Afrika zu schicken. Ein Aufschrei in der deutschen Politik! Und die Menschen hierzulande? T-Online fragte sie – und bekam ganz kurzfristig 8.989 Antworten, die natürlich nicht repräsentativ sind, aber trotzdem interessant: Zurückschicken? Nein: 9,4 Prozent, Ja: 88,7 Prozent, Weiß nicht: 1,9 Prozent. Die deutsche Politik brauchen wir wohl nicht zu fragen.“ Radtke fragt sich, ob diese Zahlen repräsentativ für ganz Deutschland sind, und meint: „Schon Chemnitz allein wäre schlimm genug.“

Sehr viele Asylbewerber kommen nicht aus Kriegsgebieten

Die FAZ Online berichtete: Die deutschen Behörden schieben seit Jahresbeginn 2015 deutlich mehr Asylbewerber ab. „In den meisten Bundesländern ist die Zahl der Abschiebungen in den ersten Monaten des Jahres gestiegen, in einigen sogar um ein Vielfaches. Hintergrund ist ein starkes Plus bei den Asylanträgen, nicht nur von Flüchtlingen aus Kriegsgebieten wie Syrien und dem Irak, sondern vor allem vom Westbalkan, also aus den Nachfolgestaaten Jugoslawiens und aus Albanien. So schnellte nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die Zahl der Anträge aus Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Kosovo und Albanien von 16.096 in den ersten vier Monaten 2014 empor auf 58.338 im gleichen Zeitraum dieses Jahres.“

Quelle: Klaus Peter Krause: Was Asylbegehrende so kosten

Babieca [#16] schreibt:

Deshalb wollen die Kommunen ja auch gerade rund 6 Milliarden vom Bund. Für „Flüchtlinge“. Sprich: Der deutsche Steuerzahler, KV-Zahler, Soli-Zahler, etc.-Zahler muß mal so ganz nebenbei einen Zusatzhaushalt abdrücken, der in etwa dem Gesamthaushalt des Entwicklungshilfeministeriums entspricht.

Pro Asylbewerber werden in dem Positionspapier die Kosten mit 12.489 Euro veranschlagt. Angesichts der Prognose von 450.000 Asylanträgen in diesem Jahr „würde dies bei voller Übernahme der entsprechenden Kosten für das laufende Jahr pauschale Zahlungen des Bundes an die Länder in Höhe von rund 5,6 Milliarden Euro bedeuten“, heißt es in dem Papier.

Jetzt geht es bodenlos weiter und wird immer entsetzlicher:

Die Kosten von 5,6 Milliarden Euro beziehen sich allein auf Flüchtlinge, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Zusätzliches Geld erwarten die Länder auch für die steigende Zahl von Kindern und Jugendlichen, die alleine nach Deutschland geflüchtet sind. Dies seien 2014 nach bisherigen Schätzungen 12.500 bis 13.000 gewesen. Hier veranschlagen die Länder einen Mehrbedarf von 240 Millionen Euro. Nicht berücksichtigt haben sie in ihrer Forderung „weitere erhebliche Kosten etwa in den Bereichen Erstaufnahme, Justiz, Polizei, Kinderbetreuung, Schule sowie Sprach- und Integrationskurse“.

Und Notaufnahme/Krankenhaus und Messereien und Feuerwehreinsätze und Polizeialarm und Gerichte und Prozesse und Knast und von den Bewohnern [Migranten] abgefackelte Asylantenheime und deren ruinierte Einrichtungen und und und…

Länder hoffen bei Flüchtlingsgipfel auf mehr Geld

Und das wird noch lange, lange, lange nicht reichen, da in diesem Jahr mindestens 600.000 – wenn nicht sogar 1 Mio – Invasoren kommen; nun, wo Deutschland amtlich besiegelt das Sozialamt der kompletten Welt ist.

Heute abend wird bei der Zonenwachtel [Angela Merkel] die bedingungslose Kapitulation vor der afro-islamischen Invasion beschlossen. Michel zahlt. Und wird dafür von den hier einwandernden unzivilisierten Ethnien zusammen- bis totgeschlagen, erstochen, beraubt, vergewaltigt, überfallen, bepöbelt, bespuckt, belästigt und ununterbrochen als „Rassist“ bepöbelt.

Es gab einmal eine Zeit, in der konnte sich eine friedliche, in der Breite hervorragend ausgebildete Bundesrepublik Deutschland voll und ganz auf die Entwicklung von Patenten, Technik, Wissen, Industrie, Erfindungen und Zukunft konzentrieren. So Anfang 60er bis Ende 80er. Inzwischen ist es Deutschlands einzige Aufgabe, dem Bodensatz der Welt drei Worte Deutsch und Fahrradfahren beizubringen.

notar959 [#19] antwortet Babieca [#16]:

#16 Babieca (11. Jun 2015 16:09)

Deshalb wollen die Kommunen ja auch gerade rund 6 Milliarden vom Bund.

