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AfD in Sachsen will die Antifa verbieten lassen

19 Jul

Flower_of_acerola2By Mateus Hidalgo – Own work, CC BY-SA 2.5 br

Dass die Politik seit Jahren, wenn nicht gar seit Jahrzehnten, auf dem linken Auge blind ist, ist allgemein bekannt. Die Linksextremen stoßen bei den etablierten Parteien nicht nur auf großes Verständnis, sondern sie werden auch massiv finanziell unterstützt. Heute gibt es keine Demonstration von AfD, Pegida, von islamkritischen oder von christlichen Lebensrettern (Abtreibungsgegnern), die nicht von gewalttätigen Antifa-Demonstrationen begleitet wird. Aber niemand unternimmt etwas dagegen.

Der Paragraph 2 Absatz 2 im Versammlungsgesetz sagt: „Bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen hat jedermann Störungen zu unterlassen, die bezwecken, die ordnungsgemäße Durchführung zu verhindern.” Und Paragraph 15 liest sich so: „Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.” Also Herr Justizminister, übernehmen sie. >>> weiterlesen

Das Versammlungsgesetz verbietet außerdem räumliche Kollision. Die Auflagen gemäß § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz regeln, dass „räumliche Kollisionen” zu vermeiden seien. „Grobe Störungen” von Demonstrationen sind verboten, wenn sie in der Absicht geschähen, diese zu verhindern. Das Strafmaß reiche von einer Geldstrafe bis zu zwei Jahren Haft. Soweit das Versammlungsgesetz. Dass die Linksradikalen keine Hemmungen haben, extreme Gewalt anzuwenden, ist seit langem bekannt.

Wieso lässt man es also zu, dass die Linksextremen sich den friedlichen Demonstranten so weit annähern dürfen? Ich vermute, dies geschieht mit Absicht. Man missbraucht die Linksextremen dabei als Schlägertruppen, um die Rechtspopulisten einzuschüchtern und bezahlt sie sogar noch dafür. Die Verantwortlichen für diese Gewalt sitzen in den höchsten Stellen der Politik. Wieso gibt es nicht eine Demonstration der AfD, von Pegida, islamkritischen Gruppen und christlichen Lebensschützern, die nicht von gewalttätigen Demonstrationen Linksextremer begleitet wird?

Aus diesem Grund hat Carsten Hütter von der AfD im sächsischen Landtag den Antrag gestellt, die Antifa bundesweit verbieten zu lassen:

Am Mittwoch stellte er einen Antrag vor, den seine Fraktion voraussichtlich noch in diesem Jahr im Landtag behandeln lassen will. Demnach soll das Parlament nicht nur feststellen, dass Antifa-Gruppierungen für viele Straftaten verantwortlich sind und deshalb vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Es soll auch beschließen, dass sich Sachsen für ein bundesweites Verbot der "Antifaschistischen Aktion" inklusive ihrer "Untergruppen und deren Kennzeichen" einsetzen soll.

Carsten Hütter, der als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission des sächsischen Landtages Einblick im die Arbeit des sächsischen Verfassungsschutzes hat, kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass man gegen den Linksextremismus mit weit weniger Härte vorgeht, als gegen den Rechtsextremismus, obwohl die Verfassungsfeindlichkeit, die Gewaltbereitschaft und die Gewaltausübung der Antifa eindeutig bewiesen ist.

Aber es wird nicht nur Zeit die Antifa zu verbieten, sondern ihr ebenso die finanziellen Mittel zu entziehen, denn während der "Kampf gegen Rechts" mit 195 Millionen Euro vom Staat unterstützt wird, werden für den "Kampf gegen Links" bescheidene 0,13 Millionen Euro bereit gestellt, obwohl die Antifa wesentlich krimineller und gewalttätiger ist, als die Rechtsextremen.

