Tag Archives: Familienclan

Video: Velbert (NRW): Acht jugendliche Bulgaren vergewaltigen 13 jähriges Mädchen (02:01)

23 Jun

parkbad-velbertDie Gruppenvergewaltigung geschah in der Nähe des Parkbads in Velbert.

Die schrecklichen Meldungen reißen nicht ab. Gestern wurde bekannt, dass 8 Bulgaren ein erst 13jähriges Mädchen in einem Wald bei Velbert vergewaltigt haben sollen. Das Kind entkam diesen Qualen nur deshalb, weil eine Passantin eingriff. Ebenfalls in NRW, im 150 Kilometer entfernten Harsewinkel, hielt die Polizei einen Fall geheim, bei dem sechs Jugendliche eine erst 14Jährige vergewaltigt haben sollen. Drei der mutmaßlichen Täter stammen aus Syrien.

Gleichzeitig relativieren die Medien solche und andere Taten, geben den Opfern zum Teil eine Mitschuld. So war in einem Leitartikel der Lausitzer Rundschau vom 07.06. zum Fall Susanna zu lesen: „Ein pubertierendes Mädchen treibt sich im Umfeld von Heimen mit Jungs herum – so etwas geht nicht immer gut. Die Tat, so abscheulich sie ist, hat nichts mit der Nationalität von Opfer und Tätern zu tun. Die hätte auch umgekehrt verteilt sein können. Und wahr ist auch, dass so ein Ereignis nichts aussagt über junge Männer generell, auch nichts über junge Flüchtlinge.“

Hier offenbart sich nicht nur eine unglaubliche Entwürdigung des Opfers, sondern auch die Tatsache, dass die tatsächlichen Hintergründe solcher Verbrechen verschwiegen werden. In Deutschland prallen nicht erst seit 2015 Kulturen aufeinander, die nicht kompatibel sind. Und das gilt besonders für den Respekt für Frauen und Mädchen, der im Islam eine deutlich untergeordnete Rolle spielt. >>> weiterlesen


Video: Acht jugendliche Bulgaren vergewaltigen 13 jähriges Mädchen (02:01)

Noch ein klein wenig OT:

Michael Klonovsky: Das Ende der „Refugees-Welcome“-Zeit ist angebrochen

Monarch_ButterflyBy © Derek Ramsey / derekramsey.com, GFDL 1.2

Bleiben wir bei alledem optimistisch. Das Ende der Willkommensjunta ist nahe. Rund um uns werden die Zugbrücken hochgezogen, in Italien, in Österreich, in Dänemark; in Ungarn und Polen waren sie ja nie herabgelassen. Der russische Präsident und der amerikanische Botschafter geben sich beim österreichischen Kanzler die Klinke in die Hand und erklären Herrn Kurz praktisch zum einzig zurechnungsfähigen Partner im deutschen Sprachraum.

„Merkel und Macron werden fallen wie Kegel“, schreibt Steve Bannon in der Welt, und das wird im regierungsfrommen Springerblatt sogar veröffentlicht. Trump schlägt vor, die G7 wieder um Russland zu erweitern. Überhaupt ist Trumps Amtszeit bislang durchweg positiv: die US-Wirtschaft angekurbelt, die Arbeitslosigkeit in ähnlich atemberaubender Geschwindigkeit reduziert wie die illegale Einwanderung.

Er hat weder den Syrien-Konflikt noch den Ukraine-Konflikt angefeuert, sondern beide allmählich ausbrennen lassen, die Verbindung USA-Israel ist enger denn je, die absonderliche Deutsche beim letzten Gipfel wurde dorthin gestellt, wo ihr Platz ist [nämlich in der letzten Reihe], und mit dem absonderlichen Nordkoreaner trifft er sich nun auch noch.

Vom durch Trump miterzeugten befreienden anti-politisch-korrektem Klima gar nicht zu reden. „Wir sind ein Staat, kein Siedlungsgebiet“ – mit diesem lapidaren Satz hat er begründet, warum die Amis das Gaunerstück Global Compact for Migration [neue Masseneinwanderung nach Europa und in die USA] bei sich nicht aufführen wollen. Auch wenn es die servilen Deutschen selber wieder nicht hinbekommen:

