Freiburg: Marias Mörder Hussein K. zu Höchststrafe verurteilt

23 Mär

hussein_k_lebenslaenglichHöchststrafe für den feigen Mörder von Maria Ladenburger Hussein K.

Es war der erste Sexualmord nach der unkontrollierten Grenzöffnung durch einen „Flüchtling“ an einem deutschen Mädchen. Jetzt hat das Freiburger Landgericht nach 25 Verhandlungstagen das Urteil gesprochen: Hussein K. muss für den brutalen Sexualmord an der 19-jährigen Studentin Maria Ladenburger aus Freiburg lebenslang hinter Gitter. Das Gericht ordnete den Vorbehalt anschließender Sicherheitsverwahrung an.

Das Gericht wendete Erwachsenenstrafrecht an. Damit folgte das Gericht weitgehend der Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die unter Bezug auf Erwachsenenstrafrecht lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung gefordert hatten.

Der mutmaßlich afghanisch stämmige Mörder war im November 2015 illegal als minderjähriger Flüchtling eingereist und genoss von Beginn an die volle Rundumversorgung der deutschen Sozialbehörden. Bis heute kennt niemand sein genaues Alter. Hussein K. gab sich zunächst als 17-Jähriger aus, dann als 19-Jähriger. Für zwei Millionen Euro veranlasste das Gericht eine aufwendige Altersbestimmung, die ihn auf ein Alter zwischen 22 bis 26 Jahre schätzte.

Was zum damaligen Zeitpunkt niemand wusste, war, dass Hussein K. in Griechenland im Mai 2013 eine Frau töten wollte, aber im Zuge einer Amnestie im Oktober 2015 freikam und weiter nach Deutschlands „flüchtete“. Hier bekam er ein eigenes Zimmer in einer Villa und 400 Euro Taschengeld monatlich, das er hauptsächlich für Alkohol und Drogen verpulverte. Schule und Arbeit lehnte er ab. Am 16. Oktober 2016 stieß er nachts am Uferweg der Dreisam die 19-jährige Maria Ladenburger vom Rad, vergewaltigte sie brutal und ließ sie dann im Fluss ertrinken.

Der Sexualmord erregte deutschlandweit Empörung, auch weil sich anfangs das öffentlich-rechtliche Fernsehen (ARD) weigerte, über den Mord zu berichten. Es galt, die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin nicht zu beschädigen. Die bekannte Gerichtsreporterin Giesela Friedrichsen schrieb, dass „der Freiburger Mordprozess wie unter dem Brennglas die Folgen der unkontrollierten Zuwanderung von tatsächlichen oder angeblichen Flüchtlingen zeigt.

Von einer Willkommenskultur, die dem Missbrauch Tür und Tor öffnet.“ Dazu gehörte, dass der Freiburger Jugendhilfeträger 5000 Euro pro Monat für die „Betreuung“ von Hussein K. bekam und davon 2.800 monatlich Euro an die Pflegeltern abgab, eine afghanische Arztfamilie.

Die getöteten Maria Ladenburger aus Freiburg und Mia V. aus Kandel sind inzwischen zum Synonym für die fast unzähligen Vergewaltigungen und die Häufung von Morden von Mädchen und Frauen durch „Flüchtlinge“ geworden. (hg)

Update 13 Uhr: Nur zwei Stunden nach der Urteilsverkündung hat Hussein K. seinen Verteidiger beauftragt, Revision gegen das Urteil einzulegen. Er war vom Freiburger Landgericht am Donnerstag vormittag zur Höchststrafe verurteilt worden und hätte eine Woche Zeit gehabt, Revision zu beantragen.

Viele hatten das hohe Urteil erhofft, mancher erwartet. Nach der Urteilsverkündung klatschen die Zuschauer Beifall. Er gehe davon aus, sagte sein Pflichtverteidiger Sebastian Glathe, dass Hussein K. bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen sei, meldet die Welt. Der junge Mann habe Alkohol und Drogen in erheblichem Umfang zu sich genommen. Das Gericht hatte dies in seinem Urteil jedoch verneint und volle Schuldfähigkeit attestiert. Er werde die Urteilsbegründung daher gründlich prüfen. Dazu diene die Revision.

Am vorletzten Tag des mehr als ein halbes Jahr dauernden Prozesses hatte er sich entschuldigt mit den Worten, es tue ihm leid. Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte ihm hingegen eine hohe Gewaltbereitschaft ohne Anzeichen für Reue und Mitgefühl. Hussein K. selber zeigte während der rund eineinhalbstündigen Urteilsbegründung keine Regung, blickte stets auf den Boden. Die Eltern des Opfers waren während der Urteilsverkündung nicht anwesend.

Es ist die höchste Strafe, die ein Gericht wegen Mordes verhängen kann. Eine vorzeitige Entlassung scheidet aus. Nach frühestens 15 Jahren wird geprüft, ob Hussein K. weiterhin in Sicherheitsverwahrung inhaftiert wird. Von ihm darf dann keine Gefährlichkeit mehr ausgehen. Das wird gutachterlich überprüft.

Quelle: Freiburg: Marias Mörder Hussein K. zu Höchststrafe verurteilt

Hier die ganze Geschichte über den Mord an Maria Ladenburger

Siehe auch:

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