Berlin. Polizisten durchsuchen Moscheen auf Strümpfen

1 Jan

Razzia-in-Ibrahim-Al-Khalil-Moschee Razzia in Berlin! 400 Polizisten durchsuchen unter anderem die Ibrahim-Al-Khalil-Moschee in Tempelhof – und das ohne Schuhe. Weitere Bilder bei bild.de

bild.de schreibt:

Die Terror-Razzia in der Berliner Ibrahim-Al-Khalil-Moschee und sieben Wohnungen [von Salafisten]. Im Fokus der Ermittler: der mutmaßlich radikaler Vorbeter Abdel Qader D. (51). Er soll in Berlin Kämpfer für die Terror-Miliz „ISIS“ rekrutiert und sie in den bewaffneten Kampf nach Syrien geschickt haben.

Doch die Ermittler stürmten nicht etwa mit ihren Sicherheitsschuhen in die Heiligen Hallen. Nein, die Polizisten kamen auf Socken! Mehr als 400 Polizisten rückten zeitgleich um 6.30 Uhr in die Moschee an der Colditzstraße und Wohnungen in Tempelhof-Schöneberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln an.

Die Moschee ist schon seit 2014 im Visier der Berliner Staatsanwaltschaft. Polizeisprecher Stefan Redlich: „Es geht um geplante schwere staatsgefährdende Gewalttaten. Die Ermittlungen werden seit Monaten durch die Berliner Generalstaatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Vorbereitung sowie der Anstiftung zur Vorbereitung von Gewalttaten geführt.“

Abdel Qader D. ist dem Verfassungsschutz schon seit Längerem bekannt. Außerdem machte er Schlagzeilen, als er die Hetzrede des Imams Sheikh Abdel Moez al-Eila verteidigte. Darin hieß es damals, Frauen dürften sich ihrem Ehemann niemals verweigern und müssten ihm stets zu Willen sein – auch während der Menstruation.

Den folgenden Briefwechsel mit einer Mitarbeiterin im “Stab des Polizeipräsidenten” von Berlin hat uns achse-Leser Jens Z. zugeschickt. Es geht um einen kultursensiblen Einsatz der Berliner Polizei, der weit über Berlin hinaus für Schlagzeilen gesorgt hat. Anders als bei der Weihnachtsansprache der Kanzlerin handelt es sich nicht um eine satirische Überhöhung der Wirklichkeit. Es ist die Wirklichkeit.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich lese grade von einem Einsatz des Berliner SEK im September, bei dem eine Moschee durchsucht wurde – in Socken.

Ich weigere mich zu glauben, dass diese Pressemeldung korrekt ist. Das kann doch eigentlich nur Satire sein! Auch viele Verdächtige außerhalb von Moscheen halten einen sauberen Teppich für praktischer als einen dreckigen. Darf ich also annehmen, dass im Zuge der Gleichbehandlung die Einsatzbestimmungen des SEK so abgeändert wurden, dass Hausdurchsuchungen nun grundsätzlich ohne Schuhe vorgenommen werden? Und wenn dem so ist, wie wirkt man der Lächerlichkeit entgegen, die sich zwangsläufig bei einem solch servilen [unterwürfigen] Verhalten einstellt?

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir bei der Beantwortung meiner Fragen zur Seite stünden.

Mit freundlichen Grüßen Jens Z.

Abdel Qader D._verhaftet Der marokkanische Imam Abdel Qader D. (51) der „Ibrahim Al Khalil-Moschee“ stand im Mittelpunkt der Razzia in der Berliner Islamistenszene. Ihm wird vorgeworfen ISIS-Kämpfer rekrutiert zu haben. Hier wird von zwei Einsatzkräften zur erkennungsdienstlichen Behandlung gebracht. Der marokkanische Imam wurde zu den Vorwürfen befragt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einigen Wochen hatte ich Ihnen eine Frage zugesandt (siehe unten). Leider ist diese bisher nicht beantwortet.

Zusammengefasst: Gilt der neue Reinigungsservice des SEK, sich vor dem Einsatz bzw nach Sicherung der Räumlichkeiten die Schuhe auszuziehen, generell oder nur fūr bestimmte Personengruppen?

