Von Jürgen Fritz, Di. 20. Nov 2018
Wann genau der angeblich 20-jährige Afghane in die Bundesrepublik einreiste, ist noch nicht bekannt. Fest steht, dass er wie so viele behauptete, er sei ein Asylant. Sein Antrag wurde aber wie fast alle anderen auch abgelehnt. In den Jahren 2015 und 2016 hatten 99,6 Prozent der Antragsteller gar keinen Anspruch auf Asyl. Dennoch wurde auch dieser Scheinasylant nicht sofort abgeschoben. Jetzt war er halt da und hatte eine Duldung bis Ende Januar 2019. Die Tochter eines 85-Jährigen, die in der Region Zwickau in der Flüchtlingshilfe engagiert ist, hat den Afghanen dann im August ihrem eigenen Vater für eine Woche als Pflegehilfe vermittelt. Dies musste der 85-Jährige, wie sich nun herausstellte, mit dem Leben bezahlen.
In der Nacht wahrscheinlich im Schlaf die Kehle durchgeschnitten
Kurz vor dem heimtückischen Mord war der in einer Flüchtlingsunterkunft im Raum Zwickau lebende Afghane nach Wittenburg (Mecklenburg-Vorpommern)…
Ursprünglichen Post anzeigen 533 weitere Wörter
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.