Masseneinbürgerung spätestens ab 2021?

21 Mai

ThreeunripetomatoesBy Thegreenj – Own work, CC BY-SA 3.0

Durch die Masseneinbürgerung würde das Mounk’sche Experiment der „Verwandlung einer monoethnischen und monokulturellen Demokratie in eine multiethnische“ eine irreversible Tatsache. Muslimische Parteien in den Parlamenten und ihre Anhänger in öffentlichen Ämtern könnten dann noch viel schneller und gründlicher die verfassungsmäßige Ordnung ändern, als es jetzt schon durch die Özuguze (Aydan Özoguz) dieser Welt und die alltägliche Einschüchterung der „schon länger hier lebenden“ geschieht.

Gem. Punkt 12.1.2.2 der BMI-Anwendungshinweise zum StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) wird bei Einbürgerung von Afghanen, Algeriern, Angolanern, Eritreern, Iranern, Kubanern, Libanesen, Maledivern, Marokkanern, Nigerianern, Syrern, Thailändern und Tunesiern routinemäßig die Beibehaltung dieser Staatsangehörigkeiten hingenommen (doppelte Staatsbürgerschaft).

Zieht man die Hauptherkunftsländer der Migranten seit 2015 in Betracht, so zeichnet sich eine Zunahme der Zahl der Doppelstaater qua Anspruchseinbürgerung ab 2021 in 6- bis 7-stelliger Größenordnung ab; die doppelte Staatsangehörigkeit dieser Leute wird sich bei unveränderter Rechtslage in die nächsten Generationen vererben.

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