Video: Trotz der Angst der Impfstoff-Hersteller vor Ansprüchen durch Impfschäden, verzichtete die EU-Kommission auf Schadenersatzansprüche der Impfstoff-Hersteller (01:47)

24 Mär

joachim-caesar-preller

Video: Trotz der Angst der Impfstoff-Hersteller vor Ansprüchen durch Impfschäden, verzichtete die EU-Kommission auf Schadenersatzansprüche der Impfstoff-Hersteller (01:47)

Die Verträge, die die Impfstoff-Hersteller mit der Regierung abschlossen, atmet die Angst der Hersteller über mögliche Impfschäden. Man befürchtete hohe Schadensersatzansprüche durch erkrankte Geimpfte.

Aber die EU-Kommission nahm den Impfstoff-Herstellern diese Befürchtung und verzichtete auf alle Schadensersatzansprüche der Impfstoffhersteller.

Eine bedingte Zulassung eines Impfstoffes beinhaltet, dass dem Hersteller nachgelassen wird, er künftig die Unbedenklichkeit nachwesen zu dürfen.

Und dann ist die Bundesrepublik Deutschland vorgeprescht und hat diesen Impfstoff als wirksam und sicher ausgewiesen, ohne tatsächliche Anhaltspunkte für diese Aussage zu liefern. Das ist eine Irreführung nach §8 des Arzneimittelgesetzes.

Kommentar verfassen

Bitte logge dich mit einer dieser Methoden ein, um deinen Kommentar zu veröffentlichen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: