Die Polizei darf im Vorfeld der Demonstration stationäre oder mobile Kontrollstellen einrichten. Man darf die Demonstranten durchsuchen und ihre Identität erfassen. Das Recht auf Anonymität bei einer Demonstration war gestern.
Der Polizei soll es erlaubt sein Bild- und Tonmaterial von der Veranstaltung zu machen. Durch neue Techniken sollen Gesichtserkennung und Bewegungsprofile erstellt werden. Dabei können auch Drohnen zum Einsatz kommen.
Obwohl massenhaft Daten erfasst werden, gibt es keine Datenschutzrichtlinien, die die Nutzung dieser Daten regelt. Es gibt also keinen Datenschutz. Im Vorfeld werden für die Anmelder einer Demonstration Anmeldelisten erstellt.
Sollte sich jemand auf der Demonstration mit einer Mütze, einem Schal oder einer Kapuze vermummen, droht ihm eine Strafe. (Keine Sorge, das alles gilt selbstverständlich nur für rechte Demonstranten, Linke dürfen sich vermummen. ;-))
Wer den Anordnungen der Versammlungsbehörde nicht folgt, wird mit einem Straf- bzw. Bußgeld belegt, auch wenn später festgestellt wird, dass die Anordnung rechtswidrig war. Nach einem Strafkatalog sind 2 Jahre Freiheitsentzug möglich.
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