Merkel, die „Ikone des Westens“ (Ulf Poschardt, linker Chefredakteur der „Welt“), wird auf das ihr angemessene Format zurückgestutzt. Wir werden bald auf die Amtszeit dieser Übergeschnappten so kopfschüttelnd zurückblicken wie auf das Land, dem sie als FDJ-Sekretärin in Treue fest gedient hat. Und der strebsam tendenzkonforme Herr Poschardt wird sein schickes Köpfchen erst zögerlich und dann immer schneller und zuletzt am allerhochfrequentesten schütteln. [Quelle]

Michael Klonovsky: Das milde Urteil des türkischen Totschlägers Ahmet R. (19)

Ulrike Grave-Herkenrath-SkandalurteilRichterin Ulrike Grave-Herkenrath aus Köln

Der türkische Totschläger Ahmet R. (19) prügelte den zweifachen Familienvater Thomas K. (40) aus Köln mit einem Faustschlag zu Tode und kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Mit anderen Worten, ein Totschlag ist frei, bei zweien gibt’s einen Mengenrabatt, natürlich nur für Migranten.

Der Tod eines Menschen sei endgültig, und kein Urteil eines Gerichts könne das ändern: Mit diesen allgültigen orphischen [geheimnisvollen, unergründlichen] Worten leitete die Kölner Richterin Ulrike Grave-Herkenrath ihre Urteilsbegründung ein. So hätte ein Richter auch, um die Latte ganz hoch zu legen, beim Urteilsspruch gegen Eichmann anheben können. Die rheinische Rechtspflegerin benutzte den rhetorischen Kurzanlauf freilich nur für den Sprung zur Begründung, warum diese Woche ein Totschläger als sogenannter freier Mann das Kölner Landgericht verlassen durfte.

Ein Totschläger wurde nicht eingesperrt? Allein dieser Sachverhalt legt bei Ihnen, geneigter Leser, wahrscheinlich das Vorurteil frei, der Täter könne nur ein Menschenbruder mit dem berühmten existenzveredelnden Hintergrund sein, und selbstverständlich liegen Sie damit richtig; Vorurteile sind ja selten falsch, zumindest ab sofort seltener als Urteile des Kölner Landgerichts. Zwei Jahre Haft auf Bewährung für eine Körperverletzung mit Todesfolge erhielt Ahmed R., 19, der in der Innenstadt von Bergisch Gladbach ohne Anlass, aber mit Folgen auf einen 40jährigen Deutschen eingeschlagen hatte, wie der Kölner Express ausführt:

„Er und seine Kumpels hatten sich mit dem späteren Opfer, den sie für einen Obdachlosen hielten, und dessen Begleitern angelegt. Um sich Respekt vor seinen Freunden zu verschaffen, habe er Thomas K. attackiert, hatte der Angeklagte gesagt. K. krachte nach einem gezielten Schlag auf den Boden, brach sich den Schädel. Er verstarb einen Tag nach dem Angriff in der Klinik in Köln-Merheim. Die Freunde hatten den Schläger nach der Tat noch gefeiert.“

Den sie für einen Obdachlosen hielten.

Das heißt: ein sicheres Opfer, zumal man selber sowieso immer in der Gruppe bzw. in der größeren Gruppe antritt (und im Zweifelsfall eben mit dem Messer, denn mag auch die Sonne des Südens nicht über Deutschland lachen, so immerhin die Sonne der Bewährung). Aber was bei einem deutschen Totschläger in jedem Fall strafverschärfend gewertet worden wäre, fiel hier anscheinend nicht ansatzweise ins Gewicht.

Warum nicht? Wenn das juvenile [jugendliche] Rudel das Opfer irrtümlich für einen Obdachlosen halten konnte, dann handelte es sich bei diesem wahrscheinlich um einen Vertreter des „white trash“ [„weißer Müll“], und um so einen muss sich eine Richterin so wenig kümmern wie eine Kanzlerin oder eine Spiegel-Kolumnistin.

„Vielleicht gibt es [in der Allgemeinheit, in der Bevölkerung] die Erwartung, dass der Täter leiden soll, wie Sie [die Opfer und Angehörigen] leiden, das steht aber nicht im Fokus des Strafverfahrens“, erklärte die Zynikerin in Robe den Hinterbliebenen des Erschlagenen. In diesem Fall gehe es nämlich um die Einwirkung auf den Täter. Der Erziehungsgedanke sei höher zu gewichten als die Sühne.

