Die „Bereicherungen“ durch sogenannte „Flüchtlinge“ oder möglicherweise schon Eingebürgerte reißen natürlich nicht ab. Nachfolgend wieder einige Beispiele – wie immer ohne den geringsten Anspruch auf Vollständigkeit. Außerdem: Im Video unten erklärt der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz in einem N24-Interview vom November 2015 dezidiert, welche Rechtsverstöße die Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel in den letzten Monaten begangen hat.
Der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz sagt u.a.: Es sind erhebliche Rechtsverstöße durch die Bundesregierung begangen worden. Es wurde das Abkommen von Dublin missachtet. Wir haben den Vertrag von Schengen missachtet. Man hat das Asylverfahrensgesetz teilweise außer Kraft gesetzt. Man hat sogar den Artikel 16 a des Grundgesetz, den Asylartikel, auch nicht voll verfassungsmäßig gehandhabt, etwa mit der Aussage: alle Syrer erhalten Asyl.
Das Asylrecht ist ein Individualrecht. Hier muss jede Person individuell nachweisen, dass sie politisch verfolgt wird in seiner Heimat. Man kann also nicht pauschal sagen, alle Syrer erhalten bei uns Asyl. Der Artikel 16 a Grundgesetz sagt, dass bei uns niemand Anspruch auf Asyl hat, der aus einem sicheren Drittstaat kommt. Die Flüchtlinge, die zu uns kommen, kommen ALLE aus einem sicheren Drittstaat: Österreich, Kroatien, Ungarn, Italien, Griechenland, usw.. Das Asylverfahrensgesetz sagt das gleiche.
Das Asylverfahrensgesetz sagt des weiteren, dass die Bundespolizei wirksame Grenzkontrollen durchführen muss. Das ist nicht geschehen. (Deutsche Polizei „Haben nur zehn Prozent der Flüchtlinge kontrolliert“ (welt.de).) Das Abkommen von Dublin sagt das gleiche, wie Artikel 16 a: kein Asylrecht in einem (europäischen) Land, für den, der aus einem sicheren Drittstaat kommt. Auch das ist verletzt worden. Auch das Abkommen von Schengen, das die gemeinsamen Außengrenzen festlegt, ist in dem Sinne verletzt worden, in dem wir im Grunde genommen Menschen fast eingeladen haben, in unser Land zu kommen, unter Verletzung der Außengrenze, die Schengen festgelegt hat.
Summa, Summarum, die Rechtsverstöße liegen auf der Hand und wenn Bayern dies zum Thema einer solchen Klage macht, halte ich eine solche Klage möglicherweise auch für aussichtsreich.
Meine Meinung: Wenn Prof. Rupert Scholz hier von „möglicherweise“ redet, bedeutet dies doch, dass wir schon lange in einer Bananenrepublik leben.
Video: Prof. Rupert Scholz: Kein Flüchtling hat Anspruch auf Asyl in Deutschland (01:57)
Die Meinungsdiktatoren von Youtube haben dieses Video entfernt.
Hier nun die “Bereicherungen”:
Passau: Ein 30-jähriger Afghane attackierte am Samstag, 13.12.15, gegen 04.30 Uhr in der Spitalhofstraße zwei Personen auf sexuelle Art und Weise. Ein beherztes Eingreifen eines 20-Jährigen Bekannten der Frau verhindert Schlimmeres. Der erheblich alkoholisierte Beschuldigte konnte noch am Tatort vorläufig festgenommen werden. Beide Opfer zogen zum Teil erhebliche äußerliche Verletzungen davon. Die Kripo Passau hat die Bearbeitung des Falles übernommen.
Zur Tatzeit sprach der 30-jährige Asylbewerber auf offener Straße zuerst den 39-Jährigen in zudringlicher Weise an und forderte ihn zum Oralverkehr auf. Als sich dieser das verbat und mit seinem Handy die Polizei verständigen wollte, kickte der Beschuldigte mit dem Fuß das Handy des Opfers aus dessen Hand.
Anschließend wurde der 39-Jährige von seinem Angreifer massiv niedergeschlagen, sodass er stationär in ein Klinikum eingeliefert werden musste. Unmittelbar danach traf der 30-jährige Afghane auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf eine 18-jährige Frau. Auch bei ihr forderte der Triebtäter Oralverkehr und zog dabei seine bereits geöffnete Hose herunter.
Dem Opfer gelang es noch rechtzeitig, mit ihrem Handy einen in der Nähe wohnenden 20-jährigen Bekannten zu alarmieren, der sich unverzüglich auf dem Weg zu ihr machte. Des Weiteren rief sie in ihrer Angst und Verzweiflung lautstark um Hilfe und äußerte, dass sie die Polizei anrufen werde. Daraufhin schlug der Täter auch auf die junge Frau massiv ein und warf sie zu Boden. Sie verletzte sich dabei erheblich im Kopf- und Oberkörperbereich.
