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Die Politiker verordnen der Bevölkerung Corona-Zwangsmaßnahmen, von denen sie sich selber ausnehmen.

7 Okt

Die Corona-Notverordnungen werden immer unübersichtlicher. Besonders verwirrend wirkt die Entscheidung der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, drei Berliner Bezirke zu „Risikogebieten“ zu erklären.

Das bedeutet: Wer künftig aus Mitte, Neukölln oder Friedrichshain-Kreuzberg in diese beiden Bundesländer reist, muss sich dort 14 Tage in Quarantäne begeben. Unklar bleibt, ob dabei die Meldeadresse ausschlaggebend ist oder der Aufenthalt in einem Risiko-Bezirk und wie das nachzuweisen wäre.

Die Bundesregierung hat darauf sofort reagiert: Abgeordnete sollen von der Quarantänepflicht ausgenommen werden. Das geht aus einem Aktenvermerkt des Deutschen Bundestages hervor, aus dem die Süddeutsche Zeitung zitiert. Demnach soll die Quarantänepflicht für Abgeordnete nicht gelten, wenn sie sich „im Rahmen ihrer Mandatsausübung in einem Risikogebiet aufgehalten haben“.

Tatsächlich findet sich eine ähnliche Regelung auch in der aktuellen Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats vom 29. September. Hier wird sogar die gesamte Regierung erwähnt und nicht nur das Parlament.

https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/die-regierung-befreit-sich-selbst-von-der-corona-quarantaene

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