
Die US-Präsidentschaftskandidatin verteidigte bei der letzten Fernseh-Diskussion vor der US-Wahl noch einmal die umstrittene Teilgeburts-Spätabtreibung – Donald Trump zu dieser Abtreibungsmethode: „Ich glaube, dass das schrecklich ist!“
US-Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton hat am Mittwoch am Abend bei der letzten Fernsehdiskussion mit Donald Trump erneut die Praxis der umstrittenen Teilgeburtsabtreibung verteidigt. Auf die Frage des Moderators Chris Wallace, warum sie 2003 bei der Abstimmung, bei der diese Tötungsmethode verboten werden sollte, dagegen gestimmt hatte, meinte sie, dass das damalige Gesetzesvorhaben nicht genug dafür getan habe, um das „Leben und die Gesundheit der Mutter“ zu schützen.
Auf die Nachfrage, wie weit sie beim Recht auf Abtreibung noch gehen möchte, gab Clinton nur eine ausweichende Antwort und sprach nur vom „Leben und der Gesundheit der Mutter“. Donald Trump kritisierte während der Debatte die Einstellung von Clinton und meinte zur Teilgeburts-Abtreibung: „Ich glaube, dass das schrecklich ist. Wenn man dem folgt, was Hillary sagt, dann ist es erlaubt, dass das Baby in neunten Schwangerschaftsmonat unmittelbar vor der Geburt des Kindes aus dem Mutterleib herausgerissen wird.“
Abtreibung „während der Geburt“ modellhaft erklärt – In den USA teilweise bis zum 9. Lebensmonat erlaubt!

Video: Partielle Abtreibung während der Geburt (Dr. Lile) (04:25)
Quelle: Killery Clinton
Meine Meinung:

Bei der partiellen Abtreibung werden zuerst die Füße aus dem Mutterleib in den Geburtskanal (die Vagina) gezogen. Der Kopf dagegen bleibt im Gebärmutterhals (die Öffnung zur Gebärmutter). Dann punktiert der abtreibende Arzt mit einer chirurgischen Schere [Röhrchen], einem spitzen hohlen Metallrohr (Trokar, Bild links), die Basis des Schädels des Kindes und schiebt es bis ins Gehirn hinauf.
Dann fügt er einen Katheder, einen Schlauch, in die Röhre und saugt das Gehirn des Babys mit einer leistungsfähigen Saugmaschine heraus. Dies führt dazu, dass der noch weiche Schädel zusammenfällt. Dann zieht er das tote Baby aus der Vagina. Diese Art des Tötens des vollentwickelten, lebensfähigen Babys wird übrigens ohne jede Narkose durchgeführt. Es hat auf dieser Entwicklungsstufe schon längst volles Schmerzempfinden.
So etwas kann nur jemand unterstützen, der ein Herz aus Stein hat und über Leichen geht. Und wer so mit Babys verfährt, der geht mit normalen Menschen bestimmt nicht anders um. Sie lässt sie genau so über die Klinge springen, wenn es ihrer linksfaschistischen Vorstellung entspricht.
Dies hat sie bereits in der Vergangenheit bewiesen, als sie sich als Senatorin und US-Außenministerin für den Krieg in Irak und Syrien aussprach und diese Staaten in Chaos und Anarchie stürzte und damit den Islamischen Staat ins Leben rief. Siehe Video unten. Ich glaube, dieser “Todesengel”, diese “Schwarze Witwe”, wird uns noch viel „Freude“ bereiten.
Im Grunde genommen könnte man das Baby genau so nach der Geburt töten. Dieses entspräche allerdings einem Mord und die Ärzte müssten befürchten, dass sie auf den elektrischen Stuhl kämen, wofür sie für ihren tausendfachen Kindermord eigentlich auch hingehören. Warum kommt niemand auf die Idee, die Kinder zur Adoption freizugeben?

Video: Die aggressive Außenpolitik Hillary Clintons (07:28)
Noch ein klein wenig OT:
Hamed Abdel-Samad fordert, dass vollverschleierte Frauen keine Sozialhilfe bekommen

