Die AfD kritisiert den EU-Asylkompromiss scharf: »EU-Migrationspakt öffnet die Schleusen 2024 für noch mehr illegale Migration«

25 Dez

mumo

Die AfD kritisiert den EU-Asylkompromiss scharf: »EU-Migrationspakt öffnet die Schleusen 2024 für noch mehr illegale Migration«

»Die Asylaufnahme wird damit von der nationalen auf die EU-Ebene verlagert. Diese ermöglicht freie Einwanderung aus fast allen Krisenherden der Welt, denn wer irgendwo eine Benachteiligung oder eine gewalttätige Auseinandersetzung theoretisch erleben kann, wird mit Asylrechten ausgestattet, also dem Recht auf Zugang zur EU und zu Sozialleistungen.«

Der Berichterstatter der AfD-Bundestagsfraktion für den EU-Migrationspakt, Norbert Kleinwächter, kritisiert den EU-Asylkompromiss.

Um die neuen Asylgesetze besser zu verstehen, habe ich ein wenig recherchiert, besonders um zu verstehen, welche Länder eine Anerkennungsquote von unter 20% haben.

»Der EU-Migrationspakt öffnet die Schleusen für noch viel mehr illegale Migration und das Geschäft der Schleuser. Grenzverfahren gibt es nur für Ankommende aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von unter 20%.

Alle anderen, auch diejenigen, die aus einem sicheren Gebiet kommen oder gar keinen Fluchtgrund haben, werden von der EU weiterverteilt und die Mitgliedstaaten zur Aufnahme oder zur Zahlung gezwungen.

weiterlesen:

https://www.freiewelt.net/nachricht/eu-migrationspakt-oeffnet-die-schleusen-fuer-noch-mehr-illegale-migration-10095315/

Hierzu schreibt die “ZEIT”:

Diese Grenzverfahren sollen vorerst nur bei Migrantinnen und Migranten aus Ländern greifen, die im EU-Schnitt eine Anerkennungsquote von unter 20 Prozent haben.

Das gilt etwa für Menschen aus der Türkei, Serbien oder Tunesien. Die Mehrheit der Geflüchteten – etwa aus Syrien, Afghanistan oder dem Sudan – soll weiter ein Recht auf ein reguläres Asylverfahren haben.

Zudem sollen abgelehnte Bewerber laut der Einigung in sogenannte sichere Drittstaaten abgeschoben werden können. Dazu zählen etwa Tunesien oder Albanien. Eine Bedingung hierfür ist, dass die Abgeschobenen einen Bezug zu den Zielländern haben.

https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-06/eu-asylkompromiss-aussengrenzen-faq

Und die “Tagesschau” schreibt:

Verfahren sollen vorerst nur bei Migranten aus Ländern greifen, die im EU-Schnitt eine Anerkennungsquote von unter 20 Prozent haben. Das gilt etwa für Menschen aus der Türkei, Indien, Tunesien, Serbien oder Albanien.

Je nach Ausgang des Grenzverfahrens können Antragsteller dann entweder zurückgeschickt oder bei entsprechender Beurteilung der Chancen dann für die Durchführung eines regulären Asylverfahrens ins Land gelassen werden.

Für wen gelten die schnellen Verfahren nicht?

Die Mehrheit der Flüchtlinge soll nach EU-Angaben weiter Recht auf ein normales Verfahren haben, das in der Regel in den Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen durchgeführt wird.

Aus dem Bundesinnenministerium heißt es dazu: „Die Verfahren an den Außengrenzen sollen nicht für Menschen gelten, die vor Folter, Krieg und Terror geflohen sind.“

Es gehe um „schnelle und faire Asylverfahren für diejenigen, bei denen nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie in der EU Schutz benötigen.“

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/faq-asylverfahren-eu-100.html

Peter schreibt:

Der große Geburtenüberschuss an jungen Männern in Nahost und Afrika, mit denen schon im Herkunftsland niemand was anzufangen weiß, ohne Ausbildung, ohne Sprachkenntnisse, ohne Berufschancen, frustriert und aggressiv bis in die Haarspitzen, bricht auf zu Europas offenen Grenzen, um hier “zu arbeiten und die Renten und Sozialsysteme zu sichern”. Zum abwinken.

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