„Verbot Folge der neuen Corona-Schutzverordnung. Im Zuge der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung ist seit Montag das Tragen einer medizinischen Maske im Auto Pflicht, wenn sich Personen aus mehreren Hausständen im Fahrzeug befinden.
Gestern stellte Sachsen Innenminister Roland Wöller (CDU) nochmals klar, dass das Tragen einer Sonnenbrille oder Mütze im Auto nicht zulässig sei, wenn eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werde.
Grund dafür ist die Straßenverkehrsordnung. Kraftfahrer dürfen ihr Gesicht nicht so verhüllen, dass es nicht mehr erkennbar ist. Diese Erkennbarkeit müsse laut Wöller insbesondere bei Blitzern gewährleistet sein. Generelle Gesichtszüge sollten auf jeden Fall noch erkennbar sein.“
Gilt diese Zwangsmaßnahme auch für eine im Auto sich befindende Muslima? Vermutlich nicht, denn diszipliniert soll ja in erster Linie der deutsche Michel werden.
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