Ich habe die DDR-Juristen immer für ihre politischen Urteile gehasst, aber solche furchtbaren Juristen, die derart infame [schändlichen, schäbigen, ehrlosen] Urteile fällten, gab es in der Zone nicht. Gegen das Äußern staatlich unerwünschter Ansichten kann man sich durch Schweigen selber schützen, doch gegen die Tatsache, dass Staatsbeamte Totschläger auf freien Fuß setzen und damit anderen Schlägern signalisieren, wie viel Verständnis und wie wenig Strafe sie erwartet, sofern sie nicht der falschen Ethnie angehören, gibt es keinen Schutz. Neben diesem Rassismus wirkt die DDR-Klassenjustiz plötzlich sogar ein bisschen weniger übel als zuvor.

Nie hätte Frau Grave-Herkenrath es schließlich gewagt, mit einem derartigen Urteil einen Deutschen, der einen Türken oder Araber erschlagen hat, vor dem Gefängnis zu bewahren. Im umgekehrten Fall hätte sie vielmehr die rassistische oder „rechte“ Gesinnung des Täters schon zutage gefördert oder entdeckt oder unterstellt. Diese sich in ihrem Wohlwollen suhlende Juristin ist gewissermaßen ein um 180 Grad gedrehter Roland Freisler. [Dass der türkische Totschläger vielleicht auch aus rassistischen (deutschenfeindlichen) Motiven handelte, schien die Richterin wohl nicht weiter zu interessieren.]

Dieser Typus Blutrichter fordert kein Blut mehr, um sich dem Zeitgeist anzudienen, sondern entschuldigt aus dem gleichen Grund dessen Vergießen, sofern eben der ethnisch-kulturelle und soziale Vorurteilskatalog [die politische Korrektheit] es gebietet. In der Milde von Frau Grave-Herkenrath, deren hyänenhafte [aasfressende, blutsaugende] Kehrseite gegenüber den Opfern schlicht monströs ist, kulminiert [gipfelt] die 68er Schuldumkehr-Ideologie, welcher zufolge Straftäter, sofern sich bei ihnen keine rechte Gesinnung auftreiben lässt, Opfer der Gesellschaft sind, denen mit Verständnis zu begegnen die edle Pflicht und Hauptaufgabe der Justiz ist.

Dass es sich, dies am Rande, um eine Richterin handelt, ist durchaus folgerichtig. Nicht nur dass sich viele Frauen instinktiv auf die Seite der Täter (= der Stärkeren) schlagen, die eher sentimentale weibliche Psyche hatte immer mehr Verständnis für Gewalttäter und Mörder als die eher harte männliche [Psyche]. Das uralte Quid pro quo – Auge um Auge – ist männlich. Die erste und edelste Aufgabe der Rechtsprechung besteht darin, Rechtsfrieden herzustellen, indem den Opfern einer Tat Genugtuung verschafft wird.

Sühne bedeutet, dass dem Täter für das Leid, welches er zugefügt hat, seinerseits Leid zugefügt wird. Das ist so einfach und klar wie die Tatsache, dass es Männer und Frauen gibt oder das Wasser von oben nach unten fließt. Einzig das Opfer selbst kann dem Täter vergeben, doch eine Justiz, die so etwas wie Dignität [Würde, Erhabenheit, Noblesse] besitzen will, dürfte im Sinne der Unparteilichkeit selbst in diesem Falle keinen Unterschied machen. Strafe muss sein. – Freilich: Irgendjemand muss das Recht durchsetzen und den Täter seine Schuld büßen lassen. Unsere feminisierte postheroische [verweichlichte, verweiblichte] Gesellschaft ist eine feige Gesellschaft, die dafür kaum Kraft aufbringt.

Hinter der Nachsicht gegenüber virilen [jugendlichen] Tätern aus drohfähigen Bevölkerungsgruppen, hinter solchen Sei-doch-wieder-lieb-Urteilen verbirgt sich immer auch die eigene Schwäche. Ein neues Quid pro quo [latainisch für „dies für das“ (eine angemessene Gegenleistung)] steht im Sonderangebot: Wir verschonen dich, bitte verschone du beim nächsten mal uns.

