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Verfügung der StA Stuttgart: „Koranaussagen sind keine Volksverhetzung“ (§ 130 StGB)

20 Aug

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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat eine Strafanzeige zurückgewiesen und ein Ermittlungsverfahren zu dem Inhalten des Korans mit Verfügung vom 27.07.15 abgelehnt. Darauf haben wir gewartet – eine politisch-korrekte Entscheidung der Staatsanwaltschaft (StA) zu den z. T. grausamen Suren des Koran und seiner Hadithen: Mitnichten seien Aussagen des Koran bedenklich oder gar strafbaren Inhalts. Im Gegenteil, da läßt die StA keinen Zweifel: Inhalte des Koran können eo ipso [aus sich selbst heraus] nicht strafbar sein.

Von Peter Helmes (www.conservo.wordpress.com)

… unter Berücksichtigung der zentralen Bedeutung des Koran für den islamischen Glauben sowie seine Entstehungsgeschichte kommt eine Strafbarkeit nach §§ 130, 130a StGB oder anderen Strafvorschriften durch Verbreitungen des Korans bereits von vornherein nicht in Betracht….“ (Der Gesamttext der StA-Verfügung vom 27.07.2015 liegt dem Autor vor, Aktenzeichen: 7 Js 7276/15)

Zum Hergang:

Dr. O. S. (Name und Anschrift dem Autor bekannt) hatte bei der StA München I am 25.06.2015 eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Vertreter des Reclam-Verlages (Mitarbeiter der Geschäftsführung und des Vertriebes) erstattet.

In seiner Anzeige wirft Dr. O. S. den Angezeigten vor, sich der Volksverhetzung schuldig gemacht zu haben, weil sie das Schriftwerk des Koran vertreiben, dem in mehreren Versen von Suren volksverhetzende Aussagen zu entnehmen seien. Dies erfülle den Tatbestand des § 130 Abs. 2 StGB in Verbindung mit § 130a StBG.

Da aus mir nicht bekannten Gründen die Strafanzeige von der StA München I „zuständigkeitshalber an die StA Stuttgart abgegeben“ wurde, erging von dort dann die „Verfügung“ vom 27.07.2015, nach der „der Anzeige des Dr. O. S. vom 25.06.2015 wegen Volksverhetzung keine Folge gegeben (§ 152 Abs. 2 StPO)“ wird. Angesichts etlicher einschlägiger Suren des Korans eine – vorsichtig ausgedrückt – „überraschende“ Verfügung. Es kommt aber noch dicker:

Keine Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist gemäß § 152 Abs. 2 abzusehen“, heißt es in der Verfügung weiter. „Die beanstandeten Aussagen des Koran erfüllen keinen Straftatbestand, insbesondere nicht jenen der Volksverhetzung nach § 130 Abs. StGB oder der Anleitung zu Straftaten nach § 130s StGB

Der Koran stelle zwar eine Schrift im Sinne des § 11 Abs. 3 StBG dar; seine Verbreitung sei jedoch – unabhängig vom Wortlaut der zitierten Verse und der jeweiligen Interpretation – nicht strafbar (Wortlaut § 11, Absatz 3 StGB: „Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen.“).

Unterfällt der Koran nicht den strafrechtlichen Normen?

In ihrer weiteren Begründung wird die StA nahezu eschatologisch [auf das Weltende, den Weltuntergang bezogen] und gerät auf gefährliches Glatteis; denn es steht nicht einmal fest, ob der Islam eine Religion oder eher eine Ideologie ist. So heißt es in der Begründung der StA weiter:

„Koranentstehung liegt viele Jahrhunderte zurück…“

Die Argumente der Islamkritiker scheint die StA überhaupt nicht zu interessieren, Motto: „Der Koran ist eine friedliche Religion; also kann nicht sein, was nicht sein darf.“ Bei dieser grundsätzlichen Auffassung finden selbstverständlich die Suren, die zum Töten („Ungläubiger“) aufrufen, keine Berücksichtigung.

