Liebe Zuschauer, eine kurze Einschätzung von Herrn Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler, Öffentliches Recht/Medien- und Telekommunikationsrecht, zu der Verfassungsmäßigkeit von derzeit stattfindenden Regeln.
Video: Digitaler Chronist: Prof. Volker Boehme-Neßler: Die indirekte Impfplicht ist verfassungsrechtlich nicht erlaubt! (05:29)
28 NovVideo: Carolin Matthie: Vlog #765: Merkel-Vertraute noch vor der Bundestags-Wahl befördert?! (01:12:45)
12 DezVideo: Carolin Matthie: Vlog #765: Merkel-Vertraute noch vor der Bundestags-Wahl befördert?! – Nichts läuft in Berlin? (01:12:45)
Darf die Polizei einfach in meine Wohnung?
https://www.focus.de/politik/deutschland/strenge-kontaktbeschraenkungen-debatte-um-lockdown-ueber-weihnachten-darf-die-polizei-einfach-in-meine-wohnung_id_12763352.html
Merkel und Maas befördern hochrangige Beamte
https://www.focus.de/politik/deutschland/auch-maas-beamte-profitieren-medienbericht-merkel-und-maas-befoerdern-enge-vertraute_id_12765645.html
"Welt am Sonntag" (WamS): ist der UN-Migrationspakt eine Einladung an alle Migranten?
28 NovWamS-Print-Titel vom 25. November 2018
Schon der Aufmachertitel der Welt am Sonntag, Printausgabe, ist sensationell und reiner Sprengstoff: „UN-Migrationspakt – ENLADUNG AN ALLE?“, heißt es da in Großbuchstaben und mit einem fragilen, kaum lesbaren Fragezeichen am Ende. Absicht, letzte Hemmung? Drei Seiten jedenfalls widmen die WamS und seine Autoren Stefan Aust und Helmar Büchel dem Migrationspakt.
Es wird darüber berichtet, wie der Pakt von langer Hand unter maßgeblicher deutscher Beteiligung vorbereitet, von Angela Merkel am eigenen Volk vorbeigeschleust werden sollte und nun das Tor öffnen soll für weltweit jedermann, der Lust hat auf Wanderschaft zu gehen und das deutsche Sozialwesen genießen zu wollen. Die Enthüllungsstory zeigt auch: die AfD lag und liegt mit ihrem Protest gegen die Unterzeichnung des Migrationspaktes völlig richtig.
Das Sensationelle an der WamS-Story liegt darin begründet, dass spät – vielleicht zu spät – eine einzige meinungsführende Zeitung in Deutschland den Mut hat, die Wahrheit auszusprechen: der UN-Pakt ist ein Sargnagel für Deutschlands Souveränität [Selbstständigkeit, Eigenständigkeit, Alleinherrschaft] in der Zuwanderung
Die Entstehung des Migrationspaktes beruht auf einer Täuschung, auf Lug und Betrug durch machtvolle internationale Eliten und der eigenen Regierung. Während der Spiegel, die Süddeutsche, die Zeit oder die FAZ den Pakt immer noch als Heilsbringer beschwurbeln, beschönigen und relativieren, haben sich die WamS-Autoren auf die Spur des Paktes gemacht und sind zu erdrückenden Erkenntnissen gekommen:
Auf den Flüchtlingsstrom von 2015 könnte eine Völkerwanderung folgen. Der UN-Migrationspakt weitet de facto die Rechte von Asylsuchenden und Kriegsflüchtlingen auf all jene aus, die aus wirtschaftlichen Gründen ihre Heimatländer verlassen und ihr Wohl in den reichen Regionen der Welt, vornehmlich in Europa suchen.
Die WamS räumt gleich zu Beginn mit dem Täuschungsmanöver Nummer 1 der Merkel-Regierung auf, wonach der Pakt rechtlich nicht bindend sei. Nein, sagen Aust und Büchel und zitieren nur den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, der Pakt sei zwar völkerrechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend mit seinen Absichtserklärungen und Leitlinien, den sogenannten soft laws.