Video: Roger Beckamp (AfD) im NRW-Landtag: "Wir werden den linksextremen Sumpf trockenlegen" (08:28)

Der Kölner AfD-Landtagsabgeordnete Roger Beckamp hat in der Plenarsitzung am 12. Juli eine heftige  Debatte zum Thema Linksextremismus losgetreten. Beckamp begründete für seine Fraktion die große Anfrage “Linksextremismus in NRW strukturell erfassen und effektiv bekämpfen”. Dabei rechnete der Kölner Jurist schonungslos mit der linksradikalen Szene in Nordrhein-Westfalen ab, die nicht nur auf heimliche Sympathie in Teilen der etablierten Politik zählen könne, sondern oftmals ganz ungeniert unterstützt oder sogar finanziell gefördert werde. >>> weiterlesen


Video: Roger Beckamp (AfD) im NRW-Landtag: "Wir werden den linksextremen Sumpf trockenlegen" (08:28) 

Soeben fand ich auf der Facebookseite von Carsten Hütter folgende Meldungen, die den ganzen Wahnsinn aufzeigt, der derzeit in Deutschland abläuft:

Erneuter Mordanschlag auf AfD-Abgeordneten: Radschrauben vom Auto des AfD-Bundestagsabgeordneten Volker Münz entfernt

mordanschlag_afdUnbekannte haben in Göppingen an einem AfD-Auto mehrere Radschrauben entfernt. Nach den Farbbeutelangriffen auf das Wohnhaus des AfD-Bundestagsabgeordneten Volker Münz aus Uhingen (Baden-Württemberg) und sein Wahlkreisbüro in Göppingen hat es am Dienstag einen weiteren Anschlag gegeben. Wie der Abgeordnete am Mittwoch mitteilte, seien an einem AfD-Auto, das auf einem Parkplatz hinter einem Gebäude in der Göppinger Marktstraße abgestellt war, an zwei Rädern jeweils zwei Radbolzen entfernt und zwei gelockert worden. Uwe Krause, Sprecher des Polizeipräsidiums Ulm, bestätigte den Eingang einer Strafanzeige. >>> weiterlesen

Bestialischer Mordversuch: Kenianer zündet Bielefelderin an

bestialischer_mordversuchOpfer von Feuermord-Versuch wird für immer entstellt bleiben, falls es überhaupt durchkommt. Eine geschockte Zeugin des an Abscheulichkeit kaum zu überbietenden Verbrechens berichtet, dass die junge Frau nackt war, wimmerte und stöhnte, als sie mit einer Flüssigkeit übergossen worden sei. Ein Kenianer soll seine Freundin (33) aus Bielefeld im Bett angezündet haben. Der tatverdächtige 27-Jährige wurde dabei selbst schwer verletzt und kam ins Krankenhaus. Eine Mordkommission ermittelt. Zudem wurde gegen den Täter Untersuchungshaft wegen versuchten Mordes angeordnet. >>> weiterlesen

Gier nach Familiennachzug rollt auf uns zu

gier_familiennachzug

Keine Überraschung: Beim Familiennachzug für Menschen mit subsidiärem Schutzstatus herrscht große Nachfrage. In den Botschaften rund um Syrien gibt es bereits 28.000 Terminwünsche von Angehörigen in Deutschland lebender "Flüchtlinge". Und obwohl das Kontingent nur 1.000 Nachziehende pro Monat vorsieht, wird die Zahl der Ausreisewilligen wohl noch stark ansteigen. Kein Wunder, hat sich doch bis in die hintersten Winkel des Planeten längst herumgesprochen, dass es sich in Germoney sehr gut auf Kosten der schon länger hier lebenden Steuerzahler leben lässt.

Den subsidiären beziehungsweise eingeschränkten Schutzstatus erhalten Flüchtlinge, die weder nach dem deutschen Asylgesetz noch nach der Genfer Flüchtlingskonvention einen Schutzstatus bekommen, aber dennoch vorgeben, dass ihnen in ihrer Heimat Tod, Folter oder eine andere unmenschliche Behandlung drohen. Was jedoch größtenteils verschwiegen wird bzw. unbekannt ist: Das Recht auf Familiennachzug für anerkannte Asylbewerber wird hierdurch nicht beschnitten. Er findet weiterhin parallel statt. Über diesen Weg wanderten im letzten Jahr sage und schreibe 118.000 Migranten von der breiten Öffentlichkeit fast unbemerkt nach Deutschland ein.