Da wird die StA sogar deutlich: Es könne dahinstehen, ob

der Koran an den vom Anzeigeerstatter genannten strafrechtlichen Normen überhaupt gemessen werden kann, weil seine Entstehung viele Jahrhunderte zurück liegt und es sich mithin um eine vorkonstitutionelle Schrift handelt, der Inhalt bei wörtlichem Verständnis nicht mit den heute gültigen Wertmaßstäben und den Grundsätzen der Verfassung in Einklang zu bringen sein mag. Denn die Verbreitung des Koran als Grundlage der islamischen Religion ist jedenfalls durch die in Art. 4 GG verbürgten Religionsfreiheit gedeckt…

Mit diesem Argument kann man nahezu jede historisch bzw. religiös begründete Straftat rechtfertigen. Da ist die StA Stuttgart in die Falle der Selbstgerechten getappt. Um die Absurdität der Argumentation der StA Stuttgart darzulegen, müßte man sie nur ´mal aufs Christentum übertragen: Die Kreuzzüge mit ihren grausamen Erscheinungen oder die Hexenverbrennungen im Mittelalter liegen auch „viele Jahrhunderte zurück“ und sind „mithin (…) eine vorkonstitutionelle Schrift, der Inhalt bei wörtlichem Verständnis nicht mit den heute gültigen Wertmaßstäben und den Grundsätzen der Verfassung in Einklang zu bringen…“

Anders ausgedrückt: Jede Straftat, jedes Vorgehen eines grausamen Tyrannen, jedes Abschlachten von Christen kann damit negiert werden, daß sie „relativ“, also zur entsprechenden Zeit, gesehen werden müßten. Das aber ist ein Freispruch für alle Freveltaten der Geschichte. Ach ja, gilt dies denn auch für Hitler und seine Zeit – „nicht mit den heute gültigen Wertmaßstäben und den Grundsätzen der Verfassung in Einklang zu bringen…“?

Wetten, daß die StA diese Tragweite ihrer Verfügung nicht erkannt hat?,

Für begriffsstutzige Gutmenschen: Die StA Stuttgart stellt hiermit jedem Tyrannen, jedem Verfassungsbrecher einen Freifahrtschein aus, der gegen die staatliche Ordnung verstößt, die „nicht mit den heute gültigen Wertmaßstäben und den Grundsätzen der Verfassung in Einklang zu bringen“ ist. Ja, merken die denn nichts!?

„Von staatlicher Einflußnahme freier Rechtsraum“

Wer auch immer diese Einstellungsverfügung zu verantworten hat – er ist ein Grundgesetzhasardeur. Die StA erläutert in ihrer Verfügung weiter:

Bei der Auslegung von Strafvorschriften, insbesondere des § 130 StGB, sind die sich aus Art. 4 und 4 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu beachten. Art. 4 Abs. 1 und 2 GG gewährleisten mit der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit und der Freiheit ungestörter Religionsausübung einen von staatlicher Einflußnahme freien Rechtsraum, in dem jeder sein Leben gestalten kann, wie es seiner religiösen und weltanschaulichen Überzeugung entspricht (BVerfG, NJW 1971, 931; BVerfGE 12, 1 , 3). Beschränkungen erfährt das Grundrecht auf Religionsfreiheit allein durch kollidierendes Verfassungsrecht; es wird in der verfassungsrechtlichen Terminologie vorbehaltslos aber nicht schrankenlos gewährleistet.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestallt, daß Betätigungen und Verhaltensweisen, die aus einer bestimmten Glaubensrichtung fließen, nicht ohne weiteres den Sanktionen unterworfen werden können, die der Staat für ein solchen Verhalten – fern von einer glaubensmäßigen Motivation – vorsieht. Die Ausstrahlungswirkung des Grundrechts aus Art. 4 GG kommt in solchen Fällen dergestalt zur Geltung, dass sie Art und Maß staatlicher Sanktionen beeinflussen kann. Verwirklich eine Person nach herkömmlicher Auslegung einen Straftatbestand, so ist im Lichte des Art. 4 GG zu fragen, on unter den besonderen Umständen des Falles eine Bestrafung den Sinn staatlichen Strafens überhaupt erfüllen würde.