Hamed Abdel-Samad spricht sich klar für ein Kopftuchverbot für minderjährige Mädchen aus. Jede religiöse Indoktrinierung eines Kindes sei ein Verstoß gegen Menschenrechte. Auch Burka und Niqab müssten verboten werden, und vollverschleierte Frauen dürften keine Sozialhilfe erhalten, weil sie sich dadurch 99 Prozent aller Jobs von vornherein verweigern.
Religionsfreiheit setzt Freiheit voraus – auch des Mädchens, das jetzt mit sieben oder neun Jahren mit Kopftuch in die Schule kommt. Wer schützt sie vor diesem religiösen Korsett? Das Wichtigste ist für mich die Freiheit des Menschen, seine Persönlichkeit frei zu entfalten, jenseits von politischer Unterdrückung oder familiärer und religiöser Bevormundung. Man kann im Namen der Religion nicht alles machen.
Im Koran ist Sklaverei oder Vergewaltigung von Frauen, die man im Krieg erbeutet, erlaubt (Sure 23,1-6 und andere). Wer das heute tut, begeht ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Es muss eine Priorität geben: Zuerst die Verfassung, das Grundgesetz, und dann kann man im Rahmen der Verfassung die Religion ausüben. Man kann beten, fasten, nach Mekka gehen, aber nicht alles, was sonst im Koran steht, darf automatisch umgesetzt werden, nur weil es im Koran steht. >>> weiterlesen
Redwitz (Bayern): Syrischer Asylbewerber raubt eigenen Arbeitgeber aus – Verdacht der Terrorfinanzierung

67-jähriger Fliesenleger wollte bei Integration helfen und stellte deshalb einen Flüchtling ein – sein Fehler!
Vor einer Woche verübten zwei maskierte syrische Asylbewerber im oberfränkischen Redwitz einen schweren Raubüberfall. Die 22- und 23-jährigen Männer hatten am Montagabend den Inhaber eines Fliesenlegerbetriebs in seiner Wohnung auf dem Firmengelände mit Reizgas überwältigt, gefesselt und aus einem aufgebrochenen Tresor mehrere Tausend Euro sowie Schmuck gestohlen. >>> weiterlesen
Meine Meinung:
Wer sich an Migranten bereichern will, muss vorsichtig sein, dass er nicht selbst bereichert wird. Mit einem deutschen Arbeitnehmer wäre das bestimmt nicht passiert. Migranten haben eben einen etwas höheren „Stundenlohn“. 😉
Ernst schreibt:
Jeder der Gutmenschen bekommt seine Quittung.
Video: Techniken zur Selbstverteidigung für Frauen

Video: Techniken zur Selbstverteidigung für Frauen (03:09)
Meine Meinung:
Sehr gut hat mir in dem Video auch die Verteidigung mit dem „Kubotan“ gefallen. Das ist ein kleiner Stock, mit dem man sich sehr gut verteidigen kann und mit dem man niemanden ernsthaft verletzen kann. Schaut es euch einmal an. Sehr gut ist auch eine laute Trillerpfeife. Und das Erlernen von Verteidigungstechniken (Krav Maga) kann ich auch jedem empfehlen.
Hier ein paar Tips: Messer, Schrillalarm (8,95 Euro), Trillerpfeife, Taschenalarm, Schreckschusspistole (kleiner Waffenschein), Pfefferspray, einen Teleskopschlagstock (die kleinen sind gut und passen in jede Jacken- und Handtasche), Selbstverteidigungsschirm (Regenschirm) oder einen Kubotan (kleiner Schlagstock). Lernt ein paar Selbstverteidigungstechniken. Selbstverteidigung (Judo, Boxen, Krav Maga). Feste Schuhe sind zu empfehlen. Und bildet Gruppen und helft euch gegenseitig.
Siehe auch:
• Nicolaus Fest und Alice Weidel im „Junge Freiheit“-Interview
• Kurt Edler: „Warum nicht ein Neu-Aleppo in Vorpommern gründen?“
• Hamed Abdel-Samad: „Der Koran erhebt den Krieg zum Gottesdienst“
• Prof. Soeren Kern: Deutsche verlassen Deutschland in Scharen
• Frank A. Meyer: Die Muslimin in Burka – die Freiheitsstatue der Linken
• Duisburg-Marxloh: Stadt räumt Zigeunerbruchbuden
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Da muss noch was ganz anderes passieren. Ein Durchsuchungsbefehl muss ja schließlich von einem Richter legitimiert sein. Diesen Namen muss man öffentlich machen, samt dem Durchsuchungsbefehl und dessen Anlass. Hat Frau Filser den nicht in Kopie erhalten? Dann aber schleunigst anfordern und über Internet verbreiten (ist das nicht strafbar?). Und dann Strafverfolgung und Disziplinarverfahren gegen diesen Richter wegen Rechtsbeugung und sonstiger Verfehlungen einleiten. Solche Leute in der Justiz darf man nicht davonkommen lassen! Bedrängt sie, wo ihr sie findet!