Bei diesem Wahnsinn gerät so viel in Vergessenheit, daher hier noch einmal ein Klassiker für diejenigen Kontrollverlust-Theoretiker, die noch immer ernsthaft glauben, dass die Massenflutung Deutschlands wegen des politischen Unvermögens der Bundesregierung stattfinden würde: Der 2014 vom BAMF in zehn Sprachen produzierte Anwerbefilm für Migranten. Es existiert demnach also keinesfalls eine "Planlosigkeit". Die derzeitigen Zustände, die sich noch massiv verschlimmern werden, sind von Merkel und Co. genauso gewollt! Großes Interesse an Familiennachzug nach Deutschland (welt.de)

Quelle: AfD Bundesverband – www.carsten-huetter.de#AfD#Hütter

Meine Meinung:

Wir sollten nicht vergessen, dass sich unter den Flüchtlingen, die einen subsidären Schutzstatus genießen, etliche radikale Muslime, Islamisten, Dschihadisten und Terroristen befinden, die entweder der ISIS, Al Quaida, der Al Nusra Front, der "Freien Syrischen Armee" oder anderen Terrorgruppen angehörten. Sie kämpften gewaltsam gegen Assad, um Syrien in einen islamischen Gottesstaat zu verwandeln.

Sie wollen nicht in ihre Heimat zurück, weil sie in Syrien für ihre Verbrechen vor Gericht gestellt werden sollen. Nun aber dürfen sie in Deutschland bleiben, ihre Familien nachholen und die Deutschen dürfen das wieder einmal alles bezahlen. Verbrechen zahlen sich eben doch aus, jedenfalls wenn man der richtigen Religion angehört und in Merkels zukünftiges islamische Kalifat Deutschland flieht.

Siehe auch:

Video: Achgut-Pogo: Henryk M. Broders Spiegel: Deutsche Helfer gegen Heimweh (03:22)

Video: Martin Sellner: Abschiebungen rechtens und human (10:28)

Freiburg: Mordversuch an einer 19-Jährigen – Studentin von Rumäne (34) fast zu Tode gewürgt

SO sollten Regierungschefs und Präsidenten sein!

Akif Pirincci: Wörterbuch des reinen Schwachsinns (Bento)

Niederlande: Chef von Migrantenpartei fordert Holländer zum Verlassen des Landes auf

Das Elternrecht ist tot – der Staat indoktriniert unsere Kinder!

Zwickau: Richter Rupert Geußer verkürzt Strafe eines algerischen Intensivtäters, weil er „haftempflindlich“ sei

27 Apr

Richter Rupert Geußer ZwickauZwei, die füreinander da sind: Adel S., 28, und Richter Rupert Geußer (kl. Foto l.), 55, vor dem Landgericht Zwickau.

Von JEFF WINSTON | Der deutsche Justizapparat taumelt im Willkommensfieber – „im Namen des Volkes“. Fraglich ist nur, um welches Volk es sich dabei eigentlich handelt. Nachdem gestern herauskam, dass Osama Bin Ladens ehemaliger Bodyguard Sami-Al-Mujtaba ein stattliches staatliches „Gehalt“ von 14.000 € pro Jahr in Deutschland bezieht (PI-NEWS berichtete), heute der nächste Hammer in Merkels Salafisten- und Nafri-Paradies, Deutschland:

Der illegale algerische Intensivtäter Adel S. (28), lebte ohne Erlaubnis in Deutschland und beging in sieben Monaten sechs Straftaten. Trotz Bewährung raubte er Leute aus, brach in Wohnungen ein, entstellte einem Opfer mit einem Messer für immer das Gesicht. Am Dienstag bettelte der 28-Jährige im Landgericht Zwickau um eine mildere Strafe. Er bekam Gnade – mit dem unfassbaren Satz des Richters:

„Als Ausländer leiden Sie unter erhöhter Haftempfindlichkeit.“.

Im ersten Prozess saß Adel S. dem Zwickauer Knallhart-Richter“ Stephan Zantke (56)   am Amtsgericht gegenüber, der ihn zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte. Adel S. ging in Berufung. Mit Erfolg: Nur noch zweieinhalb Jahre Haft – mit der „episch-historischen“ Begründung von Richter Rupert Geußer (55).

7 Straftaten in 6 Monaten – guter Durchschnitt

Die sogenannte „Haftempfindlichkeit“ begründete Geußer mit der „Sprachbarriere im Gefängnis“. Der gebürtige Algerier Adel S. spricht kaum ein Wort Deutsch, vor Gericht konnte er nur mit einem steuergeldfinanzierten Dolmetscher die Fragen des Richters beantworten. „Auch die Geständigkeit führte zu der moderateren Strafe, als in der ersten Instanz“, erklärte Geußer zudem.