—————-

… danke, volle Fahrt in die Kurve 😉

OT (oder vielleicht doch nicht so ganz, aber lang)

Griechenland und kein Ende: Schon länger suche ich eine Erklärung, warum die gleiche Therapie die Portugal, Spanien, Italien und Irland aus dem ‚Schuldenturm’ geholfen hat, bei den Griechen versagt? Ich frage mich, ob vielleicht eine ‚Islamisierung von Gesellschaften’ wesentlich dazu beiträgt, weil sie sich wie Mehltau über die befallenen Gesellschaften legt, wenn der Befall denn nur lange genug andauert. Zu weit hergeholt?

o.k. Irland waren nie islamisch besetzt, hatte allerdings über Jahrhunderte hinweg unter ‚menschenräuberischen Piraten’ aus Mohammedanien zu leiden – da wurden über Nacht ganze Dörfer entvölkert und die Menschen auf den Sklavenmärkten in Mohammedanien verhökert. Große Teile von Portugal und Spanien waren über 700 Jahre hinweg mohammedanisch besetzt und wurde erst um 1490 wieder ‚christliches Abendland’.

Ähnlich erging es dem süditalienischen Festland und Sizilien, das mehr oder weniger bis 1480 einer andauernden ‚mohammedanischen Landnahme und Aggression’ ausgesetzt war. Die Griechen kamen ca. 1450 für etwa 400 Jahre unter die mohammedanische Fuchtel und befreiten sich erst um 1830 davon.

Und wenn ich dann die Lebensweisheit meines Steuerberaters auf diese Fälle anwende: ‚Du brauchst genau so lange aus der Scheixxx wie Du hineingebraucht hast.’ , dann wird es einfach: Irland war die erste Nation, die ihre Schulden ablegte – der Mehltaufaktor war sehr gering. Italien war nie völlig vom Mehltau befallen und rappelte sich ebenfalls ganz ordentlich aus der aktuellen Schuldenkrise.

Portugal und Spanien haben ihre 700 Jahre ‚Freiheit vom Mehltau’ gerade erfüllt und sind jetzt dabei sich kräftig zu erholen. Griechenland hätte so gesehen noch gut 100 Jahre vor sich … vielleicht geht es aber mit guter Unterstützung und christlicher Nächstenhilfe doch noch etwas schneller :- [1]

[1] Man sollte nicht vergessen, Griechenland ist ganz arg vom Mehltau des Kommunismus bzw. Stalinismus überzogen.

Meine These stütze ich übrigens auf alle Gesellschaften/Staaten, die seit nunmehr bis zu 1.400 Jahren von diesem Mehltau befallen sind. Nicht einer einzigen dieser Gesellschaften/Staaten geht es wirklich gut: Armut, Verfall, Willkür, Despotie soweit das Auge blickt. Das es in einer Handvoll Gesellschaften/Staaten – gemeint sind die mit viel Sand und viel Öl – besser zu gehen scheint, ist meines Erachtens eine Täuschung (Fata Morgana).

Wenn die Lebensweisheit meines Steuerberaters auch für alle diese Gesellschaften/Staaten greift, dann sieht es für diese und auf die kommenden 1.400 Jahre nicht sonderlich gut aus, insbesondere deswegen, weil diese Gesellschaften/Staaten ja noch nicht einmal damit begonnen haben diesen Mehltau als wesentliche Ursache für ihre eigene Rückständigkeit auf allen Gebieten zu begreifen. (die ganz kleinen Ausnahmen: Attatürk in den 1930ern und aktuell Abd al-Fattah as-Sisiin in Ägypten***).

Warum jetzt etliche der europäischen Staaten ausgerechnet nach diesem mohammedanischen Mehltau gieren und die Islamisierung ihrer eigenen Gesellschaften regelrecht fördern, das wissen die Götter – ich nicht. Merke: Der Umbau einer Gesellschaft zu einer islamischen Gesellschaft endet immer im allgemeinen Massenelend, auch wenn es einer klitzekleinen Schicht trotzdem oder auch gerade deswegen ganz außergewöhnlich gut gehen wird.