Hätte der Erschlagene einem drohfähigen [z.B. arabischen, nordafrikanischem, russischem, südosteuropäischem] Kollektiv angehört, das Urteil wäre entschieden härter ausgefallen. Die furchtbare Juristin zu Köln hat weder Recht gesprochen noch den Rechtsfrieden wiederhergestellt, sondern das kleinere Übel gewählt. Sie hat die Angehörigen des Opfers nochmals gedemütigt und verhöhnt, weil sie weiß, dass ihr dadurch kein Schaden entsteht, denn dort saß ja nur eine Witwe mit zwei Kindern, kein Familienclan:

Ahmet R. bekam als Auflage, zehn Sozialstunden in der Woche zu machen, ein Anti-Aggressions-Training zu absolvieren und mit regelmäßigen Drogenscreenings [Drogentests] nachzuweisen, clean zu sein. Die beiden Kinder (9, 13) des Getöteten hatten den Prozess teilweise mitverfolgt. Die Witwe von Thomas K. weinte nach dem milden Urteil bittere Tränen.“ Der Rassismus hat die Seiten und die Rhetorik gewechselt. Die Richterin heißt – sagte ich das schon? – Ulrike Grave-Herkenrath. Merken Sie sich den Namen: Ulrike Grave-Herkenrath. Quelle


Video: Richterin demütigt Opfer – Rassismus wechselt die Seiten! Klonovsky (05:51)

Siehe auch: Köln: Bewährung für türkischen Totschläger von Thomas K. (pi-news.net)

Meine Meinung:

Bei Straftätern mit Migrationshintergrund steht sehr schnell der Erziehungsgedanke, eine angebliche Traumatisierung oder eine psychische Störung im Vordergrund, die stets strafmildernd wirken. Bei deutschen Tätern steht dagegen sehr oft die Bestrafung im Vordergrund, die sich sehr strafverschärfend auswirken kann.

Siehe auch:

Michael Weilers über den „Asyl-Gipfel“: Merkel beißt in Italien auf Granit

Video: Achgut-Pogo: Broders Spiegel: Trump kann es nur falsch machen (02:39)

BAMF-Skandal: Bremen ist überall – auch in Istanbul! – Brief eines früheren BAMF-Mitarbeiters in der Türkei

Italiens Innenminister Matteo Salvini (Lega) blockiert die Mittelmeer Route

Adrian F. Lauber: USA verlassen UN-Menschenrechtsrat – Sehr gut!

Tommy Robinson aus dem Gefängnis entlassen: „Islamkritik wird mich das Leben kosten“

Akif Pirincci: Umvolkung: Die wahren Gründe einer maoistischen Selbstzerstörung Deutschlands – Teil 3/3

Zwickau: Richter verurteilt libyschen Intensivtäter zu zweieinhalb Jahren Haft – Richter fragt den Täter: „Wenn es bei uns so scheiße ist, warum sind Sie dann hier?“

17 Dez

Stephan ZantkeRichter Zantke zaudert nicht. Rechts im Bild: der traumatisierte, multikriminelle Mohamed.

Mann beißt Hund – Richter spricht Recht – fast schon eine historische Sensationsmeldung im Zuge des perversen Experiments an der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland!

Ein normales und im Strafmaß angemessenes Urteil gegen einen multikriminellen libyschen Intensivstraftäter ist heute so außergewöhnlich wie ein Gruppenselfie mit dem Ungeheuer von Loch Ness, dem Yeti und einem nüchternen Jean-Claude Juncker.

So weit ist die deutsche Justiz in ihrem verkommenen Marsch durch die Institutionen bereits gekommen – denn das höchste deutsche Verfassungsgut ist mittlerweile der „Täterschutz.“

Im Strafprozess gegen den Asylanten Mohamed F. in Zwickau „zwickte“ der couragierte Richter Stephan Zantke diese Woche sogar die submissive [unterwürfige] Bewährungsanforderung der sogenannten „Staats-Anwaltschaft“ auf eine Aussetzung der bereits sehr milden 15-monatigen Haftstrafe.

Zantke zaudert nicht

Die Liste der Delikte, die der spezielle Gast der Kanzlerin, Mohamed F., begangen hat, liest sich wie die Unendliche Geschichte, also „normal“ im Merkeljahr 2017:

Der 29 Jahre alte Libyer hatte immer wieder in „seinem“ Zwickauer Asylheim randaliert und hohe materielle Schäden angerichtet, mehrere Mitbewohner tätlich angegriffen, einen Mitarbeiter mit einem Schlachtermesser attackiert, Polizisten bespuckt und ihm zugeordnetes weibliches Service-Personal als „Nazi-Huren“ und „Scheiß-Deutsche“ beschimpft.

Als „Kür“ des traditionellen Schutzsucher-Pflichtprogramms aus Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte warf er als kleine Zugabe seines Könnens noch in der Öffentlichkeit eine Bierflasche auf ein siebenjähriges Kind und griff in Tötungsabsicht eine Zwickauer Disco-Angestellte (38) mit einem Messer an.