Die sich aus Art. 4 GG ergebende Pflicht aller öffentlichen Gewalt, die ernste Glaubensüberzeugung in weitesten Grenzen zu respektieren, muß immer dann zu einem Zurückweichen des Strafrechts führen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer nach allgemeiner Anschauung bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis bringt, der gegenüber sich die kriminelle Bestrafung als eine übermäßige und daher seine Menschenwürdeverletzende soziale Reaktion darstellen würde. (BVerG, NJW 1972, 327 ff.).

Dann zieht die StA folgendes Fazit:

Nach diesen Maßstäben und unter Berücksichtigung der zentralen Bedeutung des Koran für den islamischen Glauben sowie seine Entstehungsgeschichte kommt eine Strafbarkeit nach §§ 130, 130a StGB oder anderen Strafvorschriften durch Verbreitungen des Korans bereits von vornherein nicht in Betracht.

Es kann deshalb dahinstehen, on einzelne Verse der Suren überhaupt den angezeigten Tatbeständen unterfallen. Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist daher abzusehen. (Namen des Unterzeichners der StA-Verfügung)

Wir lernen: Ob im Koran gewaltverherrlichende, zur Gewalt (gegen „Ungläubige“) aufrufende oder schlicht undemokratische Äußerungen stehen, interessiert niemanden; denn in der Religion haben wir nichts zu suchen. Ausnahmen natürlich beim Christentum: Was da im Zeichen des Kreuzes an Unheil über die Menschheit gebracht wurde, ist selbstverständlich verurteilenswert. Das Christentum ist schlecht, der Islam ist friedlich! Der Segen Allahs, des Allmächtigen, sei mit Euch!

Es ist kein Trost, daß dies „nur“ die Verfügung einer StA Stuttgart ist. Es steht zu befürchten, daß die Stuttgarter für die gesamte heutige Justiz stehen: Recht ist, was politisch korrekt ist. Und es überrascht auch (deshalb?) nicht mehr, daß die Medien diese Entscheidung nicht berichten. Gute Nacht, Abendland!

Bei DITIB & Genossen knallen die Sektkorken, äh (politisch korrekt), scheppern die Kamelmilchkannendeckel.

Quelle: Verfügung der StA Stuttgart: „Koranaussagen sind keine Volksverhetzung“ (§ 130 StGB)

Meine Meinung:

Wie diese feigen Juristen sich vor dem Islam im Staub winden. Es wird Zeit, daß man die ganzen politisch korrekten Armleuchter, egal ob aus Politik, Justiz, aus der Kirche, den Gewerkschaften, der Asylmafia oder sonst woher, die unser Vaterland aus Feigheit, Dummheit, Gutmenschlichkeit oder aus welchen Gründen auch immer, zu Grunde richten, zum Teufel jagt. Die Justiz ist und bleibt eine Hure der Mächtigen, der Etablierten, der Herrschenden. Verdammte Volksverräter. Der Tag wird kommen, wo man euch dafür zur Rechenschaft zieht.

td280558 [#1] schreibt:

Das Urteil geht – wegen politischer Korrektheit – vollkommen in Ordnung. Ansonsten hätte das Haßpamphlet des falschen Propheten Mohammed, ebenso wie Hitlers „Mein Kampf“ auf den Index gehört. Das geht gar nicht, denn schließlich handelt es sich bei der mittelalterlichen Kopfabschneidersekte um eine „Friedensreligion“ .

