Ab 1. Januar 2018 können nur noch jene die schweizerische Staatsbürgerschaft erhalten, die über eine Niederlassungserlaubnis verfügen und in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe empfangen haben, bzw. diese bereits zurückgezahlt haben. Das neue BürgerRECHTSgesetz beinhaltet auch ernstzunehmende Anforderungen zur Integration. Sie fordert von den Migranten, dass sie Kontakt zu Schweizern pflegen.
Ferner schließt bereits eine bedingte Freiheitsstrafe von drei Monaten eine Einbürgerung aus. Zum Vergleich: In Deutschland liegt die Messlatte bei 3 Jahren Freiheitsstrafe, damit überhaupt eine Regelabschiebung geprüft wird. Deshalb ergehen viele Urteile deutscher Gerichte auch bei schweren Delikten wie Vergewaltigungen zu maximal 2 Jahren und 6 Monaten.
Man kann von unseren Nachbarn nur den Hut ziehen, was wäre wenn das mal hier passieren würde?????
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Ich finde es auch toll, dass die Schweizer vor der Einbürgerung solche hohen Hürden gesetzt haben. Wer weiß, vielleicht kommt eines Tages so etwas auch in Deutschland, wenn die etablierten Parteien immer mehr Wähler verlieren, wenigstens häufiger Volksabstimmungen.
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