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Kommt die Rettung Europas durch die neuen patriotischen Regierungen Italiens und Österreichs?

23 Aug

Michael Mannheimer schreibt:

rettung_europa

Österreichs Kanzler Sebastian Kurz will Flüchtlingsboote nicht mehr anlanden lassen.

Italiens Innenminister Matteo Salvini droht mit Rückführung von Migranten nach Libyen

Italien und Österreich wollen Schluss machen mit dem kriminellen und von Brüssel und Berlin geförderten Menschenschleusertum. Denn das, was von den beiden Epizentren zur Vernichtung des weißen Europas als humanitäre Hilfe für „Kriegsflüchtlinge“ verkauft wird, ist in Wahrheit staatlich geförderter Menschenhandel zur Erfüllung der New-Word-Order-Hauptforderung:

Der Ersetzung der weißen europäischen Völker mit afrikanischen. Es hat sich, gefördert mit EU-Geldern und Steuergelder aus Berlin, aber auch mit massiver Förderung seitens von George Soros finanzierten NGOs, eine Milliardenindustrie aufgetan, die am kriminellen Menschenhandel profitiert.

Um welche Zahlen es dabei geht, erfährt man auf „Tichyseinblick“:

10.000 Migranten in vier Tagen.

Die Zahl der Migranten, die über das Mittelmeer nach Italien kommen, steigt gerade wieder rasant. Italien droht der EU damit, wegen der steigenden Anzahl Schiffe abzuweisen, die im eigenen Auftrag Zuwanderer aus Rettungsbooten aufnehmen und nach Italien transportieren. Die Bundesregierung reagiert darauf mit der Zusage, Italien mehr Migranten abzunehmen, deren Ziel nach eigenem Bekunden sowieso mehrheitlich Deutschland heißt. Inzwischen werden „mehr als die Hälfte der Migranten von Nichtregierungsorganisationen (NGO) gerettet, die zurzeit mit rund neun Schiffen im Einsatz sind.“

Die NGOs seien mittlerweile der wichtigste Akteur vor Ort.

Für den öffentlich-rechtlichen Nachrichtensender ist es im Faktenfinder ein Fakt, dass die NGOs NICHT für höhere Migrantenzahlen sorgen würden. Leider klingt die Begründung dafür auf eine Weise dürftig, die geeignet erscheint, das Label „Faktenfinder“ selbstzerstörend zu einer Farce zu degradieren: Der Zuwandereranstieg sei bereits im Gange gewesen, bevor die NGOs in großem Stil aktiv wurden. „Viele dieser Menschen sehen keine Perspektive mehr im eigenen Land und haben sich in Richtung Norden aufgemacht. Viele schon, bevor die NGO auf dem Mittelmeer aktiv wurden.“ Quelle: NGO’s und Schleuser im Mittelmeer (tichyseinblick.de)

Einprozent“ schreibt zur Schleuserei:

„Die Mittelmeer-NGOs sind professionelle Organisationen ideologisch gefestigter Schleuser-Aktivisten. Dank der hervorragenden Vernetzung in das politische Establishment ist der Geldhahn für die „Seenotretter“ voll aufgedreht, mehrere Millionen Euro pro Jahr fließen direkt in den Transport junger, kräftiger Nordafrikaner in das Sozialstaatsparadies Europa.

Zusammenarbeit zwischen NGOs und Schleppern

Schlepper und NGOs arbeiten stillschweigend Hand in Hand: Die Schlepper verlassen sich darauf, dass nur wenige Kilometer vor der Küste ein Rettungsboot wartet, die NGOs erwarten dann die Migranten und setzen – oftmals noch rechtswidrig in libyschen Hoheitsgewässern – voll beladen die Segel in Richtung Italien.“ Quelle: Investigativ: Die Schlepper-NGOs (Teil III) (einprozent.de)

Menschenschleuser sind laut Gesetz als Kriminelle einzustufen

Der Bereich der Schleusungskriminalität umfasst alle mit unerlaubter Einreise und dem Einschleusen von Ausländern in Zusammenhang stehende Delikte. Hierzu zählen insbesondere:

Urkundendelikte (bzw. Ausweisfälschung) zur Ermöglichung unerlaubter Einreise

Unerlaubter Aufenthalt von Ausländern

Erschleichung von Aufenthaltstiteln

Menschenhandel im Zusammenhang mit dem Einschleusen von Ausländern durch Fluchthelfer oder Schleuser

Formen der illegalen Beschäftigung durch irreguläre Migranten

Der Begriff Schleusungskriminalität geht terminologisch auf den Straftatbestand des Einschleusens von Ausländern und damit auf die sogenannte assistierte unerlaubte Einreise zurück.