Mittlerweile kam der 20-jährige, über Handy verständigte Bekannte der Geschädigten hinzu und sprach den 30-jährigen Afghanen an. Völlig unvermittelt ging der Beschuldigte auch auf diesen Mann los und schlug auf ihn ein. Größtenteils konnte der Helfer die Schläge des Angreifers abwehren und ihn sogar anfangs noch fixieren, wenig später gelang es dem Schläger jedoch, sich loszureißen und zu flüchten.
Der 20-jährige Helfer wurde leicht verletzt. Mittlerweile wurde bereits die Polizei verständigt. Im Zuge der sofort eingeleiteten Nahbereichsfahndung konnte der Tatverdächtige durch eine Streife der Bereitschaftspolizei in unmittelbarer Nähe zum Ort des Geschehens gesichtet und widerstandslos vorläufig festgenommen werden.
Kirchheim unter Teck: 18-Jährige sexuell angegriffen […] Eine 18-Jährige verlässt eine Disco in Kirchheim unter Teck, als ein Unbekannter sie anspricht. Plötzlich zieht er sie in einen Hinterhof und wird zudringlich. Der Täter hatte sich davon gemacht. Er soll nach Angaben des Opfers maximal 1,80 Meter groß sein und schmalen, aber athletisch gebaut sein. Er hat dunkles Haar und einen dunklen Teint und trug Jeans sowie eine dunkle Lederjacke. Außerdem sprach er Englisch.
Bad Hersfeld (ots) – ROTENBURG A.D. FULDA / BAD HERSFELD / FULDA. Die Staatsanwaltschaft in Fulda und die Kriminalpolizei in Bad Hersfeld ermitteln gegen einen 23jährigen afghanischen Asylbewerber wegen sexueller Handlungen an einem 9jährigen Jungen. Der Tatverdächtige soll, unter einem Vorwand, am Donnerstag, 16.12.15, in der Mittagszeit, das Kind in das Kellergeschoss in der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in der Dickenrücker Straße gelockt haben.
Dort soll der 23jährige dann sexuelle Handlungen an dem Jungen vorgenommen haben. Die Ermittlungen dauern an. Der Tatverdächtige sowie der Junge mit seinen Eltern, ebenfalls Asylbeweber aus Afghanistan, wohnen derzeit in der Einrichtung. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Tatverdächtige gestern der Haftrichterin beim Amtsgericht in Bad Hersfeld vorgeführt. Sie erließ Untersuchungshaftbefehl. Im Anschluss wurde der junge Mann in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht.
Ich habe mich auf diese drei Fälle beschränkt. Die meisten Opfer sind übrigens Frauen. Wer die weiteren „Bereicherungen“ lesen will, lese hier die übrigen Fälle aus Landshut, Mühldorf, Bad Tölz, Weingarten, Dietzenbach, Stuttgart-Weilimdorf, Regensburg, Michendorf, Waldkraiburg, Regen, Bodenmais, Duisburg, Leipzig und Chemnitz.
Quelle: Scholz: Kein „Flüchtling“ hat Anspruch auf Asyl in Deutschland / Weitere Bereicherungen
Noch ein klein wenig OT:
Justizminister Heiko Maas fordert Stasimethoden – er will die Bürger bespitzeln lassen
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD, Foto) zeigt immer mehr, wes Geistes Kind er ist. Nachdem er mit Nachdruck eine Internetzensurbehörde mit ehemaligen Stasiagenten als Überwacher installierte (Anetta Kahane, Inoffizielle Mitarbeiterin des Ministerium für Staatssicherheit (MfS), jetzt: Amadeu-Antonio-Stiftung) will er nun in Phase zwei eintreten und nach alter DDR-Tradition die Bürger als Spitzel gegeneinander einsetzen. Die Aufforderung zum Bespitzeln und Denunzieren nennt der selbsternannte oberste Meinungswächter „zu Wort melden“. >>> weiterlesen
Quelle: Justizminister Heiko Maas fordert Stasimethoden – er will die Bürger bespitzeln lassen
Hier noch das Video einer sehr mutigen und wütenden jungen Frau: Politisches Irrenhaus Deutschland 7 – Stephanie Schulz#
Video: Politisches Irrenhaus Deutschland 7 Stephanie Schulz (17:48)
Die Meinungsdiktatoren von Youtube haben dieses Video entfernt.
Siehe auch:
• Oliver Zimski: Erinnerungen an Weihnachten 1985 – als der Weihnachtsmann noch Irokese trug
• Japan: glückliches Land – Land ohne Muslime
• Hamed Abdel-Samad: Die Ziege zur Gärtnerin gemacht
• Thilo Thielke: Alles Hasen. Außer Ralf und Sibylle
• Prof. Dr. Dr. Gunnar Heinsohn: Die Deutschen leben in einem abstiegsgefährdeten Land
• Stefan Schubert: Braunschweig: Asylanten terrorisieren ganzen Stadtteil
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