Gericht verbietet Abschiebung nach Bulgarien – keine Sozialleistungen in Bulgarien

15 Apr

Markthalle_Sofia

Von Christoph Radtke – Zentralmarkt in Sofia – CC BY 3.0

Ein Gericht in Hannover verweigerte die Abschiebung eines 19-jährigen jesidischen Kurden nach Bulgarien, obwohl er dort mit seiner Familie Asyl beantragt und erhalten hatte. Dann ist die Familie aber nach Deutschland weiter gereist. Das Gericht begründete die unbefristete Entscheidung, die Ablehnung der Abschiebung mit dem Umstand, dass der Kurde in Bulgarien keine Sozialleistungen erhalten würde und keinen Zugang zum Arbeitsmarkt habe.

Dies ist im Grunde genommen eine Aufforderung an alle Migranten, die in Bulgarien und vermutlich in einigen anderen europäischen Staaten weder Arbeit noch Sozialleistungen erhalten, nach Deutschland zu migrieren, denn Deutschland betrachtet sich offensichtlich als Weltsozialamt, welches die Armut der Welt zu lindern hat. In meinen Augen ist dies ein Missbrauch des Asylgesetzes.

Anstatt solchen Migranten Sozialleistungen anzubieten, sollte man nach einer gewissen Zeit sämtliche Sozialleistungen einstellen. Entweder finanzieren die Migranten ihren Lebensunterhalt selber oder man weist sie wieder aus. Kein Migrant sollte einen Anspruch auf einen lebenslangen Sozialmissbrauch, auf einen lebenslänglichen Anspruch von Sozialleistungen,  haben. Aber in Deutschland ist man offensichtlich erst zufrieden, wenn das Sozialsystem zusammengebrochen ist und niemand mehr Sozialleistungen erhält, auch die Deutschen nicht.

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Dies sei unanfechtbar und zeitlich unbefristet, solange sich die Situation in Bulgarien nicht grundlegend ändert, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag.

Eine Abschiebung des Flüchtlings würde seine Existenz bedrohen und zu einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlungen führen.

In Bulgarien drohe die Obdachlosigkeit und ihnen fehle faktisch der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu staatlichen Sozialleistungen, urteilte das Gericht.

Flüchtlinge hätten keine Sozialkontakte, könnten nicht auf familiäre oder nachbarschaftliche Hilfe zurückgreifen und seien weitgehend auf sich alleine gestellt.

Was haben uns die Politiker wieder belogen, als sie uns erzählt haben, nun würde abgeschoben, was das Zeugs hält. In Wirklichkeit ist das natürlich ganz anders. Und das nur auf Klage eines 19-jährigen jesidischen Kurden. Urlaubsländer sind für Flüchtlinge nicht Sicher, nur Deutschland könne Sicherheit in den Parallelgesellschaften bieten….

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