Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht hat die umstrittenen Burkini-Verbote an französischen Stränden für „unrechtmäßig“ erklärt. In einer Grundsatzentscheidung setzte der Staatsrat in Paris das im südfranzösischen Badeort Villeneuve-Loubet verhängte Verbot des muslimischen Ganzkörperbadeanzugs aus.
Die Freiheitsrechte könnten nur bei „erwiesenen Risiken“ für die öffentliche Ordnung eingeschränkt werden, urteilten die Richter. Das Verbot schränke vielmehr die Grundrechte der persönlichen Freiheit und der Bewegungsfreiheit ein.
Das Gericht machte auch deutlich, dass die Bürgermeister keine Badebekleidung verlangen können, welche die „Laizität“ respektiert.
Die Bürgermeister begründen dies mit der angespannten Stimmung in Frankreich: Muslimische Badebekleidung könne als Provokation empfunden werden und zu Störungen der öffentlichen Ordnung führen. Das von Menschenrechtsgruppen angerufene Verwaltungsgericht Staatsrat erklärte nun, eine solche Begründung sei unzureichend.
Nun, dann kann man auch in der Tracht des Bischof von Myra Baden gehen und sich am Strand sonnen.
Mal sehen wie schnell sich die Fusselköppe unwohl fühlen und die Gerichte wegen eines Verbotes belästigen….
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