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Zwickau: Richter verurteilt libyschen Intensivtäter zu zweieinhalb Jahren Haft – Richter fragt den Täter: „Wenn es bei uns so scheiße ist, warum sind Sie dann hier?“

17 Dez

Stephan ZantkeRichter Zantke zaudert nicht. Rechts im Bild: der traumatisierte, multikriminelle Mohamed.

Mann beißt Hund – Richter spricht Recht – fast schon eine historische Sensationsmeldung im Zuge des perversen Experiments an der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland!

Ein normales und im Strafmaß angemessenes Urteil gegen einen multikriminellen libyschen Intensivstraftäter ist heute so außergewöhnlich wie ein Gruppenselfie mit dem Ungeheuer von Loch Ness, dem Yeti und einem nüchternen Jean-Claude Juncker.

So weit ist die deutsche Justiz in ihrem verkommenen Marsch durch die Institutionen bereits gekommen – denn das höchste deutsche Verfassungsgut ist mittlerweile der „Täterschutz.“

Im Strafprozess gegen den Asylanten Mohamed F. in Zwickau „zwickte“ der couragierte Richter Stephan Zantke diese Woche sogar die submissive [unterwürfige] Bewährungsanforderung der sogenannten „Staats-Anwaltschaft“ auf eine Aussetzung der bereits sehr milden 15-monatigen Haftstrafe.

Zantke zaudert nicht

Die Liste der Delikte, die der spezielle Gast der Kanzlerin, Mohamed F., begangen hat, liest sich wie die Unendliche Geschichte, also „normal“ im Merkeljahr 2017:

Der 29 Jahre alte Libyer hatte immer wieder in „seinem“ Zwickauer Asylheim randaliert und hohe materielle Schäden angerichtet, mehrere Mitbewohner tätlich angegriffen, einen Mitarbeiter mit einem Schlachtermesser attackiert, Polizisten bespuckt und ihm zugeordnetes weibliches Service-Personal als „Nazi-Huren“ und „Scheiß-Deutsche“ beschimpft.

Als „Kür“ des traditionellen Schutzsucher-Pflichtprogramms aus Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte warf er als kleine Zugabe seines Könnens noch in der Öffentlichkeit eine Bierflasche auf ein siebenjähriges Kind und griff in Tötungsabsicht eine Zwickauer Disco-Angestellte (38) mit einem Messer an.

Die „Staats-Anwaltschaft“ forderte subkutan [eine “unter die Haut gehende” (strenge?) Bestrafung] 15 Monate Haft für den Traumatisierten auf Bewährung, auch eine latente Haftempfindlichkeit wurde bei dem schutzbedürftigen Mohamed festgestellt. Angesichts der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte durch das Justizministerium kein ausgesprochenes Wunder.

Richter Zantke: Gardinen-Predigt plus Schwedische Gardinen!

Der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Zwickau, Stephan Zantke (54) sah die Gesamtbeurteilung in seinem Strafmaß etwas anders: „Wenn es bei uns so scheiße ist, warum sind Sie dann hier?“ – und verurteilte den libysch-sächsischen Neubürger zu zweieinhalb Jahren Haft – was faktisch einem Jahr Gefängnis entspricht. Er ging damit sogar über das geforderte Strafmaß hinaus, leider ein Einzelfall.

„Sie erhalten von unseren Steuern ein Dach überm Kopf – und jetzt müssen wir noch Ihren Schaden bezahlen. Sie sind frauenfeindlich und achten nicht mal Kinder“. Zantke weiter: „Was wäre passiert, wenn WIR solche Straftaten in Libyen begehen? Wir würden wohl nicht mehr leben…“

„Als ich hier neu war, wusste ich nichts von Gesetzen und wie ich mich verhalten muss“, beteuerte der „traumatisierte“ Mohamed F. „Ich bezahle das ab“, versprach er großmütig in Taqiyya-Taktik [Taqiyya: List, Lüge]. Richter Stephan Zantke konterte jedoch mit Blick auf die verschaukelten Steuerzahler: „Eigentlich zahle ICH den Schaden, den Sie angerichtet haben, ab.“

Zantke zeigte sich auch entsetzt über die Aussage einer jungen Polizistin, die vom Asylbewerber bespuckt wurde. „So was kenne ich nur von Lamas. Sie haben mangelnden Respekt vor Frauen!“ Wie ein wilder „Berserker“ habe sich der Berber verhalten, so der korrekte Klartext-Richter.

Chuck-Norris-Zantke: „Wenn es bei uns so scheiße ist, warum sind Sie dann hier?“

Nach diesem epischen [ausführlichem] Statement ist es nicht auszuschließen, dass die nächste Instanz das Urteil  den politischen Vorgaben der deutschen Parallelstrafjustiz „anpassen“ wird und Richter Stephan Zantke wird womöglich persönliche und berufliche Nachteile für die politisch inkorrekte „strukturelle Diskriminierung“ des wüsten Wüstensohnes durch sein Urteil erdulden müssen.

Libysche Familienclans, subventionierte AntiFa-Kriminelle und steuerfinanzierte Künstler der neuen Politischen Schönheit [Philip Ruch’s linksradikales "Zentrum für politische Schönheit", Holocaustmahnmal vor Björn Höckes Haus] im Zeichen der GroKotz werden in gewohnter Zersetzungsmanier mit Einschüchterungen gegen den Richter und seine Familie vorgehen, das ist gewiss. Die Lichterketten für das dunkel- und dünnhäutige „Justizopfer“ sind auch schon gewienert.