***Der derzeitige Präsident in Ägypten sprach unlängst in der al-Azhar-Universität und verlangte den Mehltau zu beseitigen‚ der Schuld an der Misere in allen islamischen Länder sei’. Die al-Azhar-Universität wähnt sich selbst als so etwas wie der “““Vatikan der Muslime“““ (sorry an die katholischen hier). Der derzeitige Chef dieser Leeranstalt (sic.), al Tayyeb, erklärt Ende 2014 zum ‚Islamischen Staat’ und mit vollem Ernst (nicht vom Stuhl fallen bitte): „Bei den Terroristen handele es sich um eine ‚zionistische Verschwörung’.“

Und andere Azhar-Scheichs weigerten sich die ‚Kämpfer des Islamischen Staates’ als Nichtmuslime, also als Gottlose, zu brandmarken. Angesichts dieser Einstellungen beim ‚wissenschaftlichen’ Leerkörper (sic.) dieser ‚Universität’ wird – so schätze ich – die Forderung des Präsidenten keine Folgen haben und zwar überhaupt keine, außer vielleicht, das er ein paar fromme ‚Freunde’ weniger hat! – It’s a long way to Tipperary, it’s a long way to go.

Noch ein klein wenig OT:

Cendrillon [#60] schréibt:

OT: In NRW gibt es bald keine Studienabbrecher mehr. Jeder bekommt seinen Abschluss

Wurde die „beste Schule Deutschlands“ (Gesamtschule Barnen-Wuppertal) heute schon thematisiert? Bitte unbedingt thematisieren. Das ist PI-Stoff von der besten Sorte.

Bei der „besten Schule Deutschlands“ schafft nämlich jeder seinen Abschluß summa cum laude. Einfach jeder. Auch die allerdümmste Bereicherungsfachkraft.

Was hab ich gelacht.

Mainz: Sexuelle Übergriffe unter Kindern in katholischer Kita

Laut Deutschler stehen folgende Vorwürfe im Raum: Kinder hätten andere Kinder unter Androhung von Gewalt genötigt, ihre Geschlechtsteile zu zeigen oder Gegenstände in den Anus einzuführen. Zudem habe es Fälle von „schlichter“ Körperverletzung gegeben. Auch seien Kinder von anderen gezwungen worden, Spielzeug abzugeben. Am Mittwoch hatte das Bistum Mainz als Träger der Einrichtung die Staatsanwaltschaft über die Vorfälle informiert. Diese hatte daraufhin das Ermittlungsverfahren eingeleitet. >>> weiterlesen

Meine Meinung:

Das erinnert mich an die sexuellen Belästigungen in den französischen Schulen, die massenhaft von muslimischen Schülern an minderjährigen französischen Mädchen begangen werden.

Frankreich: Französische Schulen berichten über eine erschreckende Entwicklung: Immer öfter kommt es zu Sexualstraftaten unter Kindern. Die einen sprechen von Vergewaltigung, die anderen von Prostitution. Schon Kinder bezahlen in Frankreich für Sex. An praktisch allen französischen Schulen lassen sich Mädchen für Sex bezahlen, meist allerdings nicht freiwillig. Häufig nimmt man den Mädchen das Handy weg und sagt, gegen Oralsex gebe ich es dir zurück. Die Polizei schätzt die Anzahl der Mädchen, die sich prostituieren auf 5.000. >>> weiterlesen

http://livingscoop.com/v/3977/
Video: Frankreich: Prostitution unter Schülern (01:57)

Was in dem Video nicht gesagt wird, ist, daß es mit großer Wahrscheinlichkeit überwiegend muslimische Schüler sind, die minderjährige französische Mädchen bedrohen und sexuell missbrauchen. Außerdem wird gesagt, 5.000 Mädchen seien von dem sexuellen Missbrauch betroffen. Das ist die Zahl, die man sich angesichts der politischen Korrektheit zuzugeben traut.

Am Ende stellt sich aber mit großer Wahrscheinlichkeit heraus, daß es nicht 5.000 Mädchen waren, sondern eher 50.000 oder gar 500.000 Mädchen, und zwar nicht nur an der Schule, die man zur Prostitution gezwungen hat. Man erinnere sich daran, daß es in Großbritannien 1 Millionen minderjährige Mädchen waren, die von muslimischen (pakistanischen) Sexbanden vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen wurden.

Die Anmerkungen in eckigen Klammern sind vom Admin.

Siehe auch:
Traiskirchen/Österreich: „Personenschutz” für Kinder
Italien: Die Lombardei will keine illegalen Flüchtlinge mehr aufnehmen!

Akif Pirincci: Liebe Freundinnen und Freunde
Akif Pirincci: Der letzte Dreck
Frankreich: Im nordfranzösischen Tourcoing/Lille vier Nächte lang Moslem-Krawalle
Prof. Soeren Kern: Jihad gegen die europäischen Sozialstaaten

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