Babieca [#33] schreibt:

Bingo! „Vorkonstitutionelle Schrift“. Ich wußte es! Mit genau dieser Begründung, z.T. wortgleich, hat die Staatsanwaltschaft Hamburg im Jahr 2006 eine Strafanzeige gegen die Verbreitung des Korans wegen Volksverhetzung abgewiesen. Der Dokumentation halber hier der vollständige Wortlaut der Hamburger Staatsanwaltschaft, der gleich mehrere Tritte ins Gesicht jedes Bundesbürgers enthält: Hier der Text

So, da habt ihr es. Da diese vom BGH und BVerfG gesetzten Rechtsnormen, durch HH und jetzt auch mit der Verfügung der StA Stuttgart, laufend fortgeschrieben werden, können wir jegliches Koranverbot auf der Grundlage von Volksverhetzung knicken.

pippo kurzstrumpf der erste [#34] schreibt:

Wer immer unser Land von dieser Gewaltdroge und -ideologie Islam befreien wird, Juristen werden es nicht sein. Charakterliche Voraussetzungen sucht man bei der Mehrheit von ihnen leider vergeblich. Man kann unsere vollkommen geschichtsvergessene, verblödete Zeit nur noch verachten. Niemals zuvor sind über Jahrhunderte mühsam errungene Rechte und Wertesysteme so leichtfertig verspielt worden. Für nichts! Gier, Ignoranz, Arroganz, Angst und Dummheit der sogenannten Eliten und Orientierungslosigkeit der gleichzeitig bespaßten und gehetzten Massen gehen hier Hand in Hand. Tief, tief traurig!

Meine Meinung:

Nicht zu vergessen die geisteskranken Linken mit ihrem ganzen Gutmenschengefolge und ihrer jahrzehntelangen linken Gehirnwäsche und die Lügenmedien, die dem Islam den roten Teppich ausrollen und die Islamisierung erst möglich machten.

KDL [#41] schreibt:

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:

Die sich aus Art. 4 GG ergebende Pflicht aller öffentlichen Gewalt, die ernste Glaubensüberzeugung in weitesten Grenzen zu respektieren, muß immer dann zu einem Zurückweichen des Strafrechts führen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer nach allgemeiner Anschauung bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis bringt, der gegenüber sich die kriminelle Bestrafung als eine übermäßige und daher seine Menschenwürdeverletzende soziale Reaktion darstellen würde.

D.h. wenn man für seinen Glauben tötet, dann muss das Strafrecht zurückstehen, weil das Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis, also in einen Konflikt mit den weltlichen und den „göttlichen“ Gesetzen bringt. Das ist somit nicht weniger als ein Freibrief, für seine Religion jedes Verbrechen begehen zu dürfen. Oder anders ausgedrückt: Die Scharia steht über den deutschen Gesetzen!

Anton Marionette [#52] schreibt:

Aber ähnlich bizarres gab es ja schon 2007, als der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung den Aufruf zum Dschihad straffrei stellte..

Aufruf zum Dschihad ist nicht mehr strafbar

An Propaganda für den „Heiligen Krieg“ darf man sich ab sofort beteiligen. Dies beschloss der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung. Rechtswidrig ist nur noch das Planen einer Terroraktion oder ein Werben um Mitglieder für eben diese.

Die einzige Hoffnung, die ich noch habe, ist, dass irgendwann die Russen vorbeikommen und Deutschland von den Juristen befreit…

quaidelaporte vousenallez (Mensch, was für ein Name!) [#55] schreibt:

Was Peter Helmes entweder nicht sieht oder nicht sehen will, ist der springende Punkt, dass die StA Stuttgart – genauso wie jede andere – aufgrund der (zitierten) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1972 überhaupt keinen Spielraum zu einer diametral anderen Wertung hatte. Die StA Stuttgart war an die nun schon über vier Jahrzehnte alte Vorgabe aus Karlsruhe GEBUNDEN.

Es war reichlich naiv zu hoffen, dass sich das Islam-Problem, der große Eisberg unter unseren Gewässern, auf so einfache – juristische – Weise lösen ließe.
Ein Staat, der nach Auschwitz gegenüber allem Fremdem päpstlicher als der Papst, makelloser als die Jungfrau Maria und mindestens so gerecht wie das (vermeintliche) Jüngste Gericht sein will, schlägt sich mit seinen eigenen Waffen.