Die dahingehenden gesetzlichen Definitionen ergeben sich im europäischen Recht aus der "RL 2002/90/EG" [Richtlinie 2002/90/EG] und im innerstaatlichen deutschen Recht aus den "§§ 95–97 AufenthG [http://dejure.org/gesetze/AufenthG/97.html]."

Gegen an der Schleuserei beteiligten Organisationen, Regierungen und NGOs, droht das deutsche Aufenthaltsgesetz mit bis zu 10 Jahren Haft. Bei Licht gesehen müssten die Kanzlerin, die Bundesregierung und die gesamte Spitze der EU wegen Schleuserei angeklagt und bis zu 10 Jahren Haft verurteilt werden.

Dass dies nicht geschieht zeigt, dass nicht nur das deutsche, sondern das europäische Recht von den herrschenden und ihre Länder vernichtenden Neo-Bolschewisten ausgehebelt wurde. §97 des Aufenthaltsgesetzes enthält folgende klare Bestimmungen, die zeigen, dass unsere Regierung eine Regierung von Kriminellen ist:

aufenthaltsgesetzAufenthaltsgesetz § 97

Weiterlesen hier: Kommt Rettung für Europa von den neuen patriotischen Regierungen Italiens und Österreichs?

Siehe auch:

Video: Stefan Schubert über seinen Bestseller „Die Destabilisierung Deutschlands“ (37:52)

Massenhafter Missbrauch des Gesundheitssystems: Dialyse-Plätze und Intensivstationen mit Aserbaidschanern belegt

Südafrika beginnt mit der Enteignung der Weißen

Berlin nimmt chinesische Dschihadisten (Uiguren) auf – Seehofer beschließt generelles Abschiebeverbot

Dr. Alice Weidel (AfD): Diese Steinzeitkultur gehört nicht zu Europa

Video: Was andere Fake News nennen, ist bei „ttt“ Kultur (07:08)

Düsseldorf-Bilk: Iranischer Kioskmann Ali Akbar Shahghaleh (44) ersticht die Event-Planerin Anna S. († 36)

Zwickau: Richter Rupert Geußer verkürzt Strafe eines algerischen Intensivtäters, weil er „haftempflindlich“ sei

27 Apr

Richter Rupert Geußer ZwickauZwei, die füreinander da sind: Adel S., 28, und Richter Rupert Geußer (kl. Foto l.), 55, vor dem Landgericht Zwickau.

Von JEFF WINSTON | Der deutsche Justizapparat taumelt im Willkommensfieber – „im Namen des Volkes“. Fraglich ist nur, um welches Volk es sich dabei eigentlich handelt. Nachdem gestern herauskam, dass Osama Bin Ladens ehemaliger Bodyguard Sami-Al-Mujtaba ein stattliches staatliches „Gehalt“ von 14.000 € pro Jahr in Deutschland bezieht (PI-NEWS berichtete), heute der nächste Hammer in Merkels Salafisten- und Nafri-Paradies, Deutschland:

Der illegale algerische Intensivtäter Adel S. (28), lebte ohne Erlaubnis in Deutschland und beging in sieben Monaten sechs Straftaten. Trotz Bewährung raubte er Leute aus, brach in Wohnungen ein, entstellte einem Opfer mit einem Messer für immer das Gesicht. Am Dienstag bettelte der 28-Jährige im Landgericht Zwickau um eine mildere Strafe. Er bekam Gnade – mit dem unfassbaren Satz des Richters:

„Als Ausländer leiden Sie unter erhöhter Haftempfindlichkeit.“.

Im ersten Prozess saß Adel S. dem Zwickauer Knallhart-Richter“ Stephan Zantke (56)   am Amtsgericht gegenüber, der ihn zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte. Adel S. ging in Berufung. Mit Erfolg: Nur noch zweieinhalb Jahre Haft – mit der „episch-historischen“ Begründung von Richter Rupert Geußer (55).

7 Straftaten in 6 Monaten – guter Durchschnitt

Die sogenannte „Haftempfindlichkeit“ begründete Geußer mit der „Sprachbarriere im Gefängnis“. Der gebürtige Algerier Adel S. spricht kaum ein Wort Deutsch, vor Gericht konnte er nur mit einem steuergeldfinanzierten Dolmetscher die Fragen des Richters beantworten. „Auch die Geständigkeit führte zu der moderateren Strafe, als in der ersten Instanz“, erklärte Geußer zudem.