„Diese entwickelten erfahrungsgemäß ihre eigene Dynamik, werden von den mächtigen NGOs (Nichtregierungsorganisationen) als Maßstab für die Beurteilung von Regierungshandeln genutzt und dürften Stück für Stück in die entsprechenden Gerichtsverfahren zu Asyl und Abschiebung einsickern.“ Das haben auch schon andere vermutet, aber jetzt kommt es von erfahrenen Reportern schwarz auf weiß.
„Unbegrenzter Zuzug und gleiche Rechte für alle“. An dieser Pakt-Absicht haben nach Erkenntnissen der WamS-Autoren der Thinktank der Bundesregierung, die vom Kanzleramt finanzierte Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), schon frühzeitig entscheidenden Anteil. Kern des Paktes sei es, und das werde immer deutlicher, die Einwanderung dadurch zu regeln, dass man illegale Migration legalisiert. Aust und Büchel: „Anscheinend soll in der Migrationsfrage die Politik die Oberhand über das Gesetz haben“. Eine solche Vorgehensweise habe Merkel bereits im Herbst 2015 demonstriert. [1]
[1] Mit anderen Worten Angela Merkel missachtet das Gesetz, z.B. Artikel 16a des Grundgesetzes, nach dem kein Migrant in Deutschland einreisen darf, wenn er aus einem Drittstaat kommt. Siehe hierzu auch den Artikel von Prof. Dr. Jörg Meuthen (unten). Der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz sagt: „Das deutsche Asylrecht ist in der Krise.
Laut Grundgesetz haben Personen, die aus einem sicheren Drittstaat kommen, überhaupt keinen Anspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland. Was im Herbst 2015 geschehen ist, war verfassungswidrig. Seitdem sind 1,5 Millionen Menschen nach Deutschland gekommen. Jeden Monat kommen im Schnitt 10.000 hinzu.“ Video: Staatsrechtler Prof. Rupert Scholz (CDU) will alle Flüchtlinge abschieben (11:49)
Die Kanzlerin habe praktisch den Artikel 16a des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt, als sie einer Flüchtlingsgruppe die Einreise offiziell erlaubte. Bis Ende 2016 kamen mehr als eine Million Flüchtlinge nach Deutschland. Merkel habe dieser illegalen Masseneinwanderung den regierungsamtlichen Segen erteilt. Später erklärte sie dann die Dublin-Verordnung für „nicht funktionsfähig“. Sie habe damit die Missachtung von Verträgen zur offiziellen Politik erklärt und zuwiderlaufende Bestimmungen im deutschen Recht ignoriert.
Das scheine sich jetzt zu wiederholen, denn auch der UN-Migrationspakt atme diesen Geist, meint die WamS: „Wie mit Aladins Wunderlampe verzaubert, werden illegal Zugereiste zu legalen Einwanderern mit vollem Zugriffsrecht auf die Leistungen des Sozialstaates.“ Aust und Büchel realistisch: „Der Lockruf des Geldes dürfte nachhaltige Folgen haben: auf die Zahl der Zuwanderer und damit auch auf die Stabilität des Staates.“
Aust und Büchel decken erstmals auf, welche federführende Rolle die Bundesregierung beim UN-Migrationspakt aber auch beim zusätzlichen und erst jetzt ins Bewusstsein der Öffentlichkeit geratenen „UN-Pakt für Flüchtlinge“ gespielt hat. In einem Bericht des Auswärtigen Amtes vom August 2018 heißt es: „Die Bundesregierung treibt die Prozesse zur Erarbeitung eines UN-Migrationspaktes und eines globalen Flüchtlingspaktes politisch, inhaltlich, personell und finanziell voran und unterstreicht dadurch ihre internationale Gestalterrolle im Bereich Flucht und Migration“.
