(www.conservo.wordpress.com)
Von Niki Vogt *)
Das Jahr begann hoffnungsvoll. Das EU-Parlament hatte 2018 der hoch umstrittenen EU-Urheberrechtsreform noch im Sommer eine klare Absage erteilt, war im September aber dann doch mehrheitlich auf die Linie des europäischen Leistungsschutzrechts für Presseverlage eingeschwenkt. Damit startete das Prozedere der Trilog-Verhandlungen, bei denen der Europäische Rat, das EU-Parlament und die EU-Kommission zu einer Einigung kommen müssen. Anfang Januar war die Sachlage noch so, dass das EU-Parlament gerade in der für kleine Webseiten so existenziellen Frage den Rücken steif gehalten hatte. Die kleinen Webseiten sollten von den drakonischen Regelungen, einen unbezahlbaren Uploadfilter zu implementieren, ausgenommen werden. Das war allerdings auch Deutschlands Position im Europarat, die letzte Woche plötzlich aufgegeben wurde. Überraschenderweise preschten plötzlich Deutschland und Frankreich gemeinsam mit einer Position vor, die ausgerechnet den Artikel 13 so scharf wie noch nie formulierte.
Woher die Eile? Nun, zum Ersten finden im Mai Europawahlen statt. Ausnahmsweise…
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