Der Richter verhörte den Intensivtäter auch nach seiner Vergangenheit. Nach eigener Aussage kam S. von Algerien nach Spanien, lebte sechs Jahre dort mit einer Freundin und seinem Kind. „In Spanien gab es nix, hatte keine Arbeit. Man sagte mir, hier in Deutschland gebe es Arbeit. Doch ich fand keine“, sagte der Angeklagte über seinen Dolmetscher aus. „Die Situation war nicht gut. Ich fing mit Crystal Meth [Droge] an. Danach landete ich im Gefängnis.“

Als er 2015 nach Deutschland kam, habe er zwei Monate lang Geld vom Staat bekommen, bevor er nach Plauen in Sachsen zu einer Freundin abtauchte. Dort habe er von seiner Schwester aus Dubai Geld geschickt bekommen, 6.000 Euro – auf einen anderen Namen.

Abgelehnter Asylantrag – wie fast immer

Ob sein Asylantrag angenommen wurde, konnte S. selbst nicht beantworten. „Sie wissen es sicher nicht, weil sie nicht erreichbar waren“, fügte Richter Geußer hinzu. Tatsächlich beantragte der Angeklagte am 18. Februar 2015 Asyl in Deutschland – und wurde abgelehnt! Seit 20. Februar 2017 hielt er sich laut den Behörden unerlaubt im Bundesgebiet auf.

Multikrimineller Brutalgast erhält Strafminderung wegen „Haftempfindlichkeit“

Ende 2015 wurde S. erstmals wegen Diebstahls in Deutschland auffällig. Strafe: 140 Euro Geldbuße. Doch S. klaute munter weiter, bevorzugt Mobiltelefone. Anfang 2016 erfolgte ein weiteres Urteil wegen Diebstahls und Erschleichens von Leistungen, beides in mehreren Fällen. Strafe: Sieben Monate Knast auf Bewährung.

Danach ging er deutlich brutaler vor. Im Sommer 2016 schlug der Angeklagte einen weiteren Mann in einem Park nieder, bedrohte ihn mit einem Messer und versuchte, ihm die Geldbörse aus der Tasche zu reißen. Das Opfer konnte entkommen. Es folgten Wohnungseinbrüche, weitere Diebstähle. Anfang Februar zerschnitt der 28-Jährige mit einem Messer das Gesicht von Jihad A. (26), als dieser ihm nach einem gestohlenen Handy fragte.

Die zehn Zentimeter lange Wunde musste genäht werden. Adel S. wurde wegen des Erschleichens von Leistungen, Wohnungseinbruchsdiebstahl, gefährlicher Körperverletzung und versuchten schweren Raubes verurteilt. Doch anstatt dreieinhalb Jahren Haft muss er nun nur zwei Jahre und sechs Monate absitzen. Ihm droht die Abschiebung.

„Haftempfindlich“? – eine Ausländerdomäne in Deutschland

Laut Gesetz kann bei der Strafzumessung die erhöhte Haftempfindlichkeit wegen zu erwartender schlechter Behandlung durch Mitgefangene berücksichtigt werden. Dies gilt zumeist bei Sexualstraftätern. Auch eine längere Untersuchungshaft kann unter Umständen als strafmildernd aufgrund der „Haftempfindlichkeit“ gelten, wenn sie zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits sechs Monate angedauert hatte und der Angeklagte bislang unbestraft war.

Somit sei es eine „besondere Haftempfindlichkeit“ eines zuvor noch nie inhaftierten Angeklagten zum Ausdruck gebracht. Es gibt im deutschen Strafprozessrecht durchaus Fälle, in denen eine Strafminderung wegen „besonderer Haftempfindlichkeit“ mehr oder weniger angebracht ist: bei Angeklagten etwa, die noch nie mit dem Gefängnis Bekanntschaft gemacht haben und weitere kriminelle Handlungen nicht erwarten lassen; bei Angeklagten hohen Alters oder angegriffener Gesundheit.

Vor dem Gesetz sind alle gleich – nur kriminelle Merkelgäste sind gleicher

Im Fall von Adel S. wurde liebevoll die sogenannte „Ausländereigenschaft nach § 46 Abs. 2 StGB“ berücksichtigt. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes darf die Ausländereigenschaft zwar nicht strafverschärfend eingesetzt werden, jedoch gerne strafmildernd.

„Die Ausländereigenschaft eines Angeklagten rechtfertigt für sich genommen keine Strafmilderung. Nur besondere Umstände, wie Sprachprobleme, abweichende Lebensbedingungen oder erschwerte familiäre Kontakte können strafmildernd berücksichtigt werden“, heißt es im BGH-Urteil.