Traurig aber wahr: Der Ausnahme-Richter erfüllte eigentlich nur seine Pflicht, wofür er vom Steuerzahler finanziert wird: Nach wie vor gilt die „Generalprävention“ [Abschreckung durch Strafe] des Strafrechts in Deutschland – der Täter soll nicht nur im Zuge einer Samthandschuh-Prävention „resozialisiert werden“, Strafmaßnahmen sollen auch künftige Täter abschrecken. Rein theoretisch.

Mal schauen: Am Montag steht Merkel-Multitalent-Mohamed schon wieder vor Gericht, wegen eines Frontalangriffs auf einen Marokkaner mittels einer abgebrochenen Bierflasche.

Der libanesisch-deutsche Fernsehjournalist Imad Karim dazu:

Wenn Richter und Staatsanwälte innerhalb der kommenden zwei Jahre dem Beispiel vom Richter Stephan Zantke nicht konsequent und bundesweit folgen, sehe ich etwas kommen, das ich hier lieber nicht aussprechen werde!

In einer rechtsstaatlichen Gesellschaftsordnung verlassen sich die Menschen auf den Staat und dessen souveräne Gerichtsbarkeit. Versagen Gerichte und somit Richter, deren Unabhängigkeit im Grundgesetz festgeschrieben ist, durch Fehlurteile bzw. durch politisch motivierte Rechtsprechungen, den Bürger und seine legitimen Interessen zu schützen, werden die Menschen irgendwann, und das kann bald folgen, beginnen, sich fernab des Staatsmonopols zur Wehr zu setzen [Selbstjustiz].

„Spitzenfachkräfte“: Flüchtlinge aus Libyen liegen in Sachsen übrigens an der Spitze der Intensivtäter.

Quelle: „Warum sind Sie dann hier?“: Justiz-Sensation: Richter spricht Recht!

Meine Meinung:

Der lybische Intensivtäter hätte die doppelte Strafe bekommen sollen und anschließend sofort aus Deutschland ausgewiesen werden müssen und zwar schon vor Jahren. Und wenn der Staatsanwalt 15 Monate auf Bewährung fordert und eine latente Haftempfindlichkeit bei dem Schwerverbrecher feststellt, stelle ich mir die Frage, ob man die beiden nicht einmal in einer Klinik auf ihren geistigen Gesundheitszustand untersuchen lassen sollte.

putin2.0 schreibt:

Es gibt wohl nicht nur manchen Richter, für die Anstand ein Gut ist. Auch unsere Knackis [haben einen Arsch in der Hose] und langen hin und wieder schon mal zu. Dieser rumänische Schwerverbrecher, der vor Monaten eine völlig ahnungslose Frau [eine 25-jährige Studentin] am U-Bahnhof Herrmannstraße heimtückisch und einfach so von hinten in den Rücken getreten hat, so das diese dann über dutzende Steintreppen hinunter in die Tiefe stürzte, und nur mit viel Glück überlebte.

Dieses rumänische Goldstück wurde jetzt im Knast rundgemacht und liegt auf Station. [hat ihn etwa jemand so von hinten die Treppe…?]  Berlin: JVA-Großbeeren: Der U-Bahntreter, der eine junge Frau von hinten die U-Bahntreppe heruntergetreten hat, soll im Knast verprügelt worden sein (bz-berlin.de)

sternwanderer schreibt:

Richter Stephan Zantke hatte bereits im Januar die Merkel Fachkraft Qaisar S. (38) zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der Pakistaner hatte damals in Zwickau eine junge Frau brutal vergewaltigt und versucht sie zusätzlich mit Hepatitis C anzustecken. Er biss sie während der Vergewaltigung in die Lippen, um sie zu infizieren.

Pedo Muhammad schreibt:

Überraschung, Überraschung! Nur 4 von 2.429 ‚Flüchtlingen‘ haben einen Vollzeitjob in Rotterdam -  Only 4 Out Of 2,429 Refugees Are Fully Employed in Dutch City of Rotterdam

Pedo Mohammad schreibt:

Surprise, surprise! Schweden: Muslim Einwanderer verantwortlich für 300% Anstieg von HIV Fällen

VivaEspana schreibt:

Sputnick 8. Dezember 2017 at 20:34

Vielen Dank für das Urteil. Solche Urteile möchte nicht nur ich viel mehr lesen. Das hier ist auch nicht schlecht: Es war eine Tat, die die ganze Stadt schockiert hat. Vor der Universitäts-Bibliothek in Düsseldorf vergewaltigte Nedeljko J. eine 20-jährige Studentin. Seit Dienstag musste sich der 30-Jährige vor dem Düsseldorfer Landgericht für seine grausame Tat verantworten. Und schon jetzt bekam er sein Urteil. Vergewaltiger muss lange in Haft. Nur drei Tage brauchten die Richter in Oberbilk, um eine Entscheidung zu treffen. Am Freitagmittag verurteilten sie Nedeljko J. zu vier Jahren und neun Monaten Haft.

Vor der Universitäts-Bibliothek in Düsseldorf vergewaltigte Nedeljko J. eine 20-jährige Studentin – zu vier Jahren Haft und neun Monaten verurteilt (express.de)

Siehe auch:

Video: Laut Gedacht #62: Angela Merkel angeklagt (05:45)

Merkel, Schulz und Juncker drohen Europa zu zerbrechen

Antifa heißt Mord! – Antifa erschlägt spanischen Patrioten mit einer Eisenstange

Michael Klonovsky über Merkel-Galgen, Kunst und die wortelastische Presse

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