Die „Staats-Anwaltschaft“ forderte subkutan [eine “unter die Haut gehende” (strenge?) Bestrafung] 15 Monate Haft für den Traumatisierten auf Bewährung, auch eine latente Haftempfindlichkeit wurde bei dem schutzbedürftigen Mohamed festgestellt. Angesichts der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte durch das Justizministerium kein ausgesprochenes Wunder.

Richter Zantke: Gardinen-Predigt plus Schwedische Gardinen!

Der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Zwickau, Stephan Zantke (54) sah die Gesamtbeurteilung in seinem Strafmaß etwas anders: „Wenn es bei uns so scheiße ist, warum sind Sie dann hier?“ – und verurteilte den libysch-sächsischen Neubürger zu zweieinhalb Jahren Haft – was faktisch einem Jahr Gefängnis entspricht. Er ging damit sogar über das geforderte Strafmaß hinaus, leider ein Einzelfall.

„Sie erhalten von unseren Steuern ein Dach überm Kopf – und jetzt müssen wir noch Ihren Schaden bezahlen. Sie sind frauenfeindlich und achten nicht mal Kinder“. Zantke weiter: „Was wäre passiert, wenn WIR solche Straftaten in Libyen begehen? Wir würden wohl nicht mehr leben…“

„Als ich hier neu war, wusste ich nichts von Gesetzen und wie ich mich verhalten muss“, beteuerte der „traumatisierte“ Mohamed F. „Ich bezahle das ab“, versprach er großmütig in Taqiyya-Taktik [Taqiyya: List, Lüge]. Richter Stephan Zantke konterte jedoch mit Blick auf die verschaukelten Steuerzahler: „Eigentlich zahle ICH den Schaden, den Sie angerichtet haben, ab.“

Zantke zeigte sich auch entsetzt über die Aussage einer jungen Polizistin, die vom Asylbewerber bespuckt wurde. „So was kenne ich nur von Lamas. Sie haben mangelnden Respekt vor Frauen!“ Wie ein wilder „Berserker“ habe sich der Berber verhalten, so der korrekte Klartext-Richter.

Chuck-Norris-Zantke: „Wenn es bei uns so scheiße ist, warum sind Sie dann hier?“

Nach diesem epischen [ausführlichem] Statement ist es nicht auszuschließen, dass die nächste Instanz das Urteil  den politischen Vorgaben der deutschen Parallelstrafjustiz „anpassen“ wird und Richter Stephan Zantke wird womöglich persönliche und berufliche Nachteile für die politisch inkorrekte „strukturelle Diskriminierung“ des wüsten Wüstensohnes durch sein Urteil erdulden müssen.

Libysche Familienclans, subventionierte AntiFa-Kriminelle und steuerfinanzierte Künstler der neuen Politischen Schönheit [Philip Ruch’s linksradikales "Zentrum für politische Schönheit", Holocaustmahnmal vor Björn Höckes Haus] im Zeichen der GroKotz werden in gewohnter Zersetzungsmanier mit Einschüchterungen gegen den Richter und seine Familie vorgehen, das ist gewiss. Die Lichterketten für das dunkel- und dünnhäutige „Justizopfer“ sind auch schon gewienert.

Traurig aber wahr: Der Ausnahme-Richter erfüllte eigentlich nur seine Pflicht, wofür er vom Steuerzahler finanziert wird: Nach wie vor gilt die „Generalprävention“ [Abschreckung durch Strafe] des Strafrechts in Deutschland – der Täter soll nicht nur im Zuge einer Samthandschuh-Prävention „resozialisiert werden“, Strafmaßnahmen sollen auch künftige Täter abschrecken. Rein theoretisch.

Mal schauen: Am Montag steht Merkel-Multitalent-Mohamed schon wieder vor Gericht, wegen eines Frontalangriffs auf einen Marokkaner mittels einer abgebrochenen Bierflasche.

Der libanesisch-deutsche Fernsehjournalist Imad Karim dazu:

Wenn Richter und Staatsanwälte innerhalb der kommenden zwei Jahre dem Beispiel vom Richter Stephan Zantke nicht konsequent und bundesweit folgen, sehe ich etwas kommen, das ich hier lieber nicht aussprechen werde!

In einer rechtsstaatlichen Gesellschaftsordnung verlassen sich die Menschen auf den Staat und dessen souveräne Gerichtsbarkeit. Versagen Gerichte und somit Richter, deren Unabhängigkeit im Grundgesetz festgeschrieben ist, durch Fehlurteile bzw. durch politisch motivierte Rechtsprechungen, den Bürger und seine legitimen Interessen zu schützen, werden die Menschen irgendwann, und das kann bald folgen, beginnen, sich fernab des Staatsmonopols zur Wehr zu setzen [Selbstjustiz].