Der Richter verhörte den Intensivtäter auch nach seiner Vergangenheit. Nach eigener Aussage kam S. von Algerien nach Spanien, lebte sechs Jahre dort mit einer Freundin und seinem Kind. „In Spanien gab es nix, hatte keine Arbeit. Man sagte mir, hier in Deutschland gebe es Arbeit. Doch ich fand keine“, sagte der Angeklagte über seinen Dolmetscher aus. „Die Situation war nicht gut. Ich fing mit Crystal Meth [Droge] an. Danach landete ich im Gefängnis.“

Als er 2015 nach Deutschland kam, habe er zwei Monate lang Geld vom Staat bekommen, bevor er nach Plauen in Sachsen zu einer Freundin abtauchte. Dort habe er von seiner Schwester aus Dubai Geld geschickt bekommen, 6.000 Euro – auf einen anderen Namen.

Abgelehnter Asylantrag – wie fast immer

Ob sein Asylantrag angenommen wurde, konnte S. selbst nicht beantworten. „Sie wissen es sicher nicht, weil sie nicht erreichbar waren“, fügte Richter Geußer hinzu. Tatsächlich beantragte der Angeklagte am 18. Februar 2015 Asyl in Deutschland – und wurde abgelehnt! Seit 20. Februar 2017 hielt er sich laut den Behörden unerlaubt im Bundesgebiet auf.

Multikrimineller Brutalgast erhält Strafminderung wegen „Haftempfindlichkeit“

Ende 2015 wurde S. erstmals wegen Diebstahls in Deutschland auffällig. Strafe: 140 Euro Geldbuße. Doch S. klaute munter weiter, bevorzugt Mobiltelefone. Anfang 2016 erfolgte ein weiteres Urteil wegen Diebstahls und Erschleichens von Leistungen, beides in mehreren Fällen. Strafe: Sieben Monate Knast auf Bewährung.

Danach ging er deutlich brutaler vor. Im Sommer 2016 schlug der Angeklagte einen weiteren Mann in einem Park nieder, bedrohte ihn mit einem Messer und versuchte, ihm die Geldbörse aus der Tasche zu reißen. Das Opfer konnte entkommen. Es folgten Wohnungseinbrüche, weitere Diebstähle. Anfang Februar zerschnitt der 28-Jährige mit einem Messer das Gesicht von Jihad A. (26), als dieser ihm nach einem gestohlenen Handy fragte.

Die zehn Zentimeter lange Wunde musste genäht werden. Adel S. wurde wegen des Erschleichens von Leistungen, Wohnungseinbruchsdiebstahl, gefährlicher Körperverletzung und versuchten schweren Raubes verurteilt. Doch anstatt dreieinhalb Jahren Haft muss er nun nur zwei Jahre und sechs Monate absitzen. Ihm droht die Abschiebung.

„Haftempfindlich“? – eine Ausländerdomäne in Deutschland

Laut Gesetz kann bei der Strafzumessung die erhöhte Haftempfindlichkeit wegen zu erwartender schlechter Behandlung durch Mitgefangene berücksichtigt werden. Dies gilt zumeist bei Sexualstraftätern. Auch eine längere Untersuchungshaft kann unter Umständen als strafmildernd aufgrund der „Haftempfindlichkeit“ gelten, wenn sie zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits sechs Monate angedauert hatte und der Angeklagte bislang unbestraft war.

Somit sei es eine „besondere Haftempfindlichkeit“ eines zuvor noch nie inhaftierten Angeklagten zum Ausdruck gebracht. Es gibt im deutschen Strafprozessrecht durchaus Fälle, in denen eine Strafminderung wegen „besonderer Haftempfindlichkeit“ mehr oder weniger angebracht ist: bei Angeklagten etwa, die noch nie mit dem Gefängnis Bekanntschaft gemacht haben und weitere kriminelle Handlungen nicht erwarten lassen; bei Angeklagten hohen Alters oder angegriffener Gesundheit.

Vor dem Gesetz sind alle gleich – nur kriminelle Merkelgäste sind gleicher

Im Fall von Adel S. wurde liebevoll die sogenannte „Ausländereigenschaft nach § 46 Abs. 2 StGB“ berücksichtigt. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes darf die Ausländereigenschaft zwar nicht strafverschärfend eingesetzt werden, jedoch gerne strafmildernd.

„Die Ausländereigenschaft eines Angeklagten rechtfertigt für sich genommen keine Strafmilderung. Nur besondere Umstände, wie Sprachprobleme, abweichende Lebensbedingungen oder erschwerte familiäre Kontakte können strafmildernd berücksichtigt werden“, heißt es im BGH-Urteil.