Und diejenigen, die in ihren unterentwickelten, mittelalterlichen Herkunftsländern auf Recht und Gesetz, namentlich bei Fremden, einen Sch****dreck geben, lachen sich in ihrem Gastland über soviel Overkill an Rechten halbtot. Die Muslime wissen, keinen Deut anders als die akuten „Flüchtlinge“, gaaanz genau, warum sie ausgerechnet unser Land zum Ziel ihrer Reise auserkoren haben. Verschieden ist nur das Motiv: Hier 24/7/52 die finanziell-logistische Willkommens-Zwangskultur, dort der rechtliche Wattebausch eines Staates, der MEHR Paragraphen geschaffen hat als der REST West-, Mittel- und Nordeuropas ZUSAMMEN (!).

Ein klein wenig OT:

Tübingens grüner Oberbürgermeister Boris Palmer will notfalls Häuser für Flüchtlinge beschlagen

Die Welt: Herr Palmer, in Ihrer Stadt Tübingen müssen Flüchtlinge wie vielerorts bald notdürftig in Sporthallen untergebracht werden, wohl gar in Zeltunterkünften. Wie wollen Sie über den Winter kommen?

Boris Palmer: Wir wollen für den Winter versuchen, vor allem leer stehende Gebäude zu nutzen. Dabei geht es nicht nur um Wohnhäuser, sondern auch um ungenutzte Gewerbehallen. Statt Zeltstädten im Freien könnten wir dann Zeltunterkünfte in diesen Hallen einrichten. Das ist der Plan für die nächsten acht Monate. Dazu führen wir Gespräche mit den Eigentümern.

Die Welt: Und wenn die Eigentümer nicht mitmachen?x

Palmer: … Ich weise in den schriftlichen Angeboten aber auch darauf hin, dass das Polizeigesetz dem Oberbürgermeister die Möglichkeit gibt, im Notfall Häuser für einige Monate zu beschlagnahmen. Die Rechtslage sieht eine Beschlagnahme in Ausnahmesituationen vor. Ich will das unbedingt vermeiden, aber wenn es gar nicht anders geht, muss ich davon Gebrauch machen.

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Bruder Tuck [#45] schreibt:

Jennifer Rostock reagiert nach brutalem Überfall auf rechte Hetze

jennifer_rostock_freund

Nach der Messerattacke auf einen Freund (26, r.) von Jennifer Weist (28), äußern sich viele User mit rassistischen Kommentaren. Das lässt die Sängerin aber nicht so stehen.

Ich hab ja gleich gesagt, es hat ausnahmsweise mal die Richtigen erwischt:

„Statt generell über Gewalt im Nachtleben oder aggressive Partygänger zu diskutieren, nutzten manche User in den sozialen Netzwerken die brutale Attacke, um gegen Ausländer zu hetzen!” In vielen Kommentaren auf der Facebook-Seite der Sängerin vermuten User automatisch, dass es Ausländer waren, die das Pärchen attackierten:

★ „Ja das tolle bunte Berlin ist ein tolles Beispiel für ein gescheitertes Deutschland. Ekelhaft! Aber sie ist ja selber ein Verfechter dieses Multikulti-Lebensstils und damit selber Schuld!“

★ „Das waren bestimmt die Facharbeiter“

Diese Hetze will die Sängerin nicht akzeptieren. In einem Kommentar unter dem Post über die Messerattacke schlägt sie mit deutlichen Worten zurück: „Ich versteh einfach nicht, was hier los ist?! Eure ganzen beschissenen rassistischen Kackkommentare könnt ihr euch echt schenken! ihr wisst alle ganz genau, dass ihr da auf meinem Profil an der falschen Adresse seid!“

Damit nicht genug. Später verfasst die Sängerin einen komplett neuen Post. Darin schreibt sie:

„Ein brauner Haufen Scheiße verteilt sich über alle Kommentare, irgendwelche rassistischen Seiten verteilen ihr Gedankengut mithilfe meines Posts und von ‚der Antifa‘ muss ich mich als ‚pegida-jenny‘ beschimpfen lassen …“

Im selben Post bezieht sie generell Stellung zum Thema Rassismus und Flüchtlinge und schreibt:

„Ich positioniere mich politisch gesehen klar links, ich verurteile jegliches rechtes Gedankengut, sogar ‚die Mitte‘ ist mir noch zu rechts.“ „Und wo wir schon mal bei dem Thema sind: Ich finde die Böhsen Onkelz scheiße und rassistisch und ich finde Frei.Wild scheiße und rassistisch.“

Meine Meinung:

Und warum findet sie kriminelle Migranten nicht scheiße und rassistisch? Warum kommt davon kein Wort über ihre Lippen? Oder wäre das politisch nicht korrekt?

Berlins Party-Königin Nina Queer zu der Brutalo-Attacke: „Ich habe Angst, niedergestochen zu werden“

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Berlins Party-Königin Nina Queer (l.) äußerte sich zu der brutalen Messer-Attacke auf einen Freund (26, r.) von Sängerin Jennifer Weist (28)

Die Messerattacke auf einen Freund (26) der Sängerin Jennifer Weist (28): Die beiden waren im Berliner Szene-Kiez Warschauer Straße unterwegs, als Unbekannte mit einem Messer auf den Hals des Mannes einstachen. Er überlebte die Attacke wohl nur knapp. Am Dienstag äußerste sich auch Berlins Party-Königin Nina Queer auf Facebook zu der Attacke.

„Wer leben möchte, meidet das RAW-Gelände! Berlins Party-Königin Nina Queer: „Das ist meine DRITTE (!) Freundin, die „gerade so“ mit ihrem Leben davon gekommen ist! DAS war am Samstag! Und es war "einer" von unzähligen Hardcore-brutalen Überfällen an diesem Wochenende! Ich verliere langsam echt den Glauben an die Menschheit und an unsere Staatsgewalt!“ >>> weiterlesen

raw_berlinRAW-Gelände: Partymeile, Drogenumschlagplatz und Ziel von Raubüberfällen

morgenpost.de: Die Polizei kennt das Areal rund um die Warschauer Straße und RAW-Gelände als Anziehungspunkt für Taschendiebe. Das Gebiet gehört zu den angesagtesten Party-Meilen der Stadt. Wie ein Zivilfahnder der örtlichen Direktion 5 der Morgenpost sagte, registriere man dort bereits längere verstärkte Aktivitäten von Taschendieben.

Tagesspiegel: Kurz vor der Warschauer Brücke stehen am Dienstagmittag zwei Polizeibeamte und Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Sie verweisen alkoholisierte Punks des Platzes. Der Grund: Ruhestörung. Auf den Hinweis, dass fußläufig entfernt Menschen stehen, die illegale Drogen verkaufen, reagiert einer der Polizisten mit Achselzucken. „Sind Sie das erste Mal hier? Selbst wenn wir die jetzt festnehmen würden, morgen stünden sie wieder dort.“ Auf die Frage, wie das passieren könne, schaut er belustigt. „Alle überfordert, Richter, Politik, alle einfach.“

Meine Meinung:

Deutschland 2015 wegen der scheiß links-liberalen Politik! Man sollte die ganzen Drogendealer und andere Kriminelle sofort ausweisen. Und warum erzählen diese feigen linken Partymäuse nichts davon, daß es offensichtlich Migranten waren die diese Überfälle verübten?

Siehe auch:

Eugen Sorg: Ihr Kinderlein kommet – ins Wohlfahrtsparadies

Hamburg-Harburg: 90 Flüchtlinge ziehen ins Asklepius-Krankenhaus

Nicolai Sennels: Psychotherapie für Dschihadisten ist „naiv und unmöglich“

Michael Stürzenberger: Migrationsforscher: „Machen wir die Grenzen auf, die Menschen kommen sowieso“

Hamburg-Lurup (Bahrenfeld): 3000 neue Flüchtlinge auf HSV-Parkplatz?

Was sicher gegen die Invasion von Flüchtlingen hilft