„Spitzenfachkräfte“: Flüchtlinge aus Libyen liegen in Sachsen übrigens an der Spitze der Intensivtäter.

Quelle: „Warum sind Sie dann hier?“: Justiz-Sensation: Richter spricht Recht!

Meine Meinung:

Der lybische Intensivtäter hätte die doppelte Strafe bekommen sollen und anschließend sofort aus Deutschland ausgewiesen werden müssen und zwar schon vor Jahren. Und wenn der Staatsanwalt 15 Monate auf Bewährung fordert und eine latente Haftempfindlichkeit bei dem Schwerverbrecher feststellt, stelle ich mir die Frage, ob man die beiden nicht einmal in einer Klinik auf ihren geistigen Gesundheitszustand untersuchen lassen sollte.

putin2.0 schreibt:

Es gibt wohl nicht nur manchen Richter, für die Anstand ein Gut ist. Auch unsere Knackis [haben einen Arsch in der Hose] und langen hin und wieder schon mal zu. Dieser rumänische Schwerverbrecher, der vor Monaten eine völlig ahnungslose Frau [eine 25-jährige Studentin] am U-Bahnhof Herrmannstraße heimtückisch und einfach so von hinten in den Rücken getreten hat, so das diese dann über dutzende Steintreppen hinunter in die Tiefe stürzte, und nur mit viel Glück überlebte.

Dieses rumänische Goldstück wurde jetzt im Knast rundgemacht und liegt auf Station. [hat ihn etwa jemand so von hinten die Treppe…?]  Berlin: JVA-Großbeeren: Der U-Bahntreter, der eine junge Frau von hinten die U-Bahntreppe heruntergetreten hat, soll im Knast verprügelt worden sein (bz-berlin.de)

sternwanderer schreibt:

Richter Stephan Zantke hatte bereits im Januar die Merkel Fachkraft Qaisar S. (38) zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der Pakistaner hatte damals in Zwickau eine junge Frau brutal vergewaltigt und versucht sie zusätzlich mit Hepatitis C anzustecken. Er biss sie während der Vergewaltigung in die Lippen, um sie zu infizieren.

Pedo Muhammad schreibt:

Überraschung, Überraschung! Nur 4 von 2.429 ‚Flüchtlingen‘ haben einen Vollzeitjob in Rotterdam -  Only 4 Out Of 2,429 Refugees Are Fully Employed in Dutch City of Rotterdam

Pedo Mohammad schreibt:

Surprise, surprise! Schweden: Muslim Einwanderer verantwortlich für 300% Anstieg von HIV Fällen

VivaEspana schreibt:

Sputnick 8. Dezember 2017 at 20:34

Vielen Dank für das Urteil. Solche Urteile möchte nicht nur ich viel mehr lesen. Das hier ist auch nicht schlecht: Es war eine Tat, die die ganze Stadt schockiert hat. Vor der Universitäts-Bibliothek in Düsseldorf vergewaltigte Nedeljko J. eine 20-jährige Studentin. Seit Dienstag musste sich der 30-Jährige vor dem Düsseldorfer Landgericht für seine grausame Tat verantworten. Und schon jetzt bekam er sein Urteil. Vergewaltiger muss lange in Haft. Nur drei Tage brauchten die Richter in Oberbilk, um eine Entscheidung zu treffen. Am Freitagmittag verurteilten sie Nedeljko J. zu vier Jahren und neun Monaten Haft.

Vor der Universitäts-Bibliothek in Düsseldorf vergewaltigte Nedeljko J. eine 20-jährige Studentin – zu vier Jahren Haft und neun Monaten verurteilt (express.de)

Siehe auch:

Video: Laut Gedacht #62: Angela Merkel angeklagt (05:45)

Merkel, Schulz und Juncker drohen Europa zu zerbrechen

Antifa heißt Mord! – Antifa erschlägt spanischen Patrioten mit einer Eisenstange

Michael Klonovsky über Merkel-Galgen, Kunst und die wortelastische Presse

Bundesinenminister Thomas De Maizière völlig gaga! Staatlicher Zugriff auf alle digitalen Geräte – Orwellscher Albtraum: Der totale Überwachungsstaat

Video: Sandra Maischberger: „Es gibt in Berlin keinen Polizisten, der nicht AfD gewählt hat“ (72:16)

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