Weil er kein Deutsch spricht, in Deutschland keine Familie hat und mit der Kultur nicht vertraut ist, darf eine Strafempfindlichkeit aber strafmildernd wirken. Adel „adelt“ jetzt die verbrecherische Migrationspolitik der feisten „Fremden-Führerin“ und der willfährige Justizapparat macht mit, wie bei allen Experimenten zu Lasten der deutschen Bevölkerung seit 1933.

Willkommen im Merkeldeutschland 2018 – im Land des historisch einzigartigen Experiments!

Quelle: Sachsen: Durchgeknallter Richter verkürzt Strafe: Nafri ist „haftempflindlich“: Sachsen: „Im Namen des Volkes“ – nur welchen Volkes?

Meine Meinung:

Hätte der algerische Intensivtäter in Algerien auch Haftverschonung wegen Haftempfindlichkeit erhalten?

Noch ein klein wenig OT:

Familiennachzug: Noch mal 27.551 Neusiedler (haftempfindliche Merkelgäste) im ersten Quartal 2018!

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Nürnberg – Jetzt liegen die Zahlen über den Familiennachzug von Ausländern nach Deutschland aus dem ersten Quartal 2018 vor. In diesem Zeitraum stellten die deutschen Auslandsvertretungen 27.551 Visa für den Familiennachzug aus, im ersten Quartal 2017 waren es noch 32.459. Das schreibt die „Heilbronner Stimme“ (Samstag) unter Berufung auf Quellen im Auswärtigen Amt. Zum Vergleich: im ersten Quartal 2016 lag die Zahl bei 19.842.

Das Ministerium schlüsselt in der Statistik Familienzusammenführungen von anerkannten Asylsuchenden nicht gesondert auf, unterscheidet aber nach Nationalitäten. Im ersten Quartal 2018 erhielten demnach 6.783 Syrer, 2.592 Iraker und 436 Afghanen ein Visum für den Familiennachzug. (1. Quartal 2017 – Syrien: 14.365, Irak: 2.005, Afghanistan: 431; 1. Quartal 2016 – Syrien: 5.728, Irak: 1.490, Afghanistan: 241). Bei syrischen Staatsangehörigen hat sich die Zahl der Familienzusammenführungen damit in etwa halbiert. Auch der Familiennachzug zu Minderjährigen war rückläufig. >>> weiterlesen

Meine Meinung:

Ich frage mich, wie lange unser Sozialsystem das noch aushält, denn die werden vermutlich fast alle Sozialleistungen beziehen. So dumm wie die Deutschen kann wirklich niemand sein. Warum wollen sie Deutschland vernichten? Wie lange dauert es noch bis zum Bürgerkrieg? Möge er bald kommen, und möglichst mit vielen Toten, denn vorher wachen die Deutschen nicht auf.

Die dummen Deutschen glauben immer noch an ein buntes und friedliches Multikulti. Sie haben immer noch nicht begriffen, dass hier schon längst ein Krieg gegen die Deutschen stattfindet. Was hier stattfindet, ist nichts anderes als die Vorbereitung an einen Völkermord an den Deutschen. Und die Mehrheit der Deutschen ist zu dumm, dies zu erkennen. Und wieder Tausende von Wohnungen weniger für Deutsche, die keine Wohnungen finden und zusehen können, wo sie bleiben.

Randnotizen:

Brandenburg: Erneut schwerer Anschlag auf Wahlkreisbüro von AfD-Landtagsabgeordneten Dr. Rainer van Raemdonck (journalistenwatch.com)

Köln: Massenschlägerei am Tanzbrunnen: 40 Jugendliche prügeln aufeinander ein – Einzelheiten verschweigt die Lügenpresse wieder einmal (derwesten.de)

Siehe auch:

Von „Haftempfindlichkeiten“ bis hin zu „chronischen Haftallergien“

O-Ton Iran zu Vernichtungsdrohungen, Antisemitismus, Holocaust-Leugnung etc.

Uno warnt: IS-Terroristen bereiten neue Migrationswelle aus Afrika nach Europa vor

Akif Pirinçci: Epileppi, aber happy! – SPIEGEL in der Tradition von DDR-Durchhalteparolen

Hamburg: Wollten Polizei und Staatsanwaltschaft die Enthauptung der einjährigen Miriam vertuschen?

Neue Kriminalstatistik 2018 – die maximale Unverfrorenheit

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