Weil er kein Deutsch spricht, in Deutschland keine Familie hat und mit der Kultur nicht vertraut ist, darf eine Strafempfindlichkeit aber strafmildernd wirken. Adel „adelt“ jetzt die verbrecherische Migrationspolitik der feisten „Fremden-Führerin“ und der willfährige Justizapparat macht mit, wie bei allen Experimenten zu Lasten der deutschen Bevölkerung seit 1933.

Willkommen im Merkeldeutschland 2018 – im Land des historisch einzigartigen Experiments!

Quelle: Sachsen: Durchgeknallter Richter verkürzt Strafe: Nafri ist „haftempflindlich“: Sachsen: „Im Namen des Volkes“ – nur welchen Volkes?

Meine Meinung:

Hätte der algerische Intensivtäter in Algerien auch Haftverschonung wegen Haftempfindlichkeit erhalten?

Noch ein klein wenig OT:

Familiennachzug: Noch mal 27.551 Neusiedler (haftempfindliche Merkelgäste) im ersten Quartal 2018!

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Nürnberg – Jetzt liegen die Zahlen über den Familiennachzug von Ausländern nach Deutschland aus dem ersten Quartal 2018 vor. In diesem Zeitraum stellten die deutschen Auslandsvertretungen 27.551 Visa für den Familiennachzug aus, im ersten Quartal 2017 waren es noch 32.459. Das schreibt die „Heilbronner Stimme“ (Samstag) unter Berufung auf Quellen im Auswärtigen Amt. Zum Vergleich: im ersten Quartal 2016 lag die Zahl bei 19.842.

Das Ministerium schlüsselt in der Statistik Familienzusammenführungen von anerkannten Asylsuchenden nicht gesondert auf, unterscheidet aber nach Nationalitäten. Im ersten Quartal 2018 erhielten demnach 6.783 Syrer, 2.592 Iraker und 436 Afghanen ein Visum für den Familiennachzug. (1. Quartal 2017 – Syrien: 14.365, Irak: 2.005, Afghanistan: 431; 1. Quartal 2016 – Syrien: 5.728, Irak: 1.490, Afghanistan: 241). Bei syrischen Staatsangehörigen hat sich die Zahl der Familienzusammenführungen damit in etwa halbiert. Auch der Familiennachzug zu Minderjährigen war rückläufig. >>> weiterlesen

Meine Meinung:

Ich frage mich, wie lange unser Sozialsystem das noch aushält, denn die werden vermutlich fast alle Sozialleistungen beziehen. So dumm wie die Deutschen kann wirklich niemand sein. Warum wollen sie Deutschland vernichten? Wie lange dauert es noch bis zum Bürgerkrieg? Möge er bald kommen, und möglichst mit vielen Toten, denn vorher wachen die Deutschen nicht auf.

Die dummen Deutschen glauben immer noch an ein buntes und friedliches Multikulti. Sie haben immer noch nicht begriffen, dass hier schon längst ein Krieg gegen die Deutschen stattfindet. Was hier stattfindet, ist nichts anderes als die Vorbereitung an einen Völkermord an den Deutschen. Und die Mehrheit der Deutschen ist zu dumm, dies zu erkennen. Und wieder Tausende von Wohnungen weniger für Deutsche, die keine Wohnungen finden und zusehen können, wo sie bleiben.

Randnotizen:

Brandenburg: Erneut schwerer Anschlag auf Wahlkreisbüro von AfD-Landtagsabgeordneten Dr. Rainer van Raemdonck (journalistenwatch.com)

Köln: Massenschlägerei am Tanzbrunnen: 40 Jugendliche prügeln aufeinander ein – Einzelheiten verschweigt die Lügenpresse wieder einmal (derwesten.de)

Siehe auch:

Von „Haftempfindlichkeiten“ bis hin zu „chronischen Haftallergien“

O-Ton Iran zu Vernichtungsdrohungen, Antisemitismus, Holocaust-Leugnung etc.

Uno warnt: IS-Terroristen bereiten neue Migrationswelle aus Afrika nach Europa vor

Akif Pirinçci: Epileppi, aber happy! – SPIEGEL in der Tradition von DDR-Durchhalteparolen

Hamburg: Wollten Polizei und Staatsanwaltschaft die Enthauptung der einjährigen Miriam vertuschen?

Neue Kriminalstatistik 2018 – die maximale Unverfrorenheit

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