Der Michel der solls richten, der Michel schafft das schon….
Nur was soll er richten und schaffen?
Eine seltsame Meldung machte am Wochenende die Runde: Der Senat wolle die Polizei ermächtigen, in Privatwohnungen einzudringen, um dort Flüchtlinge unterzubringen, auch gegen den Willen der Eigentümer. Ich dachte erst an Satire, dann an ein Missverständnis, denn im Grundgesetz, Artikel 13, heißt es ja: „Die Wohnung ist unverletzlich.“
Der besagte „Vorschlag“ fügt dem § 36 ASOG diesen neuen „Absatz 4“ hinzu: „Die Ordnungsbehörden und die Polizei können zur Prüfung der Geeignetheit zur Unterbringung von Flüchtlingen Grundstücke, Gebäude oder Teile davon ohne Einwilligung des Inhabers betreten, wenn dies zur Verhütung drohender Obdachlosigkeit erforderlich ist.“
Ganz klar steht hier: Die Polizei darf ohne richterlichen Beschluss in Privateigentum eindringen, um nach Wohnraum für Flüchtlinge zu suchen, wenn diesen die Obdachlosigkeit droht. Sie kann das „ohne Einwilligung des Inhabers“ tun. Und nicht nur die Polizei soll das dürfen, sondern auch Ordnungsämter.
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