Der geneigte WamS-Leser wird sich bei diesem Statement denken können, warum die Kanzlerin und ihre Helfer alles versuchten, die beiden Pakte möglichst unbemerkt am Volk vorbei zu schleusen und in Marrakesch ratifizieren zu lassen.
Deutschland stand schon lange im Fokus von UN-Begehrlichkeiten zur Aufnahme von Migranten, enthüllt die WamS. Eine Studie von 2000 berechnete für Deutschland eine Nettomigration von 52,2 Millionen Menschen bis 2050. Der Plan der UN-Weltbehörde bestand darin, die Grenzen legal zu öffnen, damit sie nicht illegal überschritten werden müssen.
Nach Erkenntnissen der WamS-Autoren hat der portugiesische UN-Generalsekretär António Guterres im sozialdemokratisch geführten deutschen Außenministerium [unter der Leitung von Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD)] und in Merkels UN-Spitzendiplomaten Christoph Heusgen „erkennbar Gleichgesinnte“ gefunden.
Der deutsche UN-Botschafter Christoph Heusgen nutzte seine prominente Stellung sogar für einen Deal in eigener Sache, um seiner Frau Ina einen lukrativen Job bei der UNO mit einem Jahresgehalt von 140.000 Dollar zu beschaffen. Mit der Kabinettchefin Maria Luiza Ribeiro Viotti von UN-Generalsekretär António Guterres, die er aus seiner Zei in Berlin kannte. Maria Vitto war seinerzeit brasilianische Botschafterin in Berlin.
Er brachte mit Hinweis auf den „wichtigen Beitrag Deutschlands zur Uno“ seine Frau Ina bei der UN unter. WamS und Büchel: „Die Schwelle zwischen Vetternwirtschaft und Korruption scheint hier ähnlich nebulös zu verlaufen wie zwischen Flüchtlingen und Migranten.“ Die WamS lässt durchblicken, dass das Volk dumm gehalten werden sollte. „Das Interesse der Bevölkerung, die möglicherweise gern gefragt würde, wen und wie viele Zuwanderer sie tragen und ertragen will, spielte in den Überlegungen der Bundesregierung dagegen offensichtlich eine eher untergeordnete Rolle“, heißt es süffisant.
Aust und Büchel beschäftigten sich auch dezidiert mit den Paragrafen des UN-Migrationspaktes und kommen zu folgender Bilanz: „Die Sogwirkung des Papieres dürfte mindestens so groß sein wie die der Willkommenskultur im Herbst 2015 inklusive der Selfies mit der Kanzlerin“. Der Pakt sei „eine Einladung an die Herkunftsstaaten, ihre internen Probleme [Armut, Hunger, Kriminalität, Krankheit, Unruhen, Bürgerkriege…] durch den Export von Teilen ihrer Bevölkerung zu lösen“.
Er sei eine Einladung an die [muslimische afrikanisch und asiatische] Bevölkerung, sich auf die große Reise zu machen und damit auch eine Aufforderung an die Schlepper und Menschenhändler, ihr Geschäftsmodell weiter auszubauen. Der Pakt trage die Handschrift der mächtigen Flüchtlings- und Migrantenorganisationen [UNHCR, Pro Asyl, International Refugee Organization (IRO)] in Brüssel und Genf, der Regierenden der Herkunftsstaaten sowie von Berufsdiplomaten, „deren Verantwortung für die innere Sicherheit ihrer Länder sich in Grenzen hält“.
Die Autoren üben Kritik daran, dass die wesentlichen Gründe für den Migrationsdruck ausgeklammert würden, wie Bevölkerungsexplosion in Entwicklungsländern, korrupte Regimes, Bürgerkriege [und der Islam, der den Fortschritt verhindert]: „Der Pakt unterschlägt in seinem Regelungswahn die Realität der gegenwärtigen Migration und ihrer Schattenseiten.“ So ähnlich hatte es AfD-Chef Prof. Dr. Alexander Gauland in seiner vergangenen Bundestagsrede auf den Punkt gebracht.
