(www.conservo.wordpress.com)
Von Georg Martin *)
Wissen Sie, was „Haftempfindlichkeit“ ist? Ich wusste es bis dato nicht.
Aber eines zur Beruhigung vorweg, sehr geehrte Leserschaft: Das neuartige juristische Phänomen der „Haftempfindlichkeit“, welches letztlich unweigerlich in eine hartnäckige und „chronische Haftallergie“ münden muss, befällt keine deutschstämmigen Bürger, sondern kann nur ausländische Migranten, Fluchtlinge oder sogenannte „Schutzsuchende“ befallen.
Voraussetzung für dieses schwerwiegende neue juristische Leiden ist allerdings, dass der derart Betroffene ein Migrant, Flüchtling oder „Schutzsuchende“ ist, schwere Straftaten in Deutschland begangen hat oder am besten noch Intensivtäter ist … und: dieser kaum oder gar kein Deutsch spricht oder versteht!
So wie im vorliegenden geschilderten Fall aus Zwickau.
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