Vor Kaufhäusern werden Kunden jetzt kontrolliert. Sie brauchen einen Impfnachweis und einen Personalausweis, um ins Geschäft zu dürfen.
Das erste Adventswochenende mit der 2G-Regel sei enttäuschend verlaufen. „Viele Geschäfte haben 40 bis 60 Prozent weniger Kunden“, sagt Bernd Ohlmann, Sprecher des Handelsverbands Bayern.
„Das Weihnachtsgeschäft dümpelt saft- und kraftlos vor sich hin“, beschreibt er die Lage. Die Umsätze würden in den Internethandel wandern. „2G ist da ein Mega-Turbo-Beschleuniger.“
Seit Mittwoch gilt die 2G-Regel im Einzelhandel. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Dazu zählt das Gesundheitsministerium nicht nur Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Baumärkte und Zeitschriftenläden – auch Optiker, Akustiker, Babyfachmärkte, Tier- und Futtermittelgeschäfte, Blumenläden, Schuhgeschäfte und Buchhandlungen
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