Das Robert-Koch-Institut aktualisiert seine Risikobewertung zu COVID-19: Die „Impfung“ dient nur noch als individueller Schutz vor schweren Verläufen und ist kein Mittel mehr, um Übertragungen in der Bevölkerung zu reduzieren.
Mit der Fremdschutzbegründung fällt auch das wichtigste inhaltliche Argument für eine Impfpflicht. Auch das Bundesverfassungsgericht muss nun umdenken.
Die bisherige Risikobewertung des RKI diente als Begründung für den Impfpflichtentwurf (Bundestagsdrucksache 20/899) [1] und für das Urteil des BVerfG zur Impfpflicht. In beiden Dokumenten wird explizit auf diese Quelle verwiesen.
[1] Liste der Schande: Diese 212 Bundestagsabgeordneten wollen die allgemeine Impfpflicht
Beide Dokumente begründen die Einschränkung von Grundrechten mit dem Schutz vor Übertragungen (Fremdschutz). Doch genau diese Quelle gibt es seit 28. Februar 2022 nicht mehr: Das RKI hat den Schutz vor Übertragungen durch die Impfung komplett gestrichen
Neverforgetniki schreibt:
Wahnsinn: Annalena Baerbock spricht davon, Kampfflugzeuge an die Ukraine zu liefern. Frau Baerbock, Sie haben einen Eid geschworen Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Wie passt das damit zusammen, einen dritten Weltkrieg zu riskieren? Stoppen Sie das!
https://twitter.com/nikitheblogger/status/1500817808401346564
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