Deutsche Schulen & Kindergärten: Toleranz nur für Muslime, Hetzjagden auf „Populistenkinder“

30 Nov

Prunus_padusBy Andrew Butko – Traubenkirsche – CC BY-SA 3.0

Conservo

(www.conservo.wordpress.com)

Von Niki Vogt *)

Eine Muslima will Lehrerin werden. Sie ist Informatikerin und möchte als Quereinsteigerin in den Schuldienst überwechseln. Sie bekam keine Stelle als Lehrerin, weil sie sich weigerte, ohne Kopftuch zu unterrichten.

Auf Grundlage des Berliner Neutralitätsgesetzes lehnte die Schulbehörde eine Einstellung ab. Das Gesetz schreibt vor, dass religiöse Symbole in öffentlichen Schulen nicht getragen werden dürfen. Ausnahmen bilden berufliche Schulen. Die Dame legte aber nun ausdrücklich aus religiösen Gründen Wert auf das Tragen des Kopftuches. Demnach war die Ablehnung, sie in den Schuldienst zu übernehmen, gerechtfertigt.

Das wurde auch vom Arbeitsgericht in erster Instanz so entschieden, als die Muslima gegen die Entscheidung der Schule klagte. Das Landesarbeitsgericht hingegen kassierte das Urteil und sprach der muslimischen Dame eineinhalb Monatsgehälter Schadensersatz zu, weil sie aus Gründen ihrer Religion benachteiligt worden sei.

Nun muss man kein Jurist sein, um sich ob einer solchen Begründung an den Kopf…

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