Die Verträge, die die Impfstoff-Hersteller mit der Regierung abschlossen, atmet die Angst der Hersteller über mögliche Impfschäden. Man befürchtete hohe Schadensersatzansprüche durch erkrankte Geimpfte.
Aber die EU-Kommission nahm den Impfstoff-Herstellern diese Befürchtung und verzichtete auf alle Schadensersatzansprüche der Impfstoffhersteller.
Eine bedingte Zulassung eines Impfstoffes beinhaltet, dass dem Hersteller nachgelassen wird, er künftig die Unbedenklichkeit nachwesen zu dürfen.
Und dann ist die Bundesrepublik Deutschland vorgeprescht und hat diesen Impfstoff als wirksam und sicher ausgewiesen, ohne tatsächliche Anhaltspunkte für diese Aussage zu liefern. Das ist eine Irreführung nach §8 des Arzneimittelgesetzes.
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