Für manche [ausländischen] Staaten, so die WamS, seien die eigenen Bürger ein profitables Exportmodell, weil die Auswanderer durch ihre Überweisungen nach Hause einen beträchtlichen Teil der Deviseneinnahmen betrügen.
Der Pakt rücke Flüchtlinge, Kriegsflüchtlinge, Wirtschaftsmigranten auf eine Stufe, bilanziert die WamS. Der Unterschied zwischen Verfolgten und Wirtschaftsmigranten werde im Migrationspakt systematisch verwischt. Dem Pakt zufolge sei jeder Mensch auf der Welt ein potenzieller Migrant, der selbst entscheiden kann, ob er sich woanders niederlassen will, unabhängig davon, ob er in seinem Land Straftaten begangen hat. Die Interessenslage des Ziellandes spiele kaum eine Rolle.
Die Obergrenze für Zuwanderer sei damit hinfällig. Der UN-Pakt bette alle ein in ein „Wunschprogramm für die heile Welt der Wanderer“. Und das ohne irgendeine Gesetzesänderung, ohne Verfassungsänderung durch Stimmenmehrheit im Parlament, ohne Bundesrat. Aust und Büchel: „Es ist ein beispielloses Einwanderungsprogramm ohne Grenzen, eine Einladung an alle.“ (Diesmal im Text ohne Fragezeichen).
Quelle: "Welt am Sonntag" (WamS): ist der UN-Migrationspakt eine Einladung an alle Migranten?
Siehe auch:
• Stefan Aust warnt vor dem Migrationspakt
• Deutsche Journalistenschule in München auf dem Weg zur Islamistenschule
• Jutta Cenang: Ich möchte mein Land zurück
• Video: Nicolaus Fest zu Friedrich Merz, Annegret Kramp-Karrenbauer, Jens Spahn (04:08)
Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz: Kein „Flüchtling“ hat Anspruch auf Asyl in Deutschland
26 DezDie „Bereicherungen“ durch sogenannte „Flüchtlinge“ oder möglicherweise schon Eingebürgerte reißen natürlich nicht ab. Nachfolgend wieder einige Beispiele – wie immer ohne den geringsten Anspruch auf Vollständigkeit. Außerdem: Im Video unten erklärt der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz in einem N24-Interview vom November 2015 dezidiert, welche Rechtsverstöße die Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel in den letzten Monaten begangen hat.
Der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz sagt u.a.: Es sind erhebliche Rechtsverstöße durch die Bundesregierung begangen worden. Es wurde das Abkommen von Dublin missachtet. Wir haben den Vertrag von Schengen missachtet. Man hat das Asylverfahrensgesetz teilweise außer Kraft gesetzt. Man hat sogar den Artikel 16 a des Grundgesetz, den Asylartikel, auch nicht voll verfassungsmäßig gehandhabt, etwa mit der Aussage: alle Syrer erhalten Asyl.
Das Asylrecht ist ein Individualrecht. Hier muss jede Person individuell nachweisen, dass sie politisch verfolgt wird in seiner Heimat. Man kann also nicht pauschal sagen, alle Syrer erhalten bei uns Asyl. Der Artikel 16 a Grundgesetz sagt, dass bei uns niemand Anspruch auf Asyl hat, der aus einem sicheren Drittstaat kommt. Die Flüchtlinge, die zu uns kommen, kommen ALLE aus einem sicheren Drittstaat: Österreich, Kroatien, Ungarn, Italien, Griechenland, usw.. Das Asylverfahrensgesetz sagt das gleiche.
Das Asylverfahrensgesetz sagt des weiteren, dass die Bundespolizei wirksame Grenzkontrollen durchführen muss. Das ist nicht geschehen. (Deutsche Polizei „Haben nur zehn Prozent der Flüchtlinge kontrolliert“ (welt.de).) Das Abkommen von Dublin sagt das gleiche, wie Artikel 16 a: kein Asylrecht in einem (europäischen) Land, für den, der aus einem sicheren Drittstaat kommt. Auch das ist verletzt worden. Auch das Abkommen von Schengen, das die gemeinsamen Außengrenzen festlegt, ist in dem Sinne verletzt worden, in dem wir im Grunde genommen Menschen fast eingeladen haben, in unser Land zu kommen, unter Verletzung der Außengrenze, die Schengen festgelegt hat.
Summa, Summarum, die Rechtsverstöße liegen auf der Hand und wenn Bayern dies zum Thema einer solchen Klage macht, halte ich eine solche Klage möglicherweise auch für aussichtsreich.
Meine Meinung: Wenn Prof. Rupert Scholz hier von „möglicherweise“ redet, bedeutet dies doch, dass wir schon lange in einer Bananenrepublik leben.
Video: Prof. Rupert Scholz: Kein Flüchtling hat Anspruch auf Asyl in Deutschland (01:57)
Die Meinungsdiktatoren von Youtube haben dieses Video entfernt.
Hier nun die “Bereicherungen”:
Passau: Ein 30-jähriger Afghane attackierte am Samstag, 13.12.15, gegen 04.30 Uhr in der Spitalhofstraße zwei Personen auf sexuelle Art und Weise. Ein beherztes Eingreifen eines 20-Jährigen Bekannten der Frau verhindert Schlimmeres. Der erheblich alkoholisierte Beschuldigte konnte noch am Tatort vorläufig festgenommen werden. Beide Opfer zogen zum Teil erhebliche äußerliche Verletzungen davon. Die Kripo Passau hat die Bearbeitung des Falles übernommen.
Zur Tatzeit sprach der 30-jährige Asylbewerber auf offener Straße zuerst den 39-Jährigen in zudringlicher Weise an und forderte ihn zum Oralverkehr auf. Als sich dieser das verbat und mit seinem Handy die Polizei verständigen wollte, kickte der Beschuldigte mit dem Fuß das Handy des Opfers aus dessen Hand.
Anschließend wurde der 39-Jährige von seinem Angreifer massiv niedergeschlagen, sodass er stationär in ein Klinikum eingeliefert werden musste. Unmittelbar danach traf der 30-jährige Afghane auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf eine 18-jährige Frau. Auch bei ihr forderte der Triebtäter Oralverkehr und zog dabei seine bereits geöffnete Hose herunter.
Dem Opfer gelang es noch rechtzeitig, mit ihrem Handy einen in der Nähe wohnenden 20-jährigen Bekannten zu alarmieren, der sich unverzüglich auf dem Weg zu ihr machte. Des Weiteren rief sie in ihrer Angst und Verzweiflung lautstark um Hilfe und äußerte, dass sie die Polizei anrufen werde. Daraufhin schlug der Täter auch auf die junge Frau massiv ein und warf sie zu Boden. Sie verletzte sich dabei erheblich im Kopf- und Oberkörperbereich.
Mittlerweile kam der 20-jährige, über Handy verständigte Bekannte der Geschädigten hinzu und sprach den 30-jährigen Afghanen an. Völlig unvermittelt ging der Beschuldigte auch auf diesen Mann los und schlug auf ihn ein. Größtenteils konnte der Helfer die Schläge des Angreifers abwehren und ihn sogar anfangs noch fixieren, wenig später gelang es dem Schläger jedoch, sich loszureißen und zu flüchten.
Der 20-jährige Helfer wurde leicht verletzt. Mittlerweile wurde bereits die Polizei verständigt. Im Zuge der sofort eingeleiteten Nahbereichsfahndung konnte der Tatverdächtige durch eine Streife der Bereitschaftspolizei in unmittelbarer Nähe zum Ort des Geschehens gesichtet und widerstandslos vorläufig festgenommen werden.