Falls Sie als Pressestelle die falsche Adresse sind, um Öffentlichkeitsarbeit anzubieten und Būrgerfragen zu beantworten, teilen Sie mir doch bitte mit, an wen ich mich wenden kann.

Mit freundlichen Grūßen Jens Z.

Sehr geehrter Herr Z.,

anlässlich Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen einige erklärende Informationen zukommen lassen, die den von Ihnen angesprochenen Polizeieinsatz vom 22.09.2015 betreffen. An diesem Tag wurden in acht Berliner Objekten richterliche Durchsuchungsbeschlüsse wegen des Verdachtes der Vorbereitung und Anstiftung zu einer schweren staatsgefährdenden Straftat vollstreckt. Bei einem der Objekt handelte es sich um die Ibrahim-Al-Khalil-Moschee, was großes mediales Interesse hervorrief.

Ich setze Ihr Verständnis dafür voraus, dass polizeiinterne oder taktische Informationen über die Vorgehensweise von Ermittlungsdienststellen an Bürger oder Pressevertreter nicht detailliert herausgegeben werden. Die Ermittlungen waren in diesem Fall zuständigkeitshalber beim Landeskriminalamt, Abteilung 5 – Staatsschutz angegliedert. Das Dezernat 54 ist als Fachdezernat auf Ermittlungen im Zusammenhang mit Islamismus und Terrorismus spezialisiert.

Wie in allen anderen Delikts- und Ermittlungsbereichen wird die Polizei bei ihrer Vorgehensweise stets die Gefühle von Menschen mit anderer Weltanschauung und Religion respektieren und achten, sofern diese im Grundgesetz verankert sind und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entsprechen. Dazu gehört auch die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung gem. Artikel 4 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

In der Hauptstadt leben zahlreiche Menschen mit der Zugehörigkeit zur islamischen Religion. Zu den fünf Säulen des Islam gehört auch das rituelle Gebet mit den festen dazugehörigen Riten wie z.B. einer körperlichen Waschung vorher und dem Ausziehen der Schuhe während des Gebetes, um die Reinheit des Untergrundes (Gebetsteppich) zu wahren.

Dies wurde auch während des in Rede stehenden Einsatzes in die polizeiliche Vorgehensweise einbezogen. Nach der Herstellung einer überschaubaren Sicherheitssituation im Anschluss an das Eindringen der Polizeikräfte, stellte das Überziehen bereitgestellter „Schuhüberzieher“ ein angemessenes Mittel dar, um die zuvor genannten Riten des Islams beim Betreten der Gebetsteppiche mit Straßenschuhen innerhalb des islamischen Gotteshauses zu respektieren.

Das Fertigen von Bildern zweier SEK-Beamter durch anwesende Pressevertreter entstand in einer Einsatzphase, die eine Beantwortung der Fragen von Journalisten durch den anwesenden Imam zuließen. Die Beamten bewegten sich im Hintergrund der Pressearbeit ohne Straßenschuhe auf Socken und haben damit die Leitlinie des Einsatzes erfüllt.

Die Erklärung für die unbeschuhte Vorgehensweise ist ganz einfach: Die Beamten hatten ihre Schuhüberzieher bereits aufgebraucht, bevor ihr erneutes Betreten der Moschee im Rahmen des Einsatzes nochmals kurzfristig erforderlich wurde.  Mit dem Ablegen ihrer Straßenschuhe nahmen diese somit schnell und bedacht ihre hoheitliche Aufgabe wahr, ohne noch im letzten Moment die Gefühle der Moscheebesucher zu verletzen. 

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen verdeutlicht zu haben, dass Einsätze von Exekutivbeamten zukünftig nicht standardisiert ohne Straßenschuhe erfolgen werden.

Weiterhin wird unsererseits auf die Belange der verschiedenen Menschen in dieser Stadt mit Sensibilität und Rücksicht reagiert werden, sofern die Einsatz- und Gefahrenlage dies zulässt, ggf. auch mit augenscheinlich ungewöhnlichen Methoden.

Mit freundlichen Grüßen i.A.

Nicole Arendt
Der Polizeipräsident in Berlin
Stab des Polizeipräsidenten

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Siehe auch:

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