Die Schweiz bürgert keine Sozialhilfeempfänger mehr ein

5 Jan

Ab 1. Januar 2018 können nur noch jene die schweizerische Staatsbürgerschaft erhalten, die über eine Niederlassungserlaubnis verfügen und in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe empfangen haben, bzw. diese bereits zurückgezahlt haben. Das neue BürgerRECHTSgesetz beinhaltet auch ernstzunehmende Anforderungen zur Integration. Sie fordert von den Migranten, dass sie Kontakt zu Schweizern pflegen.

Ferner schließt bereits eine bedingte Freiheitsstrafe von drei Monaten eine Einbürgerung aus. Zum Vergleich: In Deutschland liegt  die Messlatte bei 3 Jahren Freiheitsstrafe, damit überhaupt eine Regelabschiebung geprüft wird. Deshalb ergehen viele Urteile deutscher Gerichte auch bei schweren Delikten wie Vergewaltigungen zu maximal 2 Jahren und 6 Monaten.

2 Antworten to “Die Schweiz bürgert keine Sozialhilfeempfänger mehr ein”

  1. gismo123 5. Januar 2018 um 18:16 #

    Man kann von unseren Nachbarn nur den Hut ziehen, was wäre wenn das mal hier passieren würde?????

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    • nixgut 5. Januar 2018 um 22:49 #

      Ich finde es auch toll, dass die Schweizer vor der Einbürgerung solche hohen Hürden gesetzt haben. Wer weiß, vielleicht kommt eines Tages so etwas auch in Deutschland, wenn die etablierten Parteien immer mehr Wähler verlieren, wenigstens häufiger Volksabstimmungen.

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