Kirchheim unter Teck: 18-Jährige sexuell angegriffen […] Eine 18-Jährige verlässt eine Disco in Kirchheim unter Teck, als ein Unbekannter sie anspricht. Plötzlich zieht er sie in einen Hinterhof und wird zudringlich. Der Täter hatte sich davon gemacht. Er soll nach Angaben des Opfers maximal 1,80 Meter groß sein und schmalen, aber athletisch gebaut sein. Er hat dunkles Haar und einen dunklen Teint und trug Jeans sowie eine dunkle Lederjacke. Außerdem sprach er Englisch.
Bad Hersfeld (ots) – ROTENBURG A.D. FULDA / BAD HERSFELD / FULDA. Die Staatsanwaltschaft in Fulda und die Kriminalpolizei in Bad Hersfeld ermitteln gegen einen 23jährigen afghanischen Asylbewerber wegen sexueller Handlungen an einem 9jährigen Jungen. Der Tatverdächtige soll, unter einem Vorwand, am Donnerstag, 16.12.15, in der Mittagszeit, das Kind in das Kellergeschoss in der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in der Dickenrücker Straße gelockt haben.
Dort soll der 23jährige dann sexuelle Handlungen an dem Jungen vorgenommen haben. Die Ermittlungen dauern an. Der Tatverdächtige sowie der Junge mit seinen Eltern, ebenfalls Asylbeweber aus Afghanistan, wohnen derzeit in der Einrichtung. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Tatverdächtige gestern der Haftrichterin beim Amtsgericht in Bad Hersfeld vorgeführt. Sie erließ Untersuchungshaftbefehl. Im Anschluss wurde der junge Mann in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht.
Ich habe mich auf diese drei Fälle beschränkt. Die meisten Opfer sind übrigens Frauen. Wer die weiteren „Bereicherungen“ lesen will, lese hier die übrigen Fälle aus Landshut, Mühldorf, Bad Tölz, Weingarten, Dietzenbach, Stuttgart-Weilimdorf, Regensburg, Michendorf, Waldkraiburg, Regen, Bodenmais, Duisburg, Leipzig und Chemnitz.
Quelle: Scholz: Kein „Flüchtling“ hat Anspruch auf Asyl in Deutschland / Weitere Bereicherungen
Noch ein klein wenig OT:
Justizminister Heiko Maas fordert Stasimethoden – er will die Bürger bespitzeln lassen
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD, Foto) zeigt immer mehr, wes Geistes Kind er ist. Nachdem er mit Nachdruck eine Internetzensurbehörde mit ehemaligen Stasiagenten als Überwacher installierte (Anetta Kahane, Inoffizielle Mitarbeiterin des Ministerium für Staatssicherheit (MfS), jetzt: Amadeu-Antonio-Stiftung) will er nun in Phase zwei eintreten und nach alter DDR-Tradition die Bürger als Spitzel gegeneinander einsetzen. Die Aufforderung zum Bespitzeln und Denunzieren nennt der selbsternannte oberste Meinungswächter „zu Wort melden“. >>> weiterlesen
Quelle: Justizminister Heiko Maas fordert Stasimethoden – er will die Bürger bespitzeln lassen
Hier noch das Video einer sehr mutigen und wütenden jungen Frau: Politisches Irrenhaus Deutschland 7 – Stephanie Schulz#
Video: Politisches Irrenhaus Deutschland 7 Stephanie Schulz (17:48)
Die Meinungsdiktatoren von Youtube haben dieses Video entfernt.
Siehe auch:
• Oliver Zimski: Erinnerungen an Weihnachten 1985 – als der Weihnachtsmann noch Irokese trug
• Japan: glückliches Land – Land ohne Muslime
• Hamed Abdel-Samad: Die Ziege zur Gärtnerin gemacht
• Thilo Thielke: Alles Hasen. Außer Ralf und Sibylle
• Prof. Dr. Dr. Gunnar Heinsohn: Die Deutschen leben in einem abstiegsgefährdeten Land
• Stefan Schubert: Braunschweig: Asylanten terrorisieren